Gutachterliche Untersuchung der DVOR-/VOR-Problematik im Kontext des Ausbaus der Windenergienutzung

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Moderne Windenergieanlagen (WEA) können aufgrund ihrer Gesamtanlagenhöhe und ihrer Eigenschaft als dynamische Hindernisse je nach Anlagenstandort die Signalqualität von Flug-Navigationsanlagen (vor allem UKW-Doppler-Drehfunkfeuer (DVOR) sowie „Einfach-VOR“ (VOR)) beeinflussen.
Im Zusammenhang mit den Anforderungen der Luftverkehrssicherheit gilt der Anlagenschutzbereich um DVOR und VOR-Navigationsanlagen als Raum, innerhalb dessen Windenergieanlagen die von Flugsicherungsanlagen abgestrahlten Signale regelmäßig in nicht akzeptabler Weise stören können, so dass vertiefte Einzelfalluntersuchungen erforderlich sind. Nach dem Europäischen Anleitungsmaterial zum Umgang mit Anlagenschutzbereichen (ICAO EUR Doc 015, November 2015) der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) wird empfohlen bei modernen DVOR-Navigationsanlagen in einem Radius von 10 000 m und bei „Einfach-VOR“ im Radius von 15 000 m die möglichen Beeinträchtigungen des von den Navigationsanlagen abgestrahlten Signals durch elektromagnetische Störungen zu prüfen, sofern nicht besondere Faktoren (z. B. Topographie oder Vorbelastung durch andere Störeinflüsse) vorliegen.
Für DVOR-/VOR-Navigationsanlagen liegen keine systematischen ICAO-konformen Messergebnisse vor, die den tatsächlich nachweisbaren Störbeitrag von Windenergieanlagen belegen. Im Rahmen des Auftrags soll daher für ausgewählte Navigationsanlagen in Hessen – unter Auswertung von Flugvermessungsergebnissen der Deutschen Flugsicherung (DFS) und unter Abgleich der tatsächlichen Entwicklung von Bauwerken/Bauvorhaben im Umkreis um die Flug-Navigationsanlage – der Einfluss bestehender bzw. in der Vergangenheit zugebauter Windenergieanlagen und sonstiger Bauwerke sowie der Topographie ermittelt werden. Ziel ist es, die für die Luftfahrt relevanten Störeinflüsse zu qualifizieren. Daraus sollen Lösungsmöglichkeiten abgeleitet werden, um, unter Erhaltung der bisherigen Signalqualität, ggf. eine weitere Realisierung von Windenergieanlagen in den (untersuchten) Anlagenschutzbereichen zu ermöglichen.
Der Auftrag soll folgende Untersuchungsschritte umfassen:
a) Systematische Auswertung vorliegender Flugvermessungsergebnisse der DFS für zwei in Abstimmung mit dem Auftraggeber auszuwählende DVOR-/VOR-Flugsicherungsanlagen in Hessen. Die Messungen sollen einen Zeitraum von mindestens 6 Jahren abdecken.
b) Auswertung der Entwicklung von Bauwerken/Bauvorhaben in der Umgebung des jeweils ausgewählten DVOR-/VOR-Standortes.
c) Elektromagnetische Ausbreitungsuntersuchungen zur Identifizierung von Einflüssen durch die Topographie auf Basis von Gelände- und Höhendaten.
d) Messflüge gemäß den (ICAO-)Anforderungen an Flugvermessungen hinsichtlich der ausgewählten DVOR-/VOR-Navigationsanlagen und Auswertung der Messdaten.
e) Dokumentation der identifizierten Einflüsse auf die ausgewählten DVOR-/VOR-Navigationsanlagen, insbesondere der Einflüsse, die WEA zugeordnet werden können.
f) Allgemeinverständliche Dokumentation der Untersuchungsergebnisse und Lösungsvorschläge.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-03-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Flugsicherung
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Flugsicherung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Ring 75 (Landeshaus)
Postleitzahl: 65185
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: http://www.wirtschaft.hessen.de 🌏
E-Mail: matthias.bergmeier@wirtschaft.hessen.de 📧
Telefon: +49 611815-2911 📞
Fax: +49 61132717-2911 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-04 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 048-080221
ABl. S-Ausgabe: 48
Zusätzliche Informationen
a) Die Bewerbungsunterlagen sind schriftlich in Papierform und unterschrieben, unter Beifügung sämtlicher verlangter Nachweise und Unterlagen bis zu dem unter Ziffer IV.3.4) angegebenen Termin an die unter Ziffer I.1) genannte Adresse – mit der deutlich sichtbaren Kennzeichnung auf dem verschlossenen Briefumschlag „Vergabeverfahren – Gutachterliche Untersuchung der DVOR-/VOR-Problematik im Kontext des Ausbaus der Windenergienutzung – nicht öffnen“ – zu richten. Es ist darauf zu achten, dass die Bewerbungsunterlagen eine umfängliche Selbstdarstellung des Bewerbers sowie eine ausreichende Darstellung von Referenzobjekten enthalten (gemäß Ziffer IV.1.2 der Bekanntmachung). b) Bewerbungen per E-Mail und / oder Telefax werden nicht berücksichtigt. c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben. d) Die Formblätter, auf die an einigen Stellen der Ausschreibung verwiesen wird, können auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden. e) Eventuell auftretende Fragen sind spätestens bis zum 08. April 2016, 15 Uhr, schriftlich per E-Mail an die im Abschnitt I.1) genannte Kontaktadresse zu richten. Kostenfreier Download der Unterlagen auf: https://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=J8FG0HKKL741AINK Nachr. HAD-Ref.: 5604/14; nachr. V-Nr/AKZ: 096-c-02-03.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Moderne Windenergieanlagen (WEA) können aufgrund ihrer Gesamtanlagenhöhe und ihrer Eigenschaft als dynamische Hindernisse je nach Anlagenstandort die Signalqualität von Flug-Navigationsanlagen (vor allem UKW-Doppler-Drehfunkfeuer (DVOR) sowie „Einfach-VOR“ (VOR)) beeinflussen.
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Im Zusammenhang mit den Anforderungen der Luftverkehrssicherheit gilt der Anlagenschutzbereich um DVOR und VOR-Navigationsanlagen als Raum, innerhalb dessen Windenergieanlagen die von Flugsicherungsanlagen abgestrahlten Signale regelmäßig in nicht akzeptabler Weise stören können, so dass vertiefte Einzelfalluntersuchungen erforderlich sind. Nach dem Europäischen Anleitungsmaterial zum Umgang mit Anlagenschutzbereichen (ICAO EUR Doc 015, November 2015) der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) wird empfohlen bei modernen DVOR-Navigationsanlagen in einem Radius von 10 000 m und bei „Einfach-VOR“ im Radius von 15 000 m die möglichen Beeinträchtigungen des von den Navigationsanlagen abgestrahlten Signals durch elektromagnetische Störungen zu prüfen, sofern nicht besondere Faktoren (z. B. Topographie oder Vorbelastung durch andere Störeinflüsse) vorliegen.
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Für DVOR-/VOR-Navigationsanlagen liegen keine systematischen ICAO-konformen Messergebnisse vor, die den tatsächlich nachweisbaren Störbeitrag von Windenergieanlagen belegen. Im Rahmen des Auftrags soll daher für ausgewählte Navigationsanlagen in Hessen – unter Auswertung von Flugvermessungsergebnissen der Deutschen Flugsicherung (DFS) und unter Abgleich der tatsächlichen Entwicklung von Bauwerken/Bauvorhaben im Umkreis um die Flug-Navigationsanlage – der Einfluss bestehender bzw. in der Vergangenheit zugebauter Windenergieanlagen und sonstiger Bauwerke sowie der Topographie ermittelt werden. Ziel ist es, die für die Luftfahrt relevanten Störeinflüsse zu qualifizieren. Daraus sollen Lösungsmöglichkeiten abgeleitet werden, um, unter Erhaltung der bisherigen Signalqualität, ggf. eine weitere Realisierung von Windenergieanlagen in den (untersuchten) Anlagenschutzbereichen zu ermöglichen.
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Der Auftrag soll folgende Untersuchungsschritte umfassen:
a) Systematische Auswertung vorliegender Flugvermessungsergebnisse der DFS für zwei in Abstimmung mit dem Auftraggeber auszuwählende DVOR-/VOR-Flugsicherungsanlagen in Hessen. Die Messungen sollen einen Zeitraum von mindestens 6 Jahren abdecken.
b) Auswertung der Entwicklung von Bauwerken/Bauvorhaben in der Umgebung des jeweils ausgewählten DVOR-/VOR-Standortes.
c) Elektromagnetische Ausbreitungsuntersuchungen zur Identifizierung von Einflüssen durch die Topographie auf Basis von Gelände- und Höhendaten.
d) Messflüge gemäß den (ICAO-)Anforderungen an Flugvermessungen hinsichtlich der ausgewählten DVOR-/VOR-Navigationsanlagen und Auswertung der Messdaten.
e) Dokumentation der identifizierten Einflüsse auf die ausgewählten DVOR-/VOR-Navigationsanlagen, insbesondere der Einflüsse, die WEA zugeordnet werden können.
f) Allgemeinverständliche Dokumentation der Untersuchungsergebnisse und Lösungsvorschläge.
Dauer: 6 Monate
Referenznummer: 096-c-02-03
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kaiser-Friedrich-Ring 75, 65185 Wiesbaden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Nachweis der Berufszulassung und Berufsausübungsberechtigung in Form der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (Formblätter Anlage 2).
Erklärung gem. § 4 Abs. 2 VOF über die wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen bzw. die Zusammenarbeit mit anderen.
b) Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und damit von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen ist (§ 4 Abs. 6 a)-g) VOF (Formblätter Anlage 3).
c) Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien nach § 4 Abs. 9 VOF vorliegen (Formblätter Anlage 3).
d) Eigenerklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen im Sinne des gemeinsamen Runderlasses über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen i. d. F. vom 24.11.2015 (StAnz. 52/2015, S. 1375 ff.)) vorliegen. Diese Erklärung ist zudem auch bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz von diesen beizubringen (Formblätter Formular „Erklärung“).
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Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei Bewerbungen durch eine Bewerbergemeinschaft sind die Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Erklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der bzw. Rücksprache bei den zuständigen Stellen bestätigen zu lassen. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, bei Angabe eines hohen Nachunternehmeranteils weitergehende Eignungsnachweise für die Nachunternehmerebene im Wege der Aufklärung anzufordern.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers gemäß § 5 Abs. 4 VOF.
a) Eigenerklärung über/oder Nachweis über den Abschluss einer im Rahmen und Umfang marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Berufshaftpflichtversicherungsdeckung kann z.B. auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert (Formblätter Anlage 4).
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b) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Ge-schäftsjahren, soweit dies Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind – unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Formblätter Anlage 5).
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Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er den Nachweis seiner finanziellen und wirtschaftlichen Leis-tungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachtete Belege erbringen.
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Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei Be-werbungen durch eine Bewerbergemeinschaft sind die Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizubringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Angaben zum Firmenprofil und zur Personal-/Mitarbeiterstruktur in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblätter Anlage 6) sowie zur aktuellen Anzahl der Mitarbeiter in dem für die Auftragsbearbeitung vorgesehenen Büro bzw. der hierfür vorgesehenen Niederlassung des Bewerbers (Formblätter Anlage 1).
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b) Erklärung zu § 4 Abs. 3 VOF über den Namen und die berufliche Befähigung/Qualifikation der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen (Formblätter Anlage 7, 8).
c) Soweit nicht bereits durch den Nachweis der Berufszulassung erbracht, ist die fachliche Eignung durch Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers oder Bieters und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Person oder Personen, zu erbringen.
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Für den Projektleiter ist dessen Lebenslauf beizufügen. Weiter sind für diesen persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen (mindestens 3 Projekte) mit Angaben des erbrachten Leistungsumfangs des Bearbeitungszeitraumes sowie der entsprechenden Ansprechpartner zu benennen (siehe Anlage 7).
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d) Eigenerklärungen zu mindestens 3 (Projekt)Referenzen über ganz oder teilweise vergleichbare Beratungsleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, unter Angabe der Bezeichnung des Projektes, des Namens des Auftraggebers, Adresse, Ansprechpartner, Kontaktdaten des Auftraggebers für Rückfragen, der Zeitraum der Leistungserbringung (Bearbeitungszeitraum) sowie die eingesetzten verantwortlichen Projektbearbeiter für den jeweiligen Auftrag (Formblätter Anlage 9).
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Folgende Anforderungen / fundierte Kenntnisse sind mit den Referenzen nachzuweisen:
— Kenntnisse über die technische Funktionsweise von DVOR-/VOR-Flugnavigationsanlagen;
— Geeignete und zugelassene technische Ausrüstung zur Durchführung ICAO-konformer Flugvermessungen sowie fundierte Kenntnisse über die Kalibrierung der Messinstrumente;
— Kenntnisse über und erforderliche persönliche Zulassungen für die Durchführung von ICAO-konformen Flugvermessungen;
— Kenntnisse über die Auswertung der vorliegenden Flugvermessungsergebnisse – u.a. In-Beziehung-Setzen mit der tatsächlichen Entwicklung der Raumnutzung;
— Kenntnisse über die Aufbereitung und Auswertung von Ausbreitungsanalysen / elektromagnetischen Untersuchungen;
— Kenntnisse in der Auswertung der Messergebnisse und allgemeinverständliche Dokumentation der Ergebnisse.
Die Projektleitung muss zudem nachfolgende Fähigkeiten nachweisen:
— Führungserfahrung von Projekten aus mindestens 3 Projektleitertätigkeiten;
— Gute Kenntnisse und Erfahrungen in der Präsentation von Projekt- und Arbeitsergebnissen vor unterschiedlichen Zielgruppen.
e) Angaben zum internen Qualitätsmanagement.
f) Technische Ausstattung sowie die zum Einsatz kommende IT-Technologie:
— Der Bewerber muss einen Datenaustausch in allen gängigen MS-Office Formaten, Datenbankformaten ermöglichen;
— Fundierte Erfahrungen bei der Anwendung der für die Auswertung der Messergebnisse erforderlichen Software sind vorzuweisen;
— Fundierte Erfahrungen bei der Erstellung von Karten zur Visualisierung der für die Fragestellung relevanten Grundlagen und Ergebniskarten, Diagrammen und Charts sind nachzuweisen;
— In Karten visualisierte Flächen sind – sofern dies für die Ergebnisdarstellung von Belang ist – in einem Format bereitzustellen, die eine Einbindung in gängige GIS-Anwendungen ermöglicht.
g) Beabsichtigter Auftragsanteil für die Weitervergabe/Erteilung von Unteraufträgen:
Sofern der Bewerber beabsichtigt, für Teile des Projektes einen Unterauftrag zu erteilen, ist ein aussagekräftiges Organigramm über die vom Bewerber für die Projektabwicklung vorgesehene Personalorganisation beizufügen (Leitung, Aufgaben, Schnittstellen, Unterauftragnehmer, etc.).
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Bei Bewerbungen durch eine Bewerbergemeinschaft sind die Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft – soweit relevant durch seinen jeweiligen Beitrag in der Bewerbergemeinschaft für diesen Auftrag – beizubringen.
Die Projektsprache ist ausschließlich Deutsch.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern eine Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet wird, gilt Folgendes:
Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform mit federführendem Mitglied und gesamtschuldnerischer Haftung. Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber und/oder als Mitglieder einer oder mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrere Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
1) Voraussetzung: Vollständigkeit der unter Abschnitt III angegebenen vorzulegenden Unterlagen und Angaben.
2) Liegen die Unterlagen vollständig vor:
Liegen die Unterlagen vollständig vor, erfolgt die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit je nach Zielerfüllungsgrad im Hinblick auf die bestmögliche Lösung/Realisierung.
Bewertet wird dabei nach:
— Qualität und Bezug der in den vergangenen 3 Jahren erbrachte vergleichbare Leistung (80 %);
— Höhe des Umsatzes bei vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren (20 %).
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Ausgestaltung des Projektmanagements (Schlüssigkeit des Zeit- und Ablaufplanes, Angemessenheit des Ressourcen und ihre Zuordnung zu den verschiedenen durchzuführenden Aufgaben, Fähigkeit, die Arbeiten innerhalb der verfügbaren Zeit abzuschließen, Qualitätsmanagement innerhalb des Projektes) (10)
2. Transparenz: Maß, in dem die Konzeption / Präsentation anschaulich und nachvollziehbar ist (10)
3. Qualität: Maß, in den die Konzeption vollständig, inhaltlich korrekt und hinreichend detailliert ist (10)
4. Ausgestaltung der Arbeitsschritte und der Lösung der Aufgabenstellung (Eignung, Durchführbarkeit und Belastbarkeit der vorgeschlagenen Vorgehensweise / Methodik; Innovation). Das Angebot muss so vermittelt werden, dass der Auftraggeber eine problembewusste, lösungsorientierte und verlässliche sowie vertrauensvolle Zusammenarbeit erwarten kann (40)
5. Preis (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Matthias Bergmeier
Name: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Telefon: +49 611/815-2911 📞
URL der Dokumente: http://www.wirtschaft.hessen.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.wirtschaft.hessen.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 096-c-02-03
Zusätzliche Informationen
a) Die Bewerbungsunterlagen sind schriftlich in Papierform und unterschrieben, unter Beifügung sämtlicher verlangter Nachweise und Unterlagen bis zu dem unter Ziffer IV.3.4) angegebenen Termin an die unter Ziffer I.1) genannte Adresse – mit der deutlich sichtbaren Kennzeichnung auf dem verschlossenen Briefumschlag „Vergabeverfahren – Gutachterliche Untersuchung der DVOR-/VOR-Problematik im Kontext des Ausbaus der Windenergienutzung – nicht öffnen“ – zu richten. Es ist darauf zu achten, dass die Bewerbungsunterlagen eine umfängliche Selbstdarstellung des Bewerbers sowie eine ausreichende Darstellung von Referenzobjekten enthalten (gemäß Ziffer IV.1.2 der Bekanntmachung).
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b) Bewerbungen per E-Mail und / oder Telefax werden nicht berücksichtigt.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
d) Die Formblätter, auf die an einigen Stellen der Ausschreibung verwiesen wird, können auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden.
e) Eventuell auftretende Fragen sind spätestens bis zum 08. April 2016, 15 Uhr, schriftlich per E-Mail an die im Abschnitt I.1) genannte Kontaktadresse zu richten.
Nachr. HAD-Ref.: 5604/14;
nachr. V-Nr/AKZ: 096-c-02-03.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Ring 75
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Telefon: +49 611815-2911 📞
Fax: +49 61132717-2911 📠
Quelle: OJS 2016/S 048-080221 (2016-03-04)