Hochwasserschutz Burgkunstadt

Stadt Burgkunstadt

Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept für die Kernstadt Burgkunstadt im Einzugsgebiet Mühlbach
Aufgrund der räumlichen Enge sind in Teilbereichen bei Maßnahmen des Hochwasserschutzes direkte hydraulische und konstruktive Abhängigkeiten zu erforderlichen Bauteilen der Abwasseranlage gegeben, die deren Einbindung in das Gesamtprojekt aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten unumgänglich macht.
Um die Sonderbauwerke in das bestehende Gewässersystem und das Entwässerungssystem der Abwasseranlage hydraulisch und konstruktiv einbinden zu können, müssen die Sonderbauwerke an bestimmten Standorten realisiert werden. Diese Standorte sind zum einen durch die bestehende Bebauung, zum anderen durch Bauteile der kommunalen Infrastruktur stark beengt. Die baulichen Gestaltungsmöglichkeiten für die Bauwerke sind sehr stark eingeengt.
Um insgesamt die wirtschaftlichste Lösung zu erreichen, müssen bereits bei der Konstruktion der Sonder-bauwerke die hydraulischen, die konstruktiven und die statischen Anforderungen im Detail aufeinander abgestimmt und optimiert werden. Die Notwendigkeit dieser parallelen Bearbeitung bedingt die gemeinsame Vergabe der Ingenieurleistungen und der Leistungen zur Tragwerksplanung.
Um die Kernstadt Burgkunstadt im Einzugsgebiet des Gewässersystem des Mühlbaches gegen den 100-jährlichen Hochwasserabfluss zu schützen, sieht das integrale Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept vom 22. Mai 2015 ein komplexes System aus Bauteilen der Hochwasserableitung und der Hochwasserrückhaltung vor, ergänzt mit baulichen Maßnahmen an bestehenden Gewässern zur Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit.
Das Schutzziel des 100-jährlichen Hochwasserabflusses kann nur im optimalen technischen und zeitlichen Zusammenwirken aller Bauteile erreicht werden. Notwendige Änderungen an einem Bauteil haben bereits Auswirkungen auf die Anforderungen an die anderen Bauteile und können Änderungen an deren Auslegung und Gestaltung bewirken, weshalb eine gemeinsame Bearbeitung aller Bauteile unumgänglich ist.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-06 Auftragsbekanntmachung
2016-04-25 Ergänzende Angaben
2016-08-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Beabsichtigt ist eine Beauftragung von Generalplanerleistungen:Stufe 1:A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAI.Grundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 2 – 4:Abschnitt 3 lngenieurbauwerke zu § 41:Punkt 2. Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung:Hier folgendes Objekt:— Bauteile der AbwasseranlagePunkt 3. Bauwerke und Anlagen des WasserbausHier folgende Objekte:— Hochwasserrückhaltebecken— Gewässer- und Grabenverrohrungen— Bauwerke zur Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit offener FließgerinneFachplanungen nach HOAI Teil 4:B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAIGrundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 1 – 4C) Sonstige besondere Leistungen:— VermessungsleistungenStufe 2 (Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht):A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAI.Grundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 5 – 9Punkt 2. Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung:Hier folgendes Objekt:— Bauteile der AbwasseranlagePunkt 3. Bauwerke und Anlagen des WasserbausHier folgende Objekte:— Hochwasserrückhaltebecken— Gewässer- und Grabenverrohrungen— Bauwerke zur Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit offener FließgerinneFachplanungen nach HOAI Teil 4:B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAI.Grundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 5 – 6C) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAI.Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12:— Örtliche BauüberwachungD) Sonstige besondere Leistungen:— SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Planungsphase— Sicherheit- und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung, SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Ausführungsphase— Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32 Beispiel 2.900 000
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Gesamtwert des Auftrags: 900 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Burgkunstadt
Postanschrift: Vogtei 5
Postleitzahl: 96224
Postort: Burgkunstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.burgkunstadt.eu 🌏
E-Mail: sven.dietel@burgkunstadt.de 📧
Telefon: +49 957238811 📞
Fax: +49 957238835 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 070-122728
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen kann ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/Default.aspx?Portal=DEVA (Suchbegriff: VOF-BKS-HWS). Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsbogen möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei dem abzufordernden Bewerbungsbogen enthalten) zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. 2. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückversandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. 3. Fragen zur Maßnahme sind nur per E-Mail an die gemäß Ziffen in I.1) genannten Kontaktstelle zu richten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept für die Kernstadt Burgkunstadt im Einzugsgebiet Mühlbach
Aufgrund der räumlichen Enge sind in Teilbereichen bei Maßnahmen des Hochwasserschutzes direkte hydraulische und konstruktive Abhängigkeiten zu erforderlichen Bauteilen der Abwasseranlage gegeben, die deren Einbindung in das Gesamtprojekt aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten unumgänglich macht.
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Um die Sonderbauwerke in das bestehende Gewässersystem und das Entwässerungssystem der Abwasseranlage hydraulisch und konstruktiv einbinden zu können, müssen die Sonderbauwerke an bestimmten Standorten realisiert werden. Diese Standorte sind zum einen durch die bestehende Bebauung, zum anderen durch Bauteile der kommunalen Infrastruktur stark beengt. Die baulichen Gestaltungsmöglichkeiten für die Bauwerke sind sehr stark eingeengt.
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Um insgesamt die wirtschaftlichste Lösung zu erreichen, müssen bereits bei der Konstruktion der Sonder-bauwerke die hydraulischen, die konstruktiven und die statischen Anforderungen im Detail aufeinander abgestimmt und optimiert werden. Die Notwendigkeit dieser parallelen Bearbeitung bedingt die gemeinsame Vergabe der Ingenieurleistungen und der Leistungen zur Tragwerksplanung.
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Um die Kernstadt Burgkunstadt im Einzugsgebiet des Gewässersystem des Mühlbaches gegen den 100-jährlichen Hochwasserabfluss zu schützen, sieht das integrale Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept vom 22. Mai 2015 ein komplexes System aus Bauteilen der Hochwasserableitung und der Hochwasserrückhaltung vor, ergänzt mit baulichen Maßnahmen an bestehenden Gewässern zur Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit.
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Das Schutzziel des 100-jährlichen Hochwasserabflusses kann nur im optimalen technischen und zeitlichen Zusammenwirken aller Bauteile erreicht werden. Notwendige Änderungen an einem Bauteil haben bereits Auswirkungen auf die Anforderungen an die anderen Bauteile und können Änderungen an deren Auslegung und Gestaltung bewirken, weshalb eine gemeinsame Bearbeitung aller Bauteile unumgänglich ist.
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Menge oder Umfang:
Beabsichtigt ist eine Beauftragung von Generalplanerleistungen:
Stufe 1:
A) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAI.
Grundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 2 – 4:
Abschnitt 3 lngenieurbauwerke zu § 41:
Punkt 2. Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung:
Hier folgendes Objekt:
— Bauteile der Abwasseranlage
Punkt 3. Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus
Hier folgende Objekte:
— Hochwasserrückhaltebecken
— Gewässer- und Grabenverrohrungen
— Bauwerke zur Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit offener Fließgerinne
Fachplanungen nach HOAI Teil 4:
B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAI
Grundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 1 – 4
C) Sonstige besondere Leistungen:
— Vermessungsleistungen
Stufe 2 (Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht):
Grundleistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschn. 3, Lph. 5 – 9
B) Teil 4 „Fachplanung“, Abschnitt 1, „Tragwerksplanung“, HOAI.
Grundleistungen Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Lph. 5 – 6
C) Teil 3 „Objektplanung“, Abschnitt 3, „Ingenieurbauwerke“, HOAI.
Besondere Leistungen Ingenieurbauwerke nach HOAI, Anlage 12:
— Örtliche Bauüberwachung
D) Sonstige besondere Leistungen:
— SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Planungsphase
— Sicherheit- und Gesundheitsschutz nach Baustellenverordnung, SIGEKO und SIGE-Plan nach RAB 30 und RAB 31, Ausführungsphase
— Unterlage für spätere Arbeiten nach RAB 32 Beispiel 2.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung erfolgt zunächst ausschließlich für die Stufe 1. Eine Option auf die Stufe 2 kann gezogen werden.
Die Weiterbeauftragung erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit der zuständigen Entscheidungsgremien. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
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Referenznummer: Vof-bks-hws
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Geschäftssitz des Auslobenden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen.
Der Bewerber hat zu erklären,
1.1. dass kein Insolvenzverfahren, Liquidation oder Gleichartiges beantragt oder eröffnet worden ist oder
mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 4 Abs. 9 lit. a VOF).
1.2. keine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung aus Gründen, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage
stellen, vorliegt (§ 4 Abs. 9 lit. b VOF).
1.3. nachweislich keine schweren Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit vorliegen (§ 4 Abs. 9 lit. c
VOF).
1.4. kein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften
des Mitgliedsstaates des Auftraggebers vorliegt (§ 4 Abs. 9 lit. d VOF).
1.5. keine rechtskräftige Verurteilung nach § 4 Abs. 6 a – g VOF vorliegt.
2. Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen
verknüpft sind, oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen
Unternehmen zusammenarbeiten werden, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen
und ob eine Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist.
3. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall eine
Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen bereit ist oder eine solche Versicherung bereits ständig
abgeschlossen ist (die Vorlage von Kopien ist zulässig) – siehe Ziffer III.1.1).
4. Hinsichtlich des Vorbehalts für den Berufsstand siehe nachfolgend Ziffer III.3.1).
Mindestbedingung/en: Bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Anforderungen wird der Teilnahmeantrag
nicht berücksichtigt.
5. Für Bewerbergemeinschaften/Nachunternehmer/Eignungsleihe werden die Anforderungen im
Bewerbungsbogen näher erläutert.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 Nr. 1) der
vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Bilanzen oder Bilanzauszüge für den Fall, dass der Bewerber aufgrund gesetzlicher Vorschriften diese veröffentlichen/offen legen muss (zur Offenlegung zählt auch die Verpflichtung zum Einreichen der Bilanz zum Handelsregister).
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) Nr. 1) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorbemerkung:
Bewertungsformel: IST-Punkte (max. 10 Punkte pro Ziffer) x Gewichtungsfaktor = Wertungspunkte (max. 1 000 Punkte)
1. Eine Darstellung von 3 vergleichbaren Projekten.
Erste Referenz:
Mindestanforderungen (Die nachfolgenden Mindestanforderungen (a bis d) müssen für Referenz Nr. 1 kumulativ nachgewiesen werden, andernfalls führt dies zum Ausschluss aus dem VOF-Verfahren):
a) Objektplanung Ingenieurbauwerke
Die erbrachten Leistungen waren Leistungen der Objektplanung (Ingenieurbauwerke nach § 41.3 HOAI „Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach §39 Abs. 1 HOAI“) mindestens der Leistungsphasen 2 bis 8.
b) Zeitraum Referenz
Die Leistungsphase 8 wurde im Zeitraum ab 1.1.2011 bis vor Vergabebekanntmachung dieses VOF-Verfahrens abgeschlossen.
c) Umfang der Referenz
Die Baukosten der Maßnahme (KG 200 bis 500) bezogen auf Art der Referenzmaßnahme
(Definition siehe Punkt d) betrugen >= 2 500 000 EUR netto.
d) Art der Referenzmaßnahme:
Die Leistungen wurden für Hochwasserrückhaltemaßnahmen und -ableitungsmaßnahmen mit Rohrvortrieb durchgeführt.
Bewertet werden (in Punkten):
Genehmigungseinholung nach Wasserrechtsverfahren: max. 2,0 v. 10 Punkten
Abwicklung im staatlichen Zuwendungsverfahren nach RZWas: max. 2,0 v. 10 Punkten
Referenzschreiben; max. 2,0 v. 10 Punkten
Kosten: max. 2,0 v. 10 Punkten
Termine: max. 2,0 v. 10 Punkten
Zweite Referenz:
Mindestanforderungen (Die nachfolgenden Mindestanforderungen (a bis d) müssen für Referenz Nr. 2 kumulativ nachgewiesen werden, andernfalls führt dies zum Ausschluss aus dem VOF-Verfahren):
a) Objektplanung Ingenieurbauwerke:
Die erbrachten Leistungen waren Leistungen der Objektplanung (Ingenieurbauwerke nach § 41.2 HOAI „Bauwerke und Anlagen der Abwasserversorgung“) mindestens der Leistungsphasen 2 bis 8
b) Zeitraum Referenz:
c) Umfang der Referenz:
Die Leistungen wurden für Mischwasserbehandlungsanlagen durchgeführt.
Kosten: max. 3,0 v. 10 Punkten
Termine: max. 3,0 v. 10 Punkten
Dritte Referenz:
Mindestanforderungen (Die nachfolgenden Mindestanforderungen (a bis d) müssen für Referenz Nr. 3 kumulativ nachgewiesen werden, andernfalls führt dies zum Ausschluss aus dem VOF-Verfahren):
a) Fachplanung Tragwerksplanung:
Die erbrachten Leistungen waren Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung § 49ff. HOAI mindestens der Leistungsphasen 1 bis 6
Die Leistungsphase 6 wurde im Zeitraum ab 1.1.2011 bis vor Vergabebekanntmachung dieses VOF-Verfahrens abgeschlossen.
Die anrechenbaren Kosten (55 % aus KG300 und 10 % aus KG400) bezogen auf Art der Referenzmaßnahme (Definition siehe Punkt d) betrugen >= 1 000 000 EUR netto.
Die Leistungen der Tragwerksplanung wurden für Ingenieurbauwerke aus dem Bereich Abwasserentsorgung oder Hochwasserschutz durchgeführt.
(Punkt 1_Referenzen – Gewichtungsfaktor: 50)
Es wird gestattet Referenzprojekte aus einem früheren Arbeitsverhältnis anzugeben. Diese müssen im vorgenannten Fall persönliche Referenzprojekte der für die hier ausgeschriebene Dienstleistung vorgesehene Person der Projektleitung bzw. persönliche Referenzprojekte des/der Inhaber/s des sich bewerbenden Büros/der Bewerbergemeinschaft sein.
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2. Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren eingesetzten Gesamtbeschäftigten ersichtlich ist.
Gliederung nach Führungskräften, Ingenieure, sonstige Beschäftigte.
bis 6 MA: 2 Pkt.
bis 8 MA: 4 Pkt.
bis 10 MA: 6 Pkt.
bis 12 MA: 8 Pkt.
ab 13 MA: 10 Pkt.
(Punkt 2 – Gewichtungsfaktor: 10)
3. Angaben zum Büro, mgl. Projektleiter und dem restlichen Projektteam
Bewertet werden:
Berufserfahrung Projektleiter
(bei Hochwasserrückhaltungs- und Hochwasserableitungsmaßnahmen)
Bis 5 Jahre 1 Pkt.
Bis 10 Jahre 2 Pkt.
Ab 10 Jahre 4 Pkt.
Berufserfahrung restl. techn. Team im Mittel
Größer 10 Jahre 4 Pkt.
Darstellung Projektteam anhand eines Organigramms
Kein Organigramm vorhanden 0 Pkt.
Organigramm ohne Funktion
und/oder Qualifikation 1 Pkt.
Organigramm mit Funktion und
Qualifikation vorhanden 2 Pkt.
(Punkt 3 – Gewichtungsfaktor: 20)
4. Angaben zur Sicherstellung der Qualität
Qualitätssicherung: max. 2 Pkt.
Kosten: max. 4 Pkt.
Termine: max. 4 Pkt.
(Punkt 4 – Gewichtungsfaktor: 15)
5. Einhaltung der Formvorgaben/Stimmigkeit der Bewerbungsunterlagen (Punkt 5 – Gewichtungsfaktor 5).
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) Nr. 1) der
vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung 3 000 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden bei
einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über
die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine
Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten
Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweis im Auftragsfall zusichert.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts – gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig
und führen zum Ausschluss sämtlicher davon betroffener Bewerbergemeinschaften (Wahrung des
Geheimwettbewerbs). Ausnahme: Nachvollziehbare Darlegung und Beweis, dass aufgrund besonderer
Vorkehrungen der Geheimwettbewerb ausnahmweise gewährleistet ist. Der Beweis muss zur Angebotsabgabe
vorliegen. Ansonsten ist ein Ausschlussgrund gegeben.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG –
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„Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
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Bei Arbeits-/Bewerbergemeinschaften, muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Erfüllen nach Abschnitt III. mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§10 Abs. 3 VOF).
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Sven Dietel
URL der Dokumente: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/Default.aspx?Portal=DEVA 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-29 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vof-bks-hws
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden.
Der Bewerbungsbogen kann ausschließlich auf folgender Internetseite heruntergeladen werden: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/Default.aspx?Portal=DEVA (Suchbegriff: VOF-BKS-HWS).
Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsbogen möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle eingehen.
Der Umschlag ist mit einem vorgegebenen Aufkleber (bei dem abzufordernden Bewerbungsbogen enthalten) zu versehen. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig.
2. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückversandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
3. Fragen zur Maßnahme sind nur per E-Mail an die gemäß Ziffen in I.1) genannten Kontaktstelle zu richten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 0981531277 📞
Internetadresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Fax: +49 0981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §§ 107 Abs. 3, 101b Abs. 2, 114 Abs. 2 GWB.
Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge der Nachprüfung durch die Vergabekammern (s. Ziffer VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragssteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (s. Ziffer I.1) Kontaktstelle).
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Rechtzeitig ist eine Rüge generell nur dann, wenn sie ab dem Zeitpunkt, ab dem der Antragsteller Kenntnis von dem gerügten Vergaberechtsverstoß erlangt hat oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erhoben wurde. Nicht mehr rechtzeitig ist eine Rüge jedenfalls dann, wenn ab dem vorgenannten Zeitpunkt mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. In einem Teilnahmewettbewerb (z. B. Nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren) ist eine Rüge außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen für den Teilnahmeantrag (z. B. Bewerbungsbedingungen, Bewerbungsbogen) erkennbar war und die in der Bekanntmachung benannte Frist zur Bewerbung (s. Ziffer IV.3.4 Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) abgelaufen ist. Im weiteren Vergabeverfahren nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs ist eine Rüge zudem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Verdingungsunterlagen (z. B. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vergabebestimmungen, Leistungsbeschreibung) erkennbar war und die in den Verdingungsunterlagen benannte Angebotsfrist abgelaufen ist. In einem Vergabeverfahren ohne gesonderten Teilnahmewettbewerb (z. B. Offenes Verfahren) ist eine Rüge außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Verdingungsunterlagen erkennbar war und die in der Bekanntmachung (s. Ziffer IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote) benannte Angebotsfrist abgelaufen ist.
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Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Zuschlag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes, der zur Unwirksamkeit führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 070-122728 (2016-04-06)
Ergänzende Angaben (2016-04-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-25 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 085-150783
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 070-122728
ABl. S-Ausgabe: 85
Quelle: OJS 2016/S 085-150783 (2016-04-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 164-296335
ABl. S-Ausgabe: 164

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Organisation während der Auftragsabwicklung (15)
2. Verfügbarkeit während der Auftragsabwicklung (10)
3. Projektanalyse / Herangehensweise (20)
4. Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung (25)
5. Honorar (30)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-23 📅
Name: Ingenieurbüro Miller
Postanschrift: Kieslingstraße 78
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90491
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: miller@ibmiller.de 📧
Internetadresse: www.ibmiller.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 085-150783

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge der Nachprüfung durch die Vergabekammern (s. Ziffer VI.4.1 Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragssteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig beim Auftraggeber gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber (s. Ziffer I.1 Kontaktstelle).
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Rechtzeitig ist eine Rüge generell nur dann, wenn sie ab dem Zeitpunkt, ab dem der Antragsteller Kenntnis von dem gerügten Vergaberechtsverstoß erlangt hat oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erhoben wurde. Nicht mehr rechtzeitig ist eine Rüge jedenfalls dann, wenn ab dem vorgenannten Zeitpunkt mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. In einem Teilnahmewettbewerb (z. B. Nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren) ist eine Rüge außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen für den Teilnahmeantrag (z. B. Bewerbungsbedingungen, Bewerbungsbogen) erkennbar war und die in der Bekanntmachung benannte Frist zur Bewerbung (s. Ziffer IV.3.4 Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) abgelaufen ist. Im weiteren Vergabeverfahren nach Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs ist eine Rüge zudem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Verdingungsunterlagen (z. B. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vergabebestimmungen, Leistungsbeschreibung) erkennbar war und die in den Verdingungsunterlagen benannte Angebotsfrist abgelaufen ist. In einem Vergabeverfahren ohne gesonderten Teilnahmewettbewerb (z. B. Offenes Verfahren) ist eine Rüge außerdem nicht mehr rechtzeitig, wenn der gerügte Vergaberechtsverstoß aufgrund der Bekanntmachung oder der Verdingungsunterlagen erkennbar war und die in der Bekanntmachung (s. Ziffer IV.3.4 Schlusstermin für den Eingang der Angebote) benannte Angebotsfrist abgelaufen ist.
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Der Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Zuschlag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes, der zur Unwirksamkeit führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.3.1)
Quelle: OJS 2016/S 164-296335 (2016-08-24)