Als moderne Förderbank bespielt die KfW die komplette Klaviatur der Kommunikations- und Marketingaktivitäten. Aufmerksamkeitsstarke, crossmediale (360°) Werbekampagnen mit hoher Medienpräsenz werden dabei von der Kreativagentur der KfW entwickelt. Abseits der Neu- und Weiterentwicklung dieser klassischen Mediakampagnen besteht im Hause KfW der Bedarf an kreativen Dienstleistungen, die sich durch eine pragmatische, kurzfristige Umsetzung bei angemessenem Preis-Leistungsverhältnis auszeichnen. Diese Dienstleistung wird demnach nicht als Entwicklung, bzw. Erarbeitung neuer, kreativer Leistungen verstanden, sondern vielmehr als deren Adaption bzw. Überarbeitung. Hierzu zählt neben der Erstellung von kleineren Adhoc-Printprodukten sowie der Adaption und Weiterentwicklung von grafischen Kommunikationsmitteln auch – im Sinne einer „Grafikabteilung“ – die Übernahme „kleinerer“, also weniger umfangreicher, bzw. komplexer Dienstleistungen. Insgesamt handelt es sich also um operative Dienstleistungen in Bild und Text, deren Umsetzungen durch das Briefing der KfW eindeutig und ohne große Ermessensspielräume definiert werden. Die Beauftragung erfolgt auf nationaler Ebene und wird nicht international, z.B. von den Außenbüros der KfW angefragt werden. Zu den nationalen Auftraggebern gehören die zentralen und dezentralen Kommunikationseinheiten der KfW. Zu den dezentralen Kommunikationseinheiten zählen beispielsweise Ansprechpartner aus den Bereichen Vertrieb, Entwicklungsbank, IPEX, Person.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Telefon: +49 697431-0📞
Fax: +49 697431-2944 📠
1. Das Angebot muss zweifach, einmal im Original und einmal in Kopie eingereicht werden. Zudem ist das vollständige Angebot als elektronische Kopie auf einem geeigneten Datenträger ohne Zugriffsschutz (CD-ROM, DVD oder USB-Stick) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Original und Kopie oder digitaler Form ist allein das schriftliche Original maßgeblich.
Das schriftliche Original ist gebunden (Spiralbindung, Leimbindung o. ä.) in zwei Teilen einzureichen: in einem BAnd sind alle Unterlagen bis auf das „Preisblatt“ und in einem zweiten Band ist allein das ausgefüllte „Preisblatt“ einzureichen.
Die elektronische Kopie muss alle Angebotsbestandteile als PDF-Dateien enthalten. Das ausgefüllte Preisblatt ist als getrennte PDF-Datei zu speichern.
2. Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Auch konzernzugehörige Unternehmen sind vergaberechtlich als Nachunternehmen zu qualifizieren, sofern sie Leistungen direkt gegenüber der KfW erbringen sollen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen und entsprechend der obigen Ziffer III.2.1 bis III.2.3 nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage betragen wird – einzureichen.
1. Das Angebot muss zweifach, einmal im Original und einmal in Kopie eingereicht werden. Zudem ist das vollständige Angebot als elektronische Kopie auf einem geeigneten Datenträger ohne Zugriffsschutz (CD-ROM, DVD oder USB-Stick) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Original und Kopie oder digitaler Form ist allein das schriftliche Original maßgeblich.
Das schriftliche Original ist gebunden (Spiralbindung, Leimbindung o. ä.) in zwei Teilen einzureichen: in einem BAnd sind alle Unterlagen bis auf das „Preisblatt“ und in einem zweiten Band ist allein das ausgefüllte „Preisblatt“ einzureichen.
Die elektronische Kopie muss alle Angebotsbestandteile als PDF-Dateien enthalten. Das ausgefüllte Preisblatt ist als getrennte PDF-Datei zu speichern.
2. Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Auch konzernzugehörige Unternehmen sind vergaberechtlich als Nachunternehmen zu qualifizieren, sofern sie Leistungen direkt gegenüber der KfW erbringen sollen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen und entsprechend der obigen Ziffer III.2.1 bis III.2.3 nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage betragen wird – einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Als moderne Förderbank bespielt die KfW die komplette Klaviatur der Kommunikations- und Marketingaktivitäten.
Aufmerksamkeitsstarke, crossmediale (360°) Werbekampagnen mit hoher Medienpräsenz werden dabei von der Kreativagentur der KfW entwickelt.
Abseits der Neu- und Weiterentwicklung dieser klassischen Mediakampagnen besteht im Hause KfW der Bedarf an kreativen Dienstleistungen, die sich durch eine pragmatische, kurzfristige Umsetzung bei angemessenem Preis-Leistungsverhältnis auszeichnen.
Diese Dienstleistung wird demnach nicht als Entwicklung, bzw. Erarbeitung neuer, kreativer Leistungen verstanden, sondern vielmehr als deren Adaption bzw. Überarbeitung. Hierzu zählt neben der Erstellung von kleineren Adhoc-Printprodukten sowie der Adaption und Weiterentwicklung von grafischen Kommunikationsmitteln auch – im Sinne einer „Grafikabteilung“ – die Übernahme „kleinerer“, also weniger umfangreicher, bzw. komplexer Dienstleistungen. Insgesamt handelt es sich also um operative Dienstleistungen in Bild und Text, deren Umsetzungen durch das Briefing der KfW eindeutig und ohne große Ermessensspielräume definiert werden.
Diese Dienstleistung wird demnach nicht als Entwicklung, bzw. Erarbeitung neuer, kreativer Leistungen verstanden, sondern vielmehr als deren Adaption bzw. Überarbeitung. Hierzu zählt neben der Erstellung von kleineren Adhoc-Printprodukten sowie der Adaption und Weiterentwicklung von grafischen Kommunikationsmitteln auch – im Sinne einer „Grafikabteilung“ – die Übernahme „kleinerer“, also weniger umfangreicher, bzw. komplexer Dienstleistungen. Insgesamt handelt es sich also um operative Dienstleistungen in Bild und Text, deren Umsetzungen durch das Briefing der KfW eindeutig und ohne große Ermessensspielräume definiert werden.
Die Beauftragung erfolgt auf nationaler Ebene und wird nicht international, z.B. von den Außenbüros der KfW angefragt werden.
Zu den nationalen Auftraggebern gehören die zentralen und dezentralen Kommunikationseinheiten der KfW. Zu den dezentralen Kommunikationseinheiten zählen beispielsweise Ansprechpartner aus den Bereichen Vertrieb, Entwicklungsbank, IPEX, Person.
Beschreibung der Optionen:
Die KfW hat das Recht, die Laufzeit um 2 weitere Vertragsperioden von je 12 Monaten zu verlängern.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: KfW_VK-2016-0002
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bieter/die Beitergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung anch § 7 EG Abs. 9 VOL/A beruft, müssen folgende Eigenerklärung abgeben, dass:
— es alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem es ansässig ist, gelten, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— es sich nicht in Liquidation befindet,
— es oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— es seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— es im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung nicht abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— es oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— es bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter,
— es bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter,
— es den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen,
— es den folgenden Wortlaut des § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) zur Kenntnis genommen hat:
§ 19 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerberinnen oder Bewerber für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 21 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.
— es auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorlegen wird, sofern es eintragungspflichtig ist.
Die Eigenerklärung ist Teil der Vergabeunterlagen, die für die Abgabe des Angebots zwingend zu verwenden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressouren der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist, üssen folgende Eigenerklärungen abgeben:
1. Eigenerklärung des Wirtschaftsteilnehmers über seinen Nettojahresgesamtumsatz sowie seinen Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen im Bereich grafische Dienstleistungen in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
2. Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Falle der Beauftragung binnen 6 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens pauschal 2,5 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 EUR Pro Versicherungsfall für Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abschließen, der KfW nachweisen und für den Gesamtzeitraum der Vertragserfüllung vorzuhalten wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Falle der Beauftragung binnen 6 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens pauschal 2,5 Mio. EUR pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 EUR Pro Versicherungsfall für Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abschließen, der KfW nachweisen und für den Gesamtzeitraum der Vertragserfüllung vorzuhalten wird.
Die Eigenerklärung ist Teil der Vergabeunterlagen, die für die Abgabe des Angebots zwingend zu verwenden sind.
Auf § 7 EG Abs. 9 VOL/A wird hingewiesen.
Mindeststandards:
Zu 1.: Der Nettoumsatz der letzten 3 Jahre im Bereich „grafische Dienstleistungen“ muss im Durchschnitt 500.000 EUR p.a. betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Kurzdarstellung des Wirtschaftsteilnehmers mit
a) Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten im Berich „grafische Dienstleistungen“, administrativer Hinweis: Textumfang max. 0,5 DIN A4 Seiten),
b) Beschreibung der Unternehmensorganisation (z.B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau, – administrativer Hinweis: Textumfang max. 0,5 DIN A 4 Seiten) und
c) Geschäftstätigkeit im Bereich „grafische Dienstleistungen“ (in Jahren)
2. Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich in einem festen Arbeitsverhältnis beschäftigten Arbeitnehmer des Wirtschaftsteilnehmers in jedem der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (2013 – 2015), unterteilt nach
a) Gesamtmitarbeiter (Festanstellung) und
b) Anzahl der Mitarbeiter im Bereich „grafische Dienstleistungen“ (Festanstellung)
3. Eigenerklärung zu Referenzprojekten/vergleichbaren Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind, mit aussagekräftiger Bezeichnung und Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen beim Referenzgeber im Bereich „grafische Dienstleistungen“, Angabe des Unternehmens, das die Leistung erbracht hat (Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft oder Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Ressourcen der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung verweist), Angabe des Auftraggebers / Referenzgebers (mit Adresse), Ansprechpartner beim Auftraggeber / Referenzgeber (mit Telefonnummer), Leistungsvolumen der erbrachten Leistung in EUR netto und dem Zeitraum der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ).
3. Eigenerklärung zu Referenzprojekten/vergleichbaren Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind, mit aussagekräftiger Bezeichnung und Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen beim Referenzgeber im Bereich „grafische Dienstleistungen“, Angabe des Unternehmens, das die Leistung erbracht hat (Bieter, Mitglied der Bietergemeinschaft oder Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Ressourcen der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung verweist), Angabe des Auftraggebers / Referenzgebers (mit Adresse), Ansprechpartner beim Auftraggeber / Referenzgeber (mit Telefonnummer), Leistungsvolumen der erbrachten Leistung in EUR netto und dem Zeitraum der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ).
Mindeststandards:
Zu 1 c): Die Geschäftstätigkeit im Bereich "grafische Dienstleistungen" muss seit mindestens 3 Jahren ausgeübt werden.
zu 2 b): Die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter im Bereich "grafische Dienstleistungen" muss mindestens 2 Personen p.a. für den Zeitraum der jeweils letzten 3 Jahre (ab 2013) betragen.
zu 3: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss mindestens zwei Projekte / Leistungen eines Referenzgebers darstellen. Wertungsfähige Projekte / Leistungen sind nur Projekte / Leistungen welche dem Bereich "grafische Dienstleistungen im Sinne der Leistungsbeschreibung dieser Ausschreibung zuzuordnen sind. Die Projekte / Leistungen müssen mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sein.
zu 3: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss mindestens zwei Projekte / Leistungen eines Referenzgebers darstellen. Wertungsfähige Projekte / Leistungen sind nur Projekte / Leistungen welche dem Bereich "grafische Dienstleistungen im Sinne der Leistungsbeschreibung dieser Ausschreibung zuzuordnen sind. Die Projekte / Leistungen müssen mit den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sein.
Die Projekte / Leistungen
— dürfen pro Projekt ein Auftragsvolumen von 1.000,-EUR netto nicht unterschreiten,
— dürfen nicht älter als 2013 sein und
— müssen abgeschlossen sein.
Auf § 7 EG Abs. 9 VOL/A wird hingewiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot alle Mitglieder zu nennen und eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass
— sie im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft bilden,
— einen bevollmächtigten Vertreter benennt, der die Mitglieder der Bietergemeinschaft in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeer rechtsverbindlich vertritt und
— alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
? bei der Ausführung des Auftrages nur Personen eingesetzt werden, die der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtig sind;
? bei der Ausführung des Auftrages alle Wirtschaftsteilnehmer die für sie geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhalten und sicherstellen werden, dass von ihnen eingesetzte Dritte ebenfalls die für sie geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhalten;
? bei der Ausführung des Auftrages alle Wirtschaftsteilnehmer die für sie geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhalten und sicherstellen werden, dass von ihnen eingesetzte Dritte ebenfalls die für sie geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhalten;
? bei der Ausführung des Auftrages alle Wirtschaftsteilnehmer…
… ihre Mitarbeiter/innen in Bezug auf die Ausführung des Auftrages gesetzeskonform zum Datenschutz unterweisen und dies dokumentieren werden. Darüber hinaus gewährleisten sie, dass die von ihnen zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einhalten;
… in ihrem Einflussbereich und soweit die nachfolgenden internationalen Verträge in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden
a) die international anerkannten Menschenrechte gemäß der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention Nr. 005 des Europarats),
b) die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182),
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105),
d) die Übereinkommen der ILO zum Schutz der Vereinigungsfreiheit (ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98) und
e) die Übereinkommen der ILO zur Gleichheit des Entgelts und zum Verbot der Diskriminierung (ILO-Übereinkommen Nr. 100 und 111)
einhalten werden.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-30 📅
Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Philipp Chevalier
Internetadresse: vergabe.kfw.de 🌏
Name: KfW
URL der Dokumente: vergabe.kfw.de 🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KfW_VK-2016-0002
Zusätzliche Informationen
1. Das Angebot muss zweifach, einmal im Original und einmal in Kopie eingereicht werden. Zudem ist das vollständige Angebot als elektronische Kopie auf einem geeigneten Datenträger ohne Zugriffsschutz (CD-ROM, DVD oder USB-Stick) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Original und Kopie oder digitaler Form ist allein das schriftliche Original maßgeblich.
1. Das Angebot muss zweifach, einmal im Original und einmal in Kopie eingereicht werden. Zudem ist das vollständige Angebot als elektronische Kopie auf einem geeigneten Datenträger ohne Zugriffsschutz (CD-ROM, DVD oder USB-Stick) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Original und Kopie oder digitaler Form ist allein das schriftliche Original maßgeblich.
Das schriftliche Original ist gebunden (Spiralbindung, Leimbindung o. ä.) in zwei Teilen einzureichen: in einem BAnd sind alle Unterlagen bis auf das „Preisblatt“ und in einem zweiten Band ist allein das ausgefüllte „Preisblatt“ einzureichen.
Die elektronische Kopie muss alle Angebotsbestandteile als PDF-Dateien enthalten. Das ausgefüllte Preisblatt ist als getrennte PDF-Datei zu speichern.
2. Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Auch konzernzugehörige Unternehmen sind vergaberechtlich als Nachunternehmen zu qualifizieren, sofern sie Leistungen direkt gegenüber der KfW erbringen sollen.
2. Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Auch konzernzugehörige Unternehmen sind vergaberechtlich als Nachunternehmen zu qualifizieren, sofern sie Leistungen direkt gegenüber der KfW erbringen sollen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen und entsprechend der obigen Ziffer III.2.1 bis III.2.3 nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage betragen wird – einzureichen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen und entsprechend der obigen Ziffer III.2.1 bis III.2.3 nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmen erst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tage betragen wird – einzureichen.
§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 056-094282 (2016-03-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge