Gruppenbetreuung zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in Cottbuser Schulen
Der Schulträger stellt gemäß § 68 Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 Satz 2 BbgSchulG das sonstige Personal an der Schule bereit. Dieses Personal nimmt an der Schule gruppenbezogene erzieherische, therapeutische, pflegerische, technische oder verwaltende Aufgaben überwiegend außerhalb des Unterrichts wahr. Die Formulierung – außerhalb des Unterrichts – ist so zu verstehen, dass die betreffende Person selbst keinen Unterricht oder unmittelbar den Unterricht unterstützende Maßnahmen leistet. Die vom sonstigen Personal ausgeführten Tätigkeiten erfolgen zeitweilig und für mehrere Schüler an der Schule. Das sonstige Personal ist von der Schulleitung flexibel einsetzbar und arbeitet in der Regel auf Anforderung. Sie unterstützen das pädagogische Personal bei der Betreuung, pflegerischen Versorgung sowie bei der Therapie der Schüler. Gruppenbetreuer arbeiten immer nach Anleitung der zuständigen Lehrkräfte. Sie unterstützen das schulische Personal bei der Betreuung von Schülerinnen und Schülern unter Berücksichtigung der jeweiligen Lernvoraussetzungen.
Gruppenbetreuer sind für mehrere Kinder zuständig und in verschiedenen Klassen einsetzbar. Jährlich wird nach Abschluss der Förderausschussverfahren und der Festlegung zur Klassenbildung für das neue Schuljahr die Anzahl der Gruppenbetreuer festgelegt, die zu Beginn des neuen Schuljahres in der Schule zum Einsatz kommen.
Die Gruppenbetreuung soll ab Schuljahresbeginn 2016 in derzeit geplanten 19 Schulen – getrennt nach Grundschulen,
Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Förderschulen – erfolgen.
Die Leistung wird daher in 5 Lose unterteilt.
Das Stundenbudget wird je nach Schulobjekt pro Woche in unterschiedlichen Mengen vorgegeben.
Die Leistung umfasst:
1. Erzieherische Aufgaben, wie:
— Betreuung während des Tagesablaufes in der Schule;
— Unterstützung bei der Gestaltung sozialer Kontakte;
— Hilfe in besonderen Belastungssituationen zur Entspannung.
2. Pflegerische Aufgaben, wie:
— Begleitung zu allen Unterrichtsgängen, Wandertagen, Schulfahrten, Klassenwechsel;
— Hilfe bei der Selbstbedienung und Selbstversorgung;
— Hilfe beim An- und Auskleiden;
— Hilfe bei der Nahrungsaufnahme;
— Hilfe bei der Bewältigung von gravierenden Bewegungseinschränkungen (z. B. Rollstuhlfahrer);
— Begleitung zur/zum Physiotherapie, Logopädie, Therapeutischen Schwimmen, Reiten;
— Hilfe bei der persönlichen Hygiene (Toilette, Waschen, Zähne putzen);
— Hilfe bei Lagerungswechsel bei schwerstmehrfach behinderten Kindern;
— Betreuung/Beaufsichtigung im Pflegebett, ggf. nach Krampfanfall.
3. Therapeutische Aufgaben, wie:
— Training von wiederkehrenden Handlungsabläufen;
— Hilfe beim Einsatz von Kommunikationshilfen;
— Hilfen bei Hör-/Sprachproblemen;
— Hilfe bei der fachgerechten Anwendung von Heil- und Hilfsmitteln (An- und Ablegen von Orthesen, Therapiestuhl, Stehtrainer);
— Hilfen bei Benutzung von unterrichtsspezifischen Hilfsmitteln und Materialien.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-03-01
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Auftragsbekanntmachung
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2016-05-11
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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