Hilfsmittel Elektrostimulationsgeräte

AOK Bayern – Die Gesundheitskasse

Die AOK Bayern erbringt gemäß § 33 Sozialgesetzbuch V (SGB V) gegenüber ihren Versicherten u.a. Leistungen zur Versorgung mit Elektrostimulationsgeräten der Produktuntergruppe 09.37.01 (niederfrequente Elektrostimulationsgeräte zur Schmerzbehandlung) und der Produktarten 09.37.02.0, 09.37.02.1, 09.37.02.3 und 09.37.02.4 (niederfrequente, nicht EMG-gesteuerte Muskelstimulationsgeräte) des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V. Diese Ausschreibung dient dem Abschluss von Verträgen gemäß § 127 Abs. 1 SGB V in verschiedenen Losgebieten und soll ab dem 1.4.2017 die bisherigen Verträge ablösen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-03.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-03 Auftragsbekanntmachung
2016-12-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge