Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von — Hardware zur IT-Arbeitsplatzausstattung sowie dazugehöriger User-Help-Desk-Dienstleistungen (Los 1); — Hardware zur Rechenzentrumsausstattung und dezentraler Recheninfrastruktur, sowie dazugehöriger Dienstleistungen (Los 2); — Drucker-, Scanner- und Tisch-Multifunktionshardware sowie Zubehör (Los 3); — Hardware für die IP-Telefonausstattung sowie Zubehör (Los 4). Dataport möchte mit Vertragsbeginn 1.4.2017 (Zuschlagserteilung) einen neuen Rahmenvertrag über die Beschaffung der erforderlichen Hardware und Dienstleistungen abschließen. Vorgesehen ist eine Transitionsphase (Wissenstransfer und Prozessgestaltung) vom 1.4.2017 bis 31.12.2017. Die vollständige Leistungserbringung (Leistungsabrufe aus dem Rahmenvertrag) beginnt zum 1.1.2018. Die Transitionsphase dient ausschließlich zur Vorbereitung der Leistungsübernahme zum 1.1.2018.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von
— Hardware zur IT-Arbeitsplatzausstattung sowie dazugehöriger User-Help-Desk-Dienstleistungen (Los 1);
— Hardware zur Rechenzentrumsausstattung und dezentraler Recheninfrastruktur, sowie dazugehöriger Dienstleistungen (Los 2);
— Drucker-, Scanner- und Tisch-Multifunktionshardware sowie Zubehör (Los 3);
— Hardware für die IP-Telefonausstattung sowie Zubehör (Los 4).
Dataport möchte mit Vertragsbeginn 1.4.2017 (Zuschlagserteilung) einen neuen Rahmenvertrag über die Beschaffung der erforderlichen Hardware und Dienstleistungen abschließen.
Vorgesehen ist eine Transitionsphase (Wissenstransfer und Prozessgestaltung) vom 1.4.2017 bis 31.12.2017.
Die vollständige Leistungserbringung (Leistungsabrufe aus dem Rahmenvertrag) beginnt zum 1.1.2018.
Die Transitionsphase dient ausschließlich zur Vorbereitung der Leistungsübernahme zum 1.1.2018.
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von
— Hardware zur IT-Arbeitsplatzausstattung sowie dazugehöriger User-Help-Desk-Dienstleistungen (Los 1);
— Hardware zur Rechenzentrumsausstattung und dezentraler Recheninfrastruktur, sowie dazugehöriger Dienstleistungen (Los 2);
— Drucker-, Scanner- und Tisch-Multifunktionshardware sowie Zubehör (Los 3);
— Hardware für die IP-Telefonausstattung sowie Zubehör (Los 4).
Dataport möchte mit Vertragsbeginn 1.4.2017 (Zuschlagserteilung) einen neuen Rahmenvertrag über die Beschaffung der erforderlichen Hardware und Dienstleistungen abschließen.
Vorgesehen ist eine Transitionsphase (Wissenstransfer und Prozessgestaltung) vom 1.4.2017 bis 31.12.2017.
Die vollständige Leistungserbringung (Leistungsabrufe aus dem Rahmenvertrag) beginnt zum 1.1.2018.
Die Transitionsphase dient ausschließlich zur Vorbereitung der Leistungsübernahme zum 1.1.2018.
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-07-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-19 📅
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 137-247141
ABl. S-Ausgabe: 137
Zusätzliche Informationen
Für den Nachweis der Eignung hat der Bewerber mehrere Unterlagen auszufüllen und einzureichen. Diese sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von
— Hardware zur IT-Arbeitsplatzausstattung sowie dazugehöriger User-Help-Desk-Dienstleistungen (Los 1);
— Hardware zur Rechenzentrumsausstattung und dezentraler Recheninfrastruktur, sowie dazugehöriger Dienstleistungen (Los 2);
— Drucker-, Scanner- und Tisch-Multifunktionshardware sowie Zubehör (Los 3);
— Hardware für die IP-Telefonausstattung sowie Zubehör (Los 4).
Dataport möchte mit Vertragsbeginn 1.4.2017 (Zuschlagserteilung) einen neuen Rahmenvertrag über die Beschaffung der erforderlichen Hardware und Dienstleistungen abschließen.
Vorgesehen ist eine Transitionsphase (Wissenstransfer und Prozessgestaltung) vom 1.4.2017 bis 31.12.2017.
Die vollständige Leistungserbringung (Leistungsabrufe aus dem Rahmenvertrag) beginnt zum 1.1.2018.
Die Transitionsphase dient ausschließlich zur Vorbereitung der Leistungsübernahme zum 1.1.2018.
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Hardware zur IT-Arbeitsplatzausstattung sowie dazugehöriger User-Help-Desk-Dienstleistungen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Vergabeverfahren umfasst im LOS 1 die Lieferung der nachfolgend aufgeführten Hardware zur IT-Arbeitsplatzausstattung und hardwarenahe Dienstleistungen (IMAC/RD) für die durch den Auftraggeber unterstützte IT-Endgeräteinfrastruktur.
— ca. 1 500 Windows-Based-Terminals bzw. Thin-Clients (z.T. inkl. Monitor, Tastatur, Maus);
— ca. 7 500 Notebooks und Tablets (z.T. incl. Monitor, Tastatur, Maus)
— sowie die erforderlichen, typgebundenen Nachrüstkomponenten.
Die jeweiligen Geräte sind für den professionellen Einsatz im Netzwerk im MS Active-Directory-Umfeld vorgesehen. Die Geräte müssen sich über das Netz verwalten und in eine MS SCCM Infrastruktur integrieren lassen.
Im Leistungsumfang der hardwarenahen Dienstleistungen und Managed-Services sind enthalten:
— IMAC/RD Prozesse incl. Softwareinstallation für die o. g. Geräte, Bestandshardware und IP-Telefone sowie die Integration von Zubehör, Druckern, Multifunktionsgeräten, Scannern und weiteren fachbezogenen Peripheriekomponenten am Arbeitsplatz. Die zu integrierenden Geräte stammen auch aus anderen Lieferbeziehungen (Beistellungen).
— IMAC/RD Prozesse incl. Softwareinstallation für die o. g. Geräte, Bestandshardware und IP-Telefone sowie die Integration von Zubehör, Druckern, Multifunktionsgeräten, Scannern und weiteren fachbezogenen Peripheriekomponenten am Arbeitsplatz. Die zu integrierenden Geräte stammen auch aus anderen Lieferbeziehungen (Beistellungen).
— Überlauf des UHD für die Annahme und Bearbeitung von Calls;
— Entstörung und Wartung vor Ort der o.g. Geräte, Hardware aus LOS 3 und LOS 4 und Bestandshardware;
— Abwicklung von Garantie und Gewährleistung aus LOS 3 und LOS 4.
Die Laufzeit für Los 1 beträgt 4 Jahre.
Details siehe Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Für den Nachweis der Eignung hat der Bewerber mehrere Unterlagen auszufüllen und einzureichen. Diese sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Hardware zur Rechenzentrumsausstattung und dezentraler Recheninfrastruktur, sowie dazugehöriger Dienstleistungen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Basis des Beschaffungsgegenstandes ist die Begründung einer technologischen Partnerschaft. Ziel der Partnerschaft ist die Begleitung und Unterstützung von Dataport aus verschiedenen Perspektiven über die gesamte Vertragslaufzeit in der Erbringung der Rechenzentrums- sowie der dezentralen Infrastruktur-Dienstleistungen den eigenen Kunden gegenüber. Der aus dem Vergabeverfahren resultierende Beschaffungsvertrag soll nicht nur der Beschaffung von Hardware sowie damit zusammenhängender Software und Dienstleistungen dienen. Auch die sich verändernden Anforderungen in Marktgängigkeit und Anforderungen die Leistungserfüllung von Dataport müssen in Form notwendiger Nachjustierungen Eingang finden.
Basis des Beschaffungsgegenstandes ist die Begründung einer technologischen Partnerschaft. Ziel der Partnerschaft ist die Begleitung und Unterstützung von Dataport aus verschiedenen Perspektiven über die gesamte Vertragslaufzeit in der Erbringung der Rechenzentrums- sowie der dezentralen Infrastruktur-Dienstleistungen den eigenen Kunden gegenüber. Der aus dem Vergabeverfahren resultierende Beschaffungsvertrag soll nicht nur der Beschaffung von Hardware sowie damit zusammenhängender Software und Dienstleistungen dienen. Auch die sich verändernden Anforderungen in Marktgängigkeit und Anforderungen die Leistungserfüllung von Dataport müssen in Form notwendiger Nachjustierungen Eingang finden.
Dataport stellt dabei ein 24 x 7 x 365 Rechenzentrums-Betrieb mit z. T. hochkritischen Verfahren sicher. Entsprechend ist die derzeitige Infrastruktur ausgelegt. Für potenzielle Partner sollten diese Rahmenbedingunen keine besondere Herausforderung darstellen.
Dataport stellt dabei ein 24 x 7 x 365 Rechenzentrums-Betrieb mit z. T. hochkritischen Verfahren sicher. Entsprechend ist die derzeitige Infrastruktur ausgelegt. Für potenzielle Partner sollten diese Rahmenbedingunen keine besondere Herausforderung darstellen.
Ebenso wird vorausgesetzt, dass die Übernahme der Supportverplichtungen für vorhandene, aus dem jetzigen Rahmenvertrag beschaffte Infrastruktur ebenso keine besondere Herausforderung für den Bieter darstellt.
Die Beschaffungsgegenstände im Überblick:
— Server für die zentrale RZ-Infrastruktur:
o Nach Leistungsmerkmalen definierte Standardservertypen, die häufiger abgerufen werden;
o Spezielle Hardware, die aufgrund von Abhängigkeiten oder Zertifizierungen im Einzelfall zu definieren ist
— Storage- und Datensicherungshardware;
— Dezentrale Server- und Storage-/Datensicherungshardware für den Einsatz bei Dataport-Kunden;
— Software, die mit dem Betrieb der Hardware zusammenhängt;
— Steuerungshardware, die den Betrieb der Hardware ermöglicht (z.B. Switches, Avocent-Konsolen etc.) sowie deren Software;
— Erweiterungen und Ersatzteile für Bestands- und Neuhardware sowie abhängiges Zubehör (z.B. Racks, Kabel etc.);
— Hardwareabhängige Dienstleistungen:
o Gewährleistungs- und Entstörungsdienstleistungen für die neu zu liefernde Hardware sowie die Übernahme aller Services für die bestehende Hardware unter Beibehaltung der gültigen Servicemerkmale (z. B. SLA);
o Allgemeine Dienstleistungen rund um die Installation und den Betrieb der Hardware (z. B. IMAC/RD);
o Transitions-, PoC-, Integrations-, Transfer- und Beratungsdienstleistungen.
Mit der Vergabe der Gegenstände, insbesondere der zu beschaffenden Hardware, beabsichtigt Dataport im Rahmen der Rechenzentrumsarchitektur einen weitestmöglichen Wettbewerb der Hersteller und Lieferanten zu ermöglichen.
Hierzu werden die Anforderungen, soweit möglich, funktional ausgeschrieben, um aus den Angeboten unter Berücksichtigung aller Kosten (inkl. Transitionskosten) das wirtschaftlichste auszuwählen. Deswegen soll jeder Bieter aufgefordert werden, für jede Position 2 alternative Leistungsgegenstände von verschiedenen Herstellern anzubieten, die beide Teil des Vertrages werden. Dataport behält sich das Recht vor, sich während der Vertragslaufzeit aus den gesamten Vertragsbestandteilen zu bedienen.
Hierzu werden die Anforderungen, soweit möglich, funktional ausgeschrieben, um aus den Angeboten unter Berücksichtigung aller Kosten (inkl. Transitionskosten) das wirtschaftlichste auszuwählen. Deswegen soll jeder Bieter aufgefordert werden, für jede Position 2 alternative Leistungsgegenstände von verschiedenen Herstellern anzubieten, die beide Teil des Vertrages werden. Dataport behält sich das Recht vor, sich während der Vertragslaufzeit aus den gesamten Vertragsbestandteilen zu bedienen.
Eines der beiden Angebote für jeden Leistungsgegenstand ist über alle Positionen herstellerkonsistent zu fassen. Dies bedeutet, dass in den jeweiligen Hardwaregruppen (z. B. Server, Storage-Systeme etc.) nur Systeme eines Herstellers anzubieten sind. Der zweite für jede Position anzubietende Leistungsgegenstand soll von einem anderen Hersteller stammen.
Eines der beiden Angebote für jeden Leistungsgegenstand ist über alle Positionen herstellerkonsistent zu fassen. Dies bedeutet, dass in den jeweiligen Hardwaregruppen (z. B. Server, Storage-Systeme etc.) nur Systeme eines Herstellers anzubieten sind. Der zweite für jede Position anzubietende Leistungsgegenstand soll von einem anderen Hersteller stammen.
Das gilt für das Angebot und in der Vertragslaufzeit folgende Einzelangebote spezieller Hardware, sofern diese nicht technisch bedingt nur durch einen Hersteller lieferbar ist. Auch hier soll der Bieter für die gesamte Vertragslaufzeit mindestens von zwei Herstellern Preise benennen können.
Das gilt für das Angebot und in der Vertragslaufzeit folgende Einzelangebote spezieller Hardware, sofern diese nicht technisch bedingt nur durch einen Hersteller lieferbar ist. Auch hier soll der Bieter für die gesamte Vertragslaufzeit mindestens von zwei Herstellern Preise benennen können.
Für alle Angebote sind die Konditionen über die gesamte Vertragsdauer abzusichern.
Die für den Rahmenvertrag (Los 2) vorgesehene Laufzeit beträgt mindestens 6,
höchstens 8 Jahre. Sie ist Gegenstand der Verhandlungen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Ggf. wird der Auftrag um 2 Jahre verlängert. Dies ist Gegenstand der Verhandlungen.
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Drucker-, Scanner- und Tisch-Multifunktionshardware sowie Zubehör
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Das Vergabeverfahren umfasst im LOS 3 die Lieferung der nachfolgend aufgeführten Hardware zur IT-Arbeitsplatzausstattung:
— ca. 2 200 lokale Schwarz-Weiß- und Farbdrucker;
— ca. 6 000 Schwarz-Weiß- und Farb-Netzwerkdrucker;
— ca. 100 Scanner;
— ca. 400 lokale Multifunktionsdrucker.
sowie die erforderlichen, typgebundenen Nachrüstkomponenten.
Die zuvor beschriebenen Gerätetypen des LOSES 3 sind für die Versorgung der Arbeitsplätze im Bereich Managed Service an den Leistungserbringer für die hardwarenahen Dienstleistungen (IMAC/RD) des LOSES 1 zu liefern, welcher die Geräte aus LOS 3 im Auftrag des Auftraggebers bestellt und in ausreichendem Maße zur Erfüllung der Anforderungen an die hardwarenahen Dienstleistungen bevorratet. Weiterhin ist eine Abwicklung der Garantie und Gewährleistung über den Bieter aus LOS1 gewünscht. Hier wird ein enger Bedarf an Abstimmung gefordert.
Die zuvor beschriebenen Gerätetypen des LOSES 3 sind für die Versorgung der Arbeitsplätze im Bereich Managed Service an den Leistungserbringer für die hardwarenahen Dienstleistungen (IMAC/RD) des LOSES 1 zu liefern, welcher die Geräte aus LOS 3 im Auftrag des Auftraggebers bestellt und in ausreichendem Maße zur Erfüllung der Anforderungen an die hardwarenahen Dienstleistungen bevorratet. Weiterhin ist eine Abwicklung der Garantie und Gewährleistung über den Bieter aus LOS1 gewünscht. Hier wird ein enger Bedarf an Abstimmung gefordert.
Die jeweiligen Geräte sind in unterschiedliche Typklassen eingeteilt und werden für den gesamten geographischen Bereich der Trägerländer abgerufen.
Die aufgeführten Stückzahlen dienen der groben Orientierung hinsichtlich des zu erwartenden Liefervolumens, können von Dataport jedoch nicht garantiert werden. Die zeitliche Verteilung der Lieferungen gestaltet sich bedarfsabhängig durch die einzelnen abrufenden Dienststellen. Grundsätzlich ist von einem ganzjährig durchgängigen Auftragsaufkommen sowie erhöhten Abrufaktivitäten im 4. Quartal auszugehen.
Die aufgeführten Stückzahlen dienen der groben Orientierung hinsichtlich des zu erwartenden Liefervolumens, können von Dataport jedoch nicht garantiert werden. Die zeitliche Verteilung der Lieferungen gestaltet sich bedarfsabhängig durch die einzelnen abrufenden Dienststellen. Grundsätzlich ist von einem ganzjährig durchgängigen Auftragsaufkommen sowie erhöhten Abrufaktivitäten im 4. Quartal auszugehen.
Die Laufzeit für Los 3 beträgt 4 Jahre.
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Hardware für die IP-Telefonausstattung sowie Zubehör
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Das Vergabeverfahren umfasst im LOS 4 die Lieferung der nachfolgend aufgeführten IP-Telefone:
— ca. 2 750 IP Sprachendgerät (SIP) Standard mit Basisfunktion;
— ca. 4 000 IP Sprachendgerät (SIP) Standard mit Komfortfunktionen;
— ca. 750 IP Sprachendgerät (SIP) für Chef/Sek;
— ca. 2 250 Erweiterungsmodul für IP Sprachendgerät Standard mit Komfortfunktionen;
— ca. 500 Erweiterungsmodul für IP Sprachendgerät für Chef/Sek;
— ca. 4 000 Netzteil für IP Sprachendgerät Standard mit Basisfunktion, IP Sprachendgerät Standard mit Komfortfunktionen und IP Sprachendgerät für Chef/Sek;
— ca. 2 500 Anschlusskabel für IP Sprachendgerät, Länge…
… 4 m, Cat 5;
… 6 m, Cat 5.
Die zuvor beschriebenen Gerätetypen des LOSES 4 sind für die Versorgung der Arbeitsplätze im Bereich Managed Service (Freie und Hansestadt Hamburg) an den Leistungserbringer für die hardwarenahen Dienstleistungen (IMAC/RD) des LOSES 1 zu liefern, welcher die Geräte aus LOS 4 im Auftrag des Auftraggebers bestellt und in ausreichendem Maße zur Erfüllung der Anforderungen an die hardwarenahen Dienstleistungen bevorratet. Weiterhin ist eine Abwicklung der Garantie und Gewährleistung über den Bieter aus LOS1 gewünscht. Hier wird ein enger Bedarf an Abstimmung gefordert.
Die zuvor beschriebenen Gerätetypen des LOSES 4 sind für die Versorgung der Arbeitsplätze im Bereich Managed Service (Freie und Hansestadt Hamburg) an den Leistungserbringer für die hardwarenahen Dienstleistungen (IMAC/RD) des LOSES 1 zu liefern, welcher die Geräte aus LOS 4 im Auftrag des Auftraggebers bestellt und in ausreichendem Maße zur Erfüllung der Anforderungen an die hardwarenahen Dienstleistungen bevorratet. Weiterhin ist eine Abwicklung der Garantie und Gewährleistung über den Bieter aus LOS1 gewünscht. Hier wird ein enger Bedarf an Abstimmung gefordert.
Die jeweiligen Geräte sind in unterschiedliche Typklassen eingeteilt und werden für den gesamten geographischen Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg abgerufen.
Die aufgeführten Stückzahlen dienen der groben Orientierung hinsichtlich des zu erwartenden Liefervolumens, können von Dataport jedoch nicht garantiert werden. Die zeitliche Verteilung der Lieferungen gestaltet sich bedarfsabhängig durch die einzelnen abrufenden Dienststellen. Grundsätzlich ist von einem ganzjährig durchgängigen Auftragsaufkommen auszugehen.
Die aufgeführten Stückzahlen dienen der groben Orientierung hinsichtlich des zu erwartenden Liefervolumens, können von Dataport jedoch nicht garantiert werden. Die zeitliche Verteilung der Lieferungen gestaltet sich bedarfsabhängig durch die einzelnen abrufenden Dienststellen. Grundsätzlich ist von einem ganzjährig durchgängigen Auftragsaufkommen auszugehen.
Die Laufzeit für Los 4 beträgt 4 Jahre.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Anlage 1 Unternehmensbeschreibung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Anlage 4 Umsatzkennzahlen;
Anlage 11 Haftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
Das Vorliegen der geforderten Haftpflichtversicherung muss bestätigt werden.
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er zumindest einen Gesamtnutzwert von 250 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 500 Punkten erreicht. Erfüllt ein Bieter zwar die Voraussetzungen nach vorstehendem Satz, hat der Auftraggeber aber Kenntnis von Umständen, die der Annahme der Leistungsfähigkeit des Bieters gleichwohl entgegenstehen könnten (z. B. 0 Punkte bei der Bewertung des Eignungskriteriums „Umsatz“), so bewertet der Auftraggeber die Leistungsfähigkeit des Bieters abschließend nach allgemeinen Grundsätzen.
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er zumindest einen Gesamtnutzwert von 250 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 500 Punkten erreicht. Erfüllt ein Bieter zwar die Voraussetzungen nach vorstehendem Satz, hat der Auftraggeber aber Kenntnis von Umständen, die der Annahme der Leistungsfähigkeit des Bieters gleichwohl entgegenstehen könnten (z. B. 0 Punkte bei der Bewertung des Eignungskriteriums „Umsatz“), so bewertet der Auftraggeber die Leistungsfähigkeit des Bieters abschließend nach allgemeinen Grundsätzen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anlage 2 Referenzliste;
Anlage 3 Personalkennzahlen;
Anlage 5 Qualitätsmanagement;
Anlage 6 Umweltmanagement;
Anlage 7 IT-Sicherheitsmanagement;
Anlage 8 Qualifikation des Personals;
Anlage 9 Kontinuität Zertifizierungen;
Anlage 10 Lieferantenerklärung.
Mindeststandards:
Für Los 2:
— Erklärung über das Vorhandensein einer ausreichenden Zahl an Zertifizierungen für alle ausschreibungsrelevanten Bereiche (Anlage 9)
— Im Bereich Qualitätsmanagement müssen mindestens 2 von 5 Punkten erzielt werden. Dafür müssen allgemeine QM-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe vorhanden sein (Anlage 5).
— Im Bereich Umweltmanagement müssen mindestens 2 von 5 Punkten erzielt werden. Dafür müssen allgemeine UM-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe vorhanden sein (Anlage 6).
— Im Bereich der Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstanden müssen bei mehreren Unterkriterien 3 von 5 Punkten erzielt werden (Erfahrung in der herstellerübergreifenden Konzeption von IT-Infrastrukturen in großen Rechenzentren hoher Komplexität mit kritischen Anwendungen, Erfahrung in der Support- und Wartungsübernahme (bzw. deren Koordination) von IT-Infrastrukturen in großen Rechenzentren hoher Komplexität mit kritischen Anwendungen, Erfahrung in der Belieferung öffentlicher Auftraggeber mit dem Ausschreibungsgegenstand) (Anlage 2).
— Im Bereich der Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstanden müssen bei mehreren Unterkriterien 3 von 5 Punkten erzielt werden (Erfahrung in der herstellerübergreifenden Konzeption von IT-Infrastrukturen in großen Rechenzentren hoher Komplexität mit kritischen Anwendungen, Erfahrung in der Support- und Wartungsübernahme (bzw. deren Koordination) von IT-Infrastrukturen in großen Rechenzentren hoher Komplexität mit kritischen Anwendungen, Erfahrung in der Belieferung öffentlicher Auftraggeber mit dem Ausschreibungsgegenstand) (Anlage 2).
Details siehe Vergabeunterlagen.
Für alle Lose:
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er zumindest einen Gesamtnutzwert von 250 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 500 Punkten erreicht. Erfüllt ein Bieter zwar die Voraussetzungen nach vorstehendem Satz, hat der Auftraggeber aber Kenntnis von Umständen, die der Annahme der Leistungsfähigkeit des Bieters gleichwohl entgegenstehen könnten (z. B. 0 Punkte bei der Bewertung des Eignungskriteriums „Personal“), so bewertet der Auftraggeber die Leistungsfähigkeit des Bieters abschließend nach allgemeinen Grundsätzen.
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er zumindest einen Gesamtnutzwert von 250 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 500 Punkten erreicht. Erfüllt ein Bieter zwar die Voraussetzungen nach vorstehendem Satz, hat der Auftraggeber aber Kenntnis von Umständen, die der Annahme der Leistungsfähigkeit des Bieters gleichwohl entgegenstehen könnten (z. B. 0 Punkte bei der Bewertung des Eignungskriteriums „Personal“), so bewertet der Auftraggeber die Leistungsfähigkeit des Bieters abschließend nach allgemeinen Grundsätzen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
— Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG),
— Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
— Das ausgewählte Personal hat sich einer Sicherheitsprüfung nach § 34 HmbSÜG zu unterziehen. Ausschließlich Personal mit erfolgreicher Sicherheitsprüfung kann für Dataport tätig werden. Im Einzelfall hat sich das ausgewählte Personal einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §§ 7 ff. HmbSÜG zu unterziehen.
— Das ausgewählte Personal hat sich einer Sicherheitsprüfung nach § 34 HmbSÜG zu unterziehen. Ausschließlich Personal mit erfolgreicher Sicherheitsprüfung kann für Dataport tätig werden. Im Einzelfall hat sich das ausgewählte Personal einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §§ 7 ff. HmbSÜG zu unterziehen.
— Es besteht die Möglichkeit, dass Dataport sich entscheidet, zwischen sich und dem jeweiligen Auftragnehmer einen Leasinggeber einzuschalten, der Hardware zu den im Vergabeverfahren festgelegten Konditionen bei dem jeweiligen Auftragnehmer einkauft und an Dataport verleast. Der Bewerber ist mit einer solchen Vorgehensweise, die im Verhandlungsverfahren ggf. weiter konkretisiert werden wird, grundsätzlich einverstanden.
— Es besteht die Möglichkeit, dass Dataport sich entscheidet, zwischen sich und dem jeweiligen Auftragnehmer einen Leasinggeber einzuschalten, der Hardware zu den im Vergabeverfahren festgelegten Konditionen bei dem jeweiligen Auftragnehmer einkauft und an Dataport verleast. Der Bewerber ist mit einer solchen Vorgehensweise, die im Verhandlungsverfahren ggf. weiter konkretisiert werden wird, grundsätzlich einverstanden.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Umsatzentwicklung 10 %
Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes 60 %
Personal 15 %
Organisation 15 %
Jedes der vier Kriterien besteht aus mehreren Unterkriterien. Diese sind detailliert in den Vergabeunterlagen, dort in den Dokumenten „Teilnahmeunterlage“ und „Bewertungsmatrix Los 1“, inklusive ihren Anforderungen beschrieben.
Mindestanforderung:
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig, wenn er zumindest einen Gesamtnutzwert von 250 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 500 Punkten erreicht. Erfüllt ein Bieter zwar die Voraussetzungen nach vorstehendem Satz, hat der Auftraggeber aber Kenntnis von Umständen, die der Annahme der Leistungsfähigkeit des Bieters gleichwohl entgegenstehen könnten (z. B. 0 Punkte bei der Bewertung des Eignungskriteriums „Umsatz“), so bewertet der Auftraggeber die Leistungsfähigkeit des Bieters abschließend nach allgemeinen Grundsätzen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig, wenn er zumindest einen Gesamtnutzwert von 250 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 500 Punkten erreicht. Erfüllt ein Bieter zwar die Voraussetzungen nach vorstehendem Satz, hat der Auftraggeber aber Kenntnis von Umständen, die der Annahme der Leistungsfähigkeit des Bieters gleichwohl entgegenstehen könnten (z. B. 0 Punkte bei der Bewertung des Eignungskriteriums „Umsatz“), so bewertet der Auftraggeber die Leistungsfähigkeit des Bieters abschließend nach allgemeinen Grundsätzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Für jedes Los werden mindestens drei geeignete Bewerber mit der höchsten Benotung zu Vertragsverhandlungen aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, weitere Unternehmen zu Vertragsverhandlungen aufzufordern, wenn die Art bzw. Anzahl der Bewerbungen dies begründet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für jedes Los werden mindestens drei geeignete Bewerber mit der höchsten Benotung zu Vertragsverhandlungen aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, weitere Unternehmen zu Vertragsverhandlungen aufzufordern, wenn die Art bzw. Anzahl der Bewerbungen dies begründet.
Die Bewerber, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu Verhandlungen aufgefordert werden sollen, werden darüber benachrichtigt. Die übrigen Bewerber erhalten eine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung.
Details siehe Vergabeunterlagen.
Umsatzentwicklung 18 %;
Lieferantenerklärung 5 %;
Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes 55 %;
Personal 10 %;
Organisation 12 %.
Die Kriterien bestehen größtenteils aus mehreren Unterkriterien. Diese sind detailliert in den Vergabeunterlagen, dort in den Dokumenten „Teilnahmeunterlage“ und „Bewertungsmatrix Los 2“, inklusive ihren Anforderungen beschrieben.
Mindestanforderungen:
— Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig, wenn er zumindest einen Gesamtnutzwert von 250 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 500 Punkten erreicht. Erfüllt ein Bieter zwar die Voraussetzungen nach vorstehendem Satz, hat der Auftraggeber aber Kenntnis von Umständen, die der Annahme der Leistungsfähigkeit des Bieters gleichwohl entgegenstehen könnten (z. B. 0 Punkte bei der Bewertung des Eignungskriteriums „Umsatz“), so bewertet der Auftraggeber die Leistungsfähigkeit des Bieters abschließend nach allgemeinen Grundsätzen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Ein Bieter gilt nur dann als leistungsfähig, wenn er zumindest einen Gesamtnutzwert von 250 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 500 Punkten erreicht. Erfüllt ein Bieter zwar die Voraussetzungen nach vorstehendem Satz, hat der Auftraggeber aber Kenntnis von Umständen, die der Annahme der Leistungsfähigkeit des Bieters gleichwohl entgegenstehen könnten (z. B. 0 Punkte bei der Bewertung des Eignungskriteriums „Umsatz“), so bewertet der Auftraggeber die Leistungsfähigkeit des Bieters abschließend nach allgemeinen Grundsätzen.
— Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung i. H. v. 5 000 000 EUR je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden;
— Erklärung über das Vorhandensein einer ausreichenden Zahl an Zertifizierungen für alle ausschreibungsrelevanten Bereiche;
— Im Bereich Qualitätsmanagement müssen mindestens 2 von 5 Punkten erzielt werden. Dafür müssen allgemeine QM-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe vorhanden sein;
— Im Bereich Umweltmanagement müssen mindestens 2 von 5 Punkten erzielt werden. Dafür müssen allgemeine UM-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe vorhanden sein;
— Im Bereich der Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstanden müssen bei mehreren Unterkriterien 3 von 5 Punkten erzielt werden (Erfahrung in der herstellerübergreifenden Konzeption von IT-Infrastrukturen in großen Rechenzentren hoher Komplexität mit kritischen Anwendungen, Erfahrung in der Support- und Wartungsübernahme (bzw. deren Koordination) von IT-Infrastrukturen in großen Rechenzentren hoher Komplexität mit kritischen Anwendungen, Erfahrung in der Belieferung öffentlicher Auftraggeber mit dem Ausschreibungsgegenstand).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Im Bereich der Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstanden müssen bei mehreren Unterkriterien 3 von 5 Punkten erzielt werden (Erfahrung in der herstellerübergreifenden Konzeption von IT-Infrastrukturen in großen Rechenzentren hoher Komplexität mit kritischen Anwendungen, Erfahrung in der Support- und Wartungsübernahme (bzw. deren Koordination) von IT-Infrastrukturen in großen Rechenzentren hoher Komplexität mit kritischen Anwendungen, Erfahrung in der Belieferung öffentlicher Auftraggeber mit dem Ausschreibungsgegenstand).
Für jedes Los werden mindestens 3 geeignete Bewerber mit der höchsten Benotung zu Vertragsverhandlungen aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, weitere Unternehmen zu Vertragsverhandlungen aufzufordern, wenn die Art bzw. Anzahl der Bewerbungen dies begründet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für jedes Los werden mindestens 3 geeignete Bewerber mit der höchsten Benotung zu Vertragsverhandlungen aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, weitere Unternehmen zu Vertragsverhandlungen aufzufordern, wenn die Art bzw. Anzahl der Bewerbungen dies begründet.
Umsatzentwicklung 10 %;
Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes 60 %;
Organisation 20 %.
Jedes der vier Kriterien besteht aus mehreren Unterkriterien. Diese sind detailliert in den Vergabeunterlagen, dort in den Dokumenten „Teilnahmeunterlage“ und „Bewertungsmatrix Los 3“, inklusive ihren Anforderungen beschrieben.
Jedes der 4 Kriterien besteht aus mehreren Unterkriterien. Diese sind detailliert in den Vergabeunterlagen, dort in den Dokumenten „Teilnahmeunterlage“ und „Bewertungsmatrix Los 4“, inklusive ihren Anforderungen beschrieben.
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Vor Beginn der Abrufphase ist eine Transitionsphase vorgesehen, die nicht zur Laufzeit der Rahmenvereinbarung hinzugerechnet wird. Für Los 2: lange marktübliche Nutzungsdauer, hohe Transitionsaufwände, Anpassungen Infrastruktur.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-10-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 der Teilnahmeunterlage genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr. 4.2.1 der Teilnahmeunterlage genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1. der Teilnahmeunterlage aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 der Teilnahmeunterlage aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1. der Teilnahmeunterlage aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 der Teilnahmeunterlage aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Zusätzliche Mitteilungspflichten:
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies über die unter Nr. 4.2.1. der Teilnahmeunterlage angeführte E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.
Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies über die unter Nr. 4.2.1. der Teilnahmeunterlage angeführte E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.
Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des Antragsdeckblatt nachträglich in Frage stellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1448📞
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 4042823-2020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.
Quelle: OJS 2016/S 137-247141 (2016-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von
— Hardware zur IT-Arbeitsplatzausstattung sowie dazugehöriger User-Help-Desk-Dienstleistungen (Los 1)
— Hardware zur Rechenzentrumsausstattung und dezentraler Recheninfrastruktur, sowie dazugehöriger Dienstleistungen (Los 2)
— Drucker-, Scanner- und Tisch-Multifunktionshardware sowie Zubehör (Los 3)
— Hardware für die IP-Telefonausstattung sowie Zubehör (Los 4)
Dataport möchte mit Vertragsbeginn 1.4.2017 (Zuschlagserteilung) einen neuen Rahmenvertrag über die Beschaffung der erforderlichen Hardware und Dienstleistungen abschließen.
Vorgesehen ist eine Transitionsphase (Wissenstransfer und Prozessgestaltung) vom 1.4.2017 bis 31.12.2017.
Die vollständige Leistungserbringung (Leistungsabrufe aus dem Rahmenvertrag) beginnt zum 1.1.2018.
Die Transitionsphase dient ausschließlich zur Vorbereitung der Leistungsübernahme zum 1.1.2018.
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von
— Hardware zur IT-Arbeitsplatzausstattung sowie dazugehöriger User-Help-Desk-Dienstleistungen (Los 1)
— Hardware zur Rechenzentrumsausstattung und dezentraler Recheninfrastruktur, sowie dazugehöriger Dienstleistungen (Los 2)
— Drucker-, Scanner- und Tisch-Multifunktionshardware sowie Zubehör (Los 3)
— Hardware für die IP-Telefonausstattung sowie Zubehör (Los 4)
Dataport möchte mit Vertragsbeginn 1.4.2017 (Zuschlagserteilung) einen neuen Rahmenvertrag über die Beschaffung der erforderlichen Hardware und Dienstleistungen abschließen.
Vorgesehen ist eine Transitionsphase (Wissenstransfer und Prozessgestaltung) vom 1.4.2017 bis 31.12.2017.
Die vollständige Leistungserbringung (Leistungsabrufe aus dem Rahmenvertrag) beginnt zum 1.1.2018.
Die Transitionsphase dient ausschließlich zur Vorbereitung der Leistungsübernahme zum 1.1.2018.
Gesamtwert des Auftrags: 148992391.54 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Hardware zur IT-Arbeitsplatzausstattung sowie dazugehöriger User-Help-Desk-Dienstleistungen (Los 1)
— Hardware zur Rechenzentrumsausstattung und dezentraler Recheninfrastruktur, sowie dazugehöriger Dienstleistungen (Los 2)
— Drucker-, Scanner- und Tisch-Multifunktionshardware sowie Zubehör (Los 3)
— Hardware für die IP-Telefonausstattung sowie Zubehör (Los 4)
— ca. 15.000 stationäre Arbeitsplatzrechner (Desktop-PCs incl. Monitor, Tastatur, Maus)
— ca. 1.500 Windows-Based-Terminals bzw. Thin-Clients (z.T. inkl. Monitor, Tastatur, Maus)
— ca. 7.500 Notebooks und Tablets (z.T. incl. Monitor, Tastatur, Maus)
— IMAC/RD Prozesse incl. Softwareinstallation für die o.g. Geräte, Bestandshardware und IP-Telefone sowie die Integration von Zubehör, Druckern, Multifunktionsgeräten, Scannern und weiteren fachbezogenen Peripheriekomponenten am Arbeitsplatz. Die zu integrierenden Geräte stammen auch aus anderen Lieferbeziehungen (Beistellungen).
— IMAC/RD Prozesse incl. Softwareinstallation für die o.g. Geräte, Bestandshardware und IP-Telefone sowie die Integration von Zubehör, Druckern, Multifunktionsgeräten, Scannern und weiteren fachbezogenen Peripheriekomponenten am Arbeitsplatz. Die zu integrierenden Geräte stammen auch aus anderen Lieferbeziehungen (Beistellungen).
— Überlauf des UHD für die Annahme und Bearbeitung von Calls
— Entstörung und Wartung vor Ort der o.g. Geräte, Hardware aus LOS 3 und LOS 4 und Bestandshardware.
— Abwicklung von Garantie und Gewährleistung aus LOS 3 und LOS 4
Dataport stellt dabei ein 24x7x365 Rechenzentrums-Betrieb mit z.T. hochkritischen Verfahren sicher. Entsprechend ist die derzeitige Infrastruktur ausgelegt. Für potenzielle Partner sollten diese Rahmenbedingunen keine besondere Herausforderung darstellen.
Dataport stellt dabei ein 24x7x365 Rechenzentrums-Betrieb mit z.T. hochkritischen Verfahren sicher. Entsprechend ist die derzeitige Infrastruktur ausgelegt. Für potenzielle Partner sollten diese Rahmenbedingunen keine besondere Herausforderung darstellen.
o Nach Leistungsmerkmalen definierte Standardservertypen, die häufiger abgerufen werden
— Storage- und Datensicherungshardware
— Dezentrale Server- und Storage-/Datensicherungshardware für den Einsatz bei Dataport-Kunden
— Software, die mit dem Betrieb der Hardware zusammenhängt
— Steuerungshardware, die den Betrieb der Hardware ermöglicht (z.B. Switches, Avocent-Konsolen etc.) sowie deren Software
— Erweiterungen und Ersatzteile für Bestands- und Neuhardware sowie abhängiges Zubehör (z.B. Racks, Kabel etc.)
o Gewährleistungs- und Entstörungsdienstleistungen für die neu zu liefernde Hardware sowie die Übernahme aller Services für die bestehende Hardware unter Beibehaltung der gültigen Servicemerkmale (z.B. SLA)
o Allgemeine Dienstleistungen rund um die Installation und den Betrieb der Hardware (z.B. IMAC/RD)
o Transitions-, PoC-, Integrations-, Transfer- und Beratungsdienstleistungen
Hierzu werden die Anforderungen, soweit möglich, funktional ausgeschrieben, um aus den Angeboten unter Berücksichtigung aller Kosten (inkl. Transitionskosten) das wirtschaftlichste auszuwählen. Deswegen soll jeder Bieter aufgefordert werden, für jede Position zwei alternative Leistungsgegenstände von verschiedenen Herstellern anzubieten, die beide Teil des Vertrages werden. Dataport behält sich das Recht vor, sich während der Vertragslaufzeit aus den gesamten Vertragsbestandteilen zu bedienen.
Hierzu werden die Anforderungen, soweit möglich, funktional ausgeschrieben, um aus den Angeboten unter Berücksichtigung aller Kosten (inkl. Transitionskosten) das wirtschaftlichste auszuwählen. Deswegen soll jeder Bieter aufgefordert werden, für jede Position zwei alternative Leistungsgegenstände von verschiedenen Herstellern anzubieten, die beide Teil des Vertrages werden. Dataport behält sich das Recht vor, sich während der Vertragslaufzeit aus den gesamten Vertragsbestandteilen zu bedienen.
Eines der beiden Angebote für jeden Leistungsgegenstand ist über alle Positionen herstellerkonsistent zu fassen. Dies bedeutet, dass in den jeweiligen Hardwaregruppen (z.B. Server, Storage-Systeme etc.) nur Systeme eines Herstellers anzubieten sind. Der zweite für jede Position anzubietende Leistungsgegenstand soll von einem anderen Hersteller stammen.
Eines der beiden Angebote für jeden Leistungsgegenstand ist über alle Positionen herstellerkonsistent zu fassen. Dies bedeutet, dass in den jeweiligen Hardwaregruppen (z.B. Server, Storage-Systeme etc.) nur Systeme eines Herstellers anzubieten sind. Der zweite für jede Position anzubietende Leistungsgegenstand soll von einem anderen Hersteller stammen.
Das Vergabeverfahren umfasst im LOS 3 die Lieferung der nachfolgend aufgeführten Hardware zur IT-Arbeitsplatzausstattung
— ca. 2.200 lokale Schwarz-Weiß- und Farbdrucker
— ca. 6.000 Schwarz-Weiß- und Farb-Netzwerkdrucker
— ca. 100 Scanner
— ca. 400 lokale Multifunktionsdrucker
Das Vergabeverfahren umfasst im LOS 4 die Lieferung der nachfolgend aufgeführten IP-Telefone
— ca. 2.750 IP Sprachendgerät (SIP) Standard mit Basisfunktion
— ca. 4.000 IP Sprachendgerät (SIP) Standard mit Komfortfunktionen
— ca. 750 IP Sprachendgerät (SIP) für Chef/Sek
— ca. 2.250 Erweiterungsmodul für IP Sprachendgerät Standard mit Komfortfunktionen
— ca. 500 Erweiterungsmodul für IP Sprachendgerät für Chef/Sek
— ca. 4.000 Netzteil für IP Sprachendgerät Standard mit Basisfunktion, IP Sprachendgerät Standard mit Komfortfunktionen und IP Sprachendgerät für Chef/Sek
— ca. 2.500 Anschlusskabel für IP Sprachendgerät, Länge…
… 4 m, Cat 5
… 6 m, Cat 5
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Qualität und Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Gewichtung des Preises: 90
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-20 📅
2017-06-14 📅
2017-04-19 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Vergabeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,