Graffitibeseitigung im Netz der KVB

Kölner Verkehrs-Betriebe AG

Graffitibeseitigung im Netz der KVB
Die Einsätze richten sich nach Bedarf und sind variabel auf Abruf durch den AG. Der AN hat im Kernbereich
der Stadt Köln innerhalb von 48 Std. und im Außenbezirk innerhalb von 72 Std. nach Auftragserteilung
ohne Zeitunterbrechung die Tätigkeiten zu beginnen. Bei Graffitianschlägen mit politischen, obszönen oder
ehrabschneidenden Pamphleten ist die Arbeit zur Beseitigung bis spätestens 90 Minuten nach eingegangener
Meldung zu erbringen.
Die Arbeiten finden überwiegend im laufenden Betrieb der Haltestellen statt. Auf Grund der Zwänge von
Sperrpausen des Fahrbetriebs sind bei Arbeiten in Gefahrenbereichen in der Regel nur zeitlich befristete
Ausführungszeiten nachtsüber möglich.
Überwiegend bestehen die zu reinigenden oder zu schützenden Flächen aus vorbehandelten mineralischen
Flächen wie Beton, Marmorfassadenplatten, gestrichenen Wandflächen oder offenporige Flächen wie Klinker
und ähnliches in Form von z.B. Bahnsteigkanten, Tunnelwänden oder Wandflächen in Hallen bis ca. 4 m
Höhe.
Nach Veröffentlichung der Verdingungsunterlagen wird zu einer zwingend erforderlichen Bemusterung (Testflächen) auf
unserem Betriebshofs Gelände in Köln eingeladen.
Die KVB beabsichtigt die Entfernung sowie Schutzmaßnahmen von Graffiti, Farbschmierereien u. ä. für einen
Zeitraum von 3 Jahren zu beauftragen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-01-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Graffiti-Entfernung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Graffiti-Entfernung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Postanschrift: Materialwirtschaft – 33 – Scheidtweilerstraße 38
Postleitzahl: 50933
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.kvb-koeln.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-18 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 016-024738
ABl. S-Ausgabe: 16
Zusätzliche Informationen
Bei dem Vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Wir bitten Sie zu beachten, dass die unter III.2) geforderten Teilnahmebedingungen auf den von der KVB AG erstellten Formblättern nachzuweisen sind. Sie müssen die entsprechenden Unterlagen zur Partizipation am Teilnahmewettbewerb unter folgender Internetadresse anfordern: http://subreport.de/E76783452 Bei Rückfragen zur Nutzung des Portals Subreport, wenden Sie sich bitte an Herrn Felix Hinske +49 221-9857838 1. Die Teilnahmeanträge sind unter http://subreport.de/E76783452 auf das Portal hochzuladen. Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen der Teilnahmeanträge sind nur bis zum Ablauf der unter IV.3.4) genannten Frist zulässig. Berichtigungen oder Änderungen müssen zweifelsfrei zuzuordnen sein. 2. Rückfragen sind über das Portal Subreport unter http://subreport.de/E76783452 zu stellen 3. Die Auftraggeberin führt ein Verhandlungsverfahren durch. Im Teilnahmewettbewerb prüft die Auftraggeberin die Eignung der Bewerber. Die geeigneten Bewerber werden sodann zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes aufgefordert. Die Auftraggeberin wird die abgegebenen Angebote zunächst formal und inhaltlich auf Erfüllung der Mindestanforderungen prüfen. Wenn und soweit erforderlich, werden mit den Bietern Aufklärungsgespräche geführt. Anschließend finden Verhandlungsrunden statt. Die Verhandlungsergebnisse werden sodann zusammengeführt und die Bieter auf Grundlage von überarbeiteten Aufforderungsunterlagen aufgefordert, ein verbindliches Angebot oder falls erforderlich ein weiteres letztverbindliches Angebot abzugeben. 4. Die Auftraggeberin behält sich vor- wenn und soweit die vergaberechtlichen Voraussetzungen vorliegen- nur mit 2 bis 4 Bietern in die Verhandlungen einzutreten und die Angebote der anderen Bieter zunächst zurückzustellen. Er wird in diesem Fall mit denjenigen Bietern die Verhandlungen aufnehmen, die nach den mitgeteilten Zuschlagskriterien die wirtschaftlichsten Angebote eingereicht haben. Sollten die Verhandlungen mit den ausgewählten Bietern scheitern oder ins Stocken geraten, behält sich der Auftraggeber vor, die Verhandlungen mit einem oder mehreren der nachplazierten, zurückgestellten Bieter wieder aufzunehmen. 5. Die Auftraggeberin hat eine Losvergabe nach § 97 III GWB geprüft und entgegen § 97 III GWB von einer Losbildung aus wirtschaftlichen Gründen abgesehen. Wir erwarten durch diese Entscheidung eine gleichmäßige Auslastung der eingesetzten Arbeitskräfte und dadurch wirtschaftliche Vorteile. 6. Der Bewerber hat die Teilnahmeunterlagen bis zu dem unter IV.3.4 genannten Termin über die e- Vergabeplattform einzustellen Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Felix Hinske +49 2219857838 Teilnahmeanträge in Papierform sind nicht zugelassen. Die Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht über Subreport hochgeladen werden sondern ausnahmsweise nur nach voriger Absprache mit dem Auftraggeber in Papierform abgegeben werden, sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot/Teilnahmeunterlagen für das Verhandlungsverfahren Graffiti Entfernung 2016_NICHT ÖFFNEN“ an die oben genannte Kontaktstelle bis zu dem unter IV.3.4) in dieser Bekanntmachung genannten Termin zu senden. Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen der Angebote/Teilnahmeanträge sind nur bis zum Ablauf der unter IV.3.4) genannten Frist zulässig. Berichtigungen oder Änderungen müssen zweifelsfrei zuzuordnen sein. Berichtigungen oder Änderungen müssen ebenfalls in einem verschlossenen Umschlag vor Ablauf der unter IV.3.4) genannten Frist eingereicht werden. Sie sind mit folgendem Zusatz außen zu kennzeichnen.“ Änderung des Angebotes/Teilnahmeantrag vom….zum Verhandlungsverfahren Graffiti Entfernung 2016_NICHT ÖFFNEN!".
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 14
Kurze Beschreibung:
Graffitibeseitigung im Netz der KVB
Die Einsätze richten sich nach Bedarf und sind variabel auf Abruf durch den AG. Der AN hat im Kernbereich
der Stadt Köln innerhalb von 48 Std. und im Außenbezirk innerhalb von 72 Std. nach Auftragserteilung
ohne Zeitunterbrechung die Tätigkeiten zu beginnen. Bei Graffitianschlägen mit politischen, obszönen oder
ehrabschneidenden Pamphleten ist die Arbeit zur Beseitigung bis spätestens 90 Minuten nach eingegangener
Meldung zu erbringen.
Die Arbeiten finden überwiegend im laufenden Betrieb der Haltestellen statt. Auf Grund der Zwänge von
Sperrpausen des Fahrbetriebs sind bei Arbeiten in Gefahrenbereichen in der Regel nur zeitlich befristete
Ausführungszeiten nachtsüber möglich.
Überwiegend bestehen die zu reinigenden oder zu schützenden Flächen aus vorbehandelten mineralischen
Flächen wie Beton, Marmorfassadenplatten, gestrichenen Wandflächen oder offenporige Flächen wie Klinker
und ähnliches in Form von z.B. Bahnsteigkanten, Tunnelwänden oder Wandflächen in Hallen bis ca. 4 m
Höhe.
Nach Veröffentlichung der Verdingungsunterlagen wird zu einer zwingend erforderlichen Bemusterung (Testflächen) auf
unserem Betriebshofs Gelände in Köln eingeladen.
Die KVB beabsichtigt die Entfernung sowie Schutzmaßnahmen von Graffiti, Farbschmierereien u. ä. für einen
Zeitraum von 3 Jahren zu beauftragen.
Dauer: 36 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung darüber, dass Ausschlusskriterien gem. § 21 Absatz 1 und 4 SektVO nicht vorliegen.
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate, maßgeblich ist der Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ist ausreichend!)
— Verpflichtungserklärung darüber, dass der Auftragnehmer sich verpflichtet, einen Hochdruckreiniger und eine Saugglocke nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik zu verwenden.
— Erklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Auftragnehmer für die Ausführung des Auftrags einsetzen würde.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit
und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters
der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter diese
anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Unterlagen für diese Dritte in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten
zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über Betriebshaftpflichtversicherung
mit den geforderten Mindestdecksummen.
Der Bewerber gibt eine Eigenerklärung darüber, dass
eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den
geforderten Mindestdecksummen besteht, bzw. im
Auftragsfall erhöht oder abgeschlossen wird, die mindestens den nachfolgenden Deckungssummen
je Einzelschaden entsprechen:
— Personenschaden 5 000 000 EUR,
— Sach- und Vermögenswerte 1 000 000 EUR,
— Vermögensschäden 200 000 EUR,
— Bearbeitungsschäden 50 000 EUR,
— Schlüsselverlust 130 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben zu mindestens 3 realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den vor der Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen zusammenhängend durchgeführt wurden mit Angaben für jedes Referenzprojekt.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften/Bietergemeinschaften sind zulässig. Angaben nach Ziffer III.2.1) und 2.2) sind von
jedem Mitglied vorzulegen. Bewerbergemeinschaften/Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit
alleinvertretungsberechtigtem Ansprechpartner.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftraggeber unterliegt den Bestimmungen zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW. Folgende Nachweise
und Eigenerklärungen sind mit Angebotsabgabe einzureichen. Diese Unterlagen gehen jedoch nicht in die
Eignungsprüfung der Bieter ein, sondern stellen zusätzliche Bedingungen der Auftragsausführung dar:
— Verpflichtungserklärung nach Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
— Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
— Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO
Kernarbeitsnormen
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 13 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
— Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von
Beruf und Familie
— Nachweis darüber, dass die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtungen
der Tarifparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vollständig entrichtet werden.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Kitzing
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E76783452 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Hinske unter +49 221/9857838 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Rheinlandkammer bei der Bezirksregierung Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116 📞
Fax: +49 2211475889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 016-024738 (2016-01-18)