Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 132 e Abs. 2 i. V. m. § 130 a Abs. 8 SGB V für die von Vertragsärzten zu Lasten der in Ziff. 1 genannten Krankenkassen und Verbände (Mitglieder der ARGE Sprechstundenbedarfsbeschaffung GbR) im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordneten saisonalen Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten ab dem vollendeten 6. Lebensmonat – ohne Altersobergrenze, als Fertigspritze ohne Kanüle – der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut – jeweils in der jeweils gültigen Fassung – in der von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die Impfsaisonen 2018/2019 und 2019/2020.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-20.
Auftragsbekanntmachung (2016-09-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anti-Grippe-Impfstoffe
Referenznummer: 2016-050
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 132 e Abs. 2 i. V. m. § 130 a Abs. 8 SGB V für die von Vertragsärzten zu Lasten der in Ziff. 1 genannten Krankenkassen und Verbände (Mitglieder der ARGE Sprechstundenbedarfsbeschaffung GbR) im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordneten saisonalen Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten ab dem vollendeten 6. Lebensmonat – ohne Altersobergrenze, als Fertigspritze ohne Kanüle – der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut – jeweils in der jeweils gültigen Fassung – in der von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die Impfsaisonen 2018/2019 und 2019/2020.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 132 e Abs. 2 i. V. m. § 130 a Abs. 8 SGB V für die von Vertragsärzten zu Lasten der in Ziff. 1 genannten Krankenkassen und Verbände (Mitglieder der ARGE Sprechstundenbedarfsbeschaffung GbR) im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordneten saisonalen Grippeimpfstoffe zur Impfung der Versicherten ab dem vollendeten 6. Lebensmonat – ohne Altersobergrenze, als Fertigspritze ohne Kanüle – der gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen entsprechend der Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut – jeweils in der jeweils gültigen Fassung – in der von der WHO festgelegten Stammzusammensetzung für die Impfsaisonen 2018/2019 und 2019/2020.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Anti-Grippe-Impfstoffe📦
Zusätzlicher CPV-Code: Anti-Grippe-Impfstoffe📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-09-20 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-24 📅
Datum des Beginns: 2016-12-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 185-331712
ABl. S-Ausgabe: 185
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDTYHF5.
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Einzugsgebiet der KVN Bezirksstelle Aurich Einzugsgebiet der KVN Bezirksst. Wilhelmshaven Einzugsgebiet der KVN Bezirksst. Osnabrück Einzugsgebiet der KVN Bezirksst. Stade
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.4.
Bezeichnung des Loses: Einzugsgebiet der KVN Bezirksstelle Hannover Einzugsgebiet der KVN Bezirksstelle Hildesheim
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Einzugsgebiet der KVN Bezirksstelle Braunschweig Einzugsgebiet der KVN Bezirksstelle Göttingen
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Einzugsgebiet der KVN Bezirksstelle Oldenburg Einzugsgebiet der KVN Bezirksstelle Verden Einzugsgebiet der KVN Bezirksstelle Lüneburg
Losnummer: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit;
— Eine aktuelle Erklärung über die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bieters;
— Eigenerklärung zum Umsatz mit saisonalen Grippeimpfstoffen und zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (für jedes einzelne) vor der Veröffentlichung dieser Ausschreibung (siehe auch § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Das Geschäftsjahr ist der Zeitraum, für den ein Unternehmen das Ergebnis seiner geschäftlichen Tätigkeit in einem Jahresabschluss zusammenfasst (siehe auch § 242 HGB).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung zum Umsatz mit saisonalen Grippeimpfstoffen und zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (für jedes einzelne) vor der Veröffentlichung dieser Ausschreibung (siehe auch § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Das Geschäftsjahr ist der Zeitraum, für den ein Unternehmen das Ergebnis seiner geschäftlichen Tätigkeit in einem Jahresabschluss zusammenfasst (siehe auch § 242 HGB).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung zur Herstellungserlaubnis gemäß § 13 AMG;
— Darlegung der Kapazitäten zur Herstellung der saisonalen Grippeimpfstoffe (eigene oder fremde, auf die nachweislich zurückgegriffen werden kann) inkl. Benennung der Herstellungsstätten;
— Packungsbeilage nach § 11 AMG des letzten verfügbaren Standes oder eine entsprechende Bietererklärung;
— Fachinformation nach § 11 a AMG des letzten verfügbaren Standes oder eine entsprechende Bietererklärung.
Im Falle des Angebots einer Bietergemeinschaft muss das Angebot zusätzlich folgende Unterlagen beinhalten:
— Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt Nr. 2);
— Eigenerklärungen gemäß Ziff. 10.1 bis 10.3 (s. o.) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern, denen im Zuschlagsfall Teile der Leistung übertragen werden sollen, muss das Angebot zusätzlich folgende Unterlagen beinhalten:
— Eigenerklärungen für jeden benannten Nachunternehmer.
Vom Bieter nach dem Zuschlag vorzulegende Erklärungen und Nachweise:
— Im Falle des Zuschlags ist der Auftragnehmer verpflichtet, spätestens bis 30. April, 12:00 Uhr, für die nachfolgende Impfsaison die entsprechenden PZN des/der vertragsgegenständlichen saisonalen Grippeimpfstoffe(s) sowie die weiteren Angaben an die ARGE Sprechstundenbedarfsbeschaffung GbR, c/o AOK? Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover mitzuteilen.
— Im Falle des Zuschlags ist der Auftragnehmer verpflichtet, spätestens bis 30. April, 12:00 Uhr, für die nachfolgende Impfsaison die entsprechenden PZN des/der vertragsgegenständlichen saisonalen Grippeimpfstoffe(s) sowie die weiteren Angaben an die ARGE Sprechstundenbedarfsbeschaffung GbR, c/o AOK? Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, Hildesheimer Straße 273, 30519 Hannover mitzuteilen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gem. § 160 GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsangabe oder zur Bewerbung gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Quelle: OJS 2016/S 185-331712 (2016-09-20)
Ergänzende Angaben (2016-10-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben