Die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3 d) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß oben Ziffer III.1.3) im Original ausdrücklich nochmals hingewiesen. Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Fähigkeit auf einen Dritten / auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die Dritten benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten / der Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.1) bis Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit müssen für diesen/ diese Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber als Einzelbewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des oder der Dritten beruft. Alle für die Bewerbung notwendigen Unterlagen können unter
www.vergabe.bayern.de herunter geladen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf das erste vorliegende (initiale) Angebot den Zuschlag zu erteilen. Der Auftraggeber wird, soweit er Verhandlungen führt, mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Die Vergabeunterlagen dienen während des Teilnahmewettbewerbes der Information und sind nicht mit den Teilnahmeunterlagen einzureichen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die Teilnahmeanträge müssen unterschrieben zusammen mit den weiteren Bewerbungsunterlagen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Ziffer IV.3.4) im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) auf dem Postweg oder direkt eingehen. Weitere, in dieser Bekanntmachung nicht genannte Unterlagen, sind für den Teilnahmeantrag nicht erwünscht. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen. Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens fünf zu beschränken (fünf Bewerber werden dann ausgelost). Der Auftraggeber behält sich auch vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren fotzuführen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in den Teilnahmeunterlagen ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht oder nicht ordnungsgemäß dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben.