Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen beabsichtigt den Bau von Hochwasserschutzanlagen am Fließgewässer Würschnitz in Chemnitz-Harthau(M3, Fluss-km 2+023,1 – 2+650,0). Zu vergeben sind folgende Planungsleistungen: Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9; Besondere Leistungen zur Leistungsphase 8 gem. Anlage 12.1 HOAI 2013 – Örtliche Bauüberwachung; Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI 2013, Leistungsphase 5 und 6; Besondere Leistungen zur Lph. 8 gemäß Anlage 14.1 HOAI 2013 – Ingenieurtechnische Kontrolle. Die Maßnahmen M3 -Würschnitz beinhalten Hochwasserschutz- maßnahmen an der Würschnitz im Bereich zwischen Straßen- brücke Klaffenbacher Straße und westlichen Ende des Spinnereiweges. Fluss-km 2+023,1 bis 2+042,2 (linksufrig): Neuanlage Gewässerzufahrt mit Anbindung an die Klaffenbacher Straße, Breite 3,0 m. Fluss-km 2+165,0 bis 2+223,5 (linksufrig), Fluss-km 2+181,3 bis 2+224,7 (rechtsufrig): Erhöhung der vorhandenen Schwergewichtsmauer und Anschluss an Brückenneubau Straßenbrücke Hedwigstraße. Fluss-km 2+239,4 bis 2+251,4 (linksufrig): Herstellung einer flachgegründeten Hochwasserschutz-mauer in Stahlbeton mit Strukturschalung und Anschluss an Brückenneubau Straßenbrücke Hedwigstraße sowie Bestandsbauwerk Bahnbrücke. Fluss-km 2+241,0 bis 2+296,3 (rechtsufrig), Fluss-km 2+360,7 bis 2+421,1 (linksufrig): Herstellung einer mit 2 Ankerlagen rückverankerten Spritzbetonschale mit Stahlbetonvorsatzschale mit Strukturschalung. Fluss-km 2+421,1 bis 2+447,6 (linksufrig): Herstellung einer flachgegründeten Hochwasserschutz-mauer in Stahlbeton mit Strukturschalung, Ausbau der existierenden Gewässerzufahrt. Fluss-km 2+450,5 bis 2+473,6 (linksufrig): Abtrag des vorhandenen Böschungspflasters, Herstellung eines Stahlbetonkopfbalkens auf Verpresspfählen mit Hochwasserschutzmauer in Stahlbeton mit Strukturschalung. Fluss-km 2+473,6 bis 2+650,0 (linksufrig): Herstellung einer flachgegründeten Hochwasserschutz-mauer in Stahlbeton mit Strukturschalung, Drainage-packung mit Entwässerungskanal DN 300 zur Binnen-entwässerung inkl. 5 Einlaufschächten DN 1000 mit Schieber, Ausleitungen mit Rückstauklappe sowie Dammbalkenverschlüssen; in Verlängerung des Spinnereiweges Anordnung einer Gewässerzufahrt. Fluss-km 2+241,0 bis 2+296,3 (rechtsufrig): Herstellung einer mit 2 Ankerlagen rückverankerten Spritzbetonschale mit Stahlbetonvorsatzschale mit Strukturschalung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Menge oder Umfang: 2 200 000
Gesamtwert des Auftrags: 2 200 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Postanschrift: Rauenstein 6a
Postleitzahl: 09514
Postort: Pockau-Lengefeld
Kontakt
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Bei Anforderung der Formblätter erhält der Bewerber die Unterkriterien für das Zuschlagsverfahren mit übergeben. Die eingereichten Unterlagen sind als „VOF-Bewerbungsunterlagen“ in einem geschlossenen Umschlag mit „Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M3“ zu kennzeichnen. Übersteigt die
Anzahl der gleich geeigneten Bieter die festgesetzte Höchstzahl in der Vergabebekanntmachung, so kann eine Auswahl durch Losentscheid getroffen werden. Eine Übergabe der Unterlagen zum Auswahlverfahren per Fax ist nicht zulässig. Zu VI.4.1): der Antrag nach Punkt VI.4.1) bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit der Bieter den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu IV.1.1): folgender Bewerber wurde bereits ausgewählt: Bauer Tiefbauplanung GmbH, Industriestraße 1, 08280 Aue.
Bei Anforderung der Formblätter erhält der Bewerber die Unterkriterien für das Zuschlagsverfahren mit übergeben. Die eingereichten Unterlagen sind als „VOF-Bewerbungsunterlagen“ in einem geschlossenen Umschlag mit „Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M3“ zu kennzeichnen. Übersteigt die
Anzahl der gleich geeigneten Bieter die festgesetzte Höchstzahl in der Vergabebekanntmachung, so kann eine Auswahl durch Losentscheid getroffen werden. Eine Übergabe der Unterlagen zum Auswahlverfahren per Fax ist nicht zulässig. Zu VI.4.1): der Antrag nach Punkt VI.4.1) bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit der Bieter den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu IV.1.1): folgender Bewerber wurde bereits ausgewählt: Bauer Tiefbauplanung GmbH, Industriestraße 1, 08280 Aue.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen beabsichtigt den Bau von Hochwasserschutzanlagen am Fließgewässer Würschnitz in Chemnitz-Harthau(M3, Fluss-km 2+023,1 – 2+650,0).
Zu vergeben sind folgende Planungsleistungen: Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9; Besondere Leistungen zur Leistungsphase 8 gem. Anlage 12.1 HOAI 2013 – Örtliche Bauüberwachung; Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI 2013, Leistungsphase 5 und 6; Besondere Leistungen zur Lph. 8 gemäß Anlage 14.1 HOAI 2013 – Ingenieurtechnische Kontrolle.
Zu vergeben sind folgende Planungsleistungen: Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9; Besondere Leistungen zur Leistungsphase 8 gem. Anlage 12.1 HOAI 2013 – Örtliche Bauüberwachung; Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI 2013, Leistungsphase 5 und 6; Besondere Leistungen zur Lph. 8 gemäß Anlage 14.1 HOAI 2013 – Ingenieurtechnische Kontrolle.
Die Maßnahmen M3 -Würschnitz beinhalten Hochwasserschutz-
maßnahmen an der Würschnitz im Bereich zwischen Straßen- brücke Klaffenbacher Straße und westlichen Ende des Spinnereiweges.
Fluss-km 2+023,1 bis 2+042,2 (linksufrig):
Neuanlage Gewässerzufahrt mit Anbindung an die Klaffenbacher Straße, Breite 3,0 m.
Fluss-km 2+165,0 bis 2+223,5 (linksufrig),
Fluss-km 2+181,3 bis 2+224,7 (rechtsufrig):
Erhöhung der vorhandenen Schwergewichtsmauer und Anschluss an Brückenneubau Straßenbrücke Hedwigstraße.
Fluss-km 2+239,4 bis 2+251,4 (linksufrig):
Herstellung einer flachgegründeten Hochwasserschutz-mauer in Stahlbeton mit Strukturschalung und Anschluss an Brückenneubau Straßenbrücke Hedwigstraße sowie Bestandsbauwerk Bahnbrücke.
Fluss-km 2+241,0 bis 2+296,3 (rechtsufrig),
Fluss-km 2+360,7 bis 2+421,1 (linksufrig):
Herstellung einer mit 2 Ankerlagen rückverankerten Spritzbetonschale mit Stahlbetonvorsatzschale mit Strukturschalung.
Fluss-km 2+421,1 bis 2+447,6 (linksufrig):
Herstellung einer flachgegründeten Hochwasserschutz-mauer in Stahlbeton mit Strukturschalung, Ausbau der existierenden Gewässerzufahrt.
Fluss-km 2+450,5 bis 2+473,6 (linksufrig):
Abtrag des vorhandenen Böschungspflasters, Herstellung eines Stahlbetonkopfbalkens auf Verpresspfählen mit Hochwasserschutzmauer in Stahlbeton mit Strukturschalung.
Fluss-km 2+473,6 bis 2+650,0 (linksufrig):
Herstellung einer flachgegründeten Hochwasserschutz-mauer in Stahlbeton mit Strukturschalung, Drainage-packung mit Entwässerungskanal DN 300 zur Binnen-entwässerung inkl. 5 Einlaufschächten DN 1000 mit Schieber, Ausleitungen mit Rückstauklappe sowie Dammbalkenverschlüssen; in Verlängerung des Spinnereiweges Anordnung einer Gewässerzufahrt.
Herstellung einer flachgegründeten Hochwasserschutz-mauer in Stahlbeton mit Strukturschalung, Drainage-packung mit Entwässerungskanal DN 300 zur Binnen-entwässerung inkl. 5 Einlaufschächten DN 1000 mit Schieber, Ausleitungen mit Rückstauklappe sowie Dammbalkenverschlüssen; in Verlängerung des Spinnereiweges Anordnung einer Gewässerzufahrt.
Fluss-km 2+241,0 bis 2+296,3 (rechtsufrig):
Referenznummer: FGC-2016-31
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE III.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09125 Chemnitz-Harthau.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche geforderte Nachweise und Erklärungen sind nach den Formblättern für die Bewerbung zur Teilnahme am VOF-Verhandlungsverfahren der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen getrennt für Bewerber (Generalplaner bzw. alle Beteiligten der Bietergemeinschaft) und Nachauftragnehmer einzureichen. Übergabe per Telefax ist nicht zulässig. Die Formblätter sind per E-Mail bei kontakt@ib-uk.de unter „VOF-Verfahren Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau, M3“ anzufordern. Die ausgefüllten und rechtsgültig unterschriebenen Formblätter sind mit dem Teilnahmeantrag und den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Für Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaften und für Nachauftragnehmer: Angaben gemäß III.1.3, Erklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §4 Abs. (6) und (9) VOF; Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen gemäß §4 Abs. (2) VOF; Handelsregisterauszug; Verpflichtungserklärung für Nachauftragnehmer; Nachweis Berufshaftpflichtversicherung für Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaften in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 3,0 Mio. EUR für Sachschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen.
Sämtliche geforderte Nachweise und Erklärungen sind nach den Formblättern für die Bewerbung zur Teilnahme am VOF-Verhandlungsverfahren der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen getrennt für Bewerber (Generalplaner bzw. alle Beteiligten der Bietergemeinschaft) und Nachauftragnehmer einzureichen. Übergabe per Telefax ist nicht zulässig. Die Formblätter sind per E-Mail bei kontakt@ib-uk.de unter „VOF-Verfahren Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau, M3“ anzufordern. Die ausgefüllten und rechtsgültig unterschriebenen Formblätter sind mit dem Teilnahmeantrag und den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Für Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaften und für Nachauftragnehmer: Angaben gemäß III.1.3, Erklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §4 Abs. (6) und (9) VOF; Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen gemäß §4 Abs. (2) VOF; Handelsregisterauszug; Verpflichtungserklärung für Nachauftragnehmer; Nachweis Berufshaftpflichtversicherung für Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaften in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 3,0 Mio. EUR für Sachschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gewichtung 20 %; Für Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaft und für alle Nachauftragnehmer:
Fachliche Eignung Gewichtung 80 %; Fachliche Eignung und persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen Projektleiters, gewertet werden 4 Objekte die ab 2004 mit der Lph. 5 begonnen wurden und bis einschl. Lph. 8 abgeschlossen sind, davon 2 Objekte Neubau/Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen in innerstädtischen bzw. urban geprägten Bereichen mit einem Bauumfang von mindestens 2 Mio. EUR. (fachlicher Lebenslauf) – 20 %; Fachliche Eignung und persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen Stellvertreters, gewertet werden 4 Objekte die ab 2004 mit der Lph. 5 begonnen wurden und bis einschl. Lph. 8 abgeschlossen sind, davon 2 Objekte Neubau/Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen in innerstädtischen bzw. urban geprägten Bereichen mit einem Bauumfang von mindestens 2 Mio. EUR. (fachlicher Lebenslauf) – 10 %; Für Projektleiter und stellv. Projektleiter gilt: Als vergleichbare Leistung gelten Objektplanungen der Lph. 5 bis Lph. 8 oder der Tragwerksplanung Lph. 5 und Lph. 6 Neubau/Instandsetzung von rückverankerten Stützmauern ≥ 3,0 m Höhe über Fundamentoberkante, davon mindestens 1 Referenzobjekt von rückverankerten Spritzbeton- mit Vorsatzschalen. Ein Zusatzpunkt wird vergeben, wenn der Projektleiter bzw. stellv. Projektleiter drei Referenzobjekte gemeinsam mit dem Bewerber erbracht hat. Fachliche Eignung und persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen Bauüberwachers, gewertet werden 4 Objekte die ab 2006 erbracht und abgeschlossen wurden, davon 2 Objekte Neubau/Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen in innerstädtischen bzw. urban geprägten Bereichen mit einem Bauumfang von mindestens 2 Mio. EUR. (fachlicher Lebenslauf) – 15 %; Ein Zusatzpunkt wird vergeben, wenn der Bauüberwacher drei Referenzobjekte gemeinsam mit dem Bewerber erbracht hat. Für Bauüberwacher gilt: Als vergleichbare Leistung gelten Bauüberwachungen von rückverankerten Stützmauern ≥ 3,0 m Höhe über Fundamentoberkante, davon mindestens 1 Referenzobjekt von rückverankerten Spritzbeton- mit Vorsatzschalen. Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers insgesamt – 15 %; Für Bietergemeinschaften bzw. Generalplaner mit/ohne NAN gilt: Gewertet werden 4 Objekte die ab 2004 mit der Lph. 5 begonnen wurden und bis einschl. Lph. 8 abgeschlossen sind, davon 2 Objekte Neubau/ Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen in innerstädtischen bzw. urban geprägten Bereichen mit einem Bauumfang von mindestens 2 Mio. EUR. Als vergleichbare Leistung gelten Referenzobjekte mit Objektplanung der Lph. 5 bis Lph. 8 und der Tragwerksplanung Lph. 5 und Lph. 6 Neubau/Instandsetzung von rückverankerten Stützmauern ≥ 3,0 m Höhe über Fundamentoberkante, davon mindestens 1 Referenzobjekt von rückverankertern Spritzbeton- mit Vorsatzschalen. Ein Zusatzpunkt wird vergeben, wenn die Leistung der Tragwerkplanung und der Örtlichen Bauüberwachung mit eigenem Personal erbracht wird.
Fachliche Eignung Gewichtung 80 %; Fachliche Eignung und persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen Projektleiters, gewertet werden 4 Objekte die ab 2004 mit der Lph. 5 begonnen wurden und bis einschl. Lph. 8 abgeschlossen sind, davon 2 Objekte Neubau/Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen in innerstädtischen bzw. urban geprägten Bereichen mit einem Bauumfang von mindestens 2 Mio. EUR. (fachlicher Lebenslauf) – 20 %; Fachliche Eignung und persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen Stellvertreters, gewertet werden 4 Objekte die ab 2004 mit der Lph. 5 begonnen wurden und bis einschl. Lph. 8 abgeschlossen sind, davon 2 Objekte Neubau/Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen in innerstädtischen bzw. urban geprägten Bereichen mit einem Bauumfang von mindestens 2 Mio. EUR. (fachlicher Lebenslauf) – 10 %; Für Projektleiter und stellv. Projektleiter gilt: Als vergleichbare Leistung gelten Objektplanungen der Lph. 5 bis Lph. 8 oder der Tragwerksplanung Lph. 5 und Lph. 6 Neubau/Instandsetzung von rückverankerten Stützmauern ≥ 3,0 m Höhe über Fundamentoberkante, davon mindestens 1 Referenzobjekt von rückverankerten Spritzbeton- mit Vorsatzschalen. Ein Zusatzpunkt wird vergeben, wenn der Projektleiter bzw. stellv. Projektleiter drei Referenzobjekte gemeinsam mit dem Bewerber erbracht hat. Fachliche Eignung und persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen Bauüberwachers, gewertet werden 4 Objekte die ab 2006 erbracht und abgeschlossen wurden, davon 2 Objekte Neubau/Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen in innerstädtischen bzw. urban geprägten Bereichen mit einem Bauumfang von mindestens 2 Mio. EUR. (fachlicher Lebenslauf) – 15 %; Ein Zusatzpunkt wird vergeben, wenn der Bauüberwacher drei Referenzobjekte gemeinsam mit dem Bewerber erbracht hat. Für Bauüberwacher gilt: Als vergleichbare Leistung gelten Bauüberwachungen von rückverankerten Stützmauern ≥ 3,0 m Höhe über Fundamentoberkante, davon mindestens 1 Referenzobjekt von rückverankerten Spritzbeton- mit Vorsatzschalen. Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers insgesamt – 15 %; Für Bietergemeinschaften bzw. Generalplaner mit/ohne NAN gilt: Gewertet werden 4 Objekte die ab 2004 mit der Lph. 5 begonnen wurden und bis einschl. Lph. 8 abgeschlossen sind, davon 2 Objekte Neubau/ Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen in innerstädtischen bzw. urban geprägten Bereichen mit einem Bauumfang von mindestens 2 Mio. EUR. Als vergleichbare Leistung gelten Referenzobjekte mit Objektplanung der Lph. 5 bis Lph. 8 und der Tragwerksplanung Lph. 5 und Lph. 6 Neubau/Instandsetzung von rückverankerten Stützmauern ≥ 3,0 m Höhe über Fundamentoberkante, davon mindestens 1 Referenzobjekt von rückverankertern Spritzbeton- mit Vorsatzschalen. Ein Zusatzpunkt wird vergeben, wenn die Leistung der Tragwerkplanung und der Örtlichen Bauüberwachung mit eigenem Personal erbracht wird.
Bereichsübergreifende Erfahrung der LTV bzgl. der Leistungserfüllung des Bewerbers – 10 %; Gewertet werden die Erfahrungen der LTV mit den einzelnen Bewerbern im Zuge der Abwicklung von abgeschlossenen oder auch noch laufenden Projekten der letzten 3 Jahre. Hierzu gehören die Einhaltung vorgegebener Planungs- und Bautermine als
Bereichsübergreifende Erfahrung der LTV bzgl. der Leistungserfüllung des Bewerbers – 10 %; Gewertet werden die Erfahrungen der LTV mit den einzelnen Bewerbern im Zuge der Abwicklung von abgeschlossenen oder auch noch laufenden Projekten der letzten 3 Jahre. Hierzu gehören die Einhaltung vorgegebener Planungs- und Bautermine als
auch die Gewährleistung der Kostensicherheit sowohl im Zuge der Planung als auch während der Bauausführung.
Weiterhin wird die qualitätsgerechte und somit mangelfreie Planung bewertet. Alle Ingenieurbüros, für die bisher keine Erfahrungen vorliegen, erhalten im Ergebnis aller Auswertungen den Durchschnittswert aller bekannten Bewerber; Qualitätsmanagements im Unternehmen – 5 %; Gesamteindruck der Bewerbung – 5 %;
Weiterhin wird die qualitätsgerechte und somit mangelfreie Planung bewertet. Alle Ingenieurbüros, für die bisher keine Erfahrungen vorliegen, erhalten im Ergebnis aller Auswertungen den Durchschnittswert aller bekannten Bewerber; Qualitätsmanagements im Unternehmen – 5 %; Gesamteindruck der Bewerbung – 5 %;
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Generalplaner (ein Verantwortlicher mit/ ohne Subunternehmen) oder Bietergemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftungserklärung und Erklärung des bevollmächtigtem Vertreters (die Erklärungen sind von allen Beteiligten rechtsverbindlich zu unterschreiben).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Generalplaner (ein Verantwortlicher mit/ ohne Subunternehmen) oder Bietergemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftungserklärung und Erklärung des bevollmächtigtem Vertreters (die Erklärungen sind von allen Beteiligten rechtsverbindlich zu unterschreiben).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Qualifikation nach § 19 (2), (3) VOF.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Bewerber wurden ausgewählt ✅
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien: Die Auswahl unter gleich geeigneten Bewerbern erfolgt durch Losentscheid.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-08-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Bewertung Angebotsinhalt (10)
2. Bewertung Bietergespräch (70)
3. Bewertung Honorar (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-11-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-15 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: FGC-2016-31
Zusätzliche Informationen
Bei Anforderung der Formblätter erhält der Bewerber die Unterkriterien für das Zuschlagsverfahren mit übergeben. Die eingereichten Unterlagen sind als „VOF-Bewerbungsunterlagen“ in einem geschlossenen Umschlag mit „Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M3“ zu kennzeichnen. Übersteigt die
Bei Anforderung der Formblätter erhält der Bewerber die Unterkriterien für das Zuschlagsverfahren mit übergeben. Die eingereichten Unterlagen sind als „VOF-Bewerbungsunterlagen“ in einem geschlossenen Umschlag mit „Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M3“ zu kennzeichnen. Übersteigt die
Anzahl der gleich geeigneten Bieter die festgesetzte Höchstzahl in der Vergabebekanntmachung, so kann eine Auswahl durch Losentscheid getroffen werden. Eine Übergabe der Unterlagen zum Auswahlverfahren per Fax ist nicht zulässig. Zu VI.4.1): der Antrag nach Punkt VI.4.1) bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit der Bieter den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Anzahl der gleich geeigneten Bieter die festgesetzte Höchstzahl in der Vergabebekanntmachung, so kann eine Auswahl durch Losentscheid getroffen werden. Eine Übergabe der Unterlagen zum Auswahlverfahren per Fax ist nicht zulässig. Zu VI.4.1): der Antrag nach Punkt VI.4.1) bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit der Bieter den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu IV.1.1): folgender Bewerber wurde bereits ausgewählt: Bauer Tiefbauplanung GmbH, Industriestraße 1, 08280 Aue.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Erste Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771402📞
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die Frist nach § 101a GWB nach Erhalt der Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung: 10 Tage bei Versand per Fax oder elektronisch, ansonsten 15 Tage.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 077-137230 (2016-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 242 729,77 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419771040📞
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2017/S 161-333385 (2017-08-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 5.232.7151.006
Gesamtwert des Auftrags: 203974.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-21 📅
Datum des Beginns: 2017-07-24 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 162-394618
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 161-333385
ABl. S-Ausgabe: 162
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz — Harthau, M 3 — B 95 bis Seniorenresidenz.
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.103307052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09123 Chemnitz — Harthau
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Quelle: OJS 2020/S 162-394618 (2020-08-17)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 203974.60 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz — Harthau, M 3 — B 95 bis Seniorenresidenz
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 162-394621 (2020-08-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 203974.60 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz — Harthau, M 3 — B 95 bis Seniorenresidenz
Quelle: OJS 2020/S 162-394622 (2020-08-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 203974.60 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 203974.60 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz - Harthau, M 3 - B 95 bis Seniorenresidenz
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09123 Chemnitz - Harthau
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 167-474745 (2022-08-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 203974.60 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 203974.60 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 203974.60 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 203974.60 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-09-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 203974.60 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 203974.60 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 203974.60 EUR 💰
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: HWSM an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M3, NTV17
Referenznummer: 4500125914
Kurze Beschreibung:
Zu der HWS-Maßnahme M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau wurde das IB Schulze & Rank im Juli 2017 mit der Objektplanung gem. HOAI 2013 für die Lph 5-9 und der Tragwerksplanung mit den Lph 5 und 6, sowie der örtlichen Bauüberwachung (öBÜ), der ing.-techn. Kontrolle und den besonderen Leistungen zur Erstellung, Abstimmung und Konzeption zur Binnenentwässerung, insbesonderer mit der Erstellung einer Handlungempfehlung zur Maßnahme M3 beauftragt.
Die Änderung besteht in einer Honorarfortschreibung für die Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung in der VGE 3.1 und VGE 3.2., Besonderen Planungsleistungen Binnenentwässerung, und zusätzlichen Leistungen der Bauüberwachung Bahn.
Zu der HWS-Maßnahme M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau wurde das IB Schulze & Rank im Juli 2017 mit der Objektplanung gem. HOAI 2013 für die Lph 5-9 und der Tragwerksplanung mit den Lph 5 und 6, sowie der örtlichen Bauüberwachung (öBÜ), der ing.-techn. Kontrolle und den besonderen Leistungen zur Erstellung, Abstimmung und Konzeption zur Binnenentwässerung, insbesonderer mit der Erstellung einer Handlungempfehlung zur Maßnahme M3 beauftragt.
Die Änderung besteht in einer Honorarfortschreibung für die Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung in der VGE 3.1 und VGE 3.2., Besonderen Planungsleistungen Binnenentwässerung, und zusätzlichen Leistungen der Bauüberwachung Bahn.
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (2014/2020)
Weitere Einzelheiten zu den EU-Mitteln: FV-Reg.-Nr.103307052
Beschreibung
Interne Kennung: 4500125914, NTV 17
Titel: HWS-Maßnahme M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau
NTV 17Honorarfortschreibungen öBÜ VGE 3.1 und VGE 3.2 aufgrund Bauzeitverlängerungen, Besondere Leistungen zur Binnenentwässerung und BÜ Bahn, Mehrwertsteuernachforderung
Beschreibung der Beschaffung:
Zu der HWS-Maßnahme M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau wurde das IB Schulze & Rank im Juli 2017 mit der Objektplanung gem. HOAI 2013 für die Lph 5-9 und der Tragwerksplanung mit den Lph 5 und 6, sowie der örtlichen Bauüberwachung (öBÜ), der ing.-techn. Kontrolle und den besonderen Leistungen zur Erstellung, Abstimmung und Konzeption zur Binnenentwässerung, insbesonderer mit der Erstellung einer Handlungsempfehlung zur Maßnahme M3 beauftragt.
Bei dem Maßnahmenbereich VGE 3.1 kam es zu Bauzeitverlängerungen, die hauptsächlich auf die Extremniederschläge Ende 2020 zurück zu führen sind. Dies erforderte mehr-malige und zeitintensive Umbaußnahmen der Wasserhaltung und der Baustraße im Gewässer, um die äußerst kritische Lage im Bereich der Bahnanlage mit Bahnbrücke („Blaues Wunder“) im Zusammenhang mit der angrenzenden Wohnbebauung und den Baumaß-nahmen der LTV zum Hochwasserschutz und den Maßnahmen der Stadt Chemnitz zum Ersatzneubau der Brücke Hedwigstraße zumindest in Hinsicht des Durchflusses zu entschärfen. Diese Situation bestand aufgrund der wechselnden Wetterlage Anfang 2021 (Schneefall, Tauwetter, Regenschauer, Trocken) immer noch, so dass weitere notwendige Sicherungs- und Umbaumaßnahmen an der Baustelle im Gewässer notwendig wurden.
Diese Umbaumaßnahmen wurden von der öBÜ begleitet und aufgrund der ständig wechselnden Wasserstände wurde festgelegt, dass wöchentliche Baustellenkontrollen auch in der Winterpause 2020/2021 bis zur Aufnahme der Bautätigkeit in 2021 durchzuführen sind.
Ein weiteres wichtiges Kriterium für die verlängerte Bauzeit sind die zusätzlichen Leistungen zur Errichtung der Lagerstelle für die Lagerung der Binnenentwässerungstechnik an der Hedwigstraße und am Spinnereiweg, sowie den von der Stadt Chemnitz nachträglich geforderten Änderungen in der Anordnung der Pumpschächte im öffentlichen Raum geschuldet. Aufgrund dessen wurde die Bauzeit auf den 09.12.2023 festgesetzt.
Aufgrund des erläuterten Hergangs war auch für die örtliche Bauüberwachung der Bauzeitraum zu verlängen, da deren Überwachung für diese zusätzlichen Leistungen erforderlich waren. Insbesondere umfasste dies die Standortplanung, die Überwachung der zusätzlichen Fundamentierung unter Berücksichtigung des Wartungsweges der LTV, die Koordinierungsleistungen zwischen AN, LTV, der Stadt Chemnitz und deren Wasserwehr, sowie die Abstimmungen mit der RIS Bahn aufgrund der nahe gelegenen City-Bahnstrecke.
Das geplante Bauende für den Maßnahmenbereich VGE 3.2 war der 30.11.2021. Auf-grund der in den Jahren 2020 bis 2022 gehäuft auftretenden witterungsbedingten Ereignisse mit langanhaltender Niederschlägen, diese auch kombiniert mit Schmelzwasser und Sturmwarnungen konnte das Bauende nicht, wie ursprünglich geplant eingehalten werden. Aufgrund der Witterungsereignisse kam es hauptsächlich zu Verzögerungen in der Betonage der HWS-Wände. Nach den Ereignissen erfolgte sehr langwierige und zeitintensive Aufräum- und Entschlammungsarbeiten. Bei der Neubestellung von Beton kam es dann aufgrund gehäufter Bestellungen beim Betonlieferanten zu Anlieferungsverzögerungen.
Weitere Bauzeitverzögerungen sind dem pandemiebedingten erhöhten Krankenstand im Unternehmen des bauausführenden AN geschuldet. Erschwerend kam weiterhin hinzu, dass vertraglich gebundene Nachunternehmer ebenfalls einen hohen Krankenstand beklagten und ihrerseits die zugesagten Termine oder Lieferungen nicht mehr eingehalten konnten.
Der damit verbundene Personalnotstand hat alle Bereiche des Unternehmens des AN betroffen. Geplante Baustellenbesetzungen konnten nicht vollständig und notwendige orga-nisatorische Vorbereitungen nicht im zeitlich geplanten Rahmen umgesetzt werden.
Trotz der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für die Durchführung von Baumaß-nahmen im und am Gewässer der Würschnitz durch die Genehmigungsbehörde innerhalb der Schonzeit der Leitfischart Bachforelle gemäß § 33 Nr. 8 SächsFischG i. V. m. § 14 Abs. 3 SächsFischVO bis Oktober 2021, konnte der Rückbau der Wasserhaltung und der Baustraße aus dem Gewässer, sowie der noch anstehenden Gewässerstrukturmaßnahmen erst ab Mai 2022 erfolgen.
Anlass für den Teil – Binnenentwässerung sind die tatsächlich angefallenen Leistungen. Zu berücksichtigen sind die vertiefende Weiterbetrachtung der vorliegenden Konzeption zur Binnenentwässerung, die Ausführungsplanung bis zur Übergabe, die Beteiligung an Einweisungen und mehreren Probeaufbauten der städtischen Feuerwehr im gesamten Maßnahmenbereich M3. Infolgedessen ist das Pumpenkonzept zu vervollständigen, teilweise auch auf die zum Einsatz kommenden Freiwilligen Feuerwehren und deren Helfer abzustimmen. Die Handlungsanweisung für die Feuerwehr ist dementsprechend zu präzisieren.
Anlass für den Teil - BÜ Bahn sind ebenfalls die tatsächlich angefallenen Leistungen, die aufgrund der Nähe der Bahnanlage zur Lagerstelle der Binnenentwässerung mit diesen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang stehen.
In der 7. Nachtragsvereinbarung vom 20.02./25.02.2020 wurde irrtümlicherweise anstelle der berechtigten Nachtragssumme Brutto die Nachtragssumme in Netto auf die bisherige Auftragssumme Brutto angerechnet. Dies wird mit dem 17. Nachtragsangebot korrigiert, indem die Differenz der fehlenden Mehrwertsteuer berücksichtigt wird.
Zu der HWS-Maßnahme M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau wurde das IB Schulze & Rank im Juli 2017 mit der Objektplanung gem. HOAI 2013 für die Lph 5-9 und der Tragwerksplanung mit den Lph 5 und 6, sowie der örtlichen Bauüberwachung (öBÜ), der ing.-techn. Kontrolle und den besonderen Leistungen zur Erstellung, Abstimmung und Konzeption zur Binnenentwässerung, insbesonderer mit der Erstellung einer Handlungsempfehlung zur Maßnahme M3 beauftragt.
Bei dem Maßnahmenbereich VGE 3.1 kam es zu Bauzeitverlängerungen, die hauptsächlich auf die Extremniederschläge Ende 2020 zurück zu führen sind. Dies erforderte mehr-malige und zeitintensive Umbaußnahmen der Wasserhaltung und der Baustraße im Gewässer, um die äußerst kritische Lage im Bereich der Bahnanlage mit Bahnbrücke („Blaues Wunder“) im Zusammenhang mit der angrenzenden Wohnbebauung und den Baumaß-nahmen der LTV zum Hochwasserschutz und den Maßnahmen der Stadt Chemnitz zum Ersatzneubau der Brücke Hedwigstraße zumindest in Hinsicht des Durchflusses zu entschärfen. Diese Situation bestand aufgrund der wechselnden Wetterlage Anfang 2021 (Schneefall, Tauwetter, Regenschauer, Trocken) immer noch, so dass weitere notwendige Sicherungs- und Umbaumaßnahmen an der Baustelle im Gewässer notwendig wurden.
Diese Umbaumaßnahmen wurden von der öBÜ begleitet und aufgrund der ständig wechselnden Wasserstände wurde festgelegt, dass wöchentliche Baustellenkontrollen auch in der Winterpause 2020/2021 bis zur Aufnahme der Bautätigkeit in 2021 durchzuführen sind.
Ein weiteres wichtiges Kriterium für die verlängerte Bauzeit sind die zusätzlichen Leistungen zur Errichtung der Lagerstelle für die Lagerung der Binnenentwässerungstechnik an der Hedwigstraße und am Spinnereiweg, sowie den von der Stadt Chemnitz nachträglich geforderten Änderungen in der Anordnung der Pumpschächte im öffentlichen Raum geschuldet. Aufgrund dessen wurde die Bauzeit auf den 09.12.2023 festgesetzt.
Aufgrund des erläuterten Hergangs war auch für die örtliche Bauüberwachung der Bauzeitraum zu verlängen, da deren Überwachung für diese zusätzlichen Leistungen erforderlich waren. Insbesondere umfasste dies die Standortplanung, die Überwachung der zusätzlichen Fundamentierung unter Berücksichtigung des Wartungsweges der LTV, die Koordinierungsleistungen zwischen AN, LTV, der Stadt Chemnitz und deren Wasserwehr, sowie die Abstimmungen mit der RIS Bahn aufgrund der nahe gelegenen City-Bahnstrecke.
Das geplante Bauende für den Maßnahmenbereich VGE 3.2 war der 30.11.2021. Auf-grund der in den Jahren 2020 bis 2022 gehäuft auftretenden witterungsbedingten Ereignisse mit langanhaltender Niederschlägen, diese auch kombiniert mit Schmelzwasser und Sturmwarnungen konnte das Bauende nicht, wie ursprünglich geplant eingehalten werden. Aufgrund der Witterungsereignisse kam es hauptsächlich zu Verzögerungen in der Betonage der HWS-Wände. Nach den Ereignissen erfolgte sehr langwierige und zeitintensive Aufräum- und Entschlammungsarbeiten. Bei der Neubestellung von Beton kam es dann aufgrund gehäufter Bestellungen beim Betonlieferanten zu Anlieferungsverzögerungen.
Weitere Bauzeitverzögerungen sind dem pandemiebedingten erhöhten Krankenstand im Unternehmen des bauausführenden AN geschuldet. Erschwerend kam weiterhin hinzu, dass vertraglich gebundene Nachunternehmer ebenfalls einen hohen Krankenstand beklagten und ihrerseits die zugesagten Termine oder Lieferungen nicht mehr eingehalten konnten.
Der damit verbundene Personalnotstand hat alle Bereiche des Unternehmens des AN betroffen. Geplante Baustellenbesetzungen konnten nicht vollständig und notwendige orga-nisatorische Vorbereitungen nicht im zeitlich geplanten Rahmen umgesetzt werden.
Trotz der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für die Durchführung von Baumaß-nahmen im und am Gewässer der Würschnitz durch die Genehmigungsbehörde innerhalb der Schonzeit der Leitfischart Bachforelle gemäß § 33 Nr. 8 SächsFischG i. V. m. § 14 Abs. 3 SächsFischVO bis Oktober 2021, konnte der Rückbau der Wasserhaltung und der Baustraße aus dem Gewässer, sowie der noch anstehenden Gewässerstrukturmaßnahmen erst ab Mai 2022 erfolgen.
Anlass für den Teil – Binnenentwässerung sind die tatsächlich angefallenen Leistungen. Zu berücksichtigen sind die vertiefende Weiterbetrachtung der vorliegenden Konzeption zur Binnenentwässerung, die Ausführungsplanung bis zur Übergabe, die Beteiligung an Einweisungen und mehreren Probeaufbauten der städtischen Feuerwehr im gesamten Maßnahmenbereich M3. Infolgedessen ist das Pumpenkonzept zu vervollständigen, teilweise auch auf die zum Einsatz kommenden Freiwilligen Feuerwehren und deren Helfer abzustimmen. Die Handlungsanweisung für die Feuerwehr ist dementsprechend zu präzisieren.
Anlass für den Teil - BÜ Bahn sind ebenfalls die tatsächlich angefallenen Leistungen, die aufgrund der Nähe der Bahnanlage zur Lagerstelle der Binnenentwässerung mit diesen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang stehen.
In der 7. Nachtragsvereinbarung vom 20.02./25.02.2020 wurde irrtümlicherweise anstelle der berechtigten Nachtragssumme Brutto die Nachtragssumme in Netto auf die bisherige Auftragssumme Brutto angerechnet. Dies wird mit dem 17. Nachtragsangebot korrigiert, indem die Differenz der fehlenden Mehrwertsteuer berücksichtigt wird.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Anpassung an den Klimawandel
Postanschrift: Kaßbergstraße 41
Postleitzahl: 09125
Stadt: Chemnitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 4500125914
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-07-24 📅
Titel: HWSK 27, Los 3 am Fließgewässer Würschnitz, M 3 in Chemnitz-Harthau, B 95 bis Seniorenresidenz
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 34250.26 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: NTV17
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Ingenieurgesellschaft Schulze & Rank m.b.H
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Schulze & Rank Ingenieurgesellschaft m.b.H.
Nationale Registrierungsnummer: DE140808586
Postanschrift: Kaßbergstraße 41
Postleitzahl: 09112
Postort: Chemnitz
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kontakt@schulze-rank.de📧
Telefon: +4937135190📞
Fax: +493713519111 📠
URL: https://www.schulze-rank.de🌏
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Nationale Registrierungsnummer: ID 00005892
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Postleitzahl: 09496
Postort: Marienberg
Region: Erzgebirgskreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Telefon: +49 37367 310 100📞
Fax: +49 37367 310 130 📠
URL: https://www.talsperren-sachsen.de🌏 Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: ID t:03419773800
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Telefon: +49 3419773800📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-10+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Leistungsbestandteil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur Realisierung des Projektes und einer funktionsfähigen Hochwasserschutzanlage erforderlich. Die zusätzlich erforderlich gewordenen Planungs- und Überwachungsleistungen können nur von dem mit den sonstigen Planungsleistungen und der Örtlichen Bauüberwachung beauftragten Ingenieurbüro ausgeführt werden und nicht durch einen anderen Auftragnehmer.
Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Leistungsbestandteil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur Realisierung des Projektes und einer funktionsfähigen Hochwasserschutzanlage erforderlich. Die zusätzlich erforderlich gewordenen Planungs- und Überwachungsleistungen können nur von dem mit den sonstigen Planungsleistungen und der Örtlichen Bauüberwachung beauftragten Ingenieurbüro ausgeführt werden und nicht durch einen anderen Auftragnehmer.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Zu der HWS-Maßnahme M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau wurde das IB Schulze & Rank im Juli 2017 mit der Objektplanung gem. HOAI 2013 für die Lph 5-9 und der Tragwerksplanung mit den Lph 5 und 6, sowie der örtlichen Bauüberwachung (öBÜ), der ing.-techn. Kontrolle und den besonderen Leistungen zur Erstellung, Abstimmung und Konzeption zur Binnenentwässerung, insbesonderer mit der Erstellung einer Handlungsempfehlung zur Maßnahme M3 beauftragt.
Bei dem Maßnahmenbereich VGE 3.1 kam es zu Bauzeitverlängerungen, die hauptsächlich auf die Extremniederschläge Ende 2020 zurück zu führen sind. Dies erforderte mehr-malige und zeitintensive Umbaußnahmen der Wasserhaltung und der Baustraße im Gewässer, um die äußerst kritische Lage im Bereich der Bahnanlage mit Bahnbrücke („Blaues Wunder“) im Zusammenhang mit der angrenzenden Wohnbebauung und den Baumaß-nahmen der LTV zum Hochwasserschutz und den Maßnahmen der Stadt Chemnitz zum Ersatzneubau der Brücke Hedwigstraße zumindest in Hinsicht des Durchflusses zu entschärfen. Diese Situation bestand aufgrund der wechselnden Wetterlage Anfang 2021 (Schneefall, Tauwetter, Regenschauer, Trocken) immer noch, so dass weitere notwendige Sicherungs- und Umbaumaßnahmen an der Baustelle im Gewässer notwendig wurden.
Diese Umbaumaßnahmen wurden von der öBÜ begleitet und aufgrund der ständig wechselnden Wasserstände wurde festgelegt, dass wöchentliche Baustellenkontrollen auch in der Winterpause 2020/2021 bis zur Aufnahme der Bautätigkeit in 2021 durchzuführen sind.
Ein weiteres wichtiges Kriterium für die verlängerte Bauzeit sind die zusätzlichen Leistungen zur Errichtung der Lagerstelle für die Lagerung der Binnenentwässerungstechnik an der Hedwigstraße und am Spinnereiweg, sowie den von der Stadt Chemnitz nachträglich geforderten Änderungen in der Anordnung der Pumpschächte im öffentlichen Raum geschuldet. Aufgrund dessen wurde die Bauzeit auf den 09.12.2023 festgesetzt.
Aufgrund des erläuterten Hergangs war auch für die örtliche Bauüberwachung der Bauzeitraum zu verlängen, da deren Überwachung für diese zusätzlichen Leistungen erforderlich waren. Insbesondere umfasste dies die Standortplanung, die Überwachung der zusätzlichen Fundamentierung unter Berücksichtigung des Wartungsweges der LTV, die Koordinierungsleistungen zwischen AN, LTV, der Stadt Chemnitz und deren Wasserwehr, sowie die Abstimmungen mit der RIS Bahn aufgrund der nahe gelegenen City-Bahnstrecke.
Das geplante Bauende für den Maßnahmenbereich VGE 3.2 war der 30.11.2021. Auf-grund der in den Jahren 2020 bis 2022 gehäuft auftretenden witterungsbedingten Ereignisse mit langanhaltender Niederschlägen, diese auch kombiniert mit Schmelzwasser und Sturmwarnungen konnte das Bauende nicht, wie ursprünglich geplant eingehalten werden. Aufgrund der Witterungsereignisse kam es hauptsächlich zu Verzögerungen in der Betonage der HWS-Wände. Nach den Ereignissen erfolgte sehr langwierige und zeitintensive Aufräum- und Entschlammungsarbeiten. Bei der Neubestellung von Beton kam es dann aufgrund gehäufter Bestellungen beim Betonlieferanten zu Anlieferungsverzögerungen.
Weitere Bauzeitverzögerungen sind dem pandemiebedingten erhöhten Krankenstand im Unternehmen des bauausführenden AN geschuldet. Erschwerend kam weiterhin hinzu, dass vertraglich gebundene Nachunternehmer ebenfalls einen hohen Krankenstand beklagten und ihrerseits die zugesagten Termine oder Lieferungen nicht mehr eingehalten konnten.
Der damit verbundene Personalnotstand hat alle Bereiche des Unternehmens des AN betroffen. Geplante Baustellenbesetzungen konnten nicht vollständig und notwendige orga-nisatorische Vorbereitungen nicht im zeitlich geplanten Rahmen umgesetzt werden.
Trotz der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für die Durchführung von Baumaß-nahmen im und am Gewässer der Würschnitz durch die Genehmigungsbehörde innerhalb der Schonzeit der Leitfischart Bachforelle gemäß § 33 Nr. 8 SächsFischG i. V. m. § 14 Abs. 3 SächsFischVO bis Oktober 2021, konnte der Rückbau der Wasserhaltung und der Baustraße aus dem Gewässer, sowie der noch anstehenden Gewässerstrukturmaßnahmen erst ab Mai 2022 erfolgen.
Anlass für den Teil – Binnenentwässerung sind die tatsächlich angefallenen Leistungen. Zu berücksichtigen sind die vertiefende Weiterbetrachtung der vorliegenden Konzeption zur Binnenentwässerung, die Ausführungsplanung bis zur Übergabe, die Beteiligung an Einweisungen und mehreren Probeaufbauten der städtischen Feuerwehr im gesamten Maßnahmenbereich M3. Infolgedessen ist das Pumpenkonzept zu vervollständigen, teilweise auch auf die zum Einsatz kommenden Freiwilligen Feuerwehren und deren Helfer abzustimmen. Die Handlungsanweisung für die Feuerwehr ist dementsprechend zu präzisieren.
Anlass für den Teil - BÜ Bahn sind ebenfalls die tatsächlich angefallenen Leistungen, die aufgrund der Nähe der Bahnanlage zur Lagerstelle der Binnenentwässerung mit diesen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang stehen.
In der 7. Nachtragsvereinbarung vom 20.02./25.02.2020 wurde irrtümlicherweise anstelle der berechtigten Nachtragssumme Brutto die Nachtragssumme in Netto auf die bisherige Auftragssumme Brutto angerechnet. Dies wird mit dem 17. Nachtragsangebot korrigiert, indem die Differenz der fehlenden Mehrwertsteuer berücksichtigt wird.
Zu der HWS-Maßnahme M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau wurde das IB Schulze & Rank im Juli 2017 mit der Objektplanung gem. HOAI 2013 für die Lph 5-9 und der Tragwerksplanung mit den Lph 5 und 6, sowie der örtlichen Bauüberwachung (öBÜ), der ing.-techn. Kontrolle und den besonderen Leistungen zur Erstellung, Abstimmung und Konzeption zur Binnenentwässerung, insbesonderer mit der Erstellung einer Handlungsempfehlung zur Maßnahme M3 beauftragt.
Bei dem Maßnahmenbereich VGE 3.1 kam es zu Bauzeitverlängerungen, die hauptsächlich auf die Extremniederschläge Ende 2020 zurück zu führen sind. Dies erforderte mehr-malige und zeitintensive Umbaußnahmen der Wasserhaltung und der Baustraße im Gewässer, um die äußerst kritische Lage im Bereich der Bahnanlage mit Bahnbrücke („Blaues Wunder“) im Zusammenhang mit der angrenzenden Wohnbebauung und den Baumaß-nahmen der LTV zum Hochwasserschutz und den Maßnahmen der Stadt Chemnitz zum Ersatzneubau der Brücke Hedwigstraße zumindest in Hinsicht des Durchflusses zu entschärfen. Diese Situation bestand aufgrund der wechselnden Wetterlage Anfang 2021 (Schneefall, Tauwetter, Regenschauer, Trocken) immer noch, so dass weitere notwendige Sicherungs- und Umbaumaßnahmen an der Baustelle im Gewässer notwendig wurden.
Diese Umbaumaßnahmen wurden von der öBÜ begleitet und aufgrund der ständig wechselnden Wasserstände wurde festgelegt, dass wöchentliche Baustellenkontrollen auch in der Winterpause 2020/2021 bis zur Aufnahme der Bautätigkeit in 2021 durchzuführen sind.
Ein weiteres wichtiges Kriterium für die verlängerte Bauzeit sind die zusätzlichen Leistungen zur Errichtung der Lagerstelle für die Lagerung der Binnenentwässerungstechnik an der Hedwigstraße und am Spinnereiweg, sowie den von der Stadt Chemnitz nachträglich geforderten Änderungen in der Anordnung der Pumpschächte im öffentlichen Raum geschuldet. Aufgrund dessen wurde die Bauzeit auf den 09.12.2023 festgesetzt.
Aufgrund des erläuterten Hergangs war auch für die örtliche Bauüberwachung der Bauzeitraum zu verlängen, da deren Überwachung für diese zusätzlichen Leistungen erforderlich waren. Insbesondere umfasste dies die Standortplanung, die Überwachung der zusätzlichen Fundamentierung unter Berücksichtigung des Wartungsweges der LTV, die Koordinierungsleistungen zwischen AN, LTV, der Stadt Chemnitz und deren Wasserwehr, sowie die Abstimmungen mit der RIS Bahn aufgrund der nahe gelegenen City-Bahnstrecke.
Das geplante Bauende für den Maßnahmenbereich VGE 3.2 war der 30.11.2021. Auf-grund der in den Jahren 2020 bis 2022 gehäuft auftretenden witterungsbedingten Ereignisse mit langanhaltender Niederschlägen, diese auch kombiniert mit Schmelzwasser und Sturmwarnungen konnte das Bauende nicht, wie ursprünglich geplant eingehalten werden. Aufgrund der Witterungsereignisse kam es hauptsächlich zu Verzögerungen in der Betonage der HWS-Wände. Nach den Ereignissen erfolgte sehr langwierige und zeitintensive Aufräum- und Entschlammungsarbeiten. Bei der Neubestellung von Beton kam es dann aufgrund gehäufter Bestellungen beim Betonlieferanten zu Anlieferungsverzögerungen.
Weitere Bauzeitverzögerungen sind dem pandemiebedingten erhöhten Krankenstand im Unternehmen des bauausführenden AN geschuldet. Erschwerend kam weiterhin hinzu, dass vertraglich gebundene Nachunternehmer ebenfalls einen hohen Krankenstand beklagten und ihrerseits die zugesagten Termine oder Lieferungen nicht mehr eingehalten konnten.
Der damit verbundene Personalnotstand hat alle Bereiche des Unternehmens des AN betroffen. Geplante Baustellenbesetzungen konnten nicht vollständig und notwendige orga-nisatorische Vorbereitungen nicht im zeitlich geplanten Rahmen umgesetzt werden.
Trotz der Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für die Durchführung von Baumaß-nahmen im und am Gewässer der Würschnitz durch die Genehmigungsbehörde innerhalb der Schonzeit der Leitfischart Bachforelle gemäß § 33 Nr. 8 SächsFischG i. V. m. § 14 Abs. 3 SächsFischVO bis Oktober 2021, konnte der Rückbau der Wasserhaltung und der Baustraße aus dem Gewässer, sowie der noch anstehenden Gewässerstrukturmaßnahmen erst ab Mai 2022 erfolgen.
Anlass für den Teil – Binnenentwässerung sind die tatsächlich angefallenen Leistungen. Zu berücksichtigen sind die vertiefende Weiterbetrachtung der vorliegenden Konzeption zur Binnenentwässerung, die Ausführungsplanung bis zur Übergabe, die Beteiligung an Einweisungen und mehreren Probeaufbauten der städtischen Feuerwehr im gesamten Maßnahmenbereich M3. Infolgedessen ist das Pumpenkonzept zu vervollständigen, teilweise auch auf die zum Einsatz kommenden Freiwilligen Feuerwehren und deren Helfer abzustimmen. Die Handlungsanweisung für die Feuerwehr ist dementsprechend zu präzisieren.
Anlass für den Teil - BÜ Bahn sind ebenfalls die tatsächlich angefallenen Leistungen, die aufgrund der Nähe der Bahnanlage zur Lagerstelle der Binnenentwässerung mit diesen zusätzlichen Leistungen im Zusammenhang stehen.
In der 7. Nachtragsvereinbarung vom 20.02./25.02.2020 wurde irrtümlicherweise anstelle der berechtigten Nachtragssumme Brutto die Nachtragssumme in Netto auf die bisherige Auftragssumme Brutto angerechnet. Dies wird mit dem 17. Nachtragsangebot korrigiert, indem die Differenz der fehlenden Mehrwertsteuer berücksichtigt wird.
Quelle: OJS 2024/S 199-613973 (2024-10-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: HWSM an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M3, NTV18
Kurze Beschreibung:
Zu der HWS-Maßnahme M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau wurde das IB Schulze & Rank im Juli 2017 mit der Objektplanung gem. HOAI 2013 für die Lph 5-9 und der Tragwerksplanung mit den Lph 5 und 6, sowie der örtlichen Bauüberwachung (öBÜ), der ing.-techn. Kontrolle und den besonderen Leistungen zur Erstellung, Abstimmung und Konzeption zur Binnenentwässerung, insbesonderer mit der Erstellung einer Handlungempfehlung zur Maßnahme M3 beauftragt.
Anlass für den 18. Nachtrag des Ingenieurbüros Schulze & Rank sind praktische Erkennt-nisse aus dem Probeaufbau der Pumpentechnik für die Binnenentwässerung im Bereich der fertig gestellten HWS-Maßnahme M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau seitens der zuständigen Wasserwehr der Stadt Chemnitz. In diesem Bereich befinden sich zwei Lagerstellen mit Pumptechnik, die der Stadt Chermnitz/Wasserwehr Chemnitz von der LTV auf der Grundlage der Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses zur Verfügung gestellt wurden. Dabei handelt es sich um die Lagerstellen L3 – Garage an der Brücke Hedwigstraße - und Lagerstelle L4 – Garage am Spinnereiweg. Der Probeaufbau erfolgte in Abstimmung mit der Wasserwehr u. a. an der Hedwigstraße in Chemnitz-Harthau durch die Feuerwehr Chemnitz bzw. die FFW Mittelbach am 11.11.2023. Die Feuerwehr fungiert hier als Wasserwehr und wird auch weiterhin als solche benannt. Bei diesem wurde der Ereignisfall eines Hochwassers in Verbindung mit dem Abpumpen des hierbei anfallenden Binnenwassers unter realitätsnahen Umständen vor Ort geprüft und er-folgte nach den Vorgaben des PFB vom 16. Oktober 2018 Punkt 2.1.7, welche nachfol-gend angeführt sind:
„Die Grundeinweisung ist mit einem vollständigen Probeaufbau der mobilen Hochwasser-schutzsysteme und mit sonstigen, in Zusammenhang mit der Hochwasserabwehr stehen-den Maßnahmen (z. B. Schließen der Abwehrschieber) durchzuführen. Der Probeaufbau ist zu protokollieren.“
Unter Beachtung des gesamten Bereiches an der HWS-Maßnahme M3 sind von der Was-serwehr insgesamt 9 Pump- und Schieberschächte, sowie ein Durchlass mit Schieber zu betreiben.
Als Ergebnis des Probeaufbaus der Pumpentechnik insbesondere auf der Hedwigstraße mit dem Betrieb von 4 der genannten Pump- und Schieberschächte wurde ein enorm erhöhter Zeit- und Personalaufwand festgestellt. Auf Grund dessen fordert die Wasserwehr die Prüfung der Installation einer festinstallierten Saugleitung, um den geforderten Zeitaufwand für den Aufbau und die Inbetriebnahme der Pumpentechnik von 60 Minuten einzuhalten. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass mit dem Verlegen der Saugleitung auf der Hedwigstraße diese für den Verkehr gesperrt werden müsste und die Zufahrt für die Anlieger/Hinterlieger im Katastrophenfall stark erschwert wird. Auch aus diesem Grund wird von der Wasserwehr die festinstallierte Saugleitung gefordert, die außerhalb des Verkehrsbereiches installiert werden kann.
Zu der HWS-Maßnahme M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau wurde das IB Schulze & Rank im Juli 2017 mit der Objektplanung gem. HOAI 2013 für die Lph 5-9 und der Tragwerksplanung mit den Lph 5 und 6, sowie der örtlichen Bauüberwachung (öBÜ), der ing.-techn. Kontrolle und den besonderen Leistungen zur Erstellung, Abstimmung und Konzeption zur Binnenentwässerung, insbesonderer mit der Erstellung einer Handlungempfehlung zur Maßnahme M3 beauftragt.
Anlass für den 18. Nachtrag des Ingenieurbüros Schulze & Rank sind praktische Erkennt-nisse aus dem Probeaufbau der Pumpentechnik für die Binnenentwässerung im Bereich der fertig gestellten HWS-Maßnahme M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau seitens der zuständigen Wasserwehr der Stadt Chemnitz. In diesem Bereich befinden sich zwei Lagerstellen mit Pumptechnik, die der Stadt Chermnitz/Wasserwehr Chemnitz von der LTV auf der Grundlage der Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses zur Verfügung gestellt wurden. Dabei handelt es sich um die Lagerstellen L3 – Garage an der Brücke Hedwigstraße - und Lagerstelle L4 – Garage am Spinnereiweg. Der Probeaufbau erfolgte in Abstimmung mit der Wasserwehr u. a. an der Hedwigstraße in Chemnitz-Harthau durch die Feuerwehr Chemnitz bzw. die FFW Mittelbach am 11.11.2023. Die Feuerwehr fungiert hier als Wasserwehr und wird auch weiterhin als solche benannt. Bei diesem wurde der Ereignisfall eines Hochwassers in Verbindung mit dem Abpumpen des hierbei anfallenden Binnenwassers unter realitätsnahen Umständen vor Ort geprüft und er-folgte nach den Vorgaben des PFB vom 16. Oktober 2018 Punkt 2.1.7, welche nachfol-gend angeführt sind:
„Die Grundeinweisung ist mit einem vollständigen Probeaufbau der mobilen Hochwasser-schutzsysteme und mit sonstigen, in Zusammenhang mit der Hochwasserabwehr stehen-den Maßnahmen (z. B. Schließen der Abwehrschieber) durchzuführen. Der Probeaufbau ist zu protokollieren.“
Unter Beachtung des gesamten Bereiches an der HWS-Maßnahme M3 sind von der Was-serwehr insgesamt 9 Pump- und Schieberschächte, sowie ein Durchlass mit Schieber zu betreiben.
Als Ergebnis des Probeaufbaus der Pumpentechnik insbesondere auf der Hedwigstraße mit dem Betrieb von 4 der genannten Pump- und Schieberschächte wurde ein enorm erhöhter Zeit- und Personalaufwand festgestellt. Auf Grund dessen fordert die Wasserwehr die Prüfung der Installation einer festinstallierten Saugleitung, um den geforderten Zeitaufwand für den Aufbau und die Inbetriebnahme der Pumpentechnik von 60 Minuten einzuhalten. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass mit dem Verlegen der Saugleitung auf der Hedwigstraße diese für den Verkehr gesperrt werden müsste und die Zufahrt für die Anlieger/Hinterlieger im Katastrophenfall stark erschwert wird. Auch aus diesem Grund wird von der Wasserwehr die festinstallierte Saugleitung gefordert, die außerhalb des Verkehrsbereiches installiert werden kann.
Beschreibung
Interne Kennung: 4500125914, NTV 18
Titel: HWS-Maßnahme M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau
18.NTV Planung Rohrbrücke Binnenentwässerung Brücke Hedwigstraße
Beschreibung der Beschaffung:
Zu der HWS-Maßnahme M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau wurde das IB Schulze & Rank im Juli 2017 mit der Objektplanung gem. HOAI 2013 für die Lph 5-9 und der Tragwerksplanung mit den Lph 5 und 6, sowie der örtlichen Bauüberwachung (öBÜ), der ing.-techn. Kontrolle und den und den besonderen Leistungen zur Erstellung, Abstimmung und Konzeption zur Binnenentwässerung, insbesonderer mit der Erstellung einer Handlungsempfehlung zur Maßnahme M3 beauftragt.
Anlass für den 18. Nachtrag des Ingenieurbüros Schulze & Rank sind praktische Erkenntnisse aus dem Probeaufbau der Pumpentechnik für die Binnenentwässerung im Bereich der fertig gestellten HWS-Maßnahme M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau seitens der zuständigen Wasserwehr der Stadt Chemnitz. In diesem Bereich befinden sich zwei Lagerstellen mit Pumptechnik, die der Stadt Chermnitz/Wasserwehr Chemnitz von der LTV auf der Grundlage der Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses zur Verfügung gestellt wurden. Dabei handelt es sich um die Lagerstellen L3 – Garage an der Brücke Hedwigstraße - und Lagerstelle L4 – Garage am Spinnereiweg. Der Probeaufbau erfolgte in Abstimmung mit der Wasserwehr u. a. an der Hedwigstraße in Chemnitz-Harthau durch die Feuerwehr Chemnitz bzw. die FFW Mittelbach am 11.11.2023. Die Feuerwehr fungiert hier als Wasserwehr und wird auch weiterhin als solche benannt. Bei diesem wurde der Ereignisfall eines Hochwassers in Verbindung mit dem Abpumpen des hierbei anfallenden Binnenwassers unter realitätsnahen Umständen vor Ort geprüft und er-folgte nach den Vorgaben des PFB vom 16. Oktober 2018 Punkt 2.1.7, welche nachfolgend angeführt sind:
„Die Grundeinweisung ist mit einem vollständigen Probeaufbau der mobilen Hochwasser-schutzsysteme und mit sonstigen, in Zusammenhang mit der Hochwasserabwehr stehen-den Maßnahmen (z. B. Schließen der Abwehrschieber) durchzuführen. Der Probeaufbau ist zu protokollieren.“
Unter Beachtung des gesamten Bereiches an der HWS-Maßnahme M3 sind von der Was-serwehr insgesamt 9 Pump- und Schieberschächte, sowie ein Durchlass mit Schieber zu betreiben.
Als Ergebnis des Probeaufbaus der Pumpentechnik insbesondere auf der Hedwigstraße mit dem Betrieb von 4 der genannten Pump- und Schieberschächte wurde ein enorm erhöhter Zeit- und Personalaufwand festgestellt. Auf Grund dessen fordert die Wasserwehr die Prü-fung der Installation einer festinstallierten Saugleitung, um den geforderten Zeitaufwand für den Aufbau und die Inbetriebnahme der Pumpentechnik von 60 Minuten einzuhalten. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass mit dem Verlegen der Saugleitung auf der Hedwig-straße diese für den Verkehr gesperrt werden müsste und die Zufahrt für die Anlie-ger/Hinterlieger im Katastrophenfall stark erschwert wird. Auch aus diesem Grund wird von der Wasserwehr die festinstallierte Saugleitung gefordert, die außerhalb des Verkehrs-bereiches installiert werden kann (siehe Protokoll und Ergenisliste Anlagen A 1 und A 2).
Zu der HWS-Maßnahme M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau wurde das IB Schulze & Rank im Juli 2017 mit der Objektplanung gem. HOAI 2013 für die Lph 5-9 und der Tragwerksplanung mit den Lph 5 und 6, sowie der örtlichen Bauüberwachung (öBÜ), der ing.-techn. Kontrolle und den und den besonderen Leistungen zur Erstellung, Abstimmung und Konzeption zur Binnenentwässerung, insbesonderer mit der Erstellung einer Handlungsempfehlung zur Maßnahme M3 beauftragt.
Anlass für den 18. Nachtrag des Ingenieurbüros Schulze & Rank sind praktische Erkenntnisse aus dem Probeaufbau der Pumpentechnik für die Binnenentwässerung im Bereich der fertig gestellten HWS-Maßnahme M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau seitens der zuständigen Wasserwehr der Stadt Chemnitz. In diesem Bereich befinden sich zwei Lagerstellen mit Pumptechnik, die der Stadt Chermnitz/Wasserwehr Chemnitz von der LTV auf der Grundlage der Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses zur Verfügung gestellt wurden. Dabei handelt es sich um die Lagerstellen L3 – Garage an der Brücke Hedwigstraße - und Lagerstelle L4 – Garage am Spinnereiweg. Der Probeaufbau erfolgte in Abstimmung mit der Wasserwehr u. a. an der Hedwigstraße in Chemnitz-Harthau durch die Feuerwehr Chemnitz bzw. die FFW Mittelbach am 11.11.2023. Die Feuerwehr fungiert hier als Wasserwehr und wird auch weiterhin als solche benannt. Bei diesem wurde der Ereignisfall eines Hochwassers in Verbindung mit dem Abpumpen des hierbei anfallenden Binnenwassers unter realitätsnahen Umständen vor Ort geprüft und er-folgte nach den Vorgaben des PFB vom 16. Oktober 2018 Punkt 2.1.7, welche nachfolgend angeführt sind:
„Die Grundeinweisung ist mit einem vollständigen Probeaufbau der mobilen Hochwasser-schutzsysteme und mit sonstigen, in Zusammenhang mit der Hochwasserabwehr stehen-den Maßnahmen (z. B. Schließen der Abwehrschieber) durchzuführen. Der Probeaufbau ist zu protokollieren.“
Unter Beachtung des gesamten Bereiches an der HWS-Maßnahme M3 sind von der Was-serwehr insgesamt 9 Pump- und Schieberschächte, sowie ein Durchlass mit Schieber zu betreiben.
Als Ergebnis des Probeaufbaus der Pumpentechnik insbesondere auf der Hedwigstraße mit dem Betrieb von 4 der genannten Pump- und Schieberschächte wurde ein enorm erhöhter Zeit- und Personalaufwand festgestellt. Auf Grund dessen fordert die Wasserwehr die Prü-fung der Installation einer festinstallierten Saugleitung, um den geforderten Zeitaufwand für den Aufbau und die Inbetriebnahme der Pumpentechnik von 60 Minuten einzuhalten. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass mit dem Verlegen der Saugleitung auf der Hedwig-straße diese für den Verkehr gesperrt werden müsste und die Zufahrt für die Anlie-ger/Hinterlieger im Katastrophenfall stark erschwert wird. Auch aus diesem Grund wird von der Wasserwehr die festinstallierte Saugleitung gefordert, die außerhalb des Verkehrs-bereiches installiert werden kann (siehe Protokoll und Ergenisliste Anlagen A 1 und A 2).
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 14048.96 EUR 💰
Kennung des Angebots: NTV18
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Anlass für den 18. Nachtrag des Ingenieurbüros Schulze & Rank sind praktische Erkenntnisse aus dem Probeaufbau der Pumpentechnik für die Binnenentwässerung im Bereich der fertig gestellten HWS-Maßnahme M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau seitens der zuständigen Wasserwehr der Stadt Chemnitz. In diesem Bereich befinden sich zwei Lagerstellen mit Pumptechnik, die der Stadt Chermnitz/Wasserwehr Chemnitz von der LTV auf der Grundlage der Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses zur Verfügung gestellt wurden. Dabei handelt es sich um die Lagerstellen L3 – Garage an der Brücke Hedwigstraße - und Lagerstelle L4 – Garage am Spinnereiweg. Der Probeaufbau erfolgte in Abstimmung mit der Wasserwehr u. a. an der Hedwigstraße in Chemnitz-Harthau durch die Feuerwehr Chemnitz bzw. die FFW Mittelbach am 11.11.2023. Die Feuerwehr fungiert hier als Wasserwehr und wird auch weiterhin als solche benannt. Bei diesem wurde der Ereignisfall eines Hochwassers in Verbindung mit dem Abpumpen des hierbei anfallenden Binnenwassers unter realitätsnahen Umständen vor Ort geprüft und er-folgte nach den Vorgaben des PFB vom 16. Oktober 2018 Punkt 2.1.7, welche nachfol-gend angeführt sind:
„Die Grundeinweisung ist mit einem vollständigen Probeaufbau der mobilen Hochwasserschutzsysteme und mit sonstigen, in Zusammenhang mit der Hochwasserabwehr stehen-den Maßnahmen (z. B. Schließen der Abwehrschieber) durchzuführen. Der Probeaufbau ist zu protokollieren.“
Unter Beachtung des gesamten Bereiches an der HWS-Maßnahme M3 sind von der Wasserwehr insgesamt 9 Pump- und Schieberschächte, sowie ein Durchlass mit Schieber zu betreiben.
Als Ergebnis des Probeaufbaus der Pumpentechnik insbesondere auf der Hedwigstraße mit dem Betrieb von 4 der genannten Pump- und Schieberschächte wurde ein enorm erhöhter Zeit- und Personalaufwand festgestellt. Auf Grund dessen fordert die Wasserwehr die Prüfung der Installation einer festinstallierten Saugleitung, um den geforderten Zeitaufwand für den Aufbau und die Inbetriebnahme der Pumpentechnik von 60 Minuten einzuhalten. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass mit dem Verlegen der Saugleitung auf der Hedwigstraße diese für den Verkehr gesperrt werden müsste und die Zufahrt für die Anlieger/Hinterlieger im Katastrophenfall stark erschwert wird. Auch aus diesem Grund wird von der Wasserwehr die festinstallierte Saugleitung gefordert, die außerhalb des Verkehrsbereiches installiert werden kann.
Anlass für den 18. Nachtrag des Ingenieurbüros Schulze & Rank sind praktische Erkenntnisse aus dem Probeaufbau der Pumpentechnik für die Binnenentwässerung im Bereich der fertig gestellten HWS-Maßnahme M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau seitens der zuständigen Wasserwehr der Stadt Chemnitz. In diesem Bereich befinden sich zwei Lagerstellen mit Pumptechnik, die der Stadt Chermnitz/Wasserwehr Chemnitz von der LTV auf der Grundlage der Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses zur Verfügung gestellt wurden. Dabei handelt es sich um die Lagerstellen L3 – Garage an der Brücke Hedwigstraße - und Lagerstelle L4 – Garage am Spinnereiweg. Der Probeaufbau erfolgte in Abstimmung mit der Wasserwehr u. a. an der Hedwigstraße in Chemnitz-Harthau durch die Feuerwehr Chemnitz bzw. die FFW Mittelbach am 11.11.2023. Die Feuerwehr fungiert hier als Wasserwehr und wird auch weiterhin als solche benannt. Bei diesem wurde der Ereignisfall eines Hochwassers in Verbindung mit dem Abpumpen des hierbei anfallenden Binnenwassers unter realitätsnahen Umständen vor Ort geprüft und er-folgte nach den Vorgaben des PFB vom 16. Oktober 2018 Punkt 2.1.7, welche nachfol-gend angeführt sind:
„Die Grundeinweisung ist mit einem vollständigen Probeaufbau der mobilen Hochwasserschutzsysteme und mit sonstigen, in Zusammenhang mit der Hochwasserabwehr stehen-den Maßnahmen (z. B. Schließen der Abwehrschieber) durchzuführen. Der Probeaufbau ist zu protokollieren.“
Unter Beachtung des gesamten Bereiches an der HWS-Maßnahme M3 sind von der Wasserwehr insgesamt 9 Pump- und Schieberschächte, sowie ein Durchlass mit Schieber zu betreiben.
Als Ergebnis des Probeaufbaus der Pumpentechnik insbesondere auf der Hedwigstraße mit dem Betrieb von 4 der genannten Pump- und Schieberschächte wurde ein enorm erhöhter Zeit- und Personalaufwand festgestellt. Auf Grund dessen fordert die Wasserwehr die Prüfung der Installation einer festinstallierten Saugleitung, um den geforderten Zeitaufwand für den Aufbau und die Inbetriebnahme der Pumpentechnik von 60 Minuten einzuhalten. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass mit dem Verlegen der Saugleitung auf der Hedwigstraße diese für den Verkehr gesperrt werden müsste und die Zufahrt für die Anlieger/Hinterlieger im Katastrophenfall stark erschwert wird. Auch aus diesem Grund wird von der Wasserwehr die festinstallierte Saugleitung gefordert, die außerhalb des Verkehrsbereiches installiert werden kann.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0000
Neuer Wert
Text:
Für die Planung und Überwachung der geforderten Rohrbrücke sind zusätzliche Leistungen erforderlich die zum nachgewiesenen Aufwand honoriert werden.
Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Leistungsbestandteil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur Realisierung des Projektes und einer funktionsfähigen Hochwasserschutzanlage erforderlich.
Für die Planung und Überwachung der geforderten Rohrbrücke sind zusätzliche Leistungen erforderlich die zum nachgewiesenen Aufwand honoriert werden.
Die zusätzlichen Leistungen sind nicht Leistungsbestandteil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur Realisierung des Projektes und einer funktionsfähigen Hochwasserschutzanlage erforderlich.
Quelle: OJS 2024/S 199-614429 (2024-10-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M 3, NTV 19
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen:Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9; Besondere Leistungen zur Leistungsphase 8 gem. Anlage 12.1 HOAI 2013; Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI 2013, Leistungsphase 5 und 6; Besondere Leistungen zur Lph. 8 gemäß Anlage 14.1 HOAI 2013 – Ingenieurtechnische Kontrolle.
Planungsleistungen:Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9; Besondere Leistungen zur Leistungsphase 8 gem. Anlage 12.1 HOAI 2013; Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI 2013, Leistungsphase 5 und 6; Besondere Leistungen zur Lph. 8 gemäß Anlage 14.1 HOAI 2013 – Ingenieurtechnische Kontrolle.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Kennung der EU-Mittel: FV-Reg.-Nr. 103307052
Beschreibung
Interne Kennung: 4500125914
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz - Harthau M 3
Beschreibung der Beschaffung:
Gemäß Hauptvertrag ist der AN beauftragt mit den Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9; Besondere Leistungen zur Leistungsphase 8 gem. Anlage 12.1 HOAI 2013; Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI 2013, Leistungsphase 5 und 6; Besondere Leistungen zur Lph. 8 gemäß Anlage 14.1 HOAI 2013 – Ingenieurtechnische Kontrolle.
Die zusätzlichen Leistungen der Planänderung sind nicht Leistungsbestandteil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur Realisierung des Projektes und einer funktionsfähigen Hochwasserschutzanlage erforderlich. Die zusätzlich erforderlich gewordenen Planungsleistungen können nur von dem mit den sonstigen Planungsleistungen beauftragten Ingenieurbüro ausgeführt werden und nicht durch einen anderen Auftragnehmer. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. Auf Grund der erreichten Planungs- und Ausführungstiefe des Projektes verfügt das Ingenieurbüro über umfangreiche Fachkenntnisse, welche sich ein neuer AN verbunden mit Mehrkosten einarbeiten müsste. Auch würde ein Wechsel des AN einen vertragsrechtlichen Eingriff in das Werk des jetzigen AN bedeuten, für welches der AN haftet.
Gemäß Hauptvertrag ist der AN beauftragt mit den Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9; Besondere Leistungen zur Leistungsphase 8 gem. Anlage 12.1 HOAI 2013; Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI 2013, Leistungsphase 5 und 6; Besondere Leistungen zur Lph. 8 gemäß Anlage 14.1 HOAI 2013 – Ingenieurtechnische Kontrolle.
Die zusätzlichen Leistungen der Planänderung sind nicht Leistungsbestandteil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur Realisierung des Projektes und einer funktionsfähigen Hochwasserschutzanlage erforderlich. Die zusätzlich erforderlich gewordenen Planungsleistungen können nur von dem mit den sonstigen Planungsleistungen beauftragten Ingenieurbüro ausgeführt werden und nicht durch einen anderen Auftragnehmer. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. Auf Grund der erreichten Planungs- und Ausführungstiefe des Projektes verfügt das Ingenieurbüro über umfangreiche Fachkenntnisse, welche sich ein neuer AN verbunden mit Mehrkosten einarbeiten müsste. Auch würde ein Wechsel des AN einen vertragsrechtlichen Eingriff in das Werk des jetzigen AN bedeuten, für welches der AN haftet.
Stadt: Chemnitz-Harthau
Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: NTV 19
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-11-28 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 10066.88 EUR 💰
Kennung des Angebots: NTV 19 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Ingenieurbüro Schulze & Rank Ingenieurgesellschaft m.b.H
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Rauenstein 6A
Postleitzahl: 09514
Postort: Pockau-Lengefeld
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-07+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Ausführungsplanung der Hochwasserschutzmaßnahmen M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau kam es zu verschiedenen Änderungen in der Ausführung gegenüber der Genehmigungsplanung bzw. der 1. Tektur.
Die Planänderung beinhaltet alle relevanten Änderungen der Hochwasserschutzmaßnahme Würschnitz M3. Die Erstellung der dafür notwendigen Planunterlagen durch das Ingenieurbüro Schulze & Rank zur Einreichung bei der Landesdirektion, sind Inhalt des 19. Nachtragsangebotes.
Im Zuge der Ausführungsplanung der Hochwasserschutzmaßnahmen M3 an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau kam es zu verschiedenen Änderungen in der Ausführung gegenüber der Genehmigungsplanung bzw. der 1. Tektur.
Die Planänderung beinhaltet alle relevanten Änderungen der Hochwasserschutzmaßnahme Würschnitz M3. Die Erstellung der dafür notwendigen Planunterlagen durch das Ingenieurbüro Schulze & Rank zur Einreichung bei der Landesdirektion, sind Inhalt des 19. Nachtragsangebotes.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Es betrifft die Errichtung der Rohrquerung an der Brücke Hedwigstraße, welche, wie bereits im 18. Nachtrag detailliert erläutert, aus einer Forderung der Feuerwehr resultiert, um die Einsatzzeit zur Herstellung einer funktionsfähigen Binnenentwässerung auf ein Minimum zu reduzieren. Weiterhin wurde die Lage der Gewässerzufahrt im Bereich der Teilmaßnahme M3.70L verändert. Anlass hierfür war, dass sich die Bestandszufahrt auf einem Grundstück Dritter befand und das Grundstück des neuen Standortes im Eigentum der LTV ist. Dadurch wer-den eventuell entstehende Konflikte mit dem Fremdeigentümer vermieden. Ein weiterer Vorteil besteht in einer kürzeren Zufahrt im Gewässer selbst, wodurch die Beanspruchung der Würschnitz im Zuge von Unterhaltungsmaßnahmen etc. minimiert wird. Genutzt wurde für die neue Gewässerzufahrt die temporäre Baustellenzufahrt, welche für die Umse-zung der Maßnahme M3 errichtet wurde, wodurch für die Herstellung auch Kosten gespart wurden.
Die Kontrollschächte KS15-1L und KS17L wurden zusätzlich errichtet, da bei der Erstellung der Ausführungsplanung festgestellt wurde, dass die vorgeschriebenen Abstände zwischen zwei Schächten überschritten worden sind und dadurch die Anordnung zusätzlicher Kontroll- und Revisionsschächte notwendig geworden ist.
Im Teilmaßnahmenbereich M3.50L wurde bei der Erstellung der Ausführungsstatik durch eingehendere Analysen der Ausgangsparameter festgestellt, dass die gewählte Variante der Gründung der Genehmigungsplanung (reine Flachgründung) nicht ausreichend standsicher ist. Deshalb wurden erneute Berechnungen durchgeführt. Daraus resultierend wurde dann eine Flachgründung mit einer Rückverankerung mittels Mikropfählen gewählt.
Bei diesem beschriebenen Leistungsumfang handelt es sich um wesentliche Änderungen der, mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 16.10.2018, planfestgestellten Genehmigungsplanung.
Aus diesem Grund ist die beschriebene Planänderung bei der Genehmigungsbehörde anzuzeigen. Inhalt des Nachtragsangebotes umfasst die Erstellung der für diesen Zweck üblichen und erforderlichen Unterlagen.
Es betrifft die Errichtung der Rohrquerung an der Brücke Hedwigstraße, welche, wie bereits im 18. Nachtrag detailliert erläutert, aus einer Forderung der Feuerwehr resultiert, um die Einsatzzeit zur Herstellung einer funktionsfähigen Binnenentwässerung auf ein Minimum zu reduzieren. Weiterhin wurde die Lage der Gewässerzufahrt im Bereich der Teilmaßnahme M3.70L verändert. Anlass hierfür war, dass sich die Bestandszufahrt auf einem Grundstück Dritter befand und das Grundstück des neuen Standortes im Eigentum der LTV ist. Dadurch wer-den eventuell entstehende Konflikte mit dem Fremdeigentümer vermieden. Ein weiterer Vorteil besteht in einer kürzeren Zufahrt im Gewässer selbst, wodurch die Beanspruchung der Würschnitz im Zuge von Unterhaltungsmaßnahmen etc. minimiert wird. Genutzt wurde für die neue Gewässerzufahrt die temporäre Baustellenzufahrt, welche für die Umse-zung der Maßnahme M3 errichtet wurde, wodurch für die Herstellung auch Kosten gespart wurden.
Die Kontrollschächte KS15-1L und KS17L wurden zusätzlich errichtet, da bei der Erstellung der Ausführungsplanung festgestellt wurde, dass die vorgeschriebenen Abstände zwischen zwei Schächten überschritten worden sind und dadurch die Anordnung zusätzlicher Kontroll- und Revisionsschächte notwendig geworden ist.
Im Teilmaßnahmenbereich M3.50L wurde bei der Erstellung der Ausführungsstatik durch eingehendere Analysen der Ausgangsparameter festgestellt, dass die gewählte Variante der Gründung der Genehmigungsplanung (reine Flachgründung) nicht ausreichend standsicher ist. Deshalb wurden erneute Berechnungen durchgeführt. Daraus resultierend wurde dann eine Flachgründung mit einer Rückverankerung mittels Mikropfählen gewählt.
Bei diesem beschriebenen Leistungsumfang handelt es sich um wesentliche Änderungen der, mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 16.10.2018, planfestgestellten Genehmigungsplanung.
Aus diesem Grund ist die beschriebene Planänderung bei der Genehmigungsbehörde anzuzeigen. Inhalt des Nachtragsangebotes umfasst die Erstellung der für diesen Zweck üblichen und erforderlichen Unterlagen.