Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Fernbusverkehr sind die vorhandenen Kapazitäten des Zentralen Omnibusbahnhofes Berlin (ZOB) aktuell sowie auch zukünftig nicht mehr ausreichend. Seit seiner Eröffnung im Jahre 1966 wurde der ZOB bisher lediglich provisorisch instandgesetzt. Das äußere Erscheinungsbild des ZOB ist dementsprechend mittlerweile weder zeitgemäß noch entspricht es den heutigen Ansprüchen an einen modernen, übersichtlichen und serviceorientierten Busbahnhof. In der Konsequenz sollen die vorhandenen Kapazitäten des ZOB daher nun bedarfs- und zukunftsgerecht saniert und erweitert werden, was durchgreifende Umstrukturierungen hinsichtlich Bauwesen, Funktionalität und Logistik erforderlich macht. Die vorhandene „Senkrechtaufstellung“ der Busbahnsteige im mittleren Platzbereich des ZOB (Mittelinseln) sowie die „Längsaufstellung“ der Busse im Gehwegrandbereich (Außenring) werden hierzu komplett umgebaut. Das neue Verkehrskonzept sieht eine „Schrägaufstellung“ vor. Hierzu sind zwei Bahnsteigreihen (Mittelinsel A und B) mittig des Busbahnhofes geplant, die Bushaltesstellen werden mit einem Neigungswinkel von 50 Grad zur Fahrbahn (Längsachse der Anlage) angeordnet. Jeder Bahnsteig ist als Einzelbahnsteig konzipiert. Die bisher praktizierte „Längsaufstellung“ soll gemäß Planung einer „Sägezahnaufstellung“ weichen. Auf diese Weise ermöglicht das neue Verkehrskonzept die Schaffung von 33 Busstellplätzen. Im Bestand können von den 37 ausgewiesenen Haltestellen lediglich 27 genutzt werden. Deshalb ergibt sich im Vergleich zur heutigen Situation die Schaffung von 6 zusätzlichen Haltestellen. Der gesamte Umbau des ZOB wird unter Aufrechterhaltung des laufenden Busbetriebes durchgeführt werden, was eine Aufteilung der Gesamtbaumaßnahme in mehrere Bauabschnitte erforderlich macht. Insgesamt wird derzeit von anrechenbaren Kosten der Gesamtmaßnahme in den KGR 300 bis 500 in Höhe von netto rund 13,2 Mio. EUR ausgegangen. Im 1. BA wird der Bereich der heutigen Busparkplätze umgebaut. Während die vorhandenen Busparkplätze zurückgebaut und mit neuen Busbahnsteigen ausgestattet werden, findet der Betrieb weiterhin in der bestehenden Anlage statt. Im 2. BA erfolgt sodann die Inbetriebnahme der neuen Bahnsteige, zunächst noch ohne neue Leitstellentechnik, d.h. der Busbetrieb wird zunächst weiterhin über die vorhandene Leitstelle im Haus A bedient. Eine neue Leitstelle im Haus B wird allerdings noch im 2. BA errichtet, bevor ein Rückbau der Altanlagen sowie die Bestückung der neuen Bahnsteige mit Fahrzielanzeigen und Informationstechnik erfolgt. Auch die Ein- und Ausfahrt am Messedamm wird im 2. BA fertiggestellt. Im 3. BA sollen die Instandsetzung sowie die Erweiterung/Erneuerung der Gebäude A und C sowie der Nebenanlagen erfolgen, während sämtliche Busbahnsteige bereits in Betrieb sind. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die Objektüberwachung/Bauoberleitung für die Bauarbeiten im 1.-3. BA vergeben, d.h. jeweils LPH 8 des Teil 3 HOAI 2013 (Objektplanung – „Gebäude und Innenräume“ iSd § 34 HOAI 2013, „Freianlagen“ iSd § 39 HOAI 2013 und „Verkehrsanlagen“ iSd § 47 HOAI 2013) sowie des Teil 4 HOAI 2013 (Fachplanung – „Technische Ausrüstung“ iSd § 55 HOAI 2013). Ergänzend zu den jeweiligen Grundleistungen der LPH 8 der jeweiligen Leistungsbilder des Teil 3 HOAI 2013 (Objektplanung – „Gebäude und Innenräume“ iSd § 34 HOAI 2013, „Freianlagen“ iSd § 39 HOAI 2013 und „Verkehrsanlagen“ iSd § 47 HOAI 2013) und des Teil 4 HOAI 2013 (Fachplanung – „Technische Ausrüstung“ iSd § 55 HOAI 2013) sind vom Auftragnehmer jeweils Besondere Leistungen entsprechend der jeweils einschlägigen Anlagen zur HOAI 2013 zu erbringen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baustellenüberwachung
Menge oder Umfang: S. Ziff. II.1.5.).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung📦
Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – Abt. VII – Verkehr, vertreten durch die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG)
Postanschrift: Am Köllnischen Park 3
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: einkauf.3@bvg.de📧
Telefon: +49 3025620260📞
Fax: +49 3025620225 📠
Die BVG führt das Vergabeverfahren im Namen und auf Rechnung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – Abt. VII – Verkehr durch und vertritt insoweit die Interessen des Landes Berlin.
Dem Verfahren liegt die Anwendung der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF – Ausgabe 2009) zugrunde.
Sämtliche Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung von der Vergabestelle, vertreten durch die BVG, Einkauf/Materialwirtschaft, Abteilung Einkauf, FEM-E3 (iPLZ 42200), Holzmarktstr. 15-17, 10179 Berlin, kostenlos zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden. Einen wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen bilden dabei die Formblätter der „Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau)“, die zu Informationszwecken vorab unter folgendem Link eingesehen werden können:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/
Die Vergabeplattform des Landes Berlin steht zur Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausdrücklich nicht zur Verfügung.
Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ (Formblatt IV 304 F) nebst der darin genannten weiteren Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie nebst Anlage 1 („Referenzen“) ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag kann bei der Vergabestelle (Kontaktstelle, s. Ziff. I.1) ausschließlich per E-Mail angefordert werden.
Teilnahmeanträge sind rechtsverbindlich unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung unter der Anschrift:
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG),
Einkauf/Materialwirtschaft,
Abteilung Einkauf, FEM-E3 (iPLZ 4220),
z. Hd. Frau Meyer,
Holzmarktstr. 15-17,
10179 Berlin
auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber übermittelt Informationen per E-Mail, Fax oder Post. Da Informationen an Bewerber und Bieter auch per E-Mail übermittelt werden, gehen Zeitverzögerungen wegen nicht geprüfter E-Mail-Post oder fehlender oder falscher E-Mail-Adresse und daraus resultierendem Fax- oder Postversands nicht zu Lasten des Auftraggebers.
Fragen zu den Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 04.04.2016 per E-Mail an die Vergabestelle gerichtet werden. Rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen werden spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist allen Bewerbern per E-Mail erteilt, § 7 Abs. 3 VOF.
Fehlende Erklärungen oder Nachweise sind der Vergabestelle nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vollständig nachzureichen, § 11 Abs. 3 VOF. Werden Erklärungen oder Nachweise nicht bzw. nur unvollständig innerhalb der Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen bzw. Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Teilnahmeanträge, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Insoweit wird vorab insbesondere auf das Formblatt IV 309 F (auftragsbezogene Verpflichtungserklärung) als Bestandteil des Teilnahmeantrags hingewiesen sowie darüber hinaus auf das Formblatt IV 403 F (Besondere Vertragsbedingungen) als Teil der weiteren Vergabeunterlagen im Falle der Aufforderung zur Verhandlung und Angebotsabgabe.
Mindestentlohnung und Tariftreue nach dem Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz (AVG Bln) sind zu beachten. Insoweit wird vorab insbesondere auf das Formblatt IV 308 F (auftragsbezogene Verpflichtungserklärung) als Bestandteil des Teilnahmeantrags hingewiesen sowie darüber hinaus auf das Formblatt IV 402 F (Besondere Vertragsbedingungen) als Teil der weiteren Vergabeunterlagen im Falle der Aufforderung zur Verhandlung und Angebotsabgabe.
Zur angemessenen Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und Berufsanfängern am Verfahren wird insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Kooperationen oder Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Die BVG führt das Vergabeverfahren im Namen und auf Rechnung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – Abt. VII – Verkehr durch und vertritt insoweit die Interessen des Landes Berlin.
Dem Verfahren liegt die Anwendung der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF – Ausgabe 2009) zugrunde.
Sämtliche Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung von der Vergabestelle, vertreten durch die BVG, Einkauf/Materialwirtschaft, Abteilung Einkauf, FEM-E3 (iPLZ 42200), Holzmarktstr. 15-17, 10179 Berlin, kostenlos zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden. Einen wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen bilden dabei die Formblätter der „Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau)“, die zu Informationszwecken vorab unter folgendem Link eingesehen werden können:
Die Vergabeplattform des Landes Berlin steht zur Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausdrücklich nicht zur Verfügung.
Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ (Formblatt IV 304 F) nebst der darin genannten weiteren Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie nebst Anlage 1 („Referenzen“) ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag kann bei der Vergabestelle (Kontaktstelle, s. Ziff. I.1) ausschließlich per E-Mail angefordert werden.
Teilnahmeanträge sind rechtsverbindlich unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung unter der Anschrift:
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG),
Einkauf/Materialwirtschaft,
Abteilung Einkauf, FEM-E3 (iPLZ 4220),
z. Hd. Frau Meyer,
Holzmarktstr. 15-17,
10179 Berlin
auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber übermittelt Informationen per E-Mail, Fax oder Post. Da Informationen an Bewerber und Bieter auch per E-Mail übermittelt werden, gehen Zeitverzögerungen wegen nicht geprüfter E-Mail-Post oder fehlender oder falscher E-Mail-Adresse und daraus resultierendem Fax- oder Postversands nicht zu Lasten des Auftraggebers.
Fragen zu den Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 04.04.2016 per E-Mail an die Vergabestelle gerichtet werden. Rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen werden spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist allen Bewerbern per E-Mail erteilt, § 7 Abs. 3 VOF.
Fehlende Erklärungen oder Nachweise sind der Vergabestelle nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vollständig nachzureichen, § 11 Abs. 3 VOF. Werden Erklärungen oder Nachweise nicht bzw. nur unvollständig innerhalb der Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen bzw. Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Teilnahmeanträge, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Insoweit wird vorab insbesondere auf das Formblatt IV 309 F (auftragsbezogene Verpflichtungserklärung) als Bestandteil des Teilnahmeantrags hingewiesen sowie darüber hinaus auf das Formblatt IV 403 F (Besondere Vertragsbedingungen) als Teil der weiteren Vergabeunterlagen im Falle der Aufforderung zur Verhandlung und Angebotsabgabe.
Mindestentlohnung und Tariftreue nach dem Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz (AVG Bln) sind zu beachten. Insoweit wird vorab insbesondere auf das Formblatt IV 308 F (auftragsbezogene Verpflichtungserklärung) als Bestandteil des Teilnahmeantrags hingewiesen sowie darüber hinaus auf das Formblatt IV 402 F (Besondere Vertragsbedingungen) als Teil der weiteren Vergabeunterlagen im Falle der Aufforderung zur Verhandlung und Angebotsabgabe.
Zur angemessenen Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und Berufsanfängern am Verfahren wird insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Kooperationen oder Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Fernbusverkehr sind die vorhandenen Kapazitäten des Zentralen Omnibusbahnhofes Berlin (ZOB) aktuell sowie auch zukünftig nicht mehr ausreichend. Seit seiner Eröffnung im Jahre 1966 wurde der ZOB bisher lediglich provisorisch instandgesetzt. Das äußere Erscheinungsbild des ZOB ist dementsprechend mittlerweile weder zeitgemäß noch entspricht es den heutigen Ansprüchen an einen modernen, übersichtlichen und serviceorientierten Busbahnhof.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Fernbusverkehr sind die vorhandenen Kapazitäten des Zentralen Omnibusbahnhofes Berlin (ZOB) aktuell sowie auch zukünftig nicht mehr ausreichend. Seit seiner Eröffnung im Jahre 1966 wurde der ZOB bisher lediglich provisorisch instandgesetzt. Das äußere Erscheinungsbild des ZOB ist dementsprechend mittlerweile weder zeitgemäß noch entspricht es den heutigen Ansprüchen an einen modernen, übersichtlichen und serviceorientierten Busbahnhof.
In der Konsequenz sollen die vorhandenen Kapazitäten des ZOB daher nun bedarfs- und zukunftsgerecht saniert und erweitert werden, was durchgreifende Umstrukturierungen hinsichtlich Bauwesen, Funktionalität und Logistik erforderlich macht. Die vorhandene „Senkrechtaufstellung“ der Busbahnsteige im mittleren Platzbereich des ZOB (Mittelinseln) sowie die „Längsaufstellung“ der Busse im Gehwegrandbereich (Außenring) werden hierzu komplett umgebaut. Das neue Verkehrskonzept sieht eine „Schrägaufstellung“ vor. Hierzu sind zwei Bahnsteigreihen (Mittelinsel A und B) mittig des Busbahnhofes geplant, die Bushaltesstellen werden mit einem Neigungswinkel von 50 Grad zur Fahrbahn (Längsachse der Anlage) angeordnet. Jeder Bahnsteig ist als Einzelbahnsteig konzipiert. Die bisher praktizierte „Längsaufstellung“ soll gemäß Planung einer „Sägezahnaufstellung“ weichen. Auf diese Weise ermöglicht das neue Verkehrskonzept die Schaffung von 33 Busstellplätzen. Im Bestand können von den 37 ausgewiesenen Haltestellen lediglich 27 genutzt werden. Deshalb ergibt sich im Vergleich zur heutigen Situation die Schaffung von 6 zusätzlichen Haltestellen.
In der Konsequenz sollen die vorhandenen Kapazitäten des ZOB daher nun bedarfs- und zukunftsgerecht saniert und erweitert werden, was durchgreifende Umstrukturierungen hinsichtlich Bauwesen, Funktionalität und Logistik erforderlich macht. Die vorhandene „Senkrechtaufstellung“ der Busbahnsteige im mittleren Platzbereich des ZOB (Mittelinseln) sowie die „Längsaufstellung“ der Busse im Gehwegrandbereich (Außenring) werden hierzu komplett umgebaut. Das neue Verkehrskonzept sieht eine „Schrägaufstellung“ vor. Hierzu sind zwei Bahnsteigreihen (Mittelinsel A und B) mittig des Busbahnhofes geplant, die Bushaltesstellen werden mit einem Neigungswinkel von 50 Grad zur Fahrbahn (Längsachse der Anlage) angeordnet. Jeder Bahnsteig ist als Einzelbahnsteig konzipiert. Die bisher praktizierte „Längsaufstellung“ soll gemäß Planung einer „Sägezahnaufstellung“ weichen. Auf diese Weise ermöglicht das neue Verkehrskonzept die Schaffung von 33 Busstellplätzen. Im Bestand können von den 37 ausgewiesenen Haltestellen lediglich 27 genutzt werden. Deshalb ergibt sich im Vergleich zur heutigen Situation die Schaffung von 6 zusätzlichen Haltestellen.
Der gesamte Umbau des ZOB wird unter Aufrechterhaltung des laufenden Busbetriebes durchgeführt werden, was eine Aufteilung der Gesamtbaumaßnahme in mehrere Bauabschnitte erforderlich macht.
Insgesamt wird derzeit von anrechenbaren Kosten der Gesamtmaßnahme in den KGR 300 bis 500 in Höhe von netto rund 13,2 Mio. EUR ausgegangen.
Im 1. BA wird der Bereich der heutigen Busparkplätze umgebaut. Während die vorhandenen Busparkplätze zurückgebaut und mit neuen Busbahnsteigen ausgestattet werden, findet der Betrieb weiterhin in der bestehenden Anlage statt. Im 2. BA erfolgt sodann die Inbetriebnahme der neuen Bahnsteige, zunächst noch ohne neue Leitstellentechnik, d.h. der Busbetrieb wird zunächst weiterhin über die vorhandene Leitstelle im Haus A bedient. Eine neue Leitstelle im Haus B wird allerdings noch im 2. BA errichtet, bevor ein Rückbau der Altanlagen sowie die Bestückung der neuen Bahnsteige mit Fahrzielanzeigen und Informationstechnik erfolgt. Auch die Ein- und Ausfahrt am Messedamm wird im 2. BA fertiggestellt. Im 3. BA sollen die Instandsetzung sowie die Erweiterung/Erneuerung der Gebäude A und C sowie der Nebenanlagen erfolgen, während sämtliche Busbahnsteige bereits in Betrieb sind.
Im 1. BA wird der Bereich der heutigen Busparkplätze umgebaut. Während die vorhandenen Busparkplätze zurückgebaut und mit neuen Busbahnsteigen ausgestattet werden, findet der Betrieb weiterhin in der bestehenden Anlage statt. Im 2. BA erfolgt sodann die Inbetriebnahme der neuen Bahnsteige, zunächst noch ohne neue Leitstellentechnik, d.h. der Busbetrieb wird zunächst weiterhin über die vorhandene Leitstelle im Haus A bedient. Eine neue Leitstelle im Haus B wird allerdings noch im 2. BA errichtet, bevor ein Rückbau der Altanlagen sowie die Bestückung der neuen Bahnsteige mit Fahrzielanzeigen und Informationstechnik erfolgt. Auch die Ein- und Ausfahrt am Messedamm wird im 2. BA fertiggestellt. Im 3. BA sollen die Instandsetzung sowie die Erweiterung/Erneuerung der Gebäude A und C sowie der Nebenanlagen erfolgen, während sämtliche Busbahnsteige bereits in Betrieb sind.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die Objektüberwachung/Bauoberleitung für die Bauarbeiten im 1.-3. BA vergeben, d.h. jeweils LPH 8 des Teil 3 HOAI 2013 (Objektplanung – „Gebäude und Innenräume“ iSd § 34 HOAI 2013, „Freianlagen“ iSd § 39 HOAI 2013 und „Verkehrsanlagen“ iSd § 47 HOAI 2013) sowie des Teil 4 HOAI 2013 (Fachplanung – „Technische Ausrüstung“ iSd § 55 HOAI 2013).
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird die Objektüberwachung/Bauoberleitung für die Bauarbeiten im 1.-3. BA vergeben, d.h. jeweils LPH 8 des Teil 3 HOAI 2013 (Objektplanung – „Gebäude und Innenräume“ iSd § 34 HOAI 2013, „Freianlagen“ iSd § 39 HOAI 2013 und „Verkehrsanlagen“ iSd § 47 HOAI 2013) sowie des Teil 4 HOAI 2013 (Fachplanung – „Technische Ausrüstung“ iSd § 55 HOAI 2013).
Ergänzend zu den jeweiligen Grundleistungen der LPH 8 der jeweiligen Leistungsbilder des Teil 3 HOAI 2013 (Objektplanung – „Gebäude und Innenräume“ iSd § 34 HOAI 2013, „Freianlagen“ iSd § 39 HOAI 2013 und „Verkehrsanlagen“ iSd § 47 HOAI 2013) und des Teil 4 HOAI 2013 (Fachplanung – „Technische Ausrüstung“ iSd § 55 HOAI 2013) sind vom Auftragnehmer jeweils Besondere Leistungen entsprechend der jeweils einschlägigen Anlagen zur HOAI 2013 zu erbringen.
Ergänzend zu den jeweiligen Grundleistungen der LPH 8 der jeweiligen Leistungsbilder des Teil 3 HOAI 2013 (Objektplanung – „Gebäude und Innenräume“ iSd § 34 HOAI 2013, „Freianlagen“ iSd § 39 HOAI 2013 und „Verkehrsanlagen“ iSd § 47 HOAI 2013) und des Teil 4 HOAI 2013 (Fachplanung – „Technische Ausrüstung“ iSd § 55 HOAI 2013) sind vom Auftragnehmer jeweils Besondere Leistungen entsprechend der jeweils einschlägigen Anlagen zur HOAI 2013 zu erbringen.
Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Zu Ziff. II.2.3): Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung nach Bauabschnitten (1.-3. BA). Hinsichtlich des 3. BA sind weitere Planungsänderungen möglich.
Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Referenznummer: FEM-E3/6301/16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers (Land Berlin).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche Erklärungen, Angaben und Nachweise, die im Teilnahmeantrag (Formblatt IV 304 F) unter „Zu III.2.1“ gefordert sind. Der Teilnahmeantrag (Formblatt IV 304 F) wird Interessenten auf rechtzeitige Anforderung kostenlos von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt und kann vorab zu Informationszwecken unter folgendem Link eingesehen werden:
Sämtliche Erklärungen, Angaben und Nachweise, die im Teilnahmeantrag (Formblatt IV 304 F) unter „Zu III.2.1“ gefordert sind. Der Teilnahmeantrag (Formblatt IV 304 F) wird Interessenten auf rechtzeitige Anforderung kostenlos von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt und kann vorab zu Informationszwecken unter folgendem Link eingesehen werden:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Sämtliche Erklärungen, Angaben und Nachweise, die im Teilnahmeantrag (Formblatt IV 304 F) unter „Zu III.2.2“ gefordert sind. Der Teilnahmeantrag (Formblatt IV 304 F) wird Interessenten auf rechtzeitige Anforderung kostenlos von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt und kann vorab zu Informationszwecken unter dem in vorstehender Ziff. III.2.1) genannten Link eingesehen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sämtliche Erklärungen, Angaben und Nachweise, die im Teilnahmeantrag (Formblatt IV 304 F) unter „Zu III.2.2“ gefordert sind. Der Teilnahmeantrag (Formblatt IV 304 F) wird Interessenten auf rechtzeitige Anforderung kostenlos von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt und kann vorab zu Informationszwecken unter dem in vorstehender Ziff. III.2.1) genannten Link eingesehen werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Teilnahmeantrag (Formblatt IV 304 F) nebst Anlage 1 („Referenzen“) wird Interessenten auf rechtzeitige Anforderung kostenlos von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt. Der Teilnahmeantrag (ohne Anlage 1) kann vorab zu Informationszwecken unter dem in vorstehender Ziff. III.2.1) genannten Link eingesehen werden.
Der Teilnahmeantrag (Formblatt IV 304 F) nebst Anlage 1 („Referenzen“) wird Interessenten auf rechtzeitige Anforderung kostenlos von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt. Der Teilnahmeantrag (ohne Anlage 1) kann vorab zu Informationszwecken unter dem in vorstehender Ziff. III.2.1) genannten Link eingesehen werden.
Anstelle der im Teilnahmeantrag (Formblatt IV 304 F) unter „zu Ziff. III.2.3) – Technische Leistungsfähigkeit“ geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegen:
a) Anlage 1 zum Teilnahmenantrag („Referenzen“), vollständig ausgefüllt und unterschrieben, mit folgenden Referenzangaben:
Referenzangaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen aus abgeschlossenen Projekten betreffend die LPH 8 der jeweiligen Leistungsbilder des Teil 3 HOAI 2013 (Objektplanung – „Gebäude und Innenräume“ iSd § 34 HOAI 2013 und „Verkehrsanlagen“ iSd § 47 HOAI 2013) sowie des Teil 4 HOAI 2013 (Fachplanung – „Technische Ausrüstung“ iSd § 55 HOAI 2013). Jede Referenzangabe muss zusätzlich eine Kurzbeschreibung der Maßnahme, die insgesamt erbrachten Leistungen, die Angabe des Auftraggebers, die anrechenbaren Kosten umfassen. Im Einzelnen wird insoweit gefordert:
Referenzangaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen aus abgeschlossenen Projekten betreffend die LPH 8 der jeweiligen Leistungsbilder des Teil 3 HOAI 2013 (Objektplanung – „Gebäude und Innenräume“ iSd § 34 HOAI 2013 und „Verkehrsanlagen“ iSd § 47 HOAI 2013) sowie des Teil 4 HOAI 2013 (Fachplanung – „Technische Ausrüstung“ iSd § 55 HOAI 2013). Jede Referenzangabe muss zusätzlich eine Kurzbeschreibung der Maßnahme, die insgesamt erbrachten Leistungen, die Angabe des Auftraggebers, die anrechenbaren Kosten umfassen. Im Einzelnen wird insoweit gefordert:
— Vorlage von mind. 1 Referenz für Leistungen der…
… Objektüberwachung (LPH 8) im Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ i. S. d. § 34 HOAI 2013. Als Mindestanforderung ist insoweit eine Referenz einzureichen, bei der Leistungen der Objektüberwachung für die Sanierung eines Gebäudes erbracht wurden. Der Leistungsbeginn der Referenz muss nach dem 1.1.2005 erfolgt sein, die Leistungserbringung muss abgeschlossen sein.
… Bauoberleitung oder der örtlichen Bauüberwachung (LPH 8) im Leistungsbild „Verkehrsanlagen“ i. S. d. § 47 HOAI 2013. Als Mindestanforderung ist eine Referenz einzureichen, bei der Leistungen der Bauoberleitung oder der örtlichen Bauüberwachung für die Sanierung/Umbau/Neubau einer Verkehrsanlage erbracht wurden. Der Leistungsbeginn der Referenzen muss nach dem 1.1.2000 erfolgt sein, die Leistungserbringung muss abgeschlossen sein.
… Objektüberwachung (LPH 8) im Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ iSd § 55 HOAI 2013. Als Mindestanforderung ist eine Referenz einzureichen, bei der jeweils Leistungen der Objektüberwachung für die Sanierung/Umbau/Neubau der Technischen Ausrüstung erbracht wurden. Der Leistungsbeginn der Referenzen muss nach dem 1.1.2005 erfolgt sein, die Leistungserbringung muss abgeschlossen sein.
b) Auflistung des/der Projektverantwortlichen und der Mitarbeiter am Projekt inkl. entsprechender Nachweise zur Berufszulassung.
Hinweise:
Soweit vorstehend unter b) nicht ausdrücklich gefordert, sind im Teilnahmeantrag (Formblatt IV 304 F) unter „zu Ziff. III.2.3) – Technische Leistungsfähigkeit“ keine weiteren personenbezogenen Angaben, Erklärungen und Nachweise zum einzusetzenden Projektteam und zur Qualifikation und Erfahrung der zum Einsatz kommenden Teammitglieder zu machen. Die Vergabestelle beabsichtigt insoweit, personenbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise im Rahmen der Angebots- und Verhandlungsphase zu fordern, um diese in die Angebotswertung miteinzubeziehen.
Soweit vorstehend unter b) nicht ausdrücklich gefordert, sind im Teilnahmeantrag (Formblatt IV 304 F) unter „zu Ziff. III.2.3) – Technische Leistungsfähigkeit“ keine weiteren personenbezogenen Angaben, Erklärungen und Nachweise zum einzusetzenden Projektteam und zur Qualifikation und Erfahrung der zum Einsatz kommenden Teammitglieder zu machen. Die Vergabestelle beabsichtigt insoweit, personenbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise im Rahmen der Angebots- und Verhandlungsphase zu fordern, um diese in die Angebotswertung miteinzubeziehen.
Mindeststandards:
Zu a)
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die jeweils geforderte Mindestreferenz vollständig und für ein vergleichbares Bauvorhaben vorgelegt wird.
zu b)
s. Ziff. III.3.1).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung über 5 000 000 EUR für Personenschäden und über 5 000 000 EUR für Sachschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen, Versicherungsunternehmen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Berufshaftpflichtversicherung über 5 000 000 EUR für Personenschäden und über 5 000 000 EUR für Sachschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen, Versicherungsunternehmen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: S. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Kooperationen bzw. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Kooperationen bzw. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligung nicht beeinträchtigt wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligung nicht beeinträchtigt wird.
Sonstige besondere Bedingungen: S. Vergabeunterlagen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
§§ 30 und 32 Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG); bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben der §§ 1, 2, 30 und 32 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes ABKG erfüllt sind.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben der §§ 1, 2, 30 und 32 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes ABKG erfüllt sind.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Erneute Ausschreibung nach ohne Zuschlagserteilung abgeschlossenem Verfahren bei geplantem Baubeginn im Sommer 2016.
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die nach Maßgabe der Teilnahmebedingungen geeigneten Teilnehmer werden zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Die eingegangenen Teilnahmeanträge werden dabei in einem dreistufigen Verfahren geprüft: 1. Stufe – Prüfung der Vollständigkeit der geforderten Nachweise und Erklärungen. 2. Stufe – Vorliegen von Ausschlussgründen und Mindestanforderungen. 3. Stufe – Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit. Ein Rechtsanspruch auf Verhandlung besteht nicht.
Die nach Maßgabe der Teilnahmebedingungen geeigneten Teilnehmer werden zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Die eingegangenen Teilnahmeanträge werden dabei in einem dreistufigen Verfahren geprüft: 1. Stufe – Prüfung der Vollständigkeit der geforderten Nachweise und Erklärungen. 2. Stufe – Vorliegen von Ausschlussgründen und Mindestanforderungen. 3. Stufe – Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit. Ein Rechtsanspruch auf Verhandlung besteht nicht.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG), Abteilung Materialwirtschaft/Einkauf, FEM-E3, Holzmarktstr. 15-17, 10179 Berlin
Frau Meyer
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-06-27 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-26 📅
2016-02-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: FEM-E3/6301/16
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 250-457926
2016/S 024-038640
Zusätzliche Informationen
Die BVG führt das Vergabeverfahren im Namen und auf Rechnung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – Abt. VII – Verkehr durch und vertritt insoweit die Interessen des Landes Berlin.
Dem Verfahren liegt die Anwendung der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF – Ausgabe 2009) zugrunde.
Sämtliche Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung von der Vergabestelle, vertreten durch die BVG, Einkauf/Materialwirtschaft, Abteilung Einkauf, FEM-E3 (iPLZ 42200), Holzmarktstr. 15-17, 10179 Berlin, kostenlos zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden. Einen wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen bilden dabei die Formblätter der „Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau)“, die zu Informationszwecken vorab unter folgendem Link eingesehen werden können:
Sämtliche Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung von der Vergabestelle, vertreten durch die BVG, Einkauf/Materialwirtschaft, Abteilung Einkauf, FEM-E3 (iPLZ 42200), Holzmarktstr. 15-17, 10179 Berlin, kostenlos zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden. Einen wesentlichen Teil der Vergabeunterlagen bilden dabei die Formblätter der „Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau)“, die zu Informationszwecken vorab unter folgendem Link eingesehen werden können:
Die Vergabeplattform des Landes Berlin steht zur Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausdrücklich nicht zur Verfügung.
Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ (Formblatt IV 304 F) nebst der darin genannten weiteren Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie nebst Anlage 1 („Referenzen“) ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag kann bei der Vergabestelle (Kontaktstelle, s. Ziff. I.1) ausschließlich per E-Mail angefordert werden.
Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ (Formblatt IV 304 F) nebst der darin genannten weiteren Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie nebst Anlage 1 („Referenzen“) ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag kann bei der Vergabestelle (Kontaktstelle, s. Ziff. I.1) ausschließlich per E-Mail angefordert werden.
Teilnahmeanträge sind rechtsverbindlich unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung unter der Anschrift:
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG),
Einkauf/Materialwirtschaft,
Abteilung Einkauf, FEM-E3 (iPLZ 4220),
z. Hd. Frau Meyer,
Holzmarktstr. 15-17,
10179 Berlin
auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber übermittelt Informationen per E-Mail, Fax oder Post. Da Informationen an Bewerber und Bieter auch per E-Mail übermittelt werden, gehen Zeitverzögerungen wegen nicht geprüfter E-Mail-Post oder fehlender oder falscher E-Mail-Adresse und daraus resultierendem Fax- oder Postversands nicht zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber übermittelt Informationen per E-Mail, Fax oder Post. Da Informationen an Bewerber und Bieter auch per E-Mail übermittelt werden, gehen Zeitverzögerungen wegen nicht geprüfter E-Mail-Post oder fehlender oder falscher E-Mail-Adresse und daraus resultierendem Fax- oder Postversands nicht zu Lasten des Auftraggebers.
Fragen zu den Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 04.04.2016 per E-Mail an die Vergabestelle gerichtet werden. Rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen werden spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist allen Bewerbern per E-Mail erteilt, § 7 Abs. 3 VOF.
Fragen zu den Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 04.04.2016 per E-Mail an die Vergabestelle gerichtet werden. Rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen werden spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist allen Bewerbern per E-Mail erteilt, § 7 Abs. 3 VOF.
Fehlende Erklärungen oder Nachweise sind der Vergabestelle nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vollständig nachzureichen, § 11 Abs. 3 VOF. Werden Erklärungen oder Nachweise nicht bzw. nur unvollständig innerhalb der Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Fehlende Erklärungen oder Nachweise sind der Vergabestelle nach Aufforderung innerhalb von 6 Kalendertagen vollständig nachzureichen, § 11 Abs. 3 VOF. Werden Erklärungen oder Nachweise nicht bzw. nur unvollständig innerhalb der Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen bzw. Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Teilnahmeanträge, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Insoweit wird vorab insbesondere auf das Formblatt IV 309 F (auftragsbezogene Verpflichtungserklärung) als Bestandteil des Teilnahmeantrags hingewiesen sowie darüber hinaus auf das Formblatt IV 403 F (Besondere Vertragsbedingungen) als Teil der weiteren Vergabeunterlagen im Falle der Aufforderung zur Verhandlung und Angebotsabgabe.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen bzw. Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Teilnahmeanträge, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Insoweit wird vorab insbesondere auf das Formblatt IV 309 F (auftragsbezogene Verpflichtungserklärung) als Bestandteil des Teilnahmeantrags hingewiesen sowie darüber hinaus auf das Formblatt IV 403 F (Besondere Vertragsbedingungen) als Teil der weiteren Vergabeunterlagen im Falle der Aufforderung zur Verhandlung und Angebotsabgabe.
Mindestentlohnung und Tariftreue nach dem Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz (AVG Bln) sind zu beachten. Insoweit wird vorab insbesondere auf das Formblatt IV 308 F (auftragsbezogene Verpflichtungserklärung) als Bestandteil des Teilnahmeantrags hingewiesen sowie darüber hinaus auf das Formblatt IV 402 F (Besondere Vertragsbedingungen) als Teil der weiteren Vergabeunterlagen im Falle der Aufforderung zur Verhandlung und Angebotsabgabe.
Mindestentlohnung und Tariftreue nach dem Berliner Ausschreibungs-und Vergabegesetz (AVG Bln) sind zu beachten. Insoweit wird vorab insbesondere auf das Formblatt IV 308 F (auftragsbezogene Verpflichtungserklärung) als Bestandteil des Teilnahmeantrags hingewiesen sowie darüber hinaus auf das Formblatt IV 402 F (Besondere Vertragsbedingungen) als Teil der weiteren Vergabeunterlagen im Falle der Aufforderung zur Verhandlung und Angebotsabgabe.
Zur angemessenen Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und Berufsanfängern am Verfahren wird insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Kooperationen oder Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden, § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden, § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: S. Kontaktstelle, Ziff. I.1)
Quelle: OJS 2016/S 058-098224 (2016-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 058-098224
Kurze Beschreibung:
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Fernbusverkehr sind die vorhandenen Kapazitäten des Zentralen Omnibusbahnhofes Berlin (ZOB) aktuell sowie auch zukünftig nicht mehr ausreichend. Seit seiner Eröffnung im Jahre 1966 wurde der ZOB bisher lediglich provisorisch instandgesetzt. Das äußere Erscheinungsbild des
ZOB ist dementsprechend mittlerweile weder zeitgemäß noch entspricht es den heutigen Ansprüchen an einen modernen, übersichtlichen und serviceorientierten Busbahnhof.
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Fernbusverkehr sind die vorhandenen Kapazitäten des Zentralen Omnibusbahnhofes Berlin (ZOB) aktuell sowie auch zukünftig nicht mehr ausreichend. Seit seiner Eröffnung im Jahre 1966 wurde der ZOB bisher lediglich provisorisch instandgesetzt. Das äußere Erscheinungsbild des
ZOB ist dementsprechend mittlerweile weder zeitgemäß noch entspricht es den heutigen Ansprüchen an einen modernen, übersichtlichen und serviceorientierten Busbahnhof.
Gesamtwert des Auftrags: 749722.72 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 178-319490
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 058-098224
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
Die BVG beschafft im Namen und auf Rechnung des Landes Berlin.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Fernbusverkehr sind die vorhandenen Kapazitäten des Zentralen Omnibusbahnhofes Berlin (ZOB) aktuell sowie auch zukünftig nicht mehr ausreichend. Seit seiner Eröffnung im Jahre 1966 wurde der ZOB bisher lediglich provisorisch instandgesetzt. Das äußere Erscheinungsbild des
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Fernbusverkehr sind die vorhandenen Kapazitäten des Zentralen Omnibusbahnhofes Berlin (ZOB) aktuell sowie auch zukünftig nicht mehr ausreichend. Seit seiner Eröffnung im Jahre 1966 wurde der ZOB bisher lediglich provisorisch instandgesetzt. Das äußere Erscheinungsbild des
ZOB ist dementsprechend mittlerweile weder zeitgemäß noch entspricht es den heutigen Ansprüchen an einen modernen, übersichtlichen und serviceorientierten Busbahnhof.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wurde die Objektüberwachung/Bauoberleitung für die Bauarbeiten im 1.-3. BA vergeben, d.h. jeweils LPH 8 des Teil 3 HOAI 2013 (Objektplanung – „Gebäude und Innenräume“ iSd § 34 HOAI
2013, „Freianlagen“ iSd § 39 HOAI 2013 und „Verkehrsanlagen“ iSd § 47 HOAI 2013) sowie des Teil 4 HOAI 2013 (Fachplanung – „Technische Ausrüstung“ iSd § 55 HOAI 2013).
Ergänzend zu den jeweiligen Grundleistungen der LPH 8 der jeweiligen Leistungsbilder des Teil 3 HOAI 2013 (Objektplanung – „Gebäude und Innenräume“ iSd § 34 HOAI 2013, „Freianlagen“ iSd § 39 HOAI 2013 und
„Verkehrsanlagen“ iSd § 47 HOAI 2013) und des Teil 4 HOAI 2013 (Fachplanung – „Technische Ausrüstung“ iSd § 55 HOAI 2013) sind vom Auftragnehmer jeweils Besondere Leistungen entsprechend der jeweils
einschlägigen Anlagen zur HOAI 2013 zu erbringen.
Zusätzliche Informationen: Die BVG beschafft im Namen und auf Rechnung des Landes Berlin.
Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Erneute Ausschreibung nach ohne Zuschlagserteilung abgeschlossenem Verfahren bei geplantem Baubeginn im Sommer 2016.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrungen des eingesetzten Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 42
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Überwachungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 18
Gewichtung des Preises: 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-11 📅