Heinz-Nixdorf-Berufskolleg, Dahnstr. 50, 45144 Essen – Schadstoffsanierung Bauteil A und B

Stadt Essen Immobilienwirtschaft

Schadstoffsanierung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-09-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung nach Verschmutzung durch giftige Stoffe
Referenznummer: 23536
Kurze Beschreibung: Schadstoffsanierung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sanierung nach Verschmutzung durch giftige Stoffe 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Asbestbeseitigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Essen Immobilienwirtschaft
Postanschrift: Lindenallee 59-67
Postleitzahl: 45127
Postort: Essen
Kontakt
Internetadresse: http://www.essen.de 🌏
E-Mail: vergabe@immo.essen.de 📧
Telefon: +49 201/8860135 📞
Fax: +49 201/8860136 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXS0YYZYYA3%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-06 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-10 📅
Datum des Beginns: 2017-01-02 📅
Datum des Endes: 2018-04-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 175-313793
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 236-427175
ABl. S-Ausgabe: 175
Zusätzliche Informationen
In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs.6 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten ist die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3) zu gestatten. Die Submission erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 726 457 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Es handelt sich um ein Berufskolleg, das aus 3 Gebäudeteilen mit sechs Vollgeschossen und einem Kellergeschoß besteht. Diese werden abschnittsweise nach Baufortschritt in den nächsten 3 Jahren saniert.
Hauptmassen aus dem LV:
Ausführungsfristen:
Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
Bauteil A: Ausführungsbeginn 1. KW 2017, Fertigstellung innerhalb von 85 Werktagen;
Bauteil B: Ausführungsbeginn 1. KW 2018, Fertigstellung innerhalb von 85 Werktagen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 726 457 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heinz-Nixdorf Berufskolleg; Dahnstraße 50; 45144; Essen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungsnachweise gemäß § 6a, 6b EU VOB/A:
— Nicht präqualifizierte Unternehmen haben gemäß § 6a EU VOB/A zum Nachweis der Eignung, mit dem Angebot, das ausgefüllte Formblatt ?VHB 124 – Eigenerklärung zur Eignung? (ist den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter ?Vergabeunterlagen – Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" beigefügt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen, auch für die vorgesehenen Nachunternehmen, abzugeben, es sei denn die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
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— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung, mit dem Angebot gemäß § 6b EU VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
— Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle, mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, die aufgeforderten Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) in Kopie ggf. im Original beizubringen.
Darüber hinaus kann von einem öffentlichen Auftragnehmer auch weitere ihm geeignete Nachweise, wie den der gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (gem. Pkt. 7. ? Haftpflicht – der städtischen Angebotsseiten mit Ausweisung der notwendigen Haftungshöhen für Personen- und Sachschäden) oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern verlangt werden.
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Nachweise/ Erklärungen Bietergemeinschaften, Nachunternehmer:
— Das Formularblatt ?VHB 233 -Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen? ist den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter ?Vergabeunterlagen – Vom Auftragnehmer auszufüllende Dokumente" beigefügt und mit dem Angebot, spätestens auf Verlangen der Vergabestelle mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, vor Zuschlagserteilung, ausgefüllt vorzulegen.
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— Bieter und andere gemeinschaftliche Bieter, Arbeitsgemeinschaften haben mit dem Angebot dem Auftraggeber folgende Nachweise/ Erklärungen zu übergeben:
— ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und
— eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren sowie bei Abschluss und Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt, mit uneingeschränkter Wirkung berechtigt ist, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft Zahlungen entgegenzunehmen und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Vertragsbedingungen der Stadt Essen:
— siehe auch Besondere- und Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Essen,
— siehe auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Stadt Essen (AVB).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben
nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a EU Nr.2 VOB/A und § 6b EU VOB/A mit dem Angebot, vor Zuschlagserteilung, Nachweise zur Prüfung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
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— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis, mit dem Angebot, gemäß § 6b EU VOB/A durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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— Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle, mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, die angeforderten Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) in Kopie ggf. im Original beizubringen.
— Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/ oder die von ihr benannten Formblätter (VHB 221, 222, 223) mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
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Mindeststandards:
Für das ausgeschriebene Leistungsbild wird als Bedingung für die Ausführung des Auftrags gemäß § 6 Abs.3 Nr.2 Buchstabe a), § 6a EU Nr.2 VOB/A und § 45 Abs.1 Nr.1 und Abs.2 VgV ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz des Unternehmens, aus den letzten 3 Geschäftsjahren, von 1 000 000 EUR gefordert.
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Der Nachweis kann mit dem Formular – VHB 124 – Eigenerklärung zur Eignung – (ist den Vergabeunterlagen unter
„Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ beigefügt) erfolgen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben
nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a EU Nr.3, § 6b EU VOB/A und § 46 Abs.3 VgV, mit dem Angebot, vor Zuschlagserteilung, Nachweise zur Prüfung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
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— Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis, mit dem Angebot gemäß § 6b EU VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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— Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind auf Verlangen der Vergabestelle gemäß § 6a EU Nr.3, § 6b EU VOB/A und § 46 Abs.3 VgV, mit Fristsetzung gemäß § 16a EU VOB/A, noch vor Zuschlagserteilung, die angeforderten Nachweise/ Erklärungen in Kopie ggf. im Original zur Prüfung vorzulegen. Die einzureichenden Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Im Rahmen der Auftragsvergabe wird der Auftragnehmer – auf Verlangen der Vergabestelle -aufgefordert, die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag bei der Vergabestelle einzureichen.
Die Formulare -Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (VVB 221) u. Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (VVB 222) und Aufgliederung der Einheitspreise (VVB 223)- sind den Vergabeunterlagen unter „vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ beigefügt.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Essen Immobilienwirtschaft, FB 60-1-3, Lindenallee 59-67, 45127 Essen.
Zusätzliche Informationen:
In offenen und nicht offenen Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 14 EU Abs.6 VOB/A den Bietern die Niederschrift unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten ist die Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge (Absätze 4 und 5 sowie § 16c EU Absatz 3) zu gestatten. Die Submission erfolgt ohne Bieterbeteiligung.
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Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf, Vergabe, Recht – FB 60-1-3
Internetadresse: www.essen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXS0YYZYYA3%22 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1.) Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren gemäß Art.22 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 11a EU VOB/A
1.1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform ?Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz? durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de? im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten.
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1.1.2. Mit Angebotsöffnung wird der Bieter für das weitere Vergabeverfahren gemäß § 11a EU Abs.6 VOB/A verpflichtend aufgefordert seine Unternehmensbezeichnungen sowie eine elektronische Adresse anzugeben. Kommt der Bieter dieser Aufforderung, auch nach Fristsetzung von 6 Kalendertagen nicht nach, wird er aus diesem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Die Kommunikation, z. B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr geführt um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten.
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Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z. B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z. B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen).
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Die Abgabe einer GAEB Angebotsdatei ist gewünscht, jedoch ist keine Bedingung zur Angebotsabgabe. Bei Abweichungen von Papierangebot und eingereichter GAEB d84 Angebotsdatei ist allein das schriftliche Angebot verbindlich. In den Vergabeunterlagen ist das Dokument "Angebot Stadt Essen? vollständig und an allen vorgesehenen Stellen zu unterschreiben. Das Fehlen von Seiten und Unterschriften führt ggfs. zum Ausschluss des Angebotes.
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2.) Angebot:
2.1.1. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
2.1.2. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. Die Angebotsunterlagen stehen zum Download unter ?Vergabeunterlagen? zur Verfügung.
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2.1.3. Übermittlung/ postalische Abgabe der Angebote:
Der Umschlag ist mit dem beiliegenden Aufkleber CSX 55a – Angebotskennzettel (s. Vergabeunterlagen unter "Sonstiges") zu kennzeichnen. Alle Postsendungen, die nicht damit als Angebot gekennzeichnet sind, werden im Posteingang der Immobilienwirtschaft geöffnet und sind damit ungültig.
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2.1.4. Unterlagen zum Angebot:
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und/ oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von Unterauftragnehmern.
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In der Urkalkulation müssen folgende Positionen getrennt ausgewiesen sein:
— Einzelkosten der Teilleistungen;
— Baustellengemeinkosten;
— Allgemeine Geschäftskosten;
— Wagnis und Gewinn.
Siehe auch Bewerbungsbedingungen der Stadt Essen (liegt den Vergabeunterlagen bei).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYYA3.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3055 📞
E-Mail: angelika.nauels@brd.nrw.de 📧
Fax: +49 221147-2891 📠
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/vergabekammer/Erreichbarkeit.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs.3 GWB lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 175-313793 (2016-09-06)