Gewerbegebiet Müssentwiete

Stadt Pinneberg

Veräußert werden soll eine Teilfläche eines Gewerbegebietes in Pinneberg in demjenigen Wert, der die Erschließungskosten für die Gesamtfläche deckt. Derzeit wird von ca. 50 % der zur Verfügung stehenden Flächen ausgegangen. Neben einer Veräußerung mit Erschließungspflicht kommt es auch in Betracht, dass der Auftragnehmer eine Projektgesellschaft errichtet und die Stadt daran mit einem Minderheitsanteil beteiligt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-02-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pinneberg
Postanschrift: Bismarckstraße 8
Postleitzahl: 25421
Postort: Pinneberg
Kontakt
E-Mail: c.rambow@heuking.de 📧
Telefon: +49 40355280836 📞
Fax: +49 4035528080 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-17 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 036-057354
ABl. S-Ausgabe: 36

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Veräußert werden soll eine Teilfläche eines Gewerbegebietes in Pinneberg in demjenigen Wert, der die Erschließungskosten für die Gesamtfläche deckt. Derzeit wird von ca. 50 % der zur Verfügung stehenden Flächen ausgegangen. Neben einer Veräußerung mit Erschließungspflicht kommt es auch in Betracht, dass der Auftragnehmer eine Projektgesellschaft errichtet und die Stadt daran mit einem Minderheitsanteil beteiligt.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pinneberg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Teilnahmeantrag ist auf dem Formular des Auftraggebers einzureichen. Es ist abrufbar unter http://root.deutsche-evergabe.de/Portal das Formular enthält Vorlagen für alle erforderlichen Erklärungen, darunter die Integritätserklärung sowie die Erklärung gemäß III.2.2) und III.2.3).
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Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag adressiert an Heuking Kühn Lüer Wojtek, z. Hd. Frau Christina Rambow, Neuer Wall 63, 20354 Hamburg mit dem Vermerk „Vergabeunterlagen Gewerbegebiet Müssentwiete / Bitte nicht öffnen!“ einzureichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 1 000 000 EUR, sonstige Schäden mind. 500 000 EUR).
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten 3 Jahre (erforderlich sind mind. 2 000 000 EUR insgesamt. Siehe Formular unter III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Referenzliste des Bewerbers über abgeschlossene Projekte aus den letzten 5 Jahren, die dem zu erbringendem Auftrag ähneln.
Vergleichbare Referenzen im Bereich der Erschließung und Vermarktung von Gewerbegebieten mit einem Flächenumfang von jeweils ca. 95 000 m
2) Profil des für den Auftrag vorgesehenen Projektleiters. Siehe Formular gemäß III.2.1).
3) Eigenerklärung zur Qualifikation der Fachkräfte des Auftragnehmers gemäß III.3.1). Siehe Formular unter III.2.1).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei einer Bietergemeinschaft ist die Nennung aller Mitglieder und eines Gesamtbevollmächtigten erforderlich, der in Vertretung auf Rechnung aller handeln kann. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Die Integritätserklärung muss von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden.
Die gemäß III.2.2) Nr. 1 geforderte Berufshaftpflichtversicherung muss für alle Mitglieder bestehen. Die übrigen Erklärungen werden gemeinschaftlich abgegeben.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Heuking Kühn Lüer Wojtek, Neuer Wall 63, 20354 Hamburg
Frau Christina Rambow
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Wirtschaftsministerium
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884640 📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegenüber Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 § 101 a Abs. 1 Satz 1 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 036-057354 (2016-02-17)