Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt im Namen und Auftrag des Caritasverbandes Paderborn e. V. (Los 1) und der Caritas Wohn- und Werkstätten im Erzbistum Paderborn e. V. (Los 2) ein Offenes Verfahren durch. Ausgeschrieben wird die werktägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zum St. Christophorus Kindergarten in Paderborn (Los 1) und zum Heilpädagogischen Kindergarten St. Hildegard in Paderborn (Los 2). Die Beauftragung umfasst die Beförderung sämtlicher benannter Kinder in der Region, die Fahrdienstorganisation sowie das Beschwerdemanagement.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang:
Beförderung von insgesamt ca. 70 Kindern mit Behinderung ( Los 1=40 Kinder, Los 2=30 Kinder).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Caritasverband Paderborn e. V.
Postanschrift: Kilianstraße 28
Postleitzahl: 33098
Postort: Paderborn
Kontakt
Internetadresse: http://www.caritas-pb.de🌏
E-Mail: josef.rewer@lwl.org📧
Telefon: +49 02515914340📞
Vergabekammer: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster Es gilt deutsches Recht.
Die Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform des LWL (www.lwl.org/eVergabe) erhältlich und stehen dort kostenlos zum Download zur Verfügung.
Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen können bis zum 30.3.2016 schriftlich eingereicht werden.
Besondere Vertragsbedingungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Mit den Angebotsunterlagen sind folgende Verpflichtungserklärungen im Rahmen des TVgG-NRW abzugeben:
— Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung einschließlich der Verpflichtungserklärung für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern nach § 4 Abs. 5 TVgG-NRW.
Die Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW ist ebenso von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abzugeben, sofern diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.
— Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
— Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Die aufgeführten Verpflichtungserklärungen sind ebenfalls von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben.
Sollte der Bieter auf Grund seiner Unternehmenssituation ausnahmsweise nicht in der Lage sein, die in denTVgGVerpflichtungserklärungen enthaltenen ergänzenden Ausführungsbedingungen zu erfüllen, kann der Auftraggeber unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 RVO TVgG-NRW von deren vertraglicher Umsetzung absehen.
Vergabekammer: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster Es gilt deutsches Recht.
Die Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform des LWL (www.lwl.org/eVergabe) erhältlich und stehen dort kostenlos zum Download zur Verfügung.
Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen können bis zum 30.3.2016 schriftlich eingereicht werden.
Besondere Vertragsbedingungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Mit den Angebotsunterlagen sind folgende Verpflichtungserklärungen im Rahmen des TVgG-NRW abzugeben:
— Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung einschließlich der Verpflichtungserklärung für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern nach § 4 Abs. 5 TVgG-NRW.
Die Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW ist ebenso von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abzugeben, sofern diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.
— Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
— Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Die aufgeführten Verpflichtungserklärungen sind ebenfalls von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben.
Sollte der Bieter auf Grund seiner Unternehmenssituation ausnahmsweise nicht in der Lage sein, die in denTVgGVerpflichtungserklärungen enthaltenen ergänzenden Ausführungsbedingungen zu erfüllen, kann der Auftraggeber unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 RVO TVgG-NRW von deren vertraglicher Umsetzung absehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt im Namen und Auftrag des Caritasverbandes Paderborn e. V. (Los 1) und der Caritas Wohn- und Werkstätten im Erzbistum Paderborn e. V. (Los 2) ein Offenes Verfahren durch.
Ausgeschrieben wird die werktägliche Beförderung von Kindern mit Behinderung zum St. Christophorus Kindergarten in Paderborn (Los 1) und zum Heilpädagogischen Kindergarten St. Hildegard in Paderborn (Los 2).
Die Beauftragung umfasst die Beförderung sämtlicher benannter Kinder in der Region, die Fahrdienstorganisation sowie das Beschwerdemanagement.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: St. Christophorus Kindergarten Paderborn
Kurze Beschreibung: Arbeitstägliche Beförderung von ca. 40 Kindern mit Behinderung.
Menge oder Umfang: Siehe oben.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Heilpädagogischer Kindergarten St. Hildegard Paderborn
Kurze Beschreibung: Arbeitstägliche Beförderung von ca. 30 Kindern mit Behinderung.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: RVE-016-37-16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Paderborn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben:
— zum Unternehmen (Name, Straße, PLZ, Ort, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail, Rechtsform, Eigentümer, Gründungsjahr, Stammkapital bei GmbH/AG, Anzahl der Beschäftigten);
— zu Referenzen (Auftraggeber, Auftragsgegenstand, Ansprechpartner und Telefon-Nr., Vertragsform, Dauer der Zusammenarbeit, erzielter Gesamtumsatz pro Jahr, Anzahl und Typ der eingesetzten Fahrzeuge);
— zu Subunternehmen (Bezeichnung der Teilleistung, Firma, Adresse, Anzahl der Mitarbeiter, Ansprechperson, Telefon, E-Mail);
— zur Bietergemeinschaft (Name, Anschrift, Bezeichnung der Teilleistung, Unterschrift, Name des bevollmächtigten Vertreters);
— zu machen, ob sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren befindet.
Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter:
— das Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt bzw. beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat.
— das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.
— nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen.
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht.
— bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung (s. Anlage E, § 13) verfügen wird, die das Risiko der vertraglichen Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
— bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung (s. Anlage E, § 13) verfügen wird, die das Risiko der vertraglichen Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen können, wie beispielsweise nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen können, wie beispielsweise nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
— keine rechtskräftige Verurteilung wegen der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Straftatbestände vorliegen.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Zudem ist eine Erklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG NRW abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Folgende Unterlagen sind als Angebot einzureichen:
— Vordruck Anlagen F. 1 – F.3 Erklärungen und Vertragsbedingungen gem. TVgG NRW.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben zu dem Gesamtumsatz für die Jahre 2012, 2013, 2014 sowie den Umsatz im Geschäftsbereich „Beförderung von behinderten Menschen“ für die Jahre 2012, 2013, 2014.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe des kalkulierten Fahrzeugeinsatzes (Fahrzeugtyp, Anzahl der Plätze – getrennt nach Sitz- und Rollstuhlplatz-, Baujahr und Angaben aus aktuellem Fuhrpark oder Neuanschaffung).
Sofern Fahrzeuge für die Leistungserbringung neu angeschafft werden müssen, ist dieses zu benennen.
Darüber hinaus ist darzulegen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zum Leistungsbeginn verfügbar sind. Auf Verlangen des Auftraggebers ist für neu anzuschaffende Fahrzeuge die Lieferzusage der Händler sowie die Finanzierungszusage der Banken einzureichen bzw. das Finanzierungskonzept zu erläutern.
Darüber hinaus ist darzulegen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zum Leistungsbeginn verfügbar sind. Auf Verlangen des Auftraggebers ist für neu anzuschaffende Fahrzeuge die Lieferzusage der Händler sowie die Finanzierungszusage der Banken einzureichen bzw. das Finanzierungskonzept zu erläutern.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-04-13 📅
Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Josef Rewer
Internetadresse: www.caritas-pb.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.lwl.org/zek🌏
Name: Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Haupt- und Personalabteilung / Postcenter
Postanschrift: Karlstraße 3
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
URL der Dokumente: http://www.lwl.org/eVergabe🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-08-01 📅
Datum des Endes: 2019-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: RVE-016-37-16
Zusätzliche Informationen
Vergabekammer: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster Es gilt deutsches Recht.
Die Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich über die Vergabeplattform des LWL (www.lwl.org/eVergabe) erhältlich und stehen dort kostenlos zum Download zur Verfügung.
Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen können bis zum 30.3.2016 schriftlich eingereicht werden.
Besondere Vertragsbedingungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Mit den Angebotsunterlagen sind folgende Verpflichtungserklärungen im Rahmen des TVgG-NRW abzugeben:
— Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung einschließlich der Verpflichtungserklärung für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern nach § 4 Abs. 5 TVgG-NRW.
Die Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW ist ebenso von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abzugeben, sofern diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.
— Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
— Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Die aufgeführten Verpflichtungserklärungen sind ebenfalls von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben.
Sollte der Bieter auf Grund seiner Unternehmenssituation ausnahmsweise nicht in der Lage sein, die in denTVgGVerpflichtungserklärungen enthaltenen ergänzenden Ausführungsbedingungen zu erfüllen, kann der Auftraggeber unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 RVO TVgG-NRW von deren vertraglicher Umsetzung absehen.
Sollte der Bieter auf Grund seiner Unternehmenssituation ausnahmsweise nicht in der Lage sein, die in denTVgGVerpflichtungserklärungen enthaltenen ergänzenden Ausführungsbedingungen zu erfüllen, kann der Auftraggeber unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 RVO TVgG-NRW von deren vertraglicher Umsetzung absehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 047-078485 (2016-03-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 2515914340📞
Fax: +49 2515915422 📠