HPC-System 2016

RWTH Aachen University

Los 1 „Compute“ Hochleistungsrechencluster und Speichersystemerweiterung für das parallele Dateisystem.
Los 2 „Home-Storage“ Speichersystem für Hochleistungsrechencluster.
Beide Lose stellen das zu beschaffende „HPC-System“ dar.
Das HPC-System als Hochleistungsrechner wird im technisch-wissenschaftlichen Umfeld verwendet werden und wird Nutzergruppen aus der RWTH Aachen, dem Forschungszentrum Jülich, dem Land NRW und dem Bund zur Verfügung stehen. Das System ist als Durchsatzrechner für parallele Programme aus dem mittleren bis oberen Anwendungsbereich bzw. Parallelisierungsgrad zu konzipieren. Die Programme sind dabei vorwiegend in Fortran, C oder C++ programmiert und mit MPI oder OpenMP oder hybrid parallelisiert. Einzelne Anwendungen unterstützen Beschleuniger wie GPGPUs oder Koprozessoren.
Ebenfalls muss die im technisch-wissenschaftlichen Bereich übliche Software von Drittanbietern in jeweils aktueller Version auf einem Teil des Komplexes MPI lauffähig sein. Die derzeit in diesem Bereich an der RWTH Aachen University vorgehaltene Software ist unter https://doc.itc.rwth-aachen.de/display/CC/Installed+software dokumentiert.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-15 Auftragsbekanntmachung
2016-07-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-09-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-01-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Supercomputer
Menge oder Umfang:
1 Hochleistungsrechencluster und Speichersystemerweiterung für das parallele Dateisystem sowie über die Direktabnahme hinaus Abschluss eines Rahmenvertrag über bis zu 200 weitere Server,1 Home-Storage: Speichersystem für Hochleistungsrechencluster.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Supercomputer 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: RWTH Aachen University
Postanschrift: Templergraben 55
Postleitzahl: 52062
Postort: Aachen
Kontakt
E-Mail: beschaffung@rwth-aachen.de 📧
Telefon: +49 2418094200 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 013-018285
ABl. S-Ausgabe: 13
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Hierüber können Sie auch digitale Angebote abgeben. — Die Vergabestelle führt dieses Vergabeverfahren nach dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.1.2012 sowie der Verordnung zur Regelung von Verfahrensordnungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 8.4.2013 durch. — Es wird gem. § 8 Abs. 1, § 4 TVgG-NRW, § 4 Abs. 1 RVO TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Abgabe des Angebots bekannt sind, gemäß der Vorgaben des § 4 i.V.m. § 8 TVgG-NRW sowie der §§ 17, 18 und 19 TVgG-NRW folgende Verpflichtungserklärungen mit dem Ausschreibungsangebots (noch nicht im Rahmen des Teilnahmeantrags) abzugeben haben: (i) Anlage 4 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG - NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen; (ii) Anlage 6 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie). — Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt. — Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A). — Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist Deutsch. Bekanntmachungs-ID: CXPNY61YC4B.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1 „Compute“ Hochleistungsrechencluster und Speichersystemerweiterung für das parallele Dateisystem.
Los 2 „Home-Storage“ Speichersystem für Hochleistungsrechencluster.
Beide Lose stellen das zu beschaffende „HPC-System“ dar.
Das HPC-System als Hochleistungsrechner wird im technisch-wissenschaftlichen Umfeld verwendet werden und wird Nutzergruppen aus der RWTH Aachen, dem Forschungszentrum Jülich, dem Land NRW und dem Bund zur Verfügung stehen. Das System ist als Durchsatzrechner für parallele Programme aus dem mittleren bis oberen Anwendungsbereich bzw. Parallelisierungsgrad zu konzipieren. Die Programme sind dabei vorwiegend in Fortran, C oder C++ programmiert und mit MPI oder OpenMP oder hybrid parallelisiert. Einzelne Anwendungen unterstützen Beschleuniger wie GPGPUs oder Koprozessoren.
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Ebenfalls muss die im technisch-wissenschaftlichen Bereich übliche Software von Drittanbietern in jeweils aktueller Version auf einem Teil des Komplexes MPI lauffähig sein. Die derzeit in diesem Bereich an der RWTH Aachen University vorgehaltene Software ist unter https://doc.itc.rwth-aachen.de/display/CC/Installed+software dokumentiert.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Compute
Kurze Beschreibung:
Hochleistungsrechencluster und Speichersystemerweiterung für das parallele Dateisystem.
Menge oder Umfang: 1 Hochleistungsrechencluster und Speichersystemerweiterung für das parallele Dateisystem sowie über die Direktabnahme hinaus Abschluss eines Rahmenvertrag über bis zu 200 weitere Server.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Home-Storage
Kurze Beschreibung: Speichersystem für Hochleistungsrechencluster.
Menge oder Umfang: 1 „Home-Storage“ Speichersystem für Hochleistungsrechencluster.
1 Hochleistungsrechencluster und Speichersystemerweiterung für das parallele Dateisystem sowie über die Direktabnahme hinaus Abschluss eines Rahmenvertrag über bis zu 200 weitere Server,
1 Home-Storage: Speichersystem für Hochleistungsrechencluster.
Beschreibung der Optionen:
Neben dem Compute-Bedarf (Direktabnahme) beabsichtigt die RWTH im Los 1 einen Rahmenvertrag über den Abruf von bis zu 200 weiteren Servern abzuschließen. Dadurch hat die RWTH die Option das System in den 18 Monaten nach Zuschlagserteilung bei projektspezifischen Bedarfen zu erweitern. Die genauen Zeitpunkte innerhalb dieser Spanne sind noch nicht bekannt.
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Referenznummer: ZEV EU HPC 2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: RWTH Aachen University, Kopernikusstr. 6-8, 52074 Aachen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Anforderungen an die Abgabe des Teilnahmeantrags:
Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden.
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Es erfolgt eine losweise Vergabe. Die Teilnahmeanträge können für ein oder beide Lose abgegeben werden. Die Mindeststandards pro Los sind einzuhalten.
Die Teilnahmeanträge können:
a) über dem Postweg oder direkt übermittelt werden oder
b) vorzugsweise elektronisch (im Mantelbogenverfahren oder mit fortgeschrittener elektronischer Signatur oder qualifizierter elektronischer Signatur) über den Projektraum im e-Vergabe-Plattform: www.evergabe.nrw.de übermittelt werden.
Bei schriftlicher Abgabe des Teilnahmeantrags:
Das Dokument B Eigenerklärung Zuverlässigkeit ist in einfacher Ausfertigung ausgefüllt und unterschieben mit den weiteren in Dokument C aufgelisteten Unterlagen einzureichen.
Der verschlossene Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lassen darf, ist mit dem Dokument D Kennzettel (orangefarbig) zu versehen sowie mit Ihrem Firmennamen und Ihrer Anschrift zu beschriften.
Bei elektronischer Abgabe des Teilnahmeantrags:
Zur Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrags müssen Sie Clientsoftware (Cosinex-Bietertool mit Java-Software) von der e-Vergabe-Plattform auf Ihren Rechner herunterladen. Bitte beachten Sie unbedingt die im Cosinex-Bietertool unter dem Reiter „Abgabe“ gemachten Hinweise zum Vorgehen bei elektronischer Angebotsabgabe. Sofern Sie ein elektronisches Angebot abgeben möchten, müssen Sie das Dokument B Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit in einfacher Ausfertigung ausgefüllt und unterschrieben als PDF-Scan mit den weiteren in Dokument C aufgelisteten Unterlagen im Projektraum hochladen.
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Bei dem Mantelbogenverfahren übersenden Sie den Mantelbogen in einem verschlossenen Umschlag postalisch an die RWTH und die einzureichenden Unterlagen werden von Ihnen in Dateiform im Projektraum der Vergabeplattform gespeichert.
Ergänzend zu den Hinweisen beim Vorgehen im Cosinex-Bietertool müssen Sie auf diesen Umschlag auch den Kennzettel (Dok D) (orangefarbig) aufkleben, sowie den verschlossenen Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lassen darf, mit Ihrem Firmennamen und Ihrer Anschrift beschriften.
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Alle Einträge müssen dokumentenecht sein. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm getätigten Eintragungen dokumentenecht sind. Alle handelsüblichen Drucker können zur Erstellung der Antragsunterlagen verwendet werden.
Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein (z. B. darf kein Korrekturmittel verwendet werden; falsche Angaben dürfen nicht überschrieben werden, sondern sind zu streichen; Streichungen sind mit Namenszeichen zu versehen). Bitte beachten Sie hierbei dringend, nicht auf eigene AGB, Lieferbedingungen etc. zu verweisen.
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B) Bewerberkommunikation:
Bis zum 2.2.2016, 14:00 Uhr, können die Interessenten Rückfragen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum des evergabe-Portals) zu den Ausschreibungs- und Verdingungsunterlagen stellen. Die RWTH wird ihre Antworten auf diese Rückfragen im Projektraum unter dem Reiter „Kommunikation“ (als Nachrichten der Vergabestelle) zur Information aller Interessenten einstellen. Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der RWTH im Vergaberaum per E-Mail informiert. Die Interessenten werden gebeten, regelmäßig diese Nachrichten zu lesen.
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C) Bewerbergemeinschaft:
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Bewerber namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und; (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
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D) Eignung der Bewerber:
Die Teilnahmeanträge können für ein oder beide Lose abgegeben werden. Die nachfolgend unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) jeweils mit „Mindeststandard“ gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestbedingung an die Eignung der Bewerber dar, die zwingend zu erfüllen ist. Bewerber, die nicht über diese als Mindestbedingung gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen erfüllen, sind allein deswegen nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die verlangten Mindestbedingungen stehen mit dem Auftragsgegenstand (losweise) im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung (§ 10 EG Abs. 1 VOL/A) im Übrigen bleibt unberührt.
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Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
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Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen — ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der Unterauftragnehmer oder eine Vorlage der Unterlagen nach Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (4) für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
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Ferner sind – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht erforderlich.
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Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bewerber – auf Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bewerber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.7.2012, VII-Verg 27/12).
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E) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Die geforderten Eignungsunterlagen sowohl für das Los 1 Compute als auch das Los 2 Home-Storage sind Folgende:
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als vom 1.10.2015 sein. Sollte der Bewerber gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, ist dieser Umstand mittels einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung zu erklären und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen.
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(2) Darstellung des Bewerbers (Name, Anschrift, Rechtsform, Gründungsdatum, Leistungsspektrum, Kerngeschäft, strategische Ausrichtung und Gesellschafterverhältnisse) und der Organisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit mit anderen Unternehmen.
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(3) Angabe der Namen, Adressen, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen der im Falle einer Auftragsvergabe mit den durchzuführenden Arbeiten betrauten:
— Verantwortlichen für die kaufmännische Abwicklung;
— Verantwortlichen für technische Produktspezifikationen,
auf gesonderten formfreien Blättern gebeten. Die genannten Personen müssen in der Lage und befugt sein, im Zusammenhang mit der Auswertung des Teilnahmeantrages/Angebotes evt. auftretende Fragen verbindlich zu beantworten. Die Personen müssen über verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
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(4) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung des Bewerbers (Dokument B), dass:
— er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt (§ 6 EG Abs. 6 lit. c VOL/A),
— keine Ausschlussgründe von der Teilnahme am Wettbewerb nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegen.
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt (§ 6 EG Abs. 6 lit. d VOL/A),
— über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 6 EG Abs. 6 lit. a VOL/A),
— er sich nicht in Liquidation befindet (§ 6 EG Abs. 6 lit. b VOL/A),
— er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgibt (§ 6 EG Abs. 6 lit. e VOL/A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Für Teilnehmer des Loses 1 Compute:
Geben Sie die Anzahl Ihres HPC-Fachpersonals in der EU nach Tätigkeit in Entwicklung, Support und Fachvertrieb (kaufmännisch/vertraglich) an, die die deutsche Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift beherrschen.
Für Teilnehmer des Loses 2 Home-Storage:
Geben Sie die Anzahl des Storage-Fachpersonals in der EU nach Tätigkeit in Entwicklung, Support oder Fachvertrieb (kaufmännisch/vertraglich) an, die die deutsche Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift beherrschen.
b) Für Teilnehmer des Loses 1 Compute:
Nennen Sie Ihren Gesamtumsatz mit HPC-Systemen der 4 Geschäftsjahre 2011-2014 ohne Ust. Die hier gemachten Angaben werden vertraulich behandelt.
Nennen Sie Ihren Gesamtumsatz mit Storage-Systemen der 4 Geschäftsjahre 2011-2014 ohne Ust. Die hier gemachten Angaben werden vertraulich behandelt.
Sowohl für das Los 1 Compute als auch für das Los 2 Home-Storage sind auch folgende Unterlagen c) und d) vorzulegen:
c) Der Bieter muss Bestätigung des Versicherers über
den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung,
die versicherten Schadensarten und die vereinbarte
Deckungssumme dem Angebot beilegen.
d) Es ist eine Bestätigung der Berufsgenossenschaft
über die Mitgliedschaft des Bieters oder wenn es sich um
einen ausländischen Bieter handelt, die Bestätigung des
Versicherers über die Mitgliedschaft/Versicherung in/bei einer vergleichbaren Einrichtung des Landes bzw. in dem Land, in dem der Bieter ansässig ist dem Angebot beizufügen.
Mindeststandards:
Zu a):
Für Teilnehmer des Loses 1 Compute:
mind. 20 Mitarbeiter davon mind. 5 Mitarbeiter im kaufmännischen/vertraglichen Bereich.
Für Teilnehmer des Loses 2 Home-Storage:
mind. 8 Mitarbeiter davon mind. 4 Mitarbeiter im kaufmännischen/vertraglichen Bereich.
Zu b):
Es wird ein kumulierter Gesamtumsatz von 28 Millionen über die Jahre 2011-2014 mit
HPC in der EU ohne USt. gefordert.
Storage in der EU ohne USt. gefordert.
Zu c) Sowohl für das Los 1 Compute als auch für das Los 2 Home-Storage fordert die RWTH für Sachschäden eine Mindestdeckung von 1 500 000 EUR für Sachschäden pro Jahr und 1 500 000 EUR für Personenschäden und für Vermögensschäden 1 000 000 EUR, jeweils kumuliert auf alle Schadensfälle/Jahr. Die Mindestdeckung für Sachschäden pro Schadensfall muss mind. 1 000 000 EUR betragen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Sowohl für das Los 1 Compute als auch für das Los 2 Home-Storage sind auch folgende Unterlagen a) und b) vorzulegen. Die Mindeststandards zu a) differieren:
a) Von einem leistungsfähigen Bieter wird erwartet, dass alle dem jeweiligen Los zugeordnete Mindeststandards (geforderte Referenzen pro Los) in nachprüfbarer Weise vom Bieter benannt werden mit Name des Kunden, dem Ansprechpartner beim Kunden, Anschriften, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners beim Kunden.
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Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist jeweils nicht erforderlich.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor. Die RWTH behält sich insbesondere die Überprüfung der Referenzangaben sowie die Erfüllung der Referenzanforderungen bei den Referenzauftraggebern vor Ort nach vorheriger Terminabstimmung vor.
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Mit „Technical Computing“ ist die Verwendung mathematischer Verfahren in – meist – parallelisierten Programmen zur Bearbeitung von Fragestellungen vornehmlich aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Natur- und Ingenieurswissenschaften gemeint und dient der Begrenzung zur vornehmlich administrativen Nutzung von Rechnersystemen.
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b) Bitte erstellen Sie auf gesonderter Anlage ein ausführliches Service- und Logistikkonzept und beantworten Sie schlüssig und nachvollziehbar dabei die folgenden Fragen:
— Ist Ihre Firma ein vom Hersteller der angebotenen Produkte zertifizierter Servicepartner zur Reparatur der Systeme?;
— Wie stellen Sie sicher, dass die Wiederherstellungszeit bei betriebsverhindernden Mängeln nächster Arbeitstag nach Störungsmeldung eingehalten wird? Die Wiederherstellungszeit läuft während der Servicezeit Montags-Freitags von 8:00-17:00 Uhr, ausgenommen gesetzl. Feiertage in NRW.
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Mindeststandards:
A) Für Anbieter des Loses 1 Compute:
Nachweis von 7 Referenzen, davon:
— 1 System in der EU in der 46. Top500-Liste November 2015 ( http://www.top500.org/lists/2015/11/) mit deutsch-, englisch- oder französisch-sprachigem Ansprechpartner zu HPC-spezifischen Fragestellungen;
— 4 Systeme weltweit in der 46. Top500-Liste November 2015 ( http://www.top500.org/lists/2015/11/ ) mit deutsch-, englisch- oder französisch-sprachigem Ansprechpartner;
— 2 Systeme mit Warmwasserkühlung der Systeme (keine festgelegte Technologie, Vorlauf 30° oder mehr möglich). Beide Systeme mit jeweils mind. 30 TFlop/s (Rpeak) oder mind. 100 Rechenknoten, mit deutsch-, englisch- oder französisch-sprachigem Ansprechpartner, mit Installationszeitraum zwischen 2012 und 2015.
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Für Anbieter des Loses Home-Storage.
Nachweis von 5 Referenzen, davon:
— 1 Festplatten-Speichersystem mit mind. 500 TB als zentrales Speichersystem eines HPC-Systems (Verwendungsbereich Technical Computing) in der EU mit deutsch-, englisch- oder französisch-sprachigem Ansprechpartner mit Installationszeitraum zwischen 2012 und 2015;
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— 1 weiteres Festplatten-Speichersystem mit mind. 500 TB (brutto) mit deutsch-, englisch- oder französisch-sprachigem Ansprechpartner mit Installationszeitraum zwischen 2012 und 2015;
— 3 weitere Systeme mit mind. 75 TB (brutto) mit deutsch-, englisch- oder französisch-sprachigem Ansprechpartner mit Installationszeitraum zwischen 2012 und 2015.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Siehe Ziffer III.2.1) Abschnitt C.
Sonstige besondere Bedingungen:
(1) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Dokument 2.2) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen unter
Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) nach Anlage 4 der
Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW ).
(2) Unterschriebene Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung (Dokument 2.4).
Diese beiden Verpflichtungserklärungen sind erst mit dem Angebot im 2.Verfahrensabschnitt (Ausschreibung) vorzulegen.

Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-03-10 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZEV EU HPC 2016
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die
Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Hierüber können Sie auch digitale Angebote abgeben.
— Die Vergabestelle führt dieses Vergabeverfahren nach dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.1.2012 sowie der Verordnung zur Regelung von Verfahrensordnungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 8.4.2013 durch.
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— Es wird gem. § 8 Abs. 1, § 4 TVgG-NRW, § 4 Abs. 1 RVO TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Abgabe des Angebots bekannt sind, gemäß der Vorgaben des § 4 i.V.m. § 8 TVgG-NRW sowie der §§ 17, 18 und 19 TVgG-NRW folgende Verpflichtungserklärungen mit dem Ausschreibungsangebots (noch nicht im Rahmen des Teilnahmeantrags) abzugeben haben: (i) Anlage 4 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG - NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen; (ii) Anlage 6 zur RVO TVgG-NRW (Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie).
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— Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
— Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A).
— Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist Deutsch.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY61YC4B.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 2211473116 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die
Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die
Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. § 101a Abs. 1 GWB lautet:
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“.
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Quelle: OJS 2016/S 013-018285 (2016-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.rwth-aachen.de 🌏
Fax: +49 2418092251 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 139-252037
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 013-018285
ABl. S-Ausgabe: 139

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: ZEV EU HPC 2016 HPC-System 2016 Los 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: RWTH Aachen, Kopernikusstr. 6 – 8, 52074 Aachen.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Rechenleistung (38)
2. Anschaffungspreis (30)
3. Storage (12)
4. Kooperation (5)
5. Energieeffizienz (10)
6. Bieterpräsentation (5)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-27 📅
Name: NEC Deutschland GmbH
Postanschrift: Prinzenallee 11
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wolfgang.bez@emea.nec.com 📧
Internetadresse: www.nec.com/de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (alte Fassung) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB (alte Fassung) lautet:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB (alte Fassung) hin. § 101a Abs. 1 GWB lautet:
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“.
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Quelle: OJS 2016/S 139-252037 (2016-07-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Computerspeichereinheiten
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computerspeichereinheiten 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 175-314932
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 139-252037
ABl. S-Ausgabe: 175

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: ZEV EU HPC 2016 HPC-System Los 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: RWTH Aachen, Kopernikusstr. 16-18, 52074 Aachen.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Anschaffungspreis (30)
2. Speicherkapazität (50)
3. Funktionalität (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-02 📅
Name: Concat AG
Postanschrift: Ruhrstraße 114
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22761
E-Mail: michael.gosch@concat.de 📧
Internetadresse: www.concat.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (alte Fassung) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin:
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§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB (alte Fassung) lautet: „Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB (alte Fassung) hin. § 101a Abs. 1 GWB lautet: „ Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“.
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Quelle: OJS 2016/S 175-314932 (2016-09-06)