Gutachten Energieeffizienzgesetz
Zur Umsetzung der Ziele des Energiekonzepts hat das Bundeskabinett am 3.12.2014 mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) ein Maßnahmenprogramm für den Zeitraum bis 2020 verabschiedet, das substantielle Fortschritte bei der Verbesserung der Energieeffizienz und der Senkung des Energieverbrauchs bewirken soll. Bestandteil des NAPE ist auch der Prüfauftrag, ob zu seiner wirksamen Umsetzung ein Energieeffizienz-gesetz geschaffen werden soll. Ein solches Energieeffizienzgesetz könnte der Bündelung bestehender Vorschriften aus den Bereichen Gebäude, Unternehmen und Produkte, der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Ziele und der Evaluierung der Energieeffizienzpolitk dienen. Darüber hinaus plant das BMWi, Mitte 2016 ein Grünbuch Energieeffizienz zu konsultieren. Dieses soll die strategischen Herausforderungen der Effizienzpolitik analysieren. Im Rahmen der Diskussion stellt der mögliche Beitrag eines Energieeffizienzgesetzes für die Zielerreichung der Energiewende einen Themenschwerpunkt dar. In diesem Rahmen soll auch der Frage nach einer rechtlichen Verankerung des Efficiency First-Prinzips nachgegangen werden. Das Gutachten Energieeffizienzgesetz soll für diese Diskussion eine wissenschaftliche Grundlage schaffen und so mittelbar das BMWi bei der mittel- bis langfristigen Weiterentwicklung des energieeffizienzrechtlichen Rahmens unterstützen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-20.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-04-20
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Auftragsbekanntmachung
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2016-09-26
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Ergänzende Angaben
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