Herstellung und Lieferung von 5-Euro-Münzronden aus 2 Kupfer-Nickel-Legierungen

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Referat Q 3 – Zentrale Vergabestelle

Herstellung und Lieferung von 2 000 000 Stück 5-Euro-Münzronden mit einer Optionsmenge von weiteren bis zu 1 000 000 Stück 5-Euro-Münzronden jeweils als Vollplättchen und Kerne aus 2 Kupfer-Nickel-Legierungen in Stempelglanzausführung sowie 300 000 Stück 5-Euro-Münzronden mit einer Optionsmenge von weiteren bis zu 200 000 Stück 5-Euro-Münzronden jeweils als Vollplättchen und Kerne aus zwei Kupfer-Nickel-Legierungen in Spiegelglanzausführung. Die Lieferung der Mindestmenge (2 000 0000 Stück in Stempelglanzausführung und 300 000 Stück in Spiegelglanzausführung) muss bis spätestens zum 28.10.2016 abgeschlossen sein. Das Optionsrecht steht dem Auftraggeber bis zum 28.2.2018 zu.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-01 Auftragsbekanntmachung
2016-07-07 Ergänzende Angaben
2016-09-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Münzronden
Menge oder Umfang:
2 000 000 Stück zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 1 000 000 Stück in Stempelglanzausführung und 300 000 Stück zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 200 000 Stück in Spiegelglanzausführung.370 000
Gesamtwert des Auftrags: 370 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Münzronden 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Referat Q 3 – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: DGZ-Ring 12
Postleitzahl: 13086
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.badv.bund.de 🌏
E-Mail: muenze.ausschreibung@badv.bund.de 📧
Telefon: +49 30187030-1798 📞
Fax: +49 30187030-1645 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-01 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 128-230344
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
1. Es ist erforderlich, sich unter Muenze.Ausschreibung@badv.bund.de unter Angabe Ihres Firmennamens und Benennung eines Ansprechpartners bzw. Vertreters im Vergabeverfahren einschließlich dessen Kontaktdaten, zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir ggf. weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren an Sie erteilen und Sie über eine Änderung der Vergabeunterlagen informieren können. Die Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen werden Ihnen dann zugesendet. Die Vergabeunterlagen sind unter dem in Ziffer 2 genannten Link abrufbar. 2. Die Vergabeunterlagen können unterwww.evergabe-online.de abgerufen werden. Wählen Sie das Feld „Ausschreibungssuche“ und geben Sie „Münzronden“ als Suchbegriff ein. Klicken Sie das entsprechende Verfahren an. Die Unterlagen sind dann dort unter „Vergabeunterlagen einsehen“ abrufbar. Siehe auch nachfolgende Ziffer. 3. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen werden diejenigen Unterlagen, welche die konkreten technischen Spezifikationen der Münzronden enthalten, nicht zum Download bereitgestellt. Sie erhalten die Unterlagen, wenn Sie eine unterzeichnete Verschwiegenheitserklärung an Muenze.Ausschreibung@badv.bund.de übersenden. Die zu verwendende Vorlage finden Sie im Downloadbereich – Datei „Verschwiegenheitserklärung“. Laden Sie bitte das Dokument herunter, unterzeichnen und übersenden Sie es. 4. Das Verfahren wird gemäß Richtlinie 2024/14/EU durchgeführt. 5. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage vor Ablauf der unter Ziff. IV.3.4) der Bekanntmachung bezeichneten Frist für den Eingang von Angeboten lesbar bei vorstehend genannter E-Mailadresse eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Die Antworten, insbesondere die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben, werden allen Bietern gleichermaßen per E-Mail mitgeteilt.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Lieferung von 2 000 000 Stück 5-Euro-Münzronden mit einer Optionsmenge von weiteren bis zu 1 000 000 Stück 5-Euro-Münzronden jeweils als Vollplättchen und Kerne aus 2 Kupfer-Nickel-Legierungen in Stempelglanzausführung sowie 300 000 Stück 5-Euro-Münzronden mit einer Optionsmenge von weiteren bis zu 200 000 Stück 5-Euro-Münzronden jeweils als Vollplättchen und Kerne aus zwei Kupfer-Nickel-Legierungen in Spiegelglanzausführung. Die Lieferung der Mindestmenge (2 000 0000 Stück in Stempelglanzausführung und 300 000 Stück in Spiegelglanzausführung) muss bis spätestens zum 28.10.2016 abgeschlossen sein. Das Optionsrecht steht dem Auftraggeber bis zum 28.2.2018 zu.
Mehr anzeigen
Menge oder Umfang:
2 000 000 Stück zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 1 000 000 Stück in Stempelglanzausführung und 300 000 Stück zuzüglich einer Optionsmenge von bis zu 200 000 Stück in Spiegelglanzausführung.
Beschreibung der Optionen:
Herstellung und Lieferung von bis zu 1 000 000 Stück 5-Euro Münzronden (Vollplättchen und Kerne) aus zwei Kupfer-Nickel-Legierungen in Stempelglanzausführung und Herstellung und Lieferung von bis zu 200 000 Stück 5-Euro-Münzronden (Vollplättchen und Kerne) aus 2 Kupfer-Nickel-Legierungen in Spiegelglanzausführung. Das Optionsrecht steht dem Auftraggeber bis zum 28.02.2018 zu.
Mehr anzeigen
Referenznummer: Q3-X-279/16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin, München, Stuttgart, Karlsruhe und Hamburg (Prägestätten der Länder).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage einer Unternehmensdarstellung mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens, Anschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID-Nummer, Ansprechpartner (Vertreter im Vergabeverfahren), organisatorische Gliederung, Niederlassungen, Angaben zu konzernverbundenen Unternehmen, ggf. weitere Angaben 2. Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB, in der erklärt wird, a) dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, innerhalb der letzten fünf Jahre rechtskräftig verurteilt wurde und gegen unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: – § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), – 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, – § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), – § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, – § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, – § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), – § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), – den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), – Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder – den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Gemäß § 123 Abs. 2 GWB sind einem Verstoß gegen diese Vorschriften Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten gleichgesetzt. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. b) – dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist und kein Verstoß durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, – dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über sein Unternehmensvermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, – dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet und seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. c) – dass das Unternehmen bei der Ausführung von Aufträgen nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, – weder das Unternehmen noch eine für die Leitung des Unternehmens verantwortliche Person (dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität unseres Unternehmens infrage gestellt wird. Als schwere Verfehlung in diesem Sinne gelten insbesondere schuldhafte Verstöße gegen – § 70 StGB Anordnung des Berufsverbots – § 132a StPO Vorläufiges Berufsverbot – § 242 StGB Diebstahl – § 246 StGB Unterschlagung – § 253 StGB Erpressung – § 265b StGB Kreditbetrug – § 266 StGB Untreue – § 267 StGB Urkundenfälschung – § 268 StGB Fälschung technischer Aufzeichnungen – §§ 283-283d StGB Insolvenzstraftaten – § 298 StGB Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen – § 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr – §§ 324, 324a StGB Gewässer- oder Bodenverunreinigung – § 326 StGB Unerlaubter Umgang mit Abfällen – § 35 GewO Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit Weiterhin liegen keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO vor und es wurden keine entsprechenden Taten begangen, die einen Ausschluss rechtfertigen, z.B. – nach § 21 SchwarzArbG, – nach § 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB. Es gibt innerhalb der letzten 5 Jahre keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung bzw. rechtskräftige Verurteilung – nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR oder – nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. Weiterhin gibt es innerhalb der letzten zwei Jahre keine rechtskräftige Bußgeldentscheidung mit wenigstens 2 500 EUR Geldbuße wegen eines Verstoßes nach § 18 MiArbG oder § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten gleichgesetzt. d) dass das Unternehmen keine Vereinbarung mit anderen Wirtschaftsteilnehmern getroffen hat, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen, insbesondere haben wir in Bezug auf die Vergabe keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden sind nach Maßgabe von § 1ff. GWB und Art. 101 AEUV insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über Gewinnaufschläge, Gewinnbeteiligungen, die zu fordernden Preise, Entrichtung von Ausfallentschädigung oder Abstandszahlungen u. ä. e) dass in der Vergangenheit kein zwischen dem dem Unternehmen und einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber geschlossene Vertrag (öffentlicher Auftrag oder Konzessionsvertrag) wegen mangelhafter Leistung vorzeitig beendet wurde oder Schadensersatz oder eine vergleichbare Rechtsfolge nach sich gezogen hat. 3. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als drei Monate); sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen. Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen. Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmer /Konzernunternehmen) bzw. sollen solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre – Aktuelle Bankauskunft Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft den geforderten Nachweis erbringen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft wird in Summe der Angaben aller Mitglieder der Bietergemeinschaft beurteilt. Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmer /Konzernunternehmen) bzw. sollen solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten 3 Jahre, die inhaltlich und umfänglich vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen sind, mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers – Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung (einschl. einer Beurteilung über die Liefertermintreue und Einhaltung der geforderten Qualität), – Bei Leistungen an private Auftraggeber durch eine von diesen ausgestellte Bescheinigung (einschl. Beurteilung über die Liefertermintreue und Einhaltung der geforderten Qualität); ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Bieters zulässig – Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt – Nachweis über praktizierte Qualitätsmanagementsysteme (z. B. Zulassung nach DIN EN ISO 9000 ff.) – Der Auftraggeber behält sich die Vorlage eines Musters (Münzplättchen) vor Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen; VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bieter-/Bietergemeinschaft zu benennen sowie folgende von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass: 1. die Bildung einer Bietergemeinschaft durch die genannten Mitglieder rechtlich zulässig ist. Sie verstößt insbesondere nicht gegen § 1 GWB und Art. 101 AEUV, weil o die Mitglieder der Bietergemeinschaft hinsichtlich der relevanten Ausschreibungsmärkte nicht zueinander in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis stehen oder o kein Mitglied der Bietergemeinschaft aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse (mit Blick auf Kapazitäten, technische Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse) jeweils alleine für sich zu einer Erfolg versprechenden Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft die Mitglieder der Bietergemeinschaft in die Lage versetzt, ein Erfolg versprechendes Angebot abzugeben und sich die Beteiligung an der Bietergemeinschaft für jedes ihrer Mitglieder als eine im Rahmen wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Unternehmensentscheidung darstellt;. 2. für die Abgabe des Angebots der Bietergemeinschaft, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags das zu benennende Bietergemeinschaftsmitglied von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bevollmächtigt ist, die Bietergemeinschaft sowie die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten und berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen entgegen zu nehmen; 3. die Bietergemeinschaft im Auftragsfall eine Rechtsform annehmen wird, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.
Mehr anzeigen
Sonstige besondere Bedingungen:
Einhaltung der in den Vergabeunterlagen genannten Sicherheitsbestimmungen bei der Produktion.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-07 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden bzw. es ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Ausschließliche Korrespondenzsprache ist Deutsch.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Dr. Johannes Geisz oder Frau Birgit Reichert
Internetadresse: www.badv.bund.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-10-01 📅
Datum des Endes: 2018-02-28 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Q3-X-279/16

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499163 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 128-230344 (2016-07-01)
Ergänzende Angaben (2016-07-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-07 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 132-237991
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 128-230344
ABl. S-Ausgabe: 132
Quelle: OJS 2016/S 132-237991 (2016-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 261 170 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://badv.bund.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 183-328800
ABl. S-Ausgabe: 183

Auftragsvergabe
Name: Freiberger Eurometall
Postanschrift: Carl-Schiffner. Str. 11
Postort: Freiberg
Postleitzahl: 09599

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dr. Johannes Geisz oder Vertreter im Amt

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Quelle: OJS 2016/S 183-328800 (2016-09-19)