Erneuerung der Traktionsstromrichter von GTO- auf IGBT-Technologie inklusive Antriebssteuergerät – einschließlich der Entwicklungs-, Konstruktions-, Herstellungs-, Einbau-, Inbetriebsetzungs- und Lieferleistungen – für 2 Fahrzeuge der DB Baureihe 401. Die Fahrzeuge sind nach der Erneuerung, die in der Verantwortung des Bieters durchgeführt wird, in kompletten, beim Eisenbahn-Bundesamt und beim Bundesamt für Verkehr (CH) zugelassenen, betriebsbereiten für den Einsatz im Fahrgastbetrieb geeigneten Zustand zu bringen. Optional Lieferung inkl. Umbau von Umrüstsätzen für bis zu 54 weitere Triebköpfe der BR 401 (Option 1) und ggf. für bis zu 20 weitere Triebköpfe der BR 401 (Option 2).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-10.
Auftragsbekanntmachung (2016-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromrichter
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromrichter📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Fernverkehr AG (Bukr 13)
Postanschrift: Mannheimer Str. 81
Postleitzahl: 60326
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
E-Mail: thomas.reicheneder@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 8913085210📞
Fax: +49 8913085625 📠
Erneuerung der Traktionsstromrichter von GTO- auf IGBT-Technologie inklusive Antriebssteuergerät – einschließlich der Entwicklungs-, Konstruktions-, Herstellungs-, Einbau-, Inbetriebsetzungs- und Lieferleistungen – für 2 Fahrzeuge der DB Baureihe 401. Die Fahrzeuge sind nach der Erneuerung, die in der Verantwortung des Bieters durchgeführt wird, in kompletten, beim Eisenbahn-Bundesamt und beim Bundesamt für Verkehr (CH) zugelassenen, betriebsbereiten für den Einsatz im Fahrgastbetrieb geeigneten Zustand zu bringen.
Erneuerung der Traktionsstromrichter von GTO- auf IGBT-Technologie inklusive Antriebssteuergerät – einschließlich der Entwicklungs-, Konstruktions-, Herstellungs-, Einbau-, Inbetriebsetzungs- und Lieferleistungen – für 2 Fahrzeuge der DB Baureihe 401. Die Fahrzeuge sind nach der Erneuerung, die in der Verantwortung des Bieters durchgeführt wird, in kompletten, beim Eisenbahn-Bundesamt und beim Bundesamt für Verkehr (CH) zugelassenen, betriebsbereiten für den Einsatz im Fahrgastbetrieb geeigneten Zustand zu bringen.
Optional Lieferung inkl. Umbau von Umrüstsätzen für bis zu 54 weitere Triebköpfe der BR 401 (Option 1) und ggf. für bis zu 20 weitere Triebköpfe der BR 401 (Option 2).
Beschreibung der Optionen:
Optional Lieferung inkl. Umbau von Umrüstsätzen für bis zu 54 weitere Triebköpfe der BR 401 (Option 1) und ggf. für bis zu 20 weitere Triebköpfe der BR 401 (Option 2).
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 15TEF19254
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Aktuelle Lieferantenselbstauskunft (LSA) der Deutschen Bahn AG, siehe Anlagen in der eVergabenummer 15TEF19254 unter folgendem Link:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben in den Teilnahmeanträgen und Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und den Vertrag zu bezeichnen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben in den Teilnahmeanträgen und Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und den Vertrag zu bezeichnen.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Thomas Reicheneder
Name: FEF241 – Beschaffungsmarktmanagement Schienenfahrzeugteile
Postanschrift: Richelstraße 3
Postort: München
Postleitzahl: 80634
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Desweiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.