Hofgartenpromenade Süd TP 45.6 Kö-Bogen Düsseldorf

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement

Hofgartenpromenade Süd.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-14 Auftragsbekanntmachung
2016-12-19 Ergänzende Angaben
2017-06-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten
Referenznummer: DUS-2016-0094
Kurze Beschreibung: Hofgartenpromenade Süd.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenpflaster- und Asphaltarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Parkanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement
Postanschrift: Auf'm Hennekamp 45
Postleitzahl: 40225
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: https://vergabe.duesseldorf.de 🌏
E-Mail: andreas.weise@duesseldorf.de 📧
Telefon: +49 211-8993984 📞
Fax: +49 211-8933984 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.duesseldorf.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-158f7e0045a-2bd8153286208b7e 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.duesseldorf.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-14 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-17 📅
Datum des Beginns: 2017-04-03 📅
Datum des Endes: 2017-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 244-444917
ABl. S-Ausgabe: 244
Zusätzliche Informationen
Geforderte Sicherheiten: 5 % der Auftragssumme für die Vertragserfüllung und 3 % der Abrechnungssumme für die Mängelansprüche.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Pflasterarbeiten, Herstellung ungebundener Deckschichten, Gestaltung von Grünflächen:
ca. 3 200 m
ca. 950 m
Tiefbauarbeiten für Entwässerung und weitere Leitungen.
Zusätzliche Informationen:
Geforderte Sicherheiten:
5 % der Auftragssumme für die Vertragserfüllung und 3 % der Abrechnungssumme für die Mängelansprüche.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als drei Monate zum bekannt gemachten Zeitpunkt des Eröffnungstermins) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Handwerksrolle, Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bewerber; für Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes.
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b) Erklärung der Bieter, dass:
aa) sie selbst oder eine nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigte Person ihres Unternehmens nicht nach:
— § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 SchwArbG,
— § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
— §§ 15, 15a, 16 Abs. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
— § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind.
bb) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor der Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel besteht, dass sie selbst oder eine nach Satzung oder Gesetz vertretungsberechtigte Person ihres Unternehmens eine der unter aa) genannten, schwerwiegenden Verfehlungen begangen hat.
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cc) sie nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind;
dd) kein Einzelfall bekannt ist, in dem auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne von cc) besteht.
Sollte ein Bieter die vorgenannte Erklärung nicht abgeben können, hat er dies auf gesonderter Anlage zu erläutern.
c) Nachweis der Anmeldung zur Berufsgenossenschaft; Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, können eine gleichwertige Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorlegen;
d) Bestätigung des Versicherers über das Bestehen einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
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e) Nachweis darüber, dass die Bieter die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und gegebenenfalls zur gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 AEntG vollständig entrichten.
Dieser Nachweis kann durch Unterlagen erbracht werden, die nicht älter als ein Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten. Die Unterlagen müssen von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger – im Inland der Einzugsstelle – oder der
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zuständigen in- oder ausländischen Sozialkasse ausgestellt sein, soweit der Betrieb des Bieters von dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien erfasst wird. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung des ausländischen Staates erbracht werden. Soll die Ausführung des Auftrags von den Bietern einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei der Auftragsausführung Leiharbeitnehmer beschäftigt werden, so haben die Bieter den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Dies gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
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Bei fremdsprachigen Bescheinigungen für den Nachweis ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mindestumsatz 2 600 000 EUR pro Jahr.
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Für die Erklärung sind die Formulare 008-2 „Allgemeine Angaben zum Unternehmen“ sowie 008-4 „Umsatz und Größe des Unternehmens“ zu verwenden, welche den Vergabeunterlagen beiliegen. Im Falle von Bietergemeinschaften muss die Erklärung zu den Umsätzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden, die Forderung eines jährlichen Mindestumsatzes von 2 600 000 EUR kann jedoch von allen Mitgliedern zusammen erfüllt werden. Sofern sich ein Bieter beziehungsweise eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, ist die vorgenannte Erklärung auch für dieses Unternehmen abzugeben.
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a) Erklärung der Bieter, dass:
aa) über ihr Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
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bb) sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet,
cc) keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt,
dd) die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und
ee) die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG – NRW nicht vorliegen.
Sollte ein Bieter die vorgenannte Erklärung nicht abgeben können, hat er dies auf gesonderter Anlage zu erläutern.
Für die unter a) aufgeführten Erklärungen ist das Formblatt 008-6 „Eigenerklärungen“ in den Vergabeunterlagen auszufüllen. Bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft sind die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung gemäß Formblatt 234 abzugeben,
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— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Sofern sich ein Bieter (oder eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will, hat er/sie mit dem Angebot insoweit auch für dieses Unternehmen
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die vorstehend dargestellten Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Zudem hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung gemäß den Formblättern 235 und 236, die den Vergabeunterlagen beiliegen, nachzuweisen, dass ihm die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel
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dieser Unternehmen jeweils zur Verfügung stehen.
Mindeststandards:
Mindestumsatz: 2 600 000 EUR pro Jahr betreffend Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise / Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
a) Nachweis über die erfolgreiche Realisierung von Referenzprojekten. Es sind in Summe 3 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren, es gilt das Abnahmedatum, nachzuweisen. Der Zeitraum von 5 Jahren für die Nachweismöglichkeit der Referenzen ist nicht in dem Sinne zu verstehen, dass der Bieter bereits mindestens 5 Jahre am Markt tätig sein muss. Vielmehr haben die Bieter aus Gründen der Markt/-Wettbewerbsöffnung Gelegenheit, Referenzen aus den letzten 5 Jahren beizubringen. Die nachfolgend beschriebenen Referenzprojekte müssen von dem/ den jeweiligen Auftraggeber/ n abgenommen sein.
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Entsprechende Nachweise (Abnahmeerklärungen/ Abnahmebescheinigungen/ Abnahmeprotokolle) sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Die Erklärungen des Bieters zu den Referenzen müssen mindestens folgende Angaben gemäß Formular 008-5 „Angaben zu Referenzprojekten“ enthalten:
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aa) Projektbezeichnung, Ort und Auftraggeber,
bb) Ansprechpartner beim Auftraggeber und Kontaktdaten,
cc) Rolle im Projekt (z. B. Generalunternehmer, Unterauftragnehmer),
dd) ggf. Unterauftragnehmer für Teilleistungen benennen,
ee) Projektvolumen in Euro brutto, eigener Leistungsanteil/ Gesamtleistung,
ff) Leistungszeitraum,
gg) Abnahmedatum,
hh) Angaben Anzahl Mitarbeiter mit Gliederung nach Lohngruppen/ technisches Leitungspersonal,
ii) Darstellung des Leistungsumfangs einschließlich der Nennung der den Leistungen zuzuordnenden Auftragswerte:
Bei der Ausführung der Referenzprojekte müssen dabei mindestens die folgenden Leistungsinhalte erfüllt worden sein:
— Jedes der (mindestens drei) Referenzprojekte muss die Realisierung eines Projekts im Bereich „Pflasterarbeiten und/oder ungebundene Deckschichten“ betreffen.
Sofern sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise auch für dieses Unternehmen abzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die vorstehenden Erklärungen und Nachweise jeweils insgesamt nur einmal pro Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bieter hat die Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG-NRW) einzuhalten. Der Bieter hat die Formblätter Lg 411 „Tariftreueerklärung NRW“ und Lg 413 „Frauenförderung NRW“, die den Vergabeunterlagen beiliegen, auszufüllen.
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Bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft sind die vorstehend aufgeführten Formblätter für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Sofern sich ein Bieter (oder eine Bietergemeinschaft) bei der Durchführung der Leistung eines Nachunternehmers oder eines Verleihers von Arbeitskräften bedienen will, hat er/sie mit dem Angebot insoweit auch für dieses Unternehmen die vorstehend dargestellten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, gilt nicht für den Lg 413.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-01-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Rechtsamt, Submissionsstelle, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf.
Zusätzliche Informationen: Bieterinnen und Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.duesseldorf.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-158f7e0045a-2bd8153286208b7e 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister – Rechtsamt
Postanschrift: Submissionsstelle Brinckmannstraße 5, 3. Etage, Zimmer 3101
Telefon: +49 211-89-93902 📞
E-Mail: vergabeinfo@duesseldorf.de 📧
Fax: +49 211-89-29653 📠
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
1.) Die Bieter können Fragen an den Auftraggeber schriftlich, per E-Mail, Fax oder Post unter Verwendung der in Ziffer I.1 genannten Kontaktdaten bis zum 10.1.2017 stellen.
2.) Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des Angebotes und mit dem Angebot zu erbringen. Sollten in einem Angebot geforderte Nachweise oder Erklärungen fehlen, wird der Auftraggeber die Nachreichung dieser unter Fristsetzung fordern. Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht
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innerhalb dieser Frist nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Frist beginnt am Tage nach Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber.
3.) Mit der Abgabe des Angebotes müssen die Bieter die Teile des Auftrags benennen, die sie beabsichtigen, durch Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Die Namen der Unterauftragnehmer müssen, sofern sich der Bieter nicht bereits zum Nachweis seiner Eignung auf deren Fähigkeiten berufen hat, vor der Zuschlagserteilung genannt werden. Dasselbe gilt für entsprechende Unter-Unterauftragnehmer.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116 📞
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 244-444917 (2016-12-14)
Ergänzende Angaben (2016-12-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 246-449107
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 244-444917
ABl. S-Ausgabe: 246
Quelle: OJS 2016/S 246-449107 (2016-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1574166.98 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-06-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 119-238947
ABl. S-Ausgabe: 119

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Pflasterarbeiten; Herstellung ungebundener Deckschichten; Gestaltung von Grünflächen: ca. 3.200 m

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-05 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit
eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend
gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes,
der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle
der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage
nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Quelle: OJS 2017/S 119-238947 (2017-06-21)