Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Fernbusverkehr sind die vorhandenen Kapazitäten des Zentralen Omnibusbahnhofes Berlin (ZOB) aktuell sowie auch zukünftig nicht mehr ausreichend. Seit seiner Eröffnung im Jahre 1966 wurde der ZOB bisher lediglich provisorisch instandgesetzt. Das äußere Erscheinungsbild des ZOB ist dementsprechend mittlerweile weder zeitgemäß noch entspricht es den heutigen Ansprüchen an einen modernen, übersichtlichen und serviceorientierten Busbahnhof. In der Konsequenz sollen die vorhandenen Kapazitäten des ZOB daher nun bedarfs- und zukunftsgerecht saniert und erweitert werden, was durchgreifende Umstrukturierungen hinsichtlich Bauwesen, Funktionalität und Logistik erforderlich macht. Der gesamte Umbau des ZOB wird unter Aufrechterhaltung des laufenden Busbetriebes durchgeführt werden, was eine Aufteilung der Gesamtbaumaßnahme in mehrere Bauabschnitte erforderlich macht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-13.
Auftragsbekanntmachung (2016-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Busbahnhöfen
Kurze Beschreibung:
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Fernbusverkehr sind die vorhandenen Kapazitäten des Zentralen Omnibusbahnhofes Berlin (ZOB) aktuell sowie auch zukünftig nicht mehr ausreichend. Seit seiner Eröffnung im Jahre 1966 wurde der ZOB bisher lediglich provisorisch instandgesetzt. Das äußere Erscheinungsbild des ZOB ist dementsprechend mittlerweile weder zeitgemäß noch entspricht es den heutigen Ansprüchen an einen modernen, übersichtlichen und serviceorientierten Busbahnhof.
In der Konsequenz sollen die vorhandenen Kapazitäten des ZOB daher nun bedarfs- und zukunftsgerecht saniert und erweitert werden, was durchgreifende Umstrukturierungen hinsichtlich Bauwesen, Funktionalität und Logistik erforderlich macht.
Der gesamte Umbau des ZOB wird unter Aufrechterhaltung des laufenden Busbetriebes durchgeführt werden, was eine Aufteilung der Gesamtbaumaßnahme in mehrere Bauabschnitte erforderlich macht.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Fernbusverkehr sind die vorhandenen Kapazitäten des Zentralen Omnibusbahnhofes Berlin (ZOB) aktuell sowie auch zukünftig nicht mehr ausreichend. Seit seiner Eröffnung im Jahre 1966 wurde der ZOB bisher lediglich provisorisch instandgesetzt. Das äußere Erscheinungsbild des ZOB ist dementsprechend mittlerweile weder zeitgemäß noch entspricht es den heutigen Ansprüchen an einen modernen, übersichtlichen und serviceorientierten Busbahnhof.
In der Konsequenz sollen die vorhandenen Kapazitäten des ZOB daher nun bedarfs- und zukunftsgerecht saniert und erweitert werden, was durchgreifende Umstrukturierungen hinsichtlich Bauwesen, Funktionalität und Logistik erforderlich macht.
Der gesamte Umbau des ZOB wird unter Aufrechterhaltung des laufenden Busbetriebes durchgeführt werden, was eine Aufteilung der Gesamtbaumaßnahme in mehrere Bauabschnitte erforderlich macht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Busbahnhöfen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von überdachten Bushaltestellen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – Abt. VII – Verkehr, vertreten durch die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG)
Postanschrift: Am Köllnischen Park 3
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bvg.de🌏
E-Mail: einkauf.3@bvg.de📧
Telefon: +49 3025620357📞
Fax: +49 3025620299 📠
URL der Dokumente: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-05-13 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-18 📅
Datum des Beginns: 2016-08-01 📅
Datum des Endes: 2018-08-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 094-168229
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 250-456480
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Die BVG führt das Vergabeverfahren im Namen und auf Rechnung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – Abt. VII – Verkehr durch und vertritt insoweit die Interessen des Landes Berlin.
Dem Verfahren liegt die Anwendung des 2. Abschnitts der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A-EU – Ausgabe 2016) zugrunde.
Sämtliche Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung von der Vergabestelle kostenlos zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden. Einen wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen bilden dabei die Formblätter der „Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau)“, die zu Informationszwecken vorab unter folgendem Link eingesehen werden können:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/
Die Vergabeplattform des Landes Berlin steht zur Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausdrücklich nicht zur Verfügung.
Das Angebot (Formblatt V 213.V-I F) ist mit den im Aufforderungsschreiben (Formblatt V 211EU.V-I F) genannten weiteren Angaben, Erklärungen und Nachweisen ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen.
Angebote sind rechtsverbindlich unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der in Ziff. IV.2.7) genannten Submissionsstelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Informationen werden per E-Mail, Fax oder Post übermittlet. Zeitverzögerungen wegen nicht geprüfter E-Mails oder fehlender oder falscher E-Mail-Adresse und daraus resultierenden Fax- oder Postversands gehen nicht zu Lasten des AG. Entsprechendes gilt für Bieterinformationen des AG, über die sich Bieter über die in Ziff. I.3) angegebene Adresse regelmäßig zu informieren haben.
Fragen zu den Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 31.05.2016 per E-Mail an die Vergabestelle gerichtet werden. Rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen werden spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Interessenten und Bietern per E-Mail erteilt, § 12aEU Abs. 3 Satz 1 VOB/A.
Fehlende Erklärungen oder Nachweise sind der Vergabestelle nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vollständig nachzureichen. Werden Erklärungen oder Nachweise nicht bzw. nur unvollständig innerhalb der Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom weiteren Verfahren, § 16aEU Satz 4 VOB/A.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Insoweit wird vorab auf Formblatt V 246 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – auftragsbezogene Verpflichtungserklärung) hingewiesen.
Mindestentlohnung und Tariftreue nach dem Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz (AVG Bln) sind zu beachten. Insoweit wird vorab insbesondere auf die Formblätter V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen – auftragsbezogene Verpflichtungserklärung) und V 232 F (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU – auftragsbezogene Verpflichtungserklärung) hingewiesen, die ebenfalls den Angebotsunterlagen beigefügt sind.
Die BVG führt das Vergabeverfahren im Namen und auf Rechnung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – Abt. VII – Verkehr durch und vertritt insoweit die Interessen des Landes Berlin.
Dem Verfahren liegt die Anwendung des 2. Abschnitts der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A-EU – Ausgabe 2016) zugrunde.
Sämtliche Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung von der Vergabestelle kostenlos zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden. Einen wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen bilden dabei die Formblätter der „Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau)“, die zu Informationszwecken vorab unter folgendem Link eingesehen werden können:
Die Vergabeplattform des Landes Berlin steht zur Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausdrücklich nicht zur Verfügung.
Das Angebot (Formblatt V 213.V-I F) ist mit den im Aufforderungsschreiben (Formblatt V 211EU.V-I F) genannten weiteren Angaben, Erklärungen und Nachweisen ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen.
Angebote sind rechtsverbindlich unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der in Ziff. IV.2.7) genannten Submissionsstelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Informationen werden per E-Mail, Fax oder Post übermittlet. Zeitverzögerungen wegen nicht geprüfter E-Mails oder fehlender oder falscher E-Mail-Adresse und daraus resultierenden Fax- oder Postversands gehen nicht zu Lasten des AG. Entsprechendes gilt für Bieterinformationen des AG, über die sich Bieter über die in Ziff. I.3) angegebene Adresse regelmäßig zu informieren haben.
Fragen zu den Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 31.05.2016 per E-Mail an die Vergabestelle gerichtet werden. Rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen werden spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Interessenten und Bietern per E-Mail erteilt, § 12aEU Abs. 3 Satz 1 VOB/A.
Fehlende Erklärungen oder Nachweise sind der Vergabestelle nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vollständig nachzureichen. Werden Erklärungen oder Nachweise nicht bzw. nur unvollständig innerhalb der Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom weiteren Verfahren, § 16aEU Satz 4 VOB/A.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Insoweit wird vorab auf Formblatt V 246 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – auftragsbezogene Verpflichtungserklärung) hingewiesen.
Mindestentlohnung und Tariftreue nach dem Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz (AVG Bln) sind zu beachten. Insoweit wird vorab insbesondere auf die Formblätter V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen – auftragsbezogene Verpflichtungserklärung) und V 232 F (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU – auftragsbezogene Verpflichtungserklärung) hingewiesen, die ebenfalls den Angebotsunterlagen beigefügt sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Fernbusverkehr sind die vorhandenen Kapazitäten des Zentralen Omnibusbahnhofes Berlin (ZOB) aktuell sowie auch zukünftig nicht mehr ausreichend. Seit seiner Eröffnung im Jahre 1966 wurde der ZOB bisher lediglich provisorisch instandgesetzt. Das äußere Erscheinungsbild des ZOB ist dementsprechend mittlerweile weder zeitgemäß noch entspricht es den heutigen Ansprüchen an einen modernen, übersichtlichen und serviceorientierten Busbahnhof.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Fernbusverkehr sind die vorhandenen Kapazitäten des Zentralen Omnibusbahnhofes Berlin (ZOB) aktuell sowie auch zukünftig nicht mehr ausreichend. Seit seiner Eröffnung im Jahre 1966 wurde der ZOB bisher lediglich provisorisch instandgesetzt. Das äußere Erscheinungsbild des ZOB ist dementsprechend mittlerweile weder zeitgemäß noch entspricht es den heutigen Ansprüchen an einen modernen, übersichtlichen und serviceorientierten Busbahnhof.
In der Konsequenz sollen die vorhandenen Kapazitäten des ZOB daher nun bedarfs- und zukunftsgerecht saniert und erweitert werden, was durchgreifende Umstrukturierungen hinsichtlich Bauwesen, Funktionalität und Logistik erforderlich macht.
Der gesamte Umbau des ZOB wird unter Aufrechterhaltung des laufenden Busbetriebes durchgeführt werden, was eine Aufteilung der Gesamtbaumaßnahme in mehrere Bauabschnitte erforderlich macht.
Gegenstand der hier für den 1. + 2. BA ausgeschriebenen Leistungen des Los 4 (Stahlbauarbeiten Dächer Haltestellen) sind:
Allgemeine Beschreibung
Im ersten Bauabschnitt wird der Bereich der heutigen Busparkplätze umgebaut. Während die vorhandenen Busparkplätze rückgebaut und mit neuen Busbahnsteigen ausgestattet werden, findet der Betrieb weiterhin in der bestehenden Anlage statt.
Allgemeine Beschreibung der Stahlbauarbeiten-Überdachungen
Im ersten und zweiten Bauabschnitt werden insgesamt 13 Stück Module, bestehend aus jeweils 2 Stück Bahnsteigüberdachungen sowie einer Gehwegüberdachung hergestellt.
Die Bahnsteige erhalten jeweils eine Überdachung in Form einer zugeschnittenen „Blattoptik“, die Struktur wird durch das gewählte Material (Rippenstruktur) bereits vorgegeben.
Seitliche Schnittbereiche werden mittels Kantenprofilen aus farbig beschichtetem Aluminiumblech geschlossen.
Die Überdachungselemente werden je Bahnsteig bzw. Gehweg mittels 2 bzw. 3 Stück Stützen mit Baumstruktur abgefangen.
Die Dimensionierung der Stützen, einschließlich Fundamente, erfolgt gemäß statischer Berechnung, unter Beachtung des vorgeschriebenen Anprallschutzes.
Konstruktionsbeschreibung der Überdachungen
Vorgesehen ist eine tragende Stahlkonstruktion aus gewalzten Stahlprofilen (ca. 300 t), die eine farbige Beschichtung erhält.
Die Dachkonstruktion ist aus beschichtetem Stahltrapezblech (ca.3.200 m2), diese wird oberseitig mit farbig beschichteten Aluminium-Stehfalzprofilen in gedämmter Ausführung gedeckt.
Unterseitig erhalten die Dachkonstruktionen eine abgehängte Bekleidung aus farbig beschichteten Aluminium-Stehfalzprofilen (ca. 3.200 m2).
Die Dachkonstruktion erhält einen umlaufenden Randabschluss aus farbig beschichtetem Aluminiumblech (ca. 1.620 m). Die Regenentwässerung als beheizte Kastenrinnen aus farbig beschichtetem Aluminiumblech (ca. 770 m), erfolgt mittig der Überdachung, so dass die Metallpaneele pultförmig ausgebildet sind.
Die Dachkonstruktion erhält einen umlaufenden Randabschluss aus farbig beschichtetem Aluminiumblech (ca. 1.620 m). Die Regenentwässerung als beheizte Kastenrinnen aus farbig beschichtetem Aluminiumblech (ca. 770 m), erfolgt mittig der Überdachung, so dass die Metallpaneele pultförmig ausgebildet sind.
Die Fallrohre (ca. 240 m) sind aus farbig beschichtetem Aluminium DN 100 und werden an den Stahlstützen befestigt. Die Standrohre (55 Stück) sind aus verzinktem und farbig beschichtetem Stahl.
Zur bauseitigen Montage der in der Dachebene der Bahnsteigüberdachungen zu verlegenden Elektrotrassen sind vom AN Stahlbauarbeiten Abhängekonstruktionen aus verzinkten Stahlblechprofilen und Edelstahlgewindestangen (ca. 320 Stück) herzustellen und an der Stahlkonstruktion zu verschrauben. Im Bereich der Gehwegüberdachungen sind die Abhängekonstruktionen der Elektrotrassen als verzinkte Stahlblechprofile (ca. 990 Stück) an den Stahltrapezblechen zu verschrauben.
Zur bauseitigen Montage der in der Dachebene der Bahnsteigüberdachungen zu verlegenden Elektrotrassen sind vom AN Stahlbauarbeiten Abhängekonstruktionen aus verzinkten Stahlblechprofilen und Edelstahlgewindestangen (ca. 320 Stück) herzustellen und an der Stahlkonstruktion zu verschrauben. Im Bereich der Gehwegüberdachungen sind die Abhängekonstruktionen der Elektrotrassen als verzinkte Stahlblechprofile (ca. 990 Stück) an den Stahltrapezblechen zu verschrauben.
Blitzschutz
Für die Überdachungen ist ein Potentialausgleich entsprechend DIN EN 13830 unter Beachtung VDE 0100 zu berücksichtigen und eine Einbindung in das Gebäudeblitzschutzsystem gem. DIN EN 62305 herzustellen. Dazu werden überwiegend Erdungsfestpunkte bzw. Erderanschlussfahnen bereitgestellt. Vom AN Stahlbauarbeiten ist ausgehend von diesem Übergabepunkt mit geeignetem Verbindungsmaterial anzuschließen.
Für die Überdachungen ist ein Potentialausgleich entsprechend DIN EN 13830 unter Beachtung VDE 0100 zu berücksichtigen und eine Einbindung in das Gebäudeblitzschutzsystem gem. DIN EN 62305 herzustellen. Dazu werden überwiegend Erdungsfestpunkte bzw. Erderanschlussfahnen bereitgestellt. Vom AN Stahlbauarbeiten ist ausgehend von diesem Übergabepunkt mit geeignetem Verbindungsmaterial anzuschließen.
Musterelement
Es ist ein Musterelement der Dach-/ Stützenkonstruktion mit den wesentlichen Bekleidungen, Entwässerungen, Randprofilen, etc. herzustellen. Die Oberflächen sind vorab Handmuster dem Vertreter des AG (Objektüberwachung) zur Bemusterung vorzulegen. Es sind mindestens drei verschiedene Handmuster (je Bauteile und Farbton), die in Form/Farbe/Material/ Oberflächen, etc. unterschiedlich sind, vorzulegen. Dabei sind folgende Parameter zu beschreiben: Fabrikat, Typ, Produktbezeichnung, Einbauort, LV-Position, Farbe, Oberfläche, Anlagen (Dokumentationen, Zulassungen, etc.). Nach Freigabe eines oder mehrerer Handmuster zur Ausführung ist das Musterelement vom AN herzustellen und in einem vom AG zur Verfügung gestellten Platz auf der Baustelle aufzustellen.
Es ist ein Musterelement der Dach-/ Stützenkonstruktion mit den wesentlichen Bekleidungen, Entwässerungen, Randprofilen, etc. herzustellen. Die Oberflächen sind vorab Handmuster dem Vertreter des AG (Objektüberwachung) zur Bemusterung vorzulegen. Es sind mindestens drei verschiedene Handmuster (je Bauteile und Farbton), die in Form/Farbe/Material/ Oberflächen, etc. unterschiedlich sind, vorzulegen. Dabei sind folgende Parameter zu beschreiben: Fabrikat, Typ, Produktbezeichnung, Einbauort, LV-Position, Farbe, Oberfläche, Anlagen (Dokumentationen, Zulassungen, etc.). Nach Freigabe eines oder mehrerer Handmuster zur Ausführung ist das Musterelement vom AN herzustellen und in einem vom AG zur Verfügung gestellten Platz auf der Baustelle aufzustellen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.V-I F (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Die Eignung ist durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.V-I F (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten oder nicht im ULV eingetragenen Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124.V-I F angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Bieters in die engere Wahl, hat der Bieter zusätzlich die auf Seiten 1 und 2 im Formblatt V 124.V-I F angegebenen konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten oder nicht im ULV eingetragenen Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124.V-I F angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Bieters in die engere Wahl, hat der Bieter zusätzlich die auf Seiten 1 und 2 im Formblatt V 124.V-I F angegebenen konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.V-I F auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.V-I F auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,…
… einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
… eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister Berlin abfragen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Ziff. III.1.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Ziff. III.1.1) sowie zusätzlich:
1. Vorlage einer auch während der Ausführung gültigen Zertifizierung des Betriebs gemäß DIN EN 1090 für Ausführungsklasse EXC3 (oder gleichwertig).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: S. Vergabeunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG)
Einkauf/Materialwirtschaft
Abteilung Service-Team Einkauf
FEM-E5 (iPLZ 42200)
Raum D0258
Holzmarktstraße 15 – 17
10179 Berlin.
Die BVG führt das Vergabeverfahren im Namen und auf Rechnung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – Abt. VII – Verkehr durch und vertritt insoweit die Interessen des Landes Berlin.
Dem Verfahren liegt die Anwendung des 2. Abschnitts der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A-EU – Ausgabe 2016) zugrunde.
Sämtliche Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung von der Vergabestelle kostenlos zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden. Einen wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen bilden dabei die Formblätter der „Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau)“, die zu Informationszwecken vorab unter folgendem Link eingesehen werden können:
Sämtliche Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung von der Vergabestelle kostenlos zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden. Einen wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen bilden dabei die Formblätter der „Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau)“, die zu Informationszwecken vorab unter folgendem Link eingesehen werden können:
Die Vergabeplattform des Landes Berlin steht zur Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausdrücklich nicht zur Verfügung.
Das Angebot (Formblatt V 213.V-I F) ist mit den im Aufforderungsschreiben (Formblatt V 211EU.V-I F) genannten weiteren Angaben, Erklärungen und Nachweisen ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen.
Angebote sind rechtsverbindlich unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der in Ziff. IV.2.7) genannten Submissionsstelle auf dem Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Informationen werden per E-Mail, Fax oder Post übermittlet. Zeitverzögerungen wegen nicht geprüfter E-Mails oder fehlender oder falscher E-Mail-Adresse und daraus resultierenden Fax- oder Postversands gehen nicht zu Lasten des AG. Entsprechendes gilt für Bieterinformationen des AG, über die sich Bieter über die in Ziff. I.3) angegebene Adresse regelmäßig zu informieren haben.
Informationen werden per E-Mail, Fax oder Post übermittlet. Zeitverzögerungen wegen nicht geprüfter E-Mails oder fehlender oder falscher E-Mail-Adresse und daraus resultierenden Fax- oder Postversands gehen nicht zu Lasten des AG. Entsprechendes gilt für Bieterinformationen des AG, über die sich Bieter über die in Ziff. I.3) angegebene Adresse regelmäßig zu informieren haben.
Fragen zu den Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 31.05.2016 per E-Mail an die Vergabestelle gerichtet werden. Rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen werden spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Interessenten und Bietern per E-Mail erteilt, § 12aEU Abs. 3 Satz 1 VOB/A.
Fragen zu den Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 31.05.2016 per E-Mail an die Vergabestelle gerichtet werden. Rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen werden spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Interessenten und Bietern per E-Mail erteilt, § 12aEU Abs. 3 Satz 1 VOB/A.
Fehlende Erklärungen oder Nachweise sind der Vergabestelle nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vollständig nachzureichen. Werden Erklärungen oder Nachweise nicht bzw. nur unvollständig innerhalb der Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom weiteren Verfahren, § 16aEU Satz 4 VOB/A.
Fehlende Erklärungen oder Nachweise sind der Vergabestelle nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vollständig nachzureichen. Werden Erklärungen oder Nachweise nicht bzw. nur unvollständig innerhalb der Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom weiteren Verfahren, § 16aEU Satz 4 VOB/A.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Insoweit wird vorab auf Formblatt V 246 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – auftragsbezogene Verpflichtungserklärung) hingewiesen.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Insoweit wird vorab auf Formblatt V 246 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – auftragsbezogene Verpflichtungserklärung) hingewiesen.
Mindestentlohnung und Tariftreue nach dem Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz (AVG Bln) sind zu beachten. Insoweit wird vorab insbesondere auf die Formblätter V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen – auftragsbezogene Verpflichtungserklärung) und V 232 F (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU – auftragsbezogene Verpflichtungserklärung) hingewiesen, die ebenfalls den Angebotsunterlagen beigefügt sind.
Mindestentlohnung und Tariftreue nach dem Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz (AVG Bln) sind zu beachten. Insoweit wird vorab insbesondere auf die Formblätter V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen – auftragsbezogene Verpflichtungserklärung) und V 232 F (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU – auftragsbezogene Verpflichtungserklärung) hingewiesen, die ebenfalls den Angebotsunterlagen beigefügt sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vergabeverstöße sind gegenüber dem Auftraggeber nach Maßgabe des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen, d.h. ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wurde; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wurde; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber mit, dass er der Rüge nicht abhelfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden; im Falle der Fristsäumnis ist der Nachprüfungsantrag ebenfalls unzulässig, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber mit, dass er der Rüge nicht abhelfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden; im Falle der Fristsäumnis ist der Nachprüfungsantrag ebenfalls unzulässig, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.