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Zusätzlich:
Der Bewerber kann auch eine Eigenerklärung entsprechend dem Standardformular für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016) abgeben, sofern darin alle geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten bzw. beigefügt sind. Erfolgt der Nachweis über ein Präqualifikationssystem, so muss dieser mit den Anforderungen des Auftraggebers übereinstimmen und ist ggf. durch zusätzliche Einzelnachweise zu ergänzen.