GS Tool-Nachfolge

Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts

Das Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beendet zum Jahresende 2016 den Support des GSTools. Ein ordnungsgemäßer Einsatz des GSTools ist folglich ab 2017 nicht mehr möglich. Der Auftraggeber beabsichtigt daher, für sich und seine Träger einen Rahmenvertrag über eine Laufzeit von 4 Jahren für ein Nachfolgeprodukt abzuschließen. Neben der Bereitstellung von Lizenzen soll der Rahmenvertrag auch Leistungen über Customizing, Rollout, Schulungen und Support enthalten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-15 Auftragsbekanntmachung
2017-10-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-08-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sicherheitssoftwarepaket
Kurze Beschreibung:
Das Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beendet zum Jahresende 2016 den Support des GSTools. Ein ordnungsgemäßer Einsatz des GSTools ist folglich ab 2017 nicht mehr möglich. Der Auftraggeber beabsichtigt daher, für sich und seine Träger einen Rahmenvertrag über eine Laufzeit von 4 Jahren für ein Nachfolgeprodukt abzuschließen. Neben der Bereitstellung von Lizenzen soll der Rahmenvertrag auch Leistungen über Customizing, Rollout, Schulungen und Support enthalten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sicherheitssoftwarepaket 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Kontakt
Internetadresse: http://www.dataport.de 🌏
E-Mail: dataportvergabe4091@dataport.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dataport.de/unsereloesungen/beratungundservice/Seiten/vergabeverfahren.aspx 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 160-289365
ABl. S-Ausgabe: 160
Zusätzliche Informationen
Für den Nachweis der Eignung hat der Bewerber mehrere Unterlagen auszufüllen und einzureichen. Diese sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffung umfasst folgende Bestandteile:
— Software-Lizenz(en);
— Softwarepflege (funktionale Updates insb. Bereitstellung aktualisierter Metadaten des BSI-Grundschutzkataloges, Sicherheitspatches;
— Support (insbesondere technischer Third-Level-Support);
— Optionaler First-Level-Support (UserHelpDesk) bzw. Second-Level-Support;
— Schulungen (insb. für Administratoren, Key-User und Endanwender);
— Personelle Unterstützung beim Aufbau und insbesondere beim Customizing der Lösung(en), gegebenenfalls auch als Einzelabrufe durch unsere Kunden zur Anpassung der jeweiligen Mandanten.
Die Wartung und der Support der Lösung muss über mindestens 4 Jahre nach Auftragserteilung sichergestellt sein.
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Für den Nachweis der Eignung hat der Bewerber mehrere Unterlagen auszufüllen und einzureichen. Diese sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Anlage 1 Unternehmensbeschreibung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Anlage 2 Umsatzentwicklung.
Mindeststandards:
Geforderter Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 400 000 EUR p. a.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anlage 3 Referenzen
Anlage 4 Erklärung Beschäftigtenzahl
Anlage 5 Qualitäts-/ IT-Sicherheitsmanagement.
Mindeststandards:
Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er in der Nutzwertanalyse zumindest einen Gesamtnutzwert von 150 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 400 Punkten erreicht und die obigen Mindestkriterien erfüllt.
Zusätzlich wird die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in folgenden Fällen verneint:
Die Anlage 3 Referenzliste enthält kein im Wesentlichen vergleichbares Referenzprojekt.
In der Anlage 4 Erklärung Beschäftigtenzahl liegen die Zahlen des dritten Geschäftsjahrs jeweils 30 % oder mehr unterhalb des ersten Geschäftsjahrs.
In der Anlage 5 Qualitäts-und IT-Sicherheitsmanagement konnten keine geeigneten QM-Maßnahmen und/oder keine geeigneten IT-Sicherheitsmaßnahmen nachgewiesen werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Deutschsprachiges Personal bei der Auftragsdurchführung, insbesondere beim Support.
2) keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung.
3) Erklärungen zum Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG).
4) Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung.
5) Das im Rahmen des technischen Supports (bspw. für Pilotierung, Third Level Support) eingesetzte Personal hat der Sicherheitsüberprüfung nach § 34 Hamburger Sicherheitsüberprüfungsgesetz zuzustimmen, sofern das Personal vor Ort oder im Rahmen einer vereinbarten Fernwartung administrativ tätig wird/ werden muss.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Umsatzentwicklung 20 %
Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes 50 %
Beschäftigtenzahlen 20 %
Qualitäts- und IT-Sicherheitsmanagement 10 %
Details zur Bewertung sind in den Vergabeunterlagen, dort in dem Dokument „Teilnahmeunterlage“, beschrieben.
Mindestanforderung:
Geforderter Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 400 000 EUR pro Jahr.
Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig, wenn er in der Nutzwertanalyse hinsichtlich der Bewertungskriterien zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zumindest einen Gesamtnutzwert von 150 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 400 Punkten erreicht.
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Zusätzlich wird die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in folgenden Fällen verneint:
Die Anlage 3 Referenzliste enthält kein im Wesentlichen vergleichbares Referenzprojekt (siehe im Einzelnen unten).
In der Anlage 4 Erklärung Beschäftigtenzahl liegen die Zahlen des dritten Geschäftsjahrs jeweils 30 % oder mehr unterhalb des ersten Geschäftsjahrs.
In der Anlage 5 Qualitäts-und IT-Sicherheitsmanagement konnten keine geeigneten QM-Maßnahmen und/oder keine geeigneten IT-Sicherheitsmaßnahmen nachgewiesen werden.
Für jedes Los werden mindestens drei geeignete Bewerber mit der höchsten Benotung zu Vertragsverhandlungen aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, weitere Unternehmen zu Vertragsverhandlungen aufzufordern, wenn die Art bzw. Anzahl der Bewerbungen dies begründet. Die Bewerber, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu Verhandlungen aufgefordert werden sollen, werden darüber benachrichtigt. Die übrigen Bewerber erhalten eine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung.
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Details siehe Vergabeunterlagen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dataport.de/unsereloesungen/beratungundservice/Seiten/vergabeverfahren.aspx 🌏
Postanschrift: Billstraße 82
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Kontaktperson: Raum 310, Geschäftszimmer
Land: Hamburg 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Erkennt ein Bewerber Fehler/ Unklarheiten/ Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
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Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Nr.4.1 der Teilnahmeunterlage genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr. 4.2.1 der Teilnahmeunterlage genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1. der Teilnahmeunterlage aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor.Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 der Teilnahmeunterlage aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
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Zusätzliche Mitteilungspflichten:
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies über die unter Nr. 4.2.1. der Teilnahmeunterlage angeführte E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.
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Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Antragsdeckblatt nachträglich in Frage stellt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640 📞
Fax: +49 431988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.
Quelle: OJS 2016/S 160-289365 (2016-08-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-10-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 195-401148
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 160-289365
ABl. S-Ausgabe: 195

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Software-Lizenz(en),
— Softwarepflege (funktionale Updates insb. Bereitstellung aktualisierter Metadaten des BSI-Grundschutzkataloges, Sicherheitspatches,
— Support (insbesondere technischer Third-Level-Support),
— Optionaler First-Level-Support (UserHelpDesk) bzw. Second-Level-Support,
— Schulungen (insb. für Administratoren, Key-User und Endanwender),

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Gewichtung des Preises: 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-10-09 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet,darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, sogehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Mehr anzeigen
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1. der Teilnahmeunterlage aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 der Teilnahmeunterlage aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2017/S 195-401148 (2017-10-09)