Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der Beratung u. a. werden an den Bewerber durch die Landeshauptstadt Potsdam übertragen. Der Bewerber der ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke, -gefährdete und deren Angehörigen wird im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam die kommunale Verpflichtung für die ambulante Basisversorgung von Menschen mit Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit in der Kommune wahrnehmen.
Es ist beabsichtigt eine Leistungsvereinbarung abzuschließen, um die ambulante Beratung für Suchtkranke und Suchtgefährdete sowie Angehörige in der Landeshauptstadt Potsdam zu gewährleisten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Referenznummer: TW-L-3812/105//16
Kurze Beschreibung:
“Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über...”
Kurze Beschreibung
Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der Beratung u. a. werden an den Bewerber durch die Landeshauptstadt Potsdam übertragen. Der Bewerber der ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke, -gefährdete und deren Angehörigen wird im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam die kommunale Verpflichtung für die ambulante Basisversorgung von Menschen mit Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit in der Kommune wahrnehmen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-09-22 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-27 📅
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 186-333948
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen
“(1) Die Vergabeunterlagen können über den”
Quelle: OJS 2016/S 186-333948 (2016-09-22)
Ergänzende Angaben (2016-09-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein aus-reichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über...”
Kurze Beschreibung
Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein aus-reichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der Beratung u.a. werden an den Bewerber durch die Landeshauptstadt Potsdam übertragen. Der Bewerber der ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke, -gefährdete und deren Angehörigen wird im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam die kommunale Verpflichtung für die ambulante Basisversorgung von Menschen mit Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit in der Kommune wahrnehmen.
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Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: TW-L-3812/105/16
Kurze Beschreibung:
“Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über...”
Kurze Beschreibung
Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der Beratung u.a. werden an den Bewerber durch die Landeshauptstadt Potsdam übertragen. Der Bewerber der ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke, -gefährdete und deren Angehörigen wird im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam die kommunale Verpflichtung für die ambulante Basisversorgung von Menschen mit Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit in der Kommune wahrnehmen.
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Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VV-L-3812/105/16
Kurze Beschreibung:
“Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein aus-reichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über...”
Kurze Beschreibung
Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein aus-reichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, ge-sundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der Beratung u. a. werden an den Bewerber durch die Landeshauptstadt Potsdam übertragen. Der Bewerber der ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke, -gefährdete und deren Angehörigen wird im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam die kommunale Verpflichtung für die ambulante Basisversorgung von Menschen mit Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit in der Kommune wahrnehmen.
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Gesamtwert des Auftrags: 889744.14 EUR 💰