Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen beabsichtigt den Bau von Hochwasserschutzanlagen an der Zwönitz in der Ortslage Burkhardtsdorf Abschnitt M 1.14.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Menge oder Umfang:
“5 500 000”
Gesamtwert des Auftrags: 5 500 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Postanschrift: Rauenstein 6a
Postleitzahl: 09514
Postort: Pockau-Lengefeld
Kontakt
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
“Bei Anforderung der Formblätter erhält der Bewerber die Unterkriterien für das Zuschlagsverfahren mit übergeben. Die eingereichten Unterlagen sind als...”
Bei Anforderung der Formblätter erhält der Bewerber die Unterkriterien für das Zuschlagsverfahren mit übergeben. Die eingereichten Unterlagen sind als „VOF-Bewerbungsunterlagen“ in einem geschlossenen Umschlag mit „Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, M 1.14“ zu kennzeichnen. Übersteigt die Anzahl der gleich geeigneten Bieter die festgesetzte Höchstzahl in der Vergabebekanntmachung, so kann eine Auswahl durch Losentscheid getroffen werden. Eine Übergabe der Unterlagen zum Auswahlverfahren per Fax ist nicht zulässig. Es erfolgt keine stufenweise Beauftragung. Zu VI.4.1): der Antrag nach Punkt VI.4.1) bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit der Bieter den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2016/S 070-122684 (2016-04-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 492 608,41 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 5.232.7171.013
Gesamtwert des Auftrags: 413956.65 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis🏙️
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-30 📅
Datum des Beginns: 2017-07-27 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 103-290354
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 176-361400
ABl. S-Ausgabe: 103
Quelle: OJS 2022/S 103-290354 (2022-05-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 413956.65 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 413956.65 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 413956.65 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 413956.65 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 413956.65 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 413956.65 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 413956.65 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 413956.65 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-05-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 413956.65 EUR 💰
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.14, NTV 15
Referenznummer: 4500121430
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen.
Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013 Leistungsphasen 5 bis 9, Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI 2013 Leistungsphasen...”
Kurze Beschreibung
Planungsleistungen.
Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013 Leistungsphasen 5 bis 9, Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI 2013 Leistungsphasen 5 und 6, Besondere Leistungen zur LPH 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013-Örtliche Bauüberwachung.
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Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Honorarfortschreibungen für Planungsleistungen nach § 43 HOAI 2013 Objektplanung für Ingenieurbauwerke, nach § 49 HOAI 2013 Tragwerksplanung, Örtliche...”
Beschreibung der Beschaffung
Honorarfortschreibungen für Planungsleistungen nach § 43 HOAI 2013 Objektplanung für Ingenieurbauwerke, nach § 49 HOAI 2013 Tragwerksplanung, Örtliche Bauüberwachung und ingenieurtechnischer Kontrolle.
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: NTV15
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-22 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 184655.37 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: ID t:03419773800
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Nationale Registrierungsnummer: ID 00005892
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Postleitzahl: 09496
Postort: Marienberg
Region: Erzgebirgskreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Telefon: +49 37367 310 100📞
Fax: +49 37367 310 130 📠
URL: https://www.talsperren-sachsen.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: ARGE Bauer Tiefbauplanung GmbH / IB Schulze & Rank mbH
Nationale Registrierungsnummer: 218/150/12507
Postanschrift: Industriestraße 1
Postleitzahl: 08280
Postort: Aue
Region: Erzgebirgskreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kontakt@bauer-planung.com📧
Telefon: +4937713402030📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Elektronische Zahlung wird verwendet
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Honorarfortschreibungen für Planungsleistungen nach § 43 HOAI 2013 Objektplanung für Ingenieurbauwerke, nach § 49 HOAI 2013 Tragwerksplanung, Örtliche...”
Text
Honorarfortschreibungen für Planungsleistungen nach § 43 HOAI 2013 Objektplanung für Ingenieurbauwerke, nach § 49 HOAI 2013 Tragwerksplanung, Örtliche Bauüberwachung und ingenieurtechnischer Kontrolle.
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Quelle: OJS 2024/S 104-318730 (2024-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.14, NTV 13
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Erdf
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: NTV13
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-07 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 715784.51 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ARGE Bauer Tiefbauplanung GmbH / IB Schulze & Rank GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 218/150/12507
Postleitzahl: 08280
Postort: Aue
Region: Erzgebirgskreis🏙️
E-Mail: kontakt@bauer-planung.com📧
Telefon: +4937713402030📞
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: ID t:03419773800
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Ergänzungs-, Änderungs- und Neuplanung, Honorarfortschreibung für die Grundleistungen der Objekt- und Tragwerksplanung, Besondere Leistungen und den...”
Text
Ergänzungs-, Änderungs- und Neuplanung, Honorarfortschreibung für die Grundleistungen der Objekt- und Tragwerksplanung, Besondere Leistungen und den Besonderen Leistungen ÖBÜ und ingenieurtechnischer Kontrolle.
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Quelle: OJS 2024/S 105-323887 (2024-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.14
Referenznummer: 4500167707
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen: Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013 Leistungsphasen 5-9, Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI 2013 Leistungsphasen 5-6,...”
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: ERDF_2021
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer ist mit Hauptvertrag mit den Planungsleistungen, Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI und dem...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer ist mit Hauptvertrag mit den Planungsleistungen, Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI und dem Leistungsbild der Tragwerksplanung Leistungsphasen 5 und 6 nach HOAI beauftragt. Die vorgefundene Baugrundsituation stellte sich als deutlich schlechter dar, als aus der Vorerkundung im Zuge der Planung abzuleiten war .Bei Einhaltung der Regelungen der DIN EN 1997-2 für Baugrunduntersuchungen im Vorfeld einer Auftragsvergabe ist davon auszugehen, dass die erforderliche Sorgfalt eines Auftraggebers sowohl im ausreichenden als auch angemessenen Maße eingehalten ist. Das Vorgehen entspricht für den hier zu betrachtenden Zeitraum dem Stand der Technik.
Erst im Rahmen der Bauausführung wurde in den zwischen den Bohrproben liegenden Bereichen Fels in einer geringeren Tiefe unterhalb der Geländeoberkante vorgefunden. Diese neuen und nachträglich vorgefundenen Erkenntnisse des Baugrunds erforderten eine Änderung der Bautechnologie, welche insofern nicht auf eine mangelnde Planung zurückzuführen sind, sondern unvorhersehbar waren.
Bisher wurde davon ausgegangen, dass mit dem ausgeschriebenen Spundwandverbau gearbeitet werden kann. Die qualitätsgerechte Erbringung der Leistung des Werkvertrages war nur durch die geänderte uns aufwändigere Technologie des Träger Bohl Verbaus möglich.
Für die geänderte Bautechnologie musste der AN Planung die Bauteile 24 und 24A umplanen. Die Umplanung musste dahingehend erfolgen, dass die Gründung der Baukonstruktion an den deutlich höher liegenden Felshorizont in konstruktiver und statischer Hinsicht angepasst wird. In Folge sind somit Umplanungen hinsichtlich einer prüffähigen Statik, die Überarbeitung der Bewehrungspläne, der Biegelisten und der Bauwerkspläne erforderlich.
Die NA-Leistung wird zugeordnet zu §132 GWB, Abs.2; Nr. 2a,b.; Nr. 3.
Die zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Vergabe und der Beauftragung des Hauptvertrages im Jahr 2017 nicht Leistungsbestandteil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur Realisierung des Projektes und einer funktionsfähigen Hochwasserschutzanlage erforderlich. Die zusätzlich erforderlich gewordenen Planungsleistungen können nur von dem mit den sonstigen Planungsleistungen beauftragten Ingenieurbüro ausgeführt werden und nicht durch einen anderen Auftragnehmer. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. Auf Grund der erreichten Planungs- und Ausführungstiefe des Projektes verfügt das Ingenieurbüro über umfangreiche Fachkenntnisse, welche sich ein neuer AN verbunden mit Mehrkosten einarbeiten müsste. Auch würde ein Wechsel des AN einen vertragsrechtlichen Eingriff in das Werk des jetzigen AN bedeuten, für welches der AN haftet.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: NTV02
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-03-27 📅
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, M 1.14
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 20296.09 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ARGE Bauer Tiefbauplanung GmbH und Schulze & Rank Ingenieurgesellschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 12615
Fax: +49377134020240 📠
URL: https://www.schulze-rank.de🌏
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die vorgefundene Baugrundsituation stellte sich als deutlich schlechter dar, als aus der Vorerkundung im Zuge der Planung abzuleiten war. Bei Einhaltung der...”
Text
Die vorgefundene Baugrundsituation stellte sich als deutlich schlechter dar, als aus der Vorerkundung im Zuge der Planung abzuleiten war. Bei Einhaltung der Regelungen der DIN EN 1997-2 für Baugrunduntersuchungen im Vorfeld einer Auftragsvergabe ist davon auszugehen, dass die erforderliche Sorgfalt eines Auftraggebers sowohl im ausreichenden als auch angemessenen Maße eingehalten ist. Das Vorgehen entspricht für den hier zu betrachtenden Zeitraum dem Stand der Technik.
Erst im Rahmen der Bauausführung wurde in den zwischen den Bohrproben liegenden Bereichen Fels in einer geringeren Tiefe unterhalb der Geländeoberkante vorgefunden. Diese neuen und nachträglich vorgefundenen Erkenntnisse des Baugrunds erforderten eine Änderung der Bautechnologie, welche insofern nicht auf eine mangelnde Planung zurückzuführen sind, sondern unvorhersehbar waren.
Bisher wurde davon ausgegangen, dass mit dem ausgeschriebenen Spundwandverbau gearbeitet werden kann. Die qualitätsgerechte Erbringung der Leistung des Werkvertrages war nur durch die geänderte uns aufwändigere Technologie des Träger Bohl Verbaus möglich.
Für die geänderte Bautechnologie musste der AN Planung die Bauteile 24 und 24A umplanen. Die Umplanung musste dahingehend erfolgen, dass die Gründung der Baukonstruktion an den deutlich höher liegenden Felshorizont in konstruktiver und statischer Hinsicht angepasst wird. Dieser Vorgehensweise wurde durch den AG zur Bauberatung am 21.05.2024 zugestimmt und festgelegt.
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Quelle: OJS 2025/S 066-216847 (2025-04-02)