1. Auftraggeber Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin (im Folgenden nur: Gewobag) ist mit über 58.000 Wohnungen im eigenen Bestand eine der größten Wohnungsbaugesellschaften im Eigentum des Landes Berlin. Sie ist darauf ausgerichtet, für breite Schichten der Bevölkerung ein qualifiziertes Wohnungsangebot zur Miete sicherzustellen. Das Handeln der Unternehmensgruppe, zu der neben der Gewobag mehrere Töchterunternehmen gehören, ist dabei von einer guten Betreuung der Mieter, von sozialer Verantwortung und finanzieller Solidität bestimmt. Die Gewobag hat die Gewobag ED als Tochtergesellschaft gegründet. Die Gewobag ED ist Ansprechpartner für alle Fragen der Energieversorgung und Schnittstelle für kooperierende Dienstleister. Zu dem Aufgabenbereich der Gewobag ED gehören insb. die Instandsetzung des Primärsystems von zentralen Heizanlagen und des Sekundärsystems von zentralen Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen. 2. Gegenstand der Leistung Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind Leistungen der Bauüberwachung (insb. Lph. 7 (tw.), Lph. 8 (tw.) und Lph. 9 § 55 HOAI 2013) von Modernisierungen an den Bestandsanlagen Brennstoff für die Liegenschaften der Gewobag ED in drei Losen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-26.
Auftragsbekanntmachung (2016-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baustellenüberwachung
Menge oder Umfang:
Die Gewobag ED schreibt die Leistungen in folgenden Losen mit jeweils folgendem Umfang (jeweils ca.) aus:Los 1: SÜD (zu weiteren Inhalten vgl. die Vergabeunterlagen)— 9 Brennstoffheizungsanlagen, Gesamtleistung 3.794 kwLos 2: Schöneberg (zu weiteren Inhalten vgl. die Vergabeunterlagen)— 10 Brennstoffheizungsanlagen, Gesamtleistung 2.659 kw:Los 3: NORD/WEST (zu weiteren Inhalten vgl. die Vergabeunterlagen)— 11 Brennstoffheizungsanlagen, Gesamtleistung 2.428 kw.
Die Gewobag ED schreibt die Leistungen in folgenden Losen mit jeweils folgendem Umfang (jeweils ca.) aus:Los 1: SÜD (zu weiteren Inhalten vgl. die Vergabeunterlagen)— 9 Brennstoffheizungsanlagen, Gesamtleistung 3.794 kwLos 2: Schöneberg (zu weiteren Inhalten vgl. die Vergabeunterlagen)— 10 Brennstoffheizungsanlagen, Gesamtleistung 2.659 kw:Los 3: NORD/WEST (zu weiteren Inhalten vgl. die Vergabeunterlagen)— 11 Brennstoffheizungsanlagen, Gesamtleistung 2.428 kw.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gewobag ED Energie- und Dienstleistungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Postleitzahl: 10559
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gewobag.de🌏
E-Mail: a.jastrzembski@gewobag.de📧
1. Die Gewobag ED behält sich vor, nach Ablauf der Angebotsfrist geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Das Angebot soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
3. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Angebot“ als abgegeben. Die Gewobag ED bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
4. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 01.04.2016, 12.00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/ telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
5. Die Gewobag ED behält sich vor, den Auftrag auf solche Liegenschaften auszudehnen, deren Betreuung sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung übernimmt. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
6. Loslimitierung
Die Abgabe eines Angebotes auf ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ist zulässig. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag auf maximal ein Los erhalten. Liegen die Angebote eines Bieters bei mehr als einem Los auf dem ersten Platz, erhält er den Zuschlag bei demjenigen Los, dessen Brennstoffheizungsanlagen gegenwärtig die höchste Gesamtleistung haben (Reihenfolge Los 1 > Los 2 > Los 3).
1. Die Gewobag ED behält sich vor, nach Ablauf der Angebotsfrist geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Das Angebot soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
3. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Angebot“ als abgegeben. Die Gewobag ED bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
4. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 01.04.2016, 12.00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/ telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
5. Die Gewobag ED behält sich vor, den Auftrag auf solche Liegenschaften auszudehnen, deren Betreuung sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung übernimmt. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
6. Loslimitierung
Die Abgabe eines Angebotes auf ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ist zulässig. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag auf maximal ein Los erhalten. Liegen die Angebote eines Bieters bei mehr als einem Los auf dem ersten Platz, erhält er den Zuschlag bei demjenigen Los, dessen Brennstoffheizungsanlagen gegenwärtig die höchste Gesamtleistung haben (Reihenfolge Los 1 > Los 2 > Los 3).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Auftraggeber
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin (im Folgenden nur: Gewobag) ist mit über 58.000 Wohnungen im eigenen Bestand eine der größten Wohnungsbaugesellschaften im Eigentum des Landes Berlin. Sie ist darauf ausgerichtet, für breite Schichten der Bevölkerung ein qualifiziertes Wohnungsangebot zur Miete sicherzustellen. Das Handeln der Unternehmensgruppe, zu der neben der Gewobag mehrere Töchterunternehmen gehören, ist dabei von einer guten Betreuung der Mieter, von sozialer Verantwortung und finanzieller Solidität bestimmt.
Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin (im Folgenden nur: Gewobag) ist mit über 58.000 Wohnungen im eigenen Bestand eine der größten Wohnungsbaugesellschaften im Eigentum des Landes Berlin. Sie ist darauf ausgerichtet, für breite Schichten der Bevölkerung ein qualifiziertes Wohnungsangebot zur Miete sicherzustellen. Das Handeln der Unternehmensgruppe, zu der neben der Gewobag mehrere Töchterunternehmen gehören, ist dabei von einer guten Betreuung der Mieter, von sozialer Verantwortung und finanzieller Solidität bestimmt.
Die Gewobag hat die Gewobag ED als Tochtergesellschaft gegründet. Die Gewobag ED ist Ansprechpartner für alle Fragen der Energieversorgung und Schnittstelle für kooperierende Dienstleister.
Zu dem Aufgabenbereich der Gewobag ED gehören insb. die Instandsetzung des Primärsystems von zentralen Heizanlagen und des Sekundärsystems von zentralen Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen.
2. Gegenstand der Leistung
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind Leistungen der Bauüberwachung (insb. Lph. 7 (tw.), Lph. 8 (tw.) und Lph. 9 § 55 HOAI 2013) von Modernisierungen an den Bestandsanlagen Brennstoff für die Liegenschaften der Gewobag ED in drei Losen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1: SÜD
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind Leistungen der Bauüberwachung (insb. Lph. 7 (tw.), Lph. 8 (tw.) und Lph. 9 § 55 HOAI 2013) von Modernisierungen der Bestandsanlagen Brennstoff für die Liegenschaften der Gewobag ED im Los 1 (Süd) mit 9 Anlagen (Gesamtleistung 3.794 kw) in den Bezirken Kreuzberg/Neukölln/Tempelhof, Schöneberg, Lichtenrade.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind Leistungen der Bauüberwachung (insb. Lph. 7 (tw.), Lph. 8 (tw.) und Lph. 9 § 55 HOAI 2013) von Modernisierungen der Bestandsanlagen Brennstoff für die Liegenschaften der Gewobag ED im Los 1 (Süd) mit 9 Anlagen (Gesamtleistung 3.794 kw) in den Bezirken Kreuzberg/Neukölln/Tempelhof, Schöneberg, Lichtenrade.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2: Schöneberg
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind Leistungen der Bauüberwachung (insb. Lph. 7 (tw.), Lph. 8 (tw.) und Lph. 9 § 55 HOAI 2013) von Modernisierungen der Bestandsanlagen Brennstoff für die Liegenschaften der Gewobag ED im Los 2 (Schöneberg) mit 10 Brennstoffheizungsanlagen (Gesamtleistung 2.659 kw) im Bezirk Schöneberg.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind Leistungen der Bauüberwachung (insb. Lph. 7 (tw.), Lph. 8 (tw.) und Lph. 9 § 55 HOAI 2013) von Modernisierungen der Bestandsanlagen Brennstoff für die Liegenschaften der Gewobag ED im Los 2 (Schöneberg) mit 10 Brennstoffheizungsanlagen (Gesamtleistung 2.659 kw) im Bezirk Schöneberg.
Menge oder Umfang: Das Los 2 umfasst folgende Brennstoffheizungsanlagen:— HB7030-Z1-HA01 – Goebenstr. 13, 10783 Berlin— HB7055-Z1-HA01 – Kulmer Str. 14, 10783 Berlin— HB7056-Z1-HA01 – Kulmer Str. 18, 10783 Berlin— HB7058-Z1-HA01 – Kulmer Str. 24, 10783 Berlin— HB7059-Z1-HA01 – Kulmer Str. 26, 10783 Berlin— HB7060-Z1-HA01 – Kulmer Str. 28, 10783 Berlin— HB7061-Z1-HA01 – Kulmer Str. 33, 10783 Berlin— HB7069-Z1-HA01 – Mansteinstr. 7, 10783 Berlin— HB7071-Z1-HA01 – Mansteinstr. 16, 10783 Berlin— HB7048-Z1-HA01 – Kirchbachstraße 4, 10783 Berlin.
Das Los 2 umfasst folgende Brennstoffheizungsanlagen:
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3: NORD/WEST
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind Leistungen der Bauüberwachung (insb. Lph. 7 (tw.), Lph. 8 (tw.) und Lph. 9 § 55 HOAI 2013) von Modernisierungen der Bestandsanlagen Brennstoff für die Liegenschaften der Gewobag ED im Los 3 (Nord/West) mit 11 Anlagen (Gesamtleistung 2.428 kw) in den Bezirken Wittenau, Wedding, Weißensee, Prenzlauer Berg, Moabit, Charlottenburg, Spandau.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind Leistungen der Bauüberwachung (insb. Lph. 7 (tw.), Lph. 8 (tw.) und Lph. 9 § 55 HOAI 2013) von Modernisierungen der Bestandsanlagen Brennstoff für die Liegenschaften der Gewobag ED im Los 3 (Nord/West) mit 11 Anlagen (Gesamtleistung 2.428 kw) in den Bezirken Wittenau, Wedding, Weißensee, Prenzlauer Berg, Moabit, Charlottenburg, Spandau.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: Gewobag ED 005-16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Angebot einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Sämtliche Angaben, Erklärungen und Nachweise sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung) mit dem Angebot einzureichen. Ein Verweis auf frühere Angebote/Bewerbungen ist nicht ausreichend. Soweit Angaben, Erklärungen und Nachweise in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot einzureichen sind, behält sich der Auftraggeber vor, die Vorlage von Eignungsnachweisen im Original innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt „Angebot“ erfolgen. Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der Gewobag ED anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der Gewobag ED die Eignung der Nachunternehmen nachzuweisen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen. Die Gewobag ED wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der Gewobag ED zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen. Wenn sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen möchte, hat er bereits in seinem Angebot:
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen angeben. Die konkrete Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll im Formblatt „Angebot“ erfolgen. Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der Gewobag ED anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der Gewobag ED die Eignung der Nachunternehmen nachzuweisen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen. Die Gewobag ED wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der Gewobag ED zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage beträgt – einzureichen. Wenn sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen möchte, hat er bereits in seinem Angebot:
— die Namen dieser Unternehmen anzugeben,
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und
— den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bieter die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen) und
— die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen.
Der Nachweis kann mit dem Muster gem. Anlage 2 zu dem Formblatt „Angebot“ geführt werden. Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Angebot einzureichen. Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die von der Gewobag ED geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Gewobag ED für geeignet erachteter Belege führen. Der Bieter sollte der Gewobag ED in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebots anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der Gewobag ED in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die Gewobag ED wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
Der Nachweis kann mit dem Muster gem. Anlage 2 zu dem Formblatt „Angebot“ geführt werden. Handelt es sich bei den Unternehmen, derer sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedienen möchte, um Nachunternehmen, sind die genannten Informationen und Nachweise abweichend von den vorstehenden Ausführungen bereits mit dem Angebot einzureichen. Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die von der Gewobag ED geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann er den Nachweis seiner Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Gewobag ED für geeignet erachteter Belege führen. Der Bieter sollte der Gewobag ED in diesem Fall rechtzeitig vor der Einreichung seines Angebots anzeigen, dass er einen Nachweis nicht beibringen kann und der Gewobag ED in diesem Zusammenhang den berechtigten Grund angeben sowie einen alternativen Beleg vorschlagen. Die Gewobag ED wird dem Bieter dann mitteilen, ob sie den alternativen Beleg für geeignet erachtet. Der Bieter hat sodann den alternativen Beleg seinem Angebot beizufügen.
Die Gewobag ED behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/ den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag ED nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Gewobag ED behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/ den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag ED nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag ED geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem EU-Ausland.
Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag ED geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem EU-Ausland.
Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass
— er/sie alle berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
— über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Ver-fahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden,
— er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglicher Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde,
— er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
— keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann,
— er/sie sich für den Fall der Beauftragung mit den zu vergebenden Leistungen bereits jetzt verpflichtet/verpflichten,
— bei der Erbringung von Leistungen, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 unterfallen, seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgeltes zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines von dem Nachunternehmer oder dem Bieter selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 2 BerlAVG.
— bei der Erbringung von Leistungen, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 unterfallen, seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeit-nehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgeltes zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines von dem Nachunternehmer oder dem Bieter selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 2 BerlAVG.
— unbeschadet der Anforderungen nach § 1 Abs. 2 BerlAVG seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt in Höhe von EUR 8,50 zu bezahlen. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines von dem Nachunternehmer oder dem Bieter selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 4 BerlAVG.
— unbeschadet der Anforderungen nach § 1 Abs. 2 BerlAVG seinen/ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt in Höhe von EUR 8,50 zu bezahlen. Gleiches gilt gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines beauftragten Nachunternehmers oder den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eines von dem Nachunternehmer oder dem Bieter selbst beauftragten Verleihers, § 1 Abs. 4 BerlAVG.
Die Verpflichtungen nach § 1 Abs. 2 und 4 BerlAVG erstrecken sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen. Der jeweils einen Auftrag weiter Vergebende ist verpflichtet, die jeweilige schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die jeweils beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem AG auf Verlangen nachzuweisen, vgl. § 1 Abs. 6 BerlAVG.
Die Verpflichtungen nach § 1 Abs. 2 und 4 BerlAVG erstrecken sich auf alle an der Auftragserfüllung beteiligten Unternehmen. Der jeweils einen Auftrag weiter Vergebende ist verpflichtet, die jeweilige schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die jeweils beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem AG auf Verlangen nachzuweisen, vgl. § 1 Abs. 6 BerlAVG.
Die Bieter haben außerdem bei Angebotsabgabe zu erklären, dass sie bei der Auftragsdurchführung ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlen.
— den zur Kontrolle befugten Personen Einblick in die Entgeltabrechnungen, in die Un-terlagen über die Abführung von Steuer und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren, sowie alle weiteren an der Leistungserbringung beteiligten Unternehmen entsprechend zu verpflichten, § 5 Abs. 1 BerlAVG.
— den zur Kontrolle befugten Personen Einblick in die Entgeltabrechnungen, in die Un-terlagen über die Abführung von Steuer und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren, sowie alle weiteren an der Leistungserbringung beteiligten Unternehmen entsprechend zu verpflichten, § 5 Abs. 1 BerlAVG.
— seine/ihre Beschäftigten schriftlich auf die Möglichkeit der Kontrolle hinzuweisen,
— vollständige und prüffähige Unterlagen zur Kontrolle bereitzuhalten und auf Verlangen dem AG vorzulegen, sowie alle weiteren beteiligten Unternehmen entsprechend zu verpflichten, § 5 Abs. 2 BerlAVG.
— die vom AG gemäß § 7 Abs. 1 BerlAVG im Rahmen von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen festgelegten Kriterien bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern sowie bei Ausführung der Leistung hervorgerufenen negativen Umweltauswirkungen zu berücksichtigen, § 7 Abs. 1 BerlAVG.
— die vom AG gemäß § 7 Abs. 1 BerlAVG im Rahmen von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen festgelegten Kriterien bei der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Gütern sowie bei Ausführung der Leistung hervorgerufenen negativen Umweltauswirkungen zu berücksichtigen, § 7 Abs. 1 BerlAVG.
— gem. § 8 BerlAVG
o den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus:
o den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus:
— dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBL. 1956 II S. 641)
— dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBL. 1956 II S. 2073)
— dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBL. 1955 II S. 1123)
— dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBL. 1956 II S. 24)
— dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBL. 1959 II S. 442)
— dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBL. 1961 II S. 98)
— dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBL. 1976 II. S. 202) und
— dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBL. 2001 II S. 1291)
— er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen,
— er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen,
— insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,
— er/sie die gemäß Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung geforderte Versicherung mit den dort verlangten Mindestdeckungssummen spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachweist/nachweisen und er/sie diese Versicherung für die gesamte Laufzeit des Auftrags vorhält/vorhalten.
— er/sie die gemäß Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung geforderte Versicherung mit den dort verlangten Mindestdeckungssummen spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachweist/nachweisen und er/sie diese Versicherung für die gesamte Laufzeit des Auftrags vorhält/vorhalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Gewobag ED wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter prüfen.
1) Umsatz
Eigenerklärung des Bieters zu Nettojahresgesamtumsatz und Nettojahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) in den Geschäftsjahren 2013, 2014 und 2015.
2) Mitarbeiter
Eigenerklärung des Bieters zu der in den Geschäftsjahren 2013, 2014 und 2015 jahresdurchschnittlich für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) eingesetzen Anzahl von Mitarbeitern (Vollzeitäquivalent).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Gewobag ED prüft die technische Leistungsfähigkeit der Bieter anhand bereits erbrachter vergleichbarer Leistungen (Referenzen – Vergleichsmaßstab: Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung).
Pro Bieter/pro Bietergemeinschaft werden maximal 5 Projektreferenzen (vglb. Leistungen am Maßstab Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) berücksichtigt. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.
Pro Bieter/pro Bietergemeinschaft werden maximal 5 Projektreferenzen (vglb. Leistungen am Maßstab Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) berücksichtigt. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft gilt insb. nur dann als technisch leistungsfähig, wenn er/sie
— mind. 2 wertungsfähige Referenzleistungen mit dem Angebot benennt und
— mind. eine der benannten Projektreferenzen eine Anlage mit zwei oder mehr Brennstoffkesseln zum Gegenstand hatte
Um der Gewobag ED die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzleistungen mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen im Formblatt „Angebot“ vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag ED sind die zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Um der Gewobag ED die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzleistungen mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen im Formblatt „Angebot“ vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag ED sind die zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend.
Der Bieter erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewobag ED Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.
Eine Projektreferenz (vglb. Leistungen am Maßstab Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— Leistungserbringung innerhalb der letzten 5 Jahre (Ende des Projekts nicht vor 2010)
— Nennung eines Ansprechpartners nebst Telefonnummer beim Referenz-Auftraggeber.
Mindeststandards:
Der Bieter/die Bietergemeinschaft gilt insb. nur dann als technisch leistungsfähig, wenn er/sie
— mind. 2 wertungsfähige Referenzleistungen mit dem Angebot benennt und
— mind. eine der benannten Projektreferenzen eine Anlage mit zwei oder mehr Brennstoffkesseln zum Gegenstand hatte
Eine Projektreferenz (vglb. Leistungen am Maßstab Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung) ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— Leistungserbringung innerhalb der letzten 5 Jahre (Ende des Projekts nicht vor 2010)
— Nennung eines Ansprechpartners nebst Telefonnummer beim Referenz-Auftraggeber.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Nachweis folgender bestehenden Versicherungen spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen zu erbringen (zweifach maximiert/Versicherungsjahr)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Nachweis folgender bestehenden Versicherungen spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung mit folgenden Mindestdeckungssummen zu erbringen (zweifach maximiert/Versicherungsjahr)
— für Personenschäden 2,5 Mio. Euro
— für Sach-, Vermögens – und sonstige Schäden 1,5 Mio. Euro
und den Versicherungsschutz mit mindestens den vorgenannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit des Vertrags bis einschließlich zum Ablauf seiner Gewährleistungsfristen vorzuhalten.
Vgl. im Übrigen die Vorgaben der Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1 zu dem Formblatt „Angebot“) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen),
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben (das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1 zu dem Formblatt „Angebot“) ist zwingend zu verwenden und vollständig auszufüllen),
— dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft benannt sind,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bietergemeinschaft gebildet worden ist.
Sonstige besondere Bedingungen:
Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 8.7.2010 (i. d. F. v. 17.6.2012).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Die gewerbe- und berufsrechtlichen Vorschriften sind zu beachten.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-04-12 📅
Öffnungsort: Gewobag ED, Alt Moabit 101 A, 10559 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: Gewobag ED, Alt Moabit 101 A, 10559 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn André Jastrzembski
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Gewobag ED 005-16
Zusätzliche Informationen
1. Die Gewobag ED behält sich vor, nach Ablauf der Angebotsfrist geeignete Nachweise von den Bietern/den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
2. Das Angebot soll in 3-facher Ausfertigung schriftlich eingereicht werden (ein Original (zwingend) und 2 Kopien). Das Original ist in gebundener Form einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen.
3. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Angebot“ als abgegeben. Die Gewobag ED bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
3. Die Eigenerklärungen gelten mit Unterschrift unter das Formblatt „Angebot“ als abgegeben. Die Gewobag ED bittet dringend darum, von der Abgabe zusätzlicher Erklärungen abzusehen, soweit diese nicht an anderer Stelle der Vergabeunterlagen zwingend gefordert werden.
4. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 01.04.2016, 12.00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/ telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
4. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) an den in Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung genannten Ansprechpartner für weitere Auskünfte zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 01.04.2016, 12.00 Uhr eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Mündliche/ telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
5. Die Gewobag ED behält sich vor, den Auftrag auf solche Liegenschaften auszudehnen, deren Betreuung sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung übernimmt. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
6. Loslimitierung
Die Abgabe eines Angebotes auf ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ist zulässig. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag auf maximal ein Los erhalten. Liegen die Angebote eines Bieters bei mehr als einem Los auf dem ersten Platz, erhält er den Zuschlag bei demjenigen Los, dessen Brennstoffheizungsanlagen gegenwärtig die höchste Gesamtleistung haben (Reihenfolge Los 1 > Los 2 > Los 3).
Die Abgabe eines Angebotes auf ein Los, mehrere Lose oder alle Lose ist zulässig. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag auf maximal ein Los erhalten. Liegen die Angebote eines Bieters bei mehr als einem Los auf dem ersten Platz, erhält er den Zuschlag bei demjenigen Los, dessen Brennstoffheizungsanlagen gegenwärtig die höchste Gesamtleistung haben (Reihenfolge Los 1 > Los 2 > Los 3).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 101b GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 101b Abs. 2 S. 2 GWB.