Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI), nachfolgend Auftraggeber genannt, schreibt im Auftrag der LĂ€nder Rheinland-Pfalz und Saarland einen Rahmenvertrag ĂŒber die Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener GerĂ€tearten aus. Die Ausschreibung in einzelne Lose gegliedert. In jedem Los sind neben der zu liefernden Hardware auch Dienstleistungen definiert, die durch die bezugsberechtigten Behörden und Einrichtungen (BuE) abgerufen werden können. Die Betreuung der losweise zu schlieĂenden RahmenvertrĂ€ge erfolgt durch den LDI. Diese VertrĂ€ge können von einem definierten Kreis berechtigter öffentlicher Stellen sowie vom LDI selbst zur Bedarfsdeckung genutzt werden. Hierbei geht es um folgende GĂŒter: â Los 1: PC-Systeme; â Los 2: Monitore; â Los 3: Thin Clients; â Los 4: Notebooks; â Los 5: Server; â Los 6: Drucker â Laser; â Los 7: Drucker â Tintenstrahl; â Los 8: Tablet Windows mit Tastatur; â Los 9: Tablet iOS; â Los 10: Scanner.
Deadline
Die Frist fĂŒr den Eingang der Angebote war 2016-02-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwÀhnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch đŁïž
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: EuropÀische Union
Gemeinsames Vokabular fĂŒr öffentliche AuftrĂ€ge (CPV)
Code: Computeranlagen und ZubehörđŠ
âI. Unter http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und...â
ZusÀtzliche Informationen
I. Unter http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen sowie Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nicht.
Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht der ausschreibenden Stelle alle relevanten Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Daher ist von Nachfragen möglichst abzusehen. Falls sich dennoch RĂŒck- oder VerstĂ€ndnis-fragen ergeben, deren KlĂ€rung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese im Hinblick auf § 12 Abs.8 EG VOL/A bis 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist (d.h. bis zum 11.2.2016, 24:00 Uhr) nur in schriftlicher Form ĂŒber den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz (http://www.vergabe.rlp.de) zugelassen. Telefonische AuskĂŒnfte werden nicht erteilt.
II. Nach der formellen PrĂŒfung und der Feststellung der Bietereignung werden zur Bewertung der Angebote neben dem Preisblatt und dem Fragenkatalog zwei weitere Bewertungsbereiche betrachtet: die Ergebnisse der technischen Teststellung sowie die errechneten Energiekosten wĂ€hrend der Betriebslaufzeit fĂŒr die angebotenen Komponenten.
ZunĂ€chst werden Fragenkatalog und Preisblatt je Los fĂŒr alle zugelassenen Angebote vollstĂ€ndig ausgewertet. Nach der Auswertung werden GerĂ€te/Komponenten/Artikel der Anbie-ter, die objektiv eine Chance auf Zuschlagserteilung haben, zur technischen Teststellung nach MaĂgabe des Abschnittes 2.5.3 in Teil B âAusgangssituation und Anforderungenâ angefordert. Um den Aufwand fĂŒr die technische Teststellung auf ein angemessenes MaĂ zu begrenzen, behĂ€lt sich die Vergabestelle die Abschichtung nach folgenden MaĂgaben vor:
â Zur Teststellung werden zunĂ€chst diejenigen drei Bieter aufgefordert, welche nach der Auswertung des Leistungskataloges und des Preisblattes die drei wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben.
â Nach DurchfĂŒhrung der Teststellung und endgĂŒltiger Bewertung dieser drei Angebote prĂŒft die Vergabestelle, ob einer (oder ggf. mehrere) der verbliebenen Bieter unter Zugrundelegung der Annahme, dass diese(r) bei der Teststellung die maximal mögliche Punktzahl erzielt/erzielen, noch den ersten Rang erreichen könnte(n).
â Ist das der Fall, wird eine Teststellung auch mit der angebotenen Hardware dieses Bieters/dieser Bieter durchgefĂŒhrt.
Die im Rahmen des GerĂ€tetests zu prĂŒfenden Bewertungskriterien sind in den veröffentlichten Anlagen Testprotokolle Los 1 â Los 8 enthalten (FĂŒr die Lose 9 und 10 erfolgt keine Teststellung).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
âDer Landesbetrieb Daten und Information (LDI), nachfolgend Auftraggeber genannt, schreibt im Auftrag der LĂ€nder Rheinland-Pfalz und Saarland einen...â
Kurze Beschreibung
Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI), nachfolgend Auftraggeber genannt, schreibt im Auftrag der LĂ€nder Rheinland-Pfalz und Saarland einen Rahmenvertrag ĂŒber die Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener GerĂ€tearten aus. Die Ausschreibung in einzelne Lose gegliedert. In jedem Los sind neben der zu liefernden Hardware auch Dienstleistungen definiert, die durch die bezugsberechtigten Behörden und Einrichtungen (BuE) abgerufen werden können. Die Betreuung der losweise zu schlieĂenden RahmenvertrĂ€ge erfolgt durch den LDI. Diese VertrĂ€ge können von einem definierten Kreis berechtigter öffentlicher Stellen sowie vom LDI selbst zur Bedarfsdeckung genutzt werden. Hierbei geht es um folgende GĂŒter:
ââ Los 1: PC-Systeme;â Mehr anzeigen (9) ââ Los 2: Monitore;â
ââ Los 3: Thin Clients;â
ââ Los 4: Notebooks;â
ââ Los 5: Server;â
ââ Los 6: Drucker â Laser;â
ââ Los 7: Drucker â Tintenstrahl;â
ââ Los 8: Tablet Windows mit Tastatur;â
ââ Los 9: Tablet iOS;â
ââ Los 10: Scanner.â
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: PC-Systeme
Kurze Beschreibung:
âIm Rahmen der Ausschreibung zu Los 1 âPC-Systemeâ werden drei unterschiedliche GerĂ€teklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken...â
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Ausschreibung zu Los 1 âPC-Systemeâ werden drei unterschiedliche GerĂ€teklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken sollen. Zu jeder GerĂ€teklasse sind unterschiedliche optionale Komponenten (Pflichtoptionen) zwingend anzubieten, welche Bedarfsweise mit den GerĂ€ten bestellt oder nachbestellt werden.
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Menge oder Umfang: Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Teil B nebst Anlagen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Monitore
Kurze Beschreibung:
â7.1 GerĂ€teklassen und Abnahmemengen.Im Rahmen der Ausschreibung zu Los 2 âMonitoreâ werden drei unterschiedliche GerĂ€teklassen mit Aktivmatrix (TFT)...â
Kurze Beschreibung
7.1 GerĂ€teklassen und Abnahmemengen.Im Rahmen der Ausschreibung zu Los 2 âMonitoreâ werden drei unterschiedliche GerĂ€teklassen mit Aktivmatrix (TFT) Displays, mit rund 22 Zoll, 24 Zoll und 27 Zoll Bildschirmdiagonale angefordert, welche im Weiteren ĂŒber weitgehend identische technische Leistungsmerkmale verfĂŒgen sollen.
â7.1 GerĂ€teklassen und Abnahmemengen.â Mehr anzeigen (1) âIm Rahmen der Ausschreibung zu Los 2 âMonitoreâ werden drei unterschiedliche GerĂ€teklassen mit Aktivmatrix (TFT) Displays, mit rund 22 Zoll, 24 Zoll und 27...â
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Ausschreibung zu Los 2 âMonitoreâ werden drei unterschiedliche GerĂ€teklassen mit Aktivmatrix (TFT) Displays, mit rund 22 Zoll, 24 Zoll und 27 Zoll Bildschirmdiagonale angefordert, welche im Weiteren ĂŒber weitgehend identische technische Leistungsmerkmale verfĂŒgen sollen.
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Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Thin Clients
Kurze Beschreibung:
âIm Rahmen der Ausschreibung zu Los 3 âThin Clientsâ werden zwei Standard Thin Client Modelle mit Linux und Windows Betriebssystem angefordert, welche den...â
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Ausschreibung zu Los 3 âThin Clientsâ werden zwei Standard Thin Client Modelle mit Linux und Windows Betriebssystem angefordert, welche den weitestgehend einheitlichen Bedarf der Behörden und Einrichtungen decken sollen. ZusĂ€tzlich sind unterschiedliche zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche bedarfsweise mit den GerĂ€ten bestellt oder nachbestellt werden sollen.
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Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Notebooks
Kurze Beschreibung:
âIm Rahmen der Ausschreibung zu Los 4 âNotebooksâ werden zwei unterschiedliche GerĂ€teklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken...â
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Ausschreibung zu Los 4 âNotebooksâ werden zwei unterschiedliche GerĂ€teklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken sollen. Zu jeder GerĂ€teklasse sind unterschiedliche zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche Bedarfsweise mit den GerĂ€ten bestellt oder nachbestellt werden.
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Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Server
Kurze Beschreibung:
âIm Rahmen der Ausschreibung zu Los 5 âServerâ werden zwei unterschiedliche Bauformen mit in Summe fĂŒnf unterschiedlichen GerĂ€teklassen angefordert, welche...â
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Ausschreibung zu Los 5 âServerâ werden zwei unterschiedliche Bauformen mit in Summe fĂŒnf unterschiedlichen GerĂ€teklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken sollen. GerĂ€teklassenĂŒbergreifend sowie zu jeder GerĂ€teklasse spezifisch sind unterschiedliche zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche Bedarfsweise mit den GerĂ€ten bestellt oder nachbestellt werden. Alle angebotenen Pflichtoptionen mĂŒssen, soweit dies modellspezifisch technisch möglich ist, grundsĂ€tzlich ĂŒbergreifend fĂŒr alle sechs GerĂ€teklassen verwendet werden können. Insofern wird die Verwendung eines einheitlichen Herstellers fĂŒr alle fĂŒnf GerĂ€teklassen erwartet.
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Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Drucker â Laser
Kurze Beschreibung:
âIm Rahmen der Ausschreibung zu Los 6 âDrucker â Laserâ werden vier unterschiedliche GerĂ€teklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf...â
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Ausschreibung zu Los 6 âDrucker â Laserâ werden vier unterschiedliche GerĂ€teklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf abdecken sollen. Zu jeder GerĂ€teklasse sind unterschiedliche, zwingend anzubietende, optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche Bedarfsweise mit den GerĂ€ten bestellt oder nachbestellt werden.
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Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Drucker â Tintenstrahl
Kurze Beschreibung:
âIm Rahmen der Ausschreibung zu Los 7 âDrucker â Tintenstrahlâ werden zwei unterschiedliche GerĂ€teklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen...â
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Ausschreibung zu Los 7 âDrucker â Tintenstrahlâ werden zwei unterschiedliche GerĂ€teklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken sollen. Zu jeder GerĂ€teklasse sind unterschiedliche, zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche Bedarfsweise mit den GerĂ€ten bestellt oder nachbestellt werden.
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Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Tablet Windows mit Tastatur
Kurze Beschreibung:
âIm Rahmen der Ausschreibung zu Los 8 âTablet Windows mit Tastaturâ wird ein aus Anwendungs- und Software Management Sicht dem Standard Notebook...â
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Ausschreibung zu Los 8 âTablet Windows mit Tastaturâ wird ein aus Anwendungs- und Software Management Sicht dem Standard Notebook vergleichbares Tablet mit Windows Betriebssystem gefordert, welches durch eine zugehörige und optional verwendbare Tatstatur als vollwertiges Notebook verwendet werden kann. Als ErgĂ€nzung ist ein geeigneter Port-Replikator zur stationĂ€ren Nutzung anzubieten. Neben der Bedienung ĂŒber die zugehörige Tastatur und einer optionalen Maus muss die Bedienung ĂŒber Fingereingabe (Touch) sowie mittels optionalem Stift zur Eingabe von Handschrift möglich sein. GerĂ€te dieser Bauform werden am Markt sowohl als Tablet mit Tastatur als auch als âdetachableâ Notebooks angeboten. Im Unterschied zum Notebook sind jedoch alle software- und leistungsseitigen Funktionen vom Tablet auch ohne angeschlossene Tastatur bereitzustellen. Das anzubietende GerĂ€t muss zwingend die aktuellen Betriebssysteme von Microsoft in der Version Windows 8.1 und Windows 10 in der 64-Bit Version unterstĂŒtzen. ZusĂ€tzlich zum GerĂ€t werden unterschiedliche zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) abgefragt, welche Bedarfsweise mit den GerĂ€ten bestellt oder nachbestellt werden.
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Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Tablet iOS
Kurze Beschreibung:
âIm Rahmen der Ausschreibung zu Los 9 âTablet iOSâ wird das zweite der beiden Tablet-Modelle angefordert. Zum GerĂ€t sind unterschiedliche zwingend...â
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Ausschreibung zu Los 9 âTablet iOSâ wird das zweite der beiden Tablet-Modelle angefordert. Zum GerĂ€t sind unterschiedliche zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche Bedarfsweise mit den GerĂ€ten bestellt oder nachbestellt werden.Aufgrund vorhandener Managementwerkzeuge und -prozesse wird fĂŒr dieses Los das GerĂ€tebetriebssystem von vornherein festgelegt. Anzubieten sind GerĂ€te mit dem Apple iOS Betriebssystem.
âIm Rahmen der Ausschreibung zu Los 9 âTablet iOSâ wird das zweite der beiden Tablet-Modelle angefordert. Zum GerĂ€t sind unterschiedliche zwingend...â
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Ausschreibung zu Los 9 âTablet iOSâ wird das zweite der beiden Tablet-Modelle angefordert. Zum GerĂ€t sind unterschiedliche zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche Bedarfsweise mit den GerĂ€ten bestellt oder nachbestellt werden.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (1) âAufgrund vorhandener Managementwerkzeuge und -prozesse wird fĂŒr dieses Los das GerĂ€tebetriebssystem von vornherein festgelegt. Anzubieten sind GerĂ€te mit...â
Kurze Beschreibung
Aufgrund vorhandener Managementwerkzeuge und -prozesse wird fĂŒr dieses Los das GerĂ€tebetriebssystem von vornherein festgelegt. Anzubieten sind GerĂ€te mit dem Apple iOS Betriebssystem.
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Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Scanner
Kurze Beschreibung:
âIm Rahmen der Ausschreibung zu Los 10 âScannerâ wird ein DIN A4 Arbeitsplatz Dokumentenscanner mit automatischem Vorlageneinzug und USB 3.0-Anschluss...â
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Ausschreibung zu Los 10 âScannerâ wird ein DIN A4 Arbeitsplatz Dokumentenscanner mit automatischem Vorlageneinzug und USB 3.0-Anschluss ausgeschrieben. Das GerĂ€t soll am Arbeitsplatz eingesetzt werden und Dokumente in hoher Geschwindigkeit, ein- und zweiseitig sowie in hoher QualitĂ€t erfassen.
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Referenznummer: 420-016352
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂŒllungsort:
â55116 Mainz.â
âDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Leistungsort ist die jeweils in der Bestellung...â
Hauptstandort oder ErfĂŒllungsort
Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Leistungsort ist die jeweils in der Bestellung genannte Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in AusnahmefÀllen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂŒr die Teilnahme
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung:
âI. Die Vergabestelle stellt fĂŒr die Angebotserstellung Vordrucke zur VerfĂŒgung, die bei der Erstellung zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen sind....â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
I. Die Vergabestelle stellt fĂŒr die Angebotserstellung Vordrucke zur VerfĂŒgung, die bei der Erstellung zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen sind. Eine vollstĂ€ndige Auflistung der einzureichenden Nachweise/ErklĂ€rungen/Dokumente ist in auch in Teil A âAusfĂŒhrungsbestimmungen und ErlĂ€uterungenâ enthalten:
â1. Unterzeichnetes Anschreiben des Bietersâ Mehr anzeigen (99) â2. Unterlagen zur EignungsprĂŒfung:â
âa. unterzeichnete Teil A â Anlage 01 (EigenerklĂ€rung);â
âb. ausgefĂŒllte und unterzeichnete Teil A â Anlage 02 (Unternehmensdarstellung);â
âc. ausgefĂŒllte und unterzeichnete Teil A â Anlage 02a (Unternehmensdarstellung â QualitĂ€ts-, Umwelt- und soziale Aspekte);â
âd. Handelsregisterauszug (nicht Ă€lter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genĂŒgt) bzw. Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach...â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
d. Handelsregisterauszug (nicht Ă€lter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genĂŒgt) bzw. Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach MaĂgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansĂ€ssig ist (nicht Ă€lter als 6 Monate â Kopie genĂŒgt);
âe. Nachweis einer Haftpflichtversicherung (mindestens jeweils 500 000 EUR fĂŒr Sach- und PersonenschĂ€den sowie fĂŒr VermögensschĂ€den je Schadensfall,...â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
e. Nachweis einer Haftpflichtversicherung (mindestens jeweils 500 000 EUR fĂŒr Sach- und PersonenschĂ€den sowie fĂŒr VermögensschĂ€den je Schadensfall, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1.000.000 EUR pro Vertrag) oder alternativ Vorlage einer verbindlichen ErklĂ€rung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird. Der Nachweis und die geforderte Deckungshöhe ist unternehmensbezogen und unabhĂ€ngig davon, ob ein Angebot fĂŒr ein oder mehrere Lose abgegeben wurde;
âh. falls Bietergemeinschaft, ausgefĂŒllte und unterzeichnete Teil A? Anlage 04;â
âi. unterzeichnete TariftreuerklĂ€rung Teil A â Anlage 05;â
âj. Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium) und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium);â
âk. Herstellerzusicherung (sog. âPatronatserklĂ€rungâ) fĂŒr den Fall der Leis-tungsunfĂ€higkeit im Sinne von Teil R âRechtliche Rahmenbedingungenâ , Ziffer 9,...â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
k. Herstellerzusicherung (sog. âPatronatserklĂ€rungâ) fĂŒr den Fall der Leis-tungsunfĂ€higkeit im Sinne von Teil R âRechtliche Rahmenbedingungenâ , Ziffer 9, fĂŒr den Fall, dass der Bieter nicht gleichzeitig Hersteller der Waren ist;
âl. Kenntlichmachung der Betriebs- und GeschĂ€ftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen;â
âm. schriftliche Zusage eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dem Unternehmen im Falle der Auftragserteilung...â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
m. schriftliche Zusage eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dem Unternehmen im Falle der Auftragserteilung eine selbstschuldnerische VertagserfĂŒllungs â und MĂ€ngelansprĂŒchebĂŒrgschaft in unter III.1.1) je Los genannten Höhe gestellt wird (das Kreditinstitut bzw. der Kreditversicherer muss in der EuropĂ€ischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens ĂŒber den EuropĂ€ischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-DienstleistungsĂŒbereinkommens (GATS) ist, zugelassen sein). Sogenannte âKonzernbĂŒrgschaftenâ einer ĂŒbergeordneten Unternehmenseinheit sind nicht zugelassen. Zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung muss die BĂŒrgschaft der Vergabestelle spĂ€testens vorgelegt werden.
âa. vollstĂ€ndig ausgefĂŒllte und unterzeichneteâ
âTeil B: Anlage 01_Fragenkatalog Los 1â
âb. vollstĂ€ndig ausgefĂŒllte und unterzeichneteâ
âTeil B: Anlage 01a_Preisblattâ
âLos 2:â
âc. vollstĂ€ndig ausgefĂŒllte und unterzeichneteâ
âTeil B: Anlage 02_Fragenkatalog Los 2â
âd. vollstĂ€ndig ausgefĂŒllte und unterzeichneteâ
âTeil B: Anlage 02a_Preisblattâ
âLos 3:â
âe. vollstĂ€ndig ausgefĂŒllte und unterzeichneteâ
âTeil B: Anlage 03_Fragenkatalog Los 3â
âf. vollstĂ€ndig ausgefĂŒllte und unterzeichneteâ
âTeil B: Anlage 03a_Preisblattâ
âLos 4:â
âg. vollstĂ€ndig ausgefĂŒllte und unterzeichneteâ
âTeil B: Anlage 04_Fragenkatalog Los 4â
âh. vollstĂ€ndig ausgefĂŒllte und unterzeichneteâ
âTeil B: Anlage 04a_Preisblattâ
âLos 5â
âi. vollstĂ€ndig ausgefĂŒllte und unterzeichneteâ
âTeil B: Anlage 05_Fragenkatalog Los 5â
âj. vollstĂ€ndig ausgefĂŒllte und unterzeichneteâ
âTeil B: Anlage 05a_Preisblattâ
âLos 6â
âk. vollstĂ€ndig ausgefĂŒllte und unterzeichneteâ
âTeil B: Anlage 06_Fragenkatalog Los 6â
âl. vollstĂ€ndig ausgefĂŒllte und unterzeichneteâ
âTeil B: Anlage 06a_Preisblattâ
âLos 7â
âm. vollstĂ€ndig ausgefĂŒllte und unterzeichneteâ
âTeil B: Anlage 07_Fragenkatalog Los 7â
ân. vollstĂ€ndig ausgefĂŒllte und unterzeichneteâ
âTeil B: Anlage 07a_Preisblattâ
âLos 8â
âo. vollstĂ€ndig ausgefĂŒllte und unterzeichneteâ
âTeil B: Anlage 08_Fragenkatalog Los 8â
âp. vollstĂ€ndig ausgefĂŒllte und unterzeichneteâ
âTeil B: Anlage 08a_Preisblattâ
âLos 9â
âq. vollstĂ€ndig ausgefĂŒllte und unterzeichneteâ
âTeil B: Anlage 09_Fragenkatalog Los 9â
âr. vollstĂ€ndig ausgefĂŒllte und unterzeichneteâ
âTeil B: Anlage 09a_Preisblattâ
âLos 10â
âs. vollstĂ€ndig ausgefĂŒllte und unterzeichneteâ
âTeil B: Anlage 10_Fragenkatalog Los 10â
ât. vollstĂ€ndig ausgefĂŒllte und unterzeichneteâ
âTeil B: Anlage 10a_Preisblattâ
âII. Der Bieter hat mit seinem Angebot die nachfolgenden EigenerklĂ€rungen abzugeben (den Vergabeunterlagen liegt ein entsprechendes Formblatt als Teil A:...â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
II. Der Bieter hat mit seinem Angebot die nachfolgenden EigenerklÀrungen abzugeben (den Vergabeunterlagen liegt ein entsprechendes Formblatt als Teil A: Anlage 01 bei ) und mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben zu versichern. Der Bieter versichert, dass:
â1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskrĂ€ftig verurteilt ist, das seine berufliche ZuverlĂ€ssigkeit in Frage stellt (etwa: Bestechung / VorteilsgewĂ€hrung...â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskrĂ€ftig verurteilt ist, das seine berufliche ZuverlĂ€ssigkeit in Frage stellt (etwa: Bestechung / VorteilsgewĂ€hrung gegenĂŒber der Vergabestelle; Unterschlagung, Untreue, Betrug, UrkundenfĂ€lschung, VerstöĂe gegen das GWB, z. B. Preisabsprachen),
â2. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der BeitrĂ€ge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den...â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
2. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der BeitrĂ€ge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemÀà erfĂŒllt hat,
â3. er im Vergabeverfahren keine vorsĂ€tzlich unzutreffenden ErklĂ€rungen in Bezug auf seine Fachkunde, LeistungsfĂ€higkeit und ZuverlĂ€ssigkeit abgegeben hat,â
â4. keine der Personen, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, aus einem der nachfolgenden GrĂŒnde rechtskrĂ€ftig verurteilt worden ist:â
âc. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in deren Auftrag verwaltet werden,â
âd. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in deren Auftrag...â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
d. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in deren Auftrag verwaltet werden,
âe. § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur BekĂ€mpfung internationaler...â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
e. § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur BekĂ€mpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs.2 Nr.10 des Vierten StrafrechtsĂ€nderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes ĂŒber das Ruhen der VerfolgungsverjĂ€hrung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
âf. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur BekĂ€mpfung internationaler Bestechung (Bestechung auslĂ€ndischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem GeschĂ€ftsverkehr),â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
f. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur BekÀmpfung internationaler Bestechung (Bestechung auslÀndischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem GeschÀftsverkehr),
âg. § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur DurchfĂŒhrung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit...â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
g. § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur DurchfĂŒhrung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in deren Auftrag verwaltet werden,
â5. ĂŒber das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser...â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
5. ĂŒber das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Ein auslĂ€ndischer Bieter befindet sich nicht in VerhĂ€ltnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind.
â6. das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.â
â7. er keine sonstige schwere Verfehlung begangen hat, die seine ZuverlĂ€ssigkeit als Bieter in Frage stellt.â
â8. das Unternehmen sicherstellt, dass die zur ErfĂŒllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die âTechnologie von L. Ron Hubbardâ anwenden, lehren oder...â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
8. das Unternehmen sicherstellt, dass die zur ErfĂŒllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die âTechnologie von L. Ron Hubbardâ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden. Bei einem VerstoĂ ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kĂŒndigen. Weiter gehende Rechte bleiben unberĂŒhrt.
â9. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der TĂ€tigkeit fĂŒr...â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
9. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der TĂ€tigkeit fĂŒr das Unternehmen nach dem Gesetz zur BekĂ€mpfung der Schwarzarbeit wegen illegaler BeschĂ€ftigung von ArbeitskrĂ€ften verurteilt worden sind.
â10. seine Leistungen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz erbracht werden. Er erklĂ€rt...â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
10. seine Leistungen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz erbracht werden. Er erklÀrt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet werden.
â11. er ausschlieĂlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine VerpflichtungserklĂ€rung nach § 1 Verpflichtungsgesetz sowie ein FĂŒhrungszeugnis...â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
11. er ausschlieĂlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine VerpflichtungserklĂ€rung nach § 1 Verpflichtungsgesetz sowie ein FĂŒhrungszeugnis fĂŒr behördliche Zwecke abzugeben.
â12. die fĂŒr die Leistungserbringung vorgesehenen Personen ĂŒber die uneingeschrĂ€nkte schriftliche und mĂŒndliche KommunikationsfĂ€higkeit in deutscher Sprache...â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
12. die fĂŒr die Leistungserbringung vorgesehenen Personen ĂŒber die uneingeschrĂ€nkte schriftliche und mĂŒndliche KommunikationsfĂ€higkeit in deutscher Sprache verfĂŒgen. Mit seiner Unterschrift versichert der Bieter die Richtigkeit seiner Angaben, weshalb weitere Nachweise zu den Ziffern 1 bis 12 zunĂ€chst nicht vorgelegt werden mĂŒssen. Die Vergabestelle kann in ZweifelsfĂ€llen entsprechende Nachweise zur ZuverlĂ€ssigkeitsprĂŒfung jedoch jederzeit anfordern. Werden die Nachweise auf Anforderung nicht vorgelegt, kann dies zum Ausschluss des betreffenden Angebotes fĂŒhren. Werden vorsĂ€tzlich unzutreffende ErklĂ€rungen in Bezug auf die Eignung (Fachkunde, LeistungsfĂ€higkeit und ZuverlĂ€ssigkeit) abgegeben, wird die Bewerbung/ der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Setzt der Bieter Nachunternehmer ein, hat jeder Nachunternehmer die vorstehenden ErklĂ€rungen durch Unterzeichnung dieses Vordrucks Teil A: Anlage 01_EigenerklĂ€rungen abzugeben. Gleiches gilt fĂŒr sĂ€mtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
âIII. Der Bieter hat einen Nachweis zu erbringen, dass er im Berufs- oder Handelsregister nach MaĂgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft...â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
III. Der Bieter hat einen Nachweis zu erbringen, dass er im Berufs- oder Handelsregister nach MaĂgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR- Abkommens eingetragen ist, in dem er ansĂ€ssig ist (Handelsregisterauszug, nicht Ă€lter als 6 Monate, Kopie genĂŒgt).
âHinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register gefĂŒhrt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der...â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register gefĂŒhrt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zustĂ€ndigen Stelle des Landes, in dem sie ansĂ€ssig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss ĂŒber die Art der beruflichen TĂ€tigkeit zulĂ€sst. Die geplante Rechtsform der ggf. in GrĂŒndung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben.
âIV. Die Einschaltung von Nachunternehmen ist zulĂ€ssig. Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft ein oder mehrere Nachunternehmen einschaltet, bietet er/sie...â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
IV. Die Einschaltung von Nachunternehmen ist zulĂ€ssig. Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft ein oder mehrere Nachunternehmen einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen haftet der Auftragnehmer fĂŒr die ordnungsgemĂ€Ăe Gesamtabwicklung des Auftrags. Verpflichtet der Bieter fĂŒr die Leistungserbringung Nachunternehmer, so sind diese im Angebot namentlich mit den zu leistenden Aufgaben nach Art und Umfang aufzufĂŒhren (Vorlage eines abschlieĂenden Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen und der hierfĂŒr vorgesehenen Nachunternehmer).
âDie Eignung der Nachunternehmer ist mit sĂ€mtlichen geforderten Nachweisen und ErklĂ€rungen zu belegen.â
âSofern Bieter Nachunternehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall auch die tatsĂ€chlich erforderlichen Mittel zur...â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
Sofern Bieter Nachunternehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall auch die tatsĂ€chlich erforderlichen Mittel zur VerfĂŒgung stehen. Eine entsprechende ErklĂ€rung jedes Nachunternehmers (VerfĂŒgbarkeitserklĂ€rung) ist vorzulegen. Dies gilt ausdrĂŒcklich auch fĂŒr den Zugriff auf Tochterunternehmen, sofern diese rechtlich selbststĂ€ndig sind. Das Fehlen des Nachunternehmerverzeichnisses sowie der VerfĂŒgbarkeitserklĂ€rungen kann zum Ausschluss des Angebotes fĂŒhren.
âDer Auftraggeber hat das Recht, den Nachunternehmer abzulehnen, sofern an dessen Eignung begrĂŒndete Zweifel bestehen.â
âBei der Weitervergabe von AuftrĂ€gen an Nachunternehmer ist der Bieter und spĂ€tere Auftragnehmer verpflichtet:â
ââ bei der Einholung von Angeboten fĂŒr NachunternehmerauftrĂ€ge nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren und dabei kleinere und mittlere Unternehmen...â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
â bei der Einholung von Angeboten fĂŒr NachunternehmerauftrĂ€ge nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren und dabei kleinere und mittlere Unternehmen nicht zu benachteiligen,
ââ dem Auftraggeber rechtzeitig vor der Ăbertragung Name und Anschrift der Unterauftragnehmer sowie deren Berufsgenossenschaft mitzuteilen,â
ââ nur solche Nachunternehmer zu beauftragen, die die gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen fĂŒr die AusfĂŒhrung des zu vergebenden Unterauftrages erfĂŒllen,â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
â nur solche Nachunternehmer zu beauftragen, die die gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen fĂŒr die AusfĂŒhrung des zu vergebenden Unterauftrages erfĂŒllen,
ââ den Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass seine Leistung der ErfĂŒllung eines öffentlichen Auftrages dient,â
ââ auf Verlangen des Auftraggebers die Einhaltung vorstehender Verpflichtungen sowie Art und Umfang der zur Weitervergabe vorgesehenen Leistungen nachzuweisen.â
âDie Vergabestelle weist zur Wahrung des Wettbewerbs ausdrĂŒcklich darauf hin, dass die ausgeschriebenen Dienstleistungen auch von geeigneten Nachunternehmern...â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
Die Vergabestelle weist zur Wahrung des Wettbewerbs ausdrĂŒcklich darauf hin, dass die ausgeschriebenen Dienstleistungen auch von geeigneten Nachunternehmern erbracht werden können.
âFallen ein oder mehrere Nachunternehmer nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemĂ€Ăe Leistungserbringung sichergestellt sein. Der...â
BefĂ€higung zur BerufsausĂŒbung
Fallen ein oder mehrere Nachunternehmer nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemĂ€Ăe Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzĂŒglich ĂŒber den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines anderen Nachunternehmers ist unter der Voraussetzung zulĂ€ssig, dass der Auftraggeber den neu benannten Nachunternehmer als geeignet anerkennt.
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Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfÀhigkeit:
âI. Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen LeistungsfĂ€higkeit hat der Bieter die ausgefĂŒllten und unterzeichneten Teil A: Anlage...â
Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfÀhigkeit
I. Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen LeistungsfĂ€higkeit hat der Bieter die ausgefĂŒllten und unterzeichneten Teil A: Anlage 02_Unternehmensdarstellung und Teil A: Anlage 2a_Unternehmensdarstellung QualitĂ€ts-, Umwelt und soziale Aspekte sowie ggf. die Teil A: Anlage 04_Bietergemeinschaft seinem Angebot beizufĂŒgen.
âDemgemÀà hat der Bieter zur PrĂŒfung seiner LeistungsfĂ€higkeit Auskunft zu Folgendem zu geben:â Mehr anzeigen (3) âAls Unternehmen am Markt prĂ€sent seit:, durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2012, 2013 und 2014 in Deutschland (brutto),...â
Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfÀhigkeit
Als Unternehmen am Markt prĂ€sent seit:, durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2012, 2013 und 2014 in Deutschland (brutto), durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2011, 2012 und 2013 in Deutschland (brutto) bezogen auf das hier in Frage stehende GeschĂ€ftsfeld, durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2012, 2013 und 2014 in Deutschland, durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2012, 2013 und 2014 in Deutschland in Bezug auf das hier in Frage stehende GeschĂ€ftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tĂ€tig, ist es möglich, die genannten Angaben ĂŒber die bisherige TĂ€tigkeit zu machen. Die Einschaltung von Nachunternehmen ist zulĂ€ssig. Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Nachunternehmen einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen haftet der Auftragnehmer fĂŒr die ordnungsgemĂ€Ăe Gesamtabwicklung des Auftrags. Verpflichtet der Bieter fĂŒr die Leistungserbringung Nachunternehmer, so sind diese im Angebot namentlich mit den zu leistenden Aufgaben nach Art und Umfang aufzufĂŒhren (Vorlage eines abschlieĂenden Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen und der hierfĂŒr vorgesehenen Nachunternehmer).Die Eignung der Nachunternehmer ist mit sĂ€mtlichen geforderten Nachweisen und ErklĂ€rungen zu belegen. Sofern Bieter Nachunternehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall auch die tatsĂ€chlich erforderlichen Mittel zur VerfĂŒgung stehen. Eine entsprechende ErklĂ€rung jedes Nachunternehmers (VerfĂŒgbarkeitserklĂ€rung) ist vorzulegen. Dies gilt ausdrĂŒcklich auch fĂŒr den Zugriff auf Tochterunternehmen, sofern diese rechtlich selbststĂ€ndig sind. Das Fehlen des Nachunternehmerverzeichnisses sowie der VerfĂŒgbarkeitserklĂ€rungen kann zum Ausschluss des Angebotes fĂŒhren. Der Auftraggeber hat das Recht, den Nachunternehmer abzulehnen, sofern an dessen Eignung begrĂŒndete Zweifel bestehen. Der Bieter hat bei der Ăbertragung von Teilen der Leistung nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, dem Nachunternehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen, ihn davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, sowie dem Nachunternehmer insgesamt keine ungĂŒnstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen ihm und dem LDI vereinbart sind. Der Bieter hat bei Einholung von Angeboten fĂŒr Nachunternehmer regelmĂ€Ăig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Die Vergabestelle weist zur Wahrung des Wettbewerbs ausdrĂŒcklich darauf hin, dass die ausgeschriebenen Dienstleistungen auch von geeigneten Nachunternehmern erbracht werden können. Fallen ein oder mehrere Nachunternehmer nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemĂ€Ăe Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzĂŒglich ĂŒber den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines anderen Nachunternehmers ist unter der Voraussetzung zulĂ€ssig, dass der Auftraggeber den neu benannten Nachunternehmer als geeignet anerkennt.
âNachweis einer Haftpflichtversicherung (vgl. Bekanntmachung Ziffer III.2.1) (mindestens jeweils 500 000 EUR fĂŒr Sach- und PersonenschĂ€den sowie fĂŒr...â
Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfÀhigkeit
Nachweis einer Haftpflichtversicherung (vgl. Bekanntmachung Ziffer III.2.1) (mindestens jeweils 500 000 EUR fĂŒr Sach- und PersonenschĂ€den sowie fĂŒr VermögensschĂ€den je Schadensfall, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1 000 000 EUR pro Vertrag) nachzuweisen oder alternativ eine verbindliche ErklĂ€rung einer Versicherung vorzulegen, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird. Der Nachweis und die geforderte Deckungshöhe ist unternehmensbezogen und unabhĂ€ngig davon, ob ein Angebot fĂŒr ein oder mehrere Lose abgegeben wurde.
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Technische und berufliche FĂ€higkeiten:
âDer Bieter hat seinem Angebot 3 Referenzen nach MaĂgabe der Teil A Anlage 05 Referenzen beizufĂŒgen. Referenzbenennung: Auftraggeber (Kunde),Name, Anschrift,...â
Technische und berufliche FĂ€higkeiten
Der Bieter hat seinem Angebot 3 Referenzen nach MaĂgabe der Teil A Anlage 05 Referenzen beizufĂŒgen. Referenzbenennung: Auftraggeber (Kunde),Name, Anschrift, Ansprechpartner, Kontaktdaten, Branche, Ăffentliche Verwaltung oder Privatwirtschaft, Angabe Projektlaufzeit, Auftragsvolumen / Rechnungswert in EUR, Arbeitstage, Beschreibung des Projekts, (ggf. umgesetzte spezielle Kundenanforderungen).
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Mindeststandards:
âNachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium) und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium).â AuftragsausfĂŒhrung
Geforderte Kautionen und Garantien:
âI. Dem Angebot ist eine schriftliche Zusage eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dem Unternehmen im Falle der...â
Geforderte Kautionen und Garantien
I. Dem Angebot ist eine schriftliche Zusage eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dem Unternehmen im Falle der Auftragserteilung eine selbstschuldnerische VertagserfĂŒllungs â und MĂ€ngelansprĂŒchebĂŒrgschaft in Höhe von:
âfĂŒr Los 1: 240 000 EUR;â Mehr anzeigen (11) âfĂŒr Los 2: 70 000 EUR;â
âfĂŒr Los 3: 30 000 EUR;â
âfĂŒr Los 4: 100 000 EUR;â
âfĂŒr Los 5: 50 000 EUR;â
âfĂŒr Los 6: 60 000 EUR;â
âfĂŒr Los 7: 30 000 EUR;â
âfĂŒr Los 8: 20 000 EUR;â
âfĂŒr Los 9: 20 000 EUR;â
âfĂŒr Los 10: 5 000 EUR.â
âgestellt wird (das Kreditinstitut bzw. der Kreditversicherer muss in der EuropĂ€ischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens ĂŒber den...â
Geforderte Kautionen und Garantien
gestellt wird (das Kreditinstitut bzw. der Kreditversicherer muss in der EuropĂ€ischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens ĂŒber den EuropĂ€ischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO- DienstleistungsĂŒbereinkommens (GATS) ist, zugelassen sein). Sogenannte âKonzernbĂŒrgschaftenâ einer ĂŒbergeordneten Unternehmenseinheit sind nicht zugelassen. Zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung muss die BĂŒrgschaft der Vergabestelle spĂ€testens vorgelegt werden.
âII. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die vertraglich vereinbarten GewĂ€hrleistungspflichten erfĂŒllt werden. Sollte der Auftragnehmer selbst zur...â
Geforderte Kautionen und Garantien
II. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die vertraglich vereinbarten GewĂ€hrleistungspflichten erfĂŒllt werden. Sollte der Auftragnehmer selbst zur ErfĂŒllung seiner vertraglich vereinbarten GewĂ€hrleistungspflicht (z. B. wegen Insolvenz oder sonst begrĂŒndeter LeistungsunfĂ€higkeit) nicht mehr in der Lage sein, ĂŒbernimmt der Hersteller die vereinbarten GarantieansprĂŒche (sog. PatronatserklĂ€rung). Eine entsprechende Zusicherung ist nachzuweisen und beizufĂŒgen (vgl. Teil A âAusfĂŒhrungsbestimmungen und ErlĂ€uterungenâ Ziffer 2.6 âAngebotâ). Die PatronatserklĂ€rung entfĂ€llt fĂŒr den Fall, dass der Auftragnehmer selbst Hersteller der angebotenen GerĂ€te ist.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und ZahlungsmodalitÀten und/oder Verweis auf die einschlÀgigen Bestimmungen, die sie regeln:
âSiehe Vergabeunterlagen.â
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
âDie Angebotsabgabe ist durch einen Einzelbieter bzw. eine Bietergemeinschaft vorzunehmen.â
âSofern es sich bei einem Bieter um einen Konzern oder eine Unternehmensgruppe handelt, muss deutlich werden, welcher rechtlich selbststĂ€ndige...â
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern es sich bei einem Bieter um einen Konzern oder eine Unternehmensgruppe handelt, muss deutlich werden, welcher rechtlich selbststĂ€ndige Unternehmensteil anbietet. Bieten mehrere selbststĂ€ndige Unternehmensteile einer Unternehmensgruppe mĂŒssen sie entweder gemeinsam als Bietergemeinschaft oder als Generalunternehmer mit Unteranbietern anbieten, wobei Mischkonstellationen möglich sind, solange diese Konstellation deutlich wird und die nachfolgenden Bestimmungen eingehalten werden.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (19) â1. Bietergemeinschaften:â
âBietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie nachstehende Voraussetzungen erfĂŒllen.â
âAngebote von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern, deren sĂ€mtliche Mitglieder mit Namen und Anschrift zu benennen sind, finden jedoch...â
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Angebote von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern, deren sĂ€mtliche Mitglieder mit Namen und Anschrift zu benennen sind, finden jedoch nur BerĂŒcksichtigung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
âDie Bildung einer Bietergemeinschaft ist zulĂ€ssig bei Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen, die hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistungen...â
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist zulÀssig bei Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen, die hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistungen nicht miteinander im Wettbewerb stehen.
âEbenfalls zulĂ€ssig ist eine Bietergemeinschaft, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft im Zeitpunkt der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen nicht...â
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Ebenfalls zulĂ€ssig ist eine Bietergemeinschaft, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft im Zeitpunkt der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen nicht ĂŒber die erforderliche KapazitĂ€t zur AusfĂŒhrung des Auftrages verfĂŒgen.
âSchlieĂlich ist eine Bietergemeinschaft dann zulĂ€ssig, wenn bei den einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zwar ausreichend KapazitĂ€ten auch zur...â
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
SchlieĂlich ist eine Bietergemeinschaft dann zulĂ€ssig, wenn bei den einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zwar ausreichend KapazitĂ€ten auch zur alleinigen Leistungserbringung vorliegen, eine selbstĂ€ndige AusfĂŒhrung aber nicht zweckmĂ€Ăig wĂ€re.
âBietergemeinschaften mĂŒssen alle Mitglieder angeben und Angaben zur ZulĂ€ssigkeit nach den Vorgaben von Teil A? Anlage 04 Bietergemeinschaft machen. Ein...â
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften mĂŒssen alle Mitglieder angeben und Angaben zur ZulĂ€ssigkeit nach den Vorgaben von Teil A? Anlage 04 Bietergemeinschaft machen. Ein Mitglied ist von allen ĂŒbrigen Mitgliedern als Vertreter fĂŒr den Abschluss und die DurchfĂŒhrung des Vertrages zu bevollmĂ€chtigen. Alle Mitglieder mĂŒssen sich fĂŒr alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die geplante Rechtsform der Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist anzugeben. Die Einreichung der Anlage 04_Bietergemeinschaft fĂŒr Bieter die keiner Bietergemeinschaft angehören ist nicht erforderlich.
âSofern nach den Vergabeunterlagen im Rahmen der Angebotserstellung rechtsverbindliche Unterschriften gefordert sind, mĂŒssen diese von allen Mitgliedern der...â
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern nach den Vergabeunterlagen im Rahmen der Angebotserstellung rechtsverbindliche Unterschriften gefordert sind, mĂŒssen diese von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmĂ€chtigten Vertreter geleistet werden.
âDies gilt insbesondere fĂŒr die Unterzeichnung des Angebotes.â
âFallen ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemĂ€Ăe Leistungserbringung...â
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Fallen ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemĂ€Ăe Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzĂŒglich ĂŒber den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines weiteren Mitglieds der Bietergemeinschaft ist zulĂ€ssig, vorausgesetzt, der Auftraggeber hat das neu benannte Mitglied als geeignet anerkannt.
âUnzulĂ€ssig ist, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als Einzelbieter anzubieten. Ein solches Verhalten wird als unzulĂ€ssige...â
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
UnzulĂ€ssig ist, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als Einzelbieter anzubieten. Ein solches Verhalten wird als unzulĂ€ssige wettbewerbsbeschrĂ€nkende Abrede gewertet und fĂŒhrt gemÀà § 19 EG III f) VOL/A jedenfalls zum Ausschluss beider Angebote. Gleiches gilt fĂŒr den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.
âDie Einschaltung von Nachunternehmen ist zulĂ€ssig.â
âSofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Nachunternehmen einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von...â
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Nachunternehmen einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen haftet der Auftragnehmer fĂŒr die ordnungsgemĂ€Ăe Gesamtabwicklung des Auftrags. Verpflichtet der Bieter fĂŒr die Leistungserbringung Nachunternehmer, so sind diese im Angebot namentlich mit den zu leistenden Aufgaben nach Art und Umfang aufzufĂŒhren (Vorlage eines abschlieĂenden Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen und der hierfĂŒr vorgesehenen Nachunternehmer). Die Eignung der Nachunternehmer ist mit sĂ€mtlichen geforderten Nachweisen und ErklĂ€rungen, gemÀà Teil A âAusfĂŒhrungsbestimmungen und ErlĂ€uterungenâ, Ziffer 2.20.5 bis 2.20.7, zu belegen. Ferner ist im Angebot auszufĂŒhren, welcher Nachunternehmen fĂŒr welche Aufgaben nach Art und Umfang eingesetzt werden soll.
âSofern Bieter Nachunternehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall auch die tatsĂ€chlich erforderlichen Mittel zur...â
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern Bieter Nachunternehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall auch die tatsĂ€chlich erforderlichen Mittel zur VerfĂŒgung stehen. Eine ent-sprechende ErklĂ€rung jedes Nachunternehmers (VerfĂŒgbarkeitserklĂ€rung) ist vorzulegen. Dies gilt ausdrĂŒcklich auch fĂŒr den Zugriff auf Tochterunternehmen, sofern diese rechtlich selbststĂ€ndig sind.
âDas Fehlen des Nachunternehmerverzeichnisses sowie der VerfĂŒgbarkeitserklĂ€rungen kann zum Ausschluss des Angebotes fĂŒhren. Sofern ein Bieter keinen...â
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Das Fehlen des Nachunternehmerverzeichnisses sowie der VerfĂŒgbarkeitserklĂ€rungen kann zum Ausschluss des Angebotes fĂŒhren. Sofern ein Bieter keinen Nachunternehmer einsetzt und alle Leistungen selbstĂ€ndig erbringt, ist dies im Angebot eben-falls anzugeben.
âDer Auftraggeber hat das Recht, den Nachunternehmer abzulehnen, sofern an dessen Eignung begrĂŒndete Zweifel bestehen.â
âDer Bieter hat bei der Ăbertragung von Teilen der Leistung nach wettbewerblichen Gesichts-punkten zu verfahren, dem Nachunternehmer auf Verlangen den...â
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Bieter hat bei der Ăbertragung von Teilen der Leistung nach wettbewerblichen Gesichts-punkten zu verfahren, dem Nachunternehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen, ihn davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, sowie dem Nachunternehmer insgesamt keine ungĂŒnstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen ihm und dem LDI vereinbart sind. Der Bieter hat bei Einholung von Angeboten fĂŒr Nachunternehmer regelmĂ€Ăig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Die Vergabestelle weist zur Wahrung des Wettbewerbs ausdrĂŒcklich darauf hin, dass die ausgeschriebenen Dienstleistungen auch von geeigneten Nachunternehmern erbracht werden können.
âFallen ein oder mehrere Nachunternehmer nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemĂ€Ăe Leistungserbringung sichergestellt sein. Der...â
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Fallen ein oder mehrere Nachunternehmer nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemĂ€Ăe Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzĂŒglich ĂŒber den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines anderen Nachunternehmers ist unter der Voraussetzung zulĂ€ssig, dass der Auftraggeber den neu benannten Nachunternehmer als geeignet anerkennt.
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Sonstige besondere Bedingungen:
â1 Es wird je Los ein EVB-IT-Kaufvertrag abgeschlossen. Die nachfolgenden Regelungen werden im Falle der Zuschlagserteilung als besondere Vereinbarungen...â
Sonstige besondere Bedingungen
1 Es wird je Los ein EVB-IT-Kaufvertrag abgeschlossen. Die nachfolgenden Regelungen werden im Falle der Zuschlagserteilung als besondere Vereinbarungen unter Ziffer 15 des EVB-IT Kaufvertrages Vertragsbestandteil.
âIm Falle des Zuschlage wird die Teil A: Anlage 05 TariftreueerklĂ€rung Vertragsbestandteil.â Mehr anzeigen (153) âMit der Abgabe seines Angebotes erkennt der Bieter sĂ€mtliche festgelegten Bedingungen als Vertragsbedingungen verbindlich an.â
âAllgemeine GeschĂ€ftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen.â
âDer Bieter als Generalunternehmer ĂŒbernimmt die Verantwortung dafĂŒr, dass die vertragsgegenstĂ€ndlichen Lieferungen und Leistungen entsprechend dieser...â
Sonstige besondere Bedingungen
Der Bieter als Generalunternehmer ĂŒbernimmt die Verantwortung dafĂŒr, dass die vertragsgegenstĂ€ndlichen Lieferungen und Leistungen entsprechend dieser Rahmenvereinbarung und ihrer Anlagen ordnungsgemÀà erbracht und dem Auftraggeber wĂ€hrend der gesamten Vertragslaufzeit alle von ihm benötigten Lieferungen und Leistungen jederzeit zu den vereinbarten Bedingungen zur VerfĂŒgung gestellt werden.
âDie bereitgestellten Produkte entsprechen dem jeweils neuesten technischen Stand beim Bieter und sind zum Vertrieb freigegeben. DarĂŒber hinaus steht der...â
Sonstige besondere Bedingungen
Die bereitgestellten Produkte entsprechen dem jeweils neuesten technischen Stand beim Bieter und sind zum Vertrieb freigegeben. DarĂŒber hinaus steht der Bieter dafĂŒr ein, dass die im Rahmen dieses Vertrages abgerufenen Produkte die Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) gemÀà den Vergabeunterlagen zur Vergabe erfĂŒllen.
â2.1 Bezugsberechtigte Einheiten in Rheinland-Pfalz.â
âAus dem zu schlieĂenden Rahmenvertrag können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. Es...â
Sonstige besondere Bedingungen
Aus dem zu schlieĂenden Rahmenvertrag können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. Es sind dies im Wesentlichen:
ââ der Landesbeauftragte fĂŒr den Datenschutz;â
ââ die unselbstĂ€ndigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz;â
ââ die Gemeinden, StĂ€dte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz;â
ââ der Bezirksverband Pfalz;â
ââ der Landkreistag, Gemeinde- und StĂ€dtebund und der StĂ€dtetag von Rheinland-Pfalz;â
ââ die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz;â
ââ die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz;â
ââ die Fachhochschule fĂŒr öffentliche Verwaltung in Mayen;â
ââ die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes, die mehrheitlich in öffentlicher TrĂ€gerschaft stehen.â
âEine aktuelle Ăbersicht ist unter https://www.rlp.de/de/buergerportale/behoerdenverzeichnis/ einzusehen. Die dort genannten Einrichtungen verfĂŒgen zum Teil...â
â2.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes:â
âBezugsberechtigt innerhalb des Rahmenvertrages sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie...â
Sonstige besondere Bedingungen
Bezugsberechtigt innerhalb des Rahmenvertrages sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies im Wesentlichen:
ââ die Landesbeauftragte fĂŒr den Datenschutz;â
ââ die Gemeinden, StĂ€dte und Landkreise im Saarland;â
ââ der Landkreistag sowie der StĂ€dte- und Gemeindetag des Saarlandes;â
ââ die kommunalen Rechenzentren im Saarland;â
ââ die Hochschulen des Saarlandes;â
ââ die Fachhochschule fĂŒr öffentliche Verwaltung.â
â3 Leistungsort:â
âDie Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen.â
âDer Leistungsort ist die jeweils in der Bestellung genannte Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle...â
Sonstige besondere Bedingungen
Der Leistungsort ist die jeweils in der Bestellung genannte Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in AusnahmefÀllen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.
âMaĂgeblich fĂŒr die In-Rechnung-Stellung sind die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung des Endkunden gelten.â
âNichtstaatlichen Stellen / Einheiten des Landes Rheinland-Pfalz sowie sĂ€mtlichen bezugsberechtigten Stellen / Einheiten des Saarlandes wird wĂ€hrend der...â
Sonstige besondere Bedingungen
Nichtstaatlichen Stellen / Einheiten des Landes Rheinland-Pfalz sowie sĂ€mtlichen bezugsberechtigten Stellen / Einheiten des Saarlandes wird wĂ€hrend der Vertragslaufzeit ein Aufschlag von 3 % auf die im Preisblatt angegebenen und zugeschlagenen Einzelpreise berechnet. Der Auftragnehmer behĂ€lt diesen Aufschlag ein und zahlt ihn halbjĂ€hrlich an den Auftraggeber aus. Hierzu erstellt der Auftragnehmer jeweils zum 15. MĂ€rz und zum 15. September eines Jahres eine Aufstellung der UmsĂ€tze der vorgenannten Stellen. Auf dieser Basis stellt der Auftraggeber kalenderhalbjĂ€hrlich nachschĂŒssig eine Rechnung. Eine entsprechende Meldedatei wird vom Auftraggeber vorgegeben und ist vom Auftragnehmer zu verwenden. Die in Rechnung gestellte Forderung wird 10 Tage nach Zugang der Rechnung fĂ€llig. Die Nichteinhaltung der jeweiligen Frist ist vertragsstrafenbewehrt.
âDer Auftraggeber behĂ€lt sich vor, die getĂ€tigten UmsĂ€tze und die gemeldeten Umsatzzahlen stichprobenartig beim Auftragnehmer vor Ort zu ĂŒberprĂŒfen.â
âDer Auftragnehmer hat das in einem zurĂŒckliegenden Kalenderhalbjahr auf sĂ€mtliche staatlichen Dienststellen des Landes Rheinland-Pfalz entfallende...â
Sonstige besondere Bedingungen
Der Auftragnehmer hat das in einem zurĂŒckliegenden Kalenderhalbjahr auf sĂ€mtliche staatlichen Dienststellen des Landes Rheinland-Pfalz entfallende Nettoentgelt mittels einer konsolidierten Umsatzstatistik jeweils zum 15. MĂ€rz und zum 15. September eines Jahres nachzuweisen. Eine entsprechende Meldedatei wird vom Auftraggeber vorgegeben und ist vom Auftragnehmer zu verwenden. Die Nichteinhaltung der jeweiligen Frist ist vertragsstrafenbewehrt.
âSollte durch das Land Rheinland-Pfalz wĂ€hrend der Laufzeit des Vertrages eine andere Form der Finanzierung der Aufwendungen des Auftraggebers zur...â
Sonstige besondere Bedingungen
Sollte durch das Land Rheinland-Pfalz wĂ€hrend der Laufzeit des Vertrages eine andere Form der Finanzierung der Aufwendungen des Auftraggebers zur Bewirtschaftung des Rahmenvertrages festgelegt werden (z. B. Wegfall der Umsatzpauschale), so verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Abrechnungsmodus fĂŒr die nachstehenden staatlichen Stellen des Landes Rheinland-Pfalz gemÀà den Vorgaben des Landes fĂŒr die staatlichen Bezugsberechtigten noch wĂ€hrend der Vertragslaufzeit entsprechend anzupassen und einen entsprechenden korrigierten Produktkatalog fĂŒr das âKaufhaus des Landes Rheinland-Pfalzâ zur VerfĂŒgung zu stellen.
âZu den staatlichen Bezugsberechtigten des Landes zĂ€hlen insofern:â
âDie Umsatzpauschale fĂŒr die ĂŒbrigen Bezugsberechtigten Einheiten in Rheinland-Pfalz und des Saarlandes bleibt auch in diesem Fall bestehen. Eine Anpassung...â
Sonstige besondere Bedingungen
Die Umsatzpauschale fĂŒr die ĂŒbrigen Bezugsberechtigten Einheiten in Rheinland-Pfalz und des Saarlandes bleibt auch in diesem Fall bestehen. Eine Anpassung der Katalogpreise und der Kataloge fĂŒr diese Einheiten entfĂ€llt somit fĂŒr diese bezugsberechtigten Einheiten.
âIn der Leistungsbeschreibung Teil B sind die Mindestabnahmemengen zu den einzelnen Losen unter Punkt 2.4 sowie in den Losspezifischen Anforderungen der...â
Sonstige besondere Bedingungen
In der Leistungsbeschreibung Teil B sind die Mindestabnahmemengen zu den einzelnen Losen unter Punkt 2.4 sowie in den Losspezifischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung Kapitel 6 bis 14 angefĂŒhrt. DarĂŒber hinaus werden geschĂ€tzte Abnahmemengen angegeben. Mit Abschluss der Rahmenvereinbarungen wird eine Verpflichtung zur Abnahme der Mindestabnahmemengen wĂ€hrend der Laufzeit der Rahmenvereinbarung begrĂŒndet. DarĂŒber hinaus geht der LDI keine Verpflichtung zur Abnahme ein. Es wird keine Mindestabnahmemenge je Einzelabruf vereinbart. Ebenso besteht fĂŒr den Auftraggeber und die bezugsberechtigten Stellen ĂŒber die Mindestabnahmemenge hinaus keine Verpflichtung, sich ausschlieĂlich aus dem Spektrum des Rahmenvertragspartners zu bedienen, es werden jedoch seitens des Auftraggebers keine weiteren RahmenvertrĂ€ge mit identischem Leistungsspektrum abgeschlossen.
âDie Rahmenvereinbarungen werden je Los mit einer Vertragslaufzeit vom 1.6.2016 bis zum 31.5.2019 geschlossen.â
âBei einem schwerwiegenden VerstoĂ gegen Bestimmungen des Vertrages (z. B. Datenschutzregelungen) kann der Auftraggeber den Vertrag ohne Einhaltung einer...â
Sonstige besondere Bedingungen
Bei einem schwerwiegenden VerstoĂ gegen Bestimmungen des Vertrages (z. B. Datenschutzregelungen) kann der Auftraggeber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kĂŒndigen.
âBei schwerwiegender Störung der GeschĂ€ftsbeziehung hat der Auftraggeber jederzeit das Recht, den Vertrag mit einer KĂŒndigungsfrist von 1 Monat zu kĂŒndigen.â
âDies ist insbesondere bei wiederholter SchlechterfĂŒllung einzelner Lieferungen oder Leistungen (z. B. bei wiederholter Verwirkung einer Vertragsstrafe, vgl....â
Sonstige besondere Bedingungen
Dies ist insbesondere bei wiederholter SchlechterfĂŒllung einzelner Lieferungen oder Leistungen (z. B. bei wiederholter Verwirkung einer Vertragsstrafe, vgl. Ziffer 14) oder wiederholter Nichteinhaltung von fĂŒr verbindlich vereinbarten Liefer-, AusfĂŒhrungs- und Wartungsfristen der Fall.
âEine wiederholte SchlechterfĂŒllung liegt vor, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten dreimalig die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung gravierend...â
Sonstige besondere Bedingungen
Eine wiederholte SchlechterfĂŒllung liegt vor, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten dreimalig die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung gravierend von der geschuldeten Leistung (mittlerer Art und GĂŒte) abweicht.
âVon wiederholter Nichteinhaltung verbindlich vereinbarter Liefer-/AusfĂŒhrungsfristen wird ausgegangen, wenn der Auftragnehmer innerhalb eines Zeitraumes von...â
Sonstige besondere Bedingungen
Von wiederholter Nichteinhaltung verbindlich vereinbarter Liefer-/AusfĂŒhrungsfristen wird ausgegangen, wenn der Auftragnehmer innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten dreimalig die vorgegebenen Fristen nicht einhĂ€lt.
âDie Preise fĂŒr die vertragsgegenstĂ€ndlichen Produkte und die VergĂŒtung fĂŒr die Standarddienstleistungen ergeben sich aus dem Angebot des Bieters. Mit seinem...â
Sonstige besondere Bedingungen
Die Preise fĂŒr die vertragsgegenstĂ€ndlichen Produkte und die VergĂŒtung fĂŒr die Standarddienstleistungen ergeben sich aus dem Angebot des Bieters. Mit seinem Angebot hat der Bieter die aktuelle Verkaufspreisliste des Herstellers vorzulegen.
âNach den geltenden GrundsĂ€tzen zur Anwendung von Preisvorbehalten bei öffentlichen AuftrĂ€gen: Gemeinsames Ministerialblatt, herausgegeben vom Bundesminister...â
Sonstige besondere Bedingungen
Nach den geltenden GrundsĂ€tzen zur Anwendung von Preisvorbehalten bei öffentlichen AuftrĂ€gen: Gemeinsames Ministerialblatt, herausgegeben vom Bundesminister des Innern, 1972 Nr. 22 Seite 384 f.; 1974 Nr. 5 Seite 75 dĂŒrfen Preisvorbehalte nur vereinbart werden, wenn wesentliche und nachhaltige Ănderungen der Grundlagen der Preisbildung zu erwarten sind.
âDie mit der Zuschlagserteilung vereinbarten Preise gelten mindestens fĂŒr das 1. Vertragsjahr. Danach ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber bei...â
Sonstige besondere Bedingungen
Die mit der Zuschlagserteilung vereinbarten Preise gelten mindestens fĂŒr das 1. Vertragsjahr. Danach ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber bei begrĂŒndeten und nachweisbaren, marktweiten Preiserhöhungen von mehr als 5 % angemessene Erhöhungen seiner Preise vorzuschlagen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den zur Ermittlung der Mehrkosten erforderlichen Nachweis durch die Vorlage der geĂ€nderten Verkaufspreisliste des Herstellers zu erbringen. Eine alleinige Orientierung am Verbraucherpreisindex fĂŒr Deutschland genĂŒgt wegen VerstoĂes gegen § 2 Abs. 2 Preisklauselgesetz nicht.
âSollte der Auftraggeber die vorgeschlagene Preiserhöhung nicht akzeptieren können und eine Einigung zwischen den Vertragsparteien nicht möglich sein, hat...â
Sonstige besondere Bedingungen
Sollte der Auftraggeber die vorgeschlagene Preiserhöhung nicht akzeptieren können und eine Einigung zwischen den Vertragsparteien nicht möglich sein, hat jede Partei das Recht, diese Rahmenvereinbarung unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zu kĂŒndigen.
âEinigen sich die Parteien auf eine Preiserhöhung, wird diese frĂŒhestens 1 Monat nach der schriftlichen Mitteilung durch den Auftragnehmer wirksam.â
âDer Bieter verpflichtet sich, Preissenkungen unverzĂŒglich zu kommunizieren und jederzeit â auch im ersten Vertragsjahr â mit Wirkung vom Tage der...â
Sonstige besondere Bedingungen
Der Bieter verpflichtet sich, Preissenkungen unverzĂŒglich zu kommunizieren und jederzeit â auch im ersten Vertragsjahr â mit Wirkung vom Tage der Preissenkung an den Auftraggeber weiterzugeben. MaĂgebend fĂŒr das Vorliegen einer Preissenkung ist die jeweils aktuelle Hersteller-Verkaufspreisliste in Bezug auf das entsprechende Produkt.
âErgĂ€nzend zu den allgemeinen Regelungen sind vom Bieter zu Los 5 / Server, die veröffentlichten aktuellen Listenpreise der Prozessoren des Herstellers mit...â
Sonstige besondere Bedingungen
ErgĂ€nzend zu den allgemeinen Regelungen sind vom Bieter zu Los 5 / Server, die veröffentlichten aktuellen Listenpreise der Prozessoren des Herstellers mit dem Angebot vorzulegen, welche in seinem Angebot BerĂŒcksichtigung finden. Die Angabe kann in der WĂ€hrung US $ oder EUR erfolgen. Bei einer Angabe in US$ ist der aktuelle Umrechnungsbetrag in EUR anzugeben. Die Information dient als Referenzwert bei der Bewertung von Nachfolgeprodukten im Rahmen der Vertragslaufzeit.
â8 AbkĂŒndigung von Systemen und Systemkomponenten:â
âBezĂŒglich der ausgeschriebenen Hardware wurden Mindestanforderungen definiert, so dass der Auftraggeber davon ausgehen kann, dass nachweisliche...â
Sonstige besondere Bedingungen
BezĂŒglich der ausgeschriebenen Hardware wurden Mindestanforderungen definiert, so dass der Auftraggeber davon ausgehen kann, dass nachweisliche QualitĂ€tsmerkmale erfĂŒllt sind und die angeschaffte Hardware auch von ihm ĂŒber den Vertragszeitraum hinaus betrieben werden kann. Vom Auftragnehmer wird erwartet, auf Basis dieser Mindestanforderungen Produkte anzubieten, die den Anforderungen entsprechen.
âTechnologieverĂ€nderungen und Weiterentwicklungen, aber auch die VerfĂŒgbarkeit von Komponenten auf dem Weltmarkt bedingen, dass die ausgeschriebenen...â
Sonstige besondere Bedingungen
TechnologieverĂ€nderungen und Weiterentwicklungen, aber auch die VerfĂŒgbarkeit von Komponenten auf dem Weltmarkt bedingen, dass die ausgeschriebenen Komponenten kontinuierlichen VerĂ€nderungen hinsichtlich ihrer technischen Spezifikationen und LeistungsfĂ€higkeit unterliegen.
âFalls Produkte definitiv nicht mehr beschafft werden können (z. B. durch AbkĂŒndigung des Herstellers), sind Nachfolgemodelle, im Einzelfall (z. B. bei...â
Sonstige besondere Bedingungen
Falls Produkte definitiv nicht mehr beschafft werden können (z. B. durch AbkĂŒndigung des Herstellers), sind Nachfolgemodelle, im Einzelfall (z. B. bei Lieferschwierigkeiten) auch Alternativen zu liefern.
âAbkĂŒndigungen von Systemen oder Systemkomponenten (insbesondere gilt dies auch fĂŒr ChipsĂ€tze) sind dem Auftraggeber unverzĂŒglich â mindestens jedoch 6...â
Sonstige besondere Bedingungen
AbkĂŒndigungen von Systemen oder Systemkomponenten (insbesondere gilt dies auch fĂŒr ChipsĂ€tze) sind dem Auftraggeber unverzĂŒglich â mindestens jedoch 6 Wochen vor Ablauf der Auslieferungsmöglichkeit â anzuzeigen. HĂ€lt der Auftragnehmer diese AbkĂŒndigungsfrist dem Auftraggeber gegenĂŒber nicht ein, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 000 EUR je Vorfall verwirkt.
âDer Auftragnehmer hat darĂŒber hinaus in diesem Fall eine Stellungnahme des Herstellers an den Auftraggeber zu ĂŒbermitteln, dass das entsprechende Modell...â
Sonstige besondere Bedingungen
Der Auftragnehmer hat darĂŒber hinaus in diesem Fall eine Stellungnahme des Herstellers an den Auftraggeber zu ĂŒbermitteln, dass das entsprechende Modell nicht mehr hergestellt/geliefert wird.
âDer Auftraggeber geht davon aus, dass der technologische Fortschritt und der Preisverfall der Komponenten ĂŒber die Vertragsdauer im Wesentlichen dafĂŒr...â
Sonstige besondere Bedingungen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der technologische Fortschritt und der Preisverfall der Komponenten ĂŒber die Vertragsdauer im Wesentlichen dafĂŒr sorgen, dass bei LieferengpĂ€ssen von einzelnen Komponenten adĂ€quate Alternativen geliefert werden können. Diese Alternativen mĂŒssen mindestens gleichwertig oder aber höherwertiger als die bisher angebotenen bzw. bislang gelieferten Komponenten sein (Nachweis seitens des Bieters z. B. durch Benchmarks / Testergebnisse).
âDie Nachfolgeprodukte mĂŒssen dieselbe KompatibilitĂ€t zu anderen Produkten aufweisen, wie die ursprĂŒnglich vertragsgegenstĂ€ndlichen Produkte. Die...â
Sonstige besondere Bedingungen
Die Nachfolgeprodukte mĂŒssen dieselbe KompatibilitĂ€t zu anderen Produkten aufweisen, wie die ursprĂŒnglich vertragsgegenstĂ€ndlichen Produkte. Die Beweispflicht fĂŒr die KompatibilitĂ€t trifft den Auftragnehmer.
âFĂŒr Los 5 / Server wird davon ausgegangen, dass bedingt durch den technischen Fortschritt wĂ€hrend der Rahmenvertragslaufzeit kontinuierlich...â
Sonstige besondere Bedingungen
FĂŒr Los 5 / Server wird davon ausgegangen, dass bedingt durch den technischen Fortschritt wĂ€hrend der Rahmenvertragslaufzeit kontinuierlich leistungsfĂ€higere GerĂ€te zu vergleichbarem Preis angeboten werden können. Speziell wird davon ausgegangen, dass mehrere Wechsel der Prozessoren Generation wĂ€hrend der Vertragslaufzeit stattfinden werden. Neue Prozessoren sind in der Regel stets deutlich leistungsfĂ€higer als deren VorgĂ€ngermodelle bei konstantem Marktpreis. Um einen schrittweisen Verfall des Technologiefortschrittes durch einen Generationenwechsel zu unterbinden gilt fĂŒr Nachfolgeprodukte folgende Regelung:
ââ Nachfolge Prozessoren mĂŒssen die Anforderungen des VorgĂ€ngermodells erfĂŒllen.â
ââ Der vom Hersteller veröffentliche Listenpreis zum Zeitpunkt des Angebotes des Nachfolgemodells, darf nicht mehr als 5 Prozent unter dem Listenpreis...â
Sonstige besondere Bedingungen
â Der vom Hersteller veröffentliche Listenpreis zum Zeitpunkt des Angebotes des Nachfolgemodells, darf nicht mehr als 5 Prozent unter dem Listenpreis liegen, welches das Ursprungsmodell zum Zeitpunkt des Erstangebotes gekostet hat, ausgenommen es gibt keinen vom Hersteller angebotenen Prozessor, welcher dieses Kriterium erfĂŒllt (allgemeiner Preisverfall). In diesem Fall ist der nĂ€chstliegende Prozessor als Nachfolgemodell anzubieten.
ââ Als Referenzwert ist der in EUR umgerechnete Listenpreis des Herstellers zum Zeitpunkt des Ursprungsangebotes auf diese Ausschreibung zu verwenden,â
â(Kein unwĂ€gbares Wechselkursrisiko auf Seiten des Auftragnehmers).â
âDer Auftraggeber prĂŒft, ob das verĂ€nderte Produkt den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht und testet das Produkt auf Wunsch gegebenenfalls. Es...â
Sonstige besondere Bedingungen
Der Auftraggeber prĂŒft, ob das verĂ€nderte Produkt den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht und testet das Produkt auf Wunsch gegebenenfalls. Es können nur Produkte freigegeben werden, die sĂ€mtlichen Anforderungen der Ausschreibung entsprechen und in jedem bewerteten Leistungskriterium gleich oder besser dem Zuschlagsprodukt sind. Wird das Produkt vom Auftraggeber nicht freigegeben, so hat der Auftragnehmer das Produkt nachzubessern und dem Auftraggeber erneut die Möglichkeit zum Test einzurĂ€umen.
âDie LieferfĂ€higkeit des abgekĂŒndigten Produktes darf wĂ€hrend dieser Testphase nicht gefĂ€hrdet sein. Ohne die erforderliche Freigabe mĂŒssen ausgelieferte...â
Sonstige besondere Bedingungen
Die LieferfĂ€higkeit des abgekĂŒndigten Produktes darf wĂ€hrend dieser Testphase nicht gefĂ€hrdet sein. Ohne die erforderliche Freigabe mĂŒssen ausgelieferte GerĂ€te oder Komponenten auf Verlangen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer zu dessen Lasten zurĂŒckgeholt bzw. ausgetauscht werden. Nach zwei Versuchen ohne Freigabe wegen NichterfĂŒllung von Kriterien hat der Auftraggeber das Recht zur auĂerordentlichen KĂŒndigung des Vertrages im entsprechenden Los.
âNachfolgeprodukte dĂŒrfen grundsĂ€tzlich nicht fĂŒr einen höheren Preis als die (Ursprungs-) Produkte angeboten werden, es sei denn, der höhere Preis ist durch...â
Sonstige besondere Bedingungen
Nachfolgeprodukte dĂŒrfen grundsĂ€tzlich nicht fĂŒr einen höheren Preis als die (Ursprungs-) Produkte angeboten werden, es sei denn, der höhere Preis ist durch eine wesentlich höhere QualitĂ€tsstufe oder einen wesentlich höheren Herstellerpreis begrĂŒndet.
âĂbersteigt der Preis des Nachfolgeproduktes den Preis des vertragsgegenstĂ€ndlichen Produktes um mehr als 5 %, liegt es in der freien Entscheidung des...â
Sonstige besondere Bedingungen
Ăbersteigt der Preis des Nachfolgeproduktes den Preis des vertragsgegenstĂ€ndlichen Produktes um mehr als 5 %, liegt es in der freien Entscheidung des Auftraggebers, ob er das Nachfolgeprodukt fĂŒr die restliche Laufzeit des Rahmenvertrages in den Rahmenvertrag aufnimmt. Stimmt der Auftraggeber der Aufnahme in den Rahmenvertrag nicht zu, hat er das Recht, den Rahmenvertrag mit einer Frist von einem Monat ab Mitteilung des Nachfolgeproduktes an den Auftraggeber zu kĂŒndigen.
âIm Falle kurzfristiger KĂŒndigungen von Produkten wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber fĂŒr laufende Angebote bzw. bereits getĂ€tigte Bestellungen auch...â
Sonstige besondere Bedingungen
Im Falle kurzfristiger KĂŒndigungen von Produkten wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber fĂŒr laufende Angebote bzw. bereits getĂ€tigte Bestellungen auch höherwertige Komponenten kostenneutral zur VerfĂŒgung stellen.
âDie vom Auftraggeber akzeptierten Nachfolgeprodukte werden Grundlage der jeweiligen Rahmenvereinbarung.â
âDie in diesem Absatz dargestellten Regelungen gelten grundsĂ€tzlich fĂŒr alle NachfolgegerĂ€te und -komponenten.â
âDer Auftraggeber wird ein geeignetes Nachfolgemodell, welches den zuvor genannten Kriterien entspricht, nicht unbillig verweigern.â
âDer Auftraggeber erhĂ€lt bei Zuschlagserteilung und bei allen genehmigten Nachfolgemodellen unaufgefordert eine komplette Produktbeschreibung inkl. eines...â
Sonstige besondere Bedingungen
Der Auftraggeber erhĂ€lt bei Zuschlagserteilung und bei allen genehmigten Nachfolgemodellen unaufgefordert eine komplette Produktbeschreibung inkl. eines neuen Datenblattes des GerĂ€tes als PDF-Datei. DarĂŒber hinaus hat der Auftragnehmer ein Update seiner elektronischen Bestellinformationen vorzunehmen. Unterschiede zum jeweiligen VorgĂ€ngermodell sind im Detail zu beschreiben (z. B. Wechsel des Chipsatzes von A nach B, Ănderung der verbauten Grafikkarte mit Typbenennung und technischen Unterschieden). Alle weiteren Pflichten aus der Leistungsbeschreibung Teil B und dieser Rechtlichen Rahmenbedingungen bleiben hiervon unberĂŒhrt.
âDie GewĂ€hrleistung inklusive der grundsĂ€tzlich vorgesehenen Vor-Ort-Wartung innerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist im Hardware-Preis enthalten...â
Sonstige besondere Bedingungen
Die GewĂ€hrleistung inklusive der grundsĂ€tzlich vorgesehenen Vor-Ort-Wartung innerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist im Hardware-Preis enthalten und beginnt mit Abnahme des einzelnen GerĂ€tes und endet 36 (bzw. 24, 48, 60 gemÀà jeweiliger Forderung in der Leistungsbeschreibung Teil B und zugehörigen Anlagen) Monate nach Abschluss der Abnahme dieses GerĂ€tes. Diese Vereinbarung gilt wĂ€hrend der gesamten Vertragsdauer auch fĂŒr sĂ€mtliche Nachfolgeprodukte dieser Komponenten.
âErfĂŒllungsort fĂŒr die GewĂ€hrleistung ist der Aufstellungsort des GerĂ€tes, sofern die Reparatur vor Ort durchfĂŒhrbar ist. Ansonsten wird das GerĂ€t kostenlos...â
Sonstige besondere Bedingungen
ErfĂŒllungsort fĂŒr die GewĂ€hrleistung ist der Aufstellungsort des GerĂ€tes, sofern die Reparatur vor Ort durchfĂŒhrbar ist. Ansonsten wird das GerĂ€t kostenlos vom Auftragnehmer abgeholt, kosten-neutral ein gleichwertiges LeihgerĂ€t zur VerfĂŒgung gestellt und nach erfolgter Reparatur ggf. wieder am Aufstellungsort installiert. Der Auftragnehmer trĂ€gt die Gefahr von der Abholung bis zum Aufbau beim Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn er sich zur Abholung und/oder zur Erledigung der Reparaturarbeiten Dritter bedient. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die vertraglich vereinbarten GewĂ€hrleistungspflichten erfĂŒllt werden. Sollte der Auftragnehmer selbst zur ErfĂŒllung seiner vertraglich vereinbarten GewĂ€hrleistungspflicht (z. B. wegen Insolvenz oder sonst begrĂŒndeter LeistungsunfĂ€higkeit) nicht mehr in der Lage sein, ĂŒbernimmt der Hersteller die vereinbarten GarantieansprĂŒche (sog. PatronatserklĂ€rung). Eine entsprechende Zusicherung ist nachzuweisen und beizufĂŒgen (vgl. Teil A âAusfĂŒhrungsbestimmungen und ErlĂ€uterungenâ Ziffer 2.6 âAngebotâ und Bekanntmachung Ziffer III.1.1). Die PatronatserklĂ€rung entfĂ€llt fĂŒr den Fall, dass der Auftragnehmer selbst Hersteller der angebotenen GerĂ€te ist.
âDie GewĂ€hrleistungsansprĂŒche werden durch die BedarfstrĂ€ger (begĂŒnstigten Stellen) geltend gemacht. Der Einbau von zusĂ€tzlichen Komponenten in die Hardware...â
Sonstige besondere Bedingungen
Die GewĂ€hrleistungsansprĂŒche werden durch die BedarfstrĂ€ger (begĂŒnstigten Stellen) geltend gemacht. Der Einbau von zusĂ€tzlichen Komponenten in die Hardware durch fachlich qualifizierte Personen berĂŒhrt die GewĂ€hrleistungsverpflichtung des Auftragnehmers nicht.
âSĂ€mtliche Arbeiten des Auftragnehmers an Servern (betrifft Los 5 / Server) des Auftraggebers sind in einem Logbuch nach dem dort vorgegebenen Schema zu...â
Sonstige besondere Bedingungen
SĂ€mtliche Arbeiten des Auftragnehmers an Servern (betrifft Los 5 / Server) des Auftraggebers sind in einem Logbuch nach dem dort vorgegebenen Schema zu vermerken und im Einzelnen nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Dokumentation erfolgt in Papierform bzw. bei Remote-Zugriff auf die Server elektronisch. Der Auftraggeber hĂ€lt fĂŒr die papiergestĂŒtzte Dokumentation ein entsprechendes Logbuch bereit.
âVerpackungen sind unter dem Gesichtspunkt der Abfallvermeidung auf das Notwendigste zu beschrĂ€nken. Es gilt die Verpackungsverordnung vom 21. August 1998...â
Sonstige besondere Bedingungen
Verpackungen sind unter dem Gesichtspunkt der Abfallvermeidung auf das Notwendigste zu beschrÀnken. Es gilt die Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 19 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geÀndert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.
âDer Auftragnehmer bzw. dessen Beauftragter hat die GerĂ€te bei Anlieferung auf Wunsch kosten-neutral auszupacken und Transport- und Produktverpackungen...â
Sonstige besondere Bedingungen
Der Auftragnehmer bzw. dessen Beauftragter hat die GerĂ€te bei Anlieferung auf Wunsch kosten-neutral auszupacken und Transport- und Produktverpackungen unentgeltlich wieder mitzunehmen. Das Auspacken und die RĂŒcknahme der Verpackung stellen den Regelfall dar, und sind insofern grundsĂ€tzlich in der Preisbildung zu berĂŒcksichtigen. Es steht dem Auftragnehmer frei entsprechend effiziente Verpackungen zu verwenden. Transport- und Produktverpackungen sind auĂerdem nach gesonderter Aufforderung der abrufenden Stelle bzw. der Anlieferungsstelle unentgeltlich wieder abzuholen.
âDie umweltgerechte Entsorgung sĂ€mtlicher GerĂ€te und Teile, die Gegenstand dieses Vertrages sind sowie von GerĂ€ten und Teilen, welche der Auftragnehmer im...â
Sonstige besondere Bedingungen
Die umweltgerechte Entsorgung sĂ€mtlicher GerĂ€te und Teile, die Gegenstand dieses Vertrages sind sowie von GerĂ€ten und Teilen, welche der Auftragnehmer im Rahmen der GewĂ€hrleistungsfrist und der vereinbarten Wartungsverpflichtung ausgetauscht hat, ist in den Kauf- bzw. Wartungs- oder Instandhaltungspreisen dieses Vertrages enthalten. Der Auftraggeber kann jederzeit vom Auftragnehmer eine RĂŒcknahme der gelieferten GerĂ€te und Teile, die der Auftraggeber aus diesem Vertrag erworben hat, verlangen (Entsorgungsleistung).
âDie Abholung von GerĂ€ten durch den Auftragnehmer bzw. dessen Beauftragten hat innerhalb von vier Wochen unentgeltlich zu erfolgen, nachdem die Aufforderung...â
Sonstige besondere Bedingungen
Die Abholung von GerÀten durch den Auftragnehmer bzw. dessen Beauftragten hat innerhalb von vier Wochen unentgeltlich zu erfolgen, nachdem die Aufforderung des Auftraggebers beim Auftragnehmer eingegangen ist.
âDie Abholung und umweltgerechte Entsorgung von GerĂ€ten, die der Auftragnehmer nicht selbst geliefert hat (AltgerĂ€te von Fremdfirmen), hat der Auftragnehmer...â
Sonstige besondere Bedingungen
Die Abholung und umweltgerechte Entsorgung von GerÀten, die der Auftragnehmer nicht selbst geliefert hat (AltgerÀte von Fremdfirmen), hat der Auftragnehmer optional anzubieten und zu bepreisen.
âIm Ăbrigen hat der Auftragnehmer die Bestimmungen des Gesetzes ĂŒber das Inverkehrbringen, die RĂŒcknahme und die umweltvertrĂ€gliche Entsorgung von Elektro-...â
Sonstige besondere Bedingungen
Im Ăbrigen hat der Auftragnehmer die Bestimmungen des Gesetzes ĂŒber das Inverkehrbringen, die RĂŒcknahme und die umweltvertrĂ€gliche Entsorgung von Elektro- und ElektronikgerĂ€ten (Elektro- und ElektronikgerĂ€tegesetz? ElektroG) vom 16. MĂ€rz 2005 (BGBl. I S. 762), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geĂ€ndert worden ist, zu beachten.
âSofern Mitarbeiter des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags zur Erbringung von Installations-, Wartungs- oder Ă€hnlichen Leistungen bestimmte besonders...â
Sonstige besondere Bedingungen
Sofern Mitarbeiter des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags zur Erbringung von Installations-, Wartungs- oder Ă€hnlichen Leistungen bestimmte besonders schĂŒtzenswerte RĂ€umlichkeiten einer Behörde zu betreten haben, sind Mitarbeiter einzusetzen, die in eine SicherheitsĂŒberprĂŒfung nach dem LandessicherheitsĂŒberprĂŒfungsgesetz Rheinland-Pfalz (LSĂG) vom 8. MĂ€rz 2000, letzte Ănderung durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2011 (GVBl. S. 427) bzw. SaarlĂ€ndisches SicherheitsĂŒberprĂŒfungsgesetz (SSĂG) vom 4. April 2001, zuletzt geĂ€ndert durch Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 30. November 2011 (Amtsbl. S. 1629), einwilligen. Nur bei einer anstandslosen SicherheitsĂŒberprĂŒfung kann der Zugang zu den besonders schĂŒtzenswerten RĂ€umen gewĂ€hrt werden. Sofern das Unternehmen einer Geheimschutz-Betreuung durch das Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Technologie untersteht, sind fĂŒr die betroffenen Mitarbeiter entsprechende Sicherheitsbescheinigungen (SiBe) beizubringen.
âSofern Mitarbeiter des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags in den RĂ€umen des Auftraggebers oder einer sonstigen bezugsberechtigten Stelle beschĂ€ftigt...â
Sonstige besondere Bedingungen
Sofern Mitarbeiter des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags in den RĂ€umen des Auftraggebers oder einer sonstigen bezugsberechtigten Stelle beschĂ€ftigt werden, sind auf Aufforderung des Auftraggebers oder der bezugsberechtigten Stelle Mitarbeiter einzusetzen, die eine VerpflichtungserklĂ€rung nach dem âGesetz ĂŒber die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz)â abgegeben haben. Mitarbeiter, die eine solche ErklĂ€rung nicht abgeben, können abgewiesen werden, ohne dass dies einen Annahmeverzug zur Folge hat.
ââ Mitarbeiter des Auftragnehmers, die aufgrund des Vertrages fĂŒr den Auftraggeber tĂ€tig werden, auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet sind,â
ââ auf personenbezogene oder andere schutzwĂŒrdige Daten des Auftraggebers nur im Zuge von Wartungsarbeiten und zur MĂ€ngelbeseitigung in dem unabdingbar...â
Sonstige besondere Bedingungen
â auf personenbezogene oder andere schutzwĂŒrdige Daten des Auftraggebers nur im Zuge von Wartungsarbeiten und zur MĂ€ngelbeseitigung in dem unabdingbar notwendigen Umfang zugegriffen wird,
ââ ĂŒber alle Daten des Auftraggebers Stillschweigen gewahrt wird, sie in keiner Weise sonst genutzt und insbesondere Dritten nicht zugĂ€nglich gemacht werden,â
ââ eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers im Sinne der Datenschutzgesetze nicht stattfindet,â
ââ der Auftraggeber unverzĂŒglich informiert wird, wenn durch VerstöĂe gegen § 5 BDSG Daten des Auftraggebers betroffen werden (die Informationspflicht ist...â
Sonstige besondere Bedingungen
â der Auftraggeber unverzĂŒglich informiert wird, wenn durch VerstöĂe gegen § 5 BDSG Daten des Auftraggebers betroffen werden (die Informationspflicht ist auch gegeben, wenn der dringende Verdacht eines VerstoĂes besteht),
ââ ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter gemÀà § 36 BDSG als Ansprechpartner zur VerfĂŒgung steht,â
ââ die Bestimmungen der Landesdatenschutzgesetze Rheinland-Pfalz und Saarland eingehalten werden.â
â13 Vertragsstrafen:â
âDer Auftragnehmer hat die im vorliegenden Dokument sowie in den besonderen Teilen der Leistungsbeschreibung beschriebenen, vertraglich vereinbarten...â
Sonstige besondere Bedingungen
Der Auftragnehmer hat die im vorliegenden Dokument sowie in den besonderen Teilen der Leistungsbeschreibung beschriebenen, vertraglich vereinbarten Lieferzeiten sowie die Servicezeiten (Reaktions- und Wiederherstellzeiten) unbedingt einzuhalten. ErfĂŒllt der Auftragnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen zur ordnungsgemĂ€Ăen Leistungserbringung nicht, ist neben der weiteren Verpflichtung zur ordnungsgemĂ€Ăen Leistung eine Vertragsstrafe verwirkt. Die Geltendmachung eines darĂŒber hinaus gehenden Schadensersatzanspruches bleibt dem Auftraggeber ausdrĂŒcklich vorbehalten. Die begĂŒnstigten Stellen sind zur Geltendmachung der festgelegten Vertragsstrafen berechtigt.
â13.1 Verzug mit einer der Meldepflichten nach Ziffer 4:â
âKommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Meldung der Aufstellung der UmsĂ€tze der nichtstaatlichen Stellen / Einheiten des Landes Rheinland-Pfalz...â
Sonstige besondere Bedingungen
Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Meldung der Aufstellung der UmsĂ€tze der nichtstaatlichen Stellen / Einheiten des Landes Rheinland-Pfalz sowie sĂ€mtlicher bezugesberechtigeter Stellen / Einheiten des Saarlandes nicht fristgerecht zum 15. MĂ€rz bzw. 15. September eines Jahres nach, so ist fĂŒr jeden Kalendertag der TerminĂŒberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 %, maximal 5,0 % des fĂŒr den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu zahlenden Aufschlags an den Auftraggeber zu zahlen.
âKommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Meldung der konsolidierten Umsatzstatistik fĂŒr sĂ€mtliche stattlichen Dienststellen des Landes...â
Sonstige besondere Bedingungen
Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Meldung der konsolidierten Umsatzstatistik fĂŒr sĂ€mtliche stattlichen Dienststellen des Landes Rheinland-Pfalz in einem zurĂŒckliegenden Kalenderhalbjahr jeweils zum 15. MĂ€rz und zum 15. September eines Jahres nicht fristgerecht nach, so ist fĂŒr jeden Kalendertag der TerminĂŒberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 EUR, maximal 500,00 EUR an den Auftraggeber zu zahlen.
âHĂ€lt der Auftragnehmer die AbkĂŒndigungsfrist von mindestens 6 Wochen (vgl. Ziffer 9 des vorliegenden Dokuments) dem Auftraggeber gegenĂŒber nicht ein und hat...â
Sonstige besondere Bedingungen
HĂ€lt der Auftragnehmer die AbkĂŒndigungsfrist von mindestens 6 Wochen (vgl. Ziffer 9 des vorliegenden Dokuments) dem Auftraggeber gegenĂŒber nicht ein und hat er dies zu vertreten, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 000 EUR je Vorfall verwirkt.
âEin Verzug der Lieferfristen (durchgehend fĂŒr alle Lose 4 Wochen nach Zugang des Auftrages) bewirkt die Verwirkung einer Vertragsstrafe.â
âIn AbĂ€nderung von Ziffer 3.3 der âErgĂ€nzende Vertragsbedingungen fĂŒr den Kauf von Hardware EVB-IT Kaufâ gilt Folgendes:â
âKommt der Auftragnehmer mit der Einhaltung eines Liefertermins in Verzug, kann der Auftraggeber ab dem 1. Tag des Verzugs fĂŒr jeden Kalendertag des Verzugs...â
Sonstige besondere Bedingungen
Kommt der Auftragnehmer mit der Einhaltung eines Liefertermins in Verzug, kann der Auftraggeber ab dem 1. Tag des Verzugs fĂŒr jeden Kalendertag des Verzugs einen Betrag in Höhe von 1 % des Preises der im Rahmen der Bestellung angeforderten und sich im Verzug befindlichen GerĂ€te als Vertragsstrafe je Fall geltend machen, maximal 5 % der Gesamtauftragssumme des Loses wĂ€hrend der Vertragslaufzeit. Die Vertragsstrafe kann bis zur Endabrechnung geltend gemacht werden, auch wenn die bezugeberechtigte Stelle / der Auftraggeber sich das Recht dazu bei der Annahme der verspĂ€teten Lieferung / Leistung nicht ausdrĂŒcklich vorbehalten hat.
âIm Ăbrigen gelten die Regelungen der Ziffer 3 der âErgĂ€nzende Vertragsbedingungen fĂŒr den Kauf von Hardware EVB-IT Kaufâ.â
â13.4 Servicezeiten:â
âIn Anbetracht der in Teilen besonderen Anforderungen an die VerfĂŒgbarkeit der gelieferten Hardware ist die Einhaltung der in der Leistungsbeschreibung Teil...â
Sonstige besondere Bedingungen
In Anbetracht der in Teilen besonderen Anforderungen an die VerfĂŒgbarkeit der gelieferten Hardware ist die Einhaltung der in der Leistungsbeschreibung Teil B sowie den zugehörigen Anlagen (z.B. der technischen Spezifikationen) vorgegebenen Reaktions- und Wiederherstellzeiten zwingend.
âKommt der Auftragnehmer hiermit in Verzug, wird eine Vertragsstrafe fĂ€llig. Folgendes wird vereinbart:â
âSchlieĂt der Auftragnehmer die Instandsetzungsarbeiten nicht erfolgreich innerhalb der vereinbarten Wiederherstellzeit ab, ist vom ersten Zeitintervall (=...â
Sonstige besondere Bedingungen
SchlieĂt der Auftragnehmer die Instandsetzungsarbeiten nicht erfolgreich innerhalb der vereinbarten Wiederherstellzeit ab, ist vom ersten Zeitintervall (= maximale Wiederherstellzeit) an fĂŒr jedes angefangene Zeitintervall eine Vertragsstrafe verwirkt.
âFĂŒr die Lose 1, 2, 3, 4, 6 und 7 wird jeweils eine pauschale Vertragsstrafe pro Zeitintervall, um welche die Wiederherstellung ĂŒberschritten wird, nach...â
Sonstige besondere Bedingungen
FĂŒr die Lose 1, 2, 3, 4, 6 und 7 wird jeweils eine pauschale Vertragsstrafe pro Zeitintervall, um welche die Wiederherstellung ĂŒberschritten wird, nach folgender MaĂgabe vereinbart:
âFĂŒr das Los 5 wird eine gestaffelte Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Gesamtpreises der jeweilig beauftragten Service-Pauschale pro Zeitintervall, um...â
Sonstige besondere Bedingungen
FĂŒr das Los 5 wird eine gestaffelte Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Gesamtpreises der jeweilig beauftragten Service-Pauschale pro Zeitintervall, um welche die Wiederherstellung ĂŒberschritten wird, vereinbart. Die Vertragsstrafe wird in Ihrer Höhe je Fall auf die vollstĂ€ndige Erstattung der betroffenen Service-Pauschale beschrĂ€nkt.
âFĂŒr alle anderen Lose wird die Vertragsstrafe je Einzelfall auf den Wert der gekauften Ware beschrĂ€nkt.â
âDie Summe aller Vertragsstrafen eines Kalenderjahres wird auf 5 % des Vertragsvolumens je Los begrenzt.â
â14 Regelungen gemÀà Landesgesetz zur GewĂ€hrleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz â LTTG).â
âDer Auftragnehmer ist fĂŒr die Dauer der Wirksamkeit dieses Vertrages verpflichtet, die Regelungen des rheinland-pfĂ€lzischen Landesgesetzes zur...â
Sonstige besondere Bedingungen
Der Auftragnehmer ist fĂŒr die Dauer der Wirksamkeit dieses Vertrages verpflichtet, die Regelungen des rheinland-pfĂ€lzischen Landesgesetzes zur GewĂ€hrleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz â LTTG) vom 01. Dezember 2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13. Dezember 2010) einzuhalten.
âInsbesondere ist der Auftragnehmer, sowie seine Nachunternehmen gemÀà § 6 LTTG verpflichtet, dem Auftraggeber (in seiner Eigenschaft als öffentlichem...â
Sonstige besondere Bedingungen
Insbesondere ist der Auftragnehmer, sowie seine Nachunternehmen gemÀà § 6 LTTG verpflichtet, dem Auftraggeber (in seiner Eigenschaft als öffentlichem Auftraggeber) die Einhaltung der Verpflichtung nach den §§ 3 und 4 LTTG auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. Der öffentliche Auftraggeber darf zu diesem Zweck in erforderlichem Umfang Einsicht in die Entgeltabrechnungen des beauftragten Unternehmens und der Nachunternehmen, in die zwischen dem beauftragten Unternehmen und den Nachunternehmen jeweils abgeschlossenen WerkvertrÀge sowie in andere GeschÀftsunterlagen nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsÀchliche Entlohnung von BeschÀftigungsverhÀltnissen hervorgehen oder abgeleitet werden können. Der Auftragnehmer, sowie dessen Nachunternehmen haben ihre BeschÀftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen.
âDer Auftragnehmer, sowie seine Nachunternehmen haben vollstĂ€ndige und prĂŒffĂ€hige Unterlagen ĂŒber die eingesetzten BeschĂ€ftigten bereitzuhalten. Auf...â
Sonstige besondere Bedingungen
Der Auftragnehmer, sowie seine Nachunternehmen haben vollstĂ€ndige und prĂŒffĂ€hige Unterlagen ĂŒber die eingesetzten BeschĂ€ftigten bereitzuhalten. Auf Verlangen des Auftraggebers sind ihm diese Unterlagen vorzulegen.
âHat der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer eine Verpflichtung nach den §§ 3 bis 6 LTTG mindestens grob fahrlĂ€ssig und in erheblicher Weise nicht...â
Sonstige besondere Bedingungen
Hat der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer eine Verpflichtung nach den §§ 3 bis 6 LTTG mindestens grob fahrlĂ€ssig und in erheblicher Weise nicht erfĂŒllt, ist der Auftraggeber zur fristlosen KĂŒndigung aus wichtigem Grund berechtigt.
âHat der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmen mindestens grob fahrlĂ€ssig oder mehrfach gegen Verpflichtungen des LTTG verstoĂen, so kann der öffentliche...â
Sonstige besondere Bedingungen
Hat der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmen mindestens grob fahrlĂ€ssig oder mehrfach gegen Verpflichtungen des LTTG verstoĂen, so kann der öffentliche Auftraggeber das betreffende Unternehmen oder Nachunternehmen fĂŒr die Dauer von bis zu drei Jahren von seiner öffentlichen Auftragsvergabe ausschlieĂen.
âFĂŒr jeden schuldhaften VerstoĂ des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen aus den §§ 3 bis 6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des...â
Sonstige besondere Bedingungen
FĂŒr jeden schuldhaften VerstoĂ des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen aus den §§ 3 bis 6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes verwirkt; bei mehreren VerstöĂen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 v. H. des Auftragswertes nicht ĂŒberschreiten. Dies gilt auch, falls der VerstoĂ durch ein Nachunternehmen begangen wird und der Auftragnehmer Kenntnis von dem VerstoĂ hatte oder hĂ€tte haben können. Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhĂ€ltnismĂ€Ăig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des Auftragnehmers auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den VerstoĂ gegen die Tariftreuepflicht eingespart hat.
âDas Eigentum an den gelieferten Hardwarekomponenten verbleibt bis zur Zahlung des Kaufpreises beim Auftragnehmer.â
â16 Sonstiges:â
âErfĂŒllungsort ist der jeweilige Ort der Anlieferung. Gerichtsstand ist Mainz.â
âEs gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.â
âDie Abtretung von Forderungen gegen den Auftraggeber ist nur mit dessen Zustimmung zulĂ€ssig. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskrĂ€ftigen...â
Sonstige besondere Bedingungen
Die Abtretung von Forderungen gegen den Auftraggeber ist nur mit dessen Zustimmung zulÀssig. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskrÀftigen Forderungen zulÀssig.
âRechtsnachfolgen sind dem Vertragspartner möglichst frĂŒhzeitig mitzuteilen.â
âĂnderungen und ErgĂ€nzungen bedĂŒrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch fĂŒr diese Schriftformklausel.â
âSind oder werden einzelne der hier vorgegebenen Bestimmungen unwirksam, so behĂ€lt der Vertrag im Ăbrigen seine GĂŒltigkeit. Anstelle der unwirksamen...â
Sonstige besondere Bedingungen
Sind oder werden einzelne der hier vorgegebenen Bestimmungen unwirksam, so behĂ€lt der Vertrag im Ăbrigen seine GĂŒltigkeit. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist einvernehmlich eine solche wirksame zu finden und einzusetzen, die dem angestrebten Vertragszweck am nĂ€chsten kommt.
Verfahren
Duration of the framework agreement in years: 3
BegrĂŒndung fĂŒr eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
âEntfĂ€llt.â
GĂŒltigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-31 đ
Languages
Language: Deutsch đŁïž
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-06-01 đ
Datum des Endes: 2019-05-31 đ
Kennungen
Reference number attributed by the contracting authority: 420-016352
ZusÀtzliche Informationen
âI. Unter http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und...â
ZusÀtzliche Informationen
I. Unter http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen sowie Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nicht.
âDie Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht der ausschreibenden Stelle alle relevanten Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten...â
ZusÀtzliche Informationen
Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht der ausschreibenden Stelle alle relevanten Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Daher ist von Nachfragen möglichst abzusehen. Falls sich dennoch RĂŒck- oder VerstĂ€ndnis-fragen ergeben, deren KlĂ€rung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese im Hinblick auf § 12 Abs.8 EG VOL/A bis 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist (d.h. bis zum 11.2.2016, 24:00 Uhr) nur in schriftlicher Form ĂŒber den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz (http://www.vergabe.rlp.de) zugelassen. Telefonische AuskĂŒnfte werden nicht erteilt.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (7) âII. Nach der formellen PrĂŒfung und der Feststellung der Bietereignung werden zur Bewertung der Angebote neben dem Preisblatt und dem Fragenkatalog zwei...â
ZusÀtzliche Informationen
II. Nach der formellen PrĂŒfung und der Feststellung der Bietereignung werden zur Bewertung der Angebote neben dem Preisblatt und dem Fragenkatalog zwei weitere Bewertungsbereiche betrachtet: die Ergebnisse der technischen Teststellung sowie die errechneten Energiekosten wĂ€hrend der Betriebslaufzeit fĂŒr die angebotenen Komponenten.
âZunĂ€chst werden Fragenkatalog und Preisblatt je Los fĂŒr alle zugelassenen Angebote vollstĂ€ndig ausgewertet. Nach der Auswertung werden...â
ZusÀtzliche Informationen
ZunĂ€chst werden Fragenkatalog und Preisblatt je Los fĂŒr alle zugelassenen Angebote vollstĂ€ndig ausgewertet. Nach der Auswertung werden GerĂ€te/Komponenten/Artikel der Anbie-ter, die objektiv eine Chance auf Zuschlagserteilung haben, zur technischen Teststellung nach MaĂgabe des Abschnittes 2.5.3 in Teil B âAusgangssituation und Anforderungenâ angefordert. Um den Aufwand fĂŒr die technische Teststellung auf ein angemessenes MaĂ zu begrenzen, behĂ€lt sich die Vergabestelle die Abschichtung nach folgenden MaĂgaben vor:
ââ Zur Teststellung werden zunĂ€chst diejenigen drei Bieter aufgefordert, welche nach der Auswertung des Leistungskataloges und des Preisblattes die drei...â
ZusÀtzliche Informationen
â Zur Teststellung werden zunĂ€chst diejenigen drei Bieter aufgefordert, welche nach der Auswertung des Leistungskataloges und des Preisblattes die drei wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben.
ââ Nach DurchfĂŒhrung der Teststellung und endgĂŒltiger Bewertung dieser drei Angebote prĂŒft die Vergabestelle, ob einer (oder ggf. mehrere) der verbliebenen...â
ZusÀtzliche Informationen
â Nach DurchfĂŒhrung der Teststellung und endgĂŒltiger Bewertung dieser drei Angebote prĂŒft die Vergabestelle, ob einer (oder ggf. mehrere) der verbliebenen Bieter unter Zugrundelegung der Annahme, dass diese(r) bei der Teststellung die maximal mögliche Punktzahl erzielt/erzielen, noch den ersten Rang erreichen könnte(n).
ââ Ist das der Fall, wird eine Teststellung auch mit der angebotenen Hardware dieses Bieters/dieser Bieter durchgefĂŒhrt.â
âDie im Rahmen des GerĂ€tetests zu prĂŒfenden Bewertungskriterien sind in den veröffentlichten Anlagen Testprotokolle Los 1 â Los 8 enthalten (FĂŒr die Lose 9...â
ZusÀtzliche Informationen
Die im Rahmen des GerĂ€tetests zu prĂŒfenden Bewertungskriterien sind in den veröffentlichten Anlagen Testprotokolle Los 1 â Los 8 enthalten (FĂŒr die Lose 9 und 10 erfolgt keine Teststellung).
Informationen zu Fristen fĂŒr NachprĂŒfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrĂŒcklich auf die RĂŒgeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die PrĂ€klusionsregelungen gemÀà § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von VerstöĂen gegen die Bestimmungen ĂŒber das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
âDer Antrag (auf NachprĂŒfung) ist unzulĂ€ssig, soweit:â Mehr anzeigen (8) â1. der Antragsteller den gerĂŒgten VerstoĂ gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenĂŒber dem Auftraggeber nicht unverzĂŒglich gerĂŒgt hat;â
â2. VerstöĂe gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spĂ€testens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist...â
Informationen zu Fristen fĂŒr NachprĂŒfungsverfahren
2. VerstöĂe gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spĂ€testens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenĂŒber dem Auftraggeber gerĂŒgt werden;
â3. VerstöĂe gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spĂ€testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...â
Informationen zu Fristen fĂŒr NachprĂŒfungsverfahren
3. VerstöĂe gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spĂ€testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenĂŒber dem Auftraggeber gerĂŒgt werden;
â4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂŒge nicht abhelfen zu wollen (sog. Nichtabhilfeentscheidung), vergangen sind.â
âDie Vergabestelle wird gemÀà § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berĂŒcksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach MaĂgabe des §...â
Informationen zu Fristen fĂŒr NachprĂŒfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemÀà § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berĂŒcksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach MaĂgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach Absendung der Informationgeschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101a Abs. 1 Satz 5 GWB).
âDie Vergabestelle weist ferner darauf ausdrĂŒcklich hin, dass RĂŒgen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB unverzĂŒglich, spĂ€testens jedoch innerhalb von...â
Informationen zu Fristen fĂŒr NachprĂŒfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ferner darauf ausdrĂŒcklich hin, dass RĂŒgen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB unverzĂŒglich, spĂ€testens jedoch innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des RechtsverstoĂes zu erheben sind.
âGemÀà §107 Abs. 1 des Gesetzes gegen WettbewerbsbeschrĂ€nkungen (GWB) leitet die Vergabekammer auf Antrag ein NachprĂŒfungsverfahren ein. Dieser Antrag ist...â
Informationen zu Fristen fĂŒr NachprĂŒfungsverfahren
GemÀà §107 Abs. 1 des Gesetzes gegen WettbewerbsbeschrĂ€nkungen (GWB) leitet die Vergabekammer auf Antrag ein NachprĂŒfungsverfahren ein. Dieser Antrag ist nicht fristgebunden. Er kann aber gemÀà § 107 Abs. 3 S. 1 GWB unzulĂ€ssig sein, soweit der Antragsteller den gerĂŒgten VerstoĂ gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenĂŒber dem Auftraggeber nicht unverzĂŒglich gerĂŒgt hat. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer ist gemÀà § 116 Abs. 1 S. 1 GWB die sofortige Beschwerde zulĂ€ssig. Sie ist nach § 117 Abs. 1 GWB binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Entscheidet die Vergabekammer nicht innerhalb von fĂŒnf Wochen ab Eingang des Antrags, so beginnt die zwei-Wochen-Frist fĂŒr die Einlegung der sofortigen Beschwerde mit dem Ablauf dieser Frist. Weitere AuskĂŒnfte erteilt die unter Abschnitt VI.4.3) genannte Stelle.
âDie Vergabestelle ist Adressatin bei RĂŒgen.â Dienststelle, bei der Informationen ĂŒber das ĂberprĂŒfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz bei dem Ministerium fĂŒr Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: StiftsstraĂe 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Telefon: +49 6131160đ
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.deđ
Fax: +49 61311162113 đ
Quelle: OJS 2016/S 007-007838 (2016-01-08)
Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge (2016-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: DatenverarbeitungsgerÀte (Hardware)
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung ĂŒber vergebene AuftrĂ€ge
Gemeinsames Vokabular fĂŒr öffentliche AuftrĂ€ge (CPV)
Code: DatenverarbeitungsgerĂ€te (Hardware)đŠ