Gesamtmaßnahme bestehend aus dem Teil A: Umgestaltung des Zentralen Omnibusbahnhofes einschl. Service-Gebäude und Bahnhofsvorplatz und Teil B Neubau einer Personenunterführung
Die Kreis- und Hansestadt Korbach plant bis zum Hessentag 2018 den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) einschl. dem Neubau eines Service-Gebäudes, den Bahnhofsvorplatz und in Zusammenarbeit mit der Kurhessenbahn eine Personenunterführung zu erneuern. Am neuen „ZOB“ werden alle öffentlichen Verkehrsanbindungen, Bus, Bahn u. ä. konzentriert und erlauben kurze, barrierefreie Umstiege. Die Personenunterführung ist das zentrale Erschließungsbauwerk zwischen Fußgängerzone und ZOB. Der vorhandene Durchstich wird verkürzt, verbreitert und erhöht. Richtung Norden öffnet sich der Ausgang zu einer großzügigen Freitreppe mit Sitzgelegenheiten. Eine flachgeneigte, behindertenfreundliche Rampe führt bis auf die Arolser Landstr. 2 Personenaufzüge, im und am Tunnel sollen die Anlage barrierefrei erschließen. Die Servicedienstleistungen der Bahn und des NVV einschließlich öffentlicher Sanitäranlagen, werden in einem neuen Gebäude am ZOB, gebündelt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Die Kreis- und Hansestadt Korbach plant bis zum Hessentag 2018 den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) einschl. dem Neubau eines Service-Gebäudes, den Bahnhofsvorplatz und in Zusammenarbeit mit der Kurhessenbahn eine Personenunterführung zu erneuern. Am neuen „ZOB“ werden alle öffentlichen Verkehrsanbindungen, Bus, Bahn u. ä. konzentriert und erlauben kurze, barrierefreie Umstiege. Die Personenunterführung ist das zentrale Erschließungsbauwerk zwischen Fußgängerzone und ZOB. Der vorhandene Durchstich wird verkürzt, verbreitert und erhöht. Richtung Norden öffnet sich der Ausgang zu einer großzügigen Freitreppe mit Sitzgelegenheiten. Eine flachgeneigte, behindertenfreundliche Rampe führt bis auf die Arolser Landstr. 2 Personenaufzüge, im und am Tunnel sollen die Anlage
barrierefrei erschließen. Die Servicedienstleistungen der Bahn und des NVV einschließlich öffentlicher Sanitäranlagen, werden in einem neuen Gebäude am ZOB, gebündelt.
Die Kreis- und Hansestadt Korbach plant bis zum Hessentag 2018 den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) einschl. dem Neubau eines Service-Gebäudes, den Bahnhofsvorplatz und in Zusammenarbeit mit der Kurhessenbahn eine Personenunterführung zu erneuern. Am neuen „ZOB“ werden alle öffentlichen Verkehrsanbindungen, Bus, Bahn u. ä. konzentriert und erlauben kurze, barrierefreie Umstiege. Die Personenunterführung ist das zentrale Erschließungsbauwerk zwischen Fußgängerzone und ZOB. Der vorhandene Durchstich wird verkürzt, verbreitert und erhöht. Richtung Norden öffnet sich der Ausgang zu einer großzügigen Freitreppe mit Sitzgelegenheiten. Eine flachgeneigte, behindertenfreundliche Rampe führt bis auf die Arolser Landstr. 2 Personenaufzüge, im und am Tunnel sollen die Anlage
barrierefrei erschließen. Die Servicedienstleistungen der Bahn und des NVV einschließlich öffentlicher Sanitäranlagen, werden in einem neuen Gebäude am ZOB, gebündelt.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat der Kreis- und Hansestadt Korbach
Postanschrift: Stechbahn 1
Postleitzahl: 34497
Postort: Korbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.korbach.de🌏
E-Mail: info@korbach.de📧
Telefon: +49 563153313📞
Fax: +49 563153300 📠
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-11-02 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-04 📅
Datum des Beginns: 2017-02-01 📅
Datum des Endes: 2018-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 213-387499
ABl. S-Ausgabe: 213
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der externen Vergabe-Plattform http://www.deutsche-evergabe.de zum Download zur Verfügung gestellt.
Nach dem neuen Vergaberecht 2016 darf der öffentliche Auftraggeber für den Zugang zu den Vergabeunterlagen keine Registrierung verlangen; eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Wenn Sie sich vollständig registrieren, hat dies für Sie den Vorteil, dass Sie automatisch über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und über Bieterfragen und Antworten zu den Bieterfragen informiert werden. Registrieren Sie sich nicht, müssen Sie die v.g. Internetseite regelmäßig selbständig auf eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und Bieterfragen sowie Antworten zu den Bieterfragen kontrollieren.
2. Bieterfragen können bis zum 8. Dezember 2016, 15:00 Uhr, über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht registrierte Bieter können per E-Mail an info@Korbach.de – unter Bezug auf den Betreff „Vergabeverfahren ZOB Korbach“ – bis zu der o. g. Frist an die ausschreibende Stelle gerichtet werden.
3. Die Angebote sind schriftlich im verschlossenen Umschlag einzureichen. Angebote per Mail oder per Fax sind nicht zugelassen.
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der externen Vergabe-Plattform http://www.deutsche-evergabe.de zum Download zur Verfügung gestellt.
Nach dem neuen Vergaberecht 2016 darf der öffentliche Auftraggeber für den Zugang zu den Vergabeunterlagen keine Registrierung verlangen; eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Wenn Sie sich vollständig registrieren, hat dies für Sie den Vorteil, dass Sie automatisch über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und über Bieterfragen und Antworten zu den Bieterfragen informiert werden. Registrieren Sie sich nicht, müssen Sie die v.g. Internetseite regelmäßig selbständig auf eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und Bieterfragen sowie Antworten zu den Bieterfragen kontrollieren.
2. Bieterfragen können bis zum 8. Dezember 2016, 15:00 Uhr, über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht registrierte Bieter können per E-Mail an info@Korbach.de – unter Bezug auf den Betreff „Vergabeverfahren ZOB Korbach“ – bis zu der o. g. Frist an die ausschreibende Stelle gerichtet werden.
3. Die Angebote sind schriftlich im verschlossenen Umschlag einzureichen. Angebote per Mail oder per Fax sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kreis- und Hansestadt Korbach plant bis zum Hessentag 2018 den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) einschl. dem Neubau eines Service-Gebäudes, den Bahnhofsvorplatz und in Zusammenarbeit mit der Kurhessenbahn eine Personenunterführung zu erneuern. Am neuen „ZOB“ werden alle öffentlichen Verkehrsanbindungen, Bus, Bahn u. ä. konzentriert und erlauben kurze, barrierefreie Umstiege. Die Personenunterführung ist das zentrale Erschließungsbauwerk zwischen Fußgängerzone und ZOB. Der vorhandene Durchstich wird verkürzt, verbreitert und erhöht. Richtung Norden öffnet sich der Ausgang zu einer großzügigen Freitreppe mit Sitzgelegenheiten. Eine flachgeneigte, behindertenfreundliche Rampe führt bis auf die Arolser Landstr. 2 Personenaufzüge, im und am Tunnel sollen die Anlage
Die Kreis- und Hansestadt Korbach plant bis zum Hessentag 2018 den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) einschl. dem Neubau eines Service-Gebäudes, den Bahnhofsvorplatz und in Zusammenarbeit mit der Kurhessenbahn eine Personenunterführung zu erneuern. Am neuen „ZOB“ werden alle öffentlichen Verkehrsanbindungen, Bus, Bahn u. ä. konzentriert und erlauben kurze, barrierefreie Umstiege. Die Personenunterführung ist das zentrale Erschließungsbauwerk zwischen Fußgängerzone und ZOB. Der vorhandene Durchstich wird verkürzt, verbreitert und erhöht. Richtung Norden öffnet sich der Ausgang zu einer großzügigen Freitreppe mit Sitzgelegenheiten. Eine flachgeneigte, behindertenfreundliche Rampe führt bis auf die Arolser Landstr. 2 Personenaufzüge, im und am Tunnel sollen die Anlage
barrierefrei erschließen. Die Servicedienstleistungen der Bahn und des NVV einschließlich öffentlicher Sanitäranlagen, werden in einem neuen Gebäude am ZOB, gebündelt.
— Straßenbauarbeiten an Asphalt- und Betonsteinpflasterflächen;
— Um- und Neuverlegung von Kanalisations- und Versorgungsleitungen;
— Hochbauarbeiten zur Errichtung eines Service-Gebäudes (Rohbau ohne Ausbaugewerke);
— Hochbauarbeiten zur Errichtung von Leichtbetondachflächen;
— Bau von Fußgängertunnels.
Teil A:
Verkehrsanlagen:
ca. 3 100 m
ca. 1 200 m
ca. 3 000 m
ca. 6 400 t Frostschutz- und Tragmaterial einbauen;
ca. 4 500 m
ca. 1 400 m
ca. 3 400 m
ca. 1 600 m
ca. 1 700 m
ca. 1 000 lfdm Kantensteine und Bordanlagen setzen
ca. 200 lfdm Kasseler Sonderbordsteine setzen, teilweise in Granitbauweise;
ca. 800 lfdm Entwässerungsrinne herstellen.
Kanalbau:
ca. 210 m
ca. 1 435 m
ca. 2 540 m
ca. 1 508 m
ca. 280 m
ca. 11 Stck Schächte liefern und einbauen;
ca. 336 lfdm Hauptkanal DN 200 – DN 300 PP liefern und einbauen;
ca. 619 lfdm Anschlussleitungen DN 150 PP liefern und einbauen.
Leitungstrassen:
ca. 300 m
ca. 450 m
ca. 150 m
ca. 1 000 lfdm Kabelrohr DN 110 PVC-U liefern und verlegen;
ca. 920 lfdm Kabelrohr DN 160 PE liefern und einbauen.
Freianlagen:
ca. 2 575 m
ca. 1 585 m
ca. 4 200 m
ca. 4 800 t Frostschutz- und Tragschichtmaterial einbauen;
ca. 5 100 m
ca. 5 200 m
ca. 1 000 lfdm Kantensteine und Bordanlagen setzen;
ca. 600 lfdm Blockstufen verlegen;
ca. 100 lfdm Mauern aus Betonwerksteinen setzen, teilweise mit Sitzauflagen;
ca. 400 m
Hochbau:
ca. 835 m
ca. 340 m
ca. 360 m
ca. 1 120 m
ca. 80 t Stahlbetonprofile für Busdachstützen;
ca. 1 450 m
Teil B: Ingenieurbau:
ca. 10 000 m
ca. 850 m
ca. 400 lfdm Schutzrohre für Versorgungsleitungen (erdverlegt);
ca. 260 m
ca. 230 m
ca. 220 m
ca. 170 t Betonstahl;
ca. 200 m
ca. 70 lfdm Geländerarbeiten (Stahl);
ca. 100 lfdm Stahlbetonfertigteile für Bahnsteigkanten (BSK 51);
ca. 35 lfdm Entwässerungsleitungen mit Schächten;
ca. 35 lfdm Einlaufrinnen Bahnsteige mit Ablaufkasten;
ca. 160 lfdm Gleisstrecke(n) einschließlich Oberbau, Weichen, Kabelschächten und -kanälen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 000 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreis- und Hansestadt Korbach
Zentraler Omnibusbahnhof im Bereich der „Arolser Landstraße“ und Bahnhofsvorplatz in der Straße „Am Hauptbahnhof“ sowie die dazwischenliegende Personenunterführung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
— Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes;
— Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
— Erklärung, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. §§ 123-125 GWB i. V. m. § 6e EU VOB/A.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
— Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen;
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist;
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist;
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1. Angaben zu ausgeführten Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte und die technische Ausrüstung zur Verfügung stehen.
Mindeststandards:
Für den Teil B (Arbeiten den Kurhessenbahn) sind zusätzlich folgende Mindestanforderungen notwendig:
III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Ja 1 Nein 0
Wenn ja, Darlegung der besonderen Bedingungen
1 Die Ausschreibung beinhaltet Leistungen, für die ein Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG besteht. Diese sind:
1 Oberbauleistungen in der Kategorie 1 Gleise 1 Weichen
Leitgeschwindigkeitsbereich 0 I 0 I-S-Bahn 0 II 1 III 0 Instandsetzung
Bekanntgabe der Einrichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahrens mit „Aufruf zum Prüfsystem Sektoren“ im Amtsblatt der EU 2016/S 108-192718 vom 7.6.2016.
Die entsprechende, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Präqualifikation ist vom Bie-ter/Bietergemeinschaftsmitglied zu erklären. Soweit der Bieter beabsichtigt, für diese Leistungen einen Nachunternehmer einzusetzen, hat er diesen zu benennen und eine entsprechende Erklärung über dessen Präqualifikation abzugeben.
Die entsprechende, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Präqualifikation ist vom Bie-ter/Bietergemeinschaftsmitglied zu erklären. Soweit der Bieter beabsichtigt, für diese Leistungen einen Nachunternehmer einzusetzen, hat er diesen zu benennen und eine entsprechende Erklärung über dessen Präqualifikation abzugeben.
0 Unternehmen, die für eine Leitgeschwindigkeit um genau eine Stufe unterhalb der oben angege-benen Stufe präqualifiziert sind, können gemäß den Regeln des Präqualifikationssystems mit Ihrem Angebot einen formlosen Antrag auf Erweiterung der Präqualifikation stellen. Im Auftragsfall gilt das Projekt als Referenzprojekt.
0 Unternehmen, die für eine Leitgeschwindigkeit um genau eine Stufe unterhalb der oben angege-benen Stufe präqualifiziert sind, können gemäß den Regeln des Präqualifikationssystems mit Ihrem Angebot einen formlosen Antrag auf Erweiterung der Präqualifikation stellen. Im Auftragsfall gilt das Projekt als Referenzprojekt.
1 Konstruktiver Ingenieurbau
1 Verzeichnis A (Baumaßnahmen, bei denen Kenntnisse im Eisenbahnbetrieb erforderlich sind)
0 Verzeichnis B (Baumaßnahmen, bei denen keine Kenntnisse im Eisenbahnbetrieb erforderlich sind)
Produktkategorien (gültig für Verzeichnis A und B)
1 Eisenbahnbrücken in Betonbauweise, Brückentyp B I 0 B II 0 B III 1
0 Eisenbahnbrücken in Stahlbauweise
0 Tunnel in offener Bauweise und Rahmenbauwerke
0 Massive Stützbauwerke
Bekanntgabe der Einrichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahrens mit „Aufruf zum Prüfsystem Sektoren“ im Amtsblatt der EU 2016/S 114-202761 vom 15.6.2016.
Die entsprechende, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Präqualifikation ist vom Bieter/ Bieter-gemeinschaftsmitglied zu erklären. Soweit der Bieter beabsichtigt, für diese Leistungen einen Nachun-ternehmer einzusetzen, hat er diesen zu benennen und eine entsprechende Erklärung über dessen Präqualifikation abzugeben.
Die entsprechende, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Präqualifikation ist vom Bieter/ Bieter-gemeinschaftsmitglied zu erklären. Soweit der Bieter beabsichtigt, für diese Leistungen einen Nachun-ternehmer einzusetzen, hat er diesen zu benennen und eine entsprechende Erklärung über dessen Präqualifikation abzugeben.
0 Unternehmen, die bereits für einen Brückentyp präqualifiziert sind, können gemäß den Regeln des Präqualifikationssystems mit Ihrem Angebot einen formlosen Antrag auf Erweiterung der Präquali-fikation für den nächst höheren Brückentyp stellen. Im Auftragsfall gilt das Projekt als Referenzpro-jekt.
0 Unternehmen, die bereits für einen Brückentyp präqualifiziert sind, können gemäß den Regeln des Präqualifikationssystems mit Ihrem Angebot einen formlosen Antrag auf Erweiterung der Präquali-fikation für den nächst höheren Brückentyp stellen. Im Auftragsfall gilt das Projekt als Referenzpro-jekt.
1 Erdbauwerke – Spezialtiefbau
1 Verzeichnis A (Bauen mit Betriebsbeeinflussung)
0 Verzeichnis B (Bauen ohne Betriebsbeeinflussung)
0 Gründungen
0 Pfähle 0 Bodenverbesserung 0 Injektion
1 Stützbauwerke und Verankerungen
1 Stützbauwerke 0 Verankerungen
Bekanntgabe der Einrichtung und Anwendung des Präqualifikationsverfahrens mit „Aufruf zum Prüfsystem Sektoren“ im Amtsblatt der 2016/S 108-192723 vom 7.6.2016.
Die entsprechende, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Präqualifikation ist vom Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied zu erklären. Soweit der Bieter beabsichtigt, für diese Leistungen einen Nachunternehmer einzusetzen, hat er diesen zu benennen und eine entsprechende Erklärung über dessen Präqualifikation abzugeben.
Die entsprechende, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Präqualifikation ist vom Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied zu erklären. Soweit der Bieter beabsichtigt, für diese Leistungen einen Nachunternehmer einzusetzen, hat er diesen zu benennen und eine entsprechende Erklärung über dessen Präqualifikation abzugeben.
0 Unternehmen, die für ein Verzeichnis bzw. eine Produktkategorie präqualifiziert sind, können gemäß den Regeln des Präqualifikationssystems mit Ihrem Angebot einen formlosen Antrag auf Erweiterung der Präqualifikation stellen. Im Auftragsfall gilt das Projekt als Referenzprojekt.
0 Unternehmen, die für ein Verzeichnis bzw. eine Produktkategorie präqualifiziert sind, können gemäß den Regeln des Präqualifikationssystems mit Ihrem Angebot einen formlosen Antrag auf Erweiterung der Präqualifikation stellen. Im Auftragsfall gilt das Projekt als Referenzprojekt.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-12-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Magistrat der Kreis- und Hansestadt Korbach
Stadtbauamt
Stechbahn 1
34497 Korbach.
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der externen Vergabe-Plattform http://www.deutsche-evergabe.de zum Download zur Verfügung gestellt.
Nach dem neuen Vergaberecht 2016 darf der öffentliche Auftraggeber für den Zugang zu den Vergabeunterlagen keine Registrierung verlangen; eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Wenn Sie sich vollständig registrieren, hat dies für Sie den Vorteil, dass Sie automatisch über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und über Bieterfragen und Antworten zu den Bieterfragen informiert werden. Registrieren Sie sich nicht, müssen Sie die v.g. Internetseite regelmäßig selbständig auf eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und Bieterfragen sowie Antworten zu den Bieterfragen kontrollieren.
Nach dem neuen Vergaberecht 2016 darf der öffentliche Auftraggeber für den Zugang zu den Vergabeunterlagen keine Registrierung verlangen; eine freiwillige Registrierung ist jedoch zulässig. Wenn Sie sich vollständig registrieren, hat dies für Sie den Vorteil, dass Sie automatisch über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und über Bieterfragen und Antworten zu den Bieterfragen informiert werden. Registrieren Sie sich nicht, müssen Sie die v.g. Internetseite regelmäßig selbständig auf eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und Bieterfragen sowie Antworten zu den Bieterfragen kontrollieren.
2. Bieterfragen können bis zum 8. Dezember 2016, 15:00 Uhr, über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht registrierte Bieter können per E-Mail an info@Korbach.de – unter Bezug auf den Betreff „Vergabeverfahren ZOB Korbach“ – bis zu der o. g. Frist an die ausschreibende Stelle gerichtet werden.
2. Bieterfragen können bis zum 8. Dezember 2016, 15:00 Uhr, über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht registrierte Bieter können per E-Mail an info@Korbach.de – unter Bezug auf den Betreff „Vergabeverfahren ZOB Korbach“ – bis zu der o. g. Frist an die ausschreibende Stelle gerichtet werden.
3. Die Angebote sind schriftlich im verschlossenen Umschlag einzureichen. Angebote per Mail oder per Fax sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Internetadresse: www.rp-darmstadt.hessen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischen Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischen Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 213-387499 (2016-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 387499-2016,
Kurze Beschreibung:
Die Kreis- und Hansestadt Korbach plant bis zum Hessentag 2018 den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)einschl. dem Neubau eines Service-Gebäudes, den Bahnhofsvorplatz und in Zusammenarbeit mit der Kurhessenbahn eine Personenunterführung zu erneuern. Am neuen „ZOB“ werden alle öffentlichen Verkehrsanbindungen, Bus, Bahn u. ä. konzentriert und erlauben kurze, barrierefreie Umstiege. Die Personenunterführung ist das zentrale Erschließungsbauwerk zwischen Fußgängerzone und ZOB. Dervorhandene Durchstich wird verkürzt, verbreitert und erhöht. Richtung Norden öffnet sich der Ausgang zu einer großzügigen Freitreppe mit Sitzgelegenheiten. Eine flachgeneigte, behindertenfreundliche Rampe führt bis auf die Arolser Landstr. 2 Personenaufzüge, im und am Tunnel sollen die Anlage
barrierefrei erschließen. Die Servicedienstleistungen der Bahn und des NVV einschließlich öffentlicher Sanitäranlagen, werden in einem neuen Gebäude am ZOB, gebündelt.
Die Kreis- und Hansestadt Korbach plant bis zum Hessentag 2018 den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)einschl. dem Neubau eines Service-Gebäudes, den Bahnhofsvorplatz und in Zusammenarbeit mit der Kurhessenbahn eine Personenunterführung zu erneuern. Am neuen „ZOB“ werden alle öffentlichen Verkehrsanbindungen, Bus, Bahn u. ä. konzentriert und erlauben kurze, barrierefreie Umstiege. Die Personenunterführung ist das zentrale Erschließungsbauwerk zwischen Fußgängerzone und ZOB. Dervorhandene Durchstich wird verkürzt, verbreitert und erhöht. Richtung Norden öffnet sich der Ausgang zu einer großzügigen Freitreppe mit Sitzgelegenheiten. Eine flachgeneigte, behindertenfreundliche Rampe führt bis auf die Arolser Landstr. 2 Personenaufzüge, im und am Tunnel sollen die Anlage
barrierefrei erschließen. Die Servicedienstleistungen der Bahn und des NVV einschließlich öffentlicher Sanitäranlagen, werden in einem neuen Gebäude am ZOB, gebündelt.
Gesamtwert des Auftrags: 7 025 273 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Kreis- und Hansestadt Korbach plant bis zum Hessentag 2018 den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)einschl. dem Neubau eines Service-Gebäudes, den Bahnhofsvorplatz und in Zusammenarbeit mit der Kurhessenbahn eine Personenunterführung zu erneuern. Am neuen „ZOB“ werden alle öffentlichen Verkehrsanbindungen, Bus, Bahn u. ä. konzentriert und erlauben kurze, barrierefreie Umstiege. Die Personenunterführung ist das zentrale Erschließungsbauwerk zwischen Fußgängerzone und ZOB. Dervorhandene Durchstich wird verkürzt, verbreitert und erhöht. Richtung Norden öffnet sich der Ausgang zu einer großzügigen Freitreppe mit Sitzgelegenheiten. Eine flachgeneigte, behindertenfreundliche Rampe führt bis auf die Arolser Landstr. 2 Personenaufzüge, im und am Tunnel sollen die Anlage
Die Kreis- und Hansestadt Korbach plant bis zum Hessentag 2018 den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)einschl. dem Neubau eines Service-Gebäudes, den Bahnhofsvorplatz und in Zusammenarbeit mit der Kurhessenbahn eine Personenunterführung zu erneuern. Am neuen „ZOB“ werden alle öffentlichen Verkehrsanbindungen, Bus, Bahn u. ä. konzentriert und erlauben kurze, barrierefreie Umstiege. Die Personenunterführung ist das zentrale Erschließungsbauwerk zwischen Fußgängerzone und ZOB. Dervorhandene Durchstich wird verkürzt, verbreitert und erhöht. Richtung Norden öffnet sich der Ausgang zu einer großzügigen Freitreppe mit Sitzgelegenheiten. Eine flachgeneigte, behindertenfreundliche Rampe führt bis auf die Arolser Landstr. 2 Personenaufzüge, im und am Tunnel sollen die Anlage
— Straßenbauarbeiten an Asphalt- und Betonsteinpflasterflächen,
— Um- und Neuverlegung von Kanalisations- und Versorgungsleitungen,
— Hochbauarbeiten zur Errichtung eines Service-Gebäudes (Rohbau ohne Ausbaugewerke),
— Hochbauarbeiten zur Errichtung von Leichtbetondachflächen,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zentraler Omnibusbahnhof im Bereich der „Arolser Landstraße“ und Bahnhofsvorplatz in der Straße „AmHauptbahnhof“ sowie die dazwischenliegende Personenunterführung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-20 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 73
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischen Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischen Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 070-131879 (2017-04-05)