Infrastruktuelles Facility Management für Kultureinrichtungen

Land Berlin (SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin), vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

Ausgeschrieben werden infrastrukturelle Facility Management Leistungen für die von der BIM GmbH verwalteten Objekte aus dem Kulturportfolio (66 Wirtschaftseinheiten) in unterschiedlichen Fach- und Mengenlosen (14 Lose). Der ausgeschriebene Leistungsumfang bezieht sich dabei im Wesentlichen auf infrastrukturelle Facility Management Leistungen zu den Gewerkegruppen (Fachlosgruppen) „Außenanlagenpflege/ Winterdienst“ (2 Lose), „Sicherheitsdienste“ (5 Lose) sowie „Reinigungsdienste“ (7 Lose).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-05.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-05 Auftragsbekanntmachung
2016-12-14 Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben (2016-12-14)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name:
“Land Berlin (SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin), vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH”
Postanschrift: Warschauer Str. 41/42
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Torsten Stierand
Telefon: +49 30901661486 📞
E-Mail: einkauf@bim-berlin.de 📧
Fax: +49 30901661668 📠
Region: Berlin 🏙️
URL: www.bim-berlin.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Infrastruktuelles Facility Management für Kultureinrichtungen. V-2016-000505
Produkte/Dienstleistungen: Immobiliendienste 📦
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben werden infrastrukturelle Facility Management Leistungen für die von der BIM GmbH verwalteten Objekte aus dem Kulturportfolio (66...”    Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 237-431669

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.12
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu elektronischen Katalogen
Alter Wert
Text:
“Angebote sind in Form von elektronischen Katalogen einzureichen oder müssen einen elektronischen Katalog enthalten.”
Neuer Wert
Text: Nein.
Quelle: OJS 2016/S 243-443910 (2016-12-14)