GSM-R Berliner SBahn

S-Bahn Berlin GmbH (Bukr 20)

Ausrüstung mit Bahnfunk GSM-R der Baureihen 480, 481, 485.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-04-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Menge oder Umfang: Ausrüstung von 720 Führerständen (siehe Systembeschreibung).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: S-Bahn Berlin GmbH (Bukr 20)
Postanschrift: Elisabeth-Schwarzhaupt-Platz
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: martin.guenther@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 5713931519 📞
Fax: +49 6926521004 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-01 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 070-123146
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
Alle Nachweise und Erklärungen zu III.2.1)-2.3) sind mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache einzureichen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Ausrüstung mit Bahnfunk GSM-R der Baureihen 480, 481, 485.
Es werden Varianten akzeptiert
Referenznummer: 16TEE21053
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 12439 Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) oder gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes des Bewerbers.
Nachweis einer Betriebshaftplichtversicherung.
Erklärung über das Nichzutreffen der Eröffnung oder beantragten Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren, gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens oder Ablehnung eines dieser Verfahren mangels Masse.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber;
Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001 ff.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft (10 % Vertragswert);
Gewährleistungsbürgschaft (5 % Vertragswert).
Sonstige besondere Bedingungen:
Ggf. können nur DB zugelassene Geräte verwendet werden. (genaueres im Lastenheft).

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Günther, Martin
Name: Deutsche Bahn AG, Vorstandsressort Finanzen/Controlling, Beschaffungsmanagement Umbauprojekte (intern)
Postanschrift: Pionierstraße 10
Postort: Minden
Postleitzahl: 32423

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-09-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 070-123146 (2016-04-01)