Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der Beratung u. a. werden an den Bewerber durch die Landeshauptstadt Potsdam übertragen. Der Bewerber der ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke, -gefährdete und deren Angehörigen wird im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam die kommunale Verpflichtung für die ambulante Basisversorgung von Menschen mit Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit in der Kommune wahrnehmen. Es ist beabsichtigt eine Leistungsvereinbarung abzuschließen, um die ambulante Beratung für Suchtkranke und Suchtgefährdete sowie Angehörige in der Landeshauptstadt Potsdam zu gewährleisten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Referenznummer: TW-L-3812/105//16
Kurze Beschreibung:
Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der Beratung u. a. werden an den Bewerber durch die Landeshauptstadt Potsdam übertragen. Der Bewerber der ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke, -gefährdete und deren Angehörigen wird im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam die kommunale Verpflichtung für die ambulante Basisversorgung von Menschen mit Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit in der Kommune wahrnehmen.
Es ist beabsichtigt eine Leistungsvereinbarung abzuschließen, um die ambulante Beratung für Suchtkranke und Suchtgefährdete sowie Angehörige in der Landeshauptstadt Potsdam zu gewährleisten.
Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der Beratung u. a. werden an den Bewerber durch die Landeshauptstadt Potsdam übertragen. Der Bewerber der ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke, -gefährdete und deren Angehörigen wird im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam die kommunale Verpflichtung für die ambulante Basisversorgung von Menschen mit Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit in der Kommune wahrnehmen.
Es ist beabsichtigt eine Leistungsvereinbarung abzuschließen, um die ambulante Beratung für Suchtkranke und Suchtgefährdete sowie Angehörige in der Landeshauptstadt Potsdam zu gewährleisten.
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-09-22 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-27 📅
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 186-333948
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen
(1) Die Vergabeunterlagen können über den
Vergabemarktplatz Brandenburg nach kostenloser Registrierung der Unternehmen heruntergeladen werden.
Die Verwendung der
vom Auftraggeber vorgebenen Vordrucke der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
(2) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "TW-L-3812/105/16 – Inbetriebnahme einer
ambulanten Suchtberatungsstelle bei der unter Anhang A III angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
2. Der Teilnahmeantrag sowie das spätere Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/ Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der
Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Angebotsabgabe notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Angebotsabgabe bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Bieterfragen werden allen Bietern in anonymisierter Form per
E-Mail zur Verfügung gestellt, ferner werden die Antworten unter www.vergabemarktplatz.brandenburg.de zur Verfügung gestellt.
7. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
8. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen oder des Angebotes.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRYX03.
Vergabemarktplatz Brandenburg nach kostenloser Registrierung der Unternehmen heruntergeladen werden.
Die Verwendung der
vom Auftraggeber vorgebenen Vordrucke der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
(2) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "TW-L-3812/105/16 – Inbetriebnahme einer
ambulanten Suchtberatungsstelle bei der unter Anhang A III angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
2. Der Teilnahmeantrag sowie das spätere Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/ Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der
Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Angebotsabgabe notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Angebotsabgabe bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Bieterfragen werden allen Bietern in anonymisierter Form per
7. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
8. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen oder des Angebotes.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRYX03.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der Beratung u. a. werden an den Bewerber durch die Landeshauptstadt Potsdam übertragen. Der Bewerber der ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke, -gefährdete und deren Angehörigen wird im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam die kommunale Verpflichtung für die ambulante Basisversorgung von Menschen mit Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit in der Kommune wahrnehmen.
Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der Beratung u. a. werden an den Bewerber durch die Landeshauptstadt Potsdam übertragen. Der Bewerber der ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke, -gefährdete und deren Angehörigen wird im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam die kommunale Verpflichtung für die ambulante Basisversorgung von Menschen mit Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit in der Kommune wahrnehmen.
Es ist beabsichtigt eine Leistungsvereinbarung abzuschließen, um die ambulante Beratung für Suchtkranke und Suchtgefährdete sowie Angehörige in der Landeshauptstadt Potsdam zu gewährleisten.
Die Tätigkeit der aBS zielt auf die Vermeidung des riskanten, schädlichen oder abhängigen Gebrauchs psychotroper Substanzen (oder abhängigkeitsfördernder Verhaltensweisen) und die Verminderung daraus resultierender Schäden.
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Bewerber die Schaffung und den Betrieb einer ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke und Suchtgefährdete ab dem 1.4.2017 unter folgenden Maßgaben:
1. suchtspezifisch (stoffgebundene und stoffungebundene Süchte).
2. unter dem Prinzip der Freiwilligkeit / Unabhängigkeit.
3. vertraulich und diskret.
4. unter Einhaltung der Schweigepflicht.
5. unter Berücksichtigung von Migrationsentwicklungen und -hintergründen.
6. ohne Zugangsvoraussetzungen.
7. zielgruppenspezifische Angebote.
8. Ausnahme bei Auflagen (Gericht, Jobcenter, etc.): vom Prinzip der Freiwilligkeit kann hier nicht ausgegangen werden. Durch die Anwendung der motivierenden Gesprächsführung soll unter Berücksichtigung aller zuvor aufgeführten Standards jedoch eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre erzielt werden.
8. Ausnahme bei Auflagen (Gericht, Jobcenter, etc.): vom Prinzip der Freiwilligkeit kann hier nicht ausgegangen werden. Durch die Anwendung der motivierenden Gesprächsführung soll unter Berücksichtigung aller zuvor aufgeführten Standards jedoch eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre erzielt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es sind folgende Erklärungen und Nachweise gem. §§ 42 ff. VgV einzureichen:
(1) Übersicht und Angaben zum Bewerber (Unternehmensdarstellung), siehe Teilnahmeunterlagen Punkt I., Abschnitt A.
(2) Angabe der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, siehe Teilnahmeunterlagen Punkt I., Abschnitt B.
(3) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz, siehe Teilnahmeunterlagen Punkt IV., Abschnitt A.
(4) Angaben zum Einsatz von Nachunternehmen und einer Bietergemeinschaft mit Angabe der Leistungsbereiche nach Vorgabe der Teilnahmeunterlagen Punkt V., Abschnitt A.
(5) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, siehe Teilnahmeunterlagen Punkt VI.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(6) Angabe des Umsatzes für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie vergleichbarer Leistungen, siehe Teilnahmeunterlagen, Punkt II;
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(7) Angabe einer Referenz, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar ist, siehe Teilnahmeunterlagen Punkt III., Abschnitt A;
Mindeststandards: Es ist mindestens eine Referenz mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Teilnahmeanträge werden wie folgt gewertet, siehe Teilnahmeunterlagen Punkt VII.:
1. Erfahrung mit vergleichbaren Aufträgen.
2. Vernetzung.
3. Personelle Voraussetzungen.
4. Medienkonsumberatung.
5. Psychosoziale Substitutionsbegleitung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-11-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-31 📅
Vergabemarktplatz Brandenburg nach kostenloser Registrierung der Unternehmen heruntergeladen werden.
Die Verwendung der
vom Auftraggeber vorgebenen Vordrucke der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind – soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
(2) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "TW-L-3812/105/16 – Inbetriebnahme einer
ambulanten Suchtberatungsstelle bei der unter Anhang A III angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
2. Der Teilnahmeantrag sowie das spätere Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/ Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der
Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Angebotsabgabe notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Angebotsabgabe bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Bieterfragen werden allen Bietern in anonymisierter Form per
6. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Angebotsabgabe notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Angebotsabgabe bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Antworten auf allgemein relevante Bieterfragen werden allen Bietern in anonymisierter Form per
7. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
7. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
8. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen oder des Angebotes.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRYX03.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 186-333948 (2016-09-22)
Ergänzende Angaben (2016-09-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein aus-reichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der Beratung u.a. werden an den Bewerber durch die Landeshauptstadt Potsdam übertragen. Der Bewerber der ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke, -gefährdete und deren Angehörigen wird im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam die kommunale Verpflichtung für die ambulante Basisversorgung von Menschen mit Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit in der Kommune wahrnehmen.
Es ist beabsichtigt eine Leistungsvereinbarung abzuschließen, um die ambulante Beratung für Suchtkranke und Suchtgefährdete sowie Angehörige in der Landeshauptstadt Potsdam zu gewährleisten.
Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein aus-reichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der Beratung u.a. werden an den Bewerber durch die Landeshauptstadt Potsdam übertragen. Der Bewerber der ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke, -gefährdete und deren Angehörigen wird im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam die kommunale Verpflichtung für die ambulante Basisversorgung von Menschen mit Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit in der Kommune wahrnehmen.
Es ist beabsichtigt eine Leistungsvereinbarung abzuschließen, um die ambulante Beratung für Suchtkranke und Suchtgefährdete sowie Angehörige in der Landeshauptstadt Potsdam zu gewährleisten.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein aus-reichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der Beratung u.a. werden an den Bewerber durch die Landeshauptstadt Potsdam übertragen. Der Bewerber der ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke, -gefährdete und deren Angehörigen wird im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam die kommunale Verpflichtung für die ambulante Basisversorgung von Menschen mit Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit in der Kommune wahrnehmen.
Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein aus-reichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der Beratung u.a. werden an den Bewerber durch die Landeshauptstadt Potsdam übertragen. Der Bewerber der ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke, -gefährdete und deren Angehörigen wird im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam die kommunale Verpflichtung für die ambulante Basisversorgung von Menschen mit Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit in der Kommune wahrnehmen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: TW-L-3812/105/16
Kurze Beschreibung:
Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der Beratung u.a. werden an den Bewerber durch die Landeshauptstadt Potsdam übertragen. Der Bewerber der ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke, -gefährdete und deren Angehörigen wird im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam die kommunale Verpflichtung für die ambulante Basisversorgung von Menschen mit Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit in der Kommune wahrnehmen.
Es ist beabsichtigt eine Leistungsvereinbarung abzuschließen, um die ambulante Beratung für Suchtkranke und Suchtgefährdete sowie Angehörige in der Landeshauptstadt Potsdam zu gewährleisten.
Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der Beratung u.a. werden an den Bewerber durch die Landeshauptstadt Potsdam übertragen. Der Bewerber der ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke, -gefährdete und deren Angehörigen wird im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam die kommunale Verpflichtung für die ambulante Basisversorgung von Menschen mit Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit in der Kommune wahrnehmen.
Es ist beabsichtigt eine Leistungsvereinbarung abzuschließen, um die ambulante Beratung für Suchtkranke und Suchtgefährdete sowie Angehörige in der Landeshauptstadt Potsdam zu gewährleisten.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der Beratung u.a. werden an den Bewerber durch die Landeshauptstadt Potsdam übertragen. Der Bewerber der ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke, -gefährdete und deren Angehörigen wird im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam die kommunale Verpflichtung für die ambulante Basisversorgung von Menschen mit Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit in der Kommune wahrnehmen.
Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein ausreichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, gesundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der Beratung u.a. werden an den Bewerber durch die Landeshauptstadt Potsdam übertragen. Der Bewerber der ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke, -gefährdete und deren Angehörigen wird im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam die kommunale Verpflichtung für die ambulante Basisversorgung von Menschen mit Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit in der Kommune wahrnehmen.
Die Tätigkeit der aBS zielt auf die Vermeidung des riskanten, schädlichen oder abhängigen Gebrauchspsychotroper Substanzen (oder abhängigkeitsfördernder Verhaltensweisen) und die Verminderung darausresultierender Schäden.
5. unter Berücksichtigung von Migrationsentwicklungen und-hintergründen.
8. Ausnahme bei Auflagen (Gericht, Jobcenter, etc.): vom Prinzip der Freiwilligkeit kann hier nicht ausgegangen werden. Durch die Anwendung der motivierenden Gesprächsführung soll unter Berücksichtigung aller zu voraufgeführten Standards jedoch eine vertrauen.
8. Ausnahme bei Auflagen (Gericht, Jobcenter, etc.): vom Prinzip der Freiwilligkeit kann hier nicht ausgegangen werden. Durch die Anwendung der motivierenden Gesprächsführung soll unter Berücksichtigung aller zu voraufgeführten Standards jedoch eine vertrauen.
Quelle: OJS 2016/S 216-393581 (2016-11-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VV-L-3812/105/16
Kurze Beschreibung:
Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein aus-reichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, ge-sundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der Beratung u. a. werden an den Bewerber durch die Landeshauptstadt Potsdam übertragen. Der Bewerber der ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke, -gefährdete und deren Angehörigen wird im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam die kommunale Verpflichtung für die ambulante Basisversorgung von Menschen mit Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit in der Kommune wahrnehmen.
Es ist beabsichtigt eine Leistungsvereinbarung abzuschließen, um die ambulante Beratung für Suchtkranke und Suchtgefährdete sowie Angehörige in der Landeshauptstadt Potsdam zu gewährleisten.
Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein aus-reichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, ge-sundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der Beratung u. a. werden an den Bewerber durch die Landeshauptstadt Potsdam übertragen. Der Bewerber der ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke, -gefährdete und deren Angehörigen wird im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam die kommunale Verpflichtung für die ambulante Basisversorgung von Menschen mit Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit in der Kommune wahrnehmen.
Es ist beabsichtigt eine Leistungsvereinbarung abzuschließen, um die ambulante Beratung für Suchtkranke und Suchtgefährdete sowie Angehörige in der Landeshauptstadt Potsdam zu gewährleisten.
Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein aus-reichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, ge-sundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der Beratung u. a. werden an den Bewerber durch die Landeshauptstadt Potsdam übertragen. Der Bewerber der ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke, -gefährdete und deren Angehörigen wird im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam die kommunale Verpflichtung für die ambulante Basisversorgung von Menschen mit Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit in der Kommune wahrnehmen.
Laut § 5 BbgGDG vom 25.1.2016 wirken die Landkreise und kreisfreien Städte auf ein aus-reichendes Angebot an Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsrisiken, ge-sundheitsfördernde Verhaltensweisen und über Möglichkeiten der Prävention hin. Die Leistungen der Beratung u. a. werden an den Bewerber durch die Landeshauptstadt Potsdam übertragen. Der Bewerber der ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke, -gefährdete und deren Angehörigen wird im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam die kommunale Verpflichtung für die ambulante Basisversorgung von Menschen mit Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit in der Kommune wahrnehmen.
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Bewerber die Schaffung und den Betrieb einer ambulanten Beratungsstelle für Suchtkranke und Suchtgefährdete unter folgenden Maßgaben:
1. suchtspezifisch (stoffgebundene und stoffungebundene Süchte);
2. unter dem Prinzip der Freiwilligkeit / Unabhängigkeit;
3. vertraulich und diskret;
4. unter Einhaltung der Schweigepflicht;
5. unter Berücksichtigung von Migrationsentwicklungen und -hintergründen;
6. ohne Zugangsvoraussetzungen;
7. zielgruppenspezifische Angebote;
8. Ausnahme bei Auflagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Potsdam.