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Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sofern mehr als sieben (7) Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, wählt die KfW diejenigen sieben (7) Bewerber aus, die im Hinblick auf die folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erreichen.
(a) Durchschnittlicher jährlicher Umsatz des Bewerbers in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015) mit Beratungsdienstleistungen bei Unternehmen, die dem Kreditwesengesetz (KWG) oder vergleichbaren regulatorischen Anforderungen und der Kapitaladäquanzverordnung und -Richtlinie (CRD IV/ CRR) unterliegen. Bei vom Kalenderjahr abweichendem Geschäftsjahr, wird auf die entsprechenden Geschäftsjahre 2012/2013, 2013/2014 und 2014/2015 abgestellt:
20 000 000 – 24 900 000 EUR 1 Punkt;
25 000 000 – 29 900 000 EUR 2 Punkte;
30 000 000 EUR oder mehr 3 Punkte;
(b) Zahl der verfügbaren Manager (Vollzeit) gemäß Leistungsbeschreibung:
5 – 9 Manager 1 Punkt;
10 – 15 Manager 2 Punkte;
Mehr als 15 Manager 3 Punkte;
(c) Zahl der verfügbaren Fachkräfte (Vollzeit) mit mehr als 2 Jahren Erfahrung im ausgeschriebenen Umfeld (Consultant, Senior Consultant, Manager, Senior Manager, Senior Executive gemäß Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung, Teil D der Vergabeunterlagen), die der Bewerber bereitstellen kann:
50 – 65 Fachkräfte 1 Punkt;
66 – 75 Fachkräfte 2 Punkte;
Mehr als 75 Fachkräfte 3 Punkte;
(d) Zahl der Referenzen, die nicht älter als drei Jahre sind, mit Leistungen im ausgeschriebenen Umfeld mit mindestens 1 000 Personentagen Auftragsumfang erbracht durch den Bewerber im Förderbanken-Sektor oder bei Kunden mit vergleichbaren Geschäftsmodell und Produktspektrum:
1 Referenz 1 Punkt;
2 Referenzen 2 Punkte;
3 oder mehr Referenzen 3 Punkte.
Die Mindestpunktzahl bei Erfüllung aller Mindestanforderungen beträgt gemäß lit. (a) bis (d) vier (4) Punkte; maximal erreichbare Punktzahl gemäß lit. (a) bis (d) beträgt zwölf (12) Punkte.
Grundsätzlich werden die sieben (7) Bewerber mit den meisten Punkten zur Angebotsabgabe zugelassen. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen bis sieben (7) Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als sieben (7) Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung bei der Gesamtsumme der Personentage gemäß lit. (d) aus den drei (3) wertungsfähigen Referenzen mit der größten Zahl von Personentagen.