Smart Home / Smart Living sind die Synonyme für die Digitalisierung der Wohn- und Lebensumgebung. Zur Verstärkung erforderlicher Unterstützungsmaßnahmen soll eine unabhängige Geschäftsstelle des BMWi als Garant für Neutralität zur Vermittlung zwischen den verschiedenen Branchen, als Bindeglied und zur besseren Abstimmung von Maßnahmen und Initiativen zwischen Politik und Wirtschaft im Themenkomplex Smart Living beitragen.
Die Geschäftsstelle wird voraussichtlich für die Grundlaufzeit 1.4.2017 – 31.3.2020 ausgeschrieben und enthält eine zweifache Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr bis insgesamt zum 31.3.2022. Der geschätzte Auftragswert liegt zwischen 300 000 EUR – 400 000 EUR ohne USt. jährlich. Die unten angegebene Schätzung des Gesamtauftragswertes basiert auf einem jährlichen Mittelwert von 350 000 EUR ohne USt. x 5 Jahre Gesamtlaufzeit (3 Jahre Grundlaufzeit + 2 x 1 Jahr Vertragsverlängerungsoption).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-02-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: 11019 Berlin
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat ZB7-Vergabe
Telefon: +49 3018615-7479📞
E-Mail: zb7-vergabestelle@bmwi.bund.de📧
Fax: +49 3018615-7010 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.bmwi.de🌏
Smart Home / Smart Living sind die Synonyme für die Digitalisierung der Wohn- und Lebensumgebung. Zur Verstärkung erforderlicher Unterstützungsmaßnahmen soll eine unabhängige Geschäftsstelle des BMWi als Garant für Neutralität zur Vermittlung zwischen den verschiedenen Branchen, als Bindeglied und zur besseren Abstimmung von Maßnahmen und Initiativen zwischen Politik und Wirtschaft im Themenkomplex Smart Living beitragen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2017-04-15 📅
Datum des Endes: 2020-04-14 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 083-161159
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 13005/008-10#002
Titel: Geschäftsstelle Smart Living
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-13 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Technopolis Deutschland GmbH
Postanschrift: Am Zirkus 3
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 007 568 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat I B 6
Postanschrift: 11019 Berlin
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 038-086603 (2019-02-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-01-13) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Smart Home/Smart Living sind die Synonyme für die Digitalisierung der Wohn- und Lebensumgebung. Zur Verstärkung erforderlicher Unterstützungsmaßnahmen soll...”
Beschreibung der Beschaffung
Smart Home/Smart Living sind die Synonyme für die Digitalisierung der Wohn- und Lebensumgebung. Zur Verstärkung erforderlicher Unterstützungsmaßnahmen soll eine unabhängige Geschäftsstelle des BMWi als Garant für Neutralität zur Vermittlung zwischen den verschiedenen Branchen, als Bindeglied und zur besseren Abstimmung von Maßnahmen und Initiativen zwischen Politik und Wirtschaft im Themenkomplex Smart Living beitragen.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 007 568 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BMWi zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen — GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BMWi geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
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Quelle: OJS 2020/S 011-022500 (2020-01-13)