Grunderneuerung der BAB 39 zwischen AS Lüneburg Nord und AS Handorf, VgV-Vergabeverfahren zur Beschaffung der Bauüberwachungs-, Bauoberleitungs-, SiGeKo-Leistungen sowie der Nachtragsbearbeitung
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, beabsichtigt die Autobahn zwischen den Anschlussstellen Lüneburg Nord und Handorf einschließlich der Rampen bis zum Anschluss an das nachgeordnete Straßennetz zu erneuern. Der zu erneuernde Streckenabschnitt erstreckt sich von Str.-km 31,303 (Abs. 375, Stat. 0), östlich der AS Lüneburg Nord, bis Str.-km 24,481 (Abs. 390, Stat. 572), westlich der AS Handorf. Bei der Erneuerung werden die Linienführung, der Regelquerschnitt sowie die Knotenpunktgestaltung grundsätzlich beibehalten. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 6,8 km je Richtungsfahrbahn. Dazu kommen in der Summe ca. 2,7 km für die Fahrbahnerneuerung an den Anschlussstellen Lüneburg Nord und Handorf. Die Kosten nach AKVS belaufen sich auf 13 096 000 EUR.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-18.
Auftragsbekanntmachung (2016-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 193365
Kurze Beschreibung:
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, beabsichtigt die Autobahn zwischen den Anschlussstellen Lüneburg Nord und Handorf einschließlich der Rampen bis zum Anschluss an das nachgeordnete Straßennetz zu erneuern. Der zu erneuernde Streckenabschnitt erstreckt sich von Str.-km 31,303 (Abs. 375, Stat. 0), östlich der AS Lüneburg Nord, bis Str.-km 24,481 (Abs. 390, Stat. 572), westlich der AS Handorf. Bei der Erneuerung werden die Linienführung, der Regelquerschnitt sowie die Knotenpunktgestaltung grundsätzlich beibehalten. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 6,8 km je Richtungsfahrbahn. Dazu kommen in der Summe ca. 2,7 km für die Fahrbahnerneuerung an den Anschlussstellen Lüneburg Nord und Handorf.
Die Kosten nach AKVS belaufen sich auf 13 096 000 EUR.
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, beabsichtigt die Autobahn zwischen den Anschlussstellen Lüneburg Nord und Handorf einschließlich der Rampen bis zum Anschluss an das nachgeordnete Straßennetz zu erneuern. Der zu erneuernde Streckenabschnitt erstreckt sich von Str.-km 31,303 (Abs. 375, Stat. 0), östlich der AS Lüneburg Nord, bis Str.-km 24,481 (Abs. 390, Stat. 572), westlich der AS Handorf. Bei der Erneuerung werden die Linienführung, der Regelquerschnitt sowie die Knotenpunktgestaltung grundsätzlich beibehalten. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 6,8 km je Richtungsfahrbahn. Dazu kommen in der Summe ca. 2,7 km für die Fahrbahnerneuerung an den Anschlussstellen Lüneburg Nord und Handorf.
Die Kosten nach AKVS belaufen sich auf 13 096 000 EUR.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Baustellenüberwachung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
— Unterlagen können auf folgender Internetseite heruntergeladen werden: unter: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4Y5PY5B5%22
— Anfragen zum Verfahren bitte nur per E-Mail.
— Der Teilnahmeantrag ist 1-fach in Papierform (A 4-Ordner mit Register) und 1-fach in digitaler Form (gescannter Teilnahmeantrag auf CD/DVD) in einem verschlossenen Umschlag/Verpackung einzureichen. (Bitte keine Heftklammern verwenden und die Unterlagen nicht als gebundene Unterlage einreichen).
— Der Teilnahmeantrag ist bitte außen (auf dem Umschlag/Verpackung) mit folgendem Hinweis zu versehen: „Teilnahmeantrag – bitte nicht öffnen. Grunderneuerung der BAB 39 zwischen AS Lüneburg Nord und AS Handorf, VgV-Vergabeverfahren Bauoberleitungs-, Bauüberwachungs, SiGeKo-Leistungen sowie Nachtragsbearbeitung; Öffnungstermin: 20.12.2016, 11:00 Uhr.“
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PY5B5.
— Der Teilnahmeantrag ist 1-fach in Papierform (A 4-Ordner mit Register) und 1-fach in digitaler Form (gescannter Teilnahmeantrag auf CD/DVD) in einem verschlossenen Umschlag/Verpackung einzureichen. (Bitte keine Heftklammern verwenden und die Unterlagen nicht als gebundene Unterlage einreichen).
— Der Teilnahmeantrag ist bitte außen (auf dem Umschlag/Verpackung) mit folgendem Hinweis zu versehen: „Teilnahmeantrag – bitte nicht öffnen. Grunderneuerung der BAB 39 zwischen AS Lüneburg Nord und AS Handorf, VgV-Vergabeverfahren Bauoberleitungs-, Bauüberwachungs, SiGeKo-Leistungen sowie Nachtragsbearbeitung; Öffnungstermin: 20.12.2016, 11:00 Uhr.“
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PY5B5.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, beabsichtigt die Autobahn zwischen den Anschlussstellen Lüneburg Nord und Handorf einschließlich der Rampen bis zum Anschluss an das nachgeordnete Straßennetz zu erneuern. Der zu erneuernde Streckenabschnitt erstreckt sich von Str.-km 31,303 (Abs. 375, Stat. 0), östlich der AS Lüneburg Nord, bis Str.-km 24,481 (Abs. 390, Stat. 572), westlich der AS Handorf. Bei der Erneuerung werden die Linienführung, der Regelquerschnitt sowie die Knotenpunktgestaltung grundsätzlich beibehalten. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 6,8 km je Richtungsfahrbahn. Dazu kommen in der Summe ca. 2,7 km für die Fahrbahnerneuerung an den Anschlussstellen Lüneburg Nord und Handorf.
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, beabsichtigt die Autobahn zwischen den Anschlussstellen Lüneburg Nord und Handorf einschließlich der Rampen bis zum Anschluss an das nachgeordnete Straßennetz zu erneuern. Der zu erneuernde Streckenabschnitt erstreckt sich von Str.-km 31,303 (Abs. 375, Stat. 0), östlich der AS Lüneburg Nord, bis Str.-km 24,481 (Abs. 390, Stat. 572), westlich der AS Handorf. Bei der Erneuerung werden die Linienführung, der Regelquerschnitt sowie die Knotenpunktgestaltung grundsätzlich beibehalten. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 6,8 km je Richtungsfahrbahn. Dazu kommen in der Summe ca. 2,7 km für die Fahrbahnerneuerung an den Anschlussstellen Lüneburg Nord und Handorf.
Die Kosten nach AKVS belaufen sich auf 13 096 000 EUR.
Dauer: 30 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme abgeschlossen wird.
Mindeststandards:
Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von je mind. 1 500 000 EUR Deckungssumme. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von je mind. 1 500 000 EUR Deckungssumme. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV: Jahresumsatz (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte (Referenzen des Unternehmens seit 2013, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum, Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Auftragssummen dieser jeweiligen vergleichbaren Leistung, Ansprechpartner beim AG)). Vergleichbare Referenzen = Bauoberleitung, Bauüberwachung und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination bei Bundesfernstraßenprojekten. Wünschenswert sind Erfahrungen bei vergleichbaren BAB-Projekten (grundhafte Erneuerung). Gewertet werden nur Referenzen von öffentlichen Auftraggebern und Referenzen bei denen die Bauoberleitungs- , Bauüberwachungs- und SiGeko-Leistungen abgeschlossen sind.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte (Referenzen des Unternehmens seit 2013, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum, Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Auftragssummen dieser jeweiligen vergleichbaren Leistung, Ansprechpartner beim AG)). Vergleichbare Referenzen = Bauoberleitung, Bauüberwachung und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination bei Bundesfernstraßenprojekten. Wünschenswert sind Erfahrungen bei vergleichbaren BAB-Projekten (grundhafte Erneuerung). Gewertet werden nur Referenzen von öffentlichen Auftraggebern und Referenzen bei denen die Bauoberleitungs- , Bauüberwachungs- und SiGeko-Leistungen abgeschlossen sind.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen inkl. berufliche Befähigung.
Nachweis der Qualifikation der gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV anzugebenden Person(en), insbesondere deren persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen seit 2013 (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum, Angabe der vom jeweiligen Mitarbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Auftragssummen für die jeweilige vergleichbare Leistung, Ansprechpartner beim AG); dabei sind insbesondere die Nachweise zu folgenden 5 Personen vorzulegen:
Nachweis der Qualifikation der gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV anzugebenden Person(en), insbesondere deren persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen seit 2013 (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum, Angabe der vom jeweiligen Mitarbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Auftragssummen für die jeweilige vergleichbare Leistung, Ansprechpartner beim AG); dabei sind insbesondere die Nachweise zu folgenden 5 Personen vorzulegen:
1) Bauoberleiter (Hauptansprechpartner für den AG),
2) 1. Bauüberwacher,
3) 2. Bauüberwacher sowie
4) Bauüberwacher für die Verkehrssicherungsmaßnahmen,
5) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator.
Vergleichbare Referenzen = Bauoberleitung, Bauüberwachung bzw. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination bei Bundesfernstraßenprojekten. Wünschenswert sind Erfahrungen bei vergleichbaren BAB-Projekten (grundhafte Erneuerung). Der Bauoberleiter soll nicht zugleich als Bauüberwacher und der Bauüberwacher für die Verkehrssicherungsmaßnahmen soll nicht zugleich als Bauüberwacher/Bauoberleiter benannt werden. Gewertet werden nur Referenzen von öffentlichen Auftraggebern und Referenzen bei denen die Bauoberleitungs-, Bauüberwachungs- bzw. SiGeKo-Leistungen abgeschlossen sind.
Vergleichbare Referenzen = Bauoberleitung, Bauüberwachung bzw. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination bei Bundesfernstraßenprojekten. Wünschenswert sind Erfahrungen bei vergleichbaren BAB-Projekten (grundhafte Erneuerung). Der Bauoberleiter soll nicht zugleich als Bauüberwacher und der Bauüberwacher für die Verkehrssicherungsmaßnahmen soll nicht zugleich als Bauüberwacher/Bauoberleiter benannt werden. Gewertet werden nur Referenzen von öffentlichen Auftraggebern und Referenzen bei denen die Bauoberleitungs-, Bauüberwachungs- bzw. SiGeKo-Leistungen abgeschlossen sind.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gesamt) und Anzahl der Beschäftigten im Bereich der geforderten Dienstleistung.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV: Angabe technische Ausstattung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 3 VgV: Angaben zur Gewährleistung der Qualität.
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Angabe der Leistungen anderer Unternehmen.
Mindeststandards:
— Nachweis gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV: Jahresumsatz bei vergleichbaren Leistungen (BOL/BÜ/SiGeKo > 500 000 EUR / Jahr.
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Beschäftigte im Bereich der vergleichbaren Dienstleistungen (BOL/BÜ/SiGeKo) > 6 (Ingenieure/Techniker).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 75 VgV (Ingenieur).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 10 %,
— Referenzen/Erfahrungen des Bauoberleiters: 25 %,
— Referenzen/Erfahrungen des 1. Bauüberwachers: 20 %,
— Referenzen/Erfahrungen des 2. Bauüberwachers: 15 %,
— Referenzen/Erfahrungen des Bauüberwachers für die Verkehrssicherungsmaßnahmen: 10 %,
— Referenzen/Erfahrungen des Sicherheit- und Gesundheitsschutzkoordinator: 10 %,
— Gesamteindruck der Bewerbung: 10 %.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
— Der Teilnahmeantrag ist 1-fach in Papierform (A 4-Ordner mit Register) und 1-fach in digitaler Form (gescannter Teilnahmeantrag auf CD/DVD) in einem verschlossenen Umschlag/Verpackung einzureichen. (Bitte keine Heftklammern verwenden und die Unterlagen nicht als gebundene Unterlage einreichen).
— Der Teilnahmeantrag ist 1-fach in Papierform (A 4-Ordner mit Register) und 1-fach in digitaler Form (gescannter Teilnahmeantrag auf CD/DVD) in einem verschlossenen Umschlag/Verpackung einzureichen. (Bitte keine Heftklammern verwenden und die Unterlagen nicht als gebundene Unterlage einreichen).
— Der Teilnahmeantrag ist bitte außen (auf dem Umschlag/Verpackung) mit folgendem Hinweis zu versehen: „Teilnahmeantrag – bitte nicht öffnen. Grunderneuerung der BAB 39 zwischen AS Lüneburg Nord und AS Handorf, VgV-Vergabeverfahren Bauoberleitungs-, Bauüberwachungs, SiGeKo-Leistungen sowie Nachtragsbearbeitung; Öffnungstermin: 20.12.2016, 11:00 Uhr.“
— Der Teilnahmeantrag ist bitte außen (auf dem Umschlag/Verpackung) mit folgendem Hinweis zu versehen: „Teilnahmeantrag – bitte nicht öffnen. Grunderneuerung der BAB 39 zwischen AS Lüneburg Nord und AS Handorf, VgV-Vergabeverfahren Bauoberleitungs-, Bauüberwachungs, SiGeKo-Leistungen sowie Nachtragsbearbeitung; Öffnungstermin: 20.12.2016, 11:00 Uhr.“
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt II.2.9) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5PY5B5.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg
Quelle: OJS 2016/S 226-411784 (2016-11-18)