Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die folgenden Aufgaben: — Identity Management (IdM) Projekt- und Betriebsunterstützung (Los 1); — Single Sign On (SSO) Projekt- und Betriebsunterstützung (Los 2); — IT-Sicherheit (IT-Sec) Projekt- und Betriebsunterstützung (Los 3). Für jedes dieser Lose soll jeweils eine Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden. Ziel der Ausschreibung ist, qualifizierte Berater/Mitarbeiter für die jeweiligen Themenfelder im Rahmen der Projekt- bzw. Betriebstätigkeiten einsetzen zu können. Die ausgeschriebenen Leistungen werden in der Vergabeunterlage Kapitel 2 (Leistungsbeschreibung) genauer spezifiziert und abgegrenzt. Von den Auftragnehmern ist daher ein Kontingent von Einsatztagen bereitzustellen, aus dem die MPG bedarfsweise und auch kurzfristig Leistungen abruft.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang:
Um speziell im Projektumfeld auf Veränderungen und Ereignisse reagieren zu können, garantiert die MPG dem jeweiligen Auftragnehmer während der Basisvertragslaufzeit (3 Jahre) unabhängig vom erwarteten Volumen lediglich die Abnahme geringerer Mindestabnahmemengen gemäß folgender Auflistung. Sollte der Unterstützungsbedarf die Erwartungen übersteigen, werden über die maximale Vertragslaufzeit die je Los angegebenen Maximalabnahmemengen vereinbart:Los Mindestabnahme Maximalabnahme:1) IdM 1.830 PT 4.200 PT;2) SSO 190 PT 1.000 PT;3) IT-Sec 630 PT 2.000 PT.
Um speziell im Projektumfeld auf Veränderungen und Ereignisse reagieren zu können, garantiert die MPG dem jeweiligen Auftragnehmer während der Basisvertragslaufzeit (3 Jahre) unabhängig vom erwarteten Volumen lediglich die Abnahme geringerer Mindestabnahmemengen gemäß folgender Auflistung. Sollte der Unterstützungsbedarf die Erwartungen übersteigen, werden über die maximale Vertragslaufzeit die je Los angegebenen Maximalabnahmemengen vereinbart:Los Mindestabnahme Maximalabnahme:1) IdM 1.830 PT 4.200 PT;2) SSO 190 PT 1.000 PT;3) IT-Sec 630 PT 2.000 PT.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.; Generalverwaltung, Finanzabteilung – Referat Einkauf und Versicherungen, Sachgebiet VIII d 2
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.mpg.de🌏
E-Mail: it-vergabe@gv.mpg.de📧
Fax: +49 8921081367 📠
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die folgenden Aufgaben:
— Identity Management (IdM) Projekt- und Betriebsunterstützung (Los 1);
— Single Sign On (SSO) Projekt- und Betriebsunterstützung (Los 2);
— IT-Sicherheit (IT-Sec) Projekt- und Betriebsunterstützung (Los 3).
Für jedes dieser Lose soll jeweils eine Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden. Ziel der Ausschreibung ist, qualifizierte Berater/Mitarbeiter für die jeweiligen Themenfelder im Rahmen der Projekt- bzw. Betriebstätigkeiten einsetzen zu können.
Für jedes dieser Lose soll jeweils eine Rahmenvereinbarung mit einem (1) Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden. Ziel der Ausschreibung ist, qualifizierte Berater/Mitarbeiter für die jeweiligen Themenfelder im Rahmen der Projekt- bzw. Betriebstätigkeiten einsetzen zu können.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden in der Vergabeunterlage Kapitel 2 (Leistungsbeschreibung) genauer spezifiziert und abgegrenzt. Von den Auftragnehmern ist daher ein Kontingent von Einsatztagen bereitzustellen, aus dem die MPG bedarfsweise und auch kurzfristig Leistungen abruft.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden in der Vergabeunterlage Kapitel 2 (Leistungsbeschreibung) genauer spezifiziert und abgegrenzt. Von den Auftragnehmern ist daher ein Kontingent von Einsatztagen bereitzustellen, aus dem die MPG bedarfsweise und auch kurzfristig Leistungen abruft.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Identity Management (IdM) Projekt- und Betriebsunterstützung (Los 1)
Kurze Beschreibung:
Die ausgeschriebenen Leistungen werden in der Vergabeunterlage Kapitel 2 (Leistungsbeschreibung) genauer spezifiziert und abgegrenzt.
Menge oder Umfang: Siehe auch Nr. II.2.1) dieser Bekanntmachung:Mindestabnahme: 1.830 PT, Maximalabnahme: 4.200 PT.
Siehe auch Nr. II.2.1) dieser Bekanntmachung:
Mindestabnahme: 1.830 PT, Maximalabnahme: 4.200 PT.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Single Sign On (SSO) Projekt- und Betriebsunterstützung (Los 2)
Menge oder Umfang: Siehe Nr. II.2.1) dieser Bekanntmachung, Mindestabnahme: 190 PT, Maximalabnahme: 1.000 PT.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: IT-Sicherheit (IT-Sec) Projekt- und Betriebsunterstützung (Los 3)
Menge oder Umfang: Siehe Nr. II.2.1) dieser Bekanntmachung, Mindestabnahme: 630 PT, Maximalabnahme: 2.000 PT.
Um speziell im Projektumfeld auf Veränderungen und Ereignisse reagieren zu können, garantiert die MPG dem jeweiligen Auftragnehmer während der Basisvertragslaufzeit (3 Jahre) unabhängig vom erwarteten Volumen lediglich die Abnahme geringerer Mindestabnahmemengen gemäß folgender Auflistung. Sollte der Unterstützungsbedarf die Erwartungen übersteigen, werden über die maximale Vertragslaufzeit die je Los angegebenen Maximalabnahmemengen vereinbart:
Um speziell im Projektumfeld auf Veränderungen und Ereignisse reagieren zu können, garantiert die MPG dem jeweiligen Auftragnehmer während der Basisvertragslaufzeit (3 Jahre) unabhängig vom erwarteten Volumen lediglich die Abnahme geringerer Mindestabnahmemengen gemäß folgender Auflistung. Sollte der Unterstützungsbedarf die Erwartungen übersteigen, werden über die maximale Vertragslaufzeit die je Los angegebenen Maximalabnahmemengen vereinbart:
Los Mindestabnahme Maximalabnahme:
1) IdM 1.830 PT 4.200 PT;
2) SSO 190 PT 1.000 PT;
3) IT-Sec 630 PT 2.000 PT.
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption für den Auftraggeber, für einmal ein (1) Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 8407 0804 0348
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Hofgartenstr. 8, 80539 München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage.
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweise hierfür hat der Bieter die in diesem Kapitel genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen. Zur Nummerierung/Bezeichnung der Nachweise siehe Kapitel 1.12 „Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise. Auf die Kapitel 1.9 (Bietergemeinschaften) und 1.10 (Einsatz anderer Unternehmen) wird ausdrücklich hingewiesen.
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweise hierfür hat der Bieter die in diesem Kapitel genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen. Zur Nummerierung/Bezeichnung der Nachweise siehe Kapitel 1.12 „Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise. Auf die Kapitel 1.9 (Bietergemeinschaften) und 1.10 (Einsatz anderer Unternehmen) wird ausdrücklich hingewiesen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind nicht gemäß § 7 EG Abs. 4 VOL/A zugelassen.
Hinweise für Bieter aus EU-Mitgliedstaaten:
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können.
Folgende Angaben, Erklärungen sowie Nachweise/ Bescheinigungen sind zwingend von jedem Unternehmen für jedes einzelne Los gesondert vorzulegen, wenn diese nicht für alle Lose identisch sind (vgl. Hinweis in Kapitel 1.8 a. E.) darzulegen:
Unternehmensdarstellung (A-04):
Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur (Angaben zu: Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, ca. zwei DIN A4 Seiten. (A-04)
Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur (Angaben zu: Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, ca. zwei DIN A4 Seiten. (A-04)
Erklärung zum Berufs- oder Handelsregister (A-05):
Erklärung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder Erklärung zum Gewerbebetrieb, sofern der Bieter nicht im Handelsregister eingetragen ist. Bitte verwenden Sie hierzu Anlage 5 (A-05).
Erklärung zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der EU-Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder Erklärung zum Gewerbebetrieb, sofern der Bieter nicht im Handelsregister eingetragen ist. Bitte verwenden Sie hierzu Anlage 5 (A-05).
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (A-06):
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 VOL/A-EG (siehe Formblatt Erklärung zu § 6 VOL/A-EG als Anlage 6) (A-06).
Der Auftraggeber behält sich vor, ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der vorgenannten Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
Der Auftraggeber behält sich vor, ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der vorgenannten Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage.
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweise hierfür hat der Bieter die in diesem Kapitel genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen. Zur Nummerierung/Bezeichnung der Nachweise siehe Kapitel 1.12 „Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweise hierfür hat der Bieter die in diesem Kapitel genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen. Zur Nummerierung/Bezeichnung der Nachweise siehe Kapitel 1.12 „Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“.
Auf die Kapitel 1.9 (Bietergemeinschaften) und 1.10 (Einsatz anderer Unternehmen) wird ausdrücklich hingewiesen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind nicht gemäß § 7 EG Abs. 4 VOL/A zugelassen.
Hinweise für Bieter aus EU-Mitgliedstaaten:
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind grundsätzlich von denjenigen Unternehmen mit dem Angebot für jedes einzelne Los (auch wenn für alle Lose geboten wird) einzureichen, mit denen der Bieter seine Eignung nachweisen will:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind grundsätzlich von denjenigen Unternehmen mit dem Angebot für jedes einzelne Los (auch wenn für alle Lose geboten wird) einzureichen, mit denen der Bieter seine Eignung nachweisen will:
Mindeststandards:
Betriebshaftpflichtversicherung (A-07):
Erklärung des Bieters, dass er:
— über eine Betriebshaftpflichtversicherung (mit mindestens der unten aufgeführten Versicherungssummen) verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden bzw.
— eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen sechs (6) Wochen nach Zuschlagserteilung abschließen und über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung unterhalten wird (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflicht in Anlage 7) (A-07).
Die Versicherungssumme muss dabei für:
— Personen- und Sachschäden mindestens 2 000 000 EUR (2-fach maximiert pro Jahr) sowie für
— Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR (2-fach maximiert pro Jahr) je Schadensereignis betragen (siehe Formblatt Erklärung zur Betriebshaftpflicht, Anlage 7) (A-07).
Berufsgenossenschaft (A-08):
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat (siehe Formblatt Erklärung zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft in Anlage 8) (A-08).
Umsatzdarstellung (A-15):
Angabe jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Umsatzdarstellung in Anlage 15 (A-15)) des Gesamtumsatzes des Unternehmens sowie des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A
Angabe jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt Umsatzdarstellung in Anlage 15 (A-15)) des Gesamtumsatzes des Unternehmens sowie des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A
Achtung:
Bietergemeinschaften (BG) haben die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Berufsgenossenschaft sowie die Umsatzangaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, haben der Bieter und das/die andere(n) Unternehmen die Umsatzangaben getrennt zu nennen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage.
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweise hierfür hat der Bieter die in diesem Kapitel genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen. Zur Nummerierung/Bezeichnung der Nachweise siehe Kapitel 1.12 „Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“.
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig, leistungsfähig sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. Als Nachweise hierfür hat der Bieter die in diesem Kapitel genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu erbringen. Zur Nummerierung/Bezeichnung der Nachweise siehe Kapitel 1.12 „Abschließende Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise“.
Auf die Kapitel 1.9 (Bietergemeinschaften) und 1.10 (Einsatz anderer Unternehmen) wird ausdrücklich hingewiesen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind nicht gemäß § 7 EG Abs. 4 VOL/A zugelassen.
Hinweise für Bieter aus EU-Mitgliedstaaten:
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in einer anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, um berücksichtigt werden zu können.
Der Bieter hat für die Leistungserbringung nur fachkundige und qualifizierte Mitarbeiter/Berater einzusetzen. Die Leistung ist dabei von einem Mitarbeiter/Berater der jeweiligen Qualifikationsstufe zu erbringen. Der Bieter hat den für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter/Berater in den Anforderungen an die fachliche Qualifikation in Anlage 13 (A-13) für das jeweilige Los einzutragen. Zum Nachweis der Fachkunde der vom Bieter vorgesehenen und für die Leistungserbringung einzusetzenden Mitarbeiter/Berater hat der Bieter mit dem Angebot entsprechende Profile pro Rolle vorzulegen, anhand dessen die MPG die hinreichende Fachkunde des Mitarbeiters/Beraters beurteilen kann. Für das Mitarbeiter-/Beraterprofil ist die Gliederung gemäß dem Muster Mitarbeiter-/Beraterprofil in Anlage 12 (A-12) zu verwenden. Diese beinhaltet neben den Angaben zur Person und Qualifikation insbesondere die ausführliche Angabe von Projektreferenzen. Für die Beurteilung ist pro Projektreferenz die Angabe eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten erforderlich, welche es der MPG ermöglicht, die Angaben des Bieters zu prüfen. Die geforderten Zertifizierungen sind in Kopie dem Angebot beizulegen.
Der Bieter hat für die Leistungserbringung nur fachkundige und qualifizierte Mitarbeiter/Berater einzusetzen. Die Leistung ist dabei von einem Mitarbeiter/Berater der jeweiligen Qualifikationsstufe zu erbringen. Der Bieter hat den für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter/Berater in den Anforderungen an die fachliche Qualifikation in Anlage 13 (A-13) für das jeweilige Los einzutragen. Zum Nachweis der Fachkunde der vom Bieter vorgesehenen und für die Leistungserbringung einzusetzenden Mitarbeiter/Berater hat der Bieter mit dem Angebot entsprechende Profile pro Rolle vorzulegen, anhand dessen die MPG die hinreichende Fachkunde des Mitarbeiters/Beraters beurteilen kann. Für das Mitarbeiter-/Beraterprofil ist die Gliederung gemäß dem Muster Mitarbeiter-/Beraterprofil in Anlage 12 (A-12) zu verwenden. Diese beinhaltet neben den Angaben zur Person und Qualifikation insbesondere die ausführliche Angabe von Projektreferenzen. Für die Beurteilung ist pro Projektreferenz die Angabe eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten erforderlich, welche es der MPG ermöglicht, die Angaben des Bieters zu prüfen. Die geforderten Zertifizierungen sind in Kopie dem Angebot beizulegen.
Mindeststandards:
Anforderungen an die fachliche Qualifikation (A-09, A-13):
Hinweis: Bereits die Nichterfüllung einer in Anlage 13 (A-13) genannten Qualifikationsanforderung führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Die Anforderungen an die Qualifikation jedes Beraters/Mitarbeiters je Rolle werden folgendermaßen festgelegt. Die Übernahme mehrerer Rollen durch eine Person ist erlaubt, sofern diese in Summe über ausreichende Kapazitäten zur Erfüllung aller übertragenen Rollen verfügt.
Die Anforderungen an die Qualifikation jedes Beraters/Mitarbeiters je Rolle werden folgendermaßen festgelegt. Die Übernahme mehrerer Rollen durch eine Person ist erlaubt, sofern diese in Summe über ausreichende Kapazitäten zur Erfüllung aller übertragenen Rollen verfügt.
Die Anlage 9 „Kommunikation mit dem Auftraggeber“ (A-09) ist für jedes Los nur einmal unterzeichnet einzureichen und gilt für alle im jeweiligen Los aufgeführten Rollen.
Leistungen IdM (Los 1):
Programmmanager IAM
Aufgaben:
— Unterstützung der MPG bei der Programmplanung;
— Unterstützung der MPG bei der Steuerung des Gesamtprogramms;
— Kommunikation und Beratung; Vorbereitung von regulären und außerordentlichen Meetings zur Programmsteuerung;
— Eskalationen und Einberufung außerordentlicher Lenkungsausschuss-Meetings bei Bedarf; Vorbereitung der notwendigen Entscheidungen;
— Vorbereitung und Kontrolle der einzuhaltenden Projektstandards gemäß Vorgaben der MPG nach PRINCE2;
— Strategische Beratung im Bereich IAM;
— Koordination der einzelnen Projekte untereinander und des Betriebs.
Qualifikationsanforderungen:
— Mindestens 8 Jahre Beratungserfahrung in leitender Funktion von vergleichbaren IAM Programmen bei externen Kunden;
— Projektleitungserfahrung in IAM Programmen (Ergebnis- und Budgetverantwortung sowie Teamführung) mit Projekten in einem Gesamtvolumen von mindestens 2 500 Personentagen;
— Sehr gute Kommunikationsfähigkeiten auf führenden Hierarchieebenen, konkret ist über das Mitarbeiterprofil als Mindestanforderung die Kommunikation mit einem Lenkungsausschuss auf Ebene Abteilungsleiter nachzuweisen;
— Erfahrung aus mindestens vier vergleichbaren Beratungsprojekten;
— Beherrschung der deutschen und englischen Sprache fließend in Wort und Schrift (Bestätigung anhand Anlage A-09);
— Zertifizierung „Prince2 Foundation“ oder einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis. Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen. Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich dabei auf die Art der Qualifikation.
— Zertifizierung „Prince2 Foundation“ oder einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis. Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen. Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich dabei auf die Art der Qualifikation.
Projektmanager IdM:
— Aktualisieren des Projekt- und Releaseplans;
— Steuerung des Projektteams;
— Change Management;
— Kommunikation und Beratung; Vorbereitung von regulären und außerordentlichen Projektmeetings;
— Fachliche Mitarbeit im Projekt;
— Single Point of Contact (SPoC) für die MPG in allen Themenstellungen des Projekts.
— Mindestens 4 Jahre Beratungserfahrung in leitender Funktion von vergleichbaren Beratungsprojekten bei externen Kunden;
— (Teil-) Projektleitungserfahrung (Ergebnis- und Budgetverantwortung sowie Teamführung) mit Projekten in einem Gesamtvolumen von mindestens 1 000 Personentagen;
— Sehr gute Kommunikationsfähigkeiten auf allen Hierarchieebenen, konkret ist über das Mitarbeiterprofil als Mindestanforderung die Kommunikation mit einem Lenkungsausschuss auf Ebene Abteilungsleiter nachzuweisen;
— Zertifizierung „Prince2 Foundation“ oder einen gleichwertiger Qualifikationsnachweis. Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen. Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich dabei auf die Art der Qualifikation.
— Zertifizierung „Prince2 Foundation“ oder einen gleichwertiger Qualifikationsnachweis. Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen. Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich dabei auf die Art der Qualifikation.
Projektassistenz IdM:
— Vorbereitung, Dokumentation und Nachbereitung von Projekt-Besprechungen;
— Vorbereitung der Projekt-Standarddokumente;
— Unterstützung der Projektleitung;
— Aktualisierung von Projektdokumenten;
— Erstellung von Projektauswertungen und –statistiken.
— sehr gute Kommunikationsfähigkeiten auf allen Hierarchieebenen, konkret ist über das Mitarbeiterprofil als Mindestanforderung die Kommunikation mit einem Lenkungsausschuss auf Ebene Abteilungsleiter nachzuweisen;
— sehr gute PC-Anwenderkenntnisse (MS Word, Excel & Visio);
— Kenntnisse in der Anwendung von Projektmanagement-Tools (vor-zugsweise MS Project) aus mindestens einem Projekt;
— Deutsch fließend in Wort und Schrift, Englisch in Wort und Schrift (Bestätigung durch Anlage A-09).
IdM-Architekt:
— Entwurf und Abstimmung der IAM-Infrastruktur und der Sicherheitskonzeption;
— Entwicklung und Abstimmung MPG-weiter IAM-Konzepte mit den Instituten und Einrichtungen der MPG;
— Konzeption und Abstimmung der grundlegenden IdM-Strukturen: Digitale Identität, Rollen- und Berechtigungsmodell, Benutzerschnittstellen;
— Analyse, Konzeption und Prüfung der technischen Anbindung der Quell- und Ziel-Services;
— Betriebskonzepte und –handbücher erstellen und abstimmen;
— Kontinuierliche beratende und steuernder Begleitung des IAM-Projekts (Prozesse und Implementierung).
— Mindestens 8 Jahre Berufserfahrung im IAM-Umfeld in mindestens 3 vergleichbaren Kundenprojekten;
— Verantwortliche Konzeption der IAM-Infrastruktur in mindestens 3 Kundenprojekten mit SAP- und Nicht-SAP-Systemen;
— Verantwortliche Erstellung von mindestens 3 IdM-Konzepten (Identity Management) mit mindestens 20 Zielapplikationen und mindestens 2 Rollen- und Berechtigungsmodellen für SAP- und Active-Directory-basierte Applikationen;
— Mindestens 2 Referenzen zur Erstellung und Pflege von Schnittstellenvereinbarungen;
— Deutsch und Englisch fließend in Wort und Schrift (Bestätigung durch Anlage A-09).
IdM-Prozessarchitekt:
— Analyse bestehender Identitäts-Management-, Berechtigungs- und Compliance-Prozesse;
— Konzeption, Optimierung, Abstimmung und Umsetzung der IdM-und Compliance-Prozesse;
— Kontinuierliche beratende und steuernder Begleitung des IAM-Projekts bzgl. Geschäftsprozessen;
— Begleitung der Abstimmungsprozesse innerhalb des Projektteams;
— Erstellung geeigneter Spezifikationen für die Implementierung.
— Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich Geschäftsprozessdesign;
— Vorlage eines gültigen Zertifikats als „OMB-Certified Expert in Business Process Management – Fundamental“ (OCEB Fundamental) oder einer vergleichbaren Zertifizierung. Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen. Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich dabei auf die Art der Qualifikation;
— Vorlage eines gültigen Zertifikats als „OMB-Certified Expert in Business Process Management – Fundamental“ (OCEB Fundamental) oder einer vergleichbaren Zertifizierung. Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen. Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich dabei auf die Art der Qualifikation;
— Nachweisbare Erfahrung in Prozess- und Organisationsberatung im Identity und Access Management, nachzuweisen durch 2 Referenzen in vergleichbaren Projekten;
IdM-Entwickler 1 und 2:
— Konfiguration, Dokumentation und Betrieb der IdM-Applikationsinfrastruktur;
— Implementierung, Pflege und Weiterentwicklung der IdM-Benutzeroberfläche im SAP Portal;
— Konzeption, Abstimmung, Implementierung und Rollout grundlegen-der IdM-Prozesse;
— Analyse der Prozesse, Rollen und Berechtigungen der Ziel-Services;
— Design, Implementierung, Test, Dokumentation und Rollout der Anbindung der Quell- und Ziel-Systeme an das IdM inkl. Umsetzung des Rollen- und Berechtigungskonzepts und der Sollprozesse für die Ziel-Services;
— Kontinuierliche Qualitätssicherung der Implementierung.
— Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Entwicklung auf Basis von SAP Netweaver Identity Management;
— Entwicklung in mindestens vier Kundenprojekten mit jeweils mindestens 40 Personentagen. Abzudecken sind in diesen Projekten JavaScript, XML und HTML;
— Nachweis von mindestens 2 Kunden-IdM-Projekten mit SAP-Applikationen und AD-basierten Systemen;
— Erfahrung in der Planung und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen;
— Gutes Verständnis von Prozessabläufen und BPMN-2.0-Diagrammen;
IdM-Testmanager:
— Erstellung und Abstimmung der Testkonzepte;
— Kontinuierliche Anpassung der Testkonzepte an Besonderheiten der Ziel-Services;
— Steuerung, Überwachung, Dokumentation und Auswertung der Entwickler- und Anwendertests;
— Erstellung von Berichten über die Testergebnisse;
— Eskalation bei wesentlichen Abweichungen von Sollergebnissen.
— Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der Qualitätssicherung:
— Nachweis von Testaufgaben in mindestens 2 Kundenprojekten mit mindestens 200 Entwicklungstagen;
— Verantwortliche Erstellung von mindestens 2 Testkonzepten in Kundenprojekten;
— IAM Kenntnisse aus mindestens einem Kundenprojekt;
IdM-Tester:
— Testen der implementierten IdM-Prozesse;
— Testen der angebundenen Ziel-Services bzgl. IdM;
— Dokumentation der Testschritte und –ergebnisse.
— Sicherer Umgang mit Windows- und Apple-Computern;
— Gute Beherrschung von Word, Excel und Browsern (mindestens Internet Explorer und Firefox);
— Grundlegendes Verständnis von Identity-Management-Prozessen;
IdM-Servicemanager:
— Steuerung der externen IAM Serviceprozesse;
— Weiterentwicklung der Services;
— Koordination des Service-Teams;
— Bearbeitung von komplexeren Sachverhalten zu IAM Incidents;
— Berichtswesen zu IAM Betrieb;
— Kommunikation mit Service-Verantwortlichen der MPG;
— Dokumentation der Betriebsprozesse.
— Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Management von IT-Betriebsprozessen;
— Nachweis der Zertifizierung „ITIL Foundation“ oder einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis. Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen. Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich dabei auf die Art der Qualifikation;
— Nachweis der Zertifizierung „ITIL Foundation“ oder einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis. Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen. Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich dabei auf die Art der Qualifikation;
— Verständnis von Identity-Management-Prozessen;
IdM-Betriebsunterstützung:
— Sichten und Bewerten von Tickets im 2nd Level Support;
— Grundlegende Problemanalyse;
— Bearbeitung von Standard-Tickets zu IAM Incidents;
— Management der Web-Shop-Inhalte auf Basis der AACS;
— Abstimmung Ticket-Inhalte und Vorgehen mit Entwicklung und IAM SV;
— Rückfragen bei Endkunden zum Zweck der Problemanalyse;
— Dokumentation der Problemanalyse und –behebung.
— Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung bei der Bearbeitung von Incidents und Service Requests;
— Grundlegende Administrationskenntnisse in einer IdM-Anwendung, nachzuweisen über das Beraterprofil;
— Anwenderkenntnisse in einem Ticketsystem, SAP Portal und AD, nachzuweisen über das Beraterprofil;
Leistungen SSO (Los 2):
SSO-Architekt/Projektmanager:
— Entwurf der MPG-weiten SSO-Infrastruktur und der zugehörigen Sicherheitskonzeption;
— Abstimmung der MPG-weiter IAM-Konzepte mit den Verantwortlichen in der GV und in den Instituten und Einrichtungen der MPG;
— Analyse, Konzeption und Koordination der technischen Umsetzung der SSO-Infrastuktur;
— Kontinuierliche beratende und steuernde Begleitung des Umsetzungsprojektes;
— Unterstützung bei der Abstimmung mit technischen und organisatorischen Ansprechpartnern der MPI.
— Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Federation-Umfeld in mindestens 2 vergleichbaren Kundenprojekten;
— Verantwortliche Konzeption der Federation-Infrastruktur in mindestens 2 Kundenprojekten auf Basis von Shibboleth und/oder AD-FS sowie die Integration in bestehende IAM Lifecycleprozesse;
— Wünschenswert sind Kenntnisse im Bereich OAuth;
— Erfahrung in mindestens 2 Projekten bei Roll-Out und Implementierung von Federation-Szenarien;
— Beherrschung der deutschen und englischen Sprache fließend in Wort und Schrift. (Bestätigung anhand Anlage A-09);
— Erfahrung in der (Teil-)Projektleitung mindestens zweier Projekte.
SSO-Engineer:
— Aufbau der SSO-Infrastruktur für die GV;
— Umsetzung der Identity-Provider-Funktion (IdP) bei der GV;
— Implementierung der Schnittstellen des IdP zu den angebundenen Anwendungen;
— Unterstützung der IT-Serviceverantwortlichen der GV bei der Umsetzung der Service Provider Funktionen in den Anwendungen (SAP und AD-basierte Applikationen);
— Abstimmung mit Schnittstellenpartnern zu SSO / Federation bei GV und den MPI;
— Unterstützung bei Tests der SSO-Anbindungen.
— Mindestens 1 Jahre Berufserfahrung in der Umsetzung von Federati-on-Szenarien auf Basis von AD-FS und/oder Shibboleth in mindestens 1 vergleichbaren Kundenprojekt;
— Beherrschung der deutschen und englischen Sprache fließend in Wort und Schrift (Bestätigung anhand Anlage A-09).
Leistungen IT-Sicherheit (Los 3):
IT-Sicherheits-Architekt:
— Konzeption, Planung und Leitung für alle Aspekte der Informationssicherheit mit dem Ziel, die Informationssicherheitsrichtlinien und geschäftlichen Anforderungen einzuhalten;
— Steuerung von Beratungsprojekten im Themenfeld IT-Sicherheit;
— Konzeption von IT-Sicherheitsmanagement hinsichtlich Richtlinien, Organisation und Prozessen nach gängigen Standards und Best-Practices;
— Konzipiert die Sicherheitsinfrastruktur und Architekturtopologie des Unternehmens; spricht Empfehlungen zu Hardware, Betriebssystemen, Software und Anforderungen hinsichtlich Informationssicherheit aus;
— Bietet Know-how und Input hinsichtlich neuer Sicherheitstechnologien, -themen und -entwicklungen;
— Unterstützung bei dem Erstellen von Ausschreibungen hinsichtlich IT-Sicherheitstechnologien;
— Programm/Projektleitung.
— Mindestens 8 Jahre Berufserfahrung im IT-Security-Umfeld in mindestens 3 vergleichbaren Kundenprojekten;
— Mindestens dreijährige Projektleitungserfahrung (Ergebnis- und Budgetverantwortung sowie Teamführung) in mindestens drei Beratungsprojekten für IT-Sicherheit;
— Sehr gute Kommunikationsfähigkeiten auf allen Hierarchieebenen. Konkret ist über das Mitarbeiterprofil als Mindestanforderung die Kommunikation mit mittleren und höherem Management nachzuweisen;
— Nachweis über mindestens 3 Projektreferenzen mit IT-Grundschutz oder ISO 27001;
— Vorlage eines Zertifikats als „CISM“, „CISSP“, „CISA“, „ISO 27001 Implementer“ oder „TISP“ oder einer vergleichbaren Zertifizierung. Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen. Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich dabei auf die Art der Qualifikation;
— Vorlage eines Zertifikats als „CISM“, „CISSP“, „CISA“, „ISO 27001 Implementer“ oder „TISP“ oder einer vergleichbaren Zertifizierung. Sollte ein gleichwertiger Nachweis zur Qualifikation vorgelegt werden, hat der Bieter dessen Gleichwertigkeit mit dem Angebot darzulegen. Der Begriff der Gleichwertigkeit bezieht sich dabei auf die Art der Qualifikation;
— Verantwortliche Erstellung von mindestens 2 IT-Sicherheitskonzepten;
— Deutsch und Englisch fließend in Wort und Schrift (Bestätigung anhand Anlage A-09).
IT-Sicherheits-Engineer Netzwerk & Infrastruktur:
— Bewertet Sicherheitsinfrastruktur und Netzwerk- und Systemdesign, um die System-/Netzwerksicherheit zu gewährleisten;
— Bietet technische Unterstützung und Aufsicht beim Design, der Implementierung, Integration und Betrieb von Rechner- und Netzwerksicherheitslösungen, um die Netzwerk-/Systemsicherheit gemäß den jeweiligen Richtlinien zu schützen und zu verwalten;
— Unterstützung des Hauses im Projekt „Neuer Arbeitsplatz“ bei der Sicherheitskonfiguration der Netzwerk- und Infrastruktur-Lösungen;
— Beratung der MPG-internen Absprechpartner hinsichtlich IT-Sicherheitstechnologien.
— Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung bei Implementierung und Betrieb von Firewalls, VPN, LAN und WAN;
— Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung mit aktuellen Microsoft-Technologien im Bereich Server sowie Citrix-basierten Virtualisierungstechnologien;
IT-Sicherheits-Engineer Clientsicherheit:
— Bewertet Sicherheitsinfrastruktur und Systemdesign, um die Clientsicherheit zu gewährleisten;
— Bietet technische Unterstützung und Aufsicht beim Design, der Implementierung, Integration und Betrieb von IT-Sicherheitslösungen, um die Clientsicherheit gemäß den jeweiligen Richtlinien sicherzustellen und zu verwalten;
— Unterstützung des Hauses im Projekt „Neuer Arbeitsplatz“ bei der Sicherheitskonfiguration der Client/Server-Lösung;
— Beratung der MPG-internen Ansprechpartner hinsichtlich IT-Sicherheitstechnologien.
— Mindestens 2 Jahre Erfahrung bei der Implementierung und Betrieb von IT-Sicherheitslösungen zu Endpoint-Security, Smartcards bzw. vergleichbare Authentifizierungstoken, Datei-/Volume-Verschlüsselung und Zertifizierungsstellen;
— Nachweis über Projekterfahrung mit aktuellen Microsoft-Technologien im Bereich Arbeitsplatz-PCs;
1.11.3.2 Formelle Vorgaben an das Mitarbeiter-/Beraterprofil (A-12).
Die Qualifikationen sind durch ein geeignetes Mitarbeiter-/Beraterprofil nachzuweisen und dem Angebot beizufügen. Die geforderten Zertifizierungen sind in Kopie dem Angebot beizulegen.
Für die Mitarbeiter-/Beraterprofile ist die Gliederung gemäß der Anlage 12 Muster Beraterprofil (A-12) zu verwenden.
Die Angaben aus dem Mitarbeiter-/Beraterprofil (A-12) und den Anforderungen an die fachlichen Qualifikation (A-13) müssen inhaltlich übereinstimmen.
Die MPG behält sich das Recht vor, die Angaben im Mitarbeiter-/Beraterprofil stichprobenartig bei den angegebenen Ansprechpartnern zu überprüfen.
Aus Gründen der Nachprüfbarkeit ist grundsätzlich die namentliche Benennung des Mitarbeiters/Beraters gefordert.
Sollten aber datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, kann der Name (personenbezogene Daten) des vorgesehenen Mitarbeiters/Beraters in der Anlage 12 und 13 geschwärzt werden wie auch die personenbezogenen Daten in den dazugehörigen Nachweisen (Zertifikate u. Ä.). In einem verschlossenen Umschlag müssen allerdings die identischen Unterlagen ungeschwärzt mit dem Angebot eingereicht werden. Diese verschlossenen Umschläge werden nur dann geöffnet, wenn das Angebot des betreffenden Bieters für die Zuschlagserteilung in Frage kommt. Sollte das Angebot für eine Zuschlagserteilung nicht in Frage kommen, wird dieser verschlossene Umschlag auf Wunsch des Bieters an diesen zurückgesandt oder samt Inhalt vernichtet.
Sollten aber datenschutzrechtliche Bedenken bestehen, kann der Name (personenbezogene Daten) des vorgesehenen Mitarbeiters/Beraters in der Anlage 12 und 13 geschwärzt werden wie auch die personenbezogenen Daten in den dazugehörigen Nachweisen (Zertifikate u. Ä.). In einem verschlossenen Umschlag müssen allerdings die identischen Unterlagen ungeschwärzt mit dem Angebot eingereicht werden. Diese verschlossenen Umschläge werden nur dann geöffnet, wenn das Angebot des betreffenden Bieters für die Zuschlagserteilung in Frage kommt. Sollte das Angebot für eine Zuschlagserteilung nicht in Frage kommen, wird dieser verschlossene Umschlag auf Wunsch des Bieters an diesen zurückgesandt oder samt Inhalt vernichtet.
Im Mitarbeiter-/Beraterprofil muss für den Mitarbeiter/Berater die einschlägige Qualifikation, Kompetenz und Erfahrung für jeden Leistungsbereich, für den der Mitarbeiter/Berater vorgesehen ist, dargestellt und nachgewiesen werden.
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Bei Bietergemeinschaften ist die Erfüllung der Eignungsanforderungen an den Mitarbeiter/Berater von der Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, ist die Erfüllung der Eignungsanforderungen an den Mitarbeiter/Berater von dem Bieter und dem/den anderen Unternehmen insgesamt zu erbringen.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will, ist die Erfüllung der Eignungsanforderungen an den Mitarbeiter/Berater von dem Bieter und dem/den anderen Unternehmen insgesamt zu erbringen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage.
Bietergemeinschaften (im Folgenden auch „BG“) sind zugelassen. Der Bieter hat zu erklären, ob er sein Angebot in Form einer BG oder als Einzelbieter abgibt (siehe Formblatt Erklärungen zur Bietergemeinschaft in Anlage 1). (A-01).
Die BG hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, die beinhaltet,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— das alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (im Folgenden „geschäftsführendes Mitglied“),
— dass das geschäftsführende Mitglied alle Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, Zahlungen des Auftraggebers für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit befreiender Wirkung anzunehmen, und
— dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
(siehe Formblatt Erklärung zur Bietergemeinschaft in Anlage 1) (A-01).
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist dem Angebot eine separate Eigenerklärung zur vergabe- und kartellrechtlichen Zulässigkeit von Bietergemeinschaften beizulegen, in der diese zu den Gründen des Zusammenschlusses Stellung nimmt. Insbesondere ist darzulegen, warum die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft alleine objektiv die zur Teilnahme an der Ausschreibung erforderliche Leistungsfähigkeit nicht aufweisen und worin die wirtschaftlichen Vorteile dieses Zusammenschlusses liegen (siehe Formblatt Erklärungen zur Bietergemeinschaft in Anlage 1) (A-01).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist dem Angebot eine separate Eigenerklärung zur vergabe- und kartellrechtlichen Zulässigkeit von Bietergemeinschaften beizulegen, in der diese zu den Gründen des Zusammenschlusses Stellung nimmt. Insbesondere ist darzulegen, warum die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft alleine objektiv die zur Teilnahme an der Ausschreibung erforderliche Leistungsfähigkeit nicht aufweisen und worin die wirtschaftlichen Vorteile dieses Zusammenschlusses liegen (siehe Formblatt Erklärungen zur Bietergemeinschaft in Anlage 1) (A-01).
Eine BG hat die nachfolgend unter Kapitel 1.11.1 geforderten Eignungsnachweise (Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer – Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Angebot vorzulegen, so-weit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine BG hat die nachfolgend unter Kapitel 1.11.1 geforderten Eignungsnachweise (Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer – Zuverlässigkeit) von jedem einzelnen Mitglied der BG mit dem Angebot vorzulegen, so-weit dort nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 1.11.2 und 1.11.3 geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern in Kapitel 1.11.2 und 1.11.3 nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 1.11.2 und 1.11.3 geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit / Fachkunde) kommt es auf die der BG insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an, sofern in Kapitel 1.11.2 und 1.11.3 nicht etwas Abweichendes bestimmt ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit / Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbieter mit einem konkurrierenden Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Angebote führen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Beteiligt sich ein Mitglied einer BG auch als Mitglied in einer weiteren BG, die ein konkurrierendes Angebot einreicht, oder auch als Einzelbieter mit einem konkurrierenden Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Angebote führen.
Im Angebot ist in einer detaillierten Übersicht (im Formblatt Erklärung zur Bietergemeinschaft Anlage 1) darzustellen, welches Mitglied der BG im Einzelnen für die Erbringung welcher Leistungen verantwortlich ist (A-01).
Einsatz anderer Unternehmen:
Eignungsleihe (A-03):
Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, Sub-Subunternehmer, konzernverbundene Unternehmen etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe), § 7 EG Abs. 9 VOL/A.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Nachunternehmer, Sub-Subunternehmer, konzernverbundene Unternehmen etc.) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe), § 7 EG Abs. 9 VOL/A.
In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) (Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen Dritten mit dem Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1) (Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers) der EU-Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen Dritten mit dem Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Es wird außerdem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
Ferner ist in diesem Fall mit der Angebotsabgabe der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung, § 7 EG Abs. 9, S. 2 VOL/A (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen für andere Unter-nehmen, Anlage 3 (A-03)).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Ferner ist in diesem Fall mit der Angebotsabgabe der Nachweis zu erbringen, dass die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) zur Verfügung stehen, durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung, § 7 EG Abs. 9, S. 2 VOL/A (siehe Formblatt Verpflichtungserklärungen für andere Unter-nehmen, Anlage 3 (A-03)).
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 1.11.2 und 1.11.3 (entsprechend Abschnitt III.2.2) und III.2.3) der EU-Bekanntmachung) geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit/ Fachkunde) kommt es auf die dem Bieter und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit so-wie der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Hinsichtlich der Beurteilung der unter Kapitel 1.11.2 und 1.11.3 (entsprechend Abschnitt III.2.2) und III.2.3) der EU-Bekanntmachung) geforderten Eignungsnachweise (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit/ Fachkunde) kommt es auf die dem Bieter und den/m anderen Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit so-wie der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Nachunternehmer (A-02):
Sofern ein Bieter die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen, behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, die entsprechenden in Kapitel 1.11.1 (Abschnitt III.2.1) der EU-Bekanntmachung) geforderten Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen nach Angebotsabgabe, jedoch vor Zuschlagserteilung, nachzufordern.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern ein Bieter die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ohne sich auf dessen Eignung zu berufen, behält der Auftraggeber sich ausdrücklich vor, von dem Bieter, dessen Angebot den Zuschlag erhalten soll, die entsprechenden in Kapitel 1.11.1 (Abschnitt III.2.1) der EU-Bekanntmachung) geforderten Verpflichtungserklärungen dieser anderen Unternehmen nach Angebotsabgabe, jedoch vor Zuschlagserteilung, nachzufordern.
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich voraussichtlich handeln wird (siehe Formblatt Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen, Anlage 2) (A-02).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, ob die Vergabe von Teilleistungen an ein anderes Unternehmen beabsichtigt ist und um welche Teilleistung(en) es sich voraussichtlich handeln wird (siehe Formblatt Angaben/Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen, Anlage 2) (A-02).
Bis zur Vergabeentscheidung sind Erklärungen der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zugreifen kann.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bis zur Vergabeentscheidung sind Erklärungen der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zugreifen kann.
Sonstige besondere Bedingungen:
Alle Kapitel- u. Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage.
Da der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung Zugang zu vertraulichen und sensiblen, d. h. personenbezogenen Daten beim Auftraggeber hat, sind vom Auftragnehmer bzw. den ausführenden Unternehmen die folgenden Verpflichtungserklärungen zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben mit dem Angebot abzugeben:
Da der Auftragnehmer bei der Auftragsausführung Zugang zu vertraulichen und sensiblen, d. h. personenbezogenen Daten beim Auftraggeber hat, sind vom Auftragnehmer bzw. den ausführenden Unternehmen die folgenden Verpflichtungserklärungen zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben mit dem Angebot abzugeben:
Erklärung gem. § 38 BDSG (A-10):
Eine Erklärung, dass Ergebnisse einer Überprüfung gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz zugänglich gemacht werden (anhand Formblatt Anlage 10 Erklärung zu § 38 Bundesdatenschutzgesetz (A-10)).
Erklärung gem. § 11 BDSG (A-11):
Eine Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Vereinbarung gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz (anhand Formblatt Anlage 11 Erklärung zu § 11 BDSG (A-11)).
Erklärung zu „No-Spy“ Negativerklärungen (A-19):
Jedes an der Auftragsausführung beteiligte Unternehmen, d.h. der Auftragnehmer bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, aber auch etwaige Nachunternehmen etc. haben mit dem Angebot eine Eigenerklärung für die „No-Spy“ Negativerklärungen gemäß dem Formblatt Erklärung zu „No-Spy“ Negativerklärungen in Anlage 19 abzugeben (A-19).
Jedes an der Auftragsausführung beteiligte Unternehmen, d.h. der Auftragnehmer bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, aber auch etwaige Nachunternehmen etc. haben mit dem Angebot eine Eigenerklärung für die „No-Spy“ Negativerklärungen gemäß dem Formblatt Erklärung zu „No-Spy“ Negativerklärungen in Anlage 19 abzugeben (A-19).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Finanzabteilung Referat VIIId Einkauf und Versicherungen; VIIId2 Sachgebiet IT-Vergabe
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-06-14 📅
Datum des Endes: 2019-06-13 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 8407 0804 0348
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich nach 10 Tagen nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich nach 10 Tagen nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 070-122740 (2016-04-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 8921081384 📠
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., Generalverwaltung, Hofgartenstr. 8, 80539 München.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Die Kriterien, die in den Vergabeunterlagen aufgeführt sind (100)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-05 📅
Name: CSC Deutschland GmbH
Postanschrift: Barthstr. 4
Postort: München
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland 🇩🇪
3️⃣
Name: Optivation Mainz GmbH
Postanschrift: Mombacher Str. 48
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB a. F.). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 114 GWB a. F.). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tagen nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung (§ 101a GWB a. F.). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass
die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus
der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt