Die f & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung („örU“) der Freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Infrastrukturleistungen (Bau von Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Freianlagen) für das bereits im Bau befindliche Neubaugebiet „Poppenbütteler Berg“ in Hamburg-Wandsbek mit insgesamt 21 Mehrfamilienhäusern (teilweise als örU genutzt). Die Beauftragung der Infrastrukturleistungen erfolgt – abhängig von der Fertigstellung durch den bereits beauftragten GU – in mehreren Bauabschnitten zeitlich gestaffelt. Einzelheiten zum Mindestleistungsumfang wird die funktionale Leistungsbeschreibung enthalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Erschließungsarbeiten
Referenznummer: VV 115-2016
Kurze Beschreibung:
Die f & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung („örU“) der Freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Infrastrukturleistungen (Bau von Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Freianlagen) für das bereits im Bau befindliche Neubaugebiet „Poppenbütteler Berg“ in Hamburg-Wandsbek mit insgesamt 21 Mehrfamilienhäusern (teilweise als örU genutzt). Die Beauftragung der Infrastrukturleistungen erfolgt – abhängig von der Fertigstellung durch den bereits beauftragten GU – in mehreren Bauabschnitten zeitlich gestaffelt.
Einzelheiten zum Mindestleistungsumfang wird die funktionale Leistungsbeschreibung enthalten.
Die f & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung („örU“) der Freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Infrastrukturleistungen (Bau von Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Freianlagen) für das bereits im Bau befindliche Neubaugebiet „Poppenbütteler Berg“ in Hamburg-Wandsbek mit insgesamt 21 Mehrfamilienhäusern (teilweise als örU genutzt). Die Beauftragung der Infrastrukturleistungen erfolgt – abhängig von der Fertigstellung durch den bereits beauftragten GU – in mehreren Bauabschnitten zeitlich gestaffelt.
Einzelheiten zum Mindestleistungsumfang wird die funktionale Leistungsbeschreibung enthalten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erschließungsarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-11-04 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-09 📅
Datum des Beginns: 2017-03-01 📅
Datum des Endes: 2018-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 216-392850
ABl. S-Ausgabe: 216
Zusätzliche Informationen
— Zu II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
— Bewerber-/ Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
— Zu II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
— Bewerber-/ Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die f & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung („örU“) der Freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen.
Die f & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung („örU“) der Freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Infrastrukturleistungen (Bau von Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Freianlagen) für das bereits im Bau befindliche Neubaugebiet „Poppenbütteler Berg“ in Hamburg-Wandsbek mit insgesamt 21 Mehrfamilienhäusern (teilweise als örU genutzt). Die Beauftragung der Infrastrukturleistungen erfolgt – abhängig von der Fertigstellung durch den bereits beauftragten GU – in mehreren Bauabschnitten zeitlich gestaffelt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Infrastrukturleistungen (Bau von Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Freianlagen) für das bereits im Bau befindliche Neubaugebiet „Poppenbütteler Berg“ in Hamburg-Wandsbek mit insgesamt 21 Mehrfamilienhäusern (teilweise als örU genutzt). Die Beauftragung der Infrastrukturleistungen erfolgt – abhängig von der Fertigstellung durch den bereits beauftragten GU – in mehreren Bauabschnitten zeitlich gestaffelt.
Einzelheiten zum Mindestleistungsumfang wird die funktionale Leistungsbeschreibung enthalten.
Mit folgenden ungefähren Mengen können die Bieter für die wesentlichen Positionen kalkulieren. Detaillierungen bleiben der Leistungsbeschreibung vorbehalten.
— Verkehrsanlagen.
Asphaltdeckschicht AC 8 DN 3,5 cm: 2 450 m
Asphalttragschicht AC 22 T Hmb 8,5 bis 10,5 cm: 2 675 m
Pflasterbeläge (Wabenpflaster, Rasengitter, Natursteingroßpflaster): 1 400 m
Plattenbeläge: 2 450 m
Bordsteine: 1 750 m;
Schottertragschicht: 1 100 m
Frostschutzschicht: 1 200 m
— Ingenieurbauwerke.
Schmutzwasser-Leitungen DN 150: 800 m;
Regenwasser-Leitungen DN 250 bis DN 500: 1 100 m;
Schächte DN 400/ DN 1000: 60 St.;
Pumpwerk/ Hebeanlage: 2 St.;
Aushub und Auftrag Boden: 3 000 m
Geröll Ø 5-30 cm/ Kies Ø 2-63 mm: 250 t;
Drosselbauwerk mit Abflussbegrenzer: 1 St.
— Freianlagen.
Oberflächenbefestigung, Platten, Pflaster: 8 300 m
Borde (TB, RB): 5 500 m;
Kinderspielplatz: 2 500 m
Landschaftsfläche (10 % Bepflanzung mit Sträuchern): 42 000 m
Baumpflanzung: 120 St.;
Beleuchtung: 275 St.;
Ausstattung Bänke, Mülleimer: 75 St.;
Geländeprofilierung Auf-/ Abtrag: 30 000 m
Knickherstellung: 245 m.
Beschreibung der Verlängerungen:
Etwaige Verlängerungen sind abhängig vom Bauablauf und Gegenstand der Vergabeunterlagen sowie der Verhandlungsgespräche.
Beschreibung der Optionen:
Etwaige Optionen sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Optionen bleibt vorbehalten.
Zusätzliche Informationen:
— Zu II.2.10: Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
— Bewerber-/ Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg, Poppenbütteler Berg/ Ohlendieck.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5)). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5)). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB). Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen – Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen – Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
PL3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als sechs Monate sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen.
PL3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als sechs Monate sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von f&w für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
f&w behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von f&w für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von f&w für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für
am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw.Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstiges). Falls der Bewerber noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw.Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstiges). Falls der Bewerber noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL2. Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zuvergebenden Auftrag (Erbringung von Infrastrukturleistungen) in den letzten maximal 3 Jahren (Eigenerklärung). Bitte fügen Sie Beschreibungen der Aufträge bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
TL2. Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zuvergebenden Auftrag (Erbringung von Infrastrukturleistungen) in den letzten maximal 3 Jahren (Eigenerklärung). Bitte fügen Sie Beschreibungen der Aufträge bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Die am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter haben im Laufe des Verhandlungsverfahrens eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) abzugeben. Das in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
1. Die am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter haben im Laufe des Verhandlungsverfahrens eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) abzugeben. Das in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nach § 5 Abs. 1 HmbMinLohnG nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nach § 5 Abs. 1 HmbMinLohnG nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
3. Auf die Bestimmungen der §§ 3, 5, 7 Abs. 2 und § 10 HmbVgG bei der evtl. Einbindung von Nachunternehmern wird hingewiesen.
4. In den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragswerk, sind Vertragsanpassungsklauseln vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 % (Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte)Skala/Notenstufen. Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 % (Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte)Skala/Notenstufen. Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben:
— 10 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und -ausstattung sowie seiner Erfahrung hervorragend geeignet.
— 8 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und -ausstattung sowie seiner Erfahrung gut geeignet.
— 6 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und -ausstattung sowie seiner Erfahrung hinreichend geeignet.
— 4 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und -ausstattung sowie seiner Erfahrung ausreichend geeignet.
— 2 Punkte: Bewerber ist aufgrund seiner Unternehmensgröße und -ausstattung sowie seiner Erfahrung lediglich hinsichtlich einzelner Aspekte geeignet.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, in dem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, in dem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-12-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden.
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 28.11.2016 an die folgenden E-Mail-Adressen gerichtet werden: kwagner-cardenal@goerg.de sowie gleichzeitig ojauch@goerg.de. f&w behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 28.11.2016 an die folgenden E-Mail-Adressen gerichtet werden: kwagner-cardenal@goerg.de sowie gleichzeitig ojauch@goerg.de. f&w behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Teilnahmeanträge sind in Papierform (zweifach, kopierfähig, nicht gebunden) ausschließlich über den Postweg oder direkt an die in Ziffer I.3) benannte Stelle zu übermitteln (GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB). Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bewerber haben den Umschlag neben der Anschrift mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag f&w Infrastrukturleistungen Poppenbütteler Berg“. Poststelle: Nicht vor dem 6.12.2016, 15:00 Uhr, öffnen“ zu versehen.
3. Teilnahmeanträge sind in Papierform (zweifach, kopierfähig, nicht gebunden) ausschließlich über den Postweg oder direkt an die in Ziffer I.3) benannte Stelle zu übermitteln (GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB). Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bewerber haben den Umschlag neben der Anschrift mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag f&w Infrastrukturleistungen Poppenbütteler Berg“. Poststelle: Nicht vor dem 6.12.2016, 15:00 Uhr, öffnen“ zu versehen.
4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind (vgl. § 7 Abs. 1 HmbVgG). Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
5. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden von der Wertung ausgeschlossen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
7. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
8. Auf § 10 Abs. 2 Hmb. Transparenzgesetz wird hingewiesen.
9. f&w behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 3b EU Abs. 3 Nr. 7 VOB/A).
10. Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bereits am 12.12.2016 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind in der 51. KW vorgesehen.
10. Zu Ziffer IV.2.3: Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bereits am 12.12.2016 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind in der 51. KW vorgesehen.
11. Das Verhandlungsverfahren wurde u. a. gewählt, um mit den Bietern den Zeitplan und die Verzahnung mit den Objektbauarbeiten zu besprechen. Der Auftraggeber sieht sich nicht in der Lage, insbesondere die Verzahnung ohne Verhandlungsgespräche im Leistungsverzeichnis vorzuschreiben. Dieser Aspekt dürfte – je nach Ausgestaltung – auch vergütungsrelevant sein.
11. Das Verhandlungsverfahren wurde u. a. gewählt, um mit den Bietern den Zeitplan und die Verzahnung mit den Objektbauarbeiten zu besprechen. Der Auftraggeber sieht sich nicht in der Lage, insbesondere die Verzahnung ohne Verhandlungsgespräche im Leistungsverzeichnis vorzuschreiben. Dieser Aspekt dürfte – je nach Ausgestaltung – auch vergütungsrelevant sein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428402441📞
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310499 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 216-392850 (2016-11-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die f & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung („örU“) der Freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Infrastrukturleistungen (Bau von Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Freianlagen) für das bereits im Bau befindliche Neubaugebiet „Poppenbütteler Berg“ in Hamburg-Wandsbek mit insgesamt 21 Mehrfamilienhäusern (teilweise als örU genutzt). Die Beauftragung der Infrastrukturleistungen erfolgt – abhängig von der Fertigstellung durch den bereits beauftragten GU – in mehreren Bauabschnitten zeitlich gestaffelt.
Die f & w fördern und wohnen AöR („f&w“) ist als soziales Dienstleistungsunternehmen unter anderem dafür zuständig, in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung („örU“) der Freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) zusätzliche Kapazitäten an Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber zu schaffen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Erbringung von Infrastrukturleistungen (Bau von Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Freianlagen) für das bereits im Bau befindliche Neubaugebiet „Poppenbütteler Berg“ in Hamburg-Wandsbek mit insgesamt 21 Mehrfamilienhäusern (teilweise als örU genutzt). Die Beauftragung der Infrastrukturleistungen erfolgt – abhängig von der Fertigstellung durch den bereits beauftragten GU – in mehreren Bauabschnitten zeitlich gestaffelt.
Gesamtwert des Auftrags: 5 225 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu II.1.7 und V.2.1: Die Kostenschätzung lag über dem maßgeblichen Schwellenwert für Bauleistungen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Beschaffung umfasst:
— Verkehrsanlagen
— Ingenieurbauwerke
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bauzeitenplan und Konzept für schnelle Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Gewichtung des Preises: 75
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-07 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,