Am 16.6.1900 wurde der Elbe-Lübeck-Kanal (seinerzeit Elbe-Trave-Kanal) mit seinen Schleusen und Brückenbauwerken feierlich dem Verkehr übergeben. Damit hatte Lübeck damals wieder einen leistungsfähigen Binnenwasserstraßenanschluss. Seit dem Tag der Verkehrsfreigabe ist das Brückenensemble in Betrieb. Es besteht aus den Hubbrücken für Eisenbahn- und Autoverkehr und einer festen Fußgängerbrücke sowie deren Betriebsanlagen. Seit 1934 wird es von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung betrieben und unterhalten. Die letzte planmäßige (Teil-)Instandsetzung der baulichen, maschinellen und elektrischen Anlagen einschl. der Gründungskörper wurde 1984 durchgeführt um die Lebensdauer der Brücken um 25 Jahren zu verlängern. Eine 2006 geplante bauliche Instandsetzung und ein anvisierter Ersatzneubau wurden bisher nicht umgesetzt. Gegenwärtig haben die Überbauten der Straßenhubbrücke und der 2009 außer Betrieb genommenen Eisenbahnhubbrücke jeweils eine Zustandsnote von 3,0 (nicht ausreichend). Die feste Fußgängerbrücke hat einen Zustand von 3,5 (ungenügend). Die Prüfung der maschinellen und elektrotechnischen Einrichtungen ergab eine bedingte Betriebssicherheit. Die Brücken sind denkmalgeschützt und werden in der Lübecker Denkmalschutzliste geführt. WNA Magdeburg durch das WSA Lübeck mit der Planung der Sicherung der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Brückenensemble beauftrag. Der Auftrag umfasst im Wesentlichen: Als Entscheidungsgrundlage für die Zukunft des Brückenensembles ist nach VV-WSV 2107 eine Voruntersuchung aufzustellen. Teil der Voruntersuchung ist eine Machbarkeitsstudie, die durch Externe erstellt wird. Inhaltlich soll die Machbarkeitsstudie eine aktualisierte Einschätzung zur Restnutzungsdauer der Brücken und Aussagen zur Instandsetzungsfähigkeit oder ggf. -möglichkeiten und die Kosten der einzelnen Varianten wiedergeben. Die Machbarkeitsstudie ist über die gesamte Brückenanlage (Ober- und Unterbauten, Gründungen, Uferwände, Betriebsgebäude) und die Anlagentechnik (Maschinenbaulichen und elektrotechnischen Anlagen) zu erstellen. Bestandteil der Machbarkeitsstudie ist eine ausführliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Die fachliche Betreuung erfolgt bei Vergaben durch das WNA Magdeburg. Auf der Grundlage der gewählten Variante erfolgt mit dem Vertrag die Erstellung des Entwurfs-HU. Ein Überblick über den technischen Aufbau des Hubbrückenensemble ist auf der Internetseite des WSA Lübeck: http://www.wsa-luebeck.wsv.de/wasserstrassen/bauwerke/hubbruecke/index.html dargestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-15.
Auftragsbekanntmachung (2016-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
1. Bestandsaufnahme 1.1 Klären der Aufgabestellung 1.2 Ortsbesichtigung/ Aufstellen der Bestandunterlagen 1.3 Brückenprüfungen nach DIN1076 – 3 Stück 1.4 Bauwerksprüfung der übrigen Teile der Kreuzungsanlage 1.5 Zustandsaufnahme der technischen Ausrüstung/ grobe Befundung des Zustandes der Ausrüstungsteile/ Zusammenstellung der erforderlichen speziellen Untersuchungen 1.6 Bewertung der Anlage nach Maschinenrichtlinie/ Beurteilung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes 1.7 Aufstellung/ Zusammenstellung der für die weitere Beurteilung notwendigen Bestandunterlagen für die gesamte Kreuzungsanlage 1.8 Aufstellung eines Zustandsberichtes für die gesamte Kreuzungsanlage 2. Nachrechnung 2.1 Klären der Aufgabenstellung 2.2 Nachrechnungskonzept 2.3 Festlegung weiterer Untersuchungen 2.4.1 Nachrechnung Straßenhubbrücke BK 30/30 2.4.2 Nachrechnung Straßenhubbrücke BK 16/16 2.5 Nachrechnung der ehemaligen Eisenbahnhubbrücke 2.6 Nachrechnung der Fußgängerbrücke 2.7 Nachrechnung Gründung/ Betriebs- und Wartungsgänge/ Ufermauern 2.8 Grenzwertbetrachtungen zu den Positionen 3. Machbarkeitsstudie 3.1 Klären der Aufgabenstellung 3.2 Konzept zur Machbarkeitsstudie 3.3 Aufstellen der Machbarkeitsstudie 4. Aufstellen der Entwurfs-HU 4.1 Klären der Aufgabenstellung 4.2 Aufstellen der Entwurfs-HU.
1. Bestandsaufnahme 1.1 Klären der Aufgabestellung 1.2 Ortsbesichtigung/ Aufstellen der Bestandunterlagen 1.3 Brückenprüfungen nach DIN1076 – 3 Stück 1.4 Bauwerksprüfung der übrigen Teile der Kreuzungsanlage 1.5 Zustandsaufnahme der technischen Ausrüstung/ grobe Befundung des Zustandes der Ausrüstungsteile/ Zusammenstellung der erforderlichen speziellen Untersuchungen 1.6 Bewertung der Anlage nach Maschinenrichtlinie/ Beurteilung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes 1.7 Aufstellung/ Zusammenstellung der für die weitere Beurteilung notwendigen Bestandunterlagen für die gesamte Kreuzungsanlage 1.8 Aufstellung eines Zustandsberichtes für die gesamte Kreuzungsanlage 2. Nachrechnung 2.1 Klären der Aufgabenstellung 2.2 Nachrechnungskonzept 2.3 Festlegung weiterer Untersuchungen 2.4.1 Nachrechnung Straßenhubbrücke BK 30/30 2.4.2 Nachrechnung Straßenhubbrücke BK 16/16 2.5 Nachrechnung der ehemaligen Eisenbahnhubbrücke 2.6 Nachrechnung der Fußgängerbrücke 2.7 Nachrechnung Gründung/ Betriebs- und Wartungsgänge/ Ufermauern 2.8 Grenzwertbetrachtungen zu den Positionen 3. Machbarkeitsstudie 3.1 Klären der Aufgabenstellung 3.2 Konzept zur Machbarkeitsstudie 3.3 Aufstellen der Machbarkeitsstudie 4. Aufstellen der Entwurfs-HU 4.1 Klären der Aufgabenstellung 4.2 Aufstellen der Entwurfs-HU.
Die Anforderung der Teilnahmeunterlagen sowie die Abgabe des Teilnahmeantrags sind nur über die E-Vergabeplattform des Bundes zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am 16.6.1900 wurde der Elbe-Lübeck-Kanal (seinerzeit Elbe-Trave-Kanal) mit seinen Schleusen und Brückenbauwerken feierlich dem Verkehr übergeben. Damit hatte Lübeck damals wieder einen leistungsfähigen Binnenwasserstraßenanschluss. Seit dem Tag der Verkehrsfreigabe ist das Brückenensemble in Betrieb. Es besteht aus den Hubbrücken für Eisenbahn- und Autoverkehr und einer festen Fußgängerbrücke sowie deren Betriebsanlagen. Seit 1934 wird es von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung betrieben und unterhalten. Die letzte planmäßige (Teil-)Instandsetzung der baulichen, maschinellen und elektrischen Anlagen einschl. der Gründungskörper wurde 1984 durchgeführt um die Lebensdauer der Brücken um 25 Jahren zu verlängern. Eine 2006 geplante bauliche Instandsetzung und ein anvisierter Ersatzneubau wurden bisher nicht umgesetzt. Gegenwärtig haben die Überbauten der Straßenhubbrücke und der 2009 außer Betrieb genommenen Eisenbahnhubbrücke jeweils eine Zustandsnote von 3,0 (nicht ausreichend). Die feste Fußgängerbrücke hat einen Zustand von 3,5 (ungenügend). Die Prüfung der maschinellen und elektrotechnischen Einrichtungen ergab eine bedingte Betriebssicherheit. Die Brücken sind denkmalgeschützt und werden in der Lübecker Denkmalschutzliste geführt. WNA Magdeburg durch das WSA Lübeck mit der Planung der Sicherung der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Brückenensemble beauftrag. Der Auftrag umfasst im Wesentlichen: Als Entscheidungsgrundlage für die Zukunft des Brückenensembles ist nach VV-WSV 2107 eine Voruntersuchung aufzustellen. Teil der Voruntersuchung ist eine Machbarkeitsstudie, die durch Externe erstellt wird. Inhaltlich soll die Machbarkeitsstudie eine aktualisierte Einschätzung zur Restnutzungsdauer der Brücken und Aussagen zur Instandsetzungsfähigkeit oder ggf. -möglichkeiten und die Kosten der einzelnen Varianten wiedergeben. Die Machbarkeitsstudie ist über die gesamte Brückenanlage (Ober- und Unterbauten, Gründungen, Uferwände, Betriebsgebäude) und die Anlagentechnik (Maschinenbaulichen und elektrotechnischen Anlagen) zu erstellen. Bestandteil der Machbarkeitsstudie ist eine ausführliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Die fachliche Betreuung erfolgt bei Vergaben durch das WNA Magdeburg. Auf der Grundlage der gewählten Variante erfolgt mit dem Vertrag die Erstellung des Entwurfs-HU. Ein Überblick über den technischen Aufbau des Hubbrückenensemble ist auf der Internetseite des WSA Lübeck: http://www.wsa-luebeck.wsv.de/wasserstrassen/bauwerke/hubbruecke/index.html dargestellt.
Am 16.6.1900 wurde der Elbe-Lübeck-Kanal (seinerzeit Elbe-Trave-Kanal) mit seinen Schleusen und Brückenbauwerken feierlich dem Verkehr übergeben. Damit hatte Lübeck damals wieder einen leistungsfähigen Binnenwasserstraßenanschluss. Seit dem Tag der Verkehrsfreigabe ist das Brückenensemble in Betrieb. Es besteht aus den Hubbrücken für Eisenbahn- und Autoverkehr und einer festen Fußgängerbrücke sowie deren Betriebsanlagen. Seit 1934 wird es von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung betrieben und unterhalten. Die letzte planmäßige (Teil-)Instandsetzung der baulichen, maschinellen und elektrischen Anlagen einschl. der Gründungskörper wurde 1984 durchgeführt um die Lebensdauer der Brücken um 25 Jahren zu verlängern. Eine 2006 geplante bauliche Instandsetzung und ein anvisierter Ersatzneubau wurden bisher nicht umgesetzt. Gegenwärtig haben die Überbauten der Straßenhubbrücke und der 2009 außer Betrieb genommenen Eisenbahnhubbrücke jeweils eine Zustandsnote von 3,0 (nicht ausreichend). Die feste Fußgängerbrücke hat einen Zustand von 3,5 (ungenügend). Die Prüfung der maschinellen und elektrotechnischen Einrichtungen ergab eine bedingte Betriebssicherheit. Die Brücken sind denkmalgeschützt und werden in der Lübecker Denkmalschutzliste geführt. WNA Magdeburg durch das WSA Lübeck mit der Planung der Sicherung der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Brückenensemble beauftrag. Der Auftrag umfasst im Wesentlichen: Als Entscheidungsgrundlage für die Zukunft des Brückenensembles ist nach VV-WSV 2107 eine Voruntersuchung aufzustellen. Teil der Voruntersuchung ist eine Machbarkeitsstudie, die durch Externe erstellt wird. Inhaltlich soll die Machbarkeitsstudie eine aktualisierte Einschätzung zur Restnutzungsdauer der Brücken und Aussagen zur Instandsetzungsfähigkeit oder ggf. -möglichkeiten und die Kosten der einzelnen Varianten wiedergeben. Die Machbarkeitsstudie ist über die gesamte Brückenanlage (Ober- und Unterbauten, Gründungen, Uferwände, Betriebsgebäude) und die Anlagentechnik (Maschinenbaulichen und elektrotechnischen Anlagen) zu erstellen. Bestandteil der Machbarkeitsstudie ist eine ausführliche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Die fachliche Betreuung erfolgt bei Vergaben durch das WNA Magdeburg. Auf der Grundlage der gewählten Variante erfolgt mit dem Vertrag die Erstellung des Entwurfs-HU. Ein Überblick über den technischen Aufbau des Hubbrückenensemble ist auf der Internetseite des WSA Lübeck: http://www.wsa-luebeck.wsv.de/wasserstrassen/bauwerke/hubbruecke/index.html dargestellt.
Referenznummer: 732 4-235.03/TR-B90-2.2.1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Teilnahmeunterlagen „Mindestanforderungen und Eignungskriterien“ und „Eigenerklärung zur Eignung“. Es sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Formblätter, die unter E-Vergabeplattform zur Verfügung stehen zu verwenden (130-L/F, 132-L/F, 133/333b-L/F, 392-L/F, 393-L/F und 401-L/F).
Siehe Teilnahmeunterlagen „Mindestanforderungen und Eignungskriterien“ und „Eigenerklärung zur Eignung“. Es sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Formblätter, die unter E-Vergabeplattform zur Verfügung stehen zu verwenden (130-L/F, 132-L/F, 133/333b-L/F, 392-L/F, 393-L/F und 401-L/F).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Anlage „Mindestanforderungen und Eignungskriterien“. Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen (Wichtung 10 %) Vergleichbare Leistungen werden wie folgt definiert: – Planungsleistungen Brückenbau und Ingenieurbau.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Siehe Anlage „Mindestanforderungen und Eignungskriterien“. Umsatz der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen (Wichtung 10 %) Vergleichbare Leistungen werden wie folgt definiert: – Planungsleistungen Brückenbau und Ingenieurbau.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Anlage „Mindestanforderungen und Eignungskriterien“. Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners) in den vorgesehenen Abteilungen bzw. Niederlassungen, ggf. der Büros (Wichtung 60 %). Vergleichbare Leistungen werden wie folgt definiert: – Planungs- und baubegleitende Leistungen im Brücken- und Ingenieurbau, welche neben der Bautechnik auch Leistungen der Fachrichtungen Maschinenbau, Elektro- und Nachrichtentechnik beinhaltet haben. Als Kriterium, für die vorzulegenden Referenzen gelten, Planungsleistungen in den o. g. Fachbereichen. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. (Wichtung 30 %).
Siehe Anlage „Mindestanforderungen und Eignungskriterien“. Referenzen mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners) in den vorgesehenen Abteilungen bzw. Niederlassungen, ggf. der Büros (Wichtung 60 %). Vergleichbare Leistungen werden wie folgt definiert: – Planungs- und baubegleitende Leistungen im Brücken- und Ingenieurbau, welche neben der Bautechnik auch Leistungen der Fachrichtungen Maschinenbau, Elektro- und Nachrichtentechnik beinhaltet haben. Als Kriterium, für die vorzulegenden Referenzen gelten, Planungsleistungen in den o. g. Fachbereichen. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. (Wichtung 30 %).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Abschlagszahlungen für nachgewiesene Teilleistungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: Nur über die E-Vergabeplattform des Bundes unter www.evergabe-online.de
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 732 4-235.03/TR-B90-2.2.1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-561📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vergabenachprüfungsanträge gegen die Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, nach § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB sind nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung zulässig.