In der betreffenden Baumaßnahme werden eine heizungstechnische Anlage für einen Laborneubau (1.UG – 2.OG) sowie für einen sanierten Bestandbau (1.UG – 3.OG) mit Büronutzung erforderlich. Bei den Laboren im Neubau handelt es sich vorwiegende um optische Labore. Ferner sind für den typischen Laborbau notwendigen Nebenräume vorhanden. Ein besonderer Schwerpunkt ist ein nicht überbautes Kellergeschoss, in welchen sensible Labore (hohe Anforderung an Temperatur- und Feuchtestabiität) untergebracht werden. Der Bestandsbau (Bürobau) dient der Verwaltung und unterliegt ausschließlich einer Büronutzung. Zusätzlich zu den Büroflächen sind Besprechungs- und Seminarräume vorgesehen. Die zentrale Heizungstechnik (Fernwärmeübergabe-Station und Hausstation) ist in einer Technikzentrale im Untergeschoss untergebracht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Universitätsgebäude
Referenznummer: H 96-16 Pe
Kurze Beschreibung:
In der betreffenden Baumaßnahme werden eine heizungstechnische Anlage für einen Laborneubau (1.UG – 2.OG) sowie für einen sanierten Bestandbau (1.UG – 3.OG) mit Büronutzung erforderlich.
Bei den Laboren im Neubau handelt es sich vorwiegende um optische Labore. Ferner sind für den typischen Laborbau notwendigen Nebenräume vorhanden. Ein besonderer Schwerpunkt ist ein nicht überbautes Kellergeschoss, in welchen sensible Labore (hohe Anforderung an Temperatur- und Feuchtestabiität) untergebracht werden.
Der Bestandsbau (Bürobau) dient der Verwaltung und unterliegt ausschließlich einer Büronutzung. Zusätzlich zu den Büroflächen sind Besprechungs- und Seminarräume vorgesehen.
Die zentrale Heizungstechnik (Fernwärmeübergabe-Station und Hausstation) ist in einer Technikzentrale im Untergeschoss untergebracht.
In der betreffenden Baumaßnahme werden eine heizungstechnische Anlage für einen Laborneubau (1.UG – 2.OG) sowie für einen sanierten Bestandbau (1.UG – 3.OG) mit Büronutzung erforderlich.
Bei den Laboren im Neubau handelt es sich vorwiegende um optische Labore. Ferner sind für den typischen Laborbau notwendigen Nebenräume vorhanden. Ein besonderer Schwerpunkt ist ein nicht überbautes Kellergeschoss, in welchen sensible Labore (hohe Anforderung an Temperatur- und Feuchtestabiität) untergebracht werden.
Der Bestandsbau (Bürobau) dient der Verwaltung und unterliegt ausschließlich einer Büronutzung. Zusätzlich zu den Büroflächen sind Besprechungs- und Seminarräume vorgesehen.
Die zentrale Heizungstechnik (Fernwärmeübergabe-Station und Hausstation) ist in einer Technikzentrale im Untergeschoss untergebracht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Universitätsgebäude📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Forschungsgebäude📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-10-07 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-12 📅
Datum des Beginns: 2017-05-08 📅
Datum des Endes: 2019-02-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 197-354685
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 189-342020
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
Bei der Öffnung und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig
(keine öffentliche Verlesung).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der betreffenden Baumaßnahme werden eine heizungstechnische Anlage für einen Laborneubau (1.UG – 2.OG) sowie für einen sanierten Bestandbau (1.UG – 3.OG) mit Büronutzung erforderlich.
Bei den Laboren im Neubau handelt es sich vorwiegende um optische Labore. Ferner sind für den typischen Laborbau notwendigen Nebenräume vorhanden. Ein besonderer Schwerpunkt ist ein nicht überbautes Kellergeschoss, in welchen sensible Labore (hohe Anforderung an Temperatur- und Feuchtestabiität) untergebracht werden.
Bei den Laboren im Neubau handelt es sich vorwiegende um optische Labore. Ferner sind für den typischen Laborbau notwendigen Nebenräume vorhanden. Ein besonderer Schwerpunkt ist ein nicht überbautes Kellergeschoss, in welchen sensible Labore (hohe Anforderung an Temperatur- und Feuchtestabiität) untergebracht werden.
Der Bestandsbau (Bürobau) dient der Verwaltung und unterliegt ausschließlich einer Büronutzung. Zusätzlich zu den Büroflächen sind Besprechungs- und Seminarräume vorgesehen.
Die zentrale Heizungstechnik (Fernwärmeübergabe-Station und Hausstation) ist in einer Technikzentrale im Untergeschoss untergebracht.
1 Stück Heizungsverteiler/Sammlerkombination für 5 Heizkreise (statische und dynamische Heizung),
170 m Stahlrohr DN 100 – DN 65,
710 m Stahlrohr DN 50 – DN 15,
6 300 m Präzisionsstahlrohr DN 50 – DN 15,
340 m
4 Stück Fußbodenheizkreisverteiler,
330 Stück Heizkörper (Flachheizkörper und Gliederheizkörper).
Angabe zu den Einzelfristen – siehe auch Vergabeunterlagen, Formular V 214.HF:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zum Großen Windkanal 2/6, 12489 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
III.1.1.1) Der Nachweis umfasst:
— die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
III.1.1.2) Nachweisführung zur Eignung:
Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index abrufbar.
Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Vergabeunterlagen beigefügt und ist unter https://senstadtfms.stadt-berlin.de/intelliform/forms/eabau/berlin/v_124hf/index abrufbar.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten oder nicht im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124.H F angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenenUnternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die auf Seite 1 des Formblattes V 124.HF angegebenen konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalbvon 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativund/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertigeBescheinigungen vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten oder nicht im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl, sind die im Formblatt V 124.H F angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenenUnternehmens in die engere Wahl, hat das Unternehmen zusätzlich die auf Seite 1 des Formblattes V 124.HF angegebenen konkret auftragsbezogenen Bescheinigungen zum Umsatz und zu den Referenzen innerhalbvon 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativund/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertigeBescheinigungen vorzulegen.
Stützt sich ein Bewerber / Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.H F oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Absatz 1 VOB/A in Anspruch genommen,so muss gemäß § 6d EU Absatz 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in den Punkten III.1.1.1), III.1.2.1), III.1.3.1) und VI.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Stützt sich ein Bewerber / Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt V 124.H F oder der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6d EU Absatz 1 VOB/A in Anspruch genommen,so muss gemäß § 6d EU Absatz 3 VOB/A die Nachweisführung entsprechend der in den Punkten III.1.1.1), III.1.2.1), III.1.3.1) und VI.3.1) geforderten Nachweise auch für diese Unternehmen erfolgen.
Gemäß § 6d EU Absatz 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzten, wenn dieses Unternehmeneinschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5VOB/A vorliegen.
Gemäß § 6d EU Absatz 1 Satz 5 VOB/A hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzten, wenn dieses Unternehmeneinschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5VOB/A vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.1.2.1) Der Nachweis umfasst:
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaftgesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaftgesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.
III.1.2.2) Nachweisführung zur Eignung:
siehe Pkt. III.1.1.2).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
III.1.3.1) Der Nachweis umfasst:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind.
— Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
— Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen an andere Unternehmen vergeben werden sollen.
III.1.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
siehe Pkt. III.1.1.2).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-02-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-12-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Ort des Eröffnungstermins: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt,
Württembergische Straße 6,
10707 Berlin.
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig
VI.3.1) Es werden folgende Erklärungen für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/Averlangt:
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
— dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
— dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Es wird gemäß § 6e EU VOB/A der Nachweis verlangt, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
VI.3.2) Nachweisführung zur Eignung:
siehe Pkt. III.1.1.2)
VI.3.3) Sonstiges:
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,…
… einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
… eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
VI.3.4) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Bewerbung und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin
unter www.vergabe.berlin.de möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 12a EU Absatz 1 VOB/
A ab dem Tagder Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur
Interessensbestätigungunentgeltlich und vollständig als PDF-Dokumente auf den Plattformen angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch in Textform oder elektronisch
mit qualifizierter/fortgeschrittener Signatur erfolgen. Für den Erhalt der elektronischen
bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Internetseite http://
www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, wenn der Bewerber nicht bereits registriert ist. Nach der erfolgreichen Registrierung kann mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen wie der Download der Unterlagen und die Einstellung elektronischer Angebote erfolgen.
Achtung: Die Angebotsabgabe zu dieser Ausschreibung ist nur in elektronischer Form zulässig.
Schriftlicheingereichte Angebote werden ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren
wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten
Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 197-354685 (2016-10-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der betreffenden Baumaßnahme werden eine heizungstechnische Anlage für einen Laborneubau (1.UG –2.OG) sowie für einen sanierten Bestandbau (1.UG – 3.OG) mit Büronutzung erforderlich.
Bei den Laboren im Neubau handelt es sich vorwiegende um optische Labore. Ferner sind für den typischen Laborbau notwendigen Nebenräume vorhanden. Ein besonderer Schwerpunkt ist ein nicht überbautes Kellergeschoss, in welchen sensible Labore (hohe Anforderung an Temperatur- und Feuchtestabiität)untergebracht werden.
Der Bestandsbau (Bürobau) dient der Verwaltung und unterliegt ausschließlich einer Büronutzung. Zusätzlich zu den Büroflächen sind Besprechungs- und Seminarräume vorgesehen.
Die zentrale Heizungstechnik (Fernwärmeübergabe-Station und Hausstation) ist in einer Technikzentrale im Untergeschoss untergebracht.
In der betreffenden Baumaßnahme werden eine heizungstechnische Anlage für einen Laborneubau (1.UG –2.OG) sowie für einen sanierten Bestandbau (1.UG – 3.OG) mit Büronutzung erforderlich.
Bei den Laboren im Neubau handelt es sich vorwiegende um optische Labore. Ferner sind für den typischen Laborbau notwendigen Nebenräume vorhanden. Ein besonderer Schwerpunkt ist ein nicht überbautes Kellergeschoss, in welchen sensible Labore (hohe Anforderung an Temperatur- und Feuchtestabiität)untergebracht werden.
Der Bestandsbau (Bürobau) dient der Verwaltung und unterliegt ausschließlich einer Büronutzung. Zusätzlich zu den Büroflächen sind Besprechungs- und Seminarräume vorgesehen.
Die zentrale Heizungstechnik (Fernwärmeübergabe-Station und Hausstation) ist in einer Technikzentrale im Untergeschoss untergebracht.
Gesamtwert des Auftrags: 478577.85 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt/Wohnen
Postanschrift: Württembergische Straße 6
In der betreffenden Baumaßnahme werden eine heizungstechnische Anlage für einen Laborneubau (1.UG –2.OG) sowie für einen sanierten Bestandbau (1.UG – 3.OG) mit Büronutzung erforderlich.
Bei den Laboren im Neubau handelt es sich vorwiegende um optische Labore. Ferner sind für den typischen Laborbau notwendigen Nebenräume vorhanden. Ein besonderer Schwerpunkt ist ein nicht überbautes Kellergeschoss, in welchen sensible Labore (hohe Anforderung an Temperatur- und Feuchtestabiität)untergebracht werden.
Bei den Laboren im Neubau handelt es sich vorwiegende um optische Labore. Ferner sind für den typischen Laborbau notwendigen Nebenräume vorhanden. Ein besonderer Schwerpunkt ist ein nicht überbautes Kellergeschoss, in welchen sensible Labore (hohe Anforderung an Temperatur- und Feuchtestabiität)untergebracht werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-03 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet
ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135
GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Martin-Luther-Str.105
Quelle: OJS 2017/S 032-057360 (2017-02-13)