Herstellung und Lieferung von von mechanischen- und elektromechanischen Ersatzteilen der Leit – und Sicherungstechnik für das Signalwerk der DB Netz AG in Wuppertal

DB Netz AG, Singalwerk Wuppertal

Herstellung und Lieferung von von mechanischen- und elektromechanischen Ersatzteilen der Leit – und Sicherungstechnik für das Signalwerk der DB Netz AG in Wuppertal.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-17 Auftragsbekanntmachung
2017-02-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-03-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Eisenbahnmaterial
Menge oder Umfang: Ca. 2 100 verschiedene Ersatzteile.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Eisenbahnmaterial 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG, Singalwerk Wuppertal
Postanschrift: Vohwinkeler Straße 268
Postleitzahl: 42329
Postort: Wuppertal
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com 🌏
E-Mail: thomas.matis@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 03029759840 📞
Fax: +49 03029756676 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-17 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 057-096805
ABl. S-Ausgabe: 57
Zusätzliche Informationen
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1) bis III.2.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: — Der Bewerber hat zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. — Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Herstellkapazitäten in Bezug auf die Leistungen der Lose 1-3 beabsichtigt, Drittunternehmen/Nachunternehmer (NU) mit der Fertigung zu beauftragen: Erklärung des Bewerbers, dass er mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise der/des Drittunternehmen/Nachunternehmer(s) vorlegen wird (Drittunternehmen/Nachunternehmer in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen): — Verpflichtungserklärung(en) des/der NU(s), — Eigenerklärung(en) der/ des NU(s) (s. III.2.1) mit Ausnahme einer Erklärung über den Verhaltenskodex — Angabe, ob für den/ die NU eine Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) vorliegt Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle unter III.2.1) bis III.2.3) sowie VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise (mit Ausnahme der mit dem Angebot abzugebenden Erklärungen eines Herstellwerkes als NU) sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Der Teilnahmeantrag muss per Post in einem verschlossenen Umschlag und von außen mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag EUVergabe, Vergabenummer: 15FEI18685“ gekennzeichnet übersendet werden. Teilnahmeanträge in elektronischer Form, z.B. per Fax oder E-Mail, werden nicht zugelassen. HINWEIS: Voraussetzung für die Beauftragung und Durchführung von Einzelaufträgen aus dieser Rahmenvereinbarung wird das Vorhandensein einer gültigen „Herstellerbezogenen Produktqualifikation“ (HPQ) für die jeweils in den einzelnen Losen benannten Gegenstände sein.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung und Lieferung von von mechanischen- und elektromechanischen Ersatzteilen der Leit – und Sicherungstechnik für das Signalwerk der DB Netz AG in Wuppertal.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Mechanische Komponenten für Weichenstellantriebe und deren Überwachung
Menge oder Umfang: Ca. 200 verschiedene Ersatzteile.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Ersatzteile f. mechanische- und elektromechanische Stellwerke
Menge oder Umfang: Ca. 1 200 verschiedene Ersatzteile.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Sonstige mechanische -und elektromechanische Ersatzteile der Leit- und Sicherungstechnik
Menge oder Umfang: Ca. 600 verschiedene Ersatzteile.
Referenznummer: 15TEI18685
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 42329 Wuppertal.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärungen gemäß Bietereigenerklärung:
— Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein
vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein
Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
— Erklärung, dass für das Unternehmen im Gewerbezentralregister keine Eintragungen bestehen
und kein Verfahren anhängig ist, welches zu einer Eintragung führt. Sollte eine Eintragung
bestehen, so ist diese anzugeben.
— Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern
nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
— Erklärung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten-
und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist.
— Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den
vergangenen 10 Jahren – keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässigewettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die
kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-,Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
b. Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionspräventionbekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die
der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
— Erklärung, dass das Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO). Wurde eine schwere Verfehlung
begangen, so ist diese anzugeben.
— Erklärung, dass keine Kenntnis besteht, dass eine Person, deren Verhalten gemäß § 21 Abs. 2 SektVO dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten
Tatbestände verurteilt ist.
— Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner:
Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Bietereigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Wird keine der 3 nachfolgenden Möglichkeiten ausgewählt, wird der Bewerber bereits
deswegen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
a. Erklärung, dass das Unternehmen den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner unter http://www.deutschebahn.com/file/2920500/data/geschaeftspartner.pdf zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit
verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer-und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d. h. der
Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten.
oder
b. die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistike. V. unter http://www.bme.de/fileadmin/pdf/ Pressemeldungen/2008_11_10_BME_Verhaltensrichtlinie
CoC.pdf zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer-und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d. h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten.
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Hinweis: Aus der BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct und deren Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Deutsche Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert.
Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct
durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
c. einen eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) hat, der mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für das Unternehmen festlegt
und sich hiermit verpflichtet, diese Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer-und/ oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d. h. der
Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und versichern hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der
Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist.
Uns ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen
dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt.
Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Deutsche Bahn Konzern begründet und
werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den
eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
— Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
— das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG),
— das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG),
— sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
— allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des
Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
— Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus dem Vorpunkt dieser Eigenerklärung auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer
beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird.
Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitgliedabzugeben. Eine wissentliche falsche Erklärung im Vergabeverfahren kann
— den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben;— nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.
Hinweis: Vordruck zu den vorgenannten Erklärungen abrufbar bei: Thomas.Matis@deutschebahn.com
Des Weiteren hat der Bewerber folgende Erklärungen abzugeben:
— Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten fünf Jahre gegen das Unternehmen keine rechtskräftig festgestellten schweren Verfehlungen im Sinne von SektVO § 21 Absatz 1 und 2 bestanden haben.
— Erklärung, dass das Unternehmen nicht durch die DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat der Bewerber zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die
eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus
wichtigem Grund führen kann.
Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Eine wissentlich falsche Erklärung im Vergabeverfahren kann den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angabe des jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre
— Angabe des jährlichen Umsatz in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit dieser
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
— Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit diese
— Angabe des Unternehmensgewinns der jeweils der
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Vordruck abrufbar bei:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastrukturmaterial, FEI 4(2), Caroline-Michaelis-Str. 5-11, 10115 Berlin
Thomas Matis

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§
114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße
aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme bzw.
Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2
GWB genannten Fristen verrwiesen.
Quelle: OJS 2016/S 057-096805 (2016-03-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 024-043223
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 057-096805
ABl. S-Ausgabe: 24

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wuppertal.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2017/S 024-043223 (2017-02-01)