Herstellung und Lieferung von 2-Eurocent-Münzplättchen

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Referat Q 3 – Zentrale Vergabestelle

Herstellung und Lieferung von 373.000.000 Stück zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 746.000.000 Stück 2-Eurocent-Münzplättchen. Der Transport der Münzplättchen zu den Prägestätten wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich durch den Auftraggeber bzw. durch von diesem beauftragte Dritte durchgeführt. Ab dem 01.03.2017 muss der Auftragnehmer liefer- bzw. leistungsbereit sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-19 Auftragsbekanntmachung
2017-01-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-10-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Münzronden
Menge oder Umfang:
373.000.000 Stück zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 746.000.000Stück 2-Eurocent-Münzplättchen.8 530 000
Gesamtwert des Auftrags: 8 530 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Münzronden 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Referat Q 3 – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: DGZ-Ring 12
Postleitzahl: 13086
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.badv.bund.de 🌏
E-Mail: muenze.ausschreibung@badv.bund.de 📧
Telefon: +49 30187030-1798 📞
Fax: +49 30187030-1645 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-19 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 205-371751
ABl. S-Ausgabe: 205
Zusätzliche Informationen
1. Es ist erforderlich, sich unter Muenze.Ausschreibung@badv.bund.de unter Angabe Ihres Firmennamens und Benennung eines Ansprechpartners bzw. Vertreters im Vergabeverfahren, einschließlich dessen Kontaktdaten, zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir ggf. weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren an Sie erteilen und Sie über eine Änderung der Vergabeunterlagen informieren können. Die Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen werden Ihnen dann zugesendet. Die Vergabeunterlagen sind unter dem in Ziffer 2 genannten Link abrufbar. 2. Die Vergabeunterlagen können unterwww.evergabe-online.de abgerufen werden. Wählen Sie das Feld „Ausschreibungssuche“ und geben Sie „Münzplättchen“ als Suchbegriff ein. Wählen Sie das hiesige Verfahren aus. Die Unterlagen sind dann dort unter „Vergabeunterlagen einsehen“ abrufbar. 3. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen werden diejenigen Unterlagen, welche die konkreten technischen Spezifikationen der Münzronden enthalten, nicht zum Download bereitgestellt. Sie erhalten die Unterlagen, wenn Sie eine unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung an Muenze.Ausschreibung@badv.bund.de übersenden. Die zu verwendende Vorlage finden Sie im Downloadbereich – Datei „Verschwiegenheitserklärung“. Laden Sie bitte das Dokument herunter, unterzeichnen und übersenden Sie es. 4. Zum Schutz der europäischen Stahlindustrie hat die Europäische Kommission mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1328 vom 29. Juli 2016 einen Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter kaltgewalzter Flachstahlerzeugnisse mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Russischen Föderation festgelegt. Die Durchführungsverordnung erfasst Rohmaterialien, die als Ausgangsmaterial zur Herstellung von 2-Eurocent-Münzronden verwendet werden könnten. Bieter sind verpflichtet, im Rahmen der Angebotsabgabe neben dem Sitz der/des Bieterunternehmens den Produktionsort der Münzplättchen (Stanzvorgang) und das Ursprungsland sowie Art der Stahlerzeugnisse benennen, deren Verwendung im Fall der Zuschlagserteilung vorgesehen ist und die Angaben nach Aufforderung durch geeignete und nachprüfbare Angaben und ggf. erforderliche Unterlagen nachzuweisen. Liegt die Produktionsstätte in der Volksrepublik China oder der Russischen Föderation, wird die Verwendung von Stahlerzeugnissen, die dem Anwendungsbereich o.g. Durchführungsverordnung unterfallen mit dem Ursprungsland Volksrepublik China bzw. Russische Föderation widerlegbar vermutet. Das Bieterunternehmen kann den Nachweis eines anderen Herkunftslands führen. Gelingen die Nachweise nicht oder beabsichtigt ein Bieter aus einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat die Verwendung von kaltgewalzten Stahlerzeugnissen mit Ursprung in der Volksrepublik China oder der Russischen Föderation, so wird im Rahmen der Angebotswertung auf die angebotenen Preise der hypothetische Antidumpingzoll addiert, der bei Einführung des Rohmaterials in die Europäische Union zu entrichten gewesen wäre. Hierbei wird auf die zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung geltende Rechtslage abgestellt. Es werden die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Zollverpflichtungen herangezogen. Es werden die Prozentsätze gemäß Ziffer 2.2.5. Tabelle 2 der EU-Durchführungsverordnung 2016/1328 vom 29. Juli 2016 herangezogen. Der Bieter kann den Nachweis erbringen, dass Stahl von einem der hier namentlich genannten Unternehmen bezogen wird; es wird dann der entsprechende Prozentsatz herangezogen, soweit der Nachweis erfolgreich geführt wurde. Wird der Nachweis nicht zur Überzeugung des Auftraggebers geführt oder wird das Material von einem anderen Unternehmen bezogen, wird ein Prozentsatz in Höhe von 38,9 % in Ansatz gebracht. Das vorstehende beschriebene Verfahren der Angebotswertung wird auch entsprechend herangezogen, soweit in Bezug auf andere Ursprungsländer vergleichbare Regelungen erlassen werden bzw. bestehen. Der Auftraggeber behält sich hinsichtlich aller Bieterunternehmen jederzeit – auch nach Zuschlagserteilung – die Forderung von Nachweisen zum Ursprungsland des Stahls, Art der Stahlerzeugnisse und zur Produktionsstätte vor. Das Verfahren dient der Sicherstellung eines gleichmäßigen Wettbewerbs, Schutz des EU-Binnenmarktes und der Europäischen Stahlindustrie sowie der Verhinderung einer faktischen Umgehung der o.g. Durchführungsverordnung. 5. Der Auftraggeber verfolgt das Ziel einer nachhaltigen Beschaffung. Die zu liefernden 2-Eurocent-Münzplättchen bestehen aus einem Stahlkern und sind mit Kupfer überzogen. Teil des Herstellungsprozesses ist daher eine Galvanisierung. Es handelt sich hierbei um einen chemischen Prozess, der sehr schadstoffintensiv ist. Das Bieterunternehmen bzw. der Unternehmer, der die Galvanisierung durchführt, muss daher die Vorgaben der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen einhalten und dies zum Nachweis der Eignung mit Angebotsabgabe nachweisen. Diese Vorgabe betrifft alle Bieter, bzw. Unternehmen, welche die Galvanisierung durchführen, ungeachtet ihrer Herkunft. 6. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage vor Ablauf der unter Ziff. IV.3.4) der Bekanntmachung bezeichneten Frist für den Eingang von Angeboten lesbar bei vorstehend genannter E-Mailadresse eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Antworten, insbesondere die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben, werden allen Bietern gleichermaßen per E-Mail mitgeteilt. 7. Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen berufen (Eignungsleihe) bedienen und/oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen lassen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmen in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV).Wird der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen bzw. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit unter Berufung auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten anderer Unternehmer erbracht, ist mit dem Angebot von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens in dem zum Nachweis der Eignung erforderlichen Umfang vollumfänglich zugreifen kann (Verpflichtungserklärung) oder es ist auf andere geeignete Weise nachzuweisen, dass die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten zur Verfügung stehen. 8. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Grundsätzlich sollen die zwei Lose an zwei verschiedene Bieter vergeben werden. Diese Zielsetzung muss seitens des Auftraggebers mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in Einklang gebracht werden. Die Angebotswertung erfolgt daher wie folgt: Zunächst wird für Los 1 und Los 2 jeweils ein Ranking entsprechend der Angebotspreise erstellt. Wurden die jeweils preislich günstigsten wertbaren Angebote für Los 1 und Los 2 von verschiedenen Bietern abgegeben, erhalten diese Angebote den Zuschlag für das jeweilige Los. Hat ein Bieter für Los 1 und für Los 2 das preislich günstigste Angebot abgegeben, erhält das zweitgünstigste Angebot eines anderen Bieters für Los 2 den Zuschlag, wenn der Preisunterschied zum günstigsten Angebot für Los 2 nicht mehr als 10 Prozent beträgt. Für Los 1 erhält das preislich günstigste Angebot den Zuschlag. Wenn nach den vorgenannten Grundsätzen die zwei Lose nicht an verschiedene Bieter vergeben werden, so erhält der Bieter den Zuschlag für beide Lose, der den günstigsten rabattierten Gesamtpreis für Los 1 und Los 2 abgegeben hat bzw. dessen Angebot nach der Addition der für Los 1 und Los 2 abgegebenen Preise das preislich günstigste ist. 9. Dem Angebot sind die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (einschließlich Datenblätter) sowie die Vertragsbedingungen nebst Anlagen beizufügen. Auf der ersten Seite dieser Anlage ist der Firmenstempel aufzubringen, alle Seiten sind zu paraphieren.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Lieferung von 373.000.000 Stück zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 746.000.000 Stück 2-Eurocent-Münzplättchen. Der Transport der Münzplättchen zu den Prägestätten wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich durch den Auftraggeber bzw. durch von diesem beauftragte Dritte durchgeführt. Ab dem 01.03.2017 muss der Auftragnehmer liefer- bzw. leistungsbereit sein.
Mehr anzeigen
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Herstellung und Lieferung von 2-Eurocent-Münzplättchen
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Lieferung von 246.200.000 Stück zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 492.400.000 Stück 2-Eurocent-Münzplättchen. Der Transport der Münzplättchen zu den Prägestätten wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich durch den Auftraggeber bzw. durch von diesem beauftragte Dritte durchgeführt.
Mehr anzeigen
Menge oder Umfang: 246.200.000 Stück zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 492.400.000 Stück 2-Eurocent-Münzplättchen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Ab dem 01.03.2017 muss der Auftragnehmer liefer- bzw. leistungsbereit sein. Die(einseitigen) Optionsrechte können vom Auftraggeber bis zum 30.04.2019 wahrgenommen werden.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Lieferung von 126.800.000 Stück zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 253.600.000 Stück 2-Eurocent-Münzplättchen. Der Transport der Münzplättchen zu den Prägestätten wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich durch den Auftraggeber bzw. durch von diesem beauftragte Dritte durchgeführt.
Mehr anzeigen
Menge oder Umfang: 126.800.000 Stück zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 253.600.000 Stück 2-Eurocent-Münzplättchen.
373.000.000 Stück zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 746.000.000Stück 2-Eurocent-Münzplättchen.
Beschreibung der Optionen:
Lieferung von bis zu 746.000.000Stück 2-Eurocent-Eurocent-Münzplättchen. Die(einseitigen) Optionsrechte können vom Auftraggeber bis zum 30.04.2019 wahrgenommen werden.
Referenznummer: Q3-X-442/16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg (Prägestätten der Länder).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzernverbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben 2. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB, in der erklärt wird, a) dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, innerhalb der letzten fünf Jahre rechtskräftig verurteilt wurde und gegen unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: – § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), – 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, – § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), – § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, – § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, – § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), – § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), – den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), – Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder – den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Gemäß § 123 Abs. 2 GWB sind einem Verstoß gegen diese Vorschriften Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten gleichgesetzt. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. b) – dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist und kein Verstoß durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, – dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über sein Unternehmensvermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, – dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet und seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. c) – dass das Unternehmen bei der Ausführung von Aufträgen nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, – weder das Unternehmen noch eine für die Leitung des Unternehmens verantwortliche Person (dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität unseres Unternehmens infrage gestellt wird. Als schwere Verfehlung in diesem Sinne gelten insbesondere schuldhafte Verstöße gegen – § 70 StGB Anordnung des Berufsverbots – § 132a StPO Vorläufiges Berufsverbot – § 242 StGB Diebstahl – § 246 StGB Unterschlagung – § 253 StGB Erpressung – § 265b StGB Kreditbetrug – § 266 StGB Untreue – § 267 StGB Urkundenfälschung – § 268 StGB Fälschung technischer Aufzeichnungen – §§ 283-283d StGB Insolvenzstraftaten – § 298 StGB Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen – § 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr – §§ 324, 324a StGB Gewässer- oder Bodenverunreinigung – § 326 StGB Unerlaubter Umgang mit Abfällen – § 35 GewO Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit Weiterhin liegen keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO vor und es wurden keine entsprechenden Taten begangen, die einen Ausschluss rechtfertigen, z.B. – nach § 21 SchwarzArbG, – nach § 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB. Es gibt innerhalb der letzten fünf Jahre keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung bzw. rechtskräftige Verurteilung – nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro oder – nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. Weiterhin gibt es innerhalb der letzten zwei Jahre keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung mit wenigstens 2.500 EUR Geldbuße wegen eines Verstoßes nach § 18 MiArbG oder § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten gleichgesetzt. d) dass das Unternehmen keine Vereinbarung mit anderen Wirtschaftsteilnehmern getroffen hat, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen, insbesondere haben wir in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden sind nach Maßgabe von § 1ff. GWB und Art. 101 AEUV insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über Gewinnaufschläge, Gewinnbeteiligungen, die zu fordernden Preise, Entrichtung von Ausfallentschädigung oder Abstandszahlungen u.ä. e) dass in der Vergangenheit kein zwischen dem Unternehmen und einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber geschlossener Vertrag (öffentlicher Auftrag oder Konzessionsvertrag) wegen mangelhafter Leistung vorzeitig beendet wurde oder Schadensersatz oder eine vergleichbare Rechtsfolge nach sich gezogen hat. 3. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o.ä., wie z.B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als sechs Monate); sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen. Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen. Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) bzw. sollen andere Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 06.01.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Der Auftraggeber behält sich zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, die Vorlage eines Auszugs aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters vor. Zum Nachweis, dass die in § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschluss-gründe nicht vorliegen, bleibt eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung vorbehalten. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Abgleich insb. mit EU-Sanktionslisten, behält sich der Auftraggeber vor, vom Bieter, einschließlich der von ihm eingesetzten Nachunternehmen, Erklärungen zu verlangen, aus denen sich die Eigentums- bzw. Anteilsverhältnisse in Bezug auf das jeweiligen Unternehmen ergeben, einschließlich Benennung der natürlichen Personen mit entscheidendem Einfluss sowie der wirtschaftlich Berechtigten. Auf Anforderung sind die Angaben nachzuweisen, bspw. durch Vorlage amtlicher Registerauszüge oder vergleichbarer Unterlagen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre – Aktuelle Bankauskunft Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft den geforderten Nachweis erbringen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft wird in Summe der Angaben aller Mitglieder der Bietergemeinschaft beurteilt. Beruft sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten eines anderen Unternehmens (insb. Nachunternehmer) sind die Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 06.01.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung von Stahlmünzplättchen und Galvanisierung. Dies sollte bei Erstellung der Liste berücksichtigt werden. Wurden diese Leistungen von verschiedenen Unternehmen erbracht, können mehrere Listen der einzelnen Unternehmen mit dem Angebot eingereicht werden. – Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere hinsichtlich der – Herstellung der Stahlronden – Galvanisierung Soweit verschiedene Unternehmer diese Leistungen ausführen, sind mehrere Darstellungen der einzelnen Unternehmen mit dem Angebot eingereicht werden. – Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 oder 9001:2015 in Bezug auf den Herstellungsprozess von Münzronden durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2016) in Kopie – Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen vom 24. November 2010 in Bezug auf die Galvanikanlage durch Vorlage der Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung in Kopie nach Maßgabe des EU-Mitgliedstaats, in dem sich die Galvanikanlage befindet, ansonsten durch die Vorlage geeigneter und nachprüfbarer Angaben und Unterlagen, insbesondere eine Darstellung der Ausstattung, technischen Geräte, technische Ausrüstung einschließlich aller Angaben, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Vorgaben der Richtlinie 2010/75/EU, insbesondere auch hinsichtlich der geltenden BVT-Merkblätter nachprüfen und nachvollziehen zu können. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben durch die Bescheinigung einer vom Bieter unabhängigen Stelle nachzuweisen. – Der Auftraggeber behält sich die Vorlage eines Musters (Münzplättchen) vor – Angabe, welche Teile des Auftrags an Nachunternehmer vergeben werden sollen Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 06.01.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
Qualitätsmanagement entsprechend DIN EN ISO 9001:2008 oder 9001:2015 in Bezug auf den Herstellungsprozess von Münzronden Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen in Bezug auf die Galvanikanlage.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen; VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bieter-/Bietergemeinschaft zu benennen sowie folgende von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass: 1. die Bildung einer Bietergemeinschaft durch die genannten Mitglieder rechtlich zulässig ist. Sie verstößt insbesondere nicht gegen § 1 GWB und Art. 101 AEUV, weil o die Mitglieder der Bietergemeinschaft hinsichtlich der relevanten Ausschreibungsmärkte nicht zueinander in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis stehen oder o kein Mitglied der Bietergemeinschaft aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) jeweils alleine für sich zu einer Erfolg versprechenden Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft die Mitglieder der Bietergemeinschaft in die Lage versetzt, ein Erfolg versprechendes Angebot abzugeben und sich die Beteiligung an der Bietergemeinschaft für jedes ihrer Mitglieder als eine im Rahmen wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Unternehmensentscheidung darstellt;. 2. für die Abgabe des Angebots der Bietergemeinschaft, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags das zu benennende Bietergemeinschaftsmitglied von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft sowie die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten und berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen entgegen zu nehmen; 3. die Mitglieder der Bietergemeinschaft im Fall der Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
Mehr anzeigen
Sonstige besondere Bedingungen:
Einhaltung der in den Vergabeunterlagen genannten Sicherheitsbestimmungen bei der Produktion.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-01-25 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden bzw. es ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Ausschließliche Korrespondenzsprache ist Deutsch.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Dr. Johannes Geisz oder Frau Birgit Reichert
Internetadresse: www.badv.bund.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Q3-X-442/16

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499163 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 205-371751 (2016-10-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 533 464 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://badv.bund.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 013-020444
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 205-371751
ABl. S-Ausgabe: 13

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-06 📅
Name: Freiberger Eurometall
Postanschrift: Carl-Schiffner-Weg 11
Postort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Mint of Finland Ltd
Postanschrift: PO Box 100 / Suokallionkuja
Postort: Vantaa
Postleitzahl: 01741
Land: Finnland 🇫🇮
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dr. Johannes Geisz oder Vertreter im Amt

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Quelle: OJS 2017/S 013-020444 (2017-01-17)