Grundwasserschutzzusatzberatung in den Trinkwassergewinnungsgebieten der Kooperation Osnabrück-Wallenhorst gemäß „Niedersächsischem Kooperationsmodell“
Erbringung der Grundwasserschutzzusatzberatung in den Trinkwassergewinnungsgebieten der Kooperation Osnabrück-Wallenhorst: — Düstrup, — Thiene, — Wittefeld, — Lechtingen, — Pye-Hollage, — Lüstringen, — Powe für einen Zeitraum voraussichtlich vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2021 auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Schutz- und Beratungskonzeptes. Es wird darauf hingewiesen, dass das Schutz- und Beratungskonzept im Auftrag der Stadtwerke Osnabrück AG von einem Dienstleister erstellt wurde, dem es auch gestattet ist, sich zu bewerben. Die Beratung beinhaltet u. a. die Durchführung von einzelbetrieblichen und überbetrieblichen Beratungsgesprächen sowie die Durchführung von Düngeplanungen, die Beratung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die Vermittlung von Grundwasserschutzmaßnahmen im Rahmen eines vorgegebenen Budgets, die Durchführung von Erfolgskontrollen und die jährliche Darlegung der Zielerreichung gegenüber dem Auftraggeber, den Kooperationspartnern und dem Fördermittelgeber in Anlehnung an das Anwenderhandbuch für die Zusatzberatung Wasserschutz (NLWKN). Das Schutzkonzept wird im zweiten Verfahrensschritt (der Aufforderung zur Angebotsabgabe) zur Verfügung gestellt. Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.7.2007 (Nds. GVBI. Nr. 27/2007 S. 435) steht der Abschluss des Vertrags unter dem Vorbehalt der Zustimmung der an der Kooperation beteiligten bodenwirtschaftenden Personen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-19.
Auftragsbekanntmachung (2016-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle
Menge oder Umfang:
Grundwasserschutzzusatzberatung für den voraussichtlichen Zeitraum vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2021 auf Grundlage eines bereits erstellten Schutz- und Beratungskonzeptes.Der unten aufgeführte geschätzte Wert bezieht sich auf 5 Jahre. Aufgrund laufender Wasserrechts- und Wasserschutzgebietsverfahren ist ggf. eine Veränderung des Budgets möglich.Eckdaten:— 7 Wasserschutz- bzw. Trinkwassergewinnungsgebiete,— 2 Wasserversorgungsunternehmen,— 382 Betriebe,— Mittelwert der organischen N-Ausbringung liegt bei rund 130 kg N/ha,— 5 315 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, davon rund 83 % Acker und 17 % Grünland.600 000
Grundwasserschutzzusatzberatung für den voraussichtlichen Zeitraum vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2021 auf Grundlage eines bereits erstellten Schutz- und Beratungskonzeptes.Der unten aufgeführte geschätzte Wert bezieht sich auf 5 Jahre. Aufgrund laufender Wasserrechts- und Wasserschutzgebietsverfahren ist ggf. eine Veränderung des Budgets möglich.Eckdaten:— 7 Wasserschutz- bzw. Trinkwassergewinnungsgebiete,— 2 Wasserversorgungsunternehmen,— 382 Betriebe,— Mittelwert der organischen N-Ausbringung liegt bei rund 130 kg N/ha,— 5 315 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, davon rund 83 % Acker und 17 % Grünland.600 000
Gesamtwert des Auftrags: 600 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Osnabrück AG
Postanschrift: Alte Poststraße 9
Postleitzahl: 49074
Postort: Osnabrück
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-osnabrueck.de🌏
E-Mail: dennis.schroeder@stw-os.de📧
Telefon: +49 54120022366📞
Fax: +49 54120023126 📠
1. Zustimmung der bodenbewirtschaftenden Personen:
Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.9.2007 (Nds. GVBl. Nr. 27/2007 S. 435) steht der Abschluss des Vertrags unter dem Vorbehalt der Zustimmung der an der Kooperation beteiligten bodenbewirtschaftenden Personen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Ausschreibung aufzuheben und den Zuschlag nicht zu erteilen, sofern die bodenbewirtschaftenden Personen der Beauftragung des Unternehmens, welches das in Bezug auf die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntzugebenden Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot unterbreitet, nicht zustimmt.
2. Teilnahmewettbewerb:
Der Teilnahmeantrag hat die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Nachweise zu enthalten – bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied. Die Erklärungen und Nachweise sind in der angegebenen Reihenfolge (1)-(16) zusammenzufassen und als ganzes, durchnummeriertes Dokument abzugeben. Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben.
Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem unter IV.3.4) genannten Termin in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Vergabe Grundwasserschutzzusatzberatung – Teilnahmeantrag“ bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Maßgeblich zur Fristwahrung ist der Eingang bei der unter I.1) genannten Stelle, nicht der Poststempel. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge sowie elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
Fehlen Unterlagen in einem Teilnahmeantrag, behält sich die Stadtwerke Osnabrück AG eine Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten.
Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzte Form (vereidigter Dolmetscher) vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Die Stadtwerke Osnabrück AG behält sich vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmeantrag gemachten Erklärungen abzufordern.
1. Zustimmung der bodenbewirtschaftenden Personen:
Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.9.2007 (Nds. GVBl. Nr. 27/2007 S. 435) steht der Abschluss des Vertrags unter dem Vorbehalt der Zustimmung der an der Kooperation beteiligten bodenbewirtschaftenden Personen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Ausschreibung aufzuheben und den Zuschlag nicht zu erteilen, sofern die bodenbewirtschaftenden Personen der Beauftragung des Unternehmens, welches das in Bezug auf die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntzugebenden Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot unterbreitet, nicht zustimmt.
2. Teilnahmewettbewerb:
Der Teilnahmeantrag hat die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Nachweise zu enthalten – bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied. Die Erklärungen und Nachweise sind in der angegebenen Reihenfolge (1)-(16) zusammenzufassen und als ganzes, durchnummeriertes Dokument abzugeben. Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben.
Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem unter IV.3.4) genannten Termin in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Vergabe Grundwasserschutzzusatzberatung – Teilnahmeantrag“ bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Maßgeblich zur Fristwahrung ist der Eingang bei der unter I.1) genannten Stelle, nicht der Poststempel. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge sowie elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
Fehlen Unterlagen in einem Teilnahmeantrag, behält sich die Stadtwerke Osnabrück AG eine Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten.
Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzte Form (vereidigter Dolmetscher) vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Die Stadtwerke Osnabrück AG behält sich vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmeantrag gemachten Erklärungen abzufordern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung der Grundwasserschutzzusatzberatung in den Trinkwassergewinnungsgebieten der Kooperation Osnabrück-Wallenhorst:
— Düstrup,
— Thiene,
— Wittefeld,
— Lechtingen,
— Pye-Hollage,
— Lüstringen,
— Powe
für einen Zeitraum voraussichtlich vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2021 auf der Grundlage eines bereits vorliegenden Schutz- und Beratungskonzeptes.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Schutz- und Beratungskonzept im Auftrag der Stadtwerke Osnabrück AG von einem Dienstleister erstellt wurde, dem es auch gestattet ist, sich zu bewerben.
Die Beratung beinhaltet u. a. die Durchführung von einzelbetrieblichen und überbetrieblichen Beratungsgesprächen sowie die Durchführung von Düngeplanungen, die Beratung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die Vermittlung von Grundwasserschutzmaßnahmen im Rahmen eines vorgegebenen Budgets, die Durchführung von Erfolgskontrollen und die jährliche Darlegung der Zielerreichung gegenüber dem Auftraggeber, den Kooperationspartnern und dem Fördermittelgeber in Anlehnung an das Anwenderhandbuch für die Zusatzberatung Wasserschutz (NLWKN).
Die Beratung beinhaltet u. a. die Durchführung von einzelbetrieblichen und überbetrieblichen Beratungsgesprächen sowie die Durchführung von Düngeplanungen, die Beratung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, die Vermittlung von Grundwasserschutzmaßnahmen im Rahmen eines vorgegebenen Budgets, die Durchführung von Erfolgskontrollen und die jährliche Darlegung der Zielerreichung gegenüber dem Auftraggeber, den Kooperationspartnern und dem Fördermittelgeber in Anlehnung an das Anwenderhandbuch für die Zusatzberatung Wasserschutz (NLWKN).
Das Schutzkonzept wird im zweiten Verfahrensschritt (der Aufforderung zur Angebotsabgabe) zur Verfügung gestellt.
Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.7.2007 (Nds. GVBI. Nr. 27/2007 S. 435) steht der Abschluss des Vertrags unter dem Vorbehalt der Zustimmung der an der Kooperation beteiligten bodenwirtschaftenden Personen.
Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.7.2007 (Nds. GVBI. Nr. 27/2007 S. 435) steht der Abschluss des Vertrags unter dem Vorbehalt der Zustimmung der an der Kooperation beteiligten bodenwirtschaftenden Personen.
Menge oder Umfang:
Grundwasserschutzzusatzberatung für den voraussichtlichen Zeitraum vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2021 auf Grundlage eines bereits erstellten Schutz- und Beratungskonzeptes.
Der unten aufgeführte geschätzte Wert bezieht sich auf 5 Jahre. Aufgrund laufender Wasserrechts- und Wasserschutzgebietsverfahren ist ggf. eine Veränderung des Budgets möglich.
Eckdaten:
— 7 Wasserschutz- bzw. Trinkwassergewinnungsgebiete,
— 2 Wasserversorgungsunternehmen,
— 382 Betriebe,
— Mittelwert der organischen N-Ausbringung liegt bei rund 130 kg N/ha,
— 5 315 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, davon rund 83 % Acker und 17 % Grünland.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) „Gewässerschutzprogramm Landbewirtschaftung“.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
7 Wasserschutz – bzw. Trinkwassergewinnungsgebiete in Stadt und Landkreis Osnabrück.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers wird anhand folgender Nachweise und Erklärungen geprüft:
1.) Der Bewerber hat darzulegen, wer sich um den Auftrag bewirbt, also ob es sich um einen Einzelbieter oder eine Bietergemeinschaft handelt.
2.) Vorlage einer Unternehmensdarstellung, die insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung, die Mitarbeiterzahl, die Gesellschaftsstruktur, ggf. die Konzernzugehörigkeit, etwaige Niederlassungen und Beteiligungen an anderen einschlägigen Unternehmen umfasst. Angabe zur Unternehmensgröße, also Anzahl der festangestellten Mitarbeiter, aufgeteilt nach Berufsgruppen.
2.) Vorlage einer Unternehmensdarstellung, die insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung, die Mitarbeiterzahl, die Gesellschaftsstruktur, ggf. die Konzernzugehörigkeit, etwaige Niederlassungen und Beteiligungen an anderen einschlägigen Unternehmen umfasst. Angabe zur Unternehmensgröße, also Anzahl der festangestellten Mitarbeiter, aufgeteilt nach Berufsgruppen.
3.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig).
4.) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft (Gültigkeit bis zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbs).
5.) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden.
6.) Eigenerklärung, dass die Bestimmungen des „Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz– NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013 vom 7.11.2013) eingehalten werden. Sollte in Bezug auf die dort in § 4 benannten Standards ein anderweitiger, bundesweit für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag bestehen, kommt dieser ergänzend zur Anwendung.
6.) Eigenerklärung, dass die Bestimmungen des „Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz– NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013 vom 7.11.2013) eingehalten werden. Sollte in Bezug auf die dort in § 4 benannten Standards ein anderweitiger, bundesweit für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag bestehen, kommt dieser ergänzend zur Anwendung.
7.) Erklärung über das Einverständnis darüber, dass im Einvernehmen mit dem Auftraggeber gem. § 15 Abs. 3 SektVO für den Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe eine Angebotsfrist von 10 Kalendertagen vereinbart wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird anhand folgender Nachweise und Erklärungen geprüft:
8.) Vorlage der GuV-Rechnungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; Ausweis der Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung. Besteht ein Unternehmen noch nicht 3 Jahre, sind bestehende GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
8.) Vorlage der GuV-Rechnungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre; Ausweis der Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung. Besteht ein Unternehmen noch nicht 3 Jahre, sind bestehende GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.
9.) Eigenerklärung des Unternehmens darüber, in welchen Teilbereichen (Art) und in welchem Umfang (Auftragswert) im Auftragsfall die Beauftragung von Nachunternehmern vorgesehen ist. Der Name des Nachunternehmers muss genannt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische Leistungsfähigkeit wird anhand folgender Nachweise und Erklärungen geprüft:
10.) Nachweis (Referenzen) über die Erfahrungen entsprechend des konkreten Ausschreibungsgegenstands der letzten 3 Jahre. Die Referenzprojekte müssen sich auf die unter Ziffer II.1.5) beschriebenen Aufgaben beziehen und vorrangig bei in Deutschland wirtschaftlich aktiven Wasserversorgungunternehmen oder nachrangig bei Unternehmen im öffentlichen Dienst oder mit Projektbezug zum deutschen Wirtschaftsraum durchgeführt worden sein.
10.) Nachweis (Referenzen) über die Erfahrungen entsprechend des konkreten Ausschreibungsgegenstands der letzten 3 Jahre. Die Referenzprojekte müssen sich auf die unter Ziffer II.1.5) beschriebenen Aufgaben beziehen und vorrangig bei in Deutschland wirtschaftlich aktiven Wasserversorgungunternehmen oder nachrangig bei Unternehmen im öffentlichen Dienst oder mit Projektbezug zum deutschen Wirtschaftsraum durchgeführt worden sein.
Bei den Referenzen kann es sich um Eigenerklärungen handeln. In diesem Fall hat der Bewerber folgende Angaben zumachen:
— Angabe des Zeitraums, in dem die Leistungen erbracht wurden,
— Umfang des Projekts,
— Grobe Skizzierung der durchgeführten Aufgaben,
— Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers für etwaige Nachfragen durch die Stadtwerke Osnabrück AG.
11.) Eigenerklärung des Unternehmens über die vorhandene technische Ausrüstung (inkl. IT).
12.) Eigenerklärung des Unternehmens über den vorgesehenen Projektverantwortlichen sowie die übrigen Mitglieder des Projektteams unter Angabe der jeweiligen beruflichen Qualifikation. Der Projektverantwortliche muss die notwendige Beratungskompetenz durch einen Hochschulabschluss in den Fachgebieten Agrarwissenschaften, Agrarökologie bzw. Geologie mit hydrogeologischen Kenntnissen mit entsprechender Zusatzqualifikation oder mindestens 3-jähriger Berufserfahrung als Wasserschutzzusatzberater nachweisen. Möglichst alle Mitglieder des Projektteams, mindestens aber der Projektleiter, der Berater mit direktem Landwirtekontakt und die Ansprechpartner für den Auftraggeber, müssen die deutsche Sprache fließend beherrschen.
12.) Eigenerklärung des Unternehmens über den vorgesehenen Projektverantwortlichen sowie die übrigen Mitglieder des Projektteams unter Angabe der jeweiligen beruflichen Qualifikation. Der Projektverantwortliche muss die notwendige Beratungskompetenz durch einen Hochschulabschluss in den Fachgebieten Agrarwissenschaften, Agrarökologie bzw. Geologie mit hydrogeologischen Kenntnissen mit entsprechender Zusatzqualifikation oder mindestens 3-jähriger Berufserfahrung als Wasserschutzzusatzberater nachweisen. Möglichst alle Mitglieder des Projektteams, mindestens aber der Projektleiter, der Berater mit direktem Landwirtekontakt und die Ansprechpartner für den Auftraggeber, müssen die deutsche Sprache fließend beherrschen.
13.) Darstellung des Unternehmens darüber, wie im Auftragsfall sichergestellt wird, dass jederzeit ein Mitglied des Projektteams innerhalb von 8 Stunden vor Ort im Beratungsgebiet sein kann.
14.) Eine Erklärung, dass die unter Ziffer II.3) geforderte Frist für die Durchführung des Auftrages eingehalten werden kann.
15.) Nachweis darüber, dass einschlägige Kenntnisse über die naturräumlichen, hydrologischen und hydrogeologischen sowie bodenkundlichen und landwirtschaftlichen Verhältnisse vorliegen, wie sie im Projektgebiet anzutreffen sind.
16.) Nachweis umfangreicher Datenbank- und GIS-Kenntnisse im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen zusammen mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern zu unterzeichnende Erklärung darüber abgeben, dass alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Gleichzeitighaben sie einen dem Auftraggeber gegenüber bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Ebenso haben sie anzugeben wie im Auftragsfall die Arbeitsteilung zwischen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft erfolgen soll. Mitglieder einer Bietergemeinschaft dürfen sich nicht durch eine weitere Bewerbung (Einzelbewerbung oder als Mitglied in einer weiteren Bietergemeinschaft) an diesem Verfahren beteiligen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach beworben haben, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip von weiteren Verfahren auszuschließen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften müssen zusammen mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern zu unterzeichnende Erklärung darüber abgeben, dass alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften. Gleichzeitighaben sie einen dem Auftraggeber gegenüber bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Ebenso haben sie anzugeben wie im Auftragsfall die Arbeitsteilung zwischen den Mitgliedern der Bietergemeinschaft erfolgen soll. Mitglieder einer Bietergemeinschaft dürfen sich nicht durch eine weitere Bewerbung (Einzelbewerbung oder als Mitglied in einer weiteren Bietergemeinschaft) an diesem Verfahren beteiligen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach beworben haben, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip von weiteren Verfahren auszuschließen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Dennis Schröder
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Zustimmung der bodenbewirtschaftenden Personen:
Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.9.2007 (Nds. GVBl. Nr. 27/2007 S. 435) steht der Abschluss des Vertrags unter dem Vorbehalt der Zustimmung der an der Kooperation beteiligten bodenbewirtschaftenden Personen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Ausschreibung aufzuheben und den Zuschlag nicht zu erteilen, sofern die bodenbewirtschaftenden Personen der Beauftragung des Unternehmens, welches das in Bezug auf die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntzugebenden Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot unterbreitet, nicht zustimmt.
Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Finanzhilfe zum kooperativen Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.9.2007 (Nds. GVBl. Nr. 27/2007 S. 435) steht der Abschluss des Vertrags unter dem Vorbehalt der Zustimmung der an der Kooperation beteiligten bodenbewirtschaftenden Personen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Ausschreibung aufzuheben und den Zuschlag nicht zu erteilen, sofern die bodenbewirtschaftenden Personen der Beauftragung des Unternehmens, welches das in Bezug auf die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntzugebenden Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot unterbreitet, nicht zustimmt.
2. Teilnahmewettbewerb:
Der Teilnahmeantrag hat die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Nachweise zu enthalten – bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied. Die Erklärungen und Nachweise sind in der angegebenen Reihenfolge (1)-(16) zusammenzufassen und als ganzes, durchnummeriertes Dokument abzugeben. Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben.
Der Teilnahmeantrag hat die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Erklärungen und Nachweise zu enthalten – bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied. Die Erklärungen und Nachweise sind in der angegebenen Reihenfolge (1)-(16) zusammenzufassen und als ganzes, durchnummeriertes Dokument abzugeben. Der Teilnahmeantrag ist zu unterschreiben.
Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem unter IV.3.4) genannten Termin in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Vergabe Grundwasserschutzzusatzberatung – Teilnahmeantrag“ bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Maßgeblich zur Fristwahrung ist der Eingang bei der unter I.1) genannten Stelle, nicht der Poststempel. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge sowie elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
Der Teilnahmeantrag ist bis zu dem unter IV.3.4) genannten Termin in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Vergabe Grundwasserschutzzusatzberatung – Teilnahmeantrag“ bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Maßgeblich zur Fristwahrung ist der Eingang bei der unter I.1) genannten Stelle, nicht der Poststempel. Verspätet eingegangene Teilnahmeanträge sowie elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
Fehlen Unterlagen in einem Teilnahmeantrag, behält sich die Stadtwerke Osnabrück AG eine Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten.
Fehlen Unterlagen in einem Teilnahmeantrag, behält sich die Stadtwerke Osnabrück AG eine Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten.
Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzte Form (vereidigter Dolmetscher) vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzte Form (vereidigter Dolmetscher) vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Die Stadtwerke Osnabrück AG behält sich vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmeantrag gemachten Erklärungen abzufordern.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2, 3 und 4 GWB spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Quelle: OJS 2016/S 205-372025 (2016-10-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung der Grundwasserschutzzusatzberatung in den Trinkwassergewinnungsgebieten der Kooperation
Osnabrück-Wallenhorst:
— Düstrup;
— Thiene;
— Wittefeld;
— Lechtingen;
— Pye-Hollage;
— Lüstringen;
— Powe
für einen Zeitraum voraussichtlich vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2021 auf der Grundlage eines bereits
vorliegenden Schutz- und Beratungskonzeptes.
Die Beratung beinhaltet u. a. die Durchführung von einzelbetrieblichen und überbetrieblichen
Beratungsgesprächen sowie die Durchführung von Düngeplanungen, die Beratung zum Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln, die Vermittlung von Grundwasserschutzmaßnahmen im Rahmen eines vorgegebenen
Budgets, die Durchführung von Erfolgskontrollen und die jährliche Darlegung der Zielerreichung gegenüber dem
Auftraggeber, den Kooperationspartnern und dem Fördermittelgeber in Anlehnung an das Anwenderhandbuch
für die Zusatzberatung Wasserschutz (NLWKN).
Erbringung der Grundwasserschutzzusatzberatung in den Trinkwassergewinnungsgebieten der Kooperation
Osnabrück-Wallenhorst:
— Düstrup;
— Thiene;
— Wittefeld;
— Lechtingen;
— Pye-Hollage;
— Lüstringen;
für einen Zeitraum voraussichtlich vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2021 auf der Grundlage eines bereits
vorliegenden Schutz- und Beratungskonzeptes.
Die Beratung beinhaltet u. a. die Durchführung von einzelbetrieblichen und überbetrieblichen
Beratungsgesprächen sowie die Durchführung von Düngeplanungen, die Beratung zum Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln, die Vermittlung von Grundwasserschutzmaßnahmen im Rahmen eines vorgegebenen
Budgets, die Durchführung von Erfolgskontrollen und die jährliche Darlegung der Zielerreichung gegenüber dem
Auftraggeber, den Kooperationspartnern und dem Fördermittelgeber in Anlehnung an das Anwenderhandbuch
für die Zusatzberatung Wasserschutz (NLWKN).
Grundwasserschutzzusatzberatung für den voraussichtlichen Zeitraum vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2021 auf
Grundlage eines bereits erstellten Schutz- und Beratungskonzeptes.
Der unten aufgeführte geschätzte Wert bezieht sich auf 5 Jahre. Aufgrund laufender Wasserrechts- und
Wasserschutzgebietsverfahren ist ggf. eine Veränderung des Budgets möglich.
Eckdaten:
— 7 Wasserschutz- bzw. Trinkwassergewinnungsgebiete;
— 2 Wasserversorgungsunternehmen;
— 382 Betriebe;
— Mittelwert der organischen N-Ausbringung liegt bei rund 130 kg N/ha;
— 5 315 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, davon rund 83 % Acker und 17 % Grünland.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) „Gewässerschutzprogramm Landbewirtschaftung“.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-12 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Telefon: +49 4131152943📞
Internetadresse: www.mi.niedersachsen.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 072-137932 (2017-04-07)