Hilfsmittel Elektrostimulationsgeräte
Die AOK Bayern erbringt gemäß § 33 Sozialgesetzbuch V (SGB V) gegenüber ihren Versicherten u.a. Leistungen zur Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten der Produktuntergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, nicht EMG-gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V. Diese Ausschreibung dient dem Abschluss von Verträgen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V in verschiedenen Losgebieten und soll ab dem 1.4.2017 die bisherigen Verträge ablösen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-11-03
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Auftragsbekanntmachung
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2016-12-21
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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