Herstellung und Lieferung von 20-Eurocent-Münzplättchen

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Referat Q 3 – Zentrale Vergabestelle

Herstellung und Lieferung von 209.100.000 20-Eurocent-Münzplättchen zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 418.200.000 20-Eurocent-Münzplättchen. Der Transport der Münzplättchen zu den Prägestätten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird grundsätzlich durch den Auftraggeber bzw. durch von diesem beauftragte Dritte durchgeführt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-12 Auftragsbekanntmachung
2016-08-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-08-12 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2016-04-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Münzronden
Menge oder Umfang:
209.100.000 Münzplättchen zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 418.200.000 Münzplättchen.25 030 000
Gesamtwert des Auftrags: 25 030 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Münzronden 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Referat Q 3 – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: DGZ-Ring 12
Postleitzahl: 13086
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://badv.bund.de 🌏
E-Mail: muenze.ausschreibung@badv.bund.de 📧
Telefon: +49 30187030-1798 📞
Fax: +49 30187030-1645 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-12 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 075-131106
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
1. Sie werden gebeten, sich unter Muenze.Ausschreibung@badv.bund.de unter Angabe Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren und die Vergabeunterlagen anzufordern. Ihnen wird dann zunächst eine Geheimhaltungserklärung übersendet, die zu unterzeichnen ist. Nach Erhalt der unterzeichneten Geheimhaltungserklärung werden die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber versendet. 2. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage vor Ablauf der unter Ziff. IV.3.4) der Bekanntmachung bezeichneten Frist für den Eingang von Angeboten lesbar bei vorstehend genannter E-Mailadresse eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Antworten, insbesondere die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben, werden allen Bietern gleichermaßen per E-Mail mitgeteilt. 3. Grundsätzlich sollen die zwei Lose an zwei verschiedene Bieter vergeben werden. Die Angebotswertung erfolgt wie folgt: Zunächst wird für Los 1 und Los 2 jeweils ein Ranking entsprechend der Angebotspreise erstellt. Wurden die jeweils preislich günstigsten Angebote für Los 1 und Los 2 von verschiedenen Bietern abgegeben, erhalten diese Angebote den Zuschlag für das jeweilige Los. Hat ein Bieter für Los 1 und für Los 2 das preislich günstigste Angebot abgegeben, erhält das zweitgünstigste Angebot eines anderen Bieters für Los 2 den Zuschlag, wenn der Preisunterschied zum preislich günstigsten Angebot für Los 2 nicht mehr als 10 Prozent beträgt. Für Los 1 erhält das preislich günstigste Angebot den Zuschlag. Wenn nach den vorgenannten Grundsätzen die zwei Lose nicht an verschiedene Bieter vergeben werden, so erhält der Bieter den Zuschlag für beide Lose, der den günstigsten rabattierten Gesamtpreis für Los 1 und Los 2 abgegeben hat bzw. dessen Angebot nach der Addition der für Los 1 und Los 2 abgegebenen Preise das preislich günstigste ist. 4. Das Verfahren wird nach den Vorschriften der VOL/A-EG sowie der Richtlinie 2004/18/EG durchgeführt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Lieferung von 209.100.000 20-Eurocent-Münzplättchen zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 418.200.000 20-Eurocent-Münzplättchen. Der Transport der Münzplättchen zu den Prägestätten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird grundsätzlich durch den Auftraggeber bzw. durch von diesem beauftragte Dritte durchgeführt.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Herstellung und Lieferung von 20-Eurocent-Münzplättchen
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Lieferung von 138.006.000 20-Eurocent-Münzplättchen zuzüglich einer Optionsmenge von 276.200.000 20-Eurocent
MünzplättchenDer Transport zu den Prägestätten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt grundsätzlich durch den Auftraggeber bzw. durch von diesem beauftragte Dritte.
Münzplättchen
Der Transport zu den Prägestätten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgt grundsätzlich durch den Auftraggeber bzw. durch von diesem beauftragte Dritte.
Menge oder Umfang: 38.006.000 20-Eurocent-Münzplättchen zuzüglich einer Optionsmenge von 276.200.000 20-Eurocent Münzplättchen.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Lieferung der Mindestmengen erfolgt ab frühestens Dezember 2016. Ab diesem Zeitpunkt ist der Auftragnehmer zur Leistung verpflichtet. Die Lieferung der Mindestmengen ist voraussichtlich bis Dezember 2017 abgeschlossen. Die Optionsrechts können durch den Auftraggeber (einseitig) bis spätestens 31. Dezember 2019 wahrgenommen werden.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Herstellung und Liferung von 20-Eurocent-Münzplättchen
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Lieferung von 71.094.000 20-Eurocent-Münzplättchen zuzüglich einer Optionsmenge von 142.000.000 20-Eurocent
Münzplättchen.Der Transport der Münzplättchen zu den Prägestätten innerhalb der Bundesrepublik erfolgt grundsätzlich durch den Auftraggeber bzw. durch von diesem beauftragte Dritte.
Münzplättchen.
Der Transport der Münzplättchen zu den Prägestätten innerhalb der Bundesrepublik erfolgt grundsätzlich durch den Auftraggeber bzw. durch von diesem beauftragte Dritte.
Menge oder Umfang: Herstellung und Lieferung von 71.094.000 20-Eurocent-Münzplättchen zuzüglich einer Optionsmenge von 142.000.000 20-Eurocent Münzplättchen.
209.100.000 Münzplättchen zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 418.200.000 Münzplättchen.
Beschreibung der Optionen: Bis zu 418.200.000 Münzplättchen.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 36 Monate
Referenznummer: Q3-X-135/16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg (Prägestätten der Länder).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ausländische Bieter haben für die hier geforderten Nachweise vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Angebot nachzuweisen.
1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzernverbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben;
2. unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 6 EG Abs. 4, 6, § 7 EG Abs. 1 VOL/A, in dem der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft jeweils erklärt
(1) dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen
§ 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
§ 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig er-langter Vermögenswerte),
§ 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
§ 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushal-te richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
§ 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Straf-rechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfol-gungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des In-ternationalen Strafgerichtshofes,
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Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
§ 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlun-gen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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Gemäß § 6 EG Abs. 4 Satz 2 VOL/A sind einem Verstoß gegen diese Vor-schriften Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten gleichgesetzt. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
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(2)
a) dass über sein Unternehmensvermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet und
c) weder sein Unternehmen noch eine für die Leitung des Unternehmens ver-antwortliche Person eine schwere Verfehlung begangen haben, die die Zu-verlässigkeit des Unternehmens in Frage stellt.
Als schwere Verfehlung in diesem Sinne gelten insbesondere schuldhafte Verstöße gegen
§ 70 StGB Anordnung des Berufsverbots
§ 132a StPO Vorläufiges Berufsverbot
§ 242 StGB Diebstahl
§ 246 StGB Unterschlagung
§ 253 StGB Erpressung
§ 265b StGB Kreditbetrug
§ 266 StGB Untreue
§ 267 StGB Urkundenfälschung
§ 268 StGB Fälschung technischer Aufzeichnungen
§§ 283-283d StGB Insolvenzstraftaten
§ 298 StGB Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
§ 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
§§ 324, 324a StGB Gewässer- oder Bodenverunreinigung
§ 326 StGB Unerlaubter Umgang mit Abfällen
§ 333 StGB Vorteilsgewährung
§ 35 GewO Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit
Weiterhin erklärt das Unternehmen, dass keine Eintragungen im Gewerbezentral-register nach § 150a GewO vorliegen, die z.B. einen Ausschluss
nach § 21 SchwarzArbG,
nach § 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB
nach § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 SGB III (Bußgeldentscheidungen wegen ille-galer Ausländerbeschäftigung)
rechtfertigen.
Weiterhin erklärt das Unternehmen, dass es innerhalb der letzten drei Jahre keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung mit wenigstens 2.500 EUR Geldbuße wegen ei-nes Verstoßes nach § 18 MiArbG, § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AentG; § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 MiLoG oder § 145 MarkenG gibt.
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(3) dass sein Unternehmen seine Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ord-nungsgemäß erfüllt hat.
3. Erklärung, dass in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde;
4. Gewerbean- bzw. –ummeldung, ggf. Gewerbeerlaubnis (gültige Bescheinigung in einfacher Kopie; nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist);
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5. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (o.ä., wie z.B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als drei Monate);
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Alle Angaben müssen über Eigenerklärungen bestätigt oder über die geforderten Nachweise dokumentiert werden. Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen bzw. die Erklärungen abgeben. Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen (Dritte/Nachunternehmer/Konzernunternehmen) bzw. sollen solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
2. Aktuelle Bankauskunft
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen bzw. die Erklärungen abgeben. Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen (Dritte/Nachunternehmer/Konzernunternehmen) bzw. sollen solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten Jahre, die inhaltlich und umfänglich vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen sind, mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers:
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— Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber durch eine von der
zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte
Bescheinigung (einschl. einer Beurteilung über die
Liefertermintreue und Einhaltung der geforderten Qualität).
— Bei Leistungen an private Auftraggeber durch eine von diesen
ausgestellte Bescheinigung (einschl. Beurteilung über die
Liefertermintreue und Einhaltung der geforderten Qualität); ist
eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine
einfache Erklärung des Bieters zulässig.
2. Beschreibung der technischen Ausrüstung.
3. Nachweis über praktizierte Qualitätsmanagementsysteme (z.B. Zulassung nach DIN EN ISO 9000 ff.).
4. Der Auftraggeber behält sich die Vorlage eines Musters (Münzplättchen) vor.
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt oder der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit unter Berufung auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten Dritter/Nachunternehmer/Konzernunternehmen erbracht wird bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen sollen, sind die Nachweise für die entsprechenden Unternehmen vorzulegen bzw. Erklärungen abzugeben, deren Fähigkeiten bzw. Kapazitäten in Anspruch genommen werden bzw. das die jeweilige Leistung ausführt.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen; VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bieter-/Bietergemeinschaft zu benennen sowie folgende von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
dass:
1. die Bildung einer Bietergemeinschaft durch die genannten Mitglieder rechtlich zulässig ist. Sie verstößt insbesondere nicht gegen § 1 GWB und Art. 101 AEUV, weil
o die Mitglieder der Bietergemeinschaft hinsichtlich der relevanten Ausschreibungsmärkte nicht zueinander in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis stehen
oder
o kein Mitglied der Bietergemeinschaft aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) jeweils alleine für sich zu einer Erfolg versprechenden Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft die Mitglieder der Bietergemeinschaft in die Lage versetzt, ein Erfolg versprechendes Angebot abzugeben und sich die Beteiligung an der Bietergemeinschaft für jedes ihrer Mitglieder als eine im Rahmen wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Unternehmensentscheidung darstell;.
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2. für die Abgabe des Angebots der Bietergemeinschaft, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags das zu benennende Bietergemeinschaftsmitglied von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft sowie die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten und berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen entgegen zu nehmen;
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3. die Bietergemeinschaft im Auftragsfall eine Rechtsform annehmen wird, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Sonstige besondere Bedingungen:
Einhaltung der in den Vergabeunterlagen genannten Sicherheitsbestimmungen bei der Produktion.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-06 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden bzw. es ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dr. Johannes Geisz oder Vertreter im Amt

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-12-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Q3-X-135/16
Zusätzliche Informationen
1. Sie werden gebeten, sich unter Muenze.Ausschreibung@badv.bund.de unter Angabe Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren und die Vergabeunterlagen anzufordern. Ihnen wird dann zunächst eine Geheimhaltungserklärung übersendet, die zu unterzeichnen ist. Nach Erhalt der unterzeichneten Geheimhaltungserklärung werden die Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber versendet.
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2. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage vor Ablauf der unter Ziff. IV.3.4) der Bekanntmachung bezeichneten Frist für den Eingang von Angeboten lesbar bei vorstehend genannter E-Mailadresse eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Antworten, insbesondere die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben, werden allen Bietern gleichermaßen per E-Mail mitgeteilt.
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3. Grundsätzlich sollen die zwei Lose an zwei verschiedene Bieter vergeben werden. Die Angebotswertung erfolgt wie folgt: Zunächst wird für Los 1 und Los 2 jeweils ein Ranking entsprechend der Angebotspreise erstellt. Wurden die jeweils preislich günstigsten Angebote für Los 1 und Los 2 von verschiedenen Bietern abgegeben, erhalten diese Angebote den Zuschlag für das jeweilige Los. Hat ein Bieter für Los 1 und für Los 2 das preislich günstigste Angebot abgegeben, erhält das zweitgünstigste Angebot eines anderen Bieters für Los 2 den Zuschlag, wenn der Preisunterschied zum preislich günstigsten Angebot für Los 2 nicht mehr als 10 Prozent beträgt. Für Los 1 erhält das preislich günstigste Angebot den Zuschlag. Wenn nach den vorgenannten Grundsätzen die zwei Lose nicht an verschiedene Bieter vergeben werden, so erhält der Bieter den Zuschlag für beide Lose, der den günstigsten rabattierten Gesamtpreis für Los 1 und Los 2 abgegeben hat bzw. dessen Angebot nach der Addition der für Los 1 und Los 2 abgegebenen Preise das preislich günstigste ist.
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4. Das Verfahren wird nach den Vorschriften der VOL/A-EG sowie der Richtlinie 2004/18/EG durchgeführt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig (vgl. § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2016/S 075-131106 (2016-04-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 227 408 956,36 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 155-281059
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 075-131106
ABl. S-Ausgabe: 155

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-11 📅
Name: Walcownia Metali „Dziedzice“ S.A.
Postanschrift: ul. Kaniowska 3
Postort: Czechowice-Dziedzice
Postleitzahl: 43-502

2️⃣
Name: Freiberger Eurometall
Postanschrift: Carl-Schiffner-Weg 11
Postort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dr. Johannes Geisz oder FRau
Quelle: OJS 2016/S 155-281059 (2016-08-09)
Ergänzende Angaben (2016-08-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 157-285186
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 155-281059
ABl. S-Ausgabe: 157
Quelle: OJS 2016/S 157-285186 (2016-08-12)