Ingenieurleistungen (Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerk) zur Beseitigung des Bahnübergangs 1001 in der Speyerdorfer Straße mit anschließendem Bau der Ersatzmaßnahmen in Neustadt an der Weinstraße. Aufgefordert zum Teilnahmewettbewerb sind Verkehrsplaner zusammen mit Ingenieuren für Ingenieurbauwerke und Tragwerksplaner. Die Federführung liegt bei dem Verkehrsplaner
Die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße nimmt innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar die Funktion eines Mittelzentrums ein. Die Stadt hat in ihrem Leitbild das Ziel definiert, sich als für die Region bedeutender Wohn- und Erholungsstandort zu behaupten. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist hinsichtlich der verkehrstechnischen Einbindung und der gut erhaltenen mittelalterlichen Altstadt ein sehr attraktiver Standort; gleichwohl sind derzeit bestehende verkehrstechnische Probleme zu lösen. Zu diesem Zweck besteht die Absicht, den schienengleichen Bahnübergang (BÜ) in der Speyerdorfer Straße WP 1001 in der DB Strecke 3433 von Neustadt an der Weinstraße (Hbf) nach Kapsweyher in Bahn-km 1,203 zu beseitigen. Dieser Bahnübergang stellt ein latentes Sicherheitsrisiko dar. Zum einen ist er lediglich durch Halbschranken gesichert, so dass die Überquerung trotz Schließung besonders bei den üblicherweise langen und häufigen Schrankenschließungszeiten nicht ausgeschlossen ist. Zum anderen besteht bei regelmäßig zu beobachtendem Rückstau am Knotenpunkt Landauer Straße (B39) / Speyerdorfer Straße bis zum BÜ die Gefahr des „Fangens“. Darüber hinaus sind durch Ein- und Abbiegevorgänge am Knotenpunkt Speyerdorfer Straße / Schlachthofstraße regelmäßig Gefahrensituationen bei geschlossenem Bahnübergang zu beobachten. Dadurch ergeben sich erhebliche Defizite in der Leistungsfähigkeit der umliegenden Verkehrsanlagen. Bei geschlossenem Bahnübergang kommt es regelmäßig zu Rückstauungen bis weit in die Landauer Straße, mit teilweiser Überstauung des „Winzinger Knotens“ (Landauer- / Winzinger – / Stiftsstraße). Einhergehend mit der Beseitigung des vorgenannten schienengleichen Bahnüberganges besteht unter anderem auch die Notwendigkeit, das Eisenbahnüberführungsbauwerk in der Winzinger Straße (DB Strecke 3433 von Neustadt an der Weinstraße / Hbf nach Kapsweyher in Bahn-km 0,875) zu erneuern. Das in der lichten Durchfahrtshöhe eingeschränkte Bauwerk wird seitens der DB AG in absehbarer Zeit (nicht vor 2019) erneuert. Die Abmessung oder Dimensionierung des bestehenden Bauwerks ist nicht geeignet, die künftigen Verkehrsströme aufzunehmen. Bereits in den Jahren 2004 – 2007 wurden Verkehrslösungen für diesen Bereich diskutiert, jedoch wieder verworfen. Die in den Jahren 2013/2014 wieder aufgegriffene Variantendiskussion mündete Anfang 2015 in die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie. Die von der Stadt Neustadt an der Weinstraße nunmehr auf dieser Basis verfolgte städtebauliche und verkehrliche Vorzugslösung wurde mittlerweile wie folgt konkretisiert: „Beseitigung des BÜ 1001 und Umbau der westlichen Speyerdorfer Straße zu einer Sackgasse“ (rechts rein / rechts raus-Lösung ohne Ampelanlage an der B39). Hierzu wurden mit der Machbarkeitsstudie „BÜ-Beseitigung ‚Speyerdorfer Straße K 1‘ und Bau der ‚Winzinger Spange‘ in Neustadt an der Weinstraße“ 3 Varianten vorgelegt, die zum Zwecke einer Entscheidungsfindung noch weiter zu bearbeiten sind. Ferner wurde festgestellt, dass mit der Beseitigung des BÜ 1001 die folgenden weiteren verkehrsplanerischen Maßnahmen einhergehen müssen: — Führung des motorisierten Verkehrs über eine nordseitig der Bahnstrecke gelegene neue Straßenverbindung (Winzinger Spange) zwischen Einmündung Schlachthofstraße in die Speyerdorfer Straße und einem ebenfalls neu zu errichtenden Knotenpunkt Winzinger – / Spitalbachstraße. — Bau von Ersatzlösungen für den nichtmotorisierten Verkehr am jetzigen Bahnübergang sowie die Anlage von weiteren Radwegen. — Anpassung der Fahrstreifen am „Winzinger Knoten‘“. — Anpassung der Straße unter der Eisenbahnüberquerung in der Winzinger Straße sowohl in der lichten Höhe als auch in der Querschnittsbreite (die Planungsleistungen für das Brückenbauwerk werden durch die Bahn durchgeführt). Das Ergebnis der vorgenannten Machbarkeitsstudie „BÜ-Beseitigung ‚Speyerdorfer Straße K 1‘ und Bau der ‚Winzinger Spange‘ in Neustadt an der Weinstraße“ führte zu einem grundsätzlich möglichen Lösungsvorschlag der vor beschriebenen Gesamtsituation. Als erste Informationen für die interessierten Bewerber werden auf der Homepage der Stadt Neustadt an der Weinstraße unter www.neustadt.eu/ausschreibungen (dort siehe „Aktuelle Ausschreibungen“) die folgenden Teile aus der vorgenannten Machbarkeitsstudie zur Einsicht bereitgestellt: — Teil A der Machbarkeitsstudie „Winzinger Spange“: Verkehrstechnische Untersuchung Neustadt an der Weinstraße, R+T Ingenieure für Verkehrsplanung, Darmstadt, 2016-02-29. — „Übersicht zum Projektumfeld“ (Luftaufnahme mit Erläuterungen zum Bestand) Schönhofen Ingenieure, Kaiserslautern, Februar 2016, — „Lageplan“ (Darstellung Lösungsansatz), Schönhofen Ingenieure, Kaiserslautern, Februar 2016. Bislang durchgeführte Voruntersuchungen und Gutachten, die die Stadt Neustadt an der Weinstraße im Sinne der Grundlagenermittlung bereits beauftragt hat, deren Ergebnisse vorliegen und die in der zu beauftragenden Planung zu berücksichtigen sind: — Baugrund- und Gründungsgutachten, Mai 2008, IBES Baugrundinstitut, Neustadt an der Weinstraße; — Teilfortschreibung Gesamtverkehrsplan 2012, R+T Ingenieure für Verkehrsplanung, Darmstadt; — Verkehrsuntersuchung Winzinger Knoten, Februar 2013, R+T Ingenieure für Verkehrsplanung, Darmstadt; — Verkehrstechnische Prüfung des Planungskonzepts zum Winzinger Knoten, November 2014, R+T Ingenieure für Verkehrsplanung, Darmstadt. Den aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bietern wird die vollständige Machbarkeitsstudie sowie auch alle vorbereitend durchgeführten Untersuchungen und Gutachten rechtzeitig vor dem Termin der Verhandlungsgespräche zur Verfügung gestellt. Alle Unterlagen werden auch zum Vertragsgegenstand. Gegenstand der Beauftragung werden im Wesentlichen die folgenden Leistungen sein: 1.) Objektplanung für Verkehrsanlagen (Anlagen des Straßenverkehrs gemäß § 45 Nr. 1 HOAI) gemäß § 47 HOAI. Die Verkehrsanlagen bestehen aus innerörtlichen Straßen, Knotenpunkten und Wegen. 2.) Objektplanung für Ingenieurbauwerke (konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen gemäß § 41 Nr. 6 HOAI und Bauwerke für Abwasserentsorgung gemäß § 41 HOAI Nr. 2) gemäß § 43 HOAI. 3.) Fachplanung der Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 51 HOAI. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, siehe Beschreibung unter Abschnitt II.2.1). Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Teilleistungen der Grundleistungen nicht zu vergeben. Neben den Grundleistungen gemäß HOAI werden auch einige Besondere Leistungen Auftragsgegenstand sein. Aufgabe des zu beauftragenden Büros wird sein, die Planungsleistungen auf Basis der vorgenannten konkretisierten verkehrlichen Vorzugslösung zu erstellen. Dabei sollen im Zuge der Leistungsphase (LPH) 1-Grundlagenermittlung die vorliegenden Voruntersuchungen und Gutachten auf Vollständigkeit überprüft und das Ergebnis der vorgenannten Machbarkeitsstudie in LPH 2-Vorplanung kritisch überprüft werden, In diesem Zusammenhang wird auch noch zu prüfen sein, ob der Ersatz für die Schließung des Bahnübergangs 1001 an Ort und Stelle erfolgen kann. Vorhandene Leitungen der Ver- und Entsorgungsträger (Strom, Wasser, Gas etc.) sind in der Planung zu berücksichtigen bzw. Änderungen daran sind durch den Auftragnehmer abzustimmen. Der Auftraggeber sieht vor, dass bei dem abzuwickelnden Auftrag die Gesamtprojektleitung und Koordination des Gesamtprojekts und der an der Planung fachlich Beteiligten bei dem (Beratenden) Ingenieur für Verkehrsanlagen liegt. Hierzu ist die Beauftragung einer Besonderen Leistung vorgesehen, siehe unter Abschnitt II.2.1). Eine Federführung des Ingenieurs für die Ingenieurbauwerke bzw. für Tragwerksplanung ist nicht zugelassen. Der zeitliche Ablauf der Maßnahme ist seitens des Auftraggebers derzeit wie folgt geplant: Planungen und Planrechtsverfahren: Beginn 2016 – Ende 2019; Kreuzungsvereinbarung: Beginn 2016 – Ende 2017; Ausschreibung und Vergabe: Beginn 2019 – Ende 2019; Baudurchführung: Beginn 2020 – Ende 2022. Für die Bewerbung wird die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck empfohlen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Vergabestelle stellt auf ihrer Homepage unter www.neustadt.eu/ausschreibungen den Bewerbungsbogen sowie erste Projektinformationen zur Einsichtnahme bereit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der folgenden Leistungen gemäß HOAI. Die gesamte Maßnahme kann in die folgenden 3 Einzelmaßnahmen (A, B, C) unterteilt werden, die ggfs. auch zur Bildung von Bauabschnitten herangezogen werden könnten. Der Umfang der Baumaßnahmen beträgt nach derzeitiger Schätzung des Auftraggebers für die Verkehrsanlage insgesamt rd. 5 900 000 EUR brutto und für die Ingenieurbauwerke insgesamt rd. 3 000 000 EUR brutto, jeweils Bauwerk-Baukonstruktionen KG 300 plus Bauwerk-Technische Anlagen KG 400.A. Beseitigung schienengleicher Bahnübergang WP 1001/Winzinger Spange/Knoten Spitalbachstraße, Winzinger Straße bis nördlich der Bahnüberquerung:a) Objektplanung für Verkehrsanlagen, Leistungsbild nach Anlage 13 zu § 47 Abs. 2 HOAI, Grundleistungen LPH 1 – 9.Besondere Leistungen:— zu LPH 3 Mitwirken bei Vereinbarungen, Abstimmung und Dokumentation mit den Leitungsträgern,— zu LPH 5 Mitwirkung bei Abstimmung mit Behörden und Beteiligten,— zu LPH 8 Örtliche Bauüberwachung,— zu LPH 1 bis 9 Gesamtprojektleitung und Koordination des Gesamtprojekts und der an der Planung fachlich Beteiligten.b) Objektplanung für Ingenieurbauwerke für konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen (Ersatzlösung am schienengleichen Bahnübergang), Leistungsbild nach Anlage 12 zu § 43 Abs.4 HOAI, Grundleistungen LPH 1 – 9.Besondere Leistungen:— zu LPH 3 Mitwirken bei Vereinbarungen, Abstimmung und Dokumentation mit den Leitungsträgern,— zu LPH 5 Mitwirkung bei Abstimmung mit Behörden und Beteiligten,— zu LPH 8 Örtliche Bauüberwachung.c) Objektplanung für Ingenieurbauwerke für Anlagen der Abwasserentsorgung (Winzinger Spange), Leistungsbild nach Anlage 12 zu § 43 Abs.4 HOAI, Grundleistungen LPH 1 – 9.Besondere Leistungen:— zu LPH 3 Mitwirken bei Vereinbarungen, Abstimmung und Dokumentation mit den Leitungsträgern,— zu LPH 5 Mitwirkung bei Abstimmung mit Behörden und Beteiligten,— zu LPH 8 Örtliche Bauüberwachung.d) Fachplanung Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerk (Ersatzlösung am schienengleichen Bahnübergang), Leistungsbild nach Anlage nach Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI, Grundleistungen LPH. 1 – 6,Besondere Leistungen: zu LPH 8 Objektüberwachung.B. Aufweitung Eisenbahnüberführung (EÜ) Winzinger Straße:a) Objektplanung für Verkehrsanlagen, Leistungsbild nach Anlage 13 zu § 47 Abs. 2 HOAI, Grundleistungen LPH 1 – 9.Besondere Leistungen:— zu LPH 3 Mitwirken bei Vereinbarungen, Abstimmung und Dokumentation mit den Leitungsträgern,— zu LPH 5 Mitwirkung bei Abstimmung mit Behörden und Beteiligten,— zu LPH 8 Örtliche Bauüberwachung,— zu LPH 1 bis 9 Gesamtprojektleitung und Koordination des Gesamtprojekts und der an der Planung fachlich Beteiligten.b) Objektplanung für Ingenieurbauwerke für konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen (Stützwände beidseits des Brückenbauwerks), Leistungsbild nach Anlage 12 zu § 43 Abs.4 HOAI, Grundleistungen LPH 1 – 9.Besondere Leistungen:— zu LPH 3 Mitwirken bei Vereinbarungen, Abstimmung und Dokumentation mit den Leitungsträgern,— zu LPH 5 Mitwirkung bei Abstimmung mit Behörden und Beteiligten,— zu LPH 8 Örtliche Bauüberwachung.Hinweis: Die Eisenbahnüberführung wird von der DB geplant; hier sind lediglich die Planungsleistungen für die Stützwände beidseits des Brückenbauwerks zu erbringen.c) Objektplanung für Ingenieurbauwerke für Anlagen der Abwasserentsorgung, Leistungsbild nach Anlage 12 zu § 43 Abs.4 HOAI, Grundleistungen LPH 1 – 9.Besondere Leistungen:— zu LPH 3 Mitwirken bei Vereinbarungen, Abstimmung und Dokumentation mit den Leitungsträgern,— zu LPH 5 Mitwirkung bei Abstimmung mit Behörden und Beteiligten,— zu LPH 8 Örtliche Bauüberwachung.d) Fachplanung Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerk (Stützwände), Leistungsbild nach Anlage nach Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI, Grundleistungen LPH 1 – 6.Besondere Leistungen: zu LPH 8 Objektüberwachung.C. Südliche Winzinger Straße bis EÜ, Aufweitung der Landauer Straße und der künftigen Sackgasse Speyerdorfer Straße:a) Objektplanung für Verkehrsanlagen, Leistungsbild nach Anlage 13 zu § 47 Abs. 2 HOAI, Grundleistungen LPH 1 – 9.Besondere Leistungen:— zu LPH 3 Mitwirken bei Vereinbarungen, Abstimmung und Dokumentation mit den Leitungsträgern,— zu LPH 5 Mitwirkung bei Abstimmung mit Behörden und Beteiligten,— zu LPH 8 Örtliche Bauüberwachung,— zu LPH 1 bis 9 Gesamtprojektleitung und Koordination des Gesamtprojekts und der an der Planung fachlich Beteiligten.Es werden die folgenden Beauftragungsstufen (ggfs. je Bauabschnitt) gebildet:Beauftragungsstufe 1: LPH 1 Grundlagenermittlung, LPH 2 Vorplanung, LPH 3 Entwurfsplanung.Beauftragungsstufe 2: LPH 4 Genehmigungsplanung.Beauftragungsstufe 3: LPH 5 Ausführungsplanung, LPH 6 Vorbereitung der Vergabe, LPH 7 Mitwirkung Vergabe.Beauftragungsstufe 4: LPH 8 Bauoberleitung und LPH 9 Objektbetreuung.Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Teilleistungen der Grundleistungen nicht zu vergeben; näheres hierzu enthält der Vertragsentwurf, der rechtzeitig vor dem Termin der Verhandlungsgespräche zur Verfügung gestellt wird.Die Voraussetzung für die Beauftragung ab Leistungsphase 4 ist neben einem positiven Stadtratsbeschluss über die Weiterführung der Maßnahme der Abschluss der Kreuzungsvereinbarung nach § 5 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG). Die Voraussetzungen für die Beauftragung ab Leistungsphase 5 sind das Vorliegen der genehmigten Planung, die Verfügbarkeit über die Grundstücke, eine gesicherte Finanzierung und ein positiver Stadtratsbeschluss über die Weiterführung der Maßnahme. Die Leistungen werden jeweils stufenweise einzeln beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die gesamte Beauftragung besteht nicht.
Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der folgenden Leistungen gemäß HOAI. Die gesamte Maßnahme kann in die folgenden 3 Einzelmaßnahmen (A, B, C) unterteilt werden, die ggfs. auch zur Bildung von Bauabschnitten herangezogen werden könnten. Der Umfang der Baumaßnahmen beträgt nach derzeitiger Schätzung des Auftraggebers für die Verkehrsanlage insgesamt rd. 5 900 000 EUR brutto und für die Ingenieurbauwerke insgesamt rd. 3 000 000 EUR brutto, jeweils Bauwerk-Baukonstruktionen KG 300 plus Bauwerk-Technische Anlagen KG 400.A. Beseitigung schienengleicher Bahnübergang WP 1001/Winzinger Spange/Knoten Spitalbachstraße, Winzinger Straße bis nördlich der Bahnüberquerung:a) Objektplanung für Verkehrsanlagen, Leistungsbild nach Anlage 13 zu § 47 Abs. 2 HOAI, Grundleistungen LPH 1 – 9.Besondere Leistungen:— zu LPH 3 Mitwirken bei Vereinbarungen, Abstimmung und Dokumentation mit den Leitungsträgern,— zu LPH 5 Mitwirkung bei Abstimmung mit Behörden und Beteiligten,— zu LPH 8 Örtliche Bauüberwachung,— zu LPH 1 bis 9 Gesamtprojektleitung und Koordination des Gesamtprojekts und der an der Planung fachlich Beteiligten.b) Objektplanung für Ingenieurbauwerke für konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen (Ersatzlösung am schienengleichen Bahnübergang), Leistungsbild nach Anlage 12 zu § 43 Abs.4 HOAI, Grundleistungen LPH 1 – 9.Besondere Leistungen:— zu LPH 3 Mitwirken bei Vereinbarungen, Abstimmung und Dokumentation mit den Leitungsträgern,— zu LPH 5 Mitwirkung bei Abstimmung mit Behörden und Beteiligten,— zu LPH 8 Örtliche Bauüberwachung.c) Objektplanung für Ingenieurbauwerke für Anlagen der Abwasserentsorgung (Winzinger Spange), Leistungsbild nach Anlage 12 zu § 43 Abs.4 HOAI, Grundleistungen LPH 1 – 9.Besondere Leistungen:— zu LPH 3 Mitwirken bei Vereinbarungen, Abstimmung und Dokumentation mit den Leitungsträgern,— zu LPH 5 Mitwirkung bei Abstimmung mit Behörden und Beteiligten,— zu LPH 8 Örtliche Bauüberwachung.d) Fachplanung Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerk (Ersatzlösung am schienengleichen Bahnübergang), Leistungsbild nach Anlage nach Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI, Grundleistungen LPH. 1 – 6,Besondere Leistungen: zu LPH 8 Objektüberwachung.B. Aufweitung Eisenbahnüberführung (EÜ) Winzinger Straße:a) Objektplanung für Verkehrsanlagen, Leistungsbild nach Anlage 13 zu § 47 Abs. 2 HOAI, Grundleistungen LPH 1 – 9.Besondere Leistungen:— zu LPH 3 Mitwirken bei Vereinbarungen, Abstimmung und Dokumentation mit den Leitungsträgern,— zu LPH 5 Mitwirkung bei Abstimmung mit Behörden und Beteiligten,— zu LPH 8 Örtliche Bauüberwachung,— zu LPH 1 bis 9 Gesamtprojektleitung und Koordination des Gesamtprojekts und der an der Planung fachlich Beteiligten.b) Objektplanung für Ingenieurbauwerke für konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen (Stützwände beidseits des Brückenbauwerks), Leistungsbild nach Anlage 12 zu § 43 Abs.4 HOAI, Grundleistungen LPH 1 – 9.Besondere Leistungen:— zu LPH 3 Mitwirken bei Vereinbarungen, Abstimmung und Dokumentation mit den Leitungsträgern,— zu LPH 5 Mitwirkung bei Abstimmung mit Behörden und Beteiligten,— zu LPH 8 Örtliche Bauüberwachung.Hinweis: Die Eisenbahnüberführung wird von der DB geplant; hier sind lediglich die Planungsleistungen für die Stützwände beidseits des Brückenbauwerks zu erbringen.c) Objektplanung für Ingenieurbauwerke für Anlagen der Abwasserentsorgung, Leistungsbild nach Anlage 12 zu § 43 Abs.4 HOAI, Grundleistungen LPH 1 – 9.Besondere Leistungen:— zu LPH 3 Mitwirken bei Vereinbarungen, Abstimmung und Dokumentation mit den Leitungsträgern,— zu LPH 5 Mitwirkung bei Abstimmung mit Behörden und Beteiligten,— zu LPH 8 Örtliche Bauüberwachung.d) Fachplanung Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerk (Stützwände), Leistungsbild nach Anlage nach Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI, Grundleistungen LPH 1 – 6.Besondere Leistungen: zu LPH 8 Objektüberwachung.C. Südliche Winzinger Straße bis EÜ, Aufweitung der Landauer Straße und der künftigen Sackgasse Speyerdorfer Straße:a) Objektplanung für Verkehrsanlagen, Leistungsbild nach Anlage 13 zu § 47 Abs. 2 HOAI, Grundleistungen LPH 1 – 9.Besondere Leistungen:— zu LPH 3 Mitwirken bei Vereinbarungen, Abstimmung und Dokumentation mit den Leitungsträgern,— zu LPH 5 Mitwirkung bei Abstimmung mit Behörden und Beteiligten,— zu LPH 8 Örtliche Bauüberwachung,— zu LPH 1 bis 9 Gesamtprojektleitung und Koordination des Gesamtprojekts und der an der Planung fachlich Beteiligten.Es werden die folgenden Beauftragungsstufen (ggfs. je Bauabschnitt) gebildet:Beauftragungsstufe 1: LPH 1 Grundlagenermittlung, LPH 2 Vorplanung, LPH 3 Entwurfsplanung.Beauftragungsstufe 2: LPH 4 Genehmigungsplanung.Beauftragungsstufe 3: LPH 5 Ausführungsplanung, LPH 6 Vorbereitung der Vergabe, LPH 7 Mitwirkung Vergabe.Beauftragungsstufe 4: LPH 8 Bauoberleitung und LPH 9 Objektbetreuung.Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Teilleistungen der Grundleistungen nicht zu vergeben; näheres hierzu enthält der Vertragsentwurf, der rechtzeitig vor dem Termin der Verhandlungsgespräche zur Verfügung gestellt wird.Die Voraussetzung für die Beauftragung ab Leistungsphase 4 ist neben einem positiven Stadtratsbeschluss über die Weiterführung der Maßnahme der Abschluss der Kreuzungsvereinbarung nach § 5 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG). Die Voraussetzungen für die Beauftragung ab Leistungsphase 5 sind das Vorliegen der genehmigten Planung, die Verfügbarkeit über die Grundstücke, eine gesicherte Finanzierung und ein positiver Stadtratsbeschluss über die Weiterführung der Maßnahme. Die Leistungen werden jeweils stufenweise einzeln beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die gesamte Beauftragung besteht nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 67433
Postort: Neustadt an der Weinstraße
Kontakt
Internetadresse: http://www.neustadt.eu🌏
E-Mail: vergabe@stadt-nw.de📧
Telefon: +49 6321855-226/197📞
Fax: +49 6321855-219 📠
1. Die Entscheidung über die Vergabe wird durch den Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße getroffen.
2. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Hinweis zum Download des Bewerbungsbogens, siehe unter Abschnitt II.1.5). Der eingereichte Bewerbungsbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der Homepage geführt, Pfad siehe unter Abschnitt II.1.5). Interessierte Bewerber haben sich dort selbst informiert zu halten. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach – einmal als Ausdruck (Papierform) unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF-Format auf CD-ROM) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird der Auslober die Papierform seiner Bewertung zugrundelegen.
3. Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 9., zu Abschnitt III.2.2) Ziffern 1. und 2., zu Abschnitt III.2.3) Ziffer 1. bis 6. keine vollständigen Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise binnen einer bestimmten Frist nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht fristgerecht nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) und 3) führt das Fehlen von Unterlagen nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder E-Mail) des Ingenieurbüros oder – im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Ingenieurbüros.
4. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Adresse einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind nicht zulässig.
5. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per E-Mail oder Fax an die unter I.1) genannte Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per E-Mail oder Fax bearbeitet und als Bewerberinformation auf der Homepage zur Verfügung gestellt (siehe oben Ziff. 2.). Rückfragen können bis spätestens 3.5.2016 gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene E-Mail-Adresse oder Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus Ingenieurbüros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Ingenieurbüros.
6. Ablauf des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs:
1. Stufe:
Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den unter Abschnitt IV.2.1) benannten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines unverbindlichen (indikativen) Honorarangebotes. Die Präsentation wird abschließend bewertet, das vorläufige Honorarangebot wird lediglich vorläufig bewertet. Die Präsentation gegenüber dem Bieter (Verhandlungsgespräch) findet voraussichtlich am 8.7.2016 in Neustadt an der Weinstraße statt.
2. Stufe:
Der Auftraggeber handelt mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Hierzu wird den Bietern ein Vertragsentwurf übermittelt. Den Bietern wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen und Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf vorzubringen. Den Bietern wird für die Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht.
Nach den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Vertragsentwurfs abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honorarangebote abschließend bewerten. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, bei etwaigen Folgeaufträgen von der Regelung des § 3 Abs. 4 lit. e VOF oder der zu diesem Zeitpunkt geltenden vergleichbaren Regelung Gebrauch zu machen.
1. Die Entscheidung über die Vergabe wird durch den Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße getroffen.
2. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Hinweis zum Download des Bewerbungsbogens, siehe unter Abschnitt II.1.5). Der eingereichte Bewerbungsbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der Homepage geführt, Pfad siehe unter Abschnitt II.1.5). Interessierte Bewerber haben sich dort selbst informiert zu halten. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach – einmal als Ausdruck (Papierform) unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF-Format auf CD-ROM) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird der Auslober die Papierform seiner Bewertung zugrundelegen.
3. Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 9., zu Abschnitt III.2.2) Ziffern 1. und 2., zu Abschnitt III.2.3) Ziffer 1. bis 6. keine vollständigen Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise binnen einer bestimmten Frist nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht fristgerecht nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) und 3) führt das Fehlen von Unterlagen nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder E-Mail) des Ingenieurbüros oder – im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Ingenieurbüros.
4. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Adresse einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind nicht zulässig.
5. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per E-Mail oder Fax an die unter I.1) genannte Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per E-Mail oder Fax bearbeitet und als Bewerberinformation auf der Homepage zur Verfügung gestellt (siehe oben Ziff. 2.). Rückfragen können bis spätestens 3.5.2016 gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene E-Mail-Adresse oder Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus Ingenieurbüros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Ingenieurbüros.
6. Ablauf des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs:
1. Stufe:
Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den unter Abschnitt IV.2.1) benannten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines unverbindlichen (indikativen) Honorarangebotes. Die Präsentation wird abschließend bewertet, das vorläufige Honorarangebot wird lediglich vorläufig bewertet. Die Präsentation gegenüber dem Bieter (Verhandlungsgespräch) findet voraussichtlich am 8.7.2016 in Neustadt an der Weinstraße statt.
2. Stufe:
Der Auftraggeber handelt mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Hierzu wird den Bietern ein Vertragsentwurf übermittelt. Den Bietern wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen und Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf vorzubringen. Den Bietern wird für die Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht.
Nach den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Vertragsentwurfs abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honorarangebote abschließend bewerten. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, bei etwaigen Folgeaufträgen von der Regelung des § 3 Abs. 4 lit. e VOF oder der zu diesem Zeitpunkt geltenden vergleichbaren Regelung Gebrauch zu machen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße nimmt innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar die Funktion eines Mittelzentrums ein. Die Stadt hat in ihrem Leitbild das Ziel definiert, sich als für die Region bedeutender Wohn- und Erholungsstandort zu behaupten. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist hinsichtlich der verkehrstechnischen Einbindung und der gut erhaltenen mittelalterlichen Altstadt ein sehr attraktiver Standort; gleichwohl sind derzeit bestehende verkehrstechnische Probleme zu lösen.
Die kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße nimmt innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar die Funktion eines Mittelzentrums ein. Die Stadt hat in ihrem Leitbild das Ziel definiert, sich als für die Region bedeutender Wohn- und Erholungsstandort zu behaupten. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist hinsichtlich der verkehrstechnischen Einbindung und der gut erhaltenen mittelalterlichen Altstadt ein sehr attraktiver Standort; gleichwohl sind derzeit bestehende verkehrstechnische Probleme zu lösen.
Zu diesem Zweck besteht die Absicht, den schienengleichen Bahnübergang (BÜ) in der Speyerdorfer Straße WP 1001 in der DB Strecke 3433 von Neustadt an der Weinstraße (Hbf) nach Kapsweyher in Bahn-km 1,203 zu beseitigen. Dieser Bahnübergang stellt ein latentes Sicherheitsrisiko dar. Zum einen ist er lediglich durch Halbschranken gesichert, so dass die Überquerung trotz Schließung besonders bei den üblicherweise langen und häufigen Schrankenschließungszeiten nicht ausgeschlossen ist. Zum anderen besteht bei regelmäßig zu beobachtendem Rückstau am Knotenpunkt Landauer Straße (B39) / Speyerdorfer Straße bis zum BÜ die Gefahr des „Fangens“. Darüber hinaus sind durch Ein- und Abbiegevorgänge am Knotenpunkt Speyerdorfer Straße / Schlachthofstraße regelmäßig Gefahrensituationen bei geschlossenem Bahnübergang zu beobachten. Dadurch ergeben sich erhebliche Defizite in der Leistungsfähigkeit der umliegenden Verkehrsanlagen. Bei geschlossenem Bahnübergang kommt es regelmäßig zu Rückstauungen bis weit in die Landauer Straße, mit teilweiser Überstauung des „Winzinger Knotens“ (Landauer- / Winzinger – / Stiftsstraße).
Zu diesem Zweck besteht die Absicht, den schienengleichen Bahnübergang (BÜ) in der Speyerdorfer Straße WP 1001 in der DB Strecke 3433 von Neustadt an der Weinstraße (Hbf) nach Kapsweyher in Bahn-km 1,203 zu beseitigen. Dieser Bahnübergang stellt ein latentes Sicherheitsrisiko dar. Zum einen ist er lediglich durch Halbschranken gesichert, so dass die Überquerung trotz Schließung besonders bei den üblicherweise langen und häufigen Schrankenschließungszeiten nicht ausgeschlossen ist. Zum anderen besteht bei regelmäßig zu beobachtendem Rückstau am Knotenpunkt Landauer Straße (B39) / Speyerdorfer Straße bis zum BÜ die Gefahr des „Fangens“. Darüber hinaus sind durch Ein- und Abbiegevorgänge am Knotenpunkt Speyerdorfer Straße / Schlachthofstraße regelmäßig Gefahrensituationen bei geschlossenem Bahnübergang zu beobachten. Dadurch ergeben sich erhebliche Defizite in der Leistungsfähigkeit der umliegenden Verkehrsanlagen. Bei geschlossenem Bahnübergang kommt es regelmäßig zu Rückstauungen bis weit in die Landauer Straße, mit teilweiser Überstauung des „Winzinger Knotens“ (Landauer- / Winzinger – / Stiftsstraße).
Einhergehend mit der Beseitigung des vorgenannten schienengleichen Bahnüberganges besteht unter anderem auch die Notwendigkeit, das Eisenbahnüberführungsbauwerk in der Winzinger Straße (DB Strecke 3433 von Neustadt an der Weinstraße / Hbf nach Kapsweyher in Bahn-km 0,875) zu erneuern. Das in der lichten Durchfahrtshöhe eingeschränkte Bauwerk wird seitens der DB AG in absehbarer Zeit (nicht vor 2019) erneuert. Die Abmessung oder Dimensionierung des bestehenden Bauwerks ist nicht geeignet, die künftigen Verkehrsströme aufzunehmen. Bereits in den Jahren 2004 – 2007 wurden Verkehrslösungen für diesen Bereich diskutiert, jedoch wieder verworfen.
Einhergehend mit der Beseitigung des vorgenannten schienengleichen Bahnüberganges besteht unter anderem auch die Notwendigkeit, das Eisenbahnüberführungsbauwerk in der Winzinger Straße (DB Strecke 3433 von Neustadt an der Weinstraße / Hbf nach Kapsweyher in Bahn-km 0,875) zu erneuern. Das in der lichten Durchfahrtshöhe eingeschränkte Bauwerk wird seitens der DB AG in absehbarer Zeit (nicht vor 2019) erneuert. Die Abmessung oder Dimensionierung des bestehenden Bauwerks ist nicht geeignet, die künftigen Verkehrsströme aufzunehmen. Bereits in den Jahren 2004 – 2007 wurden Verkehrslösungen für diesen Bereich diskutiert, jedoch wieder verworfen.
Die in den Jahren 2013/2014 wieder aufgegriffene Variantendiskussion mündete Anfang 2015 in die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie. Die von der Stadt Neustadt an der Weinstraße nunmehr auf dieser Basis verfolgte städtebauliche und verkehrliche Vorzugslösung wurde mittlerweile wie folgt konkretisiert:
Die in den Jahren 2013/2014 wieder aufgegriffene Variantendiskussion mündete Anfang 2015 in die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie. Die von der Stadt Neustadt an der Weinstraße nunmehr auf dieser Basis verfolgte städtebauliche und verkehrliche Vorzugslösung wurde mittlerweile wie folgt konkretisiert:
„Beseitigung des BÜ 1001 und Umbau der westlichen Speyerdorfer Straße zu einer Sackgasse“ (rechts rein / rechts raus-Lösung ohne Ampelanlage an der B39). Hierzu wurden mit der Machbarkeitsstudie „BÜ-Beseitigung ‚Speyerdorfer Straße K 1‘ und Bau der ‚Winzinger Spange‘ in Neustadt an der Weinstraße“ 3 Varianten vorgelegt, die zum Zwecke einer Entscheidungsfindung noch weiter zu bearbeiten sind. Ferner wurde festgestellt, dass mit der Beseitigung des BÜ 1001 die folgenden weiteren verkehrsplanerischen Maßnahmen einhergehen müssen:
„Beseitigung des BÜ 1001 und Umbau der westlichen Speyerdorfer Straße zu einer Sackgasse“ (rechts rein / rechts raus-Lösung ohne Ampelanlage an der B39). Hierzu wurden mit der Machbarkeitsstudie „BÜ-Beseitigung ‚Speyerdorfer Straße K 1‘ und Bau der ‚Winzinger Spange‘ in Neustadt an der Weinstraße“ 3 Varianten vorgelegt, die zum Zwecke einer Entscheidungsfindung noch weiter zu bearbeiten sind. Ferner wurde festgestellt, dass mit der Beseitigung des BÜ 1001 die folgenden weiteren verkehrsplanerischen Maßnahmen einhergehen müssen:
— Führung des motorisierten Verkehrs über eine nordseitig der Bahnstrecke gelegene neue Straßenverbindung (Winzinger Spange) zwischen Einmündung Schlachthofstraße in die Speyerdorfer Straße und einem ebenfalls neu zu errichtenden Knotenpunkt Winzinger – / Spitalbachstraße.
— Führung des motorisierten Verkehrs über eine nordseitig der Bahnstrecke gelegene neue Straßenverbindung (Winzinger Spange) zwischen Einmündung Schlachthofstraße in die Speyerdorfer Straße und einem ebenfalls neu zu errichtenden Knotenpunkt Winzinger – / Spitalbachstraße.
— Bau von Ersatzlösungen für den nichtmotorisierten Verkehr am jetzigen Bahnübergang sowie die Anlage von weiteren Radwegen.
— Anpassung der Fahrstreifen am „Winzinger Knoten‘“.
— Anpassung der Straße unter der Eisenbahnüberquerung in der Winzinger Straße sowohl in der lichten Höhe als auch in der Querschnittsbreite (die Planungsleistungen für das Brückenbauwerk werden durch die Bahn durchgeführt).
Das Ergebnis der vorgenannten Machbarkeitsstudie „BÜ-Beseitigung ‚Speyerdorfer Straße K 1‘ und Bau der ‚Winzinger Spange‘ in Neustadt an der Weinstraße“ führte zu einem grundsätzlich möglichen Lösungsvorschlag der vor beschriebenen Gesamtsituation. Als erste Informationen für die interessierten Bewerber werden auf der Homepage der Stadt Neustadt an der Weinstraße unter www.neustadt.eu/ausschreibungen (dort siehe „Aktuelle Ausschreibungen“) die folgenden Teile aus der vorgenannten Machbarkeitsstudie zur Einsicht bereitgestellt:
Das Ergebnis der vorgenannten Machbarkeitsstudie „BÜ-Beseitigung ‚Speyerdorfer Straße K 1‘ und Bau der ‚Winzinger Spange‘ in Neustadt an der Weinstraße“ führte zu einem grundsätzlich möglichen Lösungsvorschlag der vor beschriebenen Gesamtsituation. Als erste Informationen für die interessierten Bewerber werden auf der Homepage der Stadt Neustadt an der Weinstraße unter www.neustadt.eu/ausschreibungen (dort siehe „Aktuelle Ausschreibungen“) die folgenden Teile aus der vorgenannten Machbarkeitsstudie zur Einsicht bereitgestellt:
— Teil A der Machbarkeitsstudie „Winzinger Spange“: Verkehrstechnische Untersuchung Neustadt an der Weinstraße, R+T Ingenieure für Verkehrsplanung, Darmstadt, 2016-02-29.
— „Übersicht zum Projektumfeld“ (Luftaufnahme mit Erläuterungen zum Bestand) Schönhofen Ingenieure, Kaiserslautern, Februar 2016,
— „Lageplan“ (Darstellung Lösungsansatz), Schönhofen Ingenieure, Kaiserslautern, Februar 2016.
Bislang durchgeführte Voruntersuchungen und Gutachten, die die Stadt Neustadt an der Weinstraße im Sinne der Grundlagenermittlung bereits beauftragt hat, deren Ergebnisse vorliegen und die in der zu beauftragenden Planung zu berücksichtigen sind:
— Baugrund- und Gründungsgutachten, Mai 2008, IBES Baugrundinstitut, Neustadt an der Weinstraße;
— Teilfortschreibung Gesamtverkehrsplan 2012, R+T Ingenieure für Verkehrsplanung, Darmstadt;
— Verkehrsuntersuchung Winzinger Knoten, Februar 2013, R+T Ingenieure für Verkehrsplanung, Darmstadt;
— Verkehrstechnische Prüfung des Planungskonzepts zum Winzinger Knoten, November 2014, R+T Ingenieure für Verkehrsplanung, Darmstadt.
Den aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bietern wird die vollständige Machbarkeitsstudie sowie auch alle vorbereitend durchgeführten Untersuchungen und Gutachten rechtzeitig vor dem Termin der Verhandlungsgespräche zur Verfügung gestellt. Alle Unterlagen werden auch zum Vertragsgegenstand.
Den aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bietern wird die vollständige Machbarkeitsstudie sowie auch alle vorbereitend durchgeführten Untersuchungen und Gutachten rechtzeitig vor dem Termin der Verhandlungsgespräche zur Verfügung gestellt. Alle Unterlagen werden auch zum Vertragsgegenstand.
Gegenstand der Beauftragung werden im Wesentlichen die folgenden Leistungen sein:
1.) Objektplanung für Verkehrsanlagen (Anlagen des Straßenverkehrs gemäß § 45 Nr. 1 HOAI) gemäß § 47 HOAI. Die Verkehrsanlagen bestehen aus innerörtlichen Straßen, Knotenpunkten und Wegen.
2.) Objektplanung für Ingenieurbauwerke (konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen gemäß § 41 Nr. 6 HOAI und Bauwerke für Abwasserentsorgung gemäß § 41 HOAI Nr. 2) gemäß § 43 HOAI.
3.) Fachplanung der Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 51 HOAI.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, siehe Beschreibung unter Abschnitt II.2.1). Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Teilleistungen der Grundleistungen nicht zu vergeben. Neben den Grundleistungen gemäß HOAI werden auch einige Besondere Leistungen Auftragsgegenstand sein.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, siehe Beschreibung unter Abschnitt II.2.1). Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Teilleistungen der Grundleistungen nicht zu vergeben. Neben den Grundleistungen gemäß HOAI werden auch einige Besondere Leistungen Auftragsgegenstand sein.
Aufgabe des zu beauftragenden Büros wird sein, die Planungsleistungen auf Basis der vorgenannten konkretisierten verkehrlichen Vorzugslösung zu erstellen. Dabei sollen im Zuge der Leistungsphase (LPH) 1-Grundlagenermittlung die vorliegenden Voruntersuchungen und Gutachten auf Vollständigkeit überprüft und das Ergebnis der vorgenannten Machbarkeitsstudie in LPH 2-Vorplanung kritisch überprüft werden, In diesem Zusammenhang wird auch noch zu prüfen sein, ob der Ersatz für die Schließung des Bahnübergangs 1001 an Ort und Stelle erfolgen kann. Vorhandene Leitungen der Ver- und Entsorgungsträger (Strom, Wasser, Gas etc.) sind in der Planung zu berücksichtigen bzw. Änderungen daran sind durch den Auftragnehmer abzustimmen.
Aufgabe des zu beauftragenden Büros wird sein, die Planungsleistungen auf Basis der vorgenannten konkretisierten verkehrlichen Vorzugslösung zu erstellen. Dabei sollen im Zuge der Leistungsphase (LPH) 1-Grundlagenermittlung die vorliegenden Voruntersuchungen und Gutachten auf Vollständigkeit überprüft und das Ergebnis der vorgenannten Machbarkeitsstudie in LPH 2-Vorplanung kritisch überprüft werden, In diesem Zusammenhang wird auch noch zu prüfen sein, ob der Ersatz für die Schließung des Bahnübergangs 1001 an Ort und Stelle erfolgen kann. Vorhandene Leitungen der Ver- und Entsorgungsträger (Strom, Wasser, Gas etc.) sind in der Planung zu berücksichtigen bzw. Änderungen daran sind durch den Auftragnehmer abzustimmen.
Der Auftraggeber sieht vor, dass bei dem abzuwickelnden Auftrag die Gesamtprojektleitung und Koordination des Gesamtprojekts und der an der Planung fachlich Beteiligten bei dem (Beratenden) Ingenieur für Verkehrsanlagen liegt. Hierzu ist die Beauftragung einer Besonderen Leistung vorgesehen, siehe unter Abschnitt II.2.1). Eine Federführung des Ingenieurs für die Ingenieurbauwerke bzw. für Tragwerksplanung ist nicht zugelassen.
Der Auftraggeber sieht vor, dass bei dem abzuwickelnden Auftrag die Gesamtprojektleitung und Koordination des Gesamtprojekts und der an der Planung fachlich Beteiligten bei dem (Beratenden) Ingenieur für Verkehrsanlagen liegt. Hierzu ist die Beauftragung einer Besonderen Leistung vorgesehen, siehe unter Abschnitt II.2.1). Eine Federführung des Ingenieurs für die Ingenieurbauwerke bzw. für Tragwerksplanung ist nicht zugelassen.
Der zeitliche Ablauf der Maßnahme ist seitens des Auftraggebers derzeit wie folgt geplant:
Planungen und Planrechtsverfahren: Beginn 2016 – Ende 2019;
Kreuzungsvereinbarung: Beginn 2016 – Ende 2017;
Ausschreibung und Vergabe: Beginn 2019 – Ende 2019;
Baudurchführung: Beginn 2020 – Ende 2022.
Für die Bewerbung wird die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck empfohlen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Vergabestelle stellt auf ihrer Homepage unter www.neustadt.eu/ausschreibungen den Bewerbungsbogen sowie erste Projektinformationen zur Einsichtnahme bereit.
Für die Bewerbung wird die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck empfohlen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Vergabestelle stellt auf ihrer Homepage unter www.neustadt.eu/ausschreibungen den Bewerbungsbogen sowie erste Projektinformationen zur Einsichtnahme bereit.
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der folgenden Leistungen gemäß HOAI. Die gesamte Maßnahme kann in die folgenden 3 Einzelmaßnahmen (A, B, C) unterteilt werden, die ggfs. auch zur Bildung von Bauabschnitten herangezogen werden könnten. Der Umfang der Baumaßnahmen beträgt nach derzeitiger Schätzung des Auftraggebers für die Verkehrsanlage insgesamt rd. 5 900 000 EUR brutto und für die Ingenieurbauwerke insgesamt rd. 3 000 000 EUR brutto, jeweils Bauwerk-Baukonstruktionen KG 300 plus Bauwerk-Technische Anlagen KG 400.
Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der folgenden Leistungen gemäß HOAI. Die gesamte Maßnahme kann in die folgenden 3 Einzelmaßnahmen (A, B, C) unterteilt werden, die ggfs. auch zur Bildung von Bauabschnitten herangezogen werden könnten. Der Umfang der Baumaßnahmen beträgt nach derzeitiger Schätzung des Auftraggebers für die Verkehrsanlage insgesamt rd. 5 900 000 EUR brutto und für die Ingenieurbauwerke insgesamt rd. 3 000 000 EUR brutto, jeweils Bauwerk-Baukonstruktionen KG 300 plus Bauwerk-Technische Anlagen KG 400.
A. Beseitigung schienengleicher Bahnübergang WP 1001/Winzinger Spange/Knoten Spitalbachstraße, Winzinger Straße bis nördlich der Bahnüberquerung:
a) Objektplanung für Verkehrsanlagen, Leistungsbild nach Anlage 13 zu § 47 Abs. 2 HOAI, Grundleistungen LPH 1 – 9.
Besondere Leistungen:
— zu LPH 3 Mitwirken bei Vereinbarungen, Abstimmung und Dokumentation mit den Leitungsträgern,
— zu LPH 5 Mitwirkung bei Abstimmung mit Behörden und Beteiligten,
— zu LPH 8 Örtliche Bauüberwachung,
— zu LPH 1 bis 9 Gesamtprojektleitung und Koordination des Gesamtprojekts und der an der Planung fachlich Beteiligten.
b) Objektplanung für Ingenieurbauwerke für konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen (Ersatzlösung am schienengleichen Bahnübergang), Leistungsbild nach Anlage 12 zu § 43 Abs.4 HOAI, Grundleistungen LPH 1 – 9.
— zu LPH 8 Örtliche Bauüberwachung.
c) Objektplanung für Ingenieurbauwerke für Anlagen der Abwasserentsorgung (Winzinger Spange), Leistungsbild nach Anlage 12 zu § 43 Abs.4 HOAI, Grundleistungen LPH 1 – 9.
d) Fachplanung Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerk (Ersatzlösung am schienengleichen Bahnübergang), Leistungsbild nach Anlage nach Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI, Grundleistungen LPH. 1 – 6,
Besondere Leistungen: zu LPH 8 Objektüberwachung.
B. Aufweitung Eisenbahnüberführung (EÜ) Winzinger Straße:
b) Objektplanung für Ingenieurbauwerke für konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen (Stützwände beidseits des Brückenbauwerks), Leistungsbild nach Anlage 12 zu § 43 Abs.4 HOAI, Grundleistungen LPH 1 – 9.
Hinweis: Die Eisenbahnüberführung wird von der DB geplant; hier sind lediglich die Planungsleistungen für die Stützwände beidseits des Brückenbauwerks zu erbringen.
c) Objektplanung für Ingenieurbauwerke für Anlagen der Abwasserentsorgung, Leistungsbild nach Anlage 12 zu § 43 Abs.4 HOAI, Grundleistungen LPH 1 – 9.
d) Fachplanung Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerk (Stützwände), Leistungsbild nach Anlage nach Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI, Grundleistungen LPH 1 – 6.
C. Südliche Winzinger Straße bis EÜ, Aufweitung der Landauer Straße und der künftigen Sackgasse Speyerdorfer Straße:
Es werden die folgenden Beauftragungsstufen (ggfs. je Bauabschnitt) gebildet:
Beauftragungsstufe 4: LPH 8 Bauoberleitung und LPH 9 Objektbetreuung.
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Teilleistungen der Grundleistungen nicht zu vergeben; näheres hierzu enthält der Vertragsentwurf, der rechtzeitig vor dem Termin der Verhandlungsgespräche zur Verfügung gestellt wird.
Die Voraussetzung für die Beauftragung ab Leistungsphase 4 ist neben einem positiven Stadtratsbeschluss über die Weiterführung der Maßnahme der Abschluss der Kreuzungsvereinbarung nach § 5 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG). Die Voraussetzungen für die Beauftragung ab Leistungsphase 5 sind das Vorliegen der genehmigten Planung, die Verfügbarkeit über die Grundstücke, eine gesicherte Finanzierung und ein positiver Stadtratsbeschluss über die Weiterführung der Maßnahme. Die Leistungen werden jeweils stufenweise einzeln beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die gesamte Beauftragung besteht nicht.
Die Voraussetzung für die Beauftragung ab Leistungsphase 4 ist neben einem positiven Stadtratsbeschluss über die Weiterführung der Maßnahme der Abschluss der Kreuzungsvereinbarung nach § 5 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EBKrG). Die Voraussetzungen für die Beauftragung ab Leistungsphase 5 sind das Vorliegen der genehmigten Planung, die Verfügbarkeit über die Grundstücke, eine gesicherte Finanzierung und ein positiver Stadtratsbeschluss über die Weiterführung der Maßnahme. Die Leistungen werden jeweils stufenweise einzeln beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die gesamte Beauftragung besteht nicht.
Beschreibung der Optionen: Siehe Abschnitt II.2.1).
Dauer: 76 Monate
Referenznummer: VOF-Verfahren Ingenieurleistungen BÜ 1001 – nicht öffnen!
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neustadt an der Weinstraße.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur Prüfung von Ausschlusskriterien:
1. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
1. Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.
2. Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.
2. Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.
3. Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 2 (3) VOF.
4. Erklärung oder Angaben des Bewerbers nach § 4 (2) VOF (wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen, Zusammenarbeit mit Anderen).
5. Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) und (9) VOF vorliegen.
6. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß § 19 (2) VOF oder nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Berufsanerkennungsrichtlinie) des Bewerbers:
6. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß § 19 (2) VOF oder nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Berufsanerkennungsrichtlinie) des Bewerbers:
6.1 Bauingenieur/e für Verkehrsinfrastruktur o. vgl. (zuständig für Objektplanung Verkehrsanlage),
6.2 Bauingenieur/e des Konstruktiven Ingenieurbaus (zuständig für Objektplanung Ingenieurbauwerke),
6.3 Bauingenieur/e des Konstruktiven Ingenieurbaus (zuständig für Tragwerksplanung).
7. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 19 (3) VOF zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 6. nachweisen.
7. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 19 (3) VOF zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 6. nachweisen.
8. Sowohl Generalplanerbüros als auch Arbeits- / Bietergemeinschaften können sich der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, § 5 Abs. 6 VOF. Wird davon Gebrauch gemacht, sind für die jeweiligen persönlichen Leistungserbringer (andere Unternehmer) entsprechende Verpflichtungserklärungen sowie die Angaben, Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1. bis 7. vorzulegen.
8. Sowohl Generalplanerbüros als auch Arbeits- / Bietergemeinschaften können sich der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, § 5 Abs. 6 VOF. Wird davon Gebrauch gemacht, sind für die jeweiligen persönlichen Leistungserbringer (andere Unternehmer) entsprechende Verpflichtungserklärungen sowie die Angaben, Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1. bis 7. vorzulegen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen, soweit diese nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Er behält sich ferner vor, die Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmen zu verlangen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen, soweit diese nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Er behält sich ferner vor, die Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmen zu verlangen.
10. Werden die Angaben und Erklärungen unter den Ziffern 1. bis 9. nicht bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.3.4) vorgelegt, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers.
10. Werden die Angaben und Erklärungen unter den Ziffern 1. bis 9. nicht bis zum Schlusstermin gemäß Ziffer IV.3.4) vorgelegt, werden die Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Eignungsnachweise / -angaben des Bewerbers, die durch Eigenerklärung zu führen sind.
1. Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 Jahren (2013, 2014 und 2015) für die Leistungen Objektplanung für Verkehrsanlagen.
Es können maximal 6 Punkte (bei Wichtung 5 % = 30 Punkte) erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 400 000 EUR netto erforderlich.
Bei Umsatz ≥400 000 EUR netto werden 6 Punkte erteilt,
Bei Umsatz <400 000 EUR netto werden 4 Punkte erteilt,
bei Umsatz <300 000 EUR netto werden 2 Punkte erteilt,
bei Umsatz <200 000 EUR netto werden 0 Punkte erteilt.
2. Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 Jahren (2013, 2014 und 2015) für die Leistungen Objektplanung für Ingenieurbauwerke und für Fachplanung Tragwerksplanung.
Bei Umsatz ≥400 000 EUR netto werden 6 Punkte erteilt
3. Hinweise zu den Eignungsnachweisen /-angaben der Ziffern 1. und 2.:
3.1 Bei der Bildung von Arbeits- / Bietergemeinschaften aus Ingenieurbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise /-angaben unter den Ziffern 1. und 2. jeweils getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziffern 1. und 2. jeweils addiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3.1 Bei der Bildung von Arbeits- / Bietergemeinschaften aus Ingenieurbüros gilt, dass für die Eignungsnachweise /-angaben unter den Ziffern 1. und 2. jeweils getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die Angaben bezüglich der Ziffern 1. und 2. jeweils addiert.
3.2 Falls der Bewerber zu den Ziffern 1. und 2. keine vollständigen Angaben macht – auch nicht auf Nachforderung in der gesetzten Frist – führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten; siehe unter VI.3) Zusätzliche Angaben unter Ziffer 3.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3.2 Falls der Bewerber zu den Ziffern 1. und 2. keine vollständigen Angaben macht – auch nicht auf Nachforderung in der gesetzten Frist – führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten; siehe unter VI.3) Zusätzliche Angaben unter Ziffer 3.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzprojekt 1:
Darstellung eines ausgewählten Projektes, hier eine Verkehrsanlage für den Straßenverkehr, die der Bewerber geplant und deren Ausführung er überwacht hat:
Neubau oder Umbau einer innerörtlichen Straße in Verbindung mit mehreren (min. 2) Knotenpunkten, mit (min. 1) Lichtsignalanlage und mit Querung (Über- oder Unterführung) einer Bahnlinie.
Es sind die folgenden projektbezogenen Angaben zu machen:
Projektbezeichnung;
Bauherr mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer;
Datum (Tag) der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage;
Bauwerkskosten brutto (Baukonstruktion KG 300 + Technische Anlagen KG 400);
Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen (in Bezug zu § 47 HOAI) und Leistungszeiträumen;
verantwortlicher Projektleiter (Bauingenieur für Verkehrsinfrastruktur o. vgl.), mindestens zuständig für die LP 2-7, im Bewerberbüro für das Referenzprojekt 1 (Name);
für die Bauoberleitung verantwortlicher Bauingenieur, mindestens zuständig für die LP 8-Grundleistung, im Bewerberbüro für das Referenzprojekt 1 (Name).
Weitere Hinweise zu den Projektangaben siehe hier unter Ziff. 7.2.
Bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werden hier unter Ziff. 1. insgesamt 0 Punkte erteilt.
1.1 Für die Projektgröße gemessen an den Bauwerkskosten brutto (KG 300 + KG 400) können maximal 6 Punkte (bei Wichtung 5 % = 30 Punkte) erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind mindestens 5 000 000 EUR brutto Bauwerkskosten (KG 300 + KG 400) erforderlich.
1.1 Für die Projektgröße gemessen an den Bauwerkskosten brutto (KG 300 + KG 400) können maximal 6 Punkte (bei Wichtung 5 % = 30 Punkte) erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind mindestens 5 000 000 EUR brutto Bauwerkskosten (KG 300 + KG 400) erforderlich.
Bei Bauwerkskosten ≥5 000 000 EUR brutto werden 6 Punkte erteilt,
Bei Bauwerkskosten <5 000 000 EUR brutto werden 4 Punkte erteilt,
bei Bauwerkskosten <4 000 000 EUR brutto werden 2 Punkte erteilt,
bei Bauwerkskosten <3 000 000 EUR brutto werden 0 Punkte erteilt.
1.2 Für den erbrachten Leistungsumfang (Objektplanung Verkehrsanlage) können maximal 6 Punkte (20 % Wichtung = max. 120 Punkte) erreicht werden. Zur Erreichung von 6 Punkten sind die erbrachten Leistungsphasen LP 1-8 gemäß § 47 HOAI (in Verbindung mit Anlage 13.1, Grundleistungen) erforderlich. Zur Bewertung werden die einzelnen Leistungsphasen zu Blöcken zusammengefasst. Es werden nur vollständige und abgeschlossene Blöcke im Zeitraum ab 1.1.2010 gewertet. Leistungsphasenblöcke, die teilweise vor dem 1.1.2010 erbracht wurden, werden mit 0 Punkten bewertet. Die Leistungsphase 8 gilt mit Datum der Inbetriebnahme als abgeschlossen. Erbrachte Leistungsphasenblöcke werden einzeln bepunktet, die Punkte werden addiert:
1.2 Für den erbrachten Leistungsumfang (Objektplanung Verkehrsanlage) können maximal 6 Punkte (20 % Wichtung = max. 120 Punkte) erreicht werden. Zur Erreichung von 6 Punkten sind die erbrachten Leistungsphasen LP 1-8 gemäß § 47 HOAI (in Verbindung mit Anlage 13.1, Grundleistungen) erforderlich. Zur Bewertung werden die einzelnen Leistungsphasen zu Blöcken zusammengefasst. Es werden nur vollständige und abgeschlossene Blöcke im Zeitraum ab 1.1.2010 gewertet. Leistungsphasenblöcke, die teilweise vor dem 1.1.2010 erbracht wurden, werden mit 0 Punkten bewertet. Die Leistungsphase 8 gilt mit Datum der Inbetriebnahme als abgeschlossen. Erbrachte Leistungsphasenblöcke werden einzeln bepunktet, die Punkte werden addiert:
Für LPH 1-Grundlagenermittlung, LPH 2-Vorplanung, LPH 3-Entwurfsplanung wird insgesamt 1 Punkt erteilt.
Für LPH 4-Genehmigungsplanung, LPH 5-Ausführungsplanung, LPH 6-Vorbereitung der Vergabe und LPH 7-Mitwirkung bei der Vergabe werden insgesamt 2 Punkte erteilt.
Für LPH 8-Bauoberleitung werden 3 Punkte erteilt.
2. Referenzprojekt 2:
Darstellung eines ausgewählten Projektes, hier ein konstruktives Ingenieurbauwerk für eine Verkehrsanlage, die der Bewerber geplant und dessen Ausführung er überwacht hat: Neubau oder Umbau eines Trogbauwerkes (Unterführung) unter einer Bahnlinie.
Datum (Tag) der Inbetriebnahme der Brücke;
Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen (in Bezug zu § 43 HOAI) und Leistungszeiträumen;
verantwortlicher Projektleiter (Bauingenieur für konstruktiven Ingenieurbau), mindestens zuständig für die LP 2-7, im Bewerberbüro für das Referenzprojekt 2 (Name);
für die Bauoberleitung verantwortlicher Bauingenieur, mindestens zuständig für die LP 8-Grundleistung, im Bewerberbüro für das Referenzprojekt 2 (Name).
Bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werden hier unter Ziff. 2. insgesamt 0 Punkte erteilt.
2.1 Für die Projektgröße gemessen an den Bauwerkskosten brutto (KG 300 + KG 400) können maximal 6 Punkte (bei Wichtung 5 % = 30 Punkte) erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind mindestens 3 000 000 EUR brutto Bauwerkskosten (KG 300 + KG 400) erforderlich.
2.1 Für die Projektgröße gemessen an den Bauwerkskosten brutto (KG 300 + KG 400) können maximal 6 Punkte (bei Wichtung 5 % = 30 Punkte) erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind mindestens 3 000 000 EUR brutto Bauwerkskosten (KG 300 + KG 400) erforderlich.
Bei Bauwerkskosten ≥3 000 000 EUR brutto werden 6 Punkte erteilt,
Bei Bauwerkskosten <3 000 000 EUR brutto werden 4 Punkte erteilt,
bei Bauwerkskosten <2 000 000 EUR brutto werden 2 Punkte erteilt,
bei Bauwerkskosten <1 000 000 EUR brutto werden 0 Punkte erteilt.
2.2 Für den erbrachten Leistungsumfang (Objektplanung für Ingenieurbauwerke konstruktiver Ingenieurbau, hier Trogbauwerk) können maximal 6 Punkte (15 % Wichtung = max. 90 Punkte) erreicht werden. Zur Erreichung von 6 Punkten sind die erbrachten Leistungsphasen LP 1-8 gemäß § 43 HOAI (in Verbindung mit Anlage 12.1, Grundleistungen) erforderlich. Zur Bewertung werden die einzelnen Leistungsphasen zu Blöcken zusammengefasst. Es werden nur vollständige und abgeschlossene Blöcke im Zeitraum ab 1.1.2010 gewertet. Leistungsphasenblöcke, die teilweise vor dem 1.1.2010 erbracht wurden, werden mit 0 Punkten bewertet. Die Leistungsphase 8 gilt mit Datum der Inbetriebnahme als abgeschlossen. Erbrachte Leistungsphasenblöcke werden einzeln bepunktet, die Punkte werden addiert:
2.2 Für den erbrachten Leistungsumfang (Objektplanung für Ingenieurbauwerke konstruktiver Ingenieurbau, hier Trogbauwerk) können maximal 6 Punkte (15 % Wichtung = max. 90 Punkte) erreicht werden. Zur Erreichung von 6 Punkten sind die erbrachten Leistungsphasen LP 1-8 gemäß § 43 HOAI (in Verbindung mit Anlage 12.1, Grundleistungen) erforderlich. Zur Bewertung werden die einzelnen Leistungsphasen zu Blöcken zusammengefasst. Es werden nur vollständige und abgeschlossene Blöcke im Zeitraum ab 1.1.2010 gewertet. Leistungsphasenblöcke, die teilweise vor dem 1.1.2010 erbracht wurden, werden mit 0 Punkten bewertet. Die Leistungsphase 8 gilt mit Datum der Inbetriebnahme als abgeschlossen. Erbrachte Leistungsphasenblöcke werden einzeln bepunktet, die Punkte werden addiert:
3. Referenzprojekt 3:
Darstellung eines ausgewählten Projektes, hier ein konstruktives Ingenieurbauwerk für eine Verkehrsanlage, für das der Bewerber das Tragwerk geplant hat: Neubau oder Umbau eines Trogbauwerkes (Unterführung) unter einer Bahnlinie.
Projektbezeichnung,
Auflistung der erbrachten Leistungen nach Leistungsphasen (in Bezug zu § 51 HOAI) und Leistungszeiträumen;
verantwortlicher Projektleiter (Bauingenieur für Tragwerksplanung), mindestens zuständig für die LP 2-6, im Bewerberbüro für das Referenzprojekt 3 (Name);
für die örtliche Bauüberwachung verantwortlicher Bauingenieur, zuständig für die LP 8-Besondere Leistung „Objektüberwachung“, im Bewerberbüro für das Referenzprojekt 3 (Name).
Bei Projekten abweichend von der oben genannten Definition werden hier unter Ziff. 3. insgesamt 0 Punkte erteilt.
3.1 Für die Projektgröße gemessen an den Bauwerkskosten brutto (KG 300 + KG 400) können maximal 6 Punkte (bei Wichtung 5 % = 30 Punkte) erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind mindestens 3 000 000 EUR brutto Bauwerkskosten (KG 300 + KG 400) erforderlich.
3.1 Für die Projektgröße gemessen an den Bauwerkskosten brutto (KG 300 + KG 400) können maximal 6 Punkte (bei Wichtung 5 % = 30 Punkte) erreicht werden. Zur Erreichung der maximalen Punktzahl sind mindestens 3 000 000 EUR brutto Bauwerkskosten (KG 300 + KG 400) erforderlich.
3.2 Für den erbrachten Leistungsumfang (Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke konstruktiver Ingenieurbau, hier Trogbauwerk) können maximal 6 Punkte (10 % Wichtung = max. 60 Punkte) erreicht werden. Zur Erreichung von 6 Punkten sind die erbrachten Leistungsphasen LP 1-6 gemäß § 43 HOAI (in Verbindung mit Anlage 14.1, Grundleistungen) und LP 8 gemäß § 43 HOAI (in Verbindung mit Anlage 14.1, Besondere Leistung) erforderlich. Zur Bewertung werden die einzelnen Leistungsphasen zu Blöcken zusammengefasst. Es werden nur vollständige und abgeschlossene Blöcke im Zeitraum ab 1.1.2010 gewertet. Leistungsphasenblöcke, die teilweise vor dem 1.1.2010 erbracht wurden, werden mit 0 Punkten bewertet. Die Leistungsphase 8 gilt mit Datum der Inbetriebnahme als abgeschlossen. Erbrachte Leistungsphasenblöcke werden einzeln bepunktet, die Punkte werden addiert:
3.2 Für den erbrachten Leistungsumfang (Tragwerksplanung für Ingenieurbauwerke konstruktiver Ingenieurbau, hier Trogbauwerk) können maximal 6 Punkte (10 % Wichtung = max. 60 Punkte) erreicht werden. Zur Erreichung von 6 Punkten sind die erbrachten Leistungsphasen LP 1-6 gemäß § 43 HOAI (in Verbindung mit Anlage 14.1, Grundleistungen) und LP 8 gemäß § 43 HOAI (in Verbindung mit Anlage 14.1, Besondere Leistung) erforderlich. Zur Bewertung werden die einzelnen Leistungsphasen zu Blöcken zusammengefasst. Es werden nur vollständige und abgeschlossene Blöcke im Zeitraum ab 1.1.2010 gewertet. Leistungsphasenblöcke, die teilweise vor dem 1.1.2010 erbracht wurden, werden mit 0 Punkten bewertet. Die Leistungsphase 8 gilt mit Datum der Inbetriebnahme als abgeschlossen. Erbrachte Leistungsphasenblöcke werden einzeln bepunktet, die Punkte werden addiert:
Für LPH 4-Genehmigungsplanung, LPH 5-Ausführungsplanung, LPH 6-Vorbereitung der Vergabe werden insgesamt 2 Punkte erteilt.
Für LPH 8-Objektüberwachung (Besondere Leistung) werden 3 Punkte erteilt.
Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrung des für die Planung der Verkehrsanlagen als Projektleiter vorgesehenen verantwortlichen Ingenieurs bei dem Projekt „Beseitigung Bahnübergang 1001 Neustadt an der Weinstraße“.
4.1 Für die Berufserfahrung des für die Projektleitung bei der Planung der Verkehrsanlage vorgesehenen verantwortlichen Ingenieurs können maximal 6 Punkte (5 % Wichtung = max. 30 Punkte) erreicht werden. Die Berufserfahrung mit Projektleitung wird gemessen an der Anzahl der Jahre an Berufserfahrung, die der vorgesehene Ingenieur mit Projektleitung, mindestens zuständig für die LP 2-7, nachweist.
4.1 Für die Berufserfahrung des für die Projektleitung bei der Planung der Verkehrsanlage vorgesehenen verantwortlichen Ingenieurs können maximal 6 Punkte (5 % Wichtung = max. 30 Punkte) erreicht werden. Die Berufserfahrung mit Projektleitung wird gemessen an der Anzahl der Jahre an Berufserfahrung, die der vorgesehene Ingenieur mit Projektleitung, mindestens zuständig für die LP 2-7, nachweist.
Bei einer Berufserfahrung von mindestens 8 Jahren werden 6 Punkte erreicht.
Bei einer Berufserfahrung von mindestens 7 bis 4 Jahren werden 3 Punkte erteilt.
Bei einer Berufserfahrung von weniger als 4 Jahren werden 0 Punkt erteilt.
Zum Nachweis der Angabe ist ein Hochschulabschluss (Kopie) im Fachbereich Bauingenieurwesen für Verkehrsinfrastruktur o. vgl. und ein Kurzlebenslauf mit Darstellung des beruflichen Werdegangs in Form einer Eigenerklärung vorzulegen, aus dem die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung mit Projektleitung (mindestens zuständig für die LPH 2-7) hervorgeht. Mit dem Kurzlebenslauf ist die Berufserfahrung mit Projektleitung zu erläutern, z. B. durch die Angabe von Projekten mit zeitlicher Einordnung, so dass hieraus auch die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung mit Projektleitung hervorgeht. Die Anzahl der Berufsjahre ist zu rechnen ab dem Zeitpunkt der Erbringung von Projektleitungsaufgaben. Bei fehlendem Nachweis (Kopie Hochschulabschluss) oder bei fehlender Eigenerklärung (Kurzlebenslauf) oder bei für die Bewertung erforderlich fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt.
Zum Nachweis der Angabe ist ein Hochschulabschluss (Kopie) im Fachbereich Bauingenieurwesen für Verkehrsinfrastruktur o. vgl. und ein Kurzlebenslauf mit Darstellung des beruflichen Werdegangs in Form einer Eigenerklärung vorzulegen, aus dem die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung mit Projektleitung (mindestens zuständig für die LPH 2-7) hervorgeht. Mit dem Kurzlebenslauf ist die Berufserfahrung mit Projektleitung zu erläutern, z. B. durch die Angabe von Projekten mit zeitlicher Einordnung, so dass hieraus auch die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung mit Projektleitung hervorgeht. Die Anzahl der Berufsjahre ist zu rechnen ab dem Zeitpunkt der Erbringung von Projektleitungsaufgaben. Bei fehlendem Nachweis (Kopie Hochschulabschluss) oder bei fehlender Eigenerklärung (Kurzlebenslauf) oder bei für die Bewertung erforderlich fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt.
4.2 Für die Projekterfahrung des für die Projektleitung vorgesehenen verantwortlichen Ingenieurs können maximal 6 Punkte (5 % Wichtung = max. 30 Punkte) erreicht werden, wenn der benannte vorgesehene verantwortliche Projektleiter für Referenzprojekt 1 (unter Ziff.1) die verantwortliche Projektleitung, mindestens zuständig für die LPH 2-7) ausgeübt hat.
4.2 Für die Projekterfahrung des für die Projektleitung vorgesehenen verantwortlichen Ingenieurs können maximal 6 Punkte (5 % Wichtung = max. 30 Punkte) erreicht werden, wenn der benannte vorgesehene verantwortliche Projektleiter für Referenzprojekt 1 (unter Ziff.1) die verantwortliche Projektleitung, mindestens zuständig für die LPH 2-7) ausgeübt hat.
Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrung des für die Planung der Ingenieurbauwerke als Projektleiter vorgesehenen verantwortlichen Ingenieurs bei dem Projekt „Beseitigung Bahnübergang 1001 Neustadt an der Weinstraße“.
5.1 Für die Berufserfahrung des für die Projektleitung bei der Planung der Ingenieurbauwerke vorgesehenen verantwortlichen Ingenieurs können maximal 6 Punkte (5 % Wichtung = max. 30 Punkte) erreicht werden. Die Berufserfahrung mit Projektleitung wird gemessen an der Anzahl der Jahre an Berufserfahrung, die der vorgesehene Ingenieur mit Projektleitung, mindestens zuständig für die LP 2-7, nachweist.
5.1 Für die Berufserfahrung des für die Projektleitung bei der Planung der Ingenieurbauwerke vorgesehenen verantwortlichen Ingenieurs können maximal 6 Punkte (5 % Wichtung = max. 30 Punkte) erreicht werden. Die Berufserfahrung mit Projektleitung wird gemessen an der Anzahl der Jahre an Berufserfahrung, die der vorgesehene Ingenieur mit Projektleitung, mindestens zuständig für die LP 2-7, nachweist.
Zum Nachweis der Angabe ist ein Hochschulabschluss (Kopie) im Fachbereich Konstruktiver Ingenieurbau und ein Kurzlebenslauf mit Darstellung des beruflichen Werdegangs in Form einer Eigenerklärung vorzulegen, aus dem die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung mit Projektleitung (mindestens zuständig für die LPH 2-7) hervorgeht. Mit dem Kurzlebenslauf ist die Berufserfahrung mit Projektleitung zu erläutern, z. B. durch die Angabe von Projekten mit zeitlicher Einordnung, so dass hieraus auch die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung mit Projektleitung hervorgeht. Die Anzahl der Berufsjahre ist zu rechnen ab dem Zeitpunkt der Erbringung von Projektleitungsaufgaben. Bei fehlendem Nachweis (Kopie Hochschulabschluss) oder bei fehlender Eigenerklärung (Kurzlebenslauf) oder bei für die Bewertung erforderlich fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt.
Zum Nachweis der Angabe ist ein Hochschulabschluss (Kopie) im Fachbereich Konstruktiver Ingenieurbau und ein Kurzlebenslauf mit Darstellung des beruflichen Werdegangs in Form einer Eigenerklärung vorzulegen, aus dem die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung mit Projektleitung (mindestens zuständig für die LPH 2-7) hervorgeht. Mit dem Kurzlebenslauf ist die Berufserfahrung mit Projektleitung zu erläutern, z. B. durch die Angabe von Projekten mit zeitlicher Einordnung, so dass hieraus auch die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung mit Projektleitung hervorgeht. Die Anzahl der Berufsjahre ist zu rechnen ab dem Zeitpunkt der Erbringung von Projektleitungsaufgaben. Bei fehlendem Nachweis (Kopie Hochschulabschluss) oder bei fehlender Eigenerklärung (Kurzlebenslauf) oder bei für die Bewertung erforderlich fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt.
5.2 Für die Projekterfahrung des für die Projektleitung vorgesehenen verantwortlichen Ingenieurs können maximal 6 Punkte (5 % Wichtung = max. 30 Punkte) erreicht werden, wenn der benannte vorgesehene verantwortliche Projektleiter für Referenzprojekt 2 (unter Ziff. 2.) die verantwortliche Projektleitung, mindestens zuständig für die LPH 2-7) ausgeübt hat.
5.2 Für die Projekterfahrung des für die Projektleitung vorgesehenen verantwortlichen Ingenieurs können maximal 6 Punkte (5 % Wichtung = max. 30 Punkte) erreicht werden, wenn der benannte vorgesehene verantwortliche Projektleiter für Referenzprojekt 2 (unter Ziff. 2.) die verantwortliche Projektleitung, mindestens zuständig für die LPH 2-7) ausgeübt hat.
Angaben zu Name, Qualifikation und Projekt- sowie Berufserfahrung mit Projektleitung des für die Tragwerksplanung vorgesehenen verantwortlichen Tragwerksplaners bei dem Projekt „Beseitigung Bahnübergang 1001 Neustadt an der Weinstraße“.
6.1 Für die Berufserfahrung des für die Tragwerksplanung vorgesehenen verantwortlichen Tragwerksplaners können maximal 6 Punkte (5 % Wichtung = max. 30 Punkte) erreicht werden. Die Berufserfahrung mit Projektleitung wird gemessen an der Anzahl der Jahre an Berufserfahrung, die der vorgesehene Tragwerksplaner mit Projektleitung, mindestens zuständig für die LP 2-6, nachweist.
6.1 Für die Berufserfahrung des für die Tragwerksplanung vorgesehenen verantwortlichen Tragwerksplaners können maximal 6 Punkte (5 % Wichtung = max. 30 Punkte) erreicht werden. Die Berufserfahrung mit Projektleitung wird gemessen an der Anzahl der Jahre an Berufserfahrung, die der vorgesehene Tragwerksplaner mit Projektleitung, mindestens zuständig für die LP 2-6, nachweist.
Zum Nachweis der Angabe ist ein Hochschulabschluss (Kopie) im Fachbereich Konstruktiver Ingenieurbau und ein Kurzlebenslauf mit Darstellung des beruflichen Werdegangs in Form einer Eigenerklärung vorzulegen, aus dem die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung mit Projektleitung (mindestens zuständig für die LPH 2-6) hervorgeht. Mit dem Kurzlebenslauf ist die Berufserfahrung mit Projektleitung zu erläutern, z. B. durch die Angabe von Projekten mit zeitlicher Einordnung, so dass hieraus auch die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung mit Projektleitung hervorgeht. Die Anzahl der Berufsjahre ist zu rechnen ab dem Zeitpunkt der Erbringung von Projektleitungsaufgaben. Bei fehlendem Nachweis (Kopie Hochschulabschluss) oder bei fehlender Eigenerklärung (Kurzlebenslauf) oder bei für die Bewertung erforderlich fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt.
Zum Nachweis der Angabe ist ein Hochschulabschluss (Kopie) im Fachbereich Konstruktiver Ingenieurbau und ein Kurzlebenslauf mit Darstellung des beruflichen Werdegangs in Form einer Eigenerklärung vorzulegen, aus dem die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung mit Projektleitung (mindestens zuständig für die LPH 2-6) hervorgeht. Mit dem Kurzlebenslauf ist die Berufserfahrung mit Projektleitung zu erläutern, z. B. durch die Angabe von Projekten mit zeitlicher Einordnung, so dass hieraus auch die Anzahl der Jahre an Berufserfahrung mit Projektleitung hervorgeht. Die Anzahl der Berufsjahre ist zu rechnen ab dem Zeitpunkt der Erbringung von Projektleitungsaufgaben. Bei fehlendem Nachweis (Kopie Hochschulabschluss) oder bei fehlender Eigenerklärung (Kurzlebenslauf) oder bei für die Bewertung erforderlich fehlenden Angaben werden 0 Punkte erteilt.
6.2 Für die Projekterfahrung des für die Projektleitung vorgesehenen verantwortlichen Tragwerksplaners können maximal 6 Punkte (5 % Wichtung = max. 30 Punkte) erreicht werden, wenn der benannte vorgesehene verantwortliche Tragwerksplaner für Referenzprojekt 3 (unter Ziff. 3.) die verantwortliche Tragwerksplanung, mindestens zuständig für die LPH 2-6 und LPH 8 (Besondere Leistung) ausgeübt hat.
6.2 Für die Projekterfahrung des für die Projektleitung vorgesehenen verantwortlichen Tragwerksplaners können maximal 6 Punkte (5 % Wichtung = max. 30 Punkte) erreicht werden, wenn der benannte vorgesehene verantwortliche Tragwerksplaner für Referenzprojekt 3 (unter Ziff. 3.) die verantwortliche Tragwerksplanung, mindestens zuständig für die LPH 2-6 und LPH 8 (Besondere Leistung) ausgeübt hat.
7. Hinweise zu den Nachweisen, Angaben und Erklärungen unter den Ziff. 1. bis 6.:
7.1 Bei Arbeits- / Bietergemeinschaften können die mit der Bewerbung vorzulegenden Referenzprojekte und die Darstellung der technischen Leitung (zu den Ziffern 1. bis 6.) aus den beteiligten Ingenieurbüros insgesamt nachgewiesen werden.
7.2 Den im Bewerbungsbogen zu dokumentierenden Referenzprojekten 1, 2 und 3 zu den Ziffern 1. bis 3. ist jeweils ein Projektdatenblatt mit Darstellungen von Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Erläuterung des Projektes beizufügen, das nicht gestalterisch/technisch bewertet wird, sondern das als weiterer Beleg für Größenordnung, Art und Erfüllung der Anforderung des Projekts dient. Die jeweiligen Projektanforderungen (z. B. zu Referenzprojekt 1: die Querung einer Bahnlinie, die Anzahl der Knoten, Lichtsignalanlage, zu Referenzprojekt 2: Trogbauwerk unter einer Bahnlinie) müssen aus den Angaben hervorgehen, entweder aus dem jeweiligen Projektdatenblatt oder aus den Angaben im Bewerbungsbogen. Je Projekt ist hierfür 1 DIN A3 oder DINA4 Seite (insgesamt max. 3 Seiten DIN A3 oder DINA4) vorzulegen. Bei widersprüchlichen Angaben zu nachgefragten Projektdaten zwischen Bewerbungsbogen und Projektdatenblatt, die nicht aufgeklärt werden können, werden 0 Punkte erteilt.
7.2 Den im Bewerbungsbogen zu dokumentierenden Referenzprojekten 1, 2 und 3 zu den Ziffern 1. bis 3. ist jeweils ein Projektdatenblatt mit Darstellungen von Fotos, Zeichnungen o. ä. zur Erläuterung des Projektes beizufügen, das nicht gestalterisch/technisch bewertet wird, sondern das als weiterer Beleg für Größenordnung, Art und Erfüllung der Anforderung des Projekts dient. Die jeweiligen Projektanforderungen (z. B. zu Referenzprojekt 1: die Querung einer Bahnlinie, die Anzahl der Knoten, Lichtsignalanlage, zu Referenzprojekt 2: Trogbauwerk unter einer Bahnlinie) müssen aus den Angaben hervorgehen, entweder aus dem jeweiligen Projektdatenblatt oder aus den Angaben im Bewerbungsbogen. Je Projekt ist hierfür 1 DIN A3 oder DINA4 Seite (insgesamt max. 3 Seiten DIN A3 oder DINA4) vorzulegen. Bei widersprüchlichen Angaben zu nachgefragten Projektdaten zwischen Bewerbungsbogen und Projektdatenblatt, die nicht aufgeklärt werden können, werden 0 Punkte erteilt.
7.3 Bei den vorzulegenden Referenzprojekten 2 und 3 zu den Ziffern 2. und 3. kann es sich um ein und dasselbe Projekt handeln. Bei den zu benennenden Personen der Technischen Leistung zu den Ziffern 5. und 6. kann es sich um die ein und dieselbe Person handeln.
7.3 Bei den vorzulegenden Referenzprojekten 2 und 3 zu den Ziffern 2. und 3. kann es sich um ein und dasselbe Projekt handeln. Bei den zu benennenden Personen der Technischen Leistung zu den Ziffern 5. und 6. kann es sich um die ein und dieselbe Person handeln.
7.4 Falls der Bewerber zu den Ziffern 1. bis 6. keine vollständige Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt – auch nicht auf Nachforderung in der gesetzten Frist – führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten; siehe unter VI.3) Zusätzliche Angaben unter Ziffer 3.
7.4 Falls der Bewerber zu den Ziffern 1. bis 6. keine vollständige Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt – auch nicht auf Nachforderung in der gesetzten Frist – führt dies nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten; siehe unter VI.3) Zusätzliche Angaben unter Ziffer 3.
7.5 Das Ergebnis der unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) beschriebenen Eignungsprüfung ist die Bildung einer Rangfolge, aus der die bestplatzierten mindestens 3 bis maximal 5 Bewerber zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen werden.
7.6 Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Ingenieurbüros bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Ingenieurbüro bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieses Ingenieurbüros.
7.6 Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bei der Erfüllung eines Auftrags der Kapazitäten anderer Ingenieurbüros bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Ingenieurbüro bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung dieses Ingenieurbüros.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter – im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft – eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits- / Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch. Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die Ausführung des ausgeschriebenen Projektes als Einzeldeckung zur Verfügung stehen.
Im Falle einer Beauftragung ist vom Bieter – im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft – eine Haftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden nachzuweisen. Im Falle einer Beauftragung einer Arbeits- / Bietergemeinschaft haftet jedes Mitglied gesamtschuldnerisch. Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die Ausführung des ausgeschriebenen Projektes als Einzeldeckung zur Verfügung stehen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI 2013 – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gelten die besonderen Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne des § 99 GWB gemäß Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, 426), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8.3.2016 (GVBl. 2016, 178). Zu beachten sind insbesondere die besonderen Bedingungen für Mindestentgelte (§ 3 i. V. m. § 4 LTTG) und für die Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen (§ 5 LTTG). Ausdrücklich hingewiesen wird gem. § 6 LTTG auf die Verpflichtung des Auftragnehmers und der Nachunternehmen, dem Auftraggeber die Einhaltung der Mindestbedingungen auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen bzw. die Berechtigung des Auftraggebers, zu diesem Zweck in erforderlichem Umfang Einsicht in die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers und der Nachunternehmer, in die jeweils abgeschlossenen Werkverträge sowie in andere Geschäftsunterlagen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder abgeleitet werden können.
Es gelten die besonderen Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne des § 99 GWB gemäß Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, 426), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 8.3.2016 (GVBl. 2016, 178). Zu beachten sind insbesondere die besonderen Bedingungen für Mindestentgelte (§ 3 i. V. m. § 4 LTTG) und für die Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Nachunternehmen (§ 5 LTTG). Ausdrücklich hingewiesen wird gem. § 6 LTTG auf die Verpflichtung des Auftragnehmers und der Nachunternehmen, dem Auftraggeber die Einhaltung der Mindestbedingungen auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen bzw. die Berechtigung des Auftraggebers, zu diesem Zweck in erforderlichem Umfang Einsicht in die Entgeltabrechnungen des Auftragnehmers und der Nachunternehmer, in die jeweils abgeschlossenen Werkverträge sowie in andere Geschäftsunterlagen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen oder abgeleitet werden können.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zur Bewerbung sind alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen zugelassen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „beratender Ingenieur“ gemäß §19 (2) VOF berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/25/EU des Rates vom 13.5.2013, gewährleistet ist. Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Die für die Durchführung der Aufgabe benannte verantwortliche Person muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits- Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und die o. g. Teilnahmeanforderungen erfüllen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zur Bewerbung sind alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen zugelassen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „beratender Ingenieur“ gemäß §19 (2) VOF berechtigt sind und über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/25/EU des Rates vom 13.5.2013, gewährleistet ist. Die oben formulierte Teilnahmeberechtigung gilt auch für juristische Personen. Die für die Durchführung der Aufgabe benannte verantwortliche Person muss die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Arbeits- Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und die o. g. Teilnahmeanforderungen erfüllen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien: Siehe III.2.1), III.2.2) und III.2.3).
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der geplanten Herangehensweise an das konkrete Projekt. (30)
2. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der geplanten Projektorganisation für das konkrete Projekt. (20)
3. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der geplanten Terminkontrolle für das konkrete Projekt (20)
4. Honorarangebot. (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Liegenschaften und Bauverwaltung
Harald Niederhöfer, Sabine Schumacher
Internetadresse: www.neustadt.eu🌏
Name: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Postanschrift: Amalienstraße 6
Postleitzahl: D-67434
Telefon: +49 6321855-297📞
URL der Teilnahme: www.neustadt.eu🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VOF-Verfahren Ingenieurleistungen BÜ 1001 – nicht öffnen!
Zusätzliche Informationen
1. Die Entscheidung über die Vergabe wird durch den Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße getroffen.
2. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Hinweis zum Download des Bewerbungsbogens, siehe unter Abschnitt II.1.5). Der eingereichte Bewerbungsbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der Homepage geführt, Pfad siehe unter Abschnitt II.1.5). Interessierte Bewerber haben sich dort selbst informiert zu halten. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
2. Die Verwendung des Bewerbungsbogens als Formularvordruck wird für die Bewerbung empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Hinweis zum Download des Bewerbungsbogens, siehe unter Abschnitt II.1.5). Der eingereichte Bewerbungsbogen mit Anlagen wird nicht zurückgegeben. Der Umfang der Bewerbungsunterlagen soll die beschriebenen Anlagen nicht überschreiten. Bewerberinformationen zum Bewerbungsverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend auf der Homepage geführt, Pfad siehe unter Abschnitt II.1.5). Interessierte Bewerber haben sich dort selbst informiert zu halten. Die Bewerbungsunterlagen inklusive der vorzulegenden Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach – einmal als Ausdruck (Papierform) unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF-Format auf CD-ROM) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird der Auslober die Papierform seiner Bewertung zugrundelegen.
Die Bewerbungsunterlagen sind zweifach – einmal als Ausdruck (Papierform) unterschrieben und einmal in digitaler Form (im PDF-Format auf CD-ROM) – abzugeben. Sollten die beiden Bewerbungsunterlagen, Papierform und digitale Form, unterschiedlichen Inhalts sein, wird der Auslober die Papierform seiner Bewertung zugrundelegen.
3. Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 9., zu Abschnitt III.2.2) Ziffern 1. und 2., zu Abschnitt III.2.3) Ziffer 1. bis 6. keine vollständigen Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise binnen einer bestimmten Frist nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht fristgerecht nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) und 3) führt das Fehlen von Unterlagen nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder E-Mail) des Ingenieurbüros oder – im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Ingenieurbüros.
3. Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 9., zu Abschnitt III.2.2) Ziffern 1. und 2., zu Abschnitt III.2.3) Ziffer 1. bis 6. keine vollständigen Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Vergabestelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise binnen einer bestimmten Frist nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung der Vergabestelle zur Nachreichung von Angaben oder Nachweisen nicht fristgerecht nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) und 3) führt das Fehlen von Unterlagen nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (Fax oder E-Mail) des Ingenieurbüros oder – im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Ingenieurbüros.
4. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Adresse einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind nicht zulässig.
4. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit dem unter Abschnitt IV.3.1) angegebenen Aktenzeichen, bei der unter I.1) genannten Adresse einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind nicht zulässig.
5. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per E-Mail oder Fax an die unter I.1) genannte Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per E-Mail oder Fax bearbeitet und als Bewerberinformation auf der Homepage zur Verfügung gestellt (siehe oben Ziff. 2.). Rückfragen können bis spätestens 3.5.2016 gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene E-Mail-Adresse oder Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus Ingenieurbüros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Ingenieurbüros.
5. Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich per E-Mail oder Fax an die unter I.1) genannte Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ebenso nur schriftlich per E-Mail oder Fax bearbeitet und als Bewerberinformation auf der Homepage zur Verfügung gestellt (siehe oben Ziff. 2.). Rückfragen können bis spätestens 3.5.2016 gestellt werden. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gemäß § 101 a GWB verwendet die Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene E-Mail-Adresse oder Faxnummer. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus Ingenieurbüros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Ingenieurbüros.
6. Ablauf des Verhandlungsverfahrens nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs:
1. Stufe:
Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den unter Abschnitt IV.2.1) benannten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines unverbindlichen (indikativen) Honorarangebotes. Die Präsentation wird abschließend bewertet, das vorläufige Honorarangebot wird lediglich vorläufig bewertet. Die Präsentation gegenüber dem Bieter (Verhandlungsgespräch) findet voraussichtlich am 8.7.2016 in Neustadt an der Weinstraße statt.
Die aufgrund des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den unter Abschnitt IV.2.1) benannten Zuschlagskriterien und zur Abgabe eines unverbindlichen (indikativen) Honorarangebotes. Die Präsentation wird abschließend bewertet, das vorläufige Honorarangebot wird lediglich vorläufig bewertet. Die Präsentation gegenüber dem Bieter (Verhandlungsgespräch) findet voraussichtlich am 8.7.2016 in Neustadt an der Weinstraße statt.
2. Stufe:
Der Auftraggeber handelt mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Hierzu wird den Bietern ein Vertragsentwurf übermittelt. Den Bietern wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen und Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf vorzubringen. Den Bietern wird für die Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht.
Der Auftraggeber handelt mit den Bietern die Vertragsbedingungen aus. Hierzu wird den Bietern ein Vertragsentwurf übermittelt. Den Bietern wird Gelegenheit gegeben, Anmerkungen und Änderungswünsche zu dem Vertragsentwurf vorzubringen. Den Bietern wird für die Auseinandersetzung mit dem Vertragsentwurf eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wenn ja, in welcher Weise er den Vertragsentwurf ändert. Ein Anspruch der Bieter auf Änderungen besteht nicht.
Nach den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Vertragsentwurfs abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honorarangebote abschließend bewerten. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
Nach den Verhandlungsgesprächen werden die Bieter aufgefordert ein verbindliches Angebot auf Basis des vom Auftraggeber vorgegebenen finalen Vertragsentwurfs abzugeben. Der Auftraggeber wird die Angebote, insbesondere die verbindlichen Honorarangebote abschließend bewerten. Die Angaben in der Präsentation werden nicht erneut bewertet.
7. Der Auftraggeber behält sich vor, bei etwaigen Folgeaufträgen von der Regelung des § 3 Abs. 4 lit. e VOF oder der zu diesem Zeitpunkt geltenden vergleichbaren Regelung Gebrauch zu machen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 6131-16-2234📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de🌏
Fax: +49 6131-16-2113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vgl. Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 070-122730 (2016-04-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 178 165,19 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: VOF-Verfahren Ingenieurleistungen BÜ 1001
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der geplanten Herangehensweise an das konkrete Projekt (30)
2. Qualität der zu erwartenden Projektumsetzung anhand der Darstellung der geplanten Projektorganistion für das konkrete Projekt (20)
4. Honorarangebot (30)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-09-20 📅
Name: IGS Ingenieure GmbH & Co. KG
Postanschrift: Kantstraße 5
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99425
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2016/S 209-379931 (2016-10-26)