Die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt (LTSA) veranstaltet auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt Lotterien und Wettspiele gemäß der ihr erteilten Konzessionen und Erlaubnisse. Alleiniger Gesellschafter der LTSA ist das Land Sachsen-Anhalt.
Die LTSA hat für ihre ca. 680 Verkaufsstellen neue Thermodrucker Xiprint+ von Wincor-Nixdorf gekauft. Für den Betrieb dieser Drucker und zur Wahrung von Gewährleistungsansprüche gegenüber Wincor Nixdorf benötigt die LTSA Thermopapierrollen, welche durch Wincor Nixdorf für den Einsatz in den Thermodruckern Xiprint+ freigegeben worden sind. Hierzu soll mit einem Wirtschaftsteilnehmer ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren sowie einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr geschlossen werden. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, erfolgt der Einzelabruf nach dem zukünftigen Bedarf der Auftraggeberin. Die LTSA hat einen ungefähren jährlichen Bedarf von ca. 30 000 Rollen Thermopapier. Verbindliche Abnahmemengen oder Mindestmengen können jedoch nicht gewährt werden. Bekannt gegebene Mengen beruhen auf unverbindlichen Schätzungen auf Basis der Verbrauchsmengen in der Vergangenheit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-07.
Auftragsbekanntmachung (2016-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Spezial-Druckerzeugnisse
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Spezial-Druckerzeugnisse📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Stresemannstraße 18
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
“Die vergaberelevante Kommunikation zwischen Bewerbern bzw. Bietern und genannten Kontaktstellen werden ausschließlich elektronisch durchgeführt; es sei...”
Die vergaberelevante Kommunikation zwischen Bewerbern bzw. Bietern und genannten Kontaktstellen werden ausschließlich elektronisch durchgeführt; es sei denn, die Kontaktstellen legen aus jeweils begründetem Anlass ein anderes Vorgehen fest.
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Quelle: OJS 2016/S 051-084508 (2016-03-07)