Die Landeshauptstadt Dresden beabsichtigt den Abbruch des Bestandsgebäudes des Gymnasiums Dresden-Klotzsche sowie den Neubau eines 5-zügigen Schulgebäudes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-12.
Auftragsbekanntmachung (2016-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Referenznummer: A15/16
Kurze Beschreibung:
“Die Landeshauptstadt Dresden beabsichtigt den Abbruch des Bestandsgebäudes des Gymnasiums Dresden-Klotzsche sowie den Neubau eines 5-zügigen Schulgebäudes.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich Finanzen und Liegenschaften, Amt für Hochbau und Immobilenverwaltung
Postanschrift: Postfach 120020
Postleitzahl: 01001
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.dresden.de🌏
E-Mail: zvb-vof@dresden.de📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-10-12 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-15 📅
Datum des Beginns: 2017-03-31 📅
Datum des Endes: 2021-11-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 200-360991
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
“Hinweis zu Pkt. I.3): Wenn sich die Bewerber ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische...”
Hinweis zu Pkt. I.3): Wenn sich die Bewerber ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf eVergabe nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter Registrierung auf eVergabe (kostenpflichtig) entfällt vorgenanntes.
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Quelle: OJS 2016/S 200-360991 (2016-10-12)