Hard-Instandhaltung und Software-Pflegeleistungen für Citrix-Produkte

BWI Systeme GmbH

Mit der Ausschreibung sollen Wartungs- und Pflegeleistungen für bestimmte Appliances beschafft werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-07-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung und Reparatur von Computeranlagen
Menge oder Umfang: 537 284
Gesamtwert des Auftrags: 537 284 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung und Reparatur von Computeranlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI Systeme GmbH
Postanschrift: Auf dem Steinbüchel 22
Postleitzahl: 53340
Postort: Meckenheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.aios.de 🌏
E-Mail: ausschreibung-bwi@aios.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-22 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 143-259707
ABl. S-Ausgabe: 143

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Ausschreibung sollen Wartungs- und Pflegeleistungen für bestimmte Appliances beschafft werden.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit, innerhalb derer Leistungen abgerufen werden können, beginnt mit dem 28. Dezember 2016 und endet zunächst mit Ablauf des 31. Dezember 2017, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch um jeweils weitere 12 Monate. Die Verlängerung bedarf einer schriftlichen Mitteilung des Auftraggebers und muss durch einen eingeschriebenen Brief oder auf vergleichbar nachweisbare Weise (z. B. durch Boten) übermittelt werden. Die Entscheidung, ob und für welchen Zeitraum die Option abgerufen wird, wird dem Auftragnehmer bis zum 30.09. des jeweils laufenden Jahres durch die BWI Systeme mitgeteilt. Diese Verlängerung kann maximal 3-malig durch den Auftraggeber in Anspruch genommen werden. Eine Verlängerung über den 31. Dezember 2020 hinaus ist nicht möglich.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: TIW-2015-016

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können Bewerber oder Bieter ausgeschlossen werden,
1. über deren Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens
beantragt oder ein solches Verfahren bereits eröffnet worden oder wenn die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist;
2. die sich im Verfahren der Liquidation befinden;
3. die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils wegen eines Deliktes bestraft worden sind, das ihre berufliche
Zuverlässigkeit in Frage stellt, insbesondere wegen eines Verstoßes gegen Rechtsvorschriften über die Ausfuhr
von Verteidigungs- oder Sicherheitsgütern;
4. die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber
nachweislich festgestellt wurde, insbesondere eine Verletzung der Pflicht zur Gewährleistung der
Informationsoder
Versorgungssicherheit im Rahmen eines früheren Auftrags;
5. die nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweisen, um Risiken für die nationale Sicherheit
auszuschließen; der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch
mithilfe geschützter Datenquellen erfolgen;
6. die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Sozialbeiträgen, Steuern und Abgaben nachweislich nicht erfüllt haben,
§ 23 Absatz 3 gilt entsprechend;
7. die sich bei der Erteilung von Auskünften, die gemäß der Nummern 1 bis 6 sowie der §§ 7, 8, 25 bis 28 zum Nachweis der Eignung eingeholt werden können, in erheblichem Ausmaß falscher Erklärungen schuldig
gemacht oder diese Auskünfte nicht erteilt haben.
Darum ist zu den hier aufgeführten Ziff. 1. bis 7. eine Eigenerklärung auf Grundlage der Anlage 15 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
Ein Bewerber oder Bieter ist wegen Unzuverlässigkeit von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen:
„a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung
terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im
Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren
Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder
in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes,
Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nr. 10 des Vierten
Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die
Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen
Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
in deren Auftrag verwaltet werden.“
Darum ist zu den vorstehenden Paragraphen a) bis g) ebenfalls eine Eigenerklärung auf Grundlage der Anlage
15 der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Homepage-Seite www...
Mindeststandards:
Siehe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Homepage-Seite www...
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Entfällt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Bei Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung für die Lieferleistung, ist die Rechnung von 30 Kalendertagen
zahlbar.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Entfällt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Name: Fa. AIOS GmbH
Postanschrift: Schönhauser Allee 10 -11
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10119
URL für weitere Informationen: www.aios.de 🌏
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
URL der Dokumente: www.aios.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: 53123
Postleitzahl: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.
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der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Wiederkehrender Auftrag
2019.
Quelle: OJS 2016/S 143-259707 (2016-07-22)