Herstellung, Zwischenlagerung und Lieferung von Thermopapierrollen

Land Brandenburg Lotto GmbH

Gegenstand der Ausschreibung ist die Herstellung, Zwischenlagerung und die Lieferung von Thermopapierrollen.
Hierzu soll mit Wirkung ab 1.1.2017 mit einem Wirtschaftsteilnehmer ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit bis 31.12.2018 und einer Option auf insgesamt 2 Verlängerungen um jeweils 1 Jahr, das heißt maximal 48 Monate Gesamtvertragslaufzeit geschlossen werden. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, erfolgt der Einzelabruf nach dem zukünftigen Bedarf des Auftraggebers. Verbindliche Abnahmemengen oder Mindestmengen können daher nicht gewährt werden. Bekannt gegebene Mengen beruhen auf unverbindlichen Schätzungen auf Basis der Verbrauchsmengen in der Vergangenheit. Sie werden jedoch nicht Auftragsgegenstand oder -grundlage.
Der geschätzte durchschnittliche Jahresbedarf beträgt 22500 Rollen á 170 m.
Bindefrist des Angebotes: 31.3.2017.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-05.

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-01-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Spezial-Druckerzeugnisse
Menge oder Umfang:
Geschätzter Gesamtbedarf innerhalb des maximalen Vertragszeitraumes von 48 Monaten: Thermorollen: 90000 á 170 m.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Spezial-Druckerzeugnisse 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Brandenburg Lotto GmbH
Postanschrift: Steinstraße 104-106
Postleitzahl: 14480
Postort: Potsdam
Kontakt
E-Mail: ausschreibung@lotto-brandenburg.de 📧
Telefon: +49 3316456470 📞
Fax: +49 3316456472 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-05 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 005-004804
ABl. S-Ausgabe: 5
Zusätzliche Informationen
Für die Erarbeitung der Teilnahmeanträge können interessierte Unternehmen beim Auftraggeber als Arbeitshilfe Übersichten zu den geforderten Nachweisen und Erklärungen bei Bedarf abfordern. Zwingend beim Auftraggeber anzufordern ist dessen Formular zur Verschwiegenheitserklärung. Die ausschreibende Stelle empfiehlt, das Formular zur Verpflichtung zur Einhaltung des Brandenburgischen Vergabegesetzes ebenfalls vor Einreichen der Teilnahmeanträge abzufordern. Im Übrigen ist folgendes zu beachten: (1) Die Bewerber haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins einen rechtsverbindlich unterzeichneten Teilnahmeantrag in 2-facher Ausfertigung unter Angabe des Aktenzeichens ÖA LBL 01/16-01 beim Auftraggeber in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag ÖA LBL 01/16-01“einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen; (2) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen; (3) Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen geordnet nach der unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung/Reihenfolge eingereicht werden. Abgeforderte Nachweise und sonstige Urkunden können dem Teilnahmeantrag in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen; (4) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für den Teilnahmeantrag notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zum Teilnahmeantrag bestehen, sind Bewerberfragen schriftlich und in deutscher Sprache unter Angabe des Aktenzeichens ÖA LBL 01/16-01 zu stellen. Diese müssen bis spätestens 10 Tage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Anträge auf Teilnahme vorliegen. Sollte sich aus den Bewerberfragen und deren Beantwortung für das Teilnahmeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Interessenten haben daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist sich über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren zu informieren; (5) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Erklärungen und Nachweise auch für das gegebenenfalls einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss daher die Vergabestelle zu späterer Zeit gegebenenfalls erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten; (6) Nach Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung die Vervollständigung fordern. Ein Anspruch auf Nachforderung fehlender Unterlagen besteht nicht. In einem weiteren Schritt erfolgt dann die Bewertung der Eignung unter Beachtung der abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Für diese Bewertung wird der Auftraggeber nach folgendem Schema Punkte vergeben: (a) Umsätze vergleichbarer Leistungen:0 bis 6 Punkte, Gewichtungsfaktor 1; (b) Personalanzahl: 0 bis 6 Punkte, Gewichtungsfaktor 1; (c) Anzahl und Art von Produktionsanlagen: 0 bis 6 Punkte, Gewichtungsfaktor 1; (d) alternative Produktionskapazitäten im Fall eines Funktionsausfalls: 0 bis 6 Punkte, Gewichtungsfaktor 2; (e) Produktionskapazitäten innerhalb von 4 Wochen:0 bis 6 Punkte, Gewichtungsfaktor 1; (f) Sicherung der Produktionsräume:0 bis 6 Punkte, Gewichtungsfaktor 2; (g) Lagerkapazitäten: 0 bis 6 Punkte, Gewichtungsfaktor 1; (h) Referenzen für die Produktion der ausgeschriebenen Leistungen: 0 bis 6 Punkte, Gewichtungsfaktor 2; (i) ISO-/gleichwertige Zertifizierung und Qualitätsmanagement: 0 bis 6 Punkte, Gewichtungsfaktor 2; (j) Eigenerklärung zur verbindlich garantierten Papierdicke (paper thickness) innerhalb des gesamten Vertragszeitraums: 0 bis 6 Punkte, Gewichtungsfaktor 2; (k) Vollständigkeit/Qualität des Teilnahmeantrages: 0 bis 6 Punkte, Gewichtungsfaktor 1. (7) Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs, voraussichtlich bis zum 29.2.2016.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Herstellung, Zwischenlagerung und die Lieferung von Thermopapierrollen.
Hierzu soll mit Wirkung ab 1.1.2017 mit einem Wirtschaftsteilnehmer ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit bis 31.12.2018 und einer Option auf insgesamt 2 Verlängerungen um jeweils 1 Jahr, das heißt maximal 48 Monate Gesamtvertragslaufzeit geschlossen werden. Da es sich um einen Rahmenvertrag handelt, erfolgt der Einzelabruf nach dem zukünftigen Bedarf des Auftraggebers. Verbindliche Abnahmemengen oder Mindestmengen können daher nicht gewährt werden. Bekannt gegebene Mengen beruhen auf unverbindlichen Schätzungen auf Basis der Verbrauchsmengen in der Vergangenheit. Sie werden jedoch nicht Auftragsgegenstand oder -grundlage.
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Der geschätzte durchschnittliche Jahresbedarf beträgt 22500 Rollen á 170 m.
Bindefrist des Angebotes: 31.3.2017.
Beschreibung der Optionen: Zweimalige Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: ÖA LBL 01/16-01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Potsdam.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Nachweis der Eintragung des Bieters in das Handels- bzw. Berufsregister seines Sitzes oder Wohnsitzes (Auszug nicht älter als 6 Monate).
(2) Schriftliche Erklärung folgenden Inhalts:
(a) Ich/Wir erklären, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen eines Verstoßes gegen eine der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Bestimmungen oder entsprechende Strafnorm anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist;
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(b) Ich/wir erklären, dass keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen;
(c) Ich/wir erklären, dass wir im Vergabeverfahren keine vorsätzliche unzutreffende Erklärungen in Bezug auf unsere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben;
(d) Ich/wir erklären, dass kein Sperrvermerk gegen uns im Lieferantenverzeichnis nationaler Institutionen für öffentliche Auftragsannahme vorliegt;
(e) Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
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(f) Ich/wir erklären, dass wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkommen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen oder zu verlangen, insbesondere Bescheinigungen der zuständigen Stellen (nicht älter als 6 Monate).
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(3) Schriftliche Verschwiegenheitserklärung.
Hinweis: Hierzu ist ein Formular der ausschreibenden Stelle zu verwenden, das unter o. g. Kontaktdaten anzufordern ist.
(4) Eigenerklärung zur Einhaltung der Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes.
(5) Nachweis, dass der Bieter über eine Betriebs- und eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung verfügt, deren Mindestversicherungssummen folgenden Anforderungen entsprechen:
für Personenschäden 1 000 000 EUR,
für Sachschäden 500 000 EUR,
für reine Vermögensschäden 50 000 EUR.
(6) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist, sofern er die zu vergebenden Leistungen mit anderen erbringen will. Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied die unter Ziffer 1. bis 5. genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber /die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen zu nennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
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(7) Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweisevorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren(getrennt nach Jahren);
(2) Erklärung über Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind (getrennt nach Jahren);
(3) Die vorstehend unter 1 bis 2 genannten Nachweise und Erklärungen sind sowohl von den Bewerbern als auch Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/Konzernverbundenden zu bedienen, sind auch von diesen zu nennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorstehend unter Ziffer 1 bis 2 genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für den Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen;
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(4) Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Der Bewerber soll sein Unternehmen in geeigneter Weise vorstellen. Die Unternehmensdarstellung hat zu enthalten:
(a) Angaben zur Anzahl des Personals insgesamt und des zur Durchführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehenden Personals (Kapazitäten),
(b) Angaben zu den zur Durchführung der zu vergebenen Leistungen zur Verfügung stehenden Anzahl und Art von Produktionsanlagen,
(c) Angaben, ob und über welche alternativen Produktionskapazitäten im Fall eines Funktionsausfalls (z. B. Maschinendefekt, Zerstörung der Produktionshalle) verfügt werden kann,
(d) wie viele Thermopapierrollen mit den Produktionskapazitäten jeweils innerhalb von 4 Wochen hergestellt werden können,
(e) ob und in welcher Form die Produktionsräume (z. B. gegen Feuer, Einbruchdiebstahl etc.). gesichert sind
(f) über welche Lagerkapazitäten für eine Zwischenlagerung produzierter Ware verfügt wird.
Hinweis: Für die Zwischenlagerung von Thermopapierrollen gilt folgende Besonderheit: Der Auftraggeber ruft nach Einzelbeauftragung eines ca. Jahresbedarfs (ca. 21 000-23 000 Rollen) üblicherweise nur Teilmengen von ca. 7 000-7 500 Rollen ab, die jeweils in Höhe der jeweils abgerufenen Teilmenge zu produzieren und liefern sind (Begründung: da sich Layoutänderungen ergeben können). Evt. beim Auftragnehmer aus Vorratsgründen vorhandene unbedruckte Rollen sind bis zum weiteren Teilmengenabruf zwischenzulagern.
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(2) Der Bewerber hat Referenzen über die Erbringung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 Jahren, vorzugsweise für in- und/oder ausländische Lotterieanbieter, zu benennen (Art der ausgeführten Arbeiten, Auftragsvolumen, Auftraggeber, Ansprechpartner, Telefonnr.). Für bis zu 3 Referenzprojekte ist eine detaillierte Beschreibung der Leistungsinhalte beizufügen.
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(3) Der Auftraggeber setzt den Thermodrucker XiPrint des Herstellers Wincor Nixdorf International GmbH mit einem Druckmechanismus des Herstellers Axiohm ein. Das anzubietende Papier muss für den Einsatz auf diesen Druckern geeignet sein und zudem mindestens folgende Parametererfüllen: Flächengewicht 80 g/m
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Darüber hinaus haben die Bewerber eine Eigenerklärung abzugeben, aus der hervorgeht, für welchen Toleranzbereich die Papierdicke betreffend (paper thickness in g/m
(4) Der Bewerber soll eine Zertifizierung nach der aktuellsten ISO- oder gleichwertigen Norm, die zur Einrichtung und Pflege eines Qualitätssicherungs- und –managementsystems verpflichtet, nachweisen sowie ergänzende Informationen über das Qualitätsmanagement des Unternehmens vorlegen;
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(5) Die vorstehend unter Ziffer 4 genannten Nachweise und Erklärungen sind sowohl von den Bewerbern als auch Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Im Hinblick auf die unter Ziffer 1 bis 3 geforderten Nachweise und Erklärungen müssen diese vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft insgesamt vorliegen, wobei unter Vorlage einer Erläuterung der innergemeinschaftlichen Organisation/Aufgabenteilung sich die Angaben unter Ziffer 1 und 2 nur auf das jeweils innerorganisatorisch zuständige Mitglied zu beziehen brauchen. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/Konzernverbundenen zu bedienen, sind von diesen zu nennenden Dritten/Nachunternehmern/Konzernverbundenen die vorstehend unter Ziffer 1 bis 4 genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/Konzernverbundenen vorzulegen, wonach dieser bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für den Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen;
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(6) Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen zu verlangen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaftsmitglieder müssen gesamtschuldnerisch haften und eine entsprechende Erklärung spätestens mit dem Angebot vorlegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass nach Abschluss der Angebotsbewertung ein Homogolationstest (Freigabe) durch den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter stattfindet. Dabei hat der Bieter auf eigene Kosten den Homogolationstest seines Papiers mit dem Druckbild des Auftraggebers beim Testlabor des Terminalherstellers Wincor Nixdorf durchzuführen und nachzuweisen. Nach Kenntnis des Auftraggebers ist für diesen Test eine Dauer von 8 Wochen zu veranschlagen und Papier mit einer Gesamtlänge von rund 5 km (ca. 30 Rollen) erforderlich. Über die Verfahrensweise im Einzelnen informiert der Auftraggeber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Zusätzlich sind dem Auftraggeber kostenfrei und frei Haus 30 Musterrollen á 170 m für Tests auf seinem Terminal zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für die Durchführung des Homogolationstests bei Wincor Nixdorf betragen 5 800 EUR zzgl. ges. MwSt. und sind vom Bieter direkt an Wincor Nixdorf zu zahlen. Für die vorgenannten Leistungen zur Angebotserstellung erhalten die hierzu aufgeforderten Bieter eine Aufwandspauschale in Höhe von 1 000 EUR vom Auftraggeber. Die detaillierte Spezifikation wird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe vom Auftraggeber an die ausgewählten Bieter übergeben. Darüber hinaus wird unter III.2.3) (3) für das unbedruckte Papier eine Basiszertifizierung von Axiohm (Paper Qualification Certificate) sowie die Einhaltung der bekannt gemachten Parameter verlangt. Der Auftraggeber teilt mit, dass mindestens nachfolgend genannte Papiersorten das Basiszertifikat besitzen und die unter III.2.3) (3) genannten Parameter erfüllen:
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Kanzan KLS36, KLS46,
Kanzaki Lotto480,
Ricoh LSB130-202.
Das Basiszertifikat von Axiohm (Paper Qualification Certificate) für das unbedruckte Papier ist zwingende Voraussetzung für die Homogolation sowie Grundlage der Leistung während der gesamten Vertragslaufzeit. Wegen des zusätzlichen Nachweises der erfolgreichen Homogolation braucht das Zertifikat mit dem Teilnahmeantrag zum 8.2.2016 jedoch noch nicht vorgelegt werden, es genügt die Eigenerklärung zum Teilnahmeantrag gemäß III.2.3) (3). Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, die Vorlage des Basiszertifikats spätestens zum Zeitpunkt der Angebotsbewertung zu verlangen. Zusätzlich zu o. g. Eigenerklärung zur Basiszertifizierung verlangt die ausschreibende Stelle eine Eigenerklärung, innerhalb welcher Toleranzbreite bezüglich der Papierdicke (paper thickness in g/m
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Die Verpackung der Thermorollen muss derart erfolgen, dass ein Eindringen von Feuchtigkeit in die Verpackung ausgeschlossen ist. Die Rückseite der Thermorollen muss in Blindfarbe (rot) mit einem Aufdruck versehen sein, aus dem der Zeitpunkt der Herstellung erkennbar ist.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien: Siehe sonstige Informationen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-02-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Thomas Ribbecke

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ÖA LBL 01/16-01
Zusätzliche Informationen
Für die Erarbeitung der Teilnahmeanträge können interessierte Unternehmen beim Auftraggeber als Arbeitshilfe Übersichten zu den geforderten Nachweisen und Erklärungen bei Bedarf abfordern. Zwingend beim Auftraggeber anzufordern ist dessen Formular zur Verschwiegenheitserklärung. Die ausschreibende Stelle empfiehlt, das Formular zur Verpflichtung zur Einhaltung des Brandenburgischen Vergabegesetzes ebenfalls vor Einreichen der Teilnahmeanträge abzufordern. Im Übrigen ist folgendes zu beachten:
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(1) Die Bewerber haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins einen rechtsverbindlich unterzeichneten Teilnahmeantrag in 2-facher Ausfertigung unter Angabe des Aktenzeichens ÖA LBL 01/16-01 beim Auftraggeber in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag ÖA LBL 01/16-01“einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen;
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(2) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen;
(3) Die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen geordnet nach der unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung/Reihenfolge eingereicht werden. Abgeforderte Nachweise und sonstige Urkunden können dem Teilnahmeantrag in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen;
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(4) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für den Teilnahmeantrag notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zum Teilnahmeantrag bestehen, sind Bewerberfragen schriftlich und in deutscher Sprache unter Angabe des Aktenzeichens ÖA LBL 01/16-01 zu stellen. Diese müssen bis spätestens 10 Tage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Anträge auf Teilnahme vorliegen. Sollte sich aus den Bewerberfragen und deren Beantwortung für das Teilnahmeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Interessenten haben daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist sich über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren zu informieren;
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(5) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Erklärungen und Nachweise auch für das gegebenenfalls einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss daher die Vergabestelle zu späterer Zeit gegebenenfalls erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten;
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(6) Nach Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt eine Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung die Vervollständigung fordern. Ein Anspruch auf Nachforderung fehlender Unterlagen besteht nicht. In einem weiteren Schritt erfolgt dann die Bewertung der Eignung unter Beachtung der abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Für diese Bewertung wird der Auftraggeber nach folgendem Schema Punkte vergeben:
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(a) Umsätze vergleichbarer Leistungen:0 bis 6 Punkte, Gewichtungsfaktor 1;
(b) Personalanzahl: 0 bis 6 Punkte, Gewichtungsfaktor 1;
(c) Anzahl und Art von Produktionsanlagen: 0 bis 6 Punkte, Gewichtungsfaktor 1;
(d) alternative Produktionskapazitäten im Fall eines Funktionsausfalls: 0 bis 6 Punkte, Gewichtungsfaktor 2;
(e) Produktionskapazitäten innerhalb von 4 Wochen:0 bis 6 Punkte, Gewichtungsfaktor 1;
(f) Sicherung der Produktionsräume:0 bis 6 Punkte, Gewichtungsfaktor 2;
(g) Lagerkapazitäten: 0 bis 6 Punkte, Gewichtungsfaktor 1;
(h) Referenzen für die Produktion der ausgeschriebenen Leistungen: 0 bis 6 Punkte, Gewichtungsfaktor 2;
(i) ISO-/gleichwertige Zertifizierung und Qualitätsmanagement: 0 bis 6 Punkte, Gewichtungsfaktor 2;
(j) Eigenerklärung zur verbindlich garantierten Papierdicke (paper thickness) innerhalb des gesamten Vertragszeitraums: 0 bis 6 Punkte, Gewichtungsfaktor 2;
(k) Vollständigkeit/Qualität des Teilnahmeantrages: 0 bis 6 Punkte, Gewichtungsfaktor 1.
(7) Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs, voraussichtlich bis zum 29.2.2016.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 005-004804 (2016-01-05)