Haltestellen Bestandsaufnahme zur Barrierefreiheit im Hamburger Verkehrsverbund

Freie und Hansestadt Hamburg

Gegenstand der Vergabe ist die Erstellung eines Angebotes über die Bestandsaufnahme hinsichtlich Ausstattung und Beschaffenheit von ca. 4 900 Bushaltestellen im HVV. Es ist eine Ersterhebung im Jahr 2017 und eine Zweiterhebung im Jahr 2022 vorgesehen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenerhebung und -zusammentragung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Erstellung eines Angebotes über die Bestandsaufnahme hinsichtlich Ausstattung und Beschaffenheit von ca. 4 900 Bushaltestellen im HVV. Es ist eine Ersterhebung im Jahr 2017 und eine Zweiterhebung im Jahr 2022 vorgesehen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenerhebung und -zusammentragung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de 🌏
E-Mail: poststelle@bwvi.hamburg.de 📧
URL der Dokumente: http://www.hvv.de/ueber-uns/vergabebekanntmachungen/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-24 📅
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 249-458158
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
Das schriftliche Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: „Ausschreibung „Bestandsaufnahme zur Barrierefreiheit im Hamburger Verkehrsverbund – nicht öffnen“ bei der Hamburger Verkehrsverbund GmbH, z. H. Frau Regina Hoefert, Steindamm 94, 20099 Hamburg, DEUTSCHLAND eingegangen sein. Zur Öffnung der Angebote sind nur Vertreter der Auftraggeber zugelassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Vergabe ist die Erstellung eines Angebotes über die Bestandsaufnahme hinsichtlich Ausstattung und Beschaffenheit von ca. 4 900 Bushaltestellen. Davon entfallen ca. 2 000 Bushaltestellen auf das Gebiet der FHH (41 %), ca. 600 auf den Kreis PI (12 %), ca. 800 auf den Kreis SE (16 %), ca. 750 auf den Kreis OD (15 %) und ebenfalls ca. 750 auf den Kreis RZ (15 %). Es ist eine Ersterhebung im Jahr 2017 und eine Zweiterhebung im Jahr 2022 vorgesehen. Das Ergebnis soll den Auftraggebern zur Erstellung eines Programms zur Umsetzung von Maßnahmen zum barrierefreien Neu-, Um- und Ausbau von Bushaltestellen dienen. Das Untersuchungsgebiet umfasst sowohl verstädterte Regionen wie das Stadtgebiet Hamburg mit kurzen Haltestellenabständen ab 270 m und komplexeren Haltestellen als auch ländliche Regionen mit Haltestellenabständen von bis zu 3.000 m und einfachen Haltestellen, die zum Teil nur aus einem Mast am Fahrbahnrand bestehen. Die Erhebungen erfolgen mit Hilfe einer vom HVV zur Verfügung gestellten mobilen Applikation (App) für Tablet-PCs.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot ist eine unterzeichnete Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen. Eine Vorlage befindet sich bei den Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis seiner Fachkunde legt der Bieter mit dem Angebot eine Referenzliste über die von ihm in den letzten 5 Jahren abgewickelten Aufträge vor, die mit dem vorliegenden nach Art und Umfang vergleichbar sind. Es sind maximal 10 Referenzen anzugeben.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-01-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Hamburger Verkehrsverbund GmbH, Steindamm 94, 20099 Hamburg, Deutschland.
Zusätzliche Informationen:
Das schriftliche Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: „Ausschreibung „Bestandsaufnahme zur Barrierefreiheit im Hamburger Verkehrsverbund – nicht öffnen“ bei der
Hamburger Verkehrsverbund GmbH, z. H. Frau Regina Hoefert, Steindamm 94, 20099 Hamburg, DEUTSCHLAND eingegangen sein. Zur Öffnung der Angebote sind nur Vertreter der Auftraggeber zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des zusammen mit dem Angebot einzureichenden Erhebungskonzepts.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Gewichtung des Preises: 80 %

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Pinneberg
Postort: Pinneberg
Land: Pinneberg 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Segeberg
Postort: Bad Segeberg
Land: Segeberg 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Stormarn
Postort: Bad Oldesloe
Land: Stormarn 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Herzogtum Lauenburg
Postort: Ratzeburg
Land: Herzogtum Lauenburg 🏙️
Kontakt
Internetadresse: www.hamburg.de 🌏
E-Mail: info@kreis-pinneberg.de 📧
Internetadresse: www.kreis-pinneberg.de 🌏
E-Mail: info@kreis-segeberg.de 📧
Internetadresse: www.segeberg.de 🌏
E-Mail: info@kreis-stormarn.de 📧
Internetadresse: www.kreis-stormarn.de 🌏
E-Mail: info@kreis-rz.de 📧
Internetadresse: www.kreis-rz.de 🌏
Dokumente URL: http://www.hvv.de/ueber-uns/vergabebekanntmachungen/ 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hamburger Verkehrsverbund GmbH
Postanschrift: Steindamm 94
Postleitzahl: 20099
Kontaktperson: Regina Hoefert
Telefon: +49 40325775-552 📞
E-Mail: hoefert@hvv.de 📧
Land: Hamburg 🏙️
Internetadresse: www.hvv.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zusätzlich zu den in Abschnitt III verlangten Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind zusammen mit dem Angebot die folgenden unterschriebenen Erklärungen vorzulegen:
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Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig Holstein – TTG
Im nachfolgenden Abschnitt VI.4) ist nur die Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg als zuständige Stelle für Rechtsbehelfe-/Nachprüfungsverfahren angegeben. Dies ist jedoch allein der Systematik des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Soweit die Vergabe für den Kreis Pinneberg, den Kreis Segeberg, den Kreis Stormarn und den Kreis Herzogtum Lauenburg erfolgt ist die Zuständigkeit der Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie gegeben.
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Die Adress- und Kontaktdaten der Vergabekammer Schleswig-Holstein lauten wie folgt:
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Postfach 7128
24171 Kiel
Telefon: 0431-988-4640
Telefax: 0431-988-4702

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde Hamburg
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1448 📞
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de 📧
Fax: +49 4042823-2020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2016/S 249-458158 (2016-12-22)