Aufbauend auf dem Zukunftsprojekt der Hightech-Strategie zu „Die CO2-neutrale, energieeffiziente und klimaangepasste Stadt“ haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine gemeinsame Initiative zur Umsetzung ergriffen: In der Nationalen Plattform Zukunftsstadt (NPZ) arbeiteten 100 Experten aus Kommunen, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in einem Agendaprozess zur nachhaltigen Stadtentwicklung zusammen. Die NPZ hat zum Start des Wissenschaftsjahres 2015 „Zukunftsstadt“ eine strategische Forschungs- und Innovationssagenda (FINA) vorgelegt. Sie enthält zentrale Punkte, wie Forschung zur nachhaltigen Entwicklung der Städte beitragen kann. Dazu gehört vor allem die stärkere Zusammenarbeit von Kommunen, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft bei der Umsetzung. Basierend auf den gemeinsamen positiven Erfahrungen sowie Ergebnissen des Agendaprozesses haben sich die beteiligten Ressorts darauf verständigt, Themen der FINA aufzugreifen und umzusetzen. Zur Stimulierung des nachhaltigen Umbaus der Städte und Regionen wird eine Innovationsplattform Zukunftsstadt (IPZ) in gemeinsamer Verantwortung aufgebaut und betrieben. Hauptfunktionen der IPZ Die IPZ dient der innovationspolitischen Umsetzung der in der FINA ermittelten Themen und ist Teil des Interministeriellen Arbeitskreises (IMA) Stadt. Sie orientiert sich an den darin festgelegten Prioritäten zur nachhaltigen Stadt mit einer innovativen Forschungs- und Innovationsprogrammatik. Die IPZ soll dazu beitragen, die Forschungs- und Umsetzungsaktivitäten der beteiligten Ressorts sowie der Kommunen, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft stärker zu vernetzen und den Dialog zu fördern. Schließlich soll die IPZ helfen, aufbauend auf oder ergänzend zu bestehenden Vorhaben zur Zukunftsstadt neue gemeinsame und integrierte Programme und Initiativen unter Wahrung der Ressortzuständigkeiten zu entwickeln. Der Auftragnehmer (AN) soll eine Geschäftsstelle einrichten und unterhalten, die der Organisation der IPZ dient und sich als Partner und Mittler aller Akteure der IPZ versteht. Die Geschäftsstelle entwickelt die Themen der Forschungsagenda weiter und unterstützt die Plattform organisatorisch. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Postanschrift: Heinemannstr. 2
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmbf.de🌏
E-Mail: 7.vergabe@bmbf.bund.de📧
Fax: +49 22899578-3601 📠
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in digitaler Form über die e-Vergabeplattform des Bundes („www.evergabe-online.de“) heruntergeladen werden. Informationen zu der e-Vergabeplattform des Bundes und den technischen Voraussetzungen sind auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ abrufbar und erteilt der Support des Beschaffungsamts des BMI (Tel.: 0228/99 610 1234, E-Mail: support@bescha.bund.de). Angebote nebst Anlagen sind in dreifacher Ausfertigung ausschließlich per Post an die oben genannte Kontaktstelle zu senden oder beim Pförtnerdienst am Haupteingang des BMBF in Bonn einzureichen. Angebote und Anlagen (z. B. Eigenerklärungen), die über die e-Vergabeplattform des Bundes abgegeben werden, gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind schriftlich – per E-Mail oder Fax – der oben genannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen, die über die e-Vergabeplattform des Bundes gesendet werden, werden nicht bearbeitet und sind nicht zugelassen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Sie werden nicht per e-Vergabeplattform an alle Bieter gesendet. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter, die der oben genannten Kontaktstelle ihre E-Mail-Adresse mitteilen, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform abrufbar sind. Weitere Informationen zu Angeboten und Bieterfragen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in digitaler Form über die e-Vergabeplattform des Bundes („www.evergabe-online.de“) heruntergeladen werden. Informationen zu der e-Vergabeplattform des Bundes und den technischen Voraussetzungen sind auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ abrufbar und erteilt der Support des Beschaffungsamts des BMI (Tel.: 0228/99 610 1234, E-Mail: support@bescha.bund.de). Angebote nebst Anlagen sind in dreifacher Ausfertigung ausschließlich per Post an die oben genannte Kontaktstelle zu senden oder beim Pförtnerdienst am Haupteingang des BMBF in Bonn einzureichen. Angebote und Anlagen (z. B. Eigenerklärungen), die über die e-Vergabeplattform des Bundes abgegeben werden, gelten als nicht eingegangen und werden nicht berücksichtigt. Fragen zu dem Verfahren oder den Vergabeunterlagen sind schriftlich – per E-Mail oder Fax – der oben genannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen, die über die e-Vergabeplattform des Bundes gesendet werden, werden nicht bearbeitet und sind nicht zugelassen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Sie werden nicht per e-Vergabeplattform an alle Bieter gesendet. Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind. Bieter, die der oben genannten Kontaktstelle ihre E-Mail-Adresse mitteilen, werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der e-Vergabeplattform abrufbar sind. Weitere Informationen zu Angeboten und Bieterfragen sind den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufbauend auf dem Zukunftsprojekt der Hightech-Strategie zu „Die CO2-neutrale, energieeffiziente und klimaangepasste Stadt“ haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine gemeinsame Initiative zur Umsetzung ergriffen: In der Nationalen Plattform Zukunftsstadt (NPZ) arbeiteten 100 Experten aus Kommunen, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in einem Agendaprozess zur nachhaltigen Stadtentwicklung zusammen. Die NPZ hat zum Start des Wissenschaftsjahres 2015 „Zukunftsstadt“ eine strategische Forschungs- und Innovationssagenda (FINA) vorgelegt. Sie enthält zentrale Punkte, wie Forschung zur nachhaltigen Entwicklung der Städte beitragen kann. Dazu gehört vor allem die stärkere Zusammenarbeit von Kommunen, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft bei der Umsetzung. Basierend auf den gemeinsamen positiven Erfahrungen sowie Ergebnissen des Agendaprozesses haben sich die beteiligten Ressorts darauf verständigt, Themen der FINA aufzugreifen und umzusetzen. Zur Stimulierung des nachhaltigen Umbaus der Städte und Regionen wird eine Innovationsplattform Zukunftsstadt (IPZ) in gemeinsamer Verantwortung aufgebaut und betrieben. Hauptfunktionen der IPZ Die IPZ dient der innovationspolitischen Umsetzung der in der FINA ermittelten Themen und ist Teil des Interministeriellen Arbeitskreises (IMA) Stadt. Sie orientiert sich an den darin festgelegten Prioritäten zur nachhaltigen Stadt mit einer innovativen Forschungs- und Innovationsprogrammatik. Die IPZ soll dazu beitragen, die Forschungs- und Umsetzungsaktivitäten der beteiligten Ressorts sowie der Kommunen, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft stärker zu vernetzen und den Dialog zu fördern. Schließlich soll die IPZ helfen, aufbauend auf oder ergänzend zu bestehenden Vorhaben zur Zukunftsstadt neue gemeinsame und integrierte Programme und Initiativen unter Wahrung der Ressortzuständigkeiten zu entwickeln. Der Auftragnehmer (AN) soll eine Geschäftsstelle einrichten und unterhalten, die der Organisation der IPZ dient und sich als Partner und Mittler aller Akteure der IPZ versteht. Die Geschäftsstelle entwickelt die Themen der Forschungsagenda weiter und unterstützt die Plattform organisatorisch. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Aufbauend auf dem Zukunftsprojekt der Hightech-Strategie zu „Die CO2-neutrale, energieeffiziente und klimaangepasste Stadt“ haben das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine gemeinsame Initiative zur Umsetzung ergriffen: In der Nationalen Plattform Zukunftsstadt (NPZ) arbeiteten 100 Experten aus Kommunen, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in einem Agendaprozess zur nachhaltigen Stadtentwicklung zusammen. Die NPZ hat zum Start des Wissenschaftsjahres 2015 „Zukunftsstadt“ eine strategische Forschungs- und Innovationssagenda (FINA) vorgelegt. Sie enthält zentrale Punkte, wie Forschung zur nachhaltigen Entwicklung der Städte beitragen kann. Dazu gehört vor allem die stärkere Zusammenarbeit von Kommunen, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft bei der Umsetzung. Basierend auf den gemeinsamen positiven Erfahrungen sowie Ergebnissen des Agendaprozesses haben sich die beteiligten Ressorts darauf verständigt, Themen der FINA aufzugreifen und umzusetzen. Zur Stimulierung des nachhaltigen Umbaus der Städte und Regionen wird eine Innovationsplattform Zukunftsstadt (IPZ) in gemeinsamer Verantwortung aufgebaut und betrieben. Hauptfunktionen der IPZ Die IPZ dient der innovationspolitischen Umsetzung der in der FINA ermittelten Themen und ist Teil des Interministeriellen Arbeitskreises (IMA) Stadt. Sie orientiert sich an den darin festgelegten Prioritäten zur nachhaltigen Stadt mit einer innovativen Forschungs- und Innovationsprogrammatik. Die IPZ soll dazu beitragen, die Forschungs- und Umsetzungsaktivitäten der beteiligten Ressorts sowie der Kommunen, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft stärker zu vernetzen und den Dialog zu fördern. Schließlich soll die IPZ helfen, aufbauend auf oder ergänzend zu bestehenden Vorhaben zur Zukunftsstadt neue gemeinsame und integrierte Programme und Initiativen unter Wahrung der Ressortzuständigkeiten zu entwickeln. Der Auftragnehmer (AN) soll eine Geschäftsstelle einrichten und unterhalten, die der Organisation der IPZ dient und sich als Partner und Mittler aller Akteure der IPZ versteht. Die Geschäftsstelle entwickelt die Themen der Forschungsagenda weiter und unterstützt die Plattform organisatorisch. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 721 - 63000-2/2(2016)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, § 44 VgV Angaben zum Bieter (Formular-Ziffern I bis VII „Eigenerklärungen zur Eignung EU – BMBF“) – Bieterbogen (entspricht Ziffer I): Der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen. Der Bieterbogen des Bieters entsprechend Formularblatt I ist von dem Bieter und ggf. allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, nicht aber von den einzelnen Unterauftragnehmern auszufüllen. – Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer II): Der Bieter hat anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Das gilt auch für etwaige Unterauftragnehmer, sofern diese bereits feststehen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen. – Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer III): Erklärung des sich verpflichtenden Unternehmens, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen. – Erklärung der Bietergemeinschaft (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer IV): In der Erklärung sind sämtliche Konsortialpartner der Bietergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied einer Bietergemeinschaft) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen. – Verflechtungserklärung (entspricht Ziffer V): Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Art das Unternehmen mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich an den betroffenen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung untersucht und bewertet werden sollen, beteiligen werden. – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV (entspricht Ziffer VI). – Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen – Selbstreinigung nach § 125 GWB (entspricht Ziffer VII). Zusätzlich: Auszug aus dem Handelsregister Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, § 44 VgV Angaben zum Bieter (Formular-Ziffern I bis VII „Eigenerklärungen zur Eignung EU – BMBF“) – Bieterbogen (entspricht Ziffer I): Der Bieter hat die Bezeichnung seines Unternehmens mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse und Ansprechpartner/in zu nennen. Der Bieterbogen des Bieters entsprechend Formularblatt I ist von dem Bieter und ggf. allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, nicht aber von den einzelnen Unterauftragnehmern auszufüllen. – Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer II): Der Bieter hat anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Das gilt auch für etwaige Unterauftragnehmer, sofern diese bereits feststehen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen. – Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer III): Erklärung des sich verpflichtenden Unternehmens, dass im Falle der Zuschlagserteilung dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen. – Erklärung der Bietergemeinschaft (nur soweit einschlägig; entspricht Ziffer IV): In der Erklärung sind sämtliche Konsortialpartner der Bietergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied einer Bietergemeinschaft) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firmenbezeichnung und Unternehmenssitz zu benennen. – Verflechtungserklärung (entspricht Ziffer V): Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Art das Unternehmen mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich an den betroffenen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung untersucht und bewertet werden sollen, beteiligen werden. – Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV (entspricht Ziffer VI). – Eigenerklärung zum Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens von Ausschlussgründen – Selbstreinigung nach § 125 GWB (entspricht Ziffer VII). Zusätzlich: Auszug aus dem Handelsregister Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV Bankauskunft Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Unternehmens (nicht älter als drei Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Angebotsfrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und dem Unternehmen bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Unternehmen ordnungsgemäß verlaufen. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV Bankauskunft Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Unternehmens (nicht älter als drei Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Angebotsfrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und dem Unternehmen bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Unternehmen ordnungsgemäß verlaufen. Die Vorlage einer Fotokopie reicht aus.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, § 46 VgV (Formular-Ziffer VIII „Eigenerklärungen zur Eignung EU – BMBF“) Zu 1.: Erklärung zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, sowie zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter, die für das Projekt zur Verfügung stehen. Zu 2.: Referenzen Ausführliche Darstellung von Referenzen des Bieters über die Durchführung vergleichbarer Aufgaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet). Für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt, soweit sich aus den folgenden Festlegungen nichts anderes ergibt. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts und des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat. Durch die Referenzen sollen folgende Gesichtspunkte nachgewiesen sein: – Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen zu den Förderkonditionen und Verfahren der Forschungsförderung des Bundes – Kenntnisse und Erfahrungen zu den Forschungsfragen der nachhaltigen Stadtentwicklung – Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Fachgesprächen unter Beteiligung der deutschen Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft – Erfahrungen und methodische Kenntnisse bei der Erarbeitung von Forschungsagenden – Kenntnisse und Erfahrungen zu wichtigen Akteuren in Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft sowie deren Einbindung in Netzwerke u.ä.m. Ein Referenzauftrag kann mehrere der geforderten Gesichtspunkte abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens 2 verschiedene Referenzaufträge zu benennen. Hinweise: Die Vorlage von Unternehmensreferenzen des Unterauftragnehmers ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. Zu 3.: Qualifikationen und fachbezogene Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden Mitarbeiter Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter des Bieters. Für die vorgesehenen Mitarbeiter müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind: – Angabe über die wissenschaftliche Qualifikation und Ausbildung aller für die Projektleitung und die Projektbearbeitung vorgesehenen wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen (Kurzvita). Mindestens einer der Mitarbeiter/innen sollte ein Sozialwissenschaftler sein. Besonders gefragt ist ein politologischer Schwerpunkt wegen der Aufgabe der Geschäftsstelle an der Schnittstelle zur Politikberatung. – Angabe zu den Kenntnissen aller für die Projektleitung und die Projektbearbeitung vorgesehenen wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen zum Themenbereich „Nachhaltige Stadtentwicklung“ (für eine/einen Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznachweis z. B. Publikationen, Vorträge, Projekte) – Angabe zu methodischen Kenntnissen aller für die Projektleitung und die Projektbearbeitung vorgesehenen wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen zu Bewertung von Forschungsthemen, Stakeholder-Beteiligungsprozessen und Erarbeitung von Forschungsagenden.
Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, § 46 VgV (Formular-Ziffer VIII „Eigenerklärungen zur Eignung EU – BMBF“) Zu 1.: Erklärung zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, sowie zur Anzahl der zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fest angestellten Mitarbeiter, die für das Projekt zur Verfügung stehen. Zu 2.: Referenzen Ausführliche Darstellung von Referenzen des Bieters über die Durchführung vergleichbarer Aufgaben in den letzten drei Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet). Für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt, soweit sich aus den folgenden Festlegungen nichts anderes ergibt. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts und des zeitlichen Auftragsumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Auftrag eingenommen hat. Durch die Referenzen sollen folgende Gesichtspunkte nachgewiesen sein: – Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen zu den Förderkonditionen und Verfahren der Forschungsförderung des Bundes – Kenntnisse und Erfahrungen zu den Forschungsfragen der nachhaltigen Stadtentwicklung – Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Fachgesprächen unter Beteiligung der deutschen Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft – Erfahrungen und methodische Kenntnisse bei der Erarbeitung von Forschungsagenden – Kenntnisse und Erfahrungen zu wichtigen Akteuren in Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft sowie deren Einbindung in Netzwerke u.ä.m. Ein Referenzauftrag kann mehrere der geforderten Gesichtspunkte abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens 2 verschiedene Referenzaufträge zu benennen. Hinweise: Die Vorlage von Unternehmensreferenzen des Unterauftragnehmers ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. Zu 3.: Qualifikationen und fachbezogene Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden Mitarbeiter Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter des Bieters. Für die vorgesehenen Mitarbeiter müssen insgesamt folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind: – Angabe über die wissenschaftliche Qualifikation und Ausbildung aller für die Projektleitung und die Projektbearbeitung vorgesehenen wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen (Kurzvita). Mindestens einer der Mitarbeiter/innen sollte ein Sozialwissenschaftler sein. Besonders gefragt ist ein politologischer Schwerpunkt wegen der Aufgabe der Geschäftsstelle an der Schnittstelle zur Politikberatung. – Angabe zu den Kenntnissen aller für die Projektleitung und die Projektbearbeitung vorgesehenen wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen zum Themenbereich „Nachhaltige Stadtentwicklung“ (für eine/einen Mitarbeiter/in mindestens ein Referenznachweis z. B. Publikationen, Vorträge, Projekte) – Angabe zu methodischen Kenntnissen aller für die Projektleitung und die Projektbearbeitung vorgesehenen wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen zu Bewertung von Forschungsthemen, Stakeholder-Beteiligungsprozessen und Erarbeitung von Forschungsagenden.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten folgende Vorschriften: – Bewerbungsbedingungen des BMBF (Vergabeunterlagen) – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Heike Sohr
Adresse des Käuferprofils: https://www.evergabe-online.de🌏
Name: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in digitaler Form
Postanschrift: über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de)
Postort: zur Verfügung gestellt
E-Mail: z24.vergabe@bmbf.bund.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-02-29 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 721 - 63000-2/2(2016)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Name: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fax: +49 22899578-3601 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Heinemannstr. 2
Postleitzahl: 53175
Telefon: +49 2289957-2226📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2016/S 243-444446 (2016-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-03 📅
Name: VDI Technologiezentrum GmbH
Postanschrift: VDI-Platz 1
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40468
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Heike Sohr
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 2289957-2226📞
Quelle: OJS 2017/S 049-091028 (2017-03-08)