Hardware-Rahmenvereinbarung 2016

Landesbetrieb Daten und Information

Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI), nachfolgend Auftraggeber genannt, schreibt im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Gerätearten aus. Die Ausschreibung in einzelne Lose gegliedert. In jedem Los sind neben der zu liefernden Hardware auch Dienstleistungen definiert, die durch die bezugsberechtigten Behörden und Einrichtungen (BuE) abgerufen werden können. Die Betreuung der losweise zu schließenden Rahmenverträge erfolgt durch den LDI. Diese Verträge können von einem definierten Kreis berechtigter öffentlicher Stellen sowie vom LDI selbst zur Bedarfsdeckung genutzt werden. Hierbei geht es um folgende Güter:
— Los 1: PC-Systeme;
— Los 2: Monitore;
— Los 3: Thin Clients;
— Los 4: Notebooks;
— Los 5: Server;
— Los 6: Drucker – Laser;
— Los 7: Drucker – Tintenstrahl;
— Los 8: Tablet Windows mit Tastatur;
— Los 9: Tablet iOS;
— Los 10: Scanner.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-08 Auftragsbekanntmachung
2016-05-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-06-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-01-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb Daten und Information
Postanschrift: Römerstraße 41
Postleitzahl: 56130
Postort: Bad Ems
Kontakt
E-Mail: ausschreibungen@ldi.rlp.de 📧
Telefon: +49 061316050 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-08 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 007-007838
ABl. S-Ausgabe: 7
Zusätzliche Informationen
I. Unter http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen sowie Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nicht. Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht der ausschreibenden Stelle alle relevanten Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Daher ist von Nachfragen möglichst abzusehen. Falls sich dennoch Rück- oder Verständnis-fragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese im Hinblick auf § 12 Abs.8 EG VOL/A bis 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist (d.h. bis zum 11.2.2016, 24:00 Uhr) nur in schriftlicher Form über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz (http://www.vergabe.rlp.de) zugelassen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. II. Nach der formellen Prüfung und der Feststellung der Bietereignung werden zur Bewertung der Angebote neben dem Preisblatt und dem Fragenkatalog zwei weitere Bewertungsbereiche betrachtet: die Ergebnisse der technischen Teststellung sowie die errechneten Energiekosten während der Betriebslaufzeit für die angebotenen Komponenten. Zunächst werden Fragenkatalog und Preisblatt je Los für alle zugelassenen Angebote vollständig ausgewertet. Nach der Auswertung werden Geräte/Komponenten/Artikel der Anbie-ter, die objektiv eine Chance auf Zuschlagserteilung haben, zur technischen Teststellung nach Maßgabe des Abschnittes 2.5.3 in Teil B „Ausgangssituation und Anforderungen“ angefordert. Um den Aufwand für die technische Teststellung auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, behält sich die Vergabestelle die Abschichtung nach folgenden Maßgaben vor: — Zur Teststellung werden zunächst diejenigen drei Bieter aufgefordert, welche nach der Auswertung des Leistungskataloges und des Preisblattes die drei wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben. — Nach Durchführung der Teststellung und endgültiger Bewertung dieser drei Angebote prüft die Vergabestelle, ob einer (oder ggf. mehrere) der verbliebenen Bieter unter Zugrundelegung der Annahme, dass diese(r) bei der Teststellung die maximal mögliche Punktzahl erzielt/erzielen, noch den ersten Rang erreichen könnte(n). — Ist das der Fall, wird eine Teststellung auch mit der angebotenen Hardware dieses Bieters/dieser Bieter durchgeführt. Die im Rahmen des Gerätetests zu prüfenden Bewertungskriterien sind in den veröffentlichten Anlagen Testprotokolle Los 1 – Los 8 enthalten (Für die Lose 9 und 10 erfolgt keine Teststellung). Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYD3L.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI), nachfolgend Auftraggeber genannt, schreibt im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Gerätearten aus. Die Ausschreibung in einzelne Lose gegliedert. In jedem Los sind neben der zu liefernden Hardware auch Dienstleistungen definiert, die durch die bezugsberechtigten Behörden und Einrichtungen (BuE) abgerufen werden können. Die Betreuung der losweise zu schließenden Rahmenverträge erfolgt durch den LDI. Diese Verträge können von einem definierten Kreis berechtigter öffentlicher Stellen sowie vom LDI selbst zur Bedarfsdeckung genutzt werden. Hierbei geht es um folgende Güter:
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— Los 1: PC-Systeme;
— Los 2: Monitore;
— Los 3: Thin Clients;
— Los 4: Notebooks;
— Los 5: Server;
— Los 6: Drucker – Laser;
— Los 7: Drucker – Tintenstrahl;
— Los 8: Tablet Windows mit Tastatur;
— Los 9: Tablet iOS;
— Los 10: Scanner.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: PC-Systeme
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Ausschreibung zu Los 1 „PC-Systeme“ werden drei unterschiedliche Geräteklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken sollen. Zu jeder Geräteklasse sind unterschiedliche optionale Komponenten (Pflichtoptionen) zwingend anzubieten, welche Bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden.
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Menge oder Umfang: Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Teil B nebst Anlagen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Monitore
Kurze Beschreibung:
7.1 Geräteklassen und Abnahmemengen.Im Rahmen der Ausschreibung zu Los 2 „Monitore“ werden drei unterschiedliche Geräteklassen mit Aktivmatrix (TFT) Displays, mit rund 22 Zoll, 24 Zoll und 27 Zoll Bildschirmdiagonale angefordert, welche im Weiteren über weitgehend identische technische Leistungsmerkmale verfügen sollen.
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7.1 Geräteklassen und Abnahmemengen.
Im Rahmen der Ausschreibung zu Los 2 „Monitore“ werden drei unterschiedliche Geräteklassen mit Aktivmatrix (TFT) Displays, mit rund 22 Zoll, 24 Zoll und 27 Zoll Bildschirmdiagonale angefordert, welche im Weiteren über weitgehend identische technische Leistungsmerkmale verfügen sollen.
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Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Thin Clients
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Ausschreibung zu Los 3 „Thin Clients“ werden zwei Standard Thin Client Modelle mit Linux und Windows Betriebssystem angefordert, welche den weitestgehend einheitlichen Bedarf der Behörden und Einrichtungen decken sollen. Zusätzlich sind unterschiedliche zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden sollen.
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Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Notebooks
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Ausschreibung zu Los 4 „Notebooks“ werden zwei unterschiedliche Geräteklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken sollen. Zu jeder Geräteklasse sind unterschiedliche zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche Bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden.
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Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Server
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Ausschreibung zu Los 5 „Server“ werden zwei unterschiedliche Bauformen mit in Summe fünf unterschiedlichen Geräteklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken sollen. Geräteklassenübergreifend sowie zu jeder Geräteklasse spezifisch sind unterschiedliche zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche Bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden. Alle angebotenen Pflichtoptionen müssen, soweit dies modellspezifisch technisch möglich ist, grundsätzlich übergreifend für alle sechs Geräteklassen verwendet werden können. Insofern wird die Verwendung eines einheitlichen Herstellers für alle fünf Geräteklassen erwartet.
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Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Drucker – Laser
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Ausschreibung zu Los 6 „Drucker – Laser“ werden vier unterschiedliche Geräteklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf abdecken sollen. Zu jeder Geräteklasse sind unterschiedliche, zwingend anzubietende, optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche Bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden.
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Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Drucker – Tintenstrahl
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Ausschreibung zu Los 7 „Drucker – Tintenstrahl“ werden zwei unterschiedliche Geräteklassen angefordert, welche jeweils einen spezifischen Bedarf decken sollen. Zu jeder Geräteklasse sind unterschiedliche, zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche Bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden.
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Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Tablet Windows mit Tastatur
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Ausschreibung zu Los 8 „Tablet Windows mit Tastatur“ wird ein aus Anwendungs- und Software Management Sicht dem Standard Notebook vergleichbares Tablet mit Windows Betriebssystem gefordert, welches durch eine zugehörige und optional verwendbare Tatstatur als vollwertiges Notebook verwendet werden kann. Als Ergänzung ist ein geeigneter Port-Replikator zur stationären Nutzung anzubieten. Neben der Bedienung über die zugehörige Tastatur und einer optionalen Maus muss die Bedienung über Fingereingabe (Touch) sowie mittels optionalem Stift zur Eingabe von Handschrift möglich sein. Geräte dieser Bauform werden am Markt sowohl als Tablet mit Tastatur als auch als „detachable“ Notebooks angeboten. Im Unterschied zum Notebook sind jedoch alle software- und leistungsseitigen Funktionen vom Tablet auch ohne angeschlossene Tastatur bereitzustellen. Das anzubietende Gerät muss zwingend die aktuellen Betriebssysteme von Microsoft in der Version Windows 8.1 und Windows 10 in der 64-Bit Version unterstützen. Zusätzlich zum Gerät werden unterschiedliche zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) abgefragt, welche Bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt werden.
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Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Tablet iOS
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Ausschreibung zu Los 9 „Tablet iOS“ wird das zweite der beiden Tablet-Modelle angefordert. Zum Gerät sind unterschiedliche zwingend anzubietende optionale Komponenten (Pflichtoptionen) anzubieten, welche Bedarfsweise mit den Geräten bestellt oder nachbestellt
werden.Aufgrund vorhandener Managementwerkzeuge und -prozesse wird für dieses Los das Gerätebetriebssystem von vornherein festgelegt. Anzubieten sind Geräte mit dem Apple iOS Betriebssystem.
werden.
Aufgrund vorhandener Managementwerkzeuge und -prozesse wird für dieses Los das Gerätebetriebssystem von vornherein festgelegt. Anzubieten sind Geräte mit dem Apple iOS Betriebssystem.
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Scanner
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Ausschreibung zu Los 10 „Scanner“ wird ein DIN A4 Arbeitsplatz Dokumentenscanner mit automatischem Vorlageneinzug und USB 3.0-Anschluss ausgeschrieben. Das Gerät soll am Arbeitsplatz eingesetzt werden und Dokumente in hoher Geschwindigkeit, ein- und zweiseitig sowie in hoher Qualität erfassen.
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Referenznummer: 420-016352
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
55116 Mainz.
Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen. Der Leistungsort ist die jeweils in der Bestellung genannte Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
I. Die Vergabestelle stellt für die Angebotserstellung Vordrucke zur Verfügung, die bei der Erstellung zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen sind. Eine vollständige Auflistung der einzureichenden Nachweise/Erklärungen/Dokumente ist in auch in Teil A „Ausführungsbestimmungen und Erläuterungen“ enthalten:
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1. Unterzeichnetes Anschreiben des Bieters
2. Unterlagen zur Eignungsprüfung:
a. unterzeichnete Teil A – Anlage 01 (Eigenerklärung);
b. ausgefüllte und unterzeichnete Teil A – Anlage 02 (Unternehmensdarstellung);
c. ausgefüllte und unterzeichnete Teil A – Anlage 02a (Unternehmensdarstellung – Qualitäts-, Umwelt- und soziale Aspekte);
d. Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt) bzw. Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (nicht älter als 6 Monate – Kopie genügt);
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e. Nachweis einer Haftpflichtversicherung (mindestens jeweils 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1.000.000 EUR pro Vertrag) oder alternativ Vorlage einer verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird. Der Nachweis und die geforderte Deckungshöhe ist unternehmensbezogen und unabhängig davon, ob ein Angebot für ein oder mehrere Lose abgegeben wurde;
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f. Ausgefüllte und unterzeichnete Teil A – Anlage 03 (Referenzen) je Los für welches ein Angebot abgegeben wurde;
g. falls Nachunternehmer eingesetzt werden: Verfügbarkeitsnachweis;
h. falls Bietergemeinschaft, ausgefüllte und unterzeichnete Teil A? Anlage 04;
i. unterzeichnete Tariftreuerklärung Teil A – Anlage 05;
j. Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium) und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium);
k. Herstellerzusicherung (sog. „Patronatserklärung“) für den Fall der Leis-tungsunfähigkeit im Sinne von Teil R „Rechtliche Rahmenbedingungen“ , Ziffer 9, für den Fall, dass der Bieter nicht gleichzeitig Hersteller der Waren ist;
l. Kenntlichmachung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen;
m. schriftliche Zusage eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dem Unternehmen im Falle der Auftragserteilung eine selbstschuldnerische Vertagserfüllungs – und Mängelansprüchebürgschaft in unter III.1.1) je Los genannten Höhe gestellt wird (das Kreditinstitut bzw. der Kreditversicherer muss in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassen sein). Sogenannte „Konzernbürgschaften“ einer übergeordneten Unternehmenseinheit sind nicht zugelassen. Zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung muss die Bürgschaft der Vergabestelle spätestens vorgelegt werden.
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3. Unterlagen zur fachlichen Prüfung:
Los 1:
a. vollständig ausgefüllte und unterzeichnete
Teil B: Anlage 01_Fragenkatalog Los 1
b. vollständig ausgefüllte und unterzeichnete
Teil B: Anlage 01a_Preisblatt
Los 2:
c. vollständig ausgefüllte und unterzeichnete
Teil B: Anlage 02_Fragenkatalog Los 2
d. vollständig ausgefüllte und unterzeichnete
Teil B: Anlage 02a_Preisblatt
Los 3:
e. vollständig ausgefüllte und unterzeichnete
Teil B: Anlage 03_Fragenkatalog Los 3
f. vollständig ausgefüllte und unterzeichnete
Teil B: Anlage 03a_Preisblatt
Los 4:
g. vollständig ausgefüllte und unterzeichnete
Teil B: Anlage 04_Fragenkatalog Los 4
h. vollständig ausgefüllte und unterzeichnete
Teil B: Anlage 04a_Preisblatt
Los 5
i. vollständig ausgefüllte und unterzeichnete
Teil B: Anlage 05_Fragenkatalog Los 5
j. vollständig ausgefüllte und unterzeichnete
Teil B: Anlage 05a_Preisblatt
Los 6
k. vollständig ausgefüllte und unterzeichnete
Teil B: Anlage 06_Fragenkatalog Los 6
l. vollständig ausgefüllte und unterzeichnete
Teil B: Anlage 06a_Preisblatt
Los 7
m. vollständig ausgefüllte und unterzeichnete
Teil B: Anlage 07_Fragenkatalog Los 7
n. vollständig ausgefüllte und unterzeichnete
Teil B: Anlage 07a_Preisblatt
Los 8
o. vollständig ausgefüllte und unterzeichnete
Teil B: Anlage 08_Fragenkatalog Los 8
p. vollständig ausgefüllte und unterzeichnete
Teil B: Anlage 08a_Preisblatt
Los 9
q. vollständig ausgefüllte und unterzeichnete
Teil B: Anlage 09_Fragenkatalog Los 9
r. vollständig ausgefüllte und unterzeichnete
Teil B: Anlage 09a_Preisblatt
Los 10
s. vollständig ausgefüllte und unterzeichnete
Teil B: Anlage 10_Fragenkatalog Los 10
t. vollständig ausgefüllte und unterzeichnete
Teil B: Anlage 10a_Preisblatt
II. Der Bieter hat mit seinem Angebot die nachfolgenden Eigenerklärungen abzugeben (den Vergabeunterlagen liegt ein entsprechendes Formblatt als Teil A: Anlage 01 bei ) und mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben zu versichern. Der Bieter versichert, dass:
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1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskräftig verurteilt ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (etwa: Bestechung / Vorteilsgewährung gegenüber der Vergabestelle; Unterschlagung, Untreue, Betrug, Urkundenfälschung, Verstöße gegen das GWB, z. B. Preisabsprachen),
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2. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat,
3. er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
4. keine der Personen, deren Verhalten ihm zuzurechnen ist, aus einem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist:
a. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e. § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs.2 Nr.10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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f. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g. § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in deren Auftrag verwaltet werden,
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5. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Ein ausländischer Bieter befindet sich nicht in Verhältnissen, die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorgehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind.
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6. das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
7. er keine sonstige schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
8. das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weiter gehende Rechte bleiben unberührt.
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9. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften verurteilt worden sind.
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10. seine Leistungen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung des Datengeheimnisses nach § 5 BDSG verpflichtet werden.
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11. er ausschließlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz sowie ein Führungszeugnis für behördliche Zwecke abzugeben.
12. die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen. Mit seiner Unterschrift versichert der Bieter die Richtigkeit seiner Angaben, weshalb weitere Nachweise zu den Ziffern 1 bis 12 zunächst nicht vorgelegt werden müssen. Die Vergabestelle kann in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Zuverlässigkeitsprüfung jedoch jederzeit anfordern. Werden die Nachweise auf Anforderung nicht vorgelegt, kann dies zum Ausschluss des betreffenden Angebotes führen. Werden vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) abgegeben, wird die Bewerbung/ der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Setzt der Bieter Nachunternehmer ein, hat jeder Nachunternehmer die vorstehenden Erklärungen durch Unterzeichnung dieses Vordrucks Teil A: Anlage 01_Eigenerklärungen abzugeben. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
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III. Der Bieter hat einen Nachweis zu erbringen, dass er im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR- Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 6 Monate, Kopie genügt).
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Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben.
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IV. Die Einschaltung von Nachunternehmen ist zulässig. Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft ein oder mehrere Nachunternehmen einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags. Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Nachunternehmer, so sind diese im Angebot namentlich mit den zu leistenden Aufgaben nach Art und Umfang aufzuführen (Vorlage eines abschließenden Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen und der hierfür vorgesehenen Nachunternehmer).
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Die Eignung der Nachunternehmer ist mit sämtlichen geforderten Nachweisen und Erklärungen zu belegen.
Sofern Bieter Nachunternehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall auch die tatsächlich erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Erklärung jedes Nachunternehmers (Verfügbarkeitserklärung) ist vorzulegen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Tochterunternehmen, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Das Fehlen des Nachunternehmerverzeichnisses sowie der Verfügbarkeitserklärungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Der Auftraggeber hat das Recht, den Nachunternehmer abzulehnen, sofern an dessen Eignung begründete Zweifel bestehen.
Bei der Weitervergabe von Aufträgen an Nachunternehmer ist der Bieter und spätere Auftragnehmer verpflichtet:
— bei der Einholung von Angeboten für Nachunternehmeraufträge nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren und dabei kleinere und mittlere Unternehmen nicht zu benachteiligen,
— dem Auftraggeber rechtzeitig vor der Übertragung Name und Anschrift der Unterauftragnehmer sowie deren Berufsgenossenschaft mitzuteilen,
— nur solche Nachunternehmer zu beauftragen, die die gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung des zu vergebenden Unterauftrages erfüllen,
— den Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass seine Leistung der Erfüllung eines öffentlichen Auftrages dient,
— auf Verlangen des Auftraggebers die Einhaltung vorstehender Verpflichtungen sowie Art und Umfang der zur Weitervergabe vorgesehenen Leistungen nachzuweisen.
Die Vergabestelle weist zur Wahrung des Wettbewerbs ausdrücklich darauf hin, dass die ausgeschriebenen Dienstleistungen auch von geeigneten Nachunternehmern erbracht werden können.
Fallen ein oder mehrere Nachunternehmer nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines anderen Nachunternehmers ist unter der Voraussetzung zulässig, dass der Auftraggeber den neu benannten Nachunternehmer als geeignet anerkennt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
I. Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die ausgefüllten und unterzeichneten Teil A: Anlage 02_Unternehmensdarstellung und Teil A: Anlage 2a_Unternehmensdarstellung Qualitäts-, Umwelt und soziale Aspekte sowie ggf. die Teil A: Anlage 04_Bietergemeinschaft seinem Angebot beizufügen.
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Demgemäß hat der Bieter zur Prüfung seiner Leistungsfähigkeit Auskunft zu Folgendem zu geben:
Als Unternehmen am Markt präsent seit:, durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2012, 2013 und 2014 in Deutschland (brutto), durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2011, 2012 und 2013 in Deutschland (brutto) bezogen auf das hier in Frage stehende Geschäftsfeld, durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2012, 2013 und 2014 in Deutschland, durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2012, 2013 und 2014 in Deutschland in Bezug auf das hier in Frage stehende Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben über die bisherige Tätigkeit zu machen. Die Einschaltung von Nachunternehmen ist zulässig. Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Nachunternehmen einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags. Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Nachunternehmer, so sind diese im Angebot namentlich mit den zu leistenden Aufgaben nach Art und Umfang aufzuführen (Vorlage eines abschließenden Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen und der hierfür vorgesehenen Nachunternehmer).Die Eignung der Nachunternehmer ist mit sämtlichen geforderten Nachweisen und Erklärungen zu belegen. Sofern Bieter Nachunternehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall auch die tatsächlich erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Erklärung jedes Nachunternehmers (Verfügbarkeitserklärung) ist vorzulegen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Tochterunternehmen, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Das Fehlen des Nachunternehmerverzeichnisses sowie der Verfügbarkeitserklärungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Der Auftraggeber hat das Recht, den Nachunternehmer abzulehnen, sofern an dessen Eignung begründete Zweifel bestehen. Der Bieter hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, dem Nachunternehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen, ihn davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, sowie dem Nachunternehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen ihm und dem LDI vereinbart sind. Der Bieter hat bei Einholung von Angeboten für Nachunternehmer regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Die Vergabestelle weist zur Wahrung des Wettbewerbs ausdrücklich darauf hin, dass die ausgeschriebenen Dienstleistungen auch von geeigneten Nachunternehmern erbracht werden können. Fallen ein oder mehrere Nachunternehmer nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines anderen Nachunternehmers ist unter der Voraussetzung zulässig, dass der Auftraggeber den neu benannten Nachunternehmer als geeignet anerkennt.
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II. Haftpflichtversicherung:
Nachweis einer Haftpflichtversicherung (vgl. Bekanntmachung Ziffer III.2.1) (mindestens jeweils 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1 000 000 EUR pro Vertrag) nachzuweisen oder alternativ eine verbindliche Erklärung einer Versicherung vorzulegen, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird. Der Nachweis und die geforderte Deckungshöhe ist unternehmensbezogen und unabhängig davon, ob ein Angebot für ein oder mehrere Lose abgegeben wurde.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat seinem Angebot 3 Referenzen nach Maßgabe der Teil A Anlage 05 Referenzen beizufügen. Referenzbenennung: Auftraggeber (Kunde),Name, Anschrift, Ansprechpartner, Kontaktdaten, Branche, Öffentliche Verwaltung oder Privatwirtschaft, Angabe Projektlaufzeit, Auftragsvolumen / Rechnungswert in EUR, Arbeitstage, Beschreibung des Projekts, (ggf. umgesetzte spezielle Kundenanforderungen).
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Mindeststandards:
Nachweise der Zertifizierungen des Unternehmens nach ISO 9001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium) und ISO 14001 oder gleichwertig (Ausschlusskriterium).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
I. Dem Angebot ist eine schriftliche Zusage eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dem Unternehmen im Falle der Auftragserteilung eine selbstschuldnerische Vertagserfüllungs – und Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von:
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für Los 1: 240 000 EUR;
für Los 2: 70 000 EUR;
für Los 3: 30 000 EUR;
für Los 4: 100 000 EUR;
für Los 5: 50 000 EUR;
für Los 6: 60 000 EUR;
für Los 7: 30 000 EUR;
für Los 8: 20 000 EUR;
für Los 9: 20 000 EUR;
für Los 10: 5 000 EUR.
gestellt wird (das Kreditinstitut bzw. der Kreditversicherer muss in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO- Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassen sein). Sogenannte „Konzernbürgschaften“ einer übergeordneten Unternehmenseinheit sind nicht zugelassen. Zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung muss die Bürgschaft der Vergabestelle spätestens vorgelegt werden.
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II. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die vertraglich vereinbarten Gewährleistungspflichten erfüllt werden. Sollte der Auftragnehmer selbst zur Erfüllung seiner vertraglich vereinbarten Gewährleistungspflicht (z. B. wegen Insolvenz oder sonst begründeter Leistungsunfähigkeit) nicht mehr in der Lage sein, übernimmt der Hersteller die vereinbarten Garantieansprüche (sog. Patronatserklärung). Eine entsprechende Zusicherung ist nachzuweisen und beizufügen (vgl. Teil A „Ausführungsbestimmungen und Erläuterungen“ Ziffer 2.6 „Angebot“). Die Patronatserklärung entfällt für den Fall, dass der Auftragnehmer selbst Hersteller der angebotenen Geräte ist.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Angebotsabgabe ist durch einen Einzelbieter bzw. eine Bietergemeinschaft vorzunehmen.
Sofern es sich bei einem Bieter um einen Konzern oder eine Unternehmensgruppe handelt, muss deutlich werden, welcher rechtlich selbstständige Unternehmensteil anbietet. Bieten mehrere selbstständige Unternehmensteile einer Unternehmensgruppe müssen sie entweder gemeinsam als Bietergemeinschaft oder als Generalunternehmer mit Unteranbietern anbieten, wobei Mischkonstellationen möglich sind, solange diese Konstellation deutlich wird und die nachfolgenden Bestimmungen eingehalten werden.
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1. Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie nachstehende Voraussetzungen erfüllen.
Angebote von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern, deren sämtliche Mitglieder mit Namen und Anschrift zu benennen sind, finden jedoch nur Berücksichtigung, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist zulässig bei Unternehmen aus verschiedenen Wirtschaftszweigen, die hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistungen nicht miteinander im Wettbewerb stehen.
Ebenfalls zulässig ist eine Bietergemeinschaft, wenn die Mitglieder der Bietergemeinschaft im Zeitpunkt der Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen nicht über die erforderliche Kapazität zur Ausführung des Auftrages verfügen.
Schließlich ist eine Bietergemeinschaft dann zulässig, wenn bei den einzelnen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zwar ausreichend Kapazitäten auch zur alleinigen Leistungserbringung vorliegen, eine selbständige Ausführung aber nicht zweckmäßig wäre.
Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder angeben und Angaben zur Zulässigkeit nach den Vorgaben von Teil A? Anlage 04 Bietergemeinschaft machen. Ein Mitglied ist von allen übrigen Mitgliedern als Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bevollmächtigen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Die geplante Rechtsform der Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist anzugeben. Die Einreichung der Anlage 04_Bietergemeinschaft für Bieter die keiner Bietergemeinschaft angehören ist nicht erforderlich.
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Sofern nach den Vergabeunterlagen im Rahmen der Angebotserstellung rechtsverbindliche Unterschriften gefordert sind, müssen diese von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter geleistet werden.
Dies gilt insbesondere für die Unterzeichnung des Angebotes.
Fallen ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines weiteren Mitglieds der Bietergemeinschaft ist zulässig, vorausgesetzt, der Auftraggeber hat das neu benannte Mitglied als geeignet anerkannt.
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Unzulässig ist, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als Einzelbieter anzubieten. Ein solches Verhalten wird als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede gewertet und führt gemäß § 19 EG III f) VOL/A jedenfalls zum Ausschluss beider Angebote. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.
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2. Nachunternehmer:
Die Einschaltung von Nachunternehmen ist zulässig.
Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Nachunternehmen einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags. Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Nachunternehmer, so sind diese im Angebot namentlich mit den zu leistenden Aufgaben nach Art und Umfang aufzuführen (Vorlage eines abschließenden Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen und der hierfür vorgesehenen Nachunternehmer). Die Eignung der Nachunternehmer ist mit sämtlichen geforderten Nachweisen und Erklärungen, gemäß Teil A „Ausführungsbestimmungen und Erläuterungen“, Ziffer 2.20.5 bis 2.20.7, zu belegen. Ferner ist im Angebot auszuführen, welcher Nachunternehmen für welche Aufgaben nach Art und Umfang eingesetzt werden soll.
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Sofern Bieter Nachunternehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall auch die tatsächlich erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Eine ent-sprechende Erklärung jedes Nachunternehmers (Verfügbarkeitserklärung) ist vorzulegen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Tochterunternehmen, sofern diese rechtlich selbstständig sind.
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Das Fehlen des Nachunternehmerverzeichnisses sowie der Verfügbarkeitserklärungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. Sofern ein Bieter keinen Nachunternehmer einsetzt und alle Leistungen selbständig erbringt, ist dies im Angebot eben-falls anzugeben.
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Der Auftraggeber hat das Recht, den Nachunternehmer abzulehnen, sofern an dessen Eignung begründete Zweifel bestehen.
Der Bieter hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung nach wettbewerblichen Gesichts-punkten zu verfahren, dem Nachunternehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen, ihn davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, sowie dem Nachunternehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen ihm und dem LDI vereinbart sind. Der Bieter hat bei Einholung von Angeboten für Nachunternehmer regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen. Die Vergabestelle weist zur Wahrung des Wettbewerbs ausdrücklich darauf hin, dass die ausgeschriebenen Dienstleistungen auch von geeigneten Nachunternehmern erbracht werden können.
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Fallen ein oder mehrere Nachunternehmer nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines anderen Nachunternehmers ist unter der Voraussetzung zulässig, dass der Auftraggeber den neu benannten Nachunternehmer als geeignet anerkennt.
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Sonstige besondere Bedingungen:
1 Es wird je Los ein EVB-IT-Kaufvertrag abgeschlossen. Die nachfolgenden Regelungen werden im Falle der Zuschlagserteilung als besondere Vereinbarungen unter Ziffer 15 des EVB-IT Kaufvertrages Vertragsbestandteil.
Im Falle des Zuschlage wird die Teil A: Anlage 05 Tariftreueerklärung Vertragsbestandteil.
Mit der Abgabe seines Angebotes erkennt der Bieter sämtliche festgelegten Bedingungen als Vertragsbedingungen verbindlich an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen.
Der Bieter als Generalunternehmer übernimmt die Verantwortung dafür, dass die vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen entsprechend dieser Rahmenvereinbarung und ihrer Anlagen ordnungsgemäß erbracht und dem Auftraggeber während der gesamten Vertragslaufzeit alle von ihm benötigten Lieferungen und Leistungen jederzeit zu den vereinbarten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden.
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Die bereitgestellten Produkte entsprechen dem jeweils neuesten technischen Stand beim Bieter und sind zum Vertrieb freigegeben. Darüber hinaus steht der Bieter dafür ein, dass die im Rahmen dieses Vertrages abgerufenen Produkte die Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) gemäß den Vergabeunterlagen zur Vergabe erfüllen.
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2 Begünstigte Stellen:
2.1 Bezugsberechtigte Einheiten in Rheinland-Pfalz.
Aus dem zu schließenden Rahmenvertrag können die folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und Einrichtungen abrufen. Es sind dies im Wesentlichen:
— die Ministerien;
— der Landtag;
— die Landesvertretung;
— die Staatskanzlei;
— der Landesrechnungshof;
— die Landesbetriebe;
— der Landesbeauftragte für den Datenschutz;
— die unselbständigen Anstalten und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz;
— die Gemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz;
— der Bezirksverband Pfalz;
— der Landkreistag, Gemeinde- und Städtebund und der Städtetag von Rheinland-Pfalz;
— die kommunalen Rechenzentren in Rheinland-Pfalz;
— die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz;
— die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen;
— die privatrechtlich organisierten Gesellschaften des Landes, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft stehen.
Eine aktuelle Übersicht ist unter https://www.rlp.de/de/buergerportale/behoerdenverzeichnis/ einzusehen. Die dort genannten Einrichtungen verfügen zum Teil über mehrere Standorte im Landesgebiet.
2.2 Bezugsberechtigte Einheiten des Saarlandes:
Bezugsberechtigt innerhalb des Rahmenvertrages sind alle Behörden und Dienststellen, Anstalten und Einrichtungen des öffentlichen Rechtes, sowie Sondervermögen und Gesellschaften im Mehrheitsbesitz des Saarlandes. Es sind dies im Wesentlichen:
— der Rechnungshof des Saarlandes;
— die Landesgesellschaften;
— die Landesbeauftragte für den Datenschutz;
— die Gemeinden, Städte und Landkreise im Saarland;
— der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag des Saarlandes;
— die kommunalen Rechenzentren im Saarland;
— die Hochschulen des Saarlandes;
— die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung.
3 Leistungsort:
Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz sowie innerhalb des Saarlandes zu erbringen.
Der Leistungsort ist die jeweils in der Bestellung genannte Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers generell frei Verwendungsstelle und in Ausnahmefällen frei Haus; Versand- sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.
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4 In-Rechnung-Stellung / Umsatzpauschale:
Maßgeblich für die In-Rechnung-Stellung sind die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung des Endkunden gelten.
Nichtstaatlichen Stellen / Einheiten des Landes Rheinland-Pfalz sowie sämtlichen bezugsberechtigten Stellen / Einheiten des Saarlandes wird während der Vertragslaufzeit ein Aufschlag von 3 % auf die im Preisblatt angegebenen und zugeschlagenen Einzelpreise berechnet. Der Auftragnehmer behält diesen Aufschlag ein und zahlt ihn halbjährlich an den Auftraggeber aus. Hierzu erstellt der Auftragnehmer jeweils zum 15. März und zum 15. September eines Jahres eine Aufstellung der Umsätze der vorgenannten Stellen. Auf dieser Basis stellt der Auftraggeber kalenderhalbjährlich nachschüssig eine Rechnung. Eine entsprechende Meldedatei wird vom Auftraggeber vorgegeben und ist vom Auftragnehmer zu verwenden. Die in Rechnung gestellte Forderung wird 10 Tage nach Zugang der Rechnung fällig. Die Nichteinhaltung der jeweiligen Frist ist vertragsstrafenbewehrt.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die getätigten Umsätze und die gemeldeten Umsatzzahlen stichprobenartig beim Auftragnehmer vor Ort zu überprüfen.
Der Auftragnehmer hat das in einem zurückliegenden Kalenderhalbjahr auf sämtliche staatlichen Dienststellen des Landes Rheinland-Pfalz entfallende Nettoentgelt mittels einer konsolidierten Umsatzstatistik jeweils zum 15. März und zum 15. September eines Jahres nachzuweisen. Eine entsprechende Meldedatei wird vom Auftraggeber vorgegeben und ist vom Auftragnehmer zu verwenden. Die Nichteinhaltung der jeweiligen Frist ist vertragsstrafenbewehrt.
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Sollte durch das Land Rheinland-Pfalz während der Laufzeit des Vertrages eine andere Form der Finanzierung der Aufwendungen des Auftraggebers zur Bewirtschaftung des Rahmenvertrages festgelegt werden (z. B. Wegfall der Umsatzpauschale), so verpflichtet sich der Auftragnehmer, den Abrechnungsmodus für die nachstehenden staatlichen Stellen des Landes Rheinland-Pfalz gemäß den Vorgaben des Landes für die staatlichen Bezugsberechtigten noch während der Vertragslaufzeit entsprechend anzupassen und einen entsprechenden korrigierten Produktkatalog für das „Kaufhaus des Landes Rheinland-Pfalz“ zur Verfügung zu stellen.
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Zu den staatlichen Bezugsberechtigten des Landes zählen insofern:
Die Umsatzpauschale für die übrigen Bezugsberechtigten Einheiten in Rheinland-Pfalz und des Saarlandes bleibt auch in diesem Fall bestehen. Eine Anpassung der Katalogpreise und der Kataloge für diese Einheiten entfällt somit für diese bezugsberechtigten Einheiten.
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5 Mengenangaben:
In der Leistungsbeschreibung Teil B sind die Mindestabnahmemengen zu den einzelnen Losen unter Punkt 2.4 sowie in den Losspezifischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung Kapitel 6 bis 14 angeführt. Darüber hinaus werden geschätzte Abnahmemengen angegeben. Mit Abschluss der Rahmenvereinbarungen wird eine Verpflichtung zur Abnahme der Mindestabnahmemengen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung begründet. Darüber hinaus geht der LDI keine Verpflichtung zur Abnahme ein. Es wird keine Mindestabnahmemenge je Einzelabruf vereinbart. Ebenso besteht für den Auftraggeber und die bezugsberechtigten Stellen über die Mindestabnahmemenge hinaus keine Verpflichtung, sich ausschließlich aus dem Spektrum des Rahmenvertragspartners zu bedienen, es werden jedoch seitens des Auftraggebers keine weiteren Rahmenverträge mit identischem Leistungsspektrum abgeschlossen.
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6 Vertragsdauer:
Die Rahmenvereinbarungen werden je Los mit einer Vertragslaufzeit vom 1.6.2016 bis zum 31.5.2019 geschlossen.
Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen Bestimmungen des Vertrages (z. B. Datenschutzregelungen) kann der Auftraggeber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Bei schwerwiegender Störung der Geschäftsbeziehung hat der Auftraggeber jederzeit das Recht, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zu kündigen.
Dies ist insbesondere bei wiederholter Schlechterfüllung einzelner Lieferungen oder Leistungen (z. B. bei wiederholter Verwirkung einer Vertragsstrafe, vgl. Ziffer 14) oder wiederholter Nichteinhaltung von für verbindlich vereinbarten Liefer-, Ausführungs- und Wartungsfristen der Fall.
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Eine wiederholte Schlechterfüllung liegt vor, wenn innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten dreimalig die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung gravierend von der geschuldeten Leistung (mittlerer Art und Güte) abweicht.
Von wiederholter Nichteinhaltung verbindlich vereinbarter Liefer-/Ausführungsfristen wird ausgegangen, wenn der Auftragnehmer innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten dreimalig die vorgegebenen Fristen nicht einhält.
7 Preisanpassungen:
Die Preise für die vertragsgegenständlichen Produkte und die Vergütung für die Standarddienstleistungen ergeben sich aus dem Angebot des Bieters. Mit seinem Angebot hat der Bieter die aktuelle Verkaufspreisliste des Herstellers vorzulegen.
Nach den geltenden Grundsätzen zur Anwendung von Preisvorbehalten bei öffentlichen Aufträgen: Gemeinsames Ministerialblatt, herausgegeben vom Bundesminister des Innern, 1972 Nr. 22 Seite 384 f.; 1974 Nr. 5 Seite 75 dürfen Preisvorbehalte nur vereinbart werden, wenn wesentliche und nachhaltige Änderungen der Grundlagen der Preisbildung zu erwarten sind.
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Die mit der Zuschlagserteilung vereinbarten Preise gelten mindestens für das 1. Vertragsjahr. Danach ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber bei begründeten und nachweisbaren, marktweiten Preiserhöhungen von mehr als 5 % angemessene Erhöhungen seiner Preise vorzuschlagen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den zur Ermittlung der Mehrkosten erforderlichen Nachweis durch die Vorlage der geänderten Verkaufspreisliste des Herstellers zu erbringen. Eine alleinige Orientierung am Verbraucherpreisindex für Deutschland genügt wegen Verstoßes gegen § 2 Abs. 2 Preisklauselgesetz nicht.
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Sollte der Auftraggeber die vorgeschlagene Preiserhöhung nicht akzeptieren können und eine Einigung zwischen den Vertragsparteien nicht möglich sein, hat jede Partei das Recht, diese Rahmenvereinbarung unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zu kündigen.
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Einigen sich die Parteien auf eine Preiserhöhung, wird diese frühestens 1 Monat nach der schriftlichen Mitteilung durch den Auftragnehmer wirksam.
Der Bieter verpflichtet sich, Preissenkungen unverzüglich zu kommunizieren und jederzeit – auch im ersten Vertragsjahr – mit Wirkung vom Tage der Preissenkung an den Auftraggeber weiterzugeben. Maßgebend für das Vorliegen einer Preissenkung ist die jeweils aktuelle Hersteller-Verkaufspreisliste in Bezug auf das entsprechende Produkt.
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Ergänzend zu den allgemeinen Regelungen sind vom Bieter zu Los 5 / Server, die veröffentlichten aktuellen Listenpreise der Prozessoren des Herstellers mit dem Angebot vorzulegen, welche in seinem Angebot Berücksichtigung finden. Die Angabe kann in der Währung US $ oder EUR erfolgen. Bei einer Angabe in US$ ist der aktuelle Umrechnungsbetrag in EUR anzugeben. Die Information dient als Referenzwert bei der Bewertung von Nachfolgeprodukten im Rahmen der Vertragslaufzeit.
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8 Abkündigung von Systemen und Systemkomponenten:
Bezüglich der ausgeschriebenen Hardware wurden Mindestanforderungen definiert, so dass der Auftraggeber davon ausgehen kann, dass nachweisliche Qualitätsmerkmale erfüllt sind und die angeschaffte Hardware auch von ihm über den Vertragszeitraum hinaus betrieben werden kann. Vom Auftragnehmer wird erwartet, auf Basis dieser Mindestanforderungen Produkte anzubieten, die den Anforderungen entsprechen.
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Technologieveränderungen und Weiterentwicklungen, aber auch die Verfügbarkeit von Komponenten auf dem Weltmarkt bedingen, dass die ausgeschriebenen Komponenten kontinuierlichen Veränderungen hinsichtlich ihrer technischen Spezifikationen und Leistungsfähigkeit unterliegen.
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Falls Produkte definitiv nicht mehr beschafft werden können (z. B. durch Abkündigung des Herstellers), sind Nachfolgemodelle, im Einzelfall (z. B. bei Lieferschwierigkeiten) auch Alternativen zu liefern.
Abkündigungen von Systemen oder Systemkomponenten (insbesondere gilt dies auch für Chipsätze) sind dem Auftraggeber unverzüglich – mindestens jedoch 6 Wochen vor Ablauf der Auslieferungsmöglichkeit – anzuzeigen. Hält der Auftragnehmer diese Abkündigungsfrist dem Auftraggeber gegenüber nicht ein, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 000 EUR je Vorfall verwirkt.
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Der Auftragnehmer hat darüber hinaus in diesem Fall eine Stellungnahme des Herstellers an den Auftraggeber zu übermitteln, dass das entsprechende Modell nicht mehr hergestellt/geliefert wird.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der technologische Fortschritt und der Preisverfall der Komponenten über die Vertragsdauer im Wesentlichen dafür sorgen, dass bei Lieferengpässen von einzelnen Komponenten adäquate Alternativen geliefert werden können. Diese Alternativen müssen mindestens gleichwertig oder aber höherwertiger als die bisher angebotenen bzw. bislang gelieferten Komponenten sein (Nachweis seitens des Bieters z. B. durch Benchmarks / Testergebnisse).
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Die Nachfolgeprodukte müssen dieselbe Kompatibilität zu anderen Produkten aufweisen, wie die ursprünglich vertragsgegenständlichen Produkte. Die Beweispflicht für die Kompatibilität trifft den Auftragnehmer.
Für Los 5 / Server wird davon ausgegangen, dass bedingt durch den technischen Fortschritt während der Rahmenvertragslaufzeit kontinuierlich leistungsfähigere Geräte zu vergleichbarem Preis angeboten werden können. Speziell wird davon ausgegangen, dass mehrere Wechsel der Prozessoren Generation während der Vertragslaufzeit stattfinden werden. Neue Prozessoren sind in der Regel stets deutlich leistungsfähiger als deren Vorgängermodelle bei konstantem Marktpreis. Um einen schrittweisen Verfall des Technologiefortschrittes durch einen Generationenwechsel zu unterbinden gilt für Nachfolgeprodukte folgende Regelung:
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— Nachfolge Prozessoren müssen die Anforderungen des Vorgängermodells erfüllen.
— Der vom Hersteller veröffentliche Listenpreis zum Zeitpunkt des Angebotes des Nachfolgemodells, darf nicht mehr als 5 Prozent unter dem Listenpreis liegen, welches das Ursprungsmodell zum Zeitpunkt des Erstangebotes gekostet hat, ausgenommen es gibt keinen vom Hersteller angebotenen Prozessor, welcher dieses Kriterium erfüllt (allgemeiner Preisverfall). In diesem Fall ist der nächstliegende Prozessor als Nachfolgemodell anzubieten.
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— Als Referenzwert ist der in EUR umgerechnete Listenpreis des Herstellers zum Zeitpunkt des Ursprungsangebotes auf diese Ausschreibung zu verwenden,
(Kein unwägbares Wechselkursrisiko auf Seiten des Auftragnehmers).
Der Auftraggeber prüft, ob das veränderte Produkt den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht und testet das Produkt auf Wunsch gegebenenfalls. Es können nur Produkte freigegeben werden, die sämtlichen Anforderungen der Ausschreibung entsprechen und in jedem bewerteten Leistungskriterium gleich oder besser dem Zuschlagsprodukt sind. Wird das Produkt vom Auftraggeber nicht freigegeben, so hat der Auftragnehmer das Produkt nachzubessern und dem Auftraggeber erneut die Möglichkeit zum Test einzuräumen.
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Die Lieferfähigkeit des abgekündigten Produktes darf während dieser Testphase nicht gefährdet sein. Ohne die erforderliche Freigabe müssen ausgelieferte Geräte oder Komponenten auf Verlangen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer zu dessen Lasten zurückgeholt bzw. ausgetauscht werden. Nach zwei Versuchen ohne Freigabe wegen Nichterfüllung von Kriterien hat der Auftraggeber das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages im entsprechenden Los.
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Nachfolgeprodukte dürfen grundsätzlich nicht für einen höheren Preis als die (Ursprungs-) Produkte angeboten werden, es sei denn, der höhere Preis ist durch eine wesentlich höhere Qualitätsstufe oder einen wesentlich höheren Herstellerpreis begründet.
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Übersteigt der Preis des Nachfolgeproduktes den Preis des vertragsgegenständlichen Produktes um mehr als 5 %, liegt es in der freien Entscheidung des Auftraggebers, ob er das Nachfolgeprodukt für die restliche Laufzeit des Rahmenvertrages in den Rahmenvertrag aufnimmt. Stimmt der Auftraggeber der Aufnahme in den Rahmenvertrag nicht zu, hat er das Recht, den Rahmenvertrag mit einer Frist von einem Monat ab Mitteilung des Nachfolgeproduktes an den Auftraggeber zu kündigen.
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Im Falle kurzfristiger Kündigungen von Produkten wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber für laufende Angebote bzw. bereits getätigte Bestellungen auch höherwertige Komponenten kostenneutral zur Verfügung stellen.
Die vom Auftraggeber akzeptierten Nachfolgeprodukte werden Grundlage der jeweiligen Rahmenvereinbarung.
Die in diesem Absatz dargestellten Regelungen gelten grundsätzlich für alle Nachfolgegeräte und -komponenten.
Der Auftraggeber wird ein geeignetes Nachfolgemodell, welches den zuvor genannten Kriterien entspricht, nicht unbillig verweigern.
Der Auftraggeber erhält bei Zuschlagserteilung und bei allen genehmigten Nachfolgemodellen unaufgefordert eine komplette Produktbeschreibung inkl. eines neuen Datenblattes des Gerätes als PDF-Datei. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer ein Update seiner elektronischen Bestellinformationen vorzunehmen. Unterschiede zum jeweiligen Vorgängermodell sind im Detail zu beschreiben (z. B. Wechsel des Chipsatzes von A nach B, Änderung der verbauten Grafikkarte mit Typbenennung und technischen Unterschieden). Alle weiteren Pflichten aus der Leistungsbeschreibung Teil B und dieser Rechtlichen Rahmenbedingungen bleiben hiervon unberührt.
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9 Gewährleistung, Wartung:
Die Gewährleistung inklusive der grundsätzlich vorgesehenen Vor-Ort-Wartung innerhalb von Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist im Hardware-Preis enthalten und beginnt mit Abnahme des einzelnen Gerätes und endet 36 (bzw. 24, 48, 60 gemäß jeweiliger Forderung in der Leistungsbeschreibung Teil B und zugehörigen Anlagen) Monate nach Abschluss der Abnahme dieses Gerätes. Diese Vereinbarung gilt während der gesamten Vertragsdauer auch für sämtliche Nachfolgeprodukte dieser Komponenten.
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Erfüllungsort für die Gewährleistung ist der Aufstellungsort des Gerätes, sofern die Reparatur vor Ort durchführbar ist. Ansonsten wird das Gerät kostenlos vom Auftragnehmer abgeholt, kosten-neutral ein gleichwertiges Leihgerät zur Verfügung gestellt und nach erfolgter Reparatur ggf. wieder am Aufstellungsort installiert. Der Auftragnehmer trägt die Gefahr von der Abholung bis zum Aufbau beim Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn er sich zur Abholung und/oder zur Erledigung der Reparaturarbeiten Dritter bedient. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die vertraglich vereinbarten Gewährleistungspflichten erfüllt werden. Sollte der Auftragnehmer selbst zur Erfüllung seiner vertraglich vereinbarten Gewährleistungspflicht (z. B. wegen Insolvenz oder sonst begründeter Leistungsunfähigkeit) nicht mehr in der Lage sein, übernimmt der Hersteller die vereinbarten Garantieansprüche (sog. Patronatserklärung). Eine entsprechende Zusicherung ist nachzuweisen und beizufügen (vgl. Teil A „Ausführungsbestimmungen und Erläuterungen“ Ziffer 2.6 „Angebot“ und Bekanntmachung Ziffer III.1.1). Die Patronatserklärung entfällt für den Fall, dass der Auftragnehmer selbst Hersteller der angebotenen Geräte ist.
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Die Gewährleistungsansprüche werden durch die Bedarfsträger (begünstigten Stellen) geltend gemacht. Der Einbau von zusätzlichen Komponenten in die Hardware durch fachlich qualifizierte Personen berührt die Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers nicht.
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Sämtliche Arbeiten des Auftragnehmers an Servern (betrifft Los 5 / Server) des Auftraggebers sind in einem Logbuch nach dem dort vorgegebenen Schema zu vermerken und im Einzelnen nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Dokumentation erfolgt in Papierform bzw. bei Remote-Zugriff auf die Server elektronisch. Der Auftraggeber hält für die papiergestützte Dokumentation ein entsprechendes Logbuch bereit.
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10 Verpackung, Entsorgung:
Verpackungen sind unter dem Gesichtspunkt der Abfallvermeidung auf das Notwendigste zu beschränken. Es gilt die Verpackungsverordnung vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 19 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.
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Der Auftragnehmer bzw. dessen Beauftragter hat die Geräte bei Anlieferung auf Wunsch kosten-neutral auszupacken und Transport- und Produktverpackungen unentgeltlich wieder mitzunehmen. Das Auspacken und die Rücknahme der Verpackung stellen den Regelfall dar, und sind insofern grundsätzlich in der Preisbildung zu berücksichtigen. Es steht dem Auftragnehmer frei entsprechend effiziente Verpackungen zu verwenden. Transport- und Produktverpackungen sind außerdem nach gesonderter Aufforderung der abrufenden Stelle bzw. der Anlieferungsstelle unentgeltlich wieder abzuholen.
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Die umweltgerechte Entsorgung sämtlicher Geräte und Teile, die Gegenstand dieses Vertrages sind sowie von Geräten und Teilen, welche der Auftragnehmer im Rahmen der Gewährleistungsfrist und der vereinbarten Wartungsverpflichtung ausgetauscht hat, ist in den Kauf- bzw. Wartungs- oder Instandhaltungspreisen dieses Vertrages enthalten. Der Auftraggeber kann jederzeit vom Auftragnehmer eine Rücknahme der gelieferten Geräte und Teile, die der Auftraggeber aus diesem Vertrag erworben hat, verlangen (Entsorgungsleistung).
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Die Abholung von Geräten durch den Auftragnehmer bzw. dessen Beauftragten hat innerhalb von vier Wochen unentgeltlich zu erfolgen, nachdem die Aufforderung des Auftraggebers beim Auftragnehmer eingegangen ist.
Die Abholung und umweltgerechte Entsorgung von Geräten, die der Auftragnehmer nicht selbst geliefert hat (Altgeräte von Fremdfirmen), hat der Auftragnehmer optional anzubieten und zu bepreisen.
Im Übrigen hat der Auftragnehmer die Bestimmungen des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz? ElektroG) vom 16. März 2005 (BGBl. I S. 762), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, zu beachten.
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11 LSÜG, Verpflichtungsgesetz:
Sofern Mitarbeiter des Auftragnehmers im Falle des Zuschlags
zur Erbringung von Installations-, Wartungs- oder ähnlichen Leistungen bestimmte besonders schützenswerte Räumlichkeiten einer Behörde zu betreten haben, sind Mitarbeiter einzusetzen, die in eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz Rheinland-Pfalz (LSÜG) vom 8. März 2000, letzte Änderung durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2011 (GVBl. S. 427) bzw. Saarländisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SSÜG) vom 4. April 2001, zuletzt geändert durch Artikel 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 30. November 2011 (Amtsbl. S. 1629), einwilligen. Nur bei einer anstandslosen Sicherheitsüberprüfung kann der Zugang zu den besonders schützenswerten Räumen gewährt werden. Sofern das Unternehmen einer Geheimschutz-Betreuung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie untersteht, sind für die betroffenen Mitarbeiter entsprechende Sicherheitsbescheinigungen (SiBe) beizubringen.
in den Räumen des Auftraggebers oder einer sonstigen bezugsberechtigten Stelle beschäftigt werden, sind auf Aufforderung des Auftraggebers oder der bezugsberechtigten Stelle Mitarbeiter einzusetzen, die eine Verpflichtungserklärung nach dem „Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz)“ abgegeben haben. Mitarbeiter, die eine solche Erklärung nicht abgeben, können abgewiesen werden, ohne dass dies einen Annahmeverzug zur Folge hat.
12 Datenschutz:
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass:
— Mitarbeiter des Auftragnehmers, die aufgrund des Vertrages für den Auftraggeber tätig werden, auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet sind,
— auf personenbezogene oder andere schutzwürdige Daten des Auftraggebers nur im Zuge von Wartungsarbeiten und zur Mängelbeseitigung in dem unabdingbar notwendigen Umfang zugegriffen wird,
— über alle Daten des Auftraggebers Stillschweigen gewahrt wird, sie in keiner Weise sonst genutzt und insbesondere Dritten nicht zugänglich gemacht werden,
— eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers im Sinne der Datenschutzgesetze nicht stattfindet,
— der Auftraggeber unverzüglich informiert wird, wenn durch Verstöße gegen § 5 BDSG Daten des Auftraggebers betroffen werden (die Informationspflicht ist auch gegeben, wenn der dringende Verdacht eines Verstoßes besteht),
— ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter gemäß § 36 BDSG als Ansprechpartner zur Verfügung steht,
— die Bestimmungen der Landesdatenschutzgesetze Rheinland-Pfalz und Saarland eingehalten werden.
13 Vertragsstrafen:
Der Auftragnehmer hat die im vorliegenden Dokument sowie in den besonderen Teilen der Leistungsbeschreibung beschriebenen, vertraglich vereinbarten Lieferzeiten sowie die Servicezeiten (Reaktions- und Wiederherstellzeiten) unbedingt einzuhalten. Erfüllt der Auftragnehmer seine vertraglichen Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung nicht, ist neben der weiteren Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Leistung eine Vertragsstrafe verwirkt. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzanspruches bleibt dem Auftraggeber ausdrücklich vorbehalten. Die begünstigten Stellen sind zur Geltendmachung der festgelegten Vertragsstrafen berechtigt.
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13.1 Verzug mit einer der Meldepflichten nach Ziffer 4:
Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Meldung der
Aufstellung der Umsätze der nichtstaatlichen Stellen / Einheiten des Landes Rheinland-Pfalz sowie sämtlicher bezugesberechtigeter Stellen / Einheiten des Saarlandes nicht fristgerecht zum 15. März bzw. 15. September eines Jahres nach, so ist für jeden Kalendertag der Terminüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 %, maximal 5,0 % des für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu zahlenden Aufschlags an den Auftraggeber zu zahlen.
konsolidierten Umsatzstatistik für sämtliche stattlichen Dienststellen des Landes Rheinland-Pfalz in einem zurückliegenden Kalenderhalbjahr jeweils zum 15. März und zum 15. September eines Jahres nicht fristgerecht nach, so ist für jeden Kalendertag der Terminüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 EUR, maximal 500,00 EUR an den Auftraggeber zu zahlen.
13.2 Unterschreiten der Abkündigungsfrist:
Hält der Auftragnehmer die Abkündigungsfrist von mindestens 6 Wochen (vgl. Ziffer 9 des vorliegenden Dokuments) dem Auftraggeber gegenüber nicht ein und hat er dies zu vertreten, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 000 EUR je Vorfall verwirkt.
13.3 Lieferfristen:
Ein Verzug der Lieferfristen (durchgehend für alle Lose 4 Wochen nach Zugang des Auftrages) bewirkt die Verwirkung einer Vertragsstrafe.
In Abänderung von Ziffer 3.3 der „Ergänzende Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware EVB-IT Kauf“ gilt Folgendes:
Kommt der Auftragnehmer mit der Einhaltung eines Liefertermins in Verzug, kann der Auftraggeber ab dem 1. Tag des Verzugs für jeden Kalendertag des Verzugs einen Betrag in Höhe von 1 % des Preises der im Rahmen der Bestellung angeforderten und sich im Verzug befindlichen Geräte als Vertragsstrafe je Fall geltend machen, maximal 5 % der Gesamtauftragssumme des Loses während der Vertragslaufzeit. Die Vertragsstrafe kann bis zur Endabrechnung geltend gemacht werden, auch wenn die bezugeberechtigte Stelle / der Auftraggeber sich das Recht dazu bei der Annahme der verspäteten Lieferung / Leistung nicht ausdrücklich vorbehalten hat.
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Im Übrigen gelten die Regelungen der Ziffer 3 der „Ergänzende Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware EVB-IT Kauf“.
13.4 Servicezeiten:
In Anbetracht der in Teilen besonderen Anforderungen an die Verfügbarkeit der gelieferten Hardware ist die Einhaltung der in der Leistungsbeschreibung Teil B sowie den zugehörigen Anlagen (z.B. der technischen Spezifikationen) vorgegebenen Reaktions- und Wiederherstellzeiten zwingend.
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Kommt der Auftragnehmer hiermit in Verzug, wird eine Vertragsstrafe fällig. Folgendes wird vereinbart:
Schließt der Auftragnehmer die Instandsetzungsarbeiten nicht erfolgreich innerhalb der vereinbarten Wiederherstellzeit ab, ist vom ersten Zeitintervall (= maximale Wiederherstellzeit) an für jedes angefangene Zeitintervall eine Vertragsstrafe verwirkt.
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Für die Lose 1, 2, 3, 4, 6 und 7 wird jeweils eine pauschale Vertragsstrafe pro Zeitintervall, um welche die Wiederherstellung überschritten wird, nach folgender Maßgabe vereinbart:
— für Los 1: 20,00 EUR;
— für Los 2: 10,00 EUR;
— für Los 3: 20,00 EUR;
— für Los 4: 50,00 EUR;
— für Los 6: 10,00 EUR;
— für Los 7: 10,00 EUR;
— für Los 8: 10,00 EUR;
— für Los 9: 10,00 EUR;
— für Los 10: 10,00 EUR.
Für das Los 5 wird eine gestaffelte Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Gesamtpreises der jeweilig beauftragten Service-Pauschale pro Zeitintervall, um welche die Wiederherstellung überschritten wird, vereinbart. Die Vertragsstrafe wird in Ihrer Höhe je Fall auf die vollständige Erstattung der betroffenen Service-Pauschale beschränkt.
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Für alle anderen Lose wird die Vertragsstrafe je Einzelfall auf den Wert der gekauften Ware beschränkt.
Die Summe aller Vertragsstrafen eines Kalenderjahres wird auf 5 % des Vertragsvolumens je Los begrenzt.
14 Regelungen gemäß Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG).
Der Auftragnehmer ist für die Dauer der Wirksamkeit dieses Vertrages verpflichtet, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 01. Dezember 2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13. Dezember 2010) einzuhalten.
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Insbesondere ist der Auftragnehmer, sowie seine Nachunternehmen gemäß § 6 LTTG verpflichtet, dem Auftraggeber (in seiner Eigenschaft als öffentlichem Auftraggeber) die Einhaltung der Verpflichtung nach den §§ 3 und 4 LTTG auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. Der öffentliche Auftraggeber darf zu diesem Zweck in erforderlichem Umfang Einsicht in die Entgeltabrechnungen des beauftragten Unternehmens und der Nachunternehmen, in die zwischen dem beauftragten Unternehmen und den Nachunternehmen jeweils abgeschlossenen Werkverträge sowie in andere Geschäftsunterlagen nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder abgeleitet werden können. Der Auftragnehmer, sowie dessen Nachunternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen.
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Der Auftragnehmer, sowie seine Nachunternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten. Auf Verlangen des Auftraggebers sind ihm diese Unterlagen vorzulegen.
Hat der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer eine Verpflichtung nach den §§ 3 bis 6 LTTG mindestens grob fahrlässig und in erheblicher Weise nicht erfüllt, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
Hat der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmen mindestens grob fahrlässig oder mehrfach gegen Verpflichtungen des LTTG verstoßen, so kann der öffentliche Auftraggeber das betreffende Unternehmen oder Nachunternehmen für die Dauer von bis zu drei Jahren von seiner öffentlichen Auftragsvergabe ausschließen.
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14.1 Vertragsstrafe nach LTTG:
Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen aus den §§ 3 bis 6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes verwirkt; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 v. H. des Auftragswertes nicht überschreiten. Dies gilt auch, falls der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und der Auftragnehmer Kenntnis von dem Verstoß hatte oder hätte haben können. Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des Auftragnehmers auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflicht eingespart hat.
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15 Eigentumsvorbehalt:
Das Eigentum an den gelieferten Hardwarekomponenten verbleibt bis zur Zahlung des Kaufpreises beim Auftragnehmer.
16 Sonstiges:
Erfüllungsort ist der jeweilige Ort der Anlieferung. Gerichtsstand ist Mainz.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Die Abtretung von Forderungen gegen den Auftraggeber ist nur mit dessen Zustimmung zulässig. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.
Rechtsnachfolgen sind dem Vertragspartner möglichst frühzeitig mitzuteilen.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
Sind oder werden einzelne der hier vorgegebenen Bestimmungen unwirksam, so behält der Vertrag im Übrigen seine Gültigkeit. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist einvernehmlich eine solche wirksame zu finden und einzusetzen, die dem angestrebten Vertragszweck am nächsten kommt.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Entfällt.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Sigrid Keller
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-06-01 📅
Datum des Endes: 2019-05-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 420-016352
Zusätzliche Informationen
I. Unter http://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sie können dort die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen sowie Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nicht.
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Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht der ausschreibenden Stelle alle relevanten Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Daher ist von Nachfragen möglichst abzusehen. Falls sich dennoch Rück- oder Verständnis-fragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese im Hinblick auf § 12 Abs.8 EG VOL/A bis 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist (d.h. bis zum 11.2.2016, 24:00 Uhr) nur in schriftlicher Form über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz (http://www.vergabe.rlp.de) zugelassen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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II. Nach der formellen Prüfung und der Feststellung der Bietereignung werden zur Bewertung der Angebote neben dem Preisblatt und dem Fragenkatalog zwei weitere Bewertungsbereiche betrachtet: die Ergebnisse der technischen Teststellung sowie die errechneten Energiekosten während der Betriebslaufzeit für die angebotenen Komponenten.
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Zunächst werden Fragenkatalog und Preisblatt je Los für alle zugelassenen Angebote vollständig ausgewertet. Nach der Auswertung werden Geräte/Komponenten/Artikel der Anbie-ter, die objektiv eine Chance auf Zuschlagserteilung haben, zur technischen Teststellung nach Maßgabe des Abschnittes 2.5.3 in Teil B „Ausgangssituation und Anforderungen“ angefordert. Um den Aufwand für die technische Teststellung auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, behält sich die Vergabestelle die Abschichtung nach folgenden Maßgaben vor:
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— Zur Teststellung werden zunächst diejenigen drei Bieter aufgefordert, welche nach der Auswertung des Leistungskataloges und des Preisblattes die drei wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben.
— Nach Durchführung der Teststellung und endgültiger Bewertung dieser drei Angebote prüft die Vergabestelle, ob einer (oder ggf. mehrere) der verbliebenen Bieter unter Zugrundelegung der Annahme, dass diese(r) bei der Teststellung die maximal mögliche Punktzahl erzielt/erzielen, noch den ersten Rang erreichen könnte(n).
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— Ist das der Fall, wird eine Teststellung auch mit der angebotenen Hardware dieses Bieters/dieser Bieter durchgeführt.
Die im Rahmen des Gerätetests zu prüfenden Bewertungskriterien sind in den veröffentlichten Anlagen Testprotokolle Los 1 – Los 8 enthalten (Für die Lose 9 und 10 erfolgt keine Teststellung).
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYD3L.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131160 📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
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Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (sog. Nichtabhilfeentscheidung), vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder auf elektronischem Weg erst 10 Kalendertage nach Absendung der Informationgeschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101a Abs. 1 Satz 5 GWB).
Mehr anzeigen
Die Vergabestelle weist ferner darauf ausdrücklich hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Rechtsverstoßes zu erheben sind.
Gemäß §107 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren ein. Dieser Antrag ist nicht fristgebunden. Er kann aber gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig sein, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer ist gemäß § 116 Abs. 1 S. 1 GWB die sofortige Beschwerde zulässig. Sie ist nach § 117 Abs. 1 GWB binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Entscheidet die Vergabekammer nicht innerhalb von fünf Wochen ab Eingang des Antrags, so beginnt die zwei-Wochen-Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde mit dem Ablauf dieser Frist. Weitere Auskünfte erteilt die unter Abschnitt VI.4.3) genannte Stelle.
Mehr anzeigen
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 007-007838 (2016-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: https://ldi.rlp.de/ 🌏
Telefon: +49 2603/605-401 📞
Fax: +49 2603/605-429 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 093-167119
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 007-007838
ABl. S-Ausgabe: 93

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Leistung (Los 2, 4, 6) (70)
2. Preis (Los 2, 4, 6) (30)
3. Preis (Los 8, 9, 10) (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-19 📅
Name: T-Systems International GmbH
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Ring 33
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65187
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Rednet AG
Postanschrift: Karl-von-Linde-Straße 12
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55129

3️⃣

4️⃣
Name: Druckerfachmann GmbH
Postanschrift: Wegedornstraße 36
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12524

5️⃣

6️⃣

7️⃣
Name: Cancom on line GmbH
Postanschrift: Granatenstraße 19-20
Postleitzahl: 13409
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
3
6
1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sigrid Keller

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Fax: +49 6131162113 📠
Quelle: OJS 2016/S 093-167119 (2016-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-27)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 125-223825
ABl. S-Ausgabe: 125

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Leistung (Los 3) (30)
2. Preis (Los 3) (70)
3. Leistung (Los 5) (40)
4. Preis (Los 5) (60)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-30 📅
Postanschrift: Granatenastraße 19-20
Carl-von-Linde-Straße 12
Postleitzahl: 5519

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Quelle: OJS 2016/S 125-223825 (2016-06-27)