Die Stadt Sarstedt liegt südlich von Hannover in Niedersachsen im Landkreis Hildesheim. Die Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße dient der verkehrlichen Anbindung der westlichen Bereiche von Sarstedt mit Kleingärten, Sportanlagen und Gewerbegebieten und dem Ortsteil Ruthe. In der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße quert ein Bahnübergang die DB Strecke 1732 (Hannover – Kassel). Die hohe Frequentierung der DB-Strecke führt zu hohen Schließzeiten des Bahnübergangs und zu verkehrlichen Problemen und teilweise mit Rückstaus bis in die angrenzende Landes-straße 410 Brückenstraße/ Nordring auf der Ostseite. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Stadt Sarstedt die Aufhebung des Bahnübergangs, um die Belastungen deutlich zu reduzieren und einen zügigen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Hierfür soll eine planfreie Querung als Ersatz für den höhengleichen Bahnübergang hergestellt werden. Die neue Trasse verschwenkt auf der Westseite des Knotenpunktes mit dem Nordring in südwestliche Richtung. Die neue Querung der Bahnstrecke erfolgt etwa hundert Meter südlich des gegenwärtigen Bahnübergangs in Form einer Straßenunterführung. Anschließend verläuft die Trasse in einem weiten Bogen zurück zur Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße. Ein Gebäude auf der östlichen Seite der Bahn (Einzelhandel) muss abgerissen werden. Die Länge der neu zu bauenden Straße beträgt etwa 600 m. Sie besteht aus zwei Fahrbahnen mit jeweils 3,5 m Breite. Die Baumaßnahmen umfassen im Wesentlichen folgende Leistungen: — Bau eines Trogbauwerks für die Straßenunterführung Das Bauwerk liegt im Überschwemmungsgebiet. Aufgrund des hohen Grundwasserstand ist das Bauwerk gegen Aufschwimmen zu sichern. Die Hochwassersituation ist bei der Planung zu berücksichtigen — Bau einer Eisenbahnbrücke einschl. bauzeitlicher Behelfsbrücke für die Straßenunterführung. Die Brücke ist auf einem Teilabschnitt des Trogbauwerks gelagert. Die Brücke geht später einschl. der Unterbauten (Teilabschnitt des Trogbauwerks) in das Eigentum der DB Netz AG über, weshalb die entsprechenden Vorschriften der Bahn eingehalten werden müssen. — Bau von Verkehrsanlagen von der bestehenden Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße bis Anschluss an den Nordring auf der Ostseite der DB-Strecke — Verlegung von in der Straße liegender Leitungsinfrastruktur — Herstellung eines RW-Pumpwerks mit Neubau einer Abwasserleitung — Umbau eines Abwasserpumpwerkes und einer Abwasserdruckleitung — Verlegung und Anpassung von DB-Infrastruktur Die Leistungsphasen 1 und 2 für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke (Trog und Brücke) sowie für die Tragwerksplanung sind einschließlich der dazu erforderlichen sonstigen Leistungen abgeschlossen. Das Vorplanungsheft gemäß den Anforderungen der DB-Netz AG liegt vor. Während der Planungsphase sind regelmäßige Abstimmungsgespräche mit dem Auftraggeber sowie mit anderen am Projekt Beteiligten erforderlich. Derzeit Ist von 6 bis 8 Abstimmungsterminen je Jahr zu rechnen. Die tatsächliche Anzahl kann jedoch nach Planungsphase und Bedarf variieren. Die Anwesenheit des Projektleiters/der Projektleiterin sowie in der Regel weiterer fachlich Beteiligter ist dabei zwingend erforderlich. Es ist vorgesehen, ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, das auch die erforderlichen Genehmigungen durch das Eisenbahnbundesamt einschließt. Wegen der Umstellung der Bahnstrecke auf ein neues EstW unterliegt das Projekt einem sehr engen und von der Bahn vorgegebenen Zeitplan. Mit den weiteren Planungsleistungen muss daher unverzüglich nach Beauftragung begonnen werden. Der Beginn des Planfeststellungsverfahrens ist für 2016 vorgesehen. Das Projekt soll im Jahre 2021 baulich abgeschlossen sein. Das beauftragte Planungsbüro muss daher kurzfristig entsprechende Planungskapazitäten zur Verfügung stellen und freihalten können. Neben den Planungsleistungen zählt auch die Projektsteuerung zu den vorgesehenen Aufgaben. Die Projektsteuerung muss mindestens das Vorhalten und die Nutzung geeigneter Software zur Zeit-, Kapazitäts- und Kostensteuerung enthalten. Des Weiteren ist ein geeignetes System zum Datenaustausch und -speicherung über eine Internetplattform vorzuhalten und zu verwenden. Diese Plattform ist anderen am Projekt Beteiligten in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Die Vor- und Nachbereitung der Abstimmungsgespräche einschließlich der Protokollführung und der Notierung und Nachverfolgung von Aufgaben und Terminen sowie die Kostenverfolgung zählen zu den Aufgaben der Projektsteuerung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Menge oder Umfang:
Für dieses Vergabeverfahren sind folgende Leistungen in Anlehnung an die HOAI zu erbringen:§47 HOAI Verkehrsanlagen Leistungsphasen 3-9 (Grundleistungen),§43 HOAI Ing.-Bauwerke Regenwasser (Leitung) Leistungsphasen 1-9 (Grundleistungen),§43 HOAI Ing.-Bauwerke Regenwasser (Pumpenschacht) Leistungsphasen 1-9 (Grundleistungen),§ 55 HOAI maschinentechnische Ausrüstung Regenwasser Leistungsphasen 1-9 (Grundleistungen),§ 55 HOAI elektrotechnische Ausrüstung Schmutzwasser Leistungsphasen 1-9 (Grundleistungen),§43 HOAI Ing.-Bauwerke Schmutzwasserleitung Leistungsphasen 1-9 (Grundleistungen),§ 55 HOAI maschinentechnische Ausrüstung Schmutzwasser Leistungsphasen 1-9 (Grundleistungen),§ 55 HOAI elektrotechnische Ausrüstung Schmutz-wasser Leistungsphasen 1-9 (Grundleistungen),§39 HOAI Freianlagen Leistungsphasen 1-9 (Grundleistungen),§43 HOAI Ingenieurbauwerke (Trog+Brücke) Leistungsphasen 3-8 (Grundleistungen),§51 HOAI Tragwerksplanung Leistungsphasen 3 und 6 (Grundleistungen),§47 HOAI Bahntechnische Gewerke (Oberbau) Leistungsphasen 3-7 (Grundleistungen),§55 HOAI Bahntechnische Gewerke (Technische Ausrüstung) Leistungsphasen 3-9 (Grundleistungen),ProjektsteuerungEs ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und dem Projektfortschritt stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.717 619,95
Für dieses Vergabeverfahren sind folgende Leistungen in Anlehnung an die HOAI zu erbringen:§47 HOAI Verkehrsanlagen Leistungsphasen 3-9 (Grundleistungen),§43 HOAI Ing.-Bauwerke Regenwasser (Leitung) Leistungsphasen 1-9 (Grundleistungen),§43 HOAI Ing.-Bauwerke Regenwasser (Pumpenschacht) Leistungsphasen 1-9 (Grundleistungen),§ 55 HOAI maschinentechnische Ausrüstung Regenwasser Leistungsphasen 1-9 (Grundleistungen),§ 55 HOAI elektrotechnische Ausrüstung Schmutzwasser Leistungsphasen 1-9 (Grundleistungen),§43 HOAI Ing.-Bauwerke Schmutzwasserleitung Leistungsphasen 1-9 (Grundleistungen),§ 55 HOAI maschinentechnische Ausrüstung Schmutzwasser Leistungsphasen 1-9 (Grundleistungen),§ 55 HOAI elektrotechnische Ausrüstung Schmutz-wasser Leistungsphasen 1-9 (Grundleistungen),§39 HOAI Freianlagen Leistungsphasen 1-9 (Grundleistungen),§43 HOAI Ingenieurbauwerke (Trog+Brücke) Leistungsphasen 3-8 (Grundleistungen),§51 HOAI Tragwerksplanung Leistungsphasen 3 und 6 (Grundleistungen),§47 HOAI Bahntechnische Gewerke (Oberbau) Leistungsphasen 3-7 (Grundleistungen),§55 HOAI Bahntechnische Gewerke (Technische Ausrüstung) Leistungsphasen 3-9 (Grundleistungen),ProjektsteuerungEs ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und dem Projektfortschritt stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.717 619,95
Gesamtwert des Auftrags: 717 619,95 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Sarstedt
Postanschrift: Steinstraße 22
Postleitzahl: 31157
Postort: Sarstedt
Kontakt
Internetadresse: http://www.sarstedt.de/index.phtml🌏
E-Mail: reiner.oppermann@sarstedt.de📧
Fax: +49 5066-805-70 📠
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung: Ingenieurdienstleistungen Aufhebung Bahnübergang (BÜ) Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. und Bau einer Ersatzstr. mit EÜ.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Sarstedt liegt südlich von Hannover in Niedersachsen im Landkreis Hildesheim. Die Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße dient der verkehrlichen Anbindung der westlichen Bereiche von Sarstedt mit Kleingärten, Sportanlagen und Gewerbegebieten und dem Ortsteil Ruthe. In der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße quert ein Bahnübergang die DB Strecke 1732 (Hannover – Kassel). Die hohe Frequentierung der DB-Strecke führt zu hohen Schließzeiten des Bahnübergangs und zu verkehrlichen Problemen und teilweise mit Rückstaus bis in die angrenzende Landes-straße 410 Brückenstraße/ Nordring auf der Ostseite.
Die Stadt Sarstedt liegt südlich von Hannover in Niedersachsen im Landkreis Hildesheim. Die Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße dient der verkehrlichen Anbindung der westlichen Bereiche von Sarstedt mit Kleingärten, Sportanlagen und Gewerbegebieten und dem Ortsteil Ruthe. In der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße quert ein Bahnübergang die DB Strecke 1732 (Hannover – Kassel). Die hohe Frequentierung der DB-Strecke führt zu hohen Schließzeiten des Bahnübergangs und zu verkehrlichen Problemen und teilweise mit Rückstaus bis in die angrenzende Landes-straße 410 Brückenstraße/ Nordring auf der Ostseite.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Stadt Sarstedt die Aufhebung des Bahnübergangs, um die Belastungen deutlich zu reduzieren und einen zügigen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Hierfür soll eine planfreie Querung als Ersatz für den höhengleichen Bahnübergang hergestellt werden.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Stadt Sarstedt die Aufhebung des Bahnübergangs, um die Belastungen deutlich zu reduzieren und einen zügigen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Hierfür soll eine planfreie Querung als Ersatz für den höhengleichen Bahnübergang hergestellt werden.
Die neue Trasse verschwenkt auf der Westseite des Knotenpunktes mit dem Nordring in südwestliche Richtung. Die neue Querung der Bahnstrecke erfolgt etwa hundert Meter südlich des gegenwärtigen Bahnübergangs in Form einer Straßenunterführung. Anschließend verläuft die Trasse in einem weiten Bogen zurück zur Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße. Ein Gebäude auf der östlichen Seite der Bahn (Einzelhandel) muss abgerissen werden.
Die neue Trasse verschwenkt auf der Westseite des Knotenpunktes mit dem Nordring in südwestliche Richtung. Die neue Querung der Bahnstrecke erfolgt etwa hundert Meter südlich des gegenwärtigen Bahnübergangs in Form einer Straßenunterführung. Anschließend verläuft die Trasse in einem weiten Bogen zurück zur Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße. Ein Gebäude auf der östlichen Seite der Bahn (Einzelhandel) muss abgerissen werden.
Die Länge der neu zu bauenden Straße beträgt etwa 600 m. Sie besteht aus zwei Fahrbahnen mit jeweils 3,5 m Breite.
Die Baumaßnahmen umfassen im Wesentlichen folgende Leistungen:
— Bau eines Trogbauwerks für die Straßenunterführung
Das Bauwerk liegt im Überschwemmungsgebiet. Aufgrund des hohen Grundwasserstand ist das Bauwerk gegen Aufschwimmen zu sichern. Die Hochwassersituation ist bei der Planung zu berücksichtigen
— Bau einer Eisenbahnbrücke einschl. bauzeitlicher Behelfsbrücke für die Straßenunterführung. Die Brücke ist auf einem Teilabschnitt des Trogbauwerks gelagert.
Die Brücke geht später einschl. der Unterbauten (Teilabschnitt des Trogbauwerks) in das Eigentum der DB Netz AG über, weshalb die entsprechenden Vorschriften der Bahn eingehalten werden müssen.
— Bau von Verkehrsanlagen von der bestehenden Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße bis Anschluss an den Nordring auf der Ostseite der DB-Strecke
— Verlegung von in der Straße liegender Leitungsinfrastruktur
— Herstellung eines RW-Pumpwerks mit Neubau einer Abwasserleitung
— Umbau eines Abwasserpumpwerkes und einer Abwasserdruckleitung
— Verlegung und Anpassung von DB-Infrastruktur
Die Leistungsphasen 1 und 2 für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke (Trog und Brücke) sowie für die Tragwerksplanung sind einschließlich der dazu erforderlichen sonstigen Leistungen abgeschlossen. Das Vorplanungsheft gemäß den Anforderungen der DB-Netz AG liegt vor.
Die Leistungsphasen 1 und 2 für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke (Trog und Brücke) sowie für die Tragwerksplanung sind einschließlich der dazu erforderlichen sonstigen Leistungen abgeschlossen. Das Vorplanungsheft gemäß den Anforderungen der DB-Netz AG liegt vor.
Während der Planungsphase sind regelmäßige Abstimmungsgespräche mit dem Auftraggeber sowie mit anderen am Projekt Beteiligten erforderlich. Derzeit Ist von 6 bis 8 Abstimmungsterminen je Jahr zu rechnen. Die tatsächliche Anzahl kann jedoch nach Planungsphase und Bedarf variieren. Die Anwesenheit des Projektleiters/der Projektleiterin sowie in der Regel weiterer fachlich Beteiligter ist dabei zwingend erforderlich.
Während der Planungsphase sind regelmäßige Abstimmungsgespräche mit dem Auftraggeber sowie mit anderen am Projekt Beteiligten erforderlich. Derzeit Ist von 6 bis 8 Abstimmungsterminen je Jahr zu rechnen. Die tatsächliche Anzahl kann jedoch nach Planungsphase und Bedarf variieren. Die Anwesenheit des Projektleiters/der Projektleiterin sowie in der Regel weiterer fachlich Beteiligter ist dabei zwingend erforderlich.
Es ist vorgesehen, ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, das auch die erforderlichen Genehmigungen durch das Eisenbahnbundesamt einschließt. Wegen der Umstellung der Bahnstrecke auf ein neues EstW unterliegt das Projekt einem sehr engen und von der Bahn vorgegebenen Zeitplan.
Es ist vorgesehen, ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, das auch die erforderlichen Genehmigungen durch das Eisenbahnbundesamt einschließt. Wegen der Umstellung der Bahnstrecke auf ein neues EstW unterliegt das Projekt einem sehr engen und von der Bahn vorgegebenen Zeitplan.
Mit den weiteren Planungsleistungen muss daher unverzüglich nach Beauftragung begonnen werden. Der Beginn des Planfeststellungsverfahrens ist für 2016 vorgesehen. Das Projekt soll im Jahre 2021 baulich abgeschlossen sein. Das beauftragte Planungsbüro muss daher kurzfristig entsprechende Planungskapazitäten zur Verfügung stellen und freihalten können.
Mit den weiteren Planungsleistungen muss daher unverzüglich nach Beauftragung begonnen werden. Der Beginn des Planfeststellungsverfahrens ist für 2016 vorgesehen. Das Projekt soll im Jahre 2021 baulich abgeschlossen sein. Das beauftragte Planungsbüro muss daher kurzfristig entsprechende Planungskapazitäten zur Verfügung stellen und freihalten können.
Neben den Planungsleistungen zählt auch die Projektsteuerung zu den vorgesehenen Aufgaben. Die Projektsteuerung muss mindestens das Vorhalten und die Nutzung geeigneter Software zur Zeit-, Kapazitäts- und Kostensteuerung enthalten. Des Weiteren ist ein geeignetes System zum Datenaustausch und -speicherung über eine Internetplattform vorzuhalten und zu verwenden. Diese Plattform ist anderen am Projekt Beteiligten in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Die Vor- und Nachbereitung der Abstimmungsgespräche einschließlich der Protokollführung und der Notierung und Nachverfolgung von Aufgaben und Terminen sowie die Kostenverfolgung zählen zu den Aufgaben der Projektsteuerung.
Neben den Planungsleistungen zählt auch die Projektsteuerung zu den vorgesehenen Aufgaben. Die Projektsteuerung muss mindestens das Vorhalten und die Nutzung geeigneter Software zur Zeit-, Kapazitäts- und Kostensteuerung enthalten. Des Weiteren ist ein geeignetes System zum Datenaustausch und -speicherung über eine Internetplattform vorzuhalten und zu verwenden. Diese Plattform ist anderen am Projekt Beteiligten in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Die Vor- und Nachbereitung der Abstimmungsgespräche einschließlich der Protokollführung und der Notierung und Nachverfolgung von Aufgaben und Terminen sowie die Kostenverfolgung zählen zu den Aufgaben der Projektsteuerung.
Menge oder Umfang:
Für dieses Vergabeverfahren sind folgende Leistungen in Anlehnung an die HOAI zu erbringen:
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und dem Projektfortschritt stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und dem Projektfortschritt stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Beschreibung der Optionen:
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt. In der ersten Stufe werden die mit einem „x“ in Spalte 2 markierten Leistungsphasen der Leistungsbeschreibung beauftragt.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 8 und 9 für die Bahntechnischen Gewerke (Oberbau) sowie die Leistungsphase 8 für die Bahntechnischen Gewerke (Technische Ausrüstung) zu einem späteren Zeitpunkt durch das ausführende Unternehmen separat zu vergeben.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 8 und 9 für die Bahntechnischen Gewerke (Oberbau) sowie die Leistungsphase 8 für die Bahntechnischen Gewerke (Technische Ausrüstung) zu einem späteren Zeitpunkt durch das ausführende Unternehmen separat zu vergeben.
Referenznummer: FB3/642-05
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Sarstedt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung gemäß dem vom Auftraggeber vorgegebenen Formular.
Mindeststandards:
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 000 000 EUR gegeben ist.
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:
700 000 EUR (ohne Mehrwertsteuer).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eigenerklärung gemäß dem vom Auftraggeber vorgegebenen Formular.
Mindeststandards:
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung:
Abgeschlossenes Studium als Bauingenieur oder vergleichbar
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der berücksichtigungsfähige Zeitraum der Referenzprojekte wird auf fünf Jahre verlängert, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
a) Darstellung mindestens eines Referenzprojektes aus dem Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerk (Brückenbauwerk) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2011 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2011 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
a) Darstellung mindestens eines Referenzprojektes aus dem Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerk (Brückenbauwerk) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2011 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2011 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Vergleichbarkeit sollten durch das Referenzprojekt aus dem Bereich der Planung Ingenieurbauwerk (Brückenbauwerk) folgende Anforderungen erfüllt sein:
Das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Aufgabenstellung mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Brückenbauwerk mit einer Spannweite > 15 Meter),
das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Aufgabenstellung mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Planung und Errichtung einer Eisenbahnbrücke unter Einbindung des Eisenbahnbundesamts bzw. der DB Netz AG bzw. einer vergleichbaren Institution aus dem jeweiligen Land, in welchem die Dienstleistung erbracht wurde),
das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Aufgabenstellung mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Planung und Errichtung einer Eisenbahnbrücke unter Einbindung des Eisenbahnbundesamts bzw. der DB Netz AG bzw. einer vergleichbaren Institution aus dem jeweiligen Land, in welchem die Dienstleistung erbracht wurde),
dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 3-4 sowie 6-8 (= 62 v. H.) der Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 42 HOAI) beauftragt,
das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) oder ist abgeschlossen.
b) Darstellung mindestens eines Referenzprojektes aus dem Bereich der Planung Ingenieurbauwerk (Trogbauwerk) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2011 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte, die vor 2011 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
b) Darstellung mindestens eines Referenzprojektes aus dem Bereich der Planung Ingenieurbauwerk (Trogbauwerk) aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2011 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte, die vor 2011 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Vergleichbarkeit sollten durch das Referenzprojekt folgende Anforderungen erfüllt sein:
Das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Aufgabenstellung mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (wasserdichtes Trogbauwerk),
c) Darstellung mindestens eines Referenzprojektes aus dem Bereich der Tragwerksplanung aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2011 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte, die vor 2011 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
c) Darstellung mindestens eines Referenzprojektes aus dem Bereich der Tragwerksplanung aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2011 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte, die vor 2011 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Aufgabenstellung mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Planung und Errichtung einer Eisenbahnbrücke unter Einbindung des Eisenbahnbundesamts bzw. der DB Netz AG bzw. einer vergleichbaren Institution aus dem jeweiligen Land, in welchem die Dienstleistung erbracht wurde),
Das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Aufgabenstellung mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (Planung und Errichtung einer Eisenbahnbrücke unter Einbindung des Eisenbahnbundesamts bzw. der DB Netz AG bzw. einer vergleichbaren Institution aus dem jeweiligen Land, in welchem die Dienstleistung erbracht wurde),
dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 3 und 6 (= 17 v. H.) der Tragwerksplanung (§ HOAI) beauftragt,
d) Besondere Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit der DB Netz AG
Darstellung mindestens eines Referenzprojektes aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2011 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2011 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Vergleichbarkeit soll die Referenz Projekte bei der Zusammenarbeit mit der DB Netz AG betreffen. Es ist nicht erforderlich, dass alle Erfahrungen in einem Referenzprojekt zusammen erworben wurden; gegebenenfalls können die Referenzen aus unterschiedlichen Projekten stammen. Nachgewiesen werden sollen folgende Erfahrungen:
Für die Vergleichbarkeit soll die Referenz Projekte bei der Zusammenarbeit mit der DB Netz AG betreffen. Es ist nicht erforderlich, dass alle Erfahrungen in einem Referenzprojekt zusammen erworben wurden; gegebenenfalls können die Referenzen aus unterschiedlichen Projekten stammen. Nachgewiesen werden sollen folgende Erfahrungen:
Erfahrung bei Planungen von ESTW
Erfahrung bei der Planung und Koordinierung von Projekten nach EKrG
Erfahrungen bei der Kosten- und Finanzierungsplanung für Bahnbauwerke mit dem von der Bahn genutzten Programm in GRANID
Erfahrungen bei der Baubetriebsplanung
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar und mindestens fünfjährige Berufserfahrung in diesem Gebiet. Bei Bietergemeinschaften die Führungskraft des Unternehmens, das die Projektleitung innehat.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens
Durchschnittliche Beschäftigten Zahl: mindestens 50 technische Fachkräfte (s.o. zu § 46 (3) Nr. 2 VgV). ,
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
Datentransfersystem zur Projektkommunikation zwischen AN, AG und sonstigen Dritten
(Datenserver), das den Datensicherheitsanforderungen des Landes Niedersachsens entspricht, MS Office ab Version 2003 oder höher, CAD-Software, Verkehrsplanungssoftware.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
1. über ein eigenes Qualitätsmanagementsystem (QM-System) verfügen.
2. Für Brückenbauwerk einschl. Behelfsbrücken (Ingenieurbauwerk + Tragwerksplanung) sowie Bahntechnische Gewerke ist jeweils für jedes einzelne Gewerk eine Präqualifikation bei der DB-Netz AG nachzuweisen. Die einzelnen Gewerke sind wie folgt definiert:
2. Für Brückenbauwerk einschl. Behelfsbrücken (Ingenieurbauwerk + Tragwerksplanung) sowie Bahntechnische Gewerke ist jeweils für jedes einzelne Gewerk eine Präqualifikation bei der DB-Netz AG nachzuweisen. Die einzelnen Gewerke sind wie folgt definiert:
2.2. Leit- und Sicherungstechnik (Bahntechnische Gewerke (Technische Ausrüstung) jeweils für
2.2.1. Bahnübergänge
2.2.2. Telekommunikation
2.2.3. Oberleitung
2.2.4. Elektrische Energieanlagen
2.2.5. Weichenheizung
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß HOAI.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur oder vergleichbar.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1 § 45 (4) Nr. 4 VgV: Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: 3 Punkte: Durchschnittlicher Jahresumsatz in den vergangenen drei Geschäftsjahren jeweils über 1 400 000 EUR netto 2 Punkte: Durchschnittlicher Jahresumsatz in den vergangenen drei Geschäftsjahren jeweils über 700 000 und bis zu jeweils 1 400 000 EUR netto 1 Punkt: Durchschnittlicher Jahresumsatz in den vergangenen drei Geschäftsjahren jeweils 700 000 EUR netto Wichtung: 10 (v.H.) 2. § 46 (3) Nr. 2 :VgV Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung: Im Teilnahmewettbewerb nur Mindestbedingung. Eine Bewertung erfolgt im Angebotsverfahren nach den in der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten mitgeteilten Zuschlagskriterien Wichtung 0 (v.H.) 3. § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Vergleichbarkeit (siehe oben zu § 46 (3) Nr. 1 VgV) und Anzahl der Referenzen. Die Beurteilung erfolgt für jede Referenzgruppe ( a-d) getrennt nach folgendem Punktesystem: Vergleichbarkeit: 3 Punkte: Alle Vergleichbarkeitsvorgaben vollständig erfüllt 2 Punkte: Mehr als eine, aber nicht alle Vergleichbarkeitsvorgaben erfüllt. 1 Punkt: Nur eine Vergleichbarkeitsvorgabe erfüllt. Und Anzahl: 3 Punkte: Fünf und mehr Referenzen. 2 Punkte: Zwei bis vier Referenzen. 1 Punkt: Eine Referenz. Beispiel: Weist der Bewerber eine Referenz nach, die nur eine Vergleichsvorgabe erfüllt, erhält er hierfür zwei Punkte. Weist er fünf und mehr Referenzen nach, die alle Vergleichbarkeitsvorgaben erfüllen, erhält er hierfür sechs Punkte. Die Gesamtpunktzahl der über die Vergleichbarkeit und Anzahl aller Referenzen ermittelten Wertungspunkte geht in die Wertung ein. Wichtung 50 (v.H.) 4. § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: 3 Punkte: Bauingenieur oder vergleichbar mit 10 Jahren (und mehr) Berufserfahrung 2 Punkte: Bauingenieur oder vergleichbar mit 6 – 9 Jahren Berufserfahrung 1 Punkt: Bauingenieur oder vergleichbar mit fünfjähriger Berufserfahrung Bewertet wird nur die Berufserfahrung des Projektleiters Wichtung: 20 (v.H.) 5. § 46 (3) Nr. 8 VgV: Personalbestand in den letzten drei Jahren. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: 3 Punkte: 81 oder mehr technische Fachkräfte (s.o. § 46 (3) Nr. 2 VgV) 2 Punkte: 51 bis 80 technische Fachkräfte (s.o. § 46 (3) Nr. 2 VgV) 1 Punkt: bis 50 technische Fachkräfte (s.o. § 46 (3) Nr. 2 VgV). Wichtung: 20 (v.H.) 6. § 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bewerber für die Ausführung des Auftrages verfügen wird. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Nur Mindestbedingung: Wichtung 0 (v.H.) 7. § 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Teilziffer 1: Das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems stellt im Teilnahmewettbewerb nur eine Mindestbedingung dar. Eine Bewertung erfolgt im Angebotsverfahren nach den in der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten mitgeteilten Zuschlagskriterien. Teilziffer 2: Die geforderten Präqualifikationen sind Mindestbedingungen, deren Fehlen zum Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb führt. Eine Gewichtung bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe findet nicht statt Nur Mindestbedingung: Wichtung 0 (v.H.).
1 § 45 (4) Nr. 4 VgV: Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: 3 Punkte: Durchschnittlicher Jahresumsatz in den vergangenen drei Geschäftsjahren jeweils über 1 400 000 EUR netto 2 Punkte: Durchschnittlicher Jahresumsatz in den vergangenen drei Geschäftsjahren jeweils über 700 000 und bis zu jeweils 1 400 000 EUR netto 1 Punkt: Durchschnittlicher Jahresumsatz in den vergangenen drei Geschäftsjahren jeweils 700 000 EUR netto Wichtung: 10 (v.H.) 2. § 46 (3) Nr. 2 :VgV Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung: Im Teilnahmewettbewerb nur Mindestbedingung. Eine Bewertung erfolgt im Angebotsverfahren nach den in der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten mitgeteilten Zuschlagskriterien Wichtung 0 (v.H.) 3. § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Vergleichbarkeit (siehe oben zu § 46 (3) Nr. 1 VgV) und Anzahl der Referenzen. Die Beurteilung erfolgt für jede Referenzgruppe ( a-d) getrennt nach folgendem Punktesystem: Vergleichbarkeit: 3 Punkte: Alle Vergleichbarkeitsvorgaben vollständig erfüllt 2 Punkte: Mehr als eine, aber nicht alle Vergleichbarkeitsvorgaben erfüllt. 1 Punkt: Nur eine Vergleichbarkeitsvorgabe erfüllt. Und Anzahl: 3 Punkte: Fünf und mehr Referenzen. 2 Punkte: Zwei bis vier Referenzen. 1 Punkt: Eine Referenz. Beispiel: Weist der Bewerber eine Referenz nach, die nur eine Vergleichsvorgabe erfüllt, erhält er hierfür zwei Punkte. Weist er fünf und mehr Referenzen nach, die alle Vergleichbarkeitsvorgaben erfüllen, erhält er hierfür sechs Punkte. Die Gesamtpunktzahl der über die Vergleichbarkeit und Anzahl aller Referenzen ermittelten Wertungspunkte geht in die Wertung ein. Wichtung 50 (v.H.) 4. § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: 3 Punkte: Bauingenieur oder vergleichbar mit 10 Jahren (und mehr) Berufserfahrung 2 Punkte: Bauingenieur oder vergleichbar mit 6 – 9 Jahren Berufserfahrung 1 Punkt: Bauingenieur oder vergleichbar mit fünfjähriger Berufserfahrung Bewertet wird nur die Berufserfahrung des Projektleiters Wichtung: 20 (v.H.) 5. § 46 (3) Nr. 8 VgV: Personalbestand in den letzten drei Jahren. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: 3 Punkte: 81 oder mehr technische Fachkräfte (s.o. § 46 (3) Nr. 2 VgV) 2 Punkte: 51 bis 80 technische Fachkräfte (s.o. § 46 (3) Nr. 2 VgV) 1 Punkt: bis 50 technische Fachkräfte (s.o. § 46 (3) Nr. 2 VgV). Wichtung: 20 (v.H.) 6. § 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bewerber für die Ausführung des Auftrages verfügen wird. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Nur Mindestbedingung: Wichtung 0 (v.H.) 7. § 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich: Teilziffer 1: Das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems stellt im Teilnahmewettbewerb nur eine Mindestbedingung dar. Eine Bewertung erfolgt im Angebotsverfahren nach den in der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten mitgeteilten Zuschlagskriterien. Teilziffer 2: Die geforderten Präqualifikationen sind Mindestbedingungen, deren Fehlen zum Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb führt. Eine Gewichtung bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe findet nicht statt Nur Mindestbedingung: Wichtung 0 (v.H.).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: FB3/642-05
Zusätzliche Informationen
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung: Ingenieurdienstleistungen Aufhebung Bahnübergang (BÜ) Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. und Bau einer Ersatzstr. mit EÜ.
Es wird auf §§ 160 ff GWB verwiesen. So ist insbesondere nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB spätestens innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird auf §§ 160 ff GWB verwiesen. So ist insbesondere nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB spätestens innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
Quelle: OJS 2016/S 121-217047 (2016-06-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 717 619,95 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Saarstedt
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Offizielle Bezeichnung: Ingenieurdienstleistungen Aufhebung Bahnübergang (BÜ) Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. und Bau einer Ersatzstr. mit EÜ