Ingenieurleistungen (Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerk) zur Beseitigung des Bahnübergangs 1001 in der Speyerdorfer Straße mit anschließendem Bau der Ersatzmaßnahmen in Neustadt an der Weinstraße. Aufgefordert zum Teilnahmewettbewerb sind Verkehrsplaner zusammen mit Ingenieuren für Ingenieurbauwerke und Tragwerksplaner. Die Federführung liegt bei dem Verkehrsplaner

Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße

Die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße nimmt innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar die Funktion eines Mittelzentrums ein. Die Stadt hat in ihrem Leitbild das Ziel definiert, sich als für die Region bedeutender Wohn- und Erholungsstandort zu behaupten. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist hinsichtlich der verkehrstechnischen Einbindung und der gut erhaltenen mittelalterlichen Altstadt ein sehr attraktiver Standort; gleichwohl sind derzeit bestehende verkehrstechnische Probleme zu lösen.
Zu diesem Zweck besteht die Absicht, den schienengleichen Bahnübergang (BÜ) in der Speyerdorfer Straße WP 1001 in der DB Strecke 3433 von Neustadt an der Weinstraße (Hbf) nach Kapsweyher in Bahn-km 1,203 zu beseitigen. Dieser Bahnübergang stellt ein latentes Sicherheitsrisiko dar. Zum einen ist er lediglich durch Halbschranken gesichert, so dass die Überquerung trotz Schließung besonders bei den üblicherweise langen und häufigen Schrankenschließungszeiten nicht ausgeschlossen ist. Zum anderen besteht bei regelmäßig zu beobachtendem Rückstau am Knotenpunkt Landauer Straße (B39) / Speyerdorfer Straße bis zum BÜ die Gefahr des „Fangens“. Darüber hinaus sind durch Ein- und Abbiegevorgänge am Knotenpunkt Speyerdorfer Straße / Schlachthofstraße regelmäßig Gefahrensituationen bei geschlossenem Bahnübergang zu beobachten. Dadurch ergeben sich erhebliche Defizite in der Leistungsfähigkeit der umliegenden Verkehrsanlagen. Bei geschlossenem Bahnübergang kommt es regelmäßig zu Rückstauungen bis weit in die Landauer Straße, mit teilweiser Überstauung des „Winzinger Knotens“ (Landauer- / Winzinger – / Stiftsstraße).
Einhergehend mit der Beseitigung des vorgenannten schienengleichen Bahnüberganges besteht unter anderem auch die Notwendigkeit, das Eisenbahnüberführungsbauwerk in der Winzinger Straße (DB Strecke 3433 von Neustadt an der Weinstraße / Hbf nach Kapsweyher in Bahn-km 0,875) zu erneuern. Das in der lichten Durchfahrtshöhe eingeschränkte Bauwerk wird seitens der DB AG in absehbarer Zeit (nicht vor 2019) erneuert. Die Abmessung oder Dimensionierung des bestehenden Bauwerks ist nicht geeignet, die künftigen Verkehrsströme aufzunehmen. Bereits in den Jahren 2004 – 2007 wurden Verkehrslösungen für diesen Bereich diskutiert, jedoch wieder verworfen.
Die in den Jahren 2013/2014 wieder aufgegriffene Variantendiskussion mündete Anfang 2015 in die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie. Die von der Stadt Neustadt an der Weinstraße nunmehr auf dieser Basis verfolgte städtebauliche und verkehrliche Vorzugslösung wurde mittlerweile wie folgt konkretisiert:
„Beseitigung des BÜ 1001 und Umbau der westlichen Speyerdorfer Straße zu einer Sackgasse“ (rechts rein / rechts raus-Lösung ohne Ampelanlage an der B39). Hierzu wurden mit der Machbarkeitsstudie „BÜ-Beseitigung ‚Speyerdorfer Straße K 1‘ und Bau der ‚Winzinger Spange‘ in Neustadt an der Weinstraße“ 3 Varianten vorgelegt, die zum Zwecke einer Entscheidungsfindung noch weiter zu bearbeiten sind. Ferner wurde festgestellt, dass mit der Beseitigung des BÜ 1001 die folgenden weiteren verkehrsplanerischen Maßnahmen einhergehen müssen:
— Führung des motorisierten Verkehrs über eine nordseitig der Bahnstrecke gelegene neue Straßenverbindung (Winzinger Spange) zwischen Einmündung Schlachthofstraße in die Speyerdorfer Straße und einem ebenfalls neu zu errichtenden Knotenpunkt Winzinger – / Spitalbachstraße.
— Bau von Ersatzlösungen für den nichtmotorisierten Verkehr am jetzigen Bahnübergang sowie die Anlage von weiteren Radwegen.
— Anpassung der Fahrstreifen am „Winzinger Knoten‘“.
— Anpassung der Straße unter der Eisenbahnüberquerung in der Winzinger Straße sowohl in der lichten Höhe als auch in der Querschnittsbreite (die Planungsleistungen für das Brückenbauwerk werden durch die Bahn durchgeführt).
Das Ergebnis der vorgenannten Machbarkeitsstudie „BÜ-Beseitigung ‚Speyerdorfer Straße K 1‘ und Bau der ‚Winzinger Spange‘ in Neustadt an der Weinstraße“ führte zu einem grundsätzlich möglichen Lösungsvorschlag der vor beschriebenen Gesamtsituation. Als erste Informationen für die interessierten Bewerber werden auf der Homepage der Stadt Neustadt an der Weinstraße unter www.neustadt.eu/ausschreibungen (dort siehe „Aktuelle Ausschreibungen“) die folgenden Teile aus der vorgenannten Machbarkeitsstudie zur Einsicht bereitgestellt:
— Teil A der Machbarkeitsstudie „Winzinger Spange“: Verkehrstechnische Untersuchung Neustadt an der Weinstraße, R+T Ingenieure für Verkehrsplanung, Darmstadt, 2016-02-29.
— „Übersicht zum Projektumfeld“ (Luftaufnahme mit Erläuterungen zum Bestand) Schönhofen Ingenieure, Kaiserslautern, Februar 2016,
— „Lageplan“ (Darstellung Lösungsansatz), Schönhofen Ingenieure, Kaiserslautern, Februar 2016.
Bislang durchgeführte Voruntersuchungen und Gutachten, die die Stadt Neustadt an der Weinstraße im Sinne der Grundlagenermittlung bereits beauftragt hat, deren Ergebnisse vorliegen und die in der zu beauftragenden Planung zu berücksichtigen sind:
— Baugrund- und Gründungsgutachten, Mai 2008, IBES Baugrundinstitut, Neustadt an der Weinstraße;
— Teilfortschreibung Gesamtverkehrsplan 2012, R+T Ingenieure für Verkehrsplanung, Darmstadt;
— Verkehrsuntersuchung Winzinger Knoten, Februar 2013, R+T Ingenieure für Verkehrsplanung, Darmstadt;
— Verkehrstechnische Prüfung des Planungskonzepts zum Winzinger Knoten, November 2014, R+T Ingenieure für Verkehrsplanung, Darmstadt.
Den aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bietern wird die vollständige Machbarkeitsstudie sowie auch alle vorbereitend durchgeführten Untersuchungen und Gutachten rechtzeitig vor dem Termin der Verhandlungsgespräche zur Verfügung gestellt. Alle Unterlagen werden auch zum Vertragsgegenstand.
Gegenstand der Beauftragung werden im Wesentlichen die folgenden Leistungen sein:
1.) Objektplanung für Verkehrsanlagen (Anlagen des Straßenverkehrs gemäß § 45 Nr. 1 HOAI) gemäß § 47 HOAI. Die Verkehrsanlagen bestehen aus innerörtlichen Straßen, Knotenpunkten und Wegen.
2.) Objektplanung für Ingenieurbauwerke (konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen gemäß § 41 Nr. 6 HOAI und Bauwerke für Abwasserentsorgung gemäß § 41 HOAI Nr. 2) gemäß § 43 HOAI.
3.) Fachplanung der Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 51 HOAI.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, siehe Beschreibung unter Abschnitt II.2.1). Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Teilleistungen der Grundleistungen nicht zu vergeben. Neben den Grundleistungen gemäß HOAI werden auch einige Besondere Leistungen Auftragsgegenstand sein.
Aufgabe des zu beauftragenden Büros wird sein, die Planungsleistungen auf Basis der vorgenannten konkretisierten verkehrlichen Vorzugslösung zu erstellen. Dabei sollen im Zuge der Leistungsphase (LPH) 1-Grundlagenermittlung die vorliegenden Voruntersuchungen und Gutachten auf Vollständigkeit überprüft und das Ergebnis der vorgenannten Machbarkeitsstudie in LPH 2-Vorplanung kritisch überprüft werden, In diesem Zusammenhang wird auch noch zu prüfen sein, ob der Ersatz für die Schließung des Bahnübergangs 1001 an Ort und Stelle erfolgen kann. Vorhandene Leitungen der Ver- und Entsorgungsträger (Strom, Wasser, Gas etc.) sind in der Planung zu berücksichtigen bzw. Änderungen daran sind durch den Auftragnehmer abzustimmen.
Der Auftraggeber sieht vor, dass bei dem abzuwickelnden Auftrag die Gesamtprojektleitung und Koordination des Gesamtprojekts und der an der Planung fachlich Beteiligten bei dem (Beratenden) Ingenieur für Verkehrsanlagen liegt. Hierzu ist die Beauftragung einer Besonderen Leistung vorgesehen, siehe unter Abschnitt II.2.1). Eine Federführung des Ingenieurs für die Ingenieurbauwerke bzw. für Tragwerksplanung ist nicht zugelassen.
Der zeitliche Ablauf der Maßnahme ist seitens des Auftraggebers derzeit wie folgt geplant:
Planungen und Planrechtsverfahren: Beginn 2016 – Ende 2019;
Kreuzungsvereinbarung: Beginn 2016 – Ende 2017;
Ausschreibung und Vergabe: Beginn 2019 – Ende 2019;
Baudurchführung: Beginn 2020 – Ende 2022.
Für die Bewerbung wird die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck empfohlen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Vergabestelle stellt auf ihrer Homepage unter www.neustadt.eu/ausschreibungen den Bewerbungsbogen sowie erste Projektinformationen zur Einsichtnahme bereit.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-05.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-05 Auftragsbekanntmachung
2016-10-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge