Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer Handelstelefonieanlage UNIGY des Herstellers IPC (vormals Etrali) (Hardware, Software, Hard- und Softwarewartung und Implementierung). Für eine produktbezogene Ausschreibung liegen unter Verweis auf die Ausnahmebestimmung des § 31 Abs. 6 Satz 1 letzter Halbs. VgV sachbezogene Gründe vor. Es besteht ein in einem Vergabeverfahren vergebener Betriebsvertrag mit einem Provider über den Betrieb der Etrali-Handelstelefonieanlage der Vergabestelle mit einer Laufzeit bis zum 30.10.2020. Die Vergabestelle ist verpflichtet, diesen Vertrag einzuhalten. Im Hinblick auf diese Verpflichtung ist eine Produktvorgabe für die zu beschaffende Handelstelefonieanlage sachlich gerechtfertigt. Es ist jedem Lieferanten unbenommen, eine Handelstelefonieanlage des Herstellers IPC (vormals Etrali) anzubieten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Referenznummer: 101-79511 Handelstelefonie
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer Handelstelefonieanlage UNIGY des Herstellers IPC (vormals Etrali) (Hardware, Software, Hard- und Softwarewartung und Implementierung).
Für eine produktbezogene Ausschreibung liegen unter Verweis auf die Ausnahmebestimmung des § 31 Abs. 6 Satz 1 letzter Halbs. VgV sachbezogene Gründe vor. Es besteht ein in einem Vergabeverfahren vergebener Betriebsvertrag mit einem Provider über den Betrieb der Etrali-Handelstelefonieanlage der Vergabestelle mit einer Laufzeit bis zum 30.10.2020. Die Vergabestelle ist verpflichtet, diesen Vertrag einzuhalten. Im Hinblick auf diese Verpflichtung ist eine Produktvorgabe für die zu beschaffende Handelstelefonieanlage sachlich gerechtfertigt. Es ist jedem Lieferanten unbenommen, eine Handelstelefonieanlage des Herstellers IPC (vormals Etrali) anzubieten.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer Handelstelefonieanlage UNIGY des Herstellers IPC (vormals Etrali) (Hardware, Software, Hard- und Softwarewartung und Implementierung).
Für eine produktbezogene Ausschreibung liegen unter Verweis auf die Ausnahmebestimmung des § 31 Abs. 6 Satz 1 letzter Halbs. VgV sachbezogene Gründe vor. Es besteht ein in einem Vergabeverfahren vergebener Betriebsvertrag mit einem Provider über den Betrieb der Etrali-Handelstelefonieanlage der Vergabestelle mit einer Laufzeit bis zum 30.10.2020. Die Vergabestelle ist verpflichtet, diesen Vertrag einzuhalten. Im Hinblick auf diese Verpflichtung ist eine Produktvorgabe für die zu beschaffende Handelstelefonieanlage sachlich gerechtfertigt. Es ist jedem Lieferanten unbenommen, eine Handelstelefonieanlage des Herstellers IPC (vormals Etrali) anzubieten.
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen unter https://
www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Bieterfragen sowie sämtliche Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal.
2. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes zu stellen.
3. Für das Angebot sind die Vordrucke aus den Vergabeunterlagen zu verwenden, die über den Vergabemarktplatz Nordrhein-
Westfalen abgerufen werden können.
4. Die NRW.BANK hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) zu beachten.
5. Es sind Verpflichtungserklärungen zum Datenschutz einzureichen. Die entsprechenden Vordrucke sind in den
Vergabeunterlagen enthalten.
6. Mehrfachbeteiligungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig.
7. Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen
zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
8. Der Bieter und seine Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung der im Rahmen des Vergabeverfahrens sowie der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen personenbezogenen Daten und sonstiger betrieblicher Daten verpflichtet.
9. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und entsprechend des Dokuments „HTK NB A01 Mitgeltende Dokumente“ in den genannten Ausfertigungen einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5Y0T9.
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen unter https://
www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Bieterfragen sowie sämtliche Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal.
2. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes zu stellen.
3. Für das Angebot sind die Vordrucke aus den Vergabeunterlagen zu verwenden, die über den Vergabemarktplatz Nordrhein-
Westfalen abgerufen werden können.
4. Die NRW.BANK hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) zu beachten.
5. Es sind Verpflichtungserklärungen zum Datenschutz einzureichen. Die entsprechenden Vordrucke sind in den
Vergabeunterlagen enthalten.
6. Mehrfachbeteiligungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig.
7. Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen
zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
8. Der Bieter und seine Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung der im Rahmen des Vergabeverfahrens sowie der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen personenbezogenen Daten und sonstiger betrieblicher Daten verpflichtet.
9. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und entsprechend des Dokuments „HTK NB A01 Mitgeltende Dokumente“ in den genannten Ausfertigungen einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5Y0T9.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer Handelstelefonieanlage UNIGY des Herstellers IPC (vormals Etrali) (Hardware, Software, Hard- und Softwarewartung und Implementierung).
Für eine produktbezogene Ausschreibung liegen unter Verweis auf die Ausnahmebestimmung des § 31 Abs. 6 Satz 1 letzter Halbs. VgV sachbezogene Gründe vor. Es besteht ein in einem Vergabeverfahren vergebener Betriebsvertrag mit einem Provider über den Betrieb der Etrali-Handelstelefonieanlage der Vergabestelle mit einer Laufzeit bis zum 30.10.2020. Die Vergabestelle ist verpflichtet, diesen Vertrag einzuhalten. Im Hinblick auf diese Verpflichtung ist eine Produktvorgabe für die zu beschaffende Handelstelefonieanlage sachlich gerechtfertigt. Es ist jedem Lieferanten unbenommen, eine Handelstelefonieanlage des Herstellers IPC (vormals Etrali) anzubieten.
Für eine produktbezogene Ausschreibung liegen unter Verweis auf die Ausnahmebestimmung des § 31 Abs. 6 Satz 1 letzter Halbs. VgV sachbezogene Gründe vor. Es besteht ein in einem Vergabeverfahren vergebener Betriebsvertrag mit einem Provider über den Betrieb der Etrali-Handelstelefonieanlage der Vergabestelle mit einer Laufzeit bis zum 30.10.2020. Die Vergabestelle ist verpflichtet, diesen Vertrag einzuhalten. Im Hinblick auf diese Verpflichtung ist eine Produktvorgabe für die zu beschaffende Handelstelefonieanlage sachlich gerechtfertigt. Es ist jedem Lieferanten unbenommen, eine Handelstelefonieanlage des Herstellers IPC (vormals Etrali) anzubieten.
Die NRW.BANK beabsichtigt die Handelstelefonieanlage UNIGY des Herstellers IPC/Etrali (Hardware, Software sowie die Hard- und Software-Wartung) sowie die Implementierung von einem Unternehmen zu erwerben und die bestehende Handelstelefonieanlage Etradeal im Rahmen einer Transition durch die neue auszutauschen.
Die NRW.BANK beabsichtigt die Handelstelefonieanlage UNIGY des Herstellers IPC/Etrali (Hardware, Software sowie die Hard- und Software-Wartung) sowie die Implementierung von einem Unternehmen zu erwerben und die bestehende Handelstelefonieanlage Etradeal im Rahmen einer Transition durch die neue auszutauschen.
Dauer: 64 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Das Recht zur Einreichung einer Einheitlichen Elektronischen Eigenerklärung (EEE) -als Eignungsnachweis- bleibt unberührt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Das Recht zur Einreichung einer Einheitlichen Elektronischen Eigenerklärung (EEE) -als Eignungsnachweis- bleibt unberührt.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-07-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen unter https://
www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Bieterfragen sowie sämtliche Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal.
2. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes zu stellen.
3. Für das Angebot sind die Vordrucke aus den Vergabeunterlagen zu verwenden, die über den Vergabemarktplatz Nordrhein-
Westfalen abgerufen werden können.
4. Die NRW.BANK hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW) zu beachten.
5. Es sind Verpflichtungserklärungen zum Datenschutz einzureichen. Die entsprechenden Vordrucke sind in den
Vergabeunterlagen enthalten.
6. Mehrfachbeteiligungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig.
7. Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die
Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen
zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
8. Der Bieter und seine Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung der im Rahmen des Vergabeverfahrens sowie der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen personenbezogenen Daten und sonstiger betrieblicher Daten verpflichtet.
9. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und entsprechend des Dokuments „HTK NB A01 Mitgeltende Dokumente“ in den genannten Ausfertigungen einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5Y0T9.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753131📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die gesetzliche Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 121-214718 (2016-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 700 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge